Fachbeiträge & Kommentare zu Diebstahl

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Aufklärungsobliegenheiten

Rz. 101 Gemäß E.1.1.3 AKB ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann. In der Praxis ist diese Bestimmung insbesondere für zwei Fallgruppen von großer Bedeutung, und zwar bei Unfallflucht und bei falschen Angaben in der Schadenanzeige. Rz. 102 Verwirklicht der Versicherungsnehmer...mehr

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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B / 7 Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 684]

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V / 25 Verlesung von Protokollen, Verlesung nach Zeugnisverweigerung [Rdn 3672]

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 3. Schädigung Dritter (Fremdschäden)

Rz. 38 Die Erstattungsfähigkeit von Fremdschäden setzt gem. §§ 3, 4 AVB-VSV zusätzlich zum Vorliegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung einer Vertrauensperson voraus, dass das versicherte Unternehmen dem geschädigten Dritten aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung hierfür tatsächlich Schadensersatz geleistet hat. Weitere Voraussetzung ist der Nachw...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / II. Versicherte Sachen, Punkte 1.2–1.5

Rz. 8 Versicherungsschutz erstreckt sich auf das gesamte mitgeführte, am Körper, in der Kleidung getragene oder durch ein übliches Transportmittel beförderte Reisegepäck der versicherten Personen (vgl. Punkt 1.1 AVB Reisegepäck 1992/2021). Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs. Der Bedarf ergibt sich aus der konkreten Reise und den persönliche...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (3) Falsche Schlüssel

Rz. 36 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 17), sind die für die Tatbestände des qualifizierten Diebstahls im Strafrecht entwickelten Grundsätze nicht uneingeschränkt auf das Versicherungsrecht übertragbar. Dieser Grundsatz gilt in besonderem Maße für den Begriff "falscher Schlüssel". Ob ein Schlüssel nach strafrechtlichen Grundsätzen "falsch" ist oder nicht, hängt vom Willen ...mehr

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F / 2 Feststellung von Vorstrafen des Angeklagten [Rdn 1923]

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / cc) Raum eines Gebäudes

Rz. 23 Der Versicherungsfall in der Einbruchdiebstahlversicherung setzt voraus, dass die Tatbegehung in einem Raum eines Gebäudes erfolgt. Die Rede ist insoweit von der "Gebäudegebundenheit" der Einbruchdiebstahlversicherung. Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet, räumlich umfriedet ist und dadurch gegen äußere Einflüsse bis zu einem gewissen G...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Anforderungen an den Gegenbeweis

Rz. 94 Nach Maßgabe der vorausgegangenen Ausführungen (siehe Rdn 85 ff.) muss der Versicherungsnehmer im Rahmen der Beweiserleichterungen lediglich Beweisanzeichen erbringen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben. Wurde dieser Nachweis erbracht, ist es Aufgabe des Versicherers, konkrete Tatsachen darzulegen und voll zu...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 147 Nach ständiger höchst richterlicher Rechtsprechung handelt in objektiver Hinsicht grob fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im hohen Maße außer Acht lässt und nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen des konkreten Einzelfalls jedem einleuchten müsste. Es muss dabei auch in subjektiver Hinsicht unter Berücksichtigung der personalen Seite der ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Beweis des äußeren Bildes

Rz. 333 Der BGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass dem Versicherungsnehmer in der Diebstahlversicherung eine über den Anscheinsbeweis hinausgehende Beweiserleichterung zugutekommen muss.[486] Diese Beweiserleichterung wird damit begründet, dass aufgrund der materiellen Risikoverteilung eine Herabsetzung des Beweismaßes erfolgen müsse, die der Interesse...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / E. Muster: Klage auf Leistung aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag

Rz. 168 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.1: Klage auf Leistung aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag Landgericht Dortmund Kaiserstr. 34 44135 Dortmund 15.7.2023 Klage des Karl-Georg Reiser, Wilhelmstr. 72, Hamm, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die XY-Versicherung AG, Elbchaussee 32, Hamburg, vertreten durch die Vorst...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / cc) Einschleichen oder Sich-Verborgen-Halten, § 1 Nr. 2 c AERB 87, A §§ 1 Nr. 2 c AERB 2008, 2010

Rz. 45 Danach liegt ein Einbruchdiebstahl vor, wenn aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet werden, nachdem sich der Dieb in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hat. Der Täter schleicht sich in die versicherten Räume, wenn er seinen Eintritt gegenüber Dritten verheimlicht. Fraglich und streitig ist dabei, ob sich das Verheimlichen led...mehr

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§ 18 Transportversicherung / bb) Grobes Organisationsverschulden

Rz. 216 Die Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls betreffen überwiegend Tatbestände, die aus der Rechtsprechung zum groben Organisationsverschulden bekannt sind und über Ziff. 27 ADSp zur unbegrenzten Haftung des Spediteurs oder über § 435 HGB bzw. Art. 29 CMR zur unbegrenzten Haftung des Frachtführers führen. Beispiele hierfür sind die Ziff. 7.1.1, 7.1.2, 7.1.3...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.5 Zerstörung, Verlust, Diebstahl

Rz. 46 Im Falle der Zerstörung, des Verlusts oder des Diebstahls des Gegenstands nach dem Ende der Beförderung oder Versendung des Gegenstands und vor dem Zeitpunkt der Lieferung gelten gem. § 6b Abs. 6 S. 4 UStG die Voraussetzungen nach § 6b Abs. 1 und 5 UStG als an dem Tag, an dem die Zerstörung, der Verlust oder der Diebstahl festgestellt wird, nicht mehr als erfüllt. Es ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Evakuierungsübung / 2.3 Planung

Wenn bis dahin noch gar keine oder schon sehr lange keine Evakuierungsübung mehr stattgefunden hat, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Vorbereitung und Durchführung einer angekündigten Übung, Auswertung, ggf. Nachbesserungen im Notfallkonzept, weitere Übungen teil- oder unangekündigt. Achtung Unangekündigte Übungen Zwar besteht bisweilen die Vorstellung, mit einer spontanen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandursachen im Betrieb / 3 Brandstiftung

Brandstiftung ist in Betrieben ein wichtiges, vielleicht unterschätztes Thema. Die Anzahl der Fälle ist hoch, zumal eine große Dunkelziffer besteht – mindestens bei kleineren Vorkommnissen (z. B. Müllbrände). Die Schäden sind nicht unbeträchtlich, weswegen gerade die Versicherungen das Risiko hoch einschätzen. Zu unterscheiden ist zwischen Brandstiftung von außen, also durch ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.1 Übersicht

Rz. 24 Der Erwerber muss kein Unternehmer sein, der im Rahmen seines Unternehmens handelt; gem. § 6b Abs. 1 Nr. 3 UStG lediglich gegenüber dem Lieferer eine USt-IdNr. verwenden. Rz. 25 Das Führen von Aufzeichnungen ist in § 6b UStG für den Erwerber nicht normiert worden. Zwar soll er Aufzeichnungen nach Maßgabe des § 22 Abs. 4g UStG führen, Verstöße führen m. E. jedoch nicht zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibungen, sonstiges A... / 11 Außerplanmäßige Abschreibungen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf abnutzbare und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus handelsrechtlicher Sicht [1] sind zwingend, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt; können angesetzt werden, wenn eine Wertminderung nur vorübergehender Natur ist. Dieses Wahlrecht gilt jedoch nur für Finanzanlagen. Steuerrechtlich werden dagegen folgend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterstützungsleistung / 1 Leistungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Unterstützungen und Beihilfen, die an Arbeitnehmer anlässlich einer Notlage gezahlt werden, sind bis zu einem Betrag von 600 EUR je Arbeitnehmer im Kalenderjahr steuerfrei, wenn ein hinreichender Anlass für die Unterstützung vorliegt , z. B. bei Krankheit oder Unglücksfall, Tod naher Angehöriger oder Vermögensverlust durch höhere Gewalt wie Hochwasser, Feuer oder Diebstahl. Auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.3 Unschädlichkeit vorzeitigen Ausscheidens

Rz. 50 Ein vorzeitiges Ausscheiden von Wirtschaftsgütern ist unschädlich, wenn dies durch den Ablauf der Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts[1] oder durch höhere Gewalt (z. B. durch Brand, Diebstahl usw.) veranlasst ist. Gleiches gilt bei einem beweglichen Wirtschaftsgut, das gegen ein anderes gleicher oder besserer Qualität umgetauscht wird, weil es mangelhaft ist und nicht im...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.2 Regelungen über die Art und Weise von Zahlungen

§ 28 Abs. 3 WEG ermöglicht zunächst, beschlussweise Regelungen über die Art und Weise von Zahlungen zu treffen. Durch Beschluss kann also etwa der unbare Zahlungsverkehr eingeführt werden – wenngleich dies wohl am wenigsten praxisrelevant ist, da es kaum Gemeinschaften geben dürfte, deren Mitglieder die Hausgelder beim Verwalter bar einzahlen. Angesichts der fehlenden Praxis...mehr

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Obhutspflicht des Mieters / 1.3 Hauseingangstür

Der Mieter muss dafür sorgen, dass die Belange des Vermieters und der übrigen Mitbewohner des Hauses im Hinblick auf die Sicherheit des Hauses gewahrt werden; deshalb ist er beispielsweise verpflichtet, die Hauseingangstür abzuschließen, wenn dies zum Schutz vor Diebstahl und/oder Gewalt erforderlich ist. Hinweis Schlüsselbesitz von Freunden/Bekannten erlaubt Dies schließt nic...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / Zusammenfassung

Überblick Eine Abrechnung in mietrechtlichem Sinne kann nur erfolgen, wenn und soweit der Mieter Vorauszahlungen in Form von Abschlagszahlungen geleistet hat. Soweit dagegen eine sog. Bruttomiete vereinbart wurde, in der die Betriebskosten enthalten sind, ist der Vermieter weder berechtigt noch verpflichtet, über die in der Miete enthaltenen Betriebskosten abzurechnen bzw. A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.1 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (Abs. 2 Nr. 5a)

Rz. 89 Eine Definition für den Materialaufwand findet sich in den handelsrechtlichen Bestimmungen nicht. Dieser Umstand ermöglicht es, über den Materialverbrauch des Fertigungsbereichs hinaus auch den Materialverbrauch des Forschungs-, Entwicklungs-, Verwaltungs- und Vertriebsbereichs unter Posten Nr. 5a auszuweisen. Alternativ kann dieser auch unter dem Posten "sonstige bet...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.1 Erwerb

Rz. 3 In Abgrenzung zur Herstellung eines VG handelt es sich bei der Anschaffung eines VG um den Zugang eines bereits existierenden VG von einem Dritten (Aspekt des Fremdbezugs). Der Anschaffungsvorgang beinhaltet den Erwerb eines VG sowie dessen erstmalige Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand. Rz. 4 Unter dem Erwerb eines VG ist dessen Überführung aus einer fremden V...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Abs. 2 Nr. 8)

Rz. 130 Der Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" (§ 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB) stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Aufwendungen auszuweisen sind, die keinem anderen Aufwandsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Der Ausweis unter diesem Posten erfolgt ungeachtet der Regelmäßigkeit und Periodenzugehörigkeit der Aufwendungen oder einer gg...mehr

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Fragen und Antworten zum Ka... / 7. Was ist bei Verlust oder Diebstahl einer TSE zu tun?

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.3 Störung des Hausfriedens

Bei nachhaltigen Störungen des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB) kann ein Kündigungsgrund nach § 543 Abs. 1 BGB in folgenden Fällen gegeben sein: Verletzung der Hausordnung und Ruhestörungen Durch laufende Verletzung der Hausordnung oder erhebliche Ruhestörungen, z. B. wiederholte nächtliche Ruhestörungen durch laute Musik trotz Abmahnung, auch wenn nach der Kündigung keine Stör...mehr

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K / 15 Kriminaltechnik/Kriminaltechnische Gutachten [Rdn 3059]

Rdn 3060 Literaturhinweise: Ackermann, Zu Funktionen und Aufgaben der Kriminalistik – Standort und Stellenwert – Teil 1, Krim 2002, 297 ders., Kriminalistik weiter entwickeln – Die Frage nach tragfähigen Konzepten für die Zukunft, Krim 2003, 140 Ackermann/Koristka, Zum Stellenwert der Kriminalistik. Kriminalistik als Wissenschaft im System der Kriminalwissenschaften, Krim 2000...mehr

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U / 14 Untersuchungshaft, Haftgründe, Wiederholungsgefahr [Rdn 4747]

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D / 6 DNA-Untersuchung, Zukünftige Verfahren [Rdn 1733]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Eine Handlung oder mehrere Handlungen

a) Handlung im natürlichen Sinn Rz. 903 [Autor/Stand] Entscheidend für die Anwendung des § 52 oder § 53 StGB ist, ob mehrere Gesetzesverletzungen durch eine oder durch mehrere Handlungen begangen werden. Davon zu trennen ist die Frage, ob trotz Vorliegens mehrerer Handlungen nicht nur eine einzige Tat im materiellen Sinn gegeben ist (s. dazu Rz. 862, 871 ff.). § 52 StGB ist e...mehr

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A / 56 Auskunft über/Erhebung von Telekommunikationsdaten, Verkehrsdaten/Vorratsdatenspeicherung [Rdn 711]

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E / 15 Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2278]

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E / 19 Erkennungsdienstliche Behandlung des Beschuldigten [Rdn 2338]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Körperschaftsteuer und Verdeckte Gewinnausschüttung

Schrifttum: Beyer, Die vGA-Falle – ein häufiger Fehler in Steuerstrafverfahren, NWB 2016, 1894; Binnewies, Steuerrechtliche Behandlung von Gewinnausschüttungen, GmbH-StB 2009, 255; Böcher, Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung?, DB 1989, 999; Brüggemann, ErbStR 2019: Verdeckte Gewinnausschüttung als Schenkung, ErbStR 2019, 156; Buse, Steuerstrafrechtliche Fol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unmittelbares Ansetzen zur Tat

Rz. 699 [Autor/Stand] Die maßgebliche Grenze zwischen strafloser Vorbereitung der Tat und Beginn des strafbaren Versuchs bildet nach § 22 StGB das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung. Das Geschehen muss also schon so weit fortgeschritten sein, dass die Verwirklichung des Tatbestands nahegerückt ist und alsbald bevorsteht. Das setzt allerdings nicht voraus, da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsgut des § 370 AO

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Bestimmung des durch § 370 AO geschützten Rechtsguts wirkt sich im Wesentlichen für die Auslegung der Tatbestandsmerkmale, die Konkurrenzen und den Beginn der Verfolgungsverjährung aus. Die Frage ist nach wie vor umstritten. Weder die Begr. zum Regierungsentwurf (§ 353 RegE[2]) noch die Stellungnahme des BR[3] und der Bericht des Finanzausschusses[4]...mehr

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 154d zur Entscheidung einer Vorfrage [Rdn 2221]

Rdn 2222 Literaturhinweise: Groß, Gegen den Mißbrauch strafrechtlicher Ermittlungen zur Vorbereitung eines Zivilverfahrens – Abgebrochene gesetzgeberische Vorüberlegungen, GA 1996, 151 R. Hamm, Mißbrauch des Strafrechts, NJW 1996, 298 Knauer, Pilotverfahren im Strafprozess Zur Frage der Zulässigkeit von strafrechtlichen Musterprozessen, ZStW 120, 826 Kühne, Wer mißbraucht den S...mehr

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 4415]

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A / 16 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 158]

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E / 25 Europäischer Haftbefehl [Rdn 2446]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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P / 11 Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage [Rdn 3611]

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V / 57 Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Allgemeines [Rdn 5576]

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K / 2 Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2865]

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Z / 4 Zuständigkeit des Gerichts [Rdn 5730]

Rdn 5731 Literaturhinweise: Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrecht durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153 Brause, Die Zuständigkeit der allgemeinen und besonderen Strafkammern nach dem Strafverfahrensänderungsgesetz, NJW 1979, 802 Eisenberg, Referentenentwurf des BMJ "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" 2010, HRRS 2011, 6...mehr