Fachbeiträge & Kommentare zu Diskriminierung

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.1 Zugänglichkeit

Der Raum muss den Beschäftigten ohne Nachteile zugänglich sein. Es dürfen keine Kontrollen stattfinden. Die Beschäftigten, die die Sprechstunde aufsuchen, dürfen in keiner Weise benachteiligt werden. Es darf auch nicht der Eindruck möglicher Benachteiligungen entstehen. Der in § 10 BPersVG normierte Schutz der ungehinderten Personalratstätigkeit schützt hier auch den Beschäf...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 1. Sichbedürftigmachen – zwischen "Sozialhilfe"-Regress und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Rz. 138 Grundsicherung = Sicherung eines Existenzminimums beruht auf dem Prinzip der Menschenwürde und der Solidarität. Deshalb wird im Regelfall im Recht des sozialen Nachteilsausgleichs nicht danach gefragt, warum der Betroffene bedürftig i.S.d. Gesetzes ist.[119] Das BVerfG führt dazu aus: "Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor- und Fürsorge auch für jene, die a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Umwandlung

Rn. 22 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Im Fall eines Formwechsels eines abhängigen UN in eine AG/KGaA oder einer Umwandlung gemäß Art. 2 Abs. 4 SE-VO in eine SE ist ein Abhängigkeitsbericht für die Zeit ab Wirksamwerden der Umwandlung zu erstellen. Benachteiligungen, die aus der Zeit davor stammen, unterliegen nicht den Regelungen des AktG, sondern sind nach den zum Eingriffzeitpu...mehr

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zfs 09/2021, Keine Deckung ... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht und mit zutreffender Begründung abgewiesen. "… Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch in Höhe von 173.545,42 EUR nicht zu. Auf der Grundlage der vereinbarten AVB BS besteht aus Anlass der durch die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt C – und später durch § 9 der CoronaSchVO NRW vom 22.3.2020 – angeordneten Untersagung des Bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Inhalt der Schlusserklärung

Rn. 92 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Hinsichtlich der Schlusserklärung des Vorstands können folgende Fallvarianten unterschieden werden (vgl. mit Formulierungsvorschlägen für die Schlusserklärung ADS (1997), § 312 AktG, Rn. 90; Beck Bil-Komm. (2020), § 289 HGB, Rn. 441):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. "Rechtsgeschäft"

Rn. 40 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Begriff Rechtsgeschäft bezeichnet im Zivilrecht die auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete Willenserklärung, an die die Rechtsordnung den Eintritt des in ihr bezeichneten Erfolgs knüpft. Aus dem Gesetzeswortlaut des § 312 Abs. 1 Satz 3 AktG, wonach bei Rechtsgeschäften Leistung und Gegenleistung angegeben werden muss, wurde teilweise gef...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Prüfung und Beurteilung der im Bericht aufgeführten Maßnahmen

Rn. 30 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Hinsichtlich der im Bericht aufgeführten Maßnahmen hat der AP nach § 313 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG zu prüfen und zu beurteilen, ob keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand im Abhängigkeitsbericht nach § 312 Abs. 3 Satz 1 AktG sprechen. Der Prüfer hat nach dieser bewusst vom Gesetzgeber zurückhaltenden Fo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Zur Wahrung der Interessen von Gläubigern und Minderheitsaktionären und zum Schutz der Gesellschaft selbst vor (verdeckter) Auszehrung des Gesellschaftsvermögens zum Vorteil eines beherrschenden UN sind im AktG verschiedene Regelungen getroffen worden, um abhängige AG ebenso wie KGaA und SE vor Benachteiligungen zu schützen. Das in § 311 AktG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Neue gemeinnützige Katalogzwecke

Tz. 31 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In § 52 Abs 2 AO sind durch das JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096ff) als anerkannte gemeinnützige Zwecke aufgenommen worden: die Förderung des Klimaschutzes: § 52 Abs 2 S 1 Nr 8 AO Die Erweiterung des Zweckkatalogs um den "Klimaschutz" führt zu einer ausdrücklichen ges Hervorhebung eines Zwecks, der zwar bereits mit Hlfe anderer Zwecke ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / bb) Die umgekehrte Vermächtnislösung

Rz. 90 Als "Königsweg" zur Verminderung der Nachteile des klassischen Behindertentestaments und der Vor- und Nachvermächtnisvariante wird in der Literatur eine sog. umgekehrte Vermächtnislösung vorgeschlagen,[142] die folgende Elemente hat:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.1 Verhältnis zu §§ 8, 9a TzBfG

Rz. 6 Das am 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz über die Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) enthält neben der Begriffsdefinition der Teilzeitarbeit und dem Verbot der Diskriminierung von Teilzeitkräften (erstmals) auch einen gesetzlichen Anspruch für alle Arbeitnehmer auf Reduzierung ihrer persönlichen Arbeitszeit.[1] Mit dem am 1.1.2019 in Kraft getretenen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 6 Bevorzugte Berücksichtigung für Vollzeitstellen (Abs. 3)

Rz. 39 Nach § 11 Abs. 3 TVöD/TV-L/TV-H sollen Beschäftigte, mit denen auf ihren Wunsch anstelle der früheren Vollzeitbeschäftigung eine nicht befristete Teilzeitbeschäftigung vereinbart wurde, bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung und im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtigt werden. Dies war auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.10.3 Hinweispflichten des Arbeitgebers?

Rz. 35 In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3.10 Vorschriften über das Ehrenamt in der Sozialversicherung (Abs. 3 und 3a)

Rz. 13 Nach Abs. 3 Nr. 1 handelt ordnungswidrig, wer andere im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines Ehrenamts in der Sozialversicherung benachteiligt. Die Vorschrift i. V. m. der entsprechenden Bußgeldandrohung gibt den Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane sowie den Versichertenältesten und den Vertrauensmännern, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, einen umfassende...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zahlreiche Menschen in unserer Gesellschaft (> Statistik Rz 34) müssen mit Behinderungen (zum Begriff > Behinderten-Pauschbetrag Rz 9 f) leben, die ihre Lebensqualität schicksalhaft beeinträchtigen. Es ist moralisch und verfassungsrechtlich (Art 1 Abs 1 GG – Schutz der Menschenwürde, Art 3 Abs 3 Satz 2 GG – Benachteiligungsverbot wegen Behind...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.3 Unrichtiger respektive unzulässiger Bilanzansatz

Rz. 56 Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz EStG ist die Vermögensübersicht (Bilanz) des Steuerpflichtigen unrichtig, wenn sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Befolgung der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes nicht entspricht, sodass insoweit eine Korrektur der betroffenen Bilanzansätze erforderlich wird. Demnach ist ein Bilanzansatz unrichtig bzw. unzul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 34 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach st Rspr des BFH und des BVerfG BStBl II 1982, 717 mwN ist die Besteuerung der Ehepaare nach der Splittingtabelle für sich allein gerechtfertigt. Das Ehegattensplitting entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, Art 3 Abs 1 GG; es unterstellt eine Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft zusammenlebender Eheleute. D...mehr

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zfs 08/2021, Definition des... / 2 Aus den Gründen:

Zu Recht und mit überzeugender Begründung hat das LG einen Anspruch des Klägers aus § 3 Buchst. A Nr. 1 AVB verneint. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen. 1. Der gegenständliche Versicherungsvertrag gewährt neben dem Todesfallschutz auch Schutz gegen den Eintritt bestimmter schwerer Krankheiten beim Versicherungsnehmer oder mitversich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum ab 1991:

Lang, Reform der Familienbesteuerung, in FS Franz Klein, Köln 1994, 437; Becker, Steuerprogression und Steuergerechtigkeit, in FS Franz Klein, Köln 1994, 379; Haller, Zur Freistellung des "Existenzminimums" bei der Einkommensbesteuerung, in FS Franz Klein, Kölb 1994, 409; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums: Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlag...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 5 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ee) Anfechtung bei vorsätzlicher Benachteiligung (§ 133 InsO)

Rz. 179 Gem. § 133 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen. Die Anfechtungsfrist für Rechtshandlungen, die dem anderen Teil Sicherung oder Befriedigung gewährt haben, ist gem. § 133 Abs. ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 735 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 119 Die Bestellung begründet nur die organschaftliche Vertretungsmacht des Geschäftsführers sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Wesentliche Punkte (u.a. Gegenleistung für die Geschäftsführung) sind damit noch offen. Daher schließen[413] Geschäftsführer und Gesellschaft regelmäßig einen (von der organschaftlichen Stellung getrennten) schuldrechtlichen Anstel...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Verzicht auf Kündigungsschutzklage

Rz. 618 Der ohne Gegenleistung erklärte, formularmäßige Verzicht des Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB dar.[1035] Ein vor Ablauf von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärter formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist ohne eine ihn kompensieren...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Einstellungsfragebogen

Rz. 16 Nach § 94 BetrVG bedürfen Einstellungsfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Fragerechtsbeschränkungen ergeben sich aus dem Persönlichkeitsrecht. Es dürfen nur solche Fragen gestellt werden, die mit dem Arbeitsplatz oder der zu leistenden Arbeit zusammenhängen. Zwischen dem betrieblichen Interesse des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers is...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Formen der Teilzeitarbeit

Rz. 192 Teilzeitbeschäftigt sind alle Arbeitnehmer, deren auf Dauer vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die der im Betrieb beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitarbeit kommt in der Form der Verkürzung der täglichen Arbeitszeit, der teilweisen Beschäftigung an einigen Arbeitstagen/Wochen, der Beschäftigung jeweils am Monatsende, Langzeiturlaub (Sabb...mehr

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§ 26 Kartellrecht / IV. Muster: Klage auf Belieferung (§ 33 GWB)

Rz. 121 Kann eine Rechtsverletzung nur durch aktives Tun des Verletzers abgestellt werden, so steht dem Betroffenen aus § 33 Abs. 1 GWB ein Beseitigungsanspruch zu. Betroffener ist, wer als Marktbeteiligter durch den Verstoß beeinträchtigt ist; im Bereich der Diskriminierungs- und Behinderungstatbestände sind zu nennen:mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Aufbau und Anwendungsbereich

Rz. 2 Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) [3] vom 1.1.1958 wurde mit der 7. GWB-Novelle von 2005 weitgehend an das EU-Kartellrecht angeglichen. Mit der aktuellen 10. GWB-Novelle von 2021 rückt die Digitalwirtschaft weiter in den Fokus.[4] Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen im horizontalen und vertikalen Sinn werde...mehr

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§ 14 Europarecht / II. Muster: Vorlage an den EuGH

Rz. 24 Muster 14.1: Vorlage an den EuGH Muster 14.1: Vorlage an den EuGH An den 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an den Europäischen Gerichtshof In der Sache _____ wird für die Beklagte beantragt, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des EuGH nach § 148 ZPO auszusetzen und dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentsch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 193 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [345] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 2. Abnahmevollmachten

Rz. 27 Von der Erteilung von Abnahmevollmachten im Bauträgervertrag ist abzuraten, sofern hiervon auch das Gemeinschaftseigentum erfasst wird. Die Rechtsprechung lässt für Vertretung bei der Abnahme kaum Raum. So sind Regelungen in einem vorformulierten Bauträgervertrag unwirksam, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Arbeitgeberdarlehen

Rz. 251 Bei einem Arbeitgeberdarlehen überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis Kapital zur vorübergehenden Nutzung. Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb aufgrund einer Ausgleichsklausel erlischt, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sonde...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, 2 BGB

Rz. 26 Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Bei der Auslegung ist nicht das subjektive Verständnis bei Vertragsabschluss maßgebend ist, sondern das objektive Verständnis der fraglichen Klausel im Gesamtzusammenhang der AGB[85] so, wie...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rz. 13 Vertragshändlerverträge sind in der Regel Formularverträge i.S.v. § 305 BGB. Die Wirksamkeit einzelner Regelungen wird insb. an § 307 BGB gemessen. Dabei gibt es typische Klauseln, die in der Rechtsprechung[24] besonders oft vorkommen. Der BGH[25] hat zur Frage der vertraglichen Vereinbarung eines unbeschränkten Direktvertriebs durch den Hersteller ausgeführt, dass ein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Teilbefristung

Rz. 123 Für die Befristung einzelner Vertragsbedingungen bedarf es im Gegensatz zur Befristung des gesamten Arbeitsvertrages keines Sachgrundes i.S.d. § 14 Abs. 1 TzBfG.[215] Nach der Rspr. des BAG[216] erfolgt die Befristungskontrolle für Teilbefristungsabreden im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung. Ist ein Sachgrund für die Vollbefristung gegeben, wird vermutet, dass die ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / cc) Anfechtung bei inkongruenter Deckung (§ 131 InsO)

Rz. 174 Nach § 131 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit hätte beanspruchen können (inkongruente Deckung). Die Anfechtun...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 8. Insbesondere: Ansprüche wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen

Rz. 27 Häufig entzündet sich ein Streit zwischen Vermieter und Mieter bei Auszug des Mieters an der Frage, ob und inwieweit Schönheitsreparaturen durchzuführen sind, bzw. ob diese ordnungsgemäß durchgeführt sind. Eine solche Überwälzung ist sowohl einzelvertraglich als auch formularmäßig grds. zulässig (vgl. Rdn 38 m.w.N.). Bei in unrenoviertem oder in renovierungsbedürftige...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Die Zuordnung von Vermögen

Rz. 116 Ehegatten leben im Güterstand der Gütertrennung, wenn sie dies durch notariell beurkundeten Ehevertrag ausdrücklich vereinbaren oder den gesetzlichen Güterstand ausschließen, den gesetzlichen Güterstand oder die Gütergemeinschaft aufheben oder den Ausgleich des Zugewinns ausschließen, ohne etwas anderes zu vereinbaren, § 1414 BGB. Rz. 117 Die (künftigen) Eheleute könn...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Anfechtungsklage

Rz. 186 Muster 21.32: Anfechtungsklage Muster 21.32: Anfechtungsklage Klage der Rechtsanwältin _____ in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der A-GmbH, _____ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen G-GmbH, _____, vertr. d. d. Geschäftsführer Hans Meyer – Beklagte – wegen Insolvenzanfechtung vorläufiger Streitwert: 8.500 EUR Im Termin zur mündlichen Ve...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 41 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[57] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inhal...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 146 Muster 15.23: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns Muster 15.23: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns 1. Für den Fall, dass unser Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines von uns beendet wird, insbesondere durch Scheidung der Ehe, schließen wir den Ausgleich des Zugewinns vollständig aus. Dies gilt auch bei einem vorzeitigen Ausgleich des Zu...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 166 Die Bestimmungen, die bei unerheblichen Pflichtverletzungen (unerheblichen Mängeln) das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschließen (§§ 437/634 i.V.m. §§ 281 Abs. 1 S. 3, 323 Abs. 5 S. 2 BGB), sind ausweislich der amtlichen Begr. kein zwingendes Recht.[270] Dies zeigt, dass eine Eröffnung der weiteren Rechtsbehelfe auch i...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2 BGB

Rz. 16 In Abgrenzung zu § 305c Abs. 1 BGB regelt § 307 Abs. 2 BGB die inhaltliche Transparenz und Verständlichkeit. Das Transparenzgebot gilt auch im unternehmerischen Rechtsverkehr.[36] § 307 Abs. 3 S. 2 BGB erstreckt das Transparenzgebot auch auf eigentlich kontrollfreie Klauseln. Beispiel: Preisvereinbarungen und Leistungsbeschreibungen (siehe Rdn 46 ff.). Bei verständiger...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes

Rz. 128 Die mit einer Gütertrennung verbundenen Nachteile und umfassenden Konsequenzen sind häufig unerwünscht. Die Gütertrennung nimmt zwar für sich den – nur scheinbaren – Vorteil der Klarheit und Einfachheit in Anspruch. Gleichzeitig führt er in vielen Fällen zu einer Benachteiligung eines Ehegatten. Namentlich die Kürzung der Erbansprüche durch Wegfall des Zugewinnausgle...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Checkliste: Anfechtung

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§ 4 Arbeitsrecht / (4) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 65 Die in der Arbeitsvertragspraxis üblichen Verschwiegenheitsklauseln bedürfen insbesondere im Hinblick auf die AGB-Kontrolle unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen Benachteiligung gem. § 307 BGB einer sorgfältigen Prüfung, weil wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduzierung nach § 306 BGB die Klausel ganz unwirksam ist, auch soweit sie teilweise einen zuläss...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 138 Die Möglichkeit der vollen Überbürdung des Beschaffungsrisikos auf den Auftragnehmer im Sinne der Übernahme einer "Garantie" für die Beschaffung von Lieferungen oder Leistungen ist in § 276 Abs. 1 S. 1 BGB vom Gesetzgeber ausdrücklich als zulässig vorgesehen. Regelungen zum Umfang des Beschaffungsrisikos unterliegen aber der Inhaltskontrolle der §§ 307 ff. BGB. Für di...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / jj) Ausgleichsklausel

Rz. 509 Üblich und sinnvoll aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine Ausgleichsklausel. Dabei ist Folgendes zu beachten: Durch die Ausgleichsklausel können nicht erledigt werden unverzichtbare Ansprüche, wie zB:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / II. B2B: AGB für Lieferungen/Leistungen eines Unternehmers an einen anderen Unternehmer

Rz. 129 Bei Verträgen zwischen Unternehmern findet die AGB-Kontrolle eingeschränkte Anwendung, § 310 Abs. 1 BGB. § 305 Abs. 2 und 3, § 308 Nr. 1, 2 bis 8 und § 309 BGB sind unmittelbar nicht anwendbar, ihre Rechtsgedanken fließen dann aber über § 307 Abs. 1 und 2 BGB wieder ein. Auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche ist angemessen Rücksicht zu nehmen...mehr

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§ 16 Franchiserecht / g) Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Rz. 49 Der Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB ist oftmals eröffnet, da der Franchise-Vertrag aus Gründen eines vertraglichen Gleichlaufs für alle Systempartner in der Regel einheitlich abgefasst wird und daher als Formularvertrag i.S.d. § 305 Abs. 1 S. 1, 2 BGB einzuordnen ist.[118] Derartige "Formularverträge" unterliegen folglich der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB....mehr