Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / b) Das einkommenslose Kind/Das einkommenslose Schwiegerkind

Hinweis Fall 1: Der Schwiegersohn verdient 100.000 EUR im Sinne des § 16 SGB IV und alternativ 101.000 EUR. Die Tochter verdient nichts. Die Tochter muss in keinem Fall mehr mit Inanspruchnahme rechnen, weil Taschengeld die Einkommensgrenze nicht erreicht und auch kein Einkommen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes ist. Auf das Einkommen des Schwiegersohnes oder einen angeme...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 2. Der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt und die unterhaltsrechtlichen Abzugsposten

Die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes endet unterhaltsrechtlich beim eigenen angemessenen Selbstbehalt und dem des Ehegatten. Bisher betrug der eigene angemessene Selbstbehalt 1.800,00 EUR für den Unterhaltspflichtigen und 1.440,00 EUR für das Schwiegerkind. Die Düsseldorfer Tabelle 2020 hat lediglich eine Anhebung auf 2.000,00 EUR und 1.600,00 EUR für das ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / a) Die alleinstehenden Kinder

Hinweis Fall 1: Die Mutter hat einen alleinstehenden Sohn, der als Manager 100.000 EUR verdient und eine alleinstehende Tochter, die an einem Krankenhaus als Ärztin arbeitet und regulär 101.000 EUR[12] brutto verdient. Fall 2: Die Tochter T verdient (nur) durch Nacht- und Bereitschaftsdienste, durch Samstags- und Sonntagsarbeit 101.000 EUR, weil sie eine Immobilie erworben ha...mehr

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FF 06/2020, Trennungsunterh... / 2 Anmerkung

Der Rechtsstreit geht um Trennungsunterhalt zwischen einer deutschen und einem britischen Staatsangehörigen. Beide haben einen indischen kulturellen Hintergrund. Die Eheschließung vom 23.8.2017 wurde von den Eltern arrangiert. Abgesehen von kurzfristigen Besuchen haben die Eheleute nie zusammengelebt. Sie hatten auch keine sexuelle Beziehung. Seit der Eheschließung lebt der ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Corona-Krise: Steuerberatungsvertrag und Honorar in der Krise

Gerade die Corona-Zeiten erfordern es, über den Steuerberatungsvertrag sowie das Honorar vor und nach einer Mandanteninsolvenz nachzudenken und geeignete Maßnahmen zu treffen. Hier ist in erster Linie zu sehen, dass der Steuerberater Unternehmer ist und nicht aus Gefälligkeit arbeitet. Er muss seine Interessen schützen und durchsetzen. Steuerberatungsvertrag Grundsätzlich gilt...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 2

Zitat "Der Selbstbehalt gegenüber den Eltern berücksichtigt die sich aus dem Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) möglicherweise ergebenden Änderungen nicht."[1]mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / Einführung

Kinder sind ihren Eltern nach den §§ 1601 ff. BGB unterhaltspflichtig, wenn die Eltern bedürftig und die Kinder leistungsfähig sind. Das bestimmt sich rein nach unterhaltsrechtlichen Regeln. Daran ändert sich zum 1.1.2020 erst einmal grundsätzlich gar nichts. Geändert hat sich nur die Düsseldorfer Tabelle, die den nach § 1603 BGB zu belassenden Selbstbehalt erhöht hat. Bis zu...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 3 Wie hoch die Vergütungen des Steuerberaters sein dürfen

Bei dem Vertragsverhältnis mit einem Steuerberater handelt es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag. Die Vergütung richtet sich nach der StBVV. Es ist allerdings zulässig, ein höheres Honorar zu vereinbaren, als es nach der StBVV zulässig ist. Die Vereinbarung einer höheren Vergütung ist aber nur wirksam, wenn eine schriftliche Vereinbarung in einem separaten Schriftstück mit ...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.7 Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen

Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. Der Elternunterhaltsanspruch geht nach dem Gesetz sämtlichen anderen Unterhaltsansprüchen im Rang nach (§ 1609 BGB). Als vorrangige Unterhaltsansprüche kommen insbesondere in Betracht: Kindesunterhaltsansprüche Ehegattenunterhaltsansprüche und Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB [1] Sind ...mehr

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Elternunterhalt / 8.1 Selbstbehalt

Der monatliche Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beläuft sich beim Elternunterhalt derzeit auf mindestens 2.000 EUR. Das den Selbstbehalt übersteigende Einkommen ist zudem lediglich zur Hälfte anzurechnen. Praxis-Beispiel Das unterhaltsrelevante Einkommen von S beträgt 2.250 EUR. Nach Abzug des Selbstbehaltes von 2.000 EUR verbleiben noch 250 EUR, von denen 50 % als weit...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.4 Berufsbedingte Aufwendungen

Berufsbedingte Aufwendungen spielen regelmäßig bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit eine Rolle. Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb sind derartige Ausgaben bereits als Betriebsausgaben ausgewiesen, so dass daneben keine zusätzlichen berufsbedingten Aufwendungen in Ansatz zu bringen sind. Ebenso wenig ist ein Abzug für berufsbedin...mehr

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Elternunterhalt / 1.2.1 Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Die für den Elternunterhalt relevanten zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind aus § 43 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 SGB XII a. F. in dem neu eigefügten § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst. Dort heißt es wörtlich: "Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigte...mehr

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Elternunterhalt / 13 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, Urteil v. 23.10.2002, FamRZ 2002, 1698. Zur Verwirkung rückständigen Elternunterhalts (im Anschluß an Senatsurteil v. 13.1.1988, IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62). Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil v. 26.2.1992, XII ZR 93/91, FamRZ 1992, 795). Zur Frage des Einsatzes von Ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Wortlaut der Verordnung

Rz. 10 [Autor/Stand] Auf Grund des § 81 und des § 123 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1861) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates: § 1 In den Fällen, in denen die Einheitswerte der bebauten Grundstücke im Ertragswertverfahren zu ermitteln und die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 zugrunde zu lege...mehr

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zfs 04/2020, Begriff der ge... / 2 Aus den Gründen:

"…" II. Auf den zulässigen, insb. form- und fristgerecht eingelegten und begründeten Antrag des Betr. auf Zulassung der Rechtsbeschwerde war die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts zuzulassen und die Sache sodann dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu übertragen, §§ 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, 80a Abs. 3 S. 1 und S. 2 OWiG. Hierbei handelt es sich um die Entscheidu...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Abrechnungspraxis: Ist eine fortlaufende lückenlose Rechnungsnummer wirklich erforderlich?

Eine Rechnungsnummer verrät viel über den Aussteller der Rechnung. So möchten nicht nur Mandanten Rückschlüsse anhand der Rechnungsnummer ableiten, sondern auch das Finanzamt beanstandet im Rahmen von Betriebsprüfungen immer häufiger, dass die vorliegenden Rechnungen keine "fortlaufende Rechnungsnummer" enthielten. Dabei stellt sich dies Frage, ob dies wirklich zwingend erfo...mehr

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§ 58 Sperre für die Erteilu... / IX. Tabellen

Rz. 19 Die Sperre darf nicht nach generalisierenden Erwägungen, sondern nur nach der individuellen Gefährlichkeit des Täters bemessen werden (OLG Düsseldorf VM 64, 67). Tabellen sind deshalb, als mit dem Charakter der Sperre unvereinbar, unzulässig (OLG Celle DAR 1972, 334).[1] Rz. 20 Achtung: Tabellen Dennoch existieren fast überall (meist inoffizielle) Tabellen, an die sich...mehr

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§ 22 Abstandsmessung / A. Sicherheitsabstand

Rz. 1 Die StVO enthält - außer in § 4 Abs. 3 StVO für den von Lkws über 3,5 t und Omnibussen bei Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h einzuhaltenden Abstand von mindestens 50 m - keine genauen Regeln für den zum Vordermann einzuhaltenden Abstand. Rz. 2 Die Praxis hilft sich mit dem halben Tachowert (AG Homburg DAR 1998, 31), wovon auch die Bußgeldkatalogverordnung in ihrer ...mehr

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§ 55 Freiheitsstrafe / 2. Bewährungsstrafen im Falle einer Wiederholungstat

Rz. 8 Gegen Wiederholungstäter wird üblicherweise eine kurzfristige und zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe verhängt (Tabellen siehe § 58 Rdn 21 ff.), obwohl nicht jeder Rückfall eine Freiheitsstrafe nötig macht (OLG Düsseldorf NZV 1997, 46). Eine unter sechs Monaten liegende Freiheitsstrafe ist ohnehin nur im Ausnahmefall zulässig (BayObLG DAR 1992, 184; OLG Düsseldor...mehr

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§ 54 Geldstrafe / I. Allgemeines

Rz. 2 Auch für Alkoholdelikte gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln und die Geldstrafe ist die Regel (BayObLG DAR 1992, 184; OLG Düsseldorf NZV 1997, 46). Auch hier wäre aber eine schematische Strafzumessung mit § 46 StGB unvereinbar (OLG Hamm VRS 38, 178), weshalb auch die bei Staatsanwälten und Gerichten kursierenden Tabellen bedenklich sind.mehr

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§ 49 Sachverständiger / I. Im Vorverfahren

Rz. 3 Im Vorverfahren wählen Polizei und Staatsanwaltschaft die Sachverständigen aus, ohne dass der Beschuldigte praktisch eine Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeit hätte. Dem Verteidiger soll zwar nach Nr. 70 der RiStBV vor der Auswahl eines Sachverständigen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Dies gilt nach h.M. jedoch nicht in Routineangelegenheiten wie Verkehrs...mehr

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AGS 03/2020, MüKo – BGB – Familienrecht II: Kommentar zu den §§ 1589 – 1921 und zum SGB VIII

Band 10. Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker und Dr. Hartmut Oetker. 8. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. LVI, 2606 S., 299,00 EUR Die Neuauflage berücksichtigt die einschneidenden Gesetzesänderungen seit Erscheinung der Vorauflage im Jahr 2017. Mit dem am 1.10.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Eheschließung für alle, knüpft D...mehr

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FF 03/2020, Der Karrierespr... / 1. Eheliche Lebensverhältnisse

Der Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse wurde bei der Eherechtsreform im Jahr 1977 aus dem früheren § 58 EheG übernommen. Er beinhaltet nach dem seinerzeitigen Leitbild der Hausfrauenehe eine Lebensstandardgarantie. Der leistungsstärkere Ehegatte wurde zur Gewährung eines unter Umständen lebenslangen angemessenen Unterhalts an den anderen Ehegatten verpflichtet. Seit de...mehr

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FF 03/2020, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. [2] Ihre im Oktober 1978 geschlossene Ehe wurde im Jahr 2006 geschieden; der Scheidungsausspruch ist seit dem 11.4.2007 rechtskräftig. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) begehrt die Abänderung eines am 26.4.2007 vor dem Oberlandesgericht geschlossenen Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt, der ihn zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 416 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind Zuwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, die zum Zwecke des Unterhalts gemacht werden. Dabei wird es in erster Linie auf den objektiven Befund der Unterhaltsbedürftigkeit des Empfängers ankommen. Daneben wird allerdings auch die subjektive Vorstellung des L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Anhörung der Beteiligten (Abs. 3)

Rz. 28 Abs. 3 weist die Besonderheit auf, dass das Vollstreckungsgericht entgegen der allgemeinen Regel des § 834 ZPO vor seiner Entscheidung die Beteiligten (Schuldner, Drittschuldner) hören soll. Auch wenn der Wortlaut von Abs. 3 ("soll") nicht zwingend scheint, hat stets eine Anhörung stattzufinden. Nur so kann der konkret zu beurteilende Einzelfall in die gerichtliche Er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Ermittlung des Nettoeinkommens (Nr. 1)

Rz. 3 Die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens werden anhand des Nettolohnes ermittelt. Es ist danach nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, den pfändbaren Betrag selbst zu bestimmen. Diese Aufgabe wird gemäß § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO durch Bezugnahme auf die Tabelle im Anhang zu § 850c und die ergänzende Anwendung des § 850e dem Drittschuldner übertragen. Durch eine sol...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Der angemessene Eigenbedarf

Das Gesetz begrenzt die Unterhaltspflicht durch die Leistungsfähigkeit: "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer … außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren" (§ 1601 Abs. 1 BGB). Der BGH hat diese Grenze treffend dahin umschrieben, dass der Unterhaltspflichtige "eine spürbare und dauerhafte Senkung seines berufs- und einkommenstypis...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 3. Unterhaltsberechtigte Angehörige

Zu den vorweg vom Einkommen abzuziehenden Verpflichtungen gehört auch der Unterhalt für alle vorrangig berechtigten Angehörigen. Für diese gilt in gleicher Weise, dass ihr eigener angemessener Lebensbedarf durch nachrangige Ansprüche nicht geschmälert werden darf. Daher sind die vorstehenden Überlegungen zugleich für den Unterhalt von Kindern und Ehegatten maßgeblich. Der Kin...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / Leitsatz

1. Es ist rechtsbeschwerderechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Tatsachengerichte im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgehen, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags vollständig für den Lebensbedarf der Familie verwendet worden ist. Der Unterhaltsbedarf kann in diesem Fall oh...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / 1 Anmerkung

In dem umfangreichen, 25 Seiten langen Beschluss, geht der BGH auf verschiedene Probleme beim Ehegattenunterhalt ein. Im Rahmen dieser Anmerkung sollen vier Punkte herausgegriffen werden: I. Quotenberechnung auch bei hohem Familieneinkommen der Eheleute Bis zum Beschluss des BGH vom 15.11.2017[1] war es Stand der Rechtsprechung, dass bei sehr hohen Einkünften der Eheleute kein...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Einfache, unmittelbare oder erläuternde Auslegung

Rz. 24 Ziel der einfachen Auslegung ist es, den Inhalt einer einzelnen Verfügung oder ihrer Gesamtheit festzustellen. Der wirkliche, aktuelle oder reale Wille des Erblassers ist zu erforschen.[81] Dieser wird dabei wie folgt ermittelt: Rz. 25 Maßgeblich ist der Wortlaut.[82] Von diesem ist zunächst auszugehen. Der Wortlaut ist jedoch nicht bindend, da der wirkliche Wille des ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Aufgebotsverfahren

Rz. 4 Das Verfahren selbst ist im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt (§§ 433–451 und 454–464 FamFG). Sachlich zuständig ist nach § 23a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 7 GVG stets das Amtsgericht. Das Verfahren ist ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die örtliche Zuständigkeit richtet s...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 3 Geschütztes Einkommen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Gem. 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit im Rahmen von § 1603 BGB. Die Höhe des geschützten Einkommens einer unterhaltsverpflic...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / Zusammenfassung

Überblick Elternunterhalt ist die gesetzliche Verpflichtung von Kindern und auch Schwiegerkindern (indirekt), im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten durch Zahlungen den Lebensbedarf der Eltern zu sichern. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen auch Schenkungen an ihre Kinder zurückfordern. Damit wird die Allgemeinheit von der Übernahme von Kosten insbesonde...mehr

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FF 01/2020, Neue Düsseldorf... / 4. Hintergrund der "Düsseldorfer Tabelle"

Die seit dem 1.1.1979 von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V. Sie ist eine Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB und wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestim...mehr

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FF 01/2020, Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2020

Einführung Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2020 geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen (1) die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, (2) den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie (3) die sogenannten Selbstbehalte. Am Ende dieser Mitte...mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Tabelle

Stand: 1.1.2020 Einführung Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. A. Kindesunterhaltmehr

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FF 01/2020, Neue Düsseldorf... / Einführung

Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2020 geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen (1) die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, (2) den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie (3) die sogenannten Selbstbehalte. Am Ende dieser Mitteilung wird...mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / Einführung

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben.mehr

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FF 01/2020, Neue Düsseldorf... / 5. Perspektiven für 2021

Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich zum 1.1.2021 erfolgen. Nach der Mindestunterhaltsverordnung vom 12.9.2019 wird dann der Mindestunterhalt Pressemitteilung des OLG Düsseldorf v. 16.12.2019, Nr. 39/20...mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. Ab dem 1. Juli 2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 204 EUR, für das dritte Kind 210 EUR und ab dem vierten Kind 235 EUR.mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / E. Übergangsregelung

Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 01.01.2008). Dieser ist für die jeweils maßg...mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / Anmerkung zu I-III:

Hinsichtlich berufsbedingter Aufwendungen und berücksichtigungsfähiger Schulden gelten Anmerkungen A. 3 und 4 – auch für den erwerbstätigen Unterhaltsberechtigten – entsprechend. Diejenigen berufsbedingten Aufwendungen, die sich nicht nach objektiven Merkmalen eindeutig von den privaten Lebenshaltungskosten abgrenzen lassen, sind pauschal im Erwerbstätigenbonus von 1/7 entha...mehr

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FF 01/2020, Neue Düsseldorf... / 1. Bedarfssätze für Kinder

Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 12.9.2019". Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1.1.2020:mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht aus (sog. Mangelfälle), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig zu verteilen. Der Eins...mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / D. Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGB

I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: mindestens monatlich 2.000 EUR (einschließlich 700 EUR Warmmiete) zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens, bei Vorteilen des Zusammenlebens in der Regel 45 % des darüber hinausgehenden Einkommens. Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich nach den e...mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

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FF 01/2020, Neue Düsseldorf... / 2. Bedarf von Studierenden

In Anlehnung an den zum 1.8.2019 gestiegenen Höchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz steigt der Bedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, von bisher 735 EUR auf 860 EUR (einschließlich 375 EUR an Warmmiete). Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt seit dem 1.7.2019:mehr

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FF 01/2020, Düsseldorfer Ta... / Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könn...mehr