Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 1627 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die vorstehend genannten BFH-Urt v 27.02.1951 (s Tz 142o) und v 10.07.2002 (s Tz 1423) sind vom für Fragen des ASt-Rechts in erster Linie zuständigen I. Senat des BFH erlassen worden. Überraschenderweise setzt sich keines der Urt mit der Rspr des IV. Senats (s Urt des BFH v 10.11.1983, BStBl II 1984, 605) auseinander. In diesem Urt hatte de...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.4 Dienstleistungsbetriebsstätten

Tz. 1127 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der Praxis wird häufig die Steuerfreistellung für im Ausl erbrachte Dienstleistungen in Räumlichkeiten des dortigen Auftraggebers beantragt. Beispiel: Eine dt GmbH erbringt Unternehmensberatungsleitungen in einem tchechischen Unternehmen. Die GmbH darf die Räume unter Zahlung einer pauschalen Nutzungsvergütung mitbenutzen. Ein konkreter R...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.1.1 Die Regelung des Art 9 Abs 1 OECD-MA

Tz. 74 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Art 9 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: (1) Wennmehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.12 Switch-over-Klausel bei Qualifikationskonflikten

Tz. 1652 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Ergänzend ist zu beachten, dass neuere dt DBA eine sog "Switch-over"-Klausel enthalten, die es bei Qualifikationskonflikten (idR Null-Besteuerung in beiden Staaten) ermöglicht, dass im Ansässigkeitsstaat D anstelle der St-Freistellung auf die St-Anrechnung übergegangen wird (zB s Protokoll Nr 18 zum DBA Italien; s Protokoll Nr 28a zum DBA Ö...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.2 Der Relevant-Business-Activity-Ansatz (RBAA)

Tz. 1202 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der sog Relevant Business Activity Approach besteht nach den OECD-MA 1963–2007 und der Umsetzung in den dt DBA in vd Ausprägungen. Die Lösung von Zuordnungsproblemen im RBAA wird dadurch erschwert, dass es kein ausdrücklich festgelegtes Verhältnis der die Gewinnabgrenzung tragenden Prinzipien der BetrSt-Besteuerung gibt: Die Gewinnabgrenzung...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.3.2 Gesetzlicher Vertreter einer Kapitalgesellschaft

Tz. 1175 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Umstritten ist, ob der ges Vertreter einer Kap-Ges eine Vertreter-BetrSt begründen kann. Beispiel: Die C-Sp (nachfolgend C) ist eine Kap-Ges polnischen Rechts mit Sitz und Geschäftsleitung in Polen. Sie führt Werkverträge im Baugewerbe aus und hat in den Jahren 1–5 inl Werkverträge über zehn Mio EUR abgeschlossen. Die C unterhält im Inl kein...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.6.4.1 Aktuelle Behandlung

Tz. 1736 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw untersucht hierbei sowohl die Frage, ob die inl Behandlung zutr ist als ob auch eine Spontanauskunft an den ausl Staat angebracht ist (wie zB auch in Cross-boarder-Leasing-Fällen). Beispiel 1: Die französische M-Holding-Sarl (nachfolgend M-Sarl), eine 100 %-ige TG der französischen G-SA, erwirbt zum 01.01.01 eine Beteiligung an ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.3.3.3 Beurteilung und Auswirkungen des BFH-Urteils vom 17.10.2007 – I R 5/06

Tz. 1630 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bei der Bewertung der Auswirkungen des Urt ergeben sich folgende Aspekte:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.1 Transparente Besteuerung im Sitzstaat

Tz. 1516 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Soweit im Sitzstaat der Pers-Ges eine transparente Behandlung besteht, ergeben sich abkommensrechtlich keine Probleme. Die Abkommensberechtigung ist nicht auf der Ebene der Pers-Ges, sondern auf der Ebene der einzelnen Gesellschafter zu prüfen (Rn 2.1.1 und Rn 2.1.2 der Verw-Grds Pers-Ges). Dies entspr auch der Beurteilung in der Lit (s Sch...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1 Allgemeines

Für die Beurteilung der Frage, ob die dem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte auch nach Maßgabe eines bestehenden DBA im Inland besteuert werden dürfen, sind dessen einschlägige Vorschriften zu beachten. Insbesondere wird hingewiesen auf die Einzelregelungen der DBA zu nichtselbständiger Arbeit selbständiger Arbeit Lizenzgebühren und Künstlern und Sportlern. Im Rahmen dieses Mer...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.5 Änderungen durch das BEPS-Projekt der OECD

Tz. 1163 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Der Abschlussbericht des BEPS-Projekts sieht die Aufnahme von sog Antifragmentierungsregelungen vor. Die in der Praxis aufgetretenen Modelle einer Verteilung von Bauaufträgen/Teilen von Bauaufträgen an verbundene Unternehmen, um die Bau- und Montagefrist (idR von 12 Monaten) zu umgehen, soll aufgegriffen werden. Es soll verhindert werden, da...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.5 Gegenläufige Korrekturen – Frage der Anrechnung fiktiver Quellensteuer bei Korrekturen nach § 1 AStG

Tz. 977 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Fall des einkommenserhöhenden Ansatzes einer fiktiven Lizenz nach § 1 AStG stellt sich im Verhältnis zu TG in Schwellen- und Entwicklungsländern die Frage, ob gegenläufig eine fiktive Quellen-St-Anrechnung nach den maßgebenden DBA zu gewähren ist. Dies soll anhand des Bsp des DBA China (Fassung bis einschl 2017) dargestellt werden. Beispi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Ausländische Personengesellschaften

Rz. 114 [Autor/Stand] Zweifel an der Gläubigereigenschaft und damit Antragsberechtigung einer ausländischen Personengesellschaft. Sehr zweifelhaft ist die Frage, ob eine ausländische Personengesellschaft Gläubigerin i.S.d. § 50d und damit antragsberechtigt ist. Nach dem Urteil des FG Köln[2] fällt eine Personengesellschaft in den persönlichen Anwendungsbereich des § 50d Abs....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.4.2 Gesetzliche Nachbesserungen ab 2017

Tz. 2076 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine solche unterschiedliche Wirkung des Rückfalls des Besteuerungsrechts, je nachdem ob Eink gar nicht oder zu einem (ggf nur sehr kleinen) Teil der Besteuerung unterlegen haben, würde jedoch zu unbilligen Ergebnissen führen. Aufgrund der Zielrichtung der Regelungen zum Rückfall des Besteuerungsrechts, die tats Besteuerung bestimmter Eink ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.1 Allgemeines

Tz. 1233 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wie bereits dargestellt (s Tz 1200), ist für die Feststellung der jeweiligen Besteuerungsansprüche des "Stammhausstaates" und des "BetrSt-Staates" zwischen der abkommensrechtlichen Gewinnabgrenzung und der Gewinnermittlung nach dem jeweiligen Recht des Anwenderstaates zu trennen, wobei die Gewinnabgrenzung als regelmäßige StBefreiungsvorsch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.1.2 Wichtige länderspezifische Abweichungen

Tz. 1095 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Abweichungen zum OECD-MA bestehen vorrangig hinsichtlich der Dauer von Bauausführungen. Kürzere Fristen bestehen vor allem nach den DBA mit Ländern der Dritten Welt und mit sog Schwellenländern, aber auch zB mit Belgien (neun Monate). Einzelheiten ergeben sich aus den nachfolgenden Länderübersichten. Tz. 1096 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 vorläu...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.1.3 Wohnsitzverlegung bei bestehender Betriebsaufspaltung

Tz. 1122 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die BetrSt-Verw-Grds enthalten keine Aussage zu dieser Bsp-Konstellation. Anhand des nachfolgenden Bsp soll die Frage umfassend dargestellt werden. Beispiel: Der StPfl X hat in D ein Bauunternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens betrieben. Am 01.01.01 gründete er zus mit seinen Söhnen die Bauunternehmen X-GmbH, an deren Stamm-Kap...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.3 Grundzüge der Gewinnabgrenzung (1. Stufe: Zuweisung des Besteuerungsrechts)

Tz. 1091 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die DBA weisen nach Art 7 Abs 1 OECD-MA das Besteuerungsrecht für Unternehmensgewinne grds umfänglich dem Sitzstaat des Unternehmens zu. Soweit der Gewinn durch eine BetrSt in einem anderen Staat erzielt wurde, darf dieser Staat (BetrSt-Staat) den BetrSt-Gewinn besteuern. Nur für diesen Fall stellt sich die Frage der eigentlichen Gewinnabgr...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.3.2 Die materiellen Regelungen der Schiedsstellenkonvention

Tz. 78 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die zentrale materielle Vorschrift des Art 4 ist Art 9 des OECD-MA nachgebildet. Nach der gemeinsamen Erklärung zu Art 4 Nr 1 betrifft der Regelungsbereich – abweichend von den Regelungen der DBA – nicht nur den Fall, dass Geschäfte unmittelbar zwischen zwei rechtlich selbständigen Unternehmen abgewickelt werden (zB MG/TG) sondern auch den Fa...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.10 Treaty override

Tz. 1650 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Entgegen der Reg-Begr und des Berichts des Fin-Aussch (BT-DrS 16/11108, 28) wird in der Lit (s Meretzki, IStR 2009, 217; s Frotscher, IStR 2009, 593; s Jansen/Weidmann, IStR 2010, 596; s Günkel/Lieber, Ubg 2009, 301; und s Salzmann, IWB 2009 F3 Gr3, 1539) die Auff vertreten, dass es sich bei § 50d Abs 10 EStG um ein Treaty override handelt....mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5 Darbietende Künstler

Darbietende Künstler im Sinne der Punkte 2.1-2.3 sind solche, die unmittelbar oder mittelbar über Medien in der Öffentlichkeit auftreten (z. B. Bühnen- und Filmschauspieler, Sänger, Tänzer, Dirigenten, Musiker, Moderatoren). Personen, die Kunst in anderer Form ausüben (sog. "werkschaffende Künstler" wie z.B. Komponisten, Regisseure, Choreographen, Bühnenbildner, Lightdesigner...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.4.2 Besteuerung der Personengesellschaft als Körperschaftsteuer-Subjekt

Tz. 1522 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Besteuert der ausl Staat hingegen die Gewinne der ausl Pers-Ges selbst (idR Besteuerung als KSt-Subjekt), können sich Probleme ergeben. Beispiel: Eine inl Kap-Ges beteiligt sich an einer ungarischen Ungarn erhebt auf die Gewinne eine KSt von 19 %. Auf den nach D transferiert...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.3.1.2 Berichtigung nach Art 11 und 12 OECD-MA

Tz. 76 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Auch in den Zuweisungsnormen für Zinsen und Lizenzen des OECD-MA und der dt Länder-DBA sind Korrekturregeln für unangemessene Vergütungen enthalten. Die Regelungen lauten regelmäßig: Art 11 Zinsen (4) Bestehen zwischen Schuldner und Gläubiger oder zwischen jedem von ihnen und einem Dritten besondere Beziehungen und übersteigen deshalb die gezah...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.10.1 Der Regelungsinhalt

Tz. 2072 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG hebt die nach DBA vorgesehene Freistellung in den Fällen auf, in denen der ausl Staat die dort erzielten Eink iRd beschr StPflicht nach innerstaatlichem Recht nicht besteuern kann. Die Regelung greift indessen nicht, wenn die Eink nach dem innerstaatlichen Recht des ausl Staates allgemein von der Besteuerung ausgen...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.1 Grundsatz

Tz. 1137 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Für Bau- und Montagearbeiten sieht das OECD-MA eine BetrSt-Begr nur vor, wenn eine Frist von zwölf Monaten überschritten ist. Sofern die Zwölf-Monats-Frist nicht erreicht wird, ist allerdings noch zu prüfen, ob nicht der Bauleiter eine Vollmacht iS eines "ständigen Vertreters" hat (s Tz 1174), oder ob ein Unternehmen, das ausschl oder fast a...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.2.3.1 Rechtslage nach Art 7 OECD-MA aF

Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die zeitliche Anwendung der Gewinnabgrenzungsregelungen nach Art 7 Abs 1 OECD-MA aF (und damit den aus Sicht der Fin-Verw maßgebenden Verw-Grundsätzen v 24.12.1999, BStBl I 1999, 1076) lässt sich folgt abgrenzen: VZ bis einschließlich 2012 und VZ ab 2012, wenn der Gegenbeweis nach § 1 Abs 5 S 8 AStG geführt werden kann. Dies dürfte vor allem ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.3 Auswirkungen des E-Commerce – Gestaltungsmöglichkeiten durch die Nutzung eines Internet-Servers bzw Betriebsstätten in der "Cloud"

Tz. 1124 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der Fachlit wird seit Mitte der 90er Jahre diskutiert, ob durch die "Ansiedlung" eines Internet-Servers in einem Niedrig-St-Staat Vertriebsgewinne verlagert werden könnten (s IWB 1997, 265; s IStR 1997, 257). Derartige Fälle werden in der Lit unter Anwendung des sog Pipeline-Urt des BFH beurteilt. Nach diesem Fall (s Urt des BFH v 30.10.1...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4 Die Abkommensberechtigung

Tz. 1514 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Als Abkommensberechtigung bezeichnet man die Berechtigung, die Beschränkungen der Besteuerungsrechte der Staaten nach den sog Zuweisungsartikeln der DBA (Art 6-21 OECD-MA) für sich in Anspruch zu nehmen. Die praktische Bedeutung liegt vor allem im Bereich des BetrSt-Vorbehalts, wonach idR nach Art 10 Abs 4, Art 11 Abs 3 und Art 12 Abs 3 OEC...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Sonderfall des § 50a Abs. 7 EStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Sicherungsabzug. Daneben sieht das Gesetz in § 50a Abs. 7 EStG außerdem einen Sicherungsabzug vor. Hiernach erfolgt der Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts des Vergütungsgläubigers, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs zweckmäßig ist. Rz. 70 [Autor/Stand] Frage der Zulässigkeit des Sicherungsabzugs in den Fällen des § 50d Abs. 1. Es stellt sic...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.6.1.1 Allgemeine Beschränkungen des § 2a Abs 2 EStG

Tz. 2100 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine Verlustberücksichtigung in Nicht-DBA-Staaten ist nur bei "aktiver" Tätigkeit gem § 2a Abs 1 Nr 2, Abs 2 S 1 EStG möglich, dh nur, wenn der Stpfl nachweist, dass die negativen Eink aus einer gew BetrSt im Nicht-DBA Ausl stammen, die den Aktivitätskatalog des § 2a EStG erfüllt. Abw vom Aktivitätskatalog der DBA bzw des § 8 AStG, sind die...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.2 Gewerblich tätige Personengesellschaften

Tz. 1533 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Keine Qualifikationsprobleme bestehen bei originär gew tätigen Pers-Ges. Bereits aufgrund des in D und den meisten anderen Staaten geltenden Transparenzprinzips gilt Art 7 DBA, die Beteiligung ist wie eine BetrSt zu behandeln. Verschiedene DBA stellen ausdrücklich die Beteiligung an einer Pers-Ges der originären gew Ausl-Aktivität gleich. B...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.2.1 Gebietsmäßige Abgrenzung

Tz. 1101 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 In der BetrSt-Definition der DBA fehlt wie in § 12 AO der Bezug auf einen bestimmten Ort innerhalb des Staatsgebiets der Vertragsstaaten. Bei den sog Vertreter-BetrSt (abhängiger Vertreter mit Abschlussvollmacht iSv Art 5 Abs 5 OECD-MA) kommt es im Gegensatz zu § 12 AO nach dem DBA nicht auf eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung des v...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.2.5.2 Die zeitliche Anwendung

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2 Subsidiarität

Tz. 1075 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die dt DBA kennen nachfolgende Subsidiaritätsregeln, die mit dem nationalen Recht (zB bei KapV) nicht übereinstimmen. Abkommensrechtlich erfolgt bei Verneinung der BetrSt zwar grundsätzlich die Besteuerung im Stammhausstaat, allerdings gehen die Quellensteuerregelungen vor. Dies wird allgemein als Vorrang der Spezialitätsklausel der DBA bez...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.4.1.2 Regelfall der Betriebsaufspaltung

Tz. 1120 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei einer Betriebsaufspaltung über die Grenze befindet sich die BetrSt des Verpächters dort, wo er seine Tätigkeit ausübt; das wird idR der Sitz des Besitzunternehmens sein (s Urt des BFH v 14.08.1974, BStBl II 1975, 112). Beispiel: Die X-Corp USA ist MG der Stuttgarter Y GmbH. Sie vermietet der GmbH die mehrere 1000 qm großen Produktionsgeb...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.7 Andere Fälle der Besteuerung einer ausländischen Personengesellschaft als Körperschaftsteuer-Subjekt

Tz. 1711 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw hat für folgende weitere Fälle der Kö-Besteuerung einer Pers-Ges im Ausl folgende Schr herausgegeben: Allen gemeinsam ist fol...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.4 Ausnahme Steueranrechnung

Tz. 2004 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Eine St-Anrechnung nach Maßgabe des § 26 KStG ergibt sich in folgenden Fällen: Das DBA sieht originär nur die St-Anrechnung vor (zB DBA VAE). Nach dem Aktivitätsvorbehalt des DBA oder der Anwendung des § 20 Abs 2 AStG ergeben sich anteilig aktive und passive Eink. Die passiven Eink unterliegen der St-Anrechnung. Die Ermittlung der Eink erfolg...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1990 v. 19.4.1988 (BT-Drucks. 11/2157)

Artikel 1 Änderungen des Einkommensteuergesetzes [...] 66. Nach § 50c wird folgender § 50d eingefügt: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen (1) Können Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a unterliegen, nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersat...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 (BT-Drucks. 14/7340)

Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) 20a. § 50d wird wie folgt gefasst: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen (1) Können Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a unterliegen, nach § 43b oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersatz ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.1 Innerstaatliches Recht für Bauausführungen und Montagen

Tz. 1135 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Bei Bau- und Montageleistungen wird eine BetrSt nur dann begründet, wenn ihre Dauer sechs Monate übersteigt (§ 12 S 2 Nr 8 AO). Diese nationale BetrSt-Definition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausl Kö kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum BetrSt-Staat ein DBA, ist zu beachten, dass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Rechtsgrundlage der Erstattung

Rz. 194 [Autor/Stand] Uneinigkeit hinsichtlich Beschränkung des § 50d Abs. 1 Satz 11 auf DBA-Erstattungsfälle. Es ist umstritten, ob Satz 11 auf Fälle der Erstattung aufgrund eines DBA beschränkt ist. Die Befürworter einer solchen Beschränkung berufen sich auf den klaren Wortlaut der Regelung.[2] Eine andere Auffassung wendet Satz 11 hingegen auf sämtliche inländische Einkün...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.3.5 Betriebsstätten-ABC der festen Geschäftseinrichtung

Tz. 1134 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Abstellräume Bei einer Gebäudereinigungsfirma können die Räumlichkeiten zur Aufbewahrung der Reinigungsgeräte und -materialien eine BetrSt begründen (s Urt des Hess FG v 26.03.1982, EFG 1983, 34). Abstellplatz Ein Lkw-Abstellplatz einer Spedition ist keine BetrSt (s Urt des FG München v 17.03.1992, EFG 1992, 437). Arbeitnehmeranwesenheit Eine Be...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / Ausgewählte Literatur zum Themenkomplex "Allgemeine Gewinnabgrenzung":

Zu dem Unterthema Verrechnungspreismethoden vgl. auch den Teil "Dokumentation". Becker, Zum Entw des OECD-Verrechnungspreisberichts, IWB Int Gr 2, 1033; IWB 2000 F 8 USA Gr 2, 1021; Sieker, Die Verrechnungspreismethoden der neuen US-Richtlinien im Überblick, IWB 1999 F 8 USA, Gr 2, 711; Borstell/Brüninghaus/Dworaczek, Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Verrechnungspreiskorrektur...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.11 Reparaturen

Tz. 1162 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Diese begründen regelmäßig keine BetrSt, da es sich um keine Bauausführung handelt. Reparaturleistungen begründen auch nach Durchführung einer Montage für sich allein keine BetrSt, s Urt des BFH v 21.04.1999 (BStBl II 1999, 694). Unter den Begriff der Montage iSd § 12 S 2 Nr 8 AO und der DBA fallen nur das Zusammenfügen oder der Umbau von v...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.1 Zuordnung von unbeweglichem Vermögen – Art 6 Abs 4 OECD-MA

Tz. 1076 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 6 Abs 4 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Absätze 1 und 3 [= Belegenheitsprinzip] gelten auch für Eink aus unbeweglichem Vermögen eines Unternehmens und für Eink aus unbeweglichem Vermögen, das der Ausübung einer selbständigen Arbeit dient. Nach Abkommensrecht gilt im Hinblick auf das Besteuerungsrecht im Zusammenhang mit unbewegli...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 1.3.2 Die Prüfungsstufen bei Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu Betriebsstätten

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.1 Begriff

Tz. 1200 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Für die Feststellung der jeweiligen Besteuerungsansprüche des "Stammhausstaates" und des "BetrSt-Staates" hat sich der Begriff der Gewinnabgrenzung (oder -zuordnung/-zurechnung) eingebürgert, der streng vom Begriff der Gewinnermittlung zu trennen ist. Die Gewinnabgrenzung ist unmittelbar geregelt durch das jeweilige DBA, während sich die Ge...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.1.1 Vorbemerkung

Tz. 1050 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Kö (und auch andere Stpfl) können – sei es als St-Inländer oder St-Ausländer – auf zwei vd Arten unternehmerisch außerhalb ihres Sitzstaates (Wohnsitzstaates) unternehmerisch tätig sein. Soweit als erste Möglichkeit die Gründung einer Tochter-Kap-Ges gewählt wird, so ist diese als eigenständiger Rechtsträger unmittelbar der Besteuerung im an...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.8 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Steueranrechnung

Tz. 1646 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Das deutsche Treaty override zur Besteuerung von Sondervergütungen kann zu Doppelbesteuerungen führen, wenn der andere Staat der dt Qualifikation nicht folgt und zB Zinszahlungen ebenfalls (nach Art 11 OECD-MA) der Besteuerung unterwirft. Der Ansässigkeitsstaat ist jedoch nicht grds verpflichtet, die Doppelbesteuerung zu vermeiden; dies gil...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.2 Grundsatz: Steuer-Freistellung für unternehmerische Einkünfte

Tz. 2002 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Die dt DBA sehen für BetrSt-Eink und Gewinnanteilen aus ausl Pers-Ges regelmäßig die Anwendung der Freistellungsmethode vor. Die DBA versuchen die Nutzung für St-Gestaltungen durch die nachfolgenden Einschränkungen (s Tz 2025ff) zu vermeiden.mehr