Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175a Satz 1 AO gewährleistet als selbstständige Korrekturnorm, dass Verständigungsvereinbarungen (vgl. Art. 25 OECD-MA) und Schiedssprüche aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen i. S. des § 2 AO durch Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden umgesetzt werden können, und zwar ohne Rücksicht auf deren Bestandskraft (BMF v. ...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / a) Steuertatbestand

Der Wegzugssteuer gemäß § 6 AStG unterliegen natürliche Personen, die mindestens zehn Jahre im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren.[23] Bei früherem Erwerb der Anteile von Todes wegen oder durch Schenkung sind die Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht des früheren Erblassers (Schenkers) einzubeziehen (§ 6 Abs. 2 AStG). Die Wegzugsbesteuerung gilt für Deutsch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verträge über Steuern

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 2 Abs. 1 AO bezieht sich nur auf solche völkerrechtlichen Verträge, welche die Zulässigkeit oder das Ausmaß der steuerlichen Eingriffe zum Inhalt haben (Koenig in Koenig, § 2 AO Rz. 2; Musil in HHSp, § 2 AO Rz. 36), die also Fragen der Besteuerung zum Gegenstand haben oder zumindest wirtschaftliche Sachverhalte regeln, die unmittelbare...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Anlaufhemmung bei Kapitalerträgen aus Drittstaaten ohne Informationsaustausch (§ 170 Abs. 6 AO)

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Seit dem 01.01.2015 regelt § 170 Abs. 6 AO i. d. F. des Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (BT-Drs. 18/3018, 1 ff.) eine besondere Anlaufhemmung für solche stpfl. Kapitalerträge, die aus Staaten oder Territorien stammen, welche weder EU- noch EFTA/AELE-Mitgliedstaaten sind und nicht a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verständigungsvereinbarung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verständigungsverfahren (vgl. Art. 25 OECD-MA) dienen der Beseitigung von Konflikten, die zwischen völkerrechtlichen Abkommen über die Besteuerung und nationalem Steuerrecht auftreten können. Das Verständigungsverfahren, dessen Rechtsgrundlage die Verständigungsklauseln in DBA sind, ist ein zwischenstaatliches Verfahren zur übereinstimme...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / e) Zustellung im Ausland (§ 9 VwZG)

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Nachweis der Zustellung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 VwZG genügt der Rückschein. Bei einer Zustellung durch Übermittlung elektronischer Dokumente sind neben der völkerrechtlichen Zulässigkeit die Regelungen des § 5 Abs. 5 bis 7 sowie § 5a VwZG zu beachten (AEAO zu § 122, Nr. 3.1.4.1). Eine Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein ist u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 178a AO regelt die Kostenpflicht für die Bearbeitung eines Antrags auf Durchführung eines aufgrund eines DBA möglichen bilateralen oder multilateralen Verständigungsverfahrens zur einvernehmlichen Besteuerung von noch nicht verwirklichten Geschäften eines Steuerpflichtigen mit nahestehenden Personen oder zur zukünftigen einvernehmliche...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Völkerrecht und europäisches Unionsrecht

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den Rechtsnormen i. S. des § 4 AO zählen auch Rechtsquellen des Völkerrechts (vgl. Art. 38 IGH-Statut). Dies sind neben den völkerrechtlichen Verträgen in engen Grenzen das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Kulturnationen (dazu Wernsmann in HHSp, § 4 AO Rz. 120 ff.). Von Bedeutung für das Steuerrecht sin...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IX. Vorläufige und ausgesetzte Steuerfestsetzung (§ 171 Abs. 8 AO)

Tz. 90 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Fälle der Aussetzung der Steuerfestsetzung bzw. vorläufigen Steuerfestsetzung (§ 165 AO) sieht § 171 Abs. 8 AO eine Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist vor, um der Finanzbehörde ausreichend Zeit für die steuerlichen Folgerungen aus dem Wegfall der Ungewissheit zu sichern (BFH v. 10.11.2004, II R 24/03, BStBl II 2005, 182)....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Sonstige Verträge

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben den DBA (s. Rz. 7) fallen in den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 AO insbes. auch das NATO-Truppenstatut (BFH v. 08.08.2013, III R 22/12, BFH/NV 2013, 1997; Drüen in Tipke/Kruse, § 2 AO Rz. 24 f.; Musil in HHSp, § 2 AO Rz. 96 ff.; Oellerich in Gosch, § 2 AO Rz. 49 ff.) sowie das Wiener Übereinkommen v. 18.04.1961 über die diplomat...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 2. "Erweiterte" unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht für Deutsche bei Wegzug (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b) ErbStG)

Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Aufgabe ihres Wohnsitzes (§ 8 AO) für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Wegzug weiter der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b) ErbStG). Diese sog. erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht soll einer steuerlich motivierten Wohnsitzverlegung entgegenwirken und gilt für den Erblasser (Schenker) wie für d...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / D. Fazit

Steuerliche Zuzugs- und Wegzugsschranken für natürliche Personen sind bei der Planung von Vermögensübertragungen ebenso wie bei der Nachlassabwicklung zu beachten. Obwohl die Vorschriften des deutschen Steuerrechts teils – selbst bei reinen EU-Sachverhalten – drastische Doppelbesteuerungen auslösen können, hat sich der Gesetzgeber bisher nicht um ein stimmiges Konzept für di...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in der Sache selbst, wenn sie sich als unmittelbare Folge der Besteuerung, also aus dem steuerlichen Tatbestand, unabhängig von der Wirtschaftslage des Schuldners ergibt. Dabei ist maßgebend, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen wer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Mehrere Steuerbescheide

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der bestimmte Sachverhalt muss in mehreren Bescheiden erfasst sein. Berücksichtigt werden Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide (s. Rz. 5). Die mehrfache Berücksichtigung (s. Rz. 14) muss durch zwei oder mehr Bescheide geschehen. Nicht in den Anwendungsbereich des § 174 Abs. 1 AO fällt die doppelte Erfassung einer Tatsache...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117c Umsetzung innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117c AO wurde durch Art. 13 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG) vom 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) mit Wirkung vom 24.12.2013 eingefügt. Die Vorschrift wird durch § 379 Abs. 2 Nr. 1b AO ergänzt, die eine Zuwiderhandlung geg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Bornheim, Halbteilungsgrundsatz und Steuerhinterziehung, StuW 1998, 146; Dörn, Steuerhinterziehung in Schätzungsfällen?, NStZ 2002, 189; Beckemper, Steuerhinterziehung durch Erschleichen eines unrichtigen Feststellungsbescheides, NStZ 2002, 518; Seipl/Wiese, Strafrechtlic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten, § 90 Abs. 2 AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 2 AO trägt der Tatsache Rechnung, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörde hinsichtlich von Auslandsbeziehungen erheblich eingeschränkt sind (Grundsatz der formellen Territorialität; vgl. Seer in Tipke/Kruse, § 90 AO Tz. 18), weil Ermittlungshandlungen im Ausland grundsätzlich nicht möglich sind. Um gleichwohl zu ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand des Feststellungsbescheids sind die im Rahmen einer Personengesellschaft gemeinschaftlich erzielten und in der Person der Gesellschafter einkommensteuer- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte und die mit ihrer Erzielung in Zusammenhang stehenden Besteuerungsgrundlagen, die deshalb einheitlich abschließend beurteilt werd...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Einkünfte

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellung sind die für die inländische Besteuerung relevanten gemeinschaftlichen einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte. Dazu gehören auch Gewinne oder Verluste, die ein Beteiligter aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils erzielt. Weist der Feststellungsbescheid keinen Gewinn oder Verlust aus d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Durchführung von Rechts- und Amtshilfe durch inländische Finanzbehörden

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 117 Abs. 4 AO betrifft die Durchführung der Rechts- und Amtshilfe durch die deutschen Finanzbehörden. Entsprechend § 114 AO richtet sich diese nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht. Es wird klargestellt, dass dabei von dem Steuerbegriff i. S. des § 3 Abs. 1 AO ausgehend die Befugnisse der Finanzbehörden sowie die Rechte und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Höhe des Streitwerts

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des Streitwerts bestimmt sich nach dem Grundsatz des § 52 Abs. 1 GKG nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache und ist nach Ermessen zu bewerten. Bietet der bisherige Sach- und Streitstand hierfür keine genügenden Anhaltspunkte, so ist ein Streitwert von 5000 Euro als Auffangwert anzunehmen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Steuerabzug vom Kapitalertrag und Erstattungsanspruch

Rz. 31 Die KapESt ist auch dann zum vollen Steuersatz von 25 % oder 15 % gem. § 43a Abs. 1 S. 1 EStG einzubehalten, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge einen Anspruch auf volle Erstattung bzw. auf Teilerstattung der einbehaltenen und abgeführten KapESt hat – es sei denn, die betreffenden Kapitalerträge sind in das Freistellungsverfahren des § 50d Abs. 2 EStG einzubeziehen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.2 Ermäßigung der Kapitalertragsteuer bei Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 3)

Rz. 91 § 43a Abs. 1 S. 3 EStG verweist zur Berechnung der KapESt bei Berücksichtigung der anzurechnenden ausl. Quellensteuer auf § 32d Abs. 1 S. 4 und 5 EStG.[1] Damit wird die einkommensteuermindernde Anrechnung von ausl. Steuern nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG bereits im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 32d EStG Rz. 57ff.). Diese Sonderregelung ist aus Gründen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Schachteldividenden an Muttergesellschaften außerhalb der EU (§ 50d Abs. 2)

Rz. 39 Zwecks Gleichbehandlung ausl. Muttergesellschaften – unabhängig davon, ob sie inner- oder außerhalb der EU ansässig sind – lässt § 50d Abs. 2 S. 1 EStG eine Freistellung im Steuerabzugsverfahren bei Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden) einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG an eine in einem Nicht-EU-Staat ansässige Mutterges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1.2 Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben

Rz. 46 Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die KapESt. Sie können erst im anschließenden Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden, sofern sie konkret nachgewiesen werden. Rz. 47 Ist der Gläubiger der Kapitalerträge beschränkt stpfl., dann gilt die ESt bzw. KSt durch den Steuerabzug als abgegolten, es sei denn, die Einkünfte sind ...mehr

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Grenzgängerstatus i. S. v. Art. 15a DBA-Schweiz bei großer Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort

Leitsatz Die Zumutbarkeit der Rückreise ist zu verneinen, wenn die Straßenentfernung mehr als 110 km beträgt oder wenn die für die einfache Wegstrecke von der Arbeitsstätte zum Wohnort benötigte Zeit mit dem Transportmittel 1 1/2 Stunden übersteigt. Nur wenn die Voraussetzungen eines Grenzgängers erfüllt sind, ist nach Art. 15 Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz zu prüfen, ob die Nich...mehr

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zerb 8/2018, Der deutsch-po... / 5. Erbschaftsteuerrecht

Portugal hat die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit Wirkung zum 1.1.2014 abgeschafft.[28] Ersetzt wurde die Erbschaftsteuer durch die so genannte Stempelsteuer.[29] Diese beträgt 10 % für den unentgeltlichen Erwerb von Todes wegen. Dabei gilt das Territorialitätsprinzip, das heißt, es werden alle unentgeltlichen Übertragungsvorgänge der Besteuerung unterworfen, die sich auf ...mehr

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Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit bei gesetzlicher Mindestbeteiligungsquote von 10 %

Leitsatz 1. Das pauschale Betriebsausgaben-Abzugsverbot des § 8b Abs. 7 KStG 1999 (i.d.F. des StBereinG 1999) verstößt gegen die unionsrechtliche Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs nach Art. 56 EG (jetzt Art. 63 AEUV) und bleibt deswegen auch bei Drittstaatenbeteiligungen unanwendbar. 2. § 8b Abs. 7 KStG 1999 (i.d.F. des StBereinG 1999) verlangt – i.V.m. Art. 23 Abs. 1 ...mehr

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Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

Leitsatz 1. Zum Einfluss einer Änderung des OECD-Musterkommentars auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen. 2. Ein Lichtdesigner ist werkschaffend tätig, wenn er das später zur Aufführung gebrachte Lichtdesign vorab entwickelt und sein Werk sodann vor der eigentlichen Aufführung lediglich an die lokalen Verhältnisse anpasst, ohne noch im Rahmen der (späteren) Aufführu...mehr

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Besteuerungsrückfall bei unterschiedlicher Abkommensanwendung

Leitsatz Der Begriff der Einkünfte i.S. des § 50d Abs. 9 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007 erfasst positive und negative Einkünfte, so dass abkommensrechtlich steuerfrei gestellte Verluste bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen vom Besteuerungsrückfall erfasst werden und im Inland ungeachtet des Abkommens abziehbar sind. Normenkette § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG 2002 ...mehr

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Sonderausgabenabzug inländischer Rentenversicherungsbeiträge auf steuerfreien ausländischen Arbeitslohn

Leitsatz Inländische Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, die auf nach dem Auslandstätigkeitenerlass (ATE) bzw. nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei zu stellenden ausländischen Arbeitslohn zu entrichten sind und im ausländischen Tätigkeitsstaat nicht steuermindernd geltend gemacht werden können, unterfallen trotz ihres unmittelbaren wirtsc...mehr

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Aufhebung der Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen

Kommentar Sowohl zur Zentralisierung von ausgesuchtem Wissen im Bereich der Forschung und Entwicklung als auch zur Rationalisierung – Vermeidung von Mehrfacharbeiten-/stellen – im Bereich der technischen und kaufmännischen Dienstleistungen ist es bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmenszusammenschlüssen, Konzernen oder allgemein verbundenen Unternehmen üblich und auch st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / b) Begründung

Zu Nummern 3 bis 6, 8 bis 11 (§ 7 Abs. 6, § 10 Abs. 6, § 11 Abs. 4, § 12 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 2 und 4, § 20 und § 21 Abs. 7 und 8 AStG) Der Entwurf tritt zur Wahrung der Gleichmäßigkeit und Neutralität der deutschen Besteuerung ungerechtfertigten Steuervorteilen durch den Einsatz ausländischer Rechtsträger mit Kapitalfunktion entgegen. Die Maßnahmen sind in die allgemeinen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ausnahmeregel (§ 4i S 2 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 § 4i EStG enthält in seinem S 2 eine Ausnahme zu dem Abzugsverbot der Grundregel des S 1, um überschießende Wirkungen zu vermeiden. In der Gesetzesbegründung (BR-Drucks 406/16 v 23.09.2016) werden als Beispielfälle für die Doppelerfassung von Erträgen eine Steueranrechnung sowie ein fehlender DBA-Schutz angeführt. Beispiel: Die in Brasilien s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Das Ausnehmen vom Hinzurechnungsbetrag (Rechtsfolge)

Rz. 45 [Autor/Stand] Sachliche Steuerbefreiung. Der Ausdruck "sind vom Hinzurechnungsbetrag auszunehmen" wurde schon vor der Neufassung des § 11 in § 13 aF verwendet. Es spricht eine Vermutung dafür, dass er in § 11 nicht anders als in § 13 aF ausgelegt werden kann. Er wird i.S. von "ausnehmen von der Besteuerung" auch im sog. Methodenartikel der DBA verwendet.[2] In § 13 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung der iRd Ermittlung von Gewinneinkünften iSd § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG relevanten Vorschrift des § 4i EStG in einem Schritt das Vorliegen von Aufwendungen. Folglich ist die Vorschrift im Hinblick auf einzelne BA zu prüfen, ungeachtet dessen, ob insgesamt ein Gewinn o Verlust anfällt. Die Art der A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt u Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 Die Vorschrift des § 4i EStG steht im Zusammenhang mit Aktionspunkt 2 des OECD/G20-Projekts "Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)". Zielsetzung der Norm ist die Vermeidung eines doppelten BA-Abzugs (sog "Double Dip" bzw "Double Deduction") bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Inbound-Fall, der durch die in vielen ausl Staaten von Deu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in der Schweiz auftretenden Chorsängers – "Nichtrückkehrtage" von Grenzgängern

Leitsatz 1. Das Mitglied eines Opernchors ist "Künstler" i.S. von Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA‐Schweiz 1971/2010. 2. Das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA‐Schweiz 1971/2010 umfasst auch die Vergütungsteile, welche dem Künstler für die Mitwirkung an Proben gezahlt werden, die der Vorbereitung der Auftritte vor Publikum dienen. 3. Für die Berechn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin

Leitsatz 1. Die Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften kann zu einem steuerfreien Auflösungsgewinn i.S. des § 8b Abs. 2 Satz 3 KStG führen, von dem 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten. 2. Die Verschmelzung einer Mutterkapitalgesellschaft, deren Anteilseignerin im Ausland ansässig ist, auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung) kann nur dann ohne Aufd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt ab 2002 Pensionskassen- und Pensionsfondsbeiträge und ab 2005 Direktversicherungsbeiträge in gewissem Umfang steuerfrei. Die Vorschrift wurde durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz[1] ab 2018 wesentlich geändert.[2] Die Steuerfreiheit kann neben der Altersvorsorgezulage und dem Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG sowie der Pauschalierung nach § 4...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kanada

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA vom 19.04.2001 mit Zustimmungsgesetz vom 23.03.2002 (BGBl 2002 II, 670 = BStBl 2002 I, 505) nebst Protokoll vom 19.04.2001 (BGBl 2002 II, 703 = BStBl 2002 I, 518). Zur Bedeutung von DBA > Doppelbesteuerung. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2) und für Personen, die in einem oder in b...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Grenzgänger/Grenzpendler aus den Anrainerländern

Rz. 71 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 > Grenzgänger (> Doppelbesteuerung Rz 52) und > Grenzpendler, die arbeitstäglich aus den Anrainerstaaten nach Deutschland kommen und die ein > Inländischer Arbeitgeber beschäftigt, sind nach nationalem Recht grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig (> Rz 21), weil sie weder > Wohnsitz noch gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland haben. Besteue...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlagen: Es gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 21.07.1959 (BStBl 1961 I, 342), mit Änderungen durch das Revisionsprotokoll vom 09.06.1969 (BStBl 1970 I, 902; 1000), das Zusatzabkommen vom 28.09.1989 (Vereinbarungen über gegenseitige Amtshilfe -- BGBl 1990 II, 770; 1991 II, 387 = BS...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, China

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Ab dem VZ 2017 gilt ein neues DBA mit der VR China nebst Protokoll (vgl Gesetz vom 22.12.2015, BGBl 2015 II, 1647 = BStBl 2016 I, 1130). Es liegt den folgenden Erläuterungen zugrunde. Gleichzeitig tritt das bisherige DBA vom 10.06.1985 (BStBl 1986 I, 330; vgl das Gesetz vom 06.02.1986 (BGBl 1986 II, 446 = BStBl 1986 I, 329) außer Kraft (AA vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kenia

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Seit 1980 gilt das DBA vom 17.05.1977 nebst Protokoll (Zustimmungsgesetz vom 30.05.1979, BGBl 1979 II, 606 = BStBl 1979 I, 337). Über die Bedeutung von DBA > Doppelbesteuerung. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2) und für Personen, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Art 1; zu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Studenten

Rz. 61 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Nimmt ein aus dem Ausland kommender Studierender im > Inland eine Beschäftigung auf, unterliegt der > Arbeitslohn nach nationalem Recht grundsätzlich dem LSt-Abzug, denn der Arbeitslohn beschränkt steuerpflichtiger Studenten unterliegt idR der Besteuerung im Tätigkeitsstaat (> Doppelbesteuerung Rz 21 ff). In den DBA gibt es aber Ausnahmen, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – Piloten und Bordpersonal -- sind regelmäßig ArbN; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BArbG vom 16.03.1994, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältnis auszugehen ist, werden idR Einkünfte aus Gewerbebetrieb erziel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mazedonien

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA mit der mazedonischen Regierung vom 13.07.2006 (BGBl 2010 II, 1153; 2011 II, 462 = BStBl 2011 I 313; 327), das grundsätzlich seit 2011 Anwendung findet. Ein Änderungsprotokoll zum Informationsaustausch vom 14.11.2016 ist mit Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl 2017 II, 814) beschlossen worden, aber noch nicht in Kraft getreten. Bis ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das seit dem VZ 2003 anzuwendende DBA vom 24.08.2000 (BGBl 2002 II, 735ff) nebst Protokoll (BGBl 2002 II, 745); Zustimmungsgesetz vom 26.03.2002 (BGBl 2002 II, 734); Inkrafttreten am 18.08.2002 (BGBl 2002 II, 2435). Art 26 des DBA wurde geändert durch das Protokoll vom 29.12.2010 (BGBl 2011 II, 1209). Inkrafttreten am 01.03.2012 (BGBl...mehr