E-Bilanz

Unter E-Bilanz versteht man die elektronische Darstellungsform des Jahresabschlusses, also die Regelung zur elektronischen Übermittlung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Stammdaten zum Unternehmen. Die Übertragung an das Finanzamt erfolgt über das Internetportal ELSTER.

Die jährliche Übertragung des Jahresabschlusses von Unternehmen und Gewerbetreibenden an die Finanzbehörden, zur Festsetzung der zu zahlenden Ertragssteuern, geschieht in Deutschland elektronisch mithilfe der E-Bilanz. Dieses Vorgehen ist in § 5b Abs. 1 EStG geregelt und betrifft alle, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und

  • ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln (Vergleich des Betriebsvermögens),
  • nach § 5 EStG verpflichtet sind, eine Gewinnermittlung vorzunehmen (Buchführungspflicht) oder
  • unter die Sonderregelung des § 5a EStG fallen (Handelsschiffe).

Eine Härtefallregelung ist in § 5b Abs. 2 EStG enthalten.