Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.7 Ergebnisabhängig vergütetes Fremdkapital (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG)

Tz. 173 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 "Nicht in einem Bruchteil des (Fremd-)Kap bemessene Vergütung" iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG sind sämtliche gewinn- bzw umsatzabhängigen Verzinsungsformen für das vom AE als Darlehensgeber gewährte FK (s Schr des BMF v 15.12.1994, BStBl I 1995, 25, 176 Rn 53). Dazu rechnen alle Vergütungen, bei denen der wirtsch Erfolg der Kap-Ges letztlich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Dem Anteilseigner nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG

Tz. 216 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes; § 8a Abs 1 S 3 KStG idF des UntStFG verweist wegen des Begriffs der nahe stehenden Person auf § 1 Abs 2 AStG. Allerdings sind die beiden Regelungen hinsichtlich der Wesentlichkeitsgrenze nicht sauber aufeinander abgestimmt (§ 1 Abs 2 AStG: mindestens 25%; § 8a Abs 1 S 2 bz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.8.1 Begriff des ergebnisunabhängig vergüteten Fremdkapitals

Tz. 181 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Für FK, für das eine in einem Bruchteil des (Fremd-)Kap bemessene Vergütung vereinbart ist, enthält die Nr 2 des § 8a Abs 1 S 1 KStG eine Reihe von Sonderregelungen, die es bei dem unter die Nr 1 fallenden FK nicht gibt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.3 Person des Rückgriffsverpflichteten und Ausnahme von der Anwendung des § 8a Abs 1 S 3, 2. Alternative KStG idF des UntStFG

Tz. 235 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a Abs 1 S 3, 2. Alternative KStG idF des UntStFG erfasst von seinem Wortlaut her auch die Fälle, bei denen der AE und die nahe stehende Person (wenn sie die Zinsen erhalten würden) mit der Vergütung im Inl veranlagt würden und nur der rückgriffsberechtigte Dritte mit der Vergütung nicht im Inl veranlagt wird. Hierzu auch s Freiling/Schmuc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.10 Gegenbeweis bei Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG bei ergebnisunabhängig vergütetem Fremdkapital

Tz. 201 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, es sei denn, es handelt sich um Mittelaufnahmen durch Kreditinstitute zur Finanzierung von Geschäften iSd § 1 KWG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG idF ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.1 Allgemeines

Tz. 161 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Bei den ergebnisunabhängigen Vergütungen und vor In-Kraft-Treten des StSenkG auch bei den ergebnisabhängigen Vergütungen muss zur Ermittlung des safe haven ein Vergleich angestellt werden zwischen Nur "soweit" das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.1 Kapitalgesellschaft als Empfänger des Fremdkapitals

Tz. 128 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Der Wortlaut des § 8a Abs 1 KStG aF und nF beschränkt den Anwendungsbereich der Vorschrift in subjektiver Hinsicht auf eine Kap-Ges als FK-Nehmerin. § 1 Abs 1 Nr 1 KStG enthält eine abschließende Definition der Kap-Ges. Dazu gehören die AG, die GmbH und die KGaA. Tz. 129 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Folglich hat § 8a KStG aF und nF für die übrig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.6.3.2 Vorrangiger safe-haven-Verbrauch für Fremdkapital iSd § 8a Abs 1 S 1 Nr 1 KStG idF des StandOG (§ 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 KStG idF des StandOG)

Tz. 165 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 In einem 1. Schritt müssen die Darlehen auf die Nrn 1 und 2 des § 8a Abs 1 S 1 KStG idF des StandOG aufgeteilt werden. Treffen bei einer Kap-Ges an einen AE oder an eine diesem nahe stehende Person zu zahlende ergebnisabhängige und ergebnisunabhängige FK-Vergütungen zusammen , steht kraft ausdrücklicher Regelung in Abs 1 S 1 Nr 2 letzter Satzt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Prinz, Gegenthesen zum AE-Begriff von Wassermeyer, IStR 1995, 378; Wassermeyer, Der AE-Begriff des § 8a KStG, IStR 1995, 105; Wassermeyer, Replik zu Prinz, IStR 1995, 380. Tz. 143 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG regelt Rechtsfolgen für den Fall der FK-Überlassung durch den AE an seine Kap-Ges; er enthält jedoch keine Legaldefinition des AE-Begriffs. AE kann sowohl eine natü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.5 Sonderprobleme bei niedrig verzinslichen Darlehen

Tz. 198 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Hat ein AE bzw eine diesem nahe stehende Person der Kap-Ges ein Darlehen zu einer unter den Marktzinssätzen liegenden Vergütung gewährt und würde ein fremder Dritter unter sonst gleichen Umständen das Darlehen nur zum marktüblichen höheren Zins gewähren, könnte bei wortlautgetreuer Auslegung des § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 2 KStG ein Drittverglei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6.9.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Wenn die in § 8a Abs 1 S 1 Nr 2 HS 1 KStG genannten Voraussetzungen vorliegen, sind die Vergütungen, die auf das den safe haven übersteigende Gesellschafter-FK entfallen, in eine vGA umzudeuten, "es sei denn, die Kap-Ges hätte dieses FK bei sonst gleichen Umständen auch von einem fremden Dritten erhalten können" (s Schr des BMF v 15.12.1994,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.3 Bewertung des Fremdkapitals

Tz. 94 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die Anwendung des § 8a KStG erfordert eine Bewertung des FK aus der Sicht der Kap-Ges. Diese wirkt sich uU mittelbar auf die Höhe der stlich anzuerkennenden Vergütungen aus. Im Regelfall ist die Bewertung unproblematisch; es ist der Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Janssen (DB 1997, 1589, 1592) spricht sich für ein Anlehnen an die monatlichen U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.3 Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht der Kapitalgesellschaft (§ 8a Abs 1 KStG idF des sog Korb II-Gesetzes)

Tz. 137 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG nF erfasst jede Kap-Ges als Empfängerin des FK. Anders als von § 8a KStG aF (s Tz 133 ff) werden von § 8a Abs 1 KStG nF daher sowohl unbeschr als auch beschr stpfl Kap-Ges als Empfängerin des FK erfasst. Ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 15.07.2004, BStBl I 2004, 593, Rn 3; Mensching/Bauer, BB 2003, 2429, 2430; Prinz/Ley, FR 2003, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.1 Rückgriff

Tz. 242 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Die in § 8a Abs 1 S 2 Alt 2 KStG idF des StandOG bzw idF des sog Korb II-Gesetzes/§ 8a Abs 1 S 3 Alt 2 KStG idF des UntStFG gewählte Formulierung "zurückgreifen kann" ist unpräzise. Unstreitig ist, dass bereits das Bestehen eines Rückgriffsanspruchs ausreicht; der Dritte muss den Anspruch nicht tats geltend machen. GlA s Kröner (in E & Y, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2.4 Person des Rückgriffsverpflichteten iSd § 8a Abs 1 S 2, 2. Alternative KStG idF des sog Korb II-Gesetzes

Tz. 239 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 8a KStG idF des sog Korb II-Gesetzes erfasst alle Fälle, in denen der FK-Geber ein Dritter ist, der auf den AE (s Tz 143 und 153 ff) bzw auf eine diesem nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG (s Tz 216 ff) zurückgreifen kann. Ob der rückgriffsgesicherte Dritte, der AE oder die nahe stehende Person im Inl stpfl ist, ist unerheblich. Nicht ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Kosten bei geringfügigem Unterliegen (Abs. 1 S. 3)

Rz. 5 Ist ein Beteiligter nur zu einem geringen Teil unterlegen, so kann das Gericht von einer Kostenaufteilung absehen und dem hauptsächlich Unterlegenen die gesamten Verfahrenskosten auferlegen. Ob das Unterliegen geringfügig ist, hängt i. d. R. von der Quote des Unterliegens ab. In der Praxis wird von einer Kostenaufteilung regelmäßig abgesehen, wenn ein Beteiligter zu we...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Zusage der Dynamisierung einer Altersrente

Leitsatz Eine nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente eines Gesellschafter-Geschäftsführers führt immer dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn zwischen Beschlussfassung und dem vertraglich fixierten Altersrentenbeginn weniger als zehn Jahre liegen. Die tatsächliche Tätigkeitsdauer ist unbeachtlich. Sachverhalt B und C sind Gesellschafter-Geschäftsf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug ausländischer Steuern in Missbrauchsfällen

Leitsatz 1. Ein Abzug ausländischer Steuern gemäß § 34c Abs. 3 EStG 1997 n.F. bei der Ermittlung der Einkünfte setzt die Identität des zur deutschen und zur ausländischen Steuer herangezogenen Steuersubjekts voraus. 2. Werden dem Steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen einer inländischen GmbH, die von einer in rechtsmissbräuchlicher Weise zwischengeschalteten ausländischen Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 42. Bundeszentralamt für Steuern v. 30.4.2015, www.bzst.de(Anrechenbarkeit der Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen von Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat)

Erläuterungen Allgemeines Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer war bis 2008 bei der Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt zu berücksichtigen. Seit 2009 wird auf Dividenden und Zinsen in Deutschland eine einheitliche Abgeltungsteuer von 25 % erhoben und die Anrechnung ausländischer Quellensteuer durch die für die Erhebung der Abgeltungsteuer zuständigen Stellen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 23. FinMin. Schl.-Holst., Vfg. v. 7.11.2008 – VV SH FinMin 2008 - 11 - 07 I; OFD Münster, Vfg. v. 28.7.2008 – S 1315 - 42 - St 45 - 32, juris (Quellensteuerhöchstsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen)

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Ausweis von Zinsen, Dividenden und Bewertungserfolgen

Tz. 91 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 Der Ausweis der Erfolgswirkungen eines emittierten Finanzinstruments hängt unmittelbar von dessen Einstufung als finanzielle Verbindlichkeit oder Eigenkapitalinstrument ab (IAS 32.35 f.): Sämtliche Ausschüttungen auf finanzielle Verbindlichkeiten sind erfolgswirksam zu erfassen. Alle auf Eigenkapitalinstrumente entfallenden Ausschüttungen werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / I. Auszug aus den Einkommensteuerrichtlinien und -hinweisen 2014 zu § 34 c EStG

R 34c (1–2) Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern Umrechnung ausländischer Steuern (1) [1]Die nach § 34 c Abs. 1 und Abs. 6 EStG auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnende oder nach § 34 c Abs. 2, 3 und 6 EStG bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehende ausländische Steuer ist auf der Grundlage der von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Euro-Ref...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 9.4.1998 – S 2293 A - 55 - St II 25, StEK EStG § 34 c Nr. 193 (Zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern nach § 34 c EStG)

1. Direkte Steueranrechnung Bei Prüfungen der Rechnungshöfe sowie bei Ressortprüfungen wird immer wieder beanstandet, dass die Finanzämter im Rahmen des § 34 c EStG bei ausländischen Zinsen und Dividenden die ursprünglich einbehaltene ausländische Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen bzw. bei Ermittlung der Einkünfte abziehen. Es darf jedoch nur die auslän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 34. BayLfSt, Vfg. v. 15.6.2012 – S 2293.1.1 - 7/2 St32, juris (Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Absatz 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Panama)

Zur Frage, ob die in Panama erhobene 10 %-ige Kapitalertragsteuer auf Dividendenausschüttungen und die 10 %-ige Steuer auf Veräußerungsgewinne von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar sind, wird folgende Auffassung vertreten: In der Republik Panama gilt hinsichtlich der Besteuerung des Einkommens das Territorialprinzip, dh., gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 15.1.1998 – S 2293 A - 73 - St II 2a, RIW 1998, 657 = juris (Zuordnung von Betriebsausgaben zu Einnahmen aus ausländischen Quellen)

Ausländische Einkünfte sind grundsätzlich nach den allgemeinen einkommenssteuerlichen Vorschriften zu ermitteln. Unterliegen ausländische Einkünfte der deutschen Besteuerung, ist eine im Ausland erhobene Quellensteuer idR auf die deutsche ESt anzurechnen. Die Steueranrechnung richtet sich nach der Vorschrift des § 34 c EStG, die sowohl in den Fällen Anwendung findet, in denen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 25.9.2006 (BT-Drucks. 16/2712)

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 23. § 34 c wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende" durch die Wörter "um einen entstandenen Ermäßigungsanspruch gekürzte" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: "(2) Statt der Anrechnung (Absatz 1) ist die ausländische Steuer auf Antrag bei der Ermittlun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlagen

Tz. 42 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 Der Ausweis von Finanzinstrumenten als Eigen- und Fremdkapital ist in den Paragrafen 15 bis 27 des Standards geregelt. Präzisierende Vorschriften finden sich darüber hinaus in den Anwendungsleitlinien (IAS 32.AG13 bis 14J sowie AG25 bis 29A). Die Kernregelung ist in IAS 32.15 niedergelegt: Danach hat ein Emittent ein Finanzinstrument bzw. Tei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 40. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 5.11.2013 – S 2293 A - 71 - St 514, juris(Ausländische Steuern, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Erbersatzsteuer in Portugal)

Portugal hat durch Gesetzesdekret Nr. 252/89 vom 9. August 1989 sein Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Weise geändert, dass ab sofort auch im Ausland ansässige Aktionäre von Gesellschaften mit Sitz in Portugal auf Dividenden eine vorweggenommene Erbschaft- und Schenkungsteuer (Erbersatzsteuer) in Höhe von 5 % auf den Ertrag zahlen müssen. Die Folge dieser Gesetzesän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 24.8.1998 – S 2293 A - 55 - St II 2a/25, StEK EStG § 34 c Nr. 194 = RIW 1999, 313 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern)

Bei Prüfungen der Rechnungshöfe sowie bei Ressortprüfungen wird häufig festgestellt, dass die Vorschriften über die Steuerermäßigungen bei ausländischen Einkünften unzutreffend angewendet werden. Es wird deshalb gebeten, insbesondere folgendes zu beachten: 1. Allgemeines 1.1 Persönlicher Geltungsbereich Die Vorschrift des § 34 c EStG gilt grundsätzlich nur für unbeschränkt St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / Inhaltsverzeichnis

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 16.7.1998 – S 2293 A - 81 - St 11 25, StEK EStG § 34 c Nr. 192 = IStR 1998, 610 (Verfügung betr. Dividendenstripping mit Auslandsaktien und Zinsstripping mit ausländischen festverzinslichen Wertpapieren; missbräuchliche Anrechnung ausländischer Quellensteuer)

Erzielt ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger ausländische Kapitalerträge, von denen im Ausland Quellensteuer einbehalten wurde, ist die ausländische Quellensteuer nach § 34 c EStG grundsätzlich auf die deutsche ESt anzurechnen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung von ausländischen Kapitalerträgen vermieden. Außerdem wird nach den von Deutschland abgeschlossenen DB...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 26. BayLfSt, Vfg. v. 3.12.2010 – S 2293.1.1 - 4/2 St32, juris (Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Absatz 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Königreich Saudi-Arabien, Abzugsteuer für Nicht-Ansässige)

Der saudi-arabischen income tax unterliegen natürliche Personen mit ihren gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften und juristische Personen mit ihren gewerblichen Einkünften. Nicht ansässige Personen sind nur mit ihren aus saudi-arabischen Quellen stammenden Einkünften steuerpflichtig. Bei ihnen wird diese income tax in Form einer abgeltenden Quellensteuer (withholding t...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 18. FinMin. Hess., Erlass v. 17.9.2003 – S 2393 A - 110 - II B 12; OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 3.11.2003 – S 2293 A - 92 - II 2.03, StEK EStG § 34 c Nr. 201 (Die senegalesische "Retenue à la source sur les redevances verseés à des personnes résidant à I’étranger" ist mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar)

Nach den Feststellungen des für ausländische Steuern zuständigen Referats des BMF bzw. des BfF handelt es sich bei der senegalesischen "Retenue à la source sur les redevances verseés à des personnes résidant à I’étranger" um eine Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an nach senegalesischem Steuerrecht beschränkt steuerpflichtige natürliche oder juristische Personen. Bei den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. OFD Koblenz, Vfg. v. 15.3.2007 – S 2293 A - St 33 3, StEK EStG § 34 Nr. 204 (Die Hongkong Income Tax ist weder anrechenbar noch abziehbar)

In letzter Zeit treten vermehrt Fälle auf, in denen Steuerpflichtige die Anrechnung, § 34 c Abs. 1 EStG, der "Hongkong Income Tax" auf Dividendenerträge aus Hongkong beantragen. Hierzu bitte ich, folgende Rechtsauffassung zu vertreten: Seit dem Steuerjahr 2003/2004 unterliegen die in der Sonderverwaltungszone Hongkong erzielten Gewinne von Kapitalgesellschaften einer Gewinnste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. OFD Rostock, Vfg. v. 25.10.1995 – S 2293 - 0/95 - St 241, StEK EStG § 34 c Nr. 180 (Zur Anrechnung ausländischer Steuern bei Bestehen von DBA)

Bei Bestehen eines DBA mit Anrechnungsmethode kann ausländische Steuer, die ihrer Art nach der deutschen Einkommen- oder Körperschaftsteuer entspricht, gemäß § 34 c Abs. 1 EStG bzw. § 26 Abs. 1 KStG jeweils in Verbindung mit dem entsprechenden DBA auf die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet werden. Dies jedoch nur insoweit, als die ausländische Steuer auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 33. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 1.2.2012 – S 2293 A - 106 - St 513, juris (Steuerliche Behandlung der Ausschüttungen kanadischer Income Trusts; Anrechnung kanadischer Quellensteuer unter Berücksichtigung des DBA mit Kanada)

Kanada hat das Besteuerungsregime für so genannte "Specified Investment Flow-Through Trusts" (SIFT), zu denen auch die Commercial Trusts gehören, mit Wirkung ab 2007 geändert. Vor der Rechtsänderung waren diese Trusts mit ihren Erträgen nach kanadischem Recht nicht steuerpflichtig, soweit diese an die Inhaber der Trustanteile ausgeschüttet wurden. Die Ausschüttungen waren aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. OFD Frankfurt aM, Vfg. v. 6.6.2013 – S 2293 A - 113 - St 513, juris(Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34 c Abs. 1 EStG; Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen; Paraguay – impuesto a la renta del servicio de carácter personal)

An das BMF wurde die Frage herangetragen, ob die im Jahr 2012 in Paraguay eingeführte "impuesto a la renta del servicio de carácter personal" (IRP) mit der deutschen Einkommensteuer vergleichbar ist. Dazu teile ich Folgendes mit: Die in Paraguay seit 2006 geplante Einführung einer Einkommensteuer – impuesto a la renta del servicio de carácter personal – IRP – erfolgte nach me...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Anteile an assoziierten Unternehmen

Tz. 117 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 IAS 28.16 sieht für die Behandlung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss die verpflichtende Anwendung der Equity-Methode vor. Die Regelungen des Paragraphs 14.4 des IFRS für KMU gewähren darüber hinaus sowohl für den Konzern- als auch den Einzelabschluss das Wahlrecht einer Bewertung zu Anschaffungskosten oder einer er...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Kündbare Instrumente

Tz. 62 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 Im Februar 2008 hat der IASB eine Änderung an IAS 32 bewirkt, mit der Instrumente, die ein Rückgaberecht an den Emittenten vorsehen, unter bestimmten Umständen als Eigenkapitalinstrument klassifiziert werden können (s. a. Blaum 2009, S. 121 ff.; Deloitte LLP 2015, S. 99 ff.; DRSC, RIC 3; KPMG 2008, S. 126 ff.; KPMG IFRG 2014/15, Tz. 7.3.70 ff...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Anwendungsbereich

Tz. 23 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 IFRS für KMU 1.1 sieht eine Anwendung durch kleine und mittelgroße Unternehmen vor. Der IASB stellt hierbei nicht auf quantitative Größenkriterien wie Bilanzsumme, Umsatz oder Mitarbeiterzahl ab, sondern legt qualitative Kriterien zugrunde. Der IASB definiert KMU in IFRS für KMU 1.2 als Unternehmen, die keiner öffentlichen Rechenschaftspflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.3 Zuwendungen an Mitglieder, Nr. 1 S. 2

Rz. 21 Nach Nr. 1 S. 2 dürfen Mitglieder keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Zuwendungen an Mitglieder sind keine "satzungsgemäßen Vermögenszuwendungen", verstoßen also gegen den Grundsatz der Vermögensbindung. Die Vorschrift korrespondiert mit Nr. 3, wonach auch Zuwendungen an Dr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 2.2.2 Begriff der "Mittel"

Rz. 8 Unter "Mittel" i. S. d. § 55 Nr. 1 AO sind sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft zu verstehen[1], allerdings nur solche, die der Körperschaft für ihre satzungsmäßigen Zwecke zur freien Verfügung stehen. Hierunter fallen sowohl die Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn als auch sonstige Einnahmen (Spenden, staatliche und private Zuschüsse, Beiträge, Vermögenserträge)....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 55... / 1 Begriff der Selbstlosigkeit

Rz. 1 Die Steuerbegünstigung setzt voraus, dass die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke selbstlos gefördert werden. Selbstlosigkeit bedeutet freiwillige Arbeit oder Hingabe materieller Mittel ohne wirtschaftlichen Eigennutz; keine Selbstlosigkeit liegt vor, wenn der eigene materielle Nutzen erstrebt wird.[1] Nicht schädlich ist es, wenn für die Beteiligten Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 58... / 2.2 Zuwendungen an andere Körperschaften (Nr. 2)

Rz. 7 § 58 Nr. 2 AO erlaubt als weitere Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit die teilweise Weitergabe von Mitteln zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke. Empfänger können neben inländischen steuerbegünstigten Körperschaften auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG (EU-/EUR-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 1 Internationale Steuerplanung mit Treaty Shopping

Beim Treaty Shopping geht es vor allem um die Inanspruchnahme von abkommensrechtlichen Quellensteuermäßigungen für Schachteldividenden und Dividenden aus Streubesitz, für Zinsen und Lizenzgebühren. Zu beachten ist, dass die Quellensteuerbelastung in vielen Fällen eine Definitivbelastung darstellt. Wenn das DBA z. B. ein internationales Schachtelprivileg enthält und die Verme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 2.1 Direkte Umleitung von Einkünften (direct conduit)

Der Begriff des direct conduit beschreibt den Grundfall des Treaty Shopping mit der Beteiligung von 3 Personen in 3 Staaten. Zwischen 2 dieser Personen, der Spitzeneinheit in Staat 1 und der Grundeinheit in Staat 2, bestehen rechtliche, wirtschaftliche oder sonstige Beziehungen (z. B. ein Beteiligungsverhältnis wie bei Mutter- und Tochtergesellschaften). Zwischen den beiden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 2.4 Directive Shopping

In die Fallgruppen des Treaty Shopping lässt sich auch das Directive Shopping einordnen. Dabei geht es um die Ausnutzung der Steuervorteile, die sich im Geltungsbereich der EU aus den EU-Richtlinien, insbesondere der Mutter-Tochter-Richtlinie ergeben. Um die quellensteuerfreie Umleitung von Dividenden zu erreichen, gründen Personen aus Drittstaaten eine Zwischengesellschaft ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff des Treaty Shopping stammt aus dem amerikanischen Steuerrecht und beschreibt eine steuerliche Gestaltungsmaßnahme, durch die sich eine Person oder Personenvereinigung mittels bestimmter rechtlicher Gestaltungen die Schutzwirkung eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) verschafft, d. h. sich in den Schutzbereich eines DBA einkauft. Auf diese Weise geling...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 3.2 Abkommensrechtliche Missbrauchsregelungen

Einige DBA enthalten spezielle Regelungen, die eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Abkommensvergünstigungen verhindern sollen. Beispielhaft seien Art. 23 DBA Schweiz und Art. 28 DBA-USA genannt, zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom 1.6.2006. Art. 23 DBA Schweiz verweist zur Verhinderung von Abkommensmissbräuchen auf die nationalen Regelungen der beiden Vert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 3.3.2.1 Voraussetzungen für die Quellensteuerentlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften

Die Entlastungsberechtigung einer ausländischen Gesellschaft setzt zunächst die persönliche Entlastungsberechtigung der Gesellschafter voraus. Sie liegt vor, soweit Steuerausländer an der Gesellschaft beteiligt sind, denen ein nationaler oder abkommensrechtlicher Entlastungsbetrag zustände, wenn sie die Einkünfte unmittelbar erzielten. Dies muss für jeden Gesellschafter geso...mehr