Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 11 Erbenhaftung / ii) Zur Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft bei der Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 405 Häufig sind Ehegatten bezüglich selbst genutzter Gebäudegrundstücke in Bruchteilsgemeinschaft je hälftig als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nach dem Tod eines Ehegatten bleibt diese Bruchteilsgemeinschaft bestehen. Lediglich der Bruchteil des verstorbenen Ehegatten hat sich vererbt; insofern sind jetzt seine Erben berechtigt. Der Gläubiger des Miteigentümers ei...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 "Auf den Erbverzicht verzichte" – so endete eine Kommentierung von J. Mayer [1] zum Beschluss des OLG Celle – 2 W 115/97 – vom 15.1.1998,[2] in dem wieder einmal die unerwünschten Folgen eines Erbverzichtsvertrages zum Tragen kamen. Der Erbverzicht ist ein schwieriges Instrument zur Gestaltung der Erbnachfolge und gilt als "recht heimtückische Gestaltungsmöglichkeit", d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Rechtskräftige Scheidung

Rz. 497 Mit Rechtskraft der Scheidung wird eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB, es sei denn, dass anzunehmen ist, der Erblasser hat die Verfügung auch für diesen Fall getroffen, § 2077 Abs. 3 BGB. § 2077 BGB erweitert damit die Fälle der Unwirksamkeit eines Testaments – mit Geltung auch für das ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Persönliche Voraussetzung

Rz. 254 Gemäß Art. 15 EGBGB gilt § 1358 BGB für alle im Inland lebenden Ehegatten sowie über § 21 LPartG auch für auf alle eingetragenen Lebenspartnerschaften. Auf Lebensgefährten, Eltern und Abkömmlinge kann diese Vorschrift nicht analog angewandt werden.[340] Es endet mit dem Getrenntleben gem. § 1567 BGB der Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner. § 1358 BGB ist zwinge...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / Literaturtipps

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Umzugskosten / 4 Zusage und Geltendmachung der Umzugskostenvergütung

Die Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV-Zusage) ist die verbindliche Zusage des Dienstherren bzw. des öffentlichen Arbeitgebers, im erwarteten Fall des Umzuges an den neuen Dienstort die entsprechenden Kosten im Rahmen des Bundesumzugskostengesetzes zu übernehmen. Die Summe der erstattungsfähigen Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz stellt die Umzugskostenvergütu...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Grunderwerbsteuer

Rz. 135 Die Schenkung eines Grundstücks unter Lebenden ist ebenso grunderwerbsteuerfrei wie der Grundstückserwerb von Todes wegen, § 3 Nr. 2 GrEStG. Allerdings unterliegen Schenkungen unter einer Auflage insoweit der Grunderwerbsteuer, als der Wert der Auflage bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Erwerb...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Beim gemeinschaftlichen Testament

Rz. 117 Wechselbezüglichkeit besteht dann teilweise nicht, wenn im Ehegattentestament/Testament eingetragener Lebenspartner ein Änderungsvorbehalt aufgenommen ist. Die Testierfreiheit bzw. die Beseitigung der Bindungswirkung hängt in diesem Falle stets vom Umfang der Änderungsklausel ab. Rz. 118 Ist dagegen ein allgemeiner Änderungsvorbehalt ohne jegliche Einschränkung vorges...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 1. Folgen des Verzichts

Rz. 67 Der Pflichtteilsverzicht ist quasi eine Unterart des Erbverzichts. Die obigen Ausführungen gelten daher sinngemäß auch für den Pflichtteilsverzicht, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen nachfolgend nur auf die wesentlichen Abweichungen eingegangen wird. Rz. 68 In der Rechtspraxis hat sich der Pflichtteilsverzicht als das sicherere Instrument zur Regelung des Erbfa...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Wandelbarkeit des Erbrechtsstatuts

Rz. 118 Demgegenüber kann sich das Erbrechtsstatut wandeln, bspw. bei einem Wechsel der Staatsangehörigkeit durch den Erblasser und bei einer Rechtswahl bezogen auf das Erbrechtsstatut. Man spricht hier auch von "Normmangel", wenn das Erbrechtsstatut kein gesetzliches Erbrecht für den Ehegatten vorsieht, sondern vielmehr den überlebenden Ehegatten güterrechtlich beteiligt, s...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Voraussetzungen der Testierfähigkeit

Rz. 216 Grundsätzlich kann ein Testament errichten, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, §§ 2229 Abs. 1, 2233 Abs. 1 BGB. Zum Abschluss eines Erbvertrags ist allerdings unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erforderlich, § 2275 Abs. 1 BGB. Ein Minderjähriger kann mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters einen Erbvertrag schließen, § 2275 Abs. 2 BGB. Rz. 217 Die Tatsache, das...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Ausschlagungsfrist des Erben

Rz. 46 Grundsätzlich beträgt die Ausschlagungsfrist gem. § 1944 Abs. 1 BGB sechs Wochen und beginnt ab Kenntnis der Berufung zum Erben. Erfolgt diese aufgrund Verfügung von Todes wegen, so beginnt die Frist nicht vor Verkündung der Verfügung von Todes wegen zu laufen (§ 1944 Abs. 2 BGB). Für die Ausübung des Wahlrechts nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB beginnt die Frist erst ab Ke...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / Literaturtipps

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 191 Die Schenker sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet und haben mehrere Abkömmlinge. Sie wenden ihrer ebenfalls im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheirateten Tochter ein Baugrundstück zu, das diese als ehebedingte Zuwendung ihrem Ehegatten zu ½ Miteigentum überträgt. Gleichzeitig wird ein Pflichtteilsverzichtsvertrag zwischen den Übergebern und ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Begriffe

Rz. 132 Artikel 3 EuGüVO Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruckmehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Europäische Güterrechtsverordnung und Europäische Partnerschaftsverordnung

Rz. 129 Am 24.6.2016 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2016/1103 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands verabschiedet (EuGüVO).[87] Gleichzeitig hat der Rat mit der Verordnung (EU) 2016/1104 in ein...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 377 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, dass eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhält. Es stellt sich dann konkret die Frage, ob eine solche Anordnung lediglich eine Feststellung, eine Enterbung, eine Erbeinsetzung in Höhe des Pflichtteils oder gar eine Vermächtniszuweisung in Höhe des Pflichtteil...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Höhe des Pflichtteilsanspruchs des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 101 Die Höhe der Pflichtteilsquote des eingetragenen Lebenspartners bestimmt sich im Wesentlichen wie die des Ehegatten. Sie beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Nach § 10 Abs. 1 LPartG beläuft sich das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Lebenspartners neben Verwandten der ersten Ordnung auf ¼, neben Verwandten der zweiten Ordnung auf die Hälfte (entsprechend...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / a) Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013

Rz. 103 Eine größere Reform des Stiftungssteuerrechts, insb. bei den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO), wurde mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.3.2013 (Ehrenamtsstärkungsgesetz)[136] verabschiedet. Rz. 104 Übersicht: Wesentliche Änderungen nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz 2013mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Ernennung des Testamentsvollstreckers

Rz. 23 Ebenso wie die Anordnung der Testamentsvollstreckung durch Testament zu erfolgen hat, bedarf die Ernennung der Person des Testamentsvollstreckers bzw. die Ermächtigung zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten oder das Nachlassgericht der Testamentsform. Erfolgt die Anordnung der Testamentsvollstreckung in einem notariellen Testament un...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 2. Muster: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall

Rz. 2 Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall Muster 17.1: Beratungsschreiben an den Erben in einer Pflichtteilssache nach eingetretenem Erbfall An _________________________ Pflichtteilsanspruch Ihrer Stieftochter _________________________ Sehr geehrter Herr _________________________, wir nehmen Bezug auf unsere Besprechu...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Testierunfähigkeit des Erblassers

Rz. 80 Nicht testierfähig sind Personen, die infolge Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Erklärung zu erkennen, § 2229 Abs. 4 BGB. Die Testierunfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsunfähigkeit.[82] Für die Testierfähigkeit muss sich der Erblasser neben den allgemeinen V...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Wahl des Güterrechtsstatuts

Rz. 108 Nach Art. 15 Abs. 2 EGBGB können die Eheleute ihr Güterrechtsstatut selbst wählen. Diese Rechtswahl beschränkt sich ausschließlich auf die güterrechtlichen Wirkungen einer Ehe. Wählbar sind die folgenden Güterrechtsstatute:mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 3. Verfügungen für den zweiten Todesfall

Rz. 424 Da es bei der Vollerbenlösung zu insgesamt einer Vermögensmasse gekommen ist, ist in der Verfügung für den zweiten Todesfall diesbezüglich eine Schlusserbenregelung zu treffen. Den Testierenden stehen hier sämtliche Gestaltungsmittel des Einzeltestaments zur Verfügung. Da es sich bei der Schlusserbenregelung letztlich um die Verfügung einer Person handelt, nämlich de...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Ausgangssituation

Rz. 18 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen zu treffen braucht, sondern dass auch zwei oder mehr Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird.[12] Er gewinnt auch zunehmende Bedeutung für geschiedene E...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (a) Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfügung

Rz. 85 Nach dem Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners kann der andere seine eigenen Verfügungen nicht mehr widerrufen. Also: Der Überlebende ist an seine eigene Verfügung gebunden, § 2271 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB, §10 Abs. 4 LPartG. Rz. 86 Die mit dem Tod des Erststerbenden eingetretene Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfügung von Todes wegen verbietet es auch, bspw....mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Interessenlage als Auslegungskriterium

Rz. 25 Wurde trotzdem nicht ausdrücklich gekennzeichnet, welche Verfügungen vertragsgemäß und welche einseitig sind, so ist fraglich, nach welchen Kriterien eine Einordnung vorzunehmen ist. Nach der Rechtsprechung des BGH[18] kommt es auf die Interessenlage der Parteien an. Dafür spricht der Vertragscharakter, auch wenn es sich nur um einen einseitigen Erbvertrag handelt, au...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / cc) Feststellungsinteresse des bindend Bedachten bei Selbstanfechtung der bindend gewordenen Verfügung durch den Überlebenden

Rz. 113 Der BGH lässt eine Feststellungsklage des Schlusserben bereits zu Lebzeiten des überlebenden Ehegatten zu, falls der Überlebende das Testament anficht oder wenn eine Verfügung unter Lebenden wegen Umgehung des Widerrufsverbots des § 2271 Abs. 2 BGB unwirksam ist.[138] Hierzu der BGH in BGHZ 37, 331: Zitat "Der in einem gemeinschaftlichen Testament mit einem Vermächtnis ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Insbesondere: Verwirkung der Erbeinsetzung bei Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 476 Eine in einem Berliner Testament vorgesehene Verwirkungsklausel für den Fall, dass ein Berechtigter nach dem Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil verlangt, kann dahin gehend auszulegen sein, dass ein "Verlangen des Pflichtteils" bereits dann vorliegt, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überleb...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / i) Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament

Rz. 59 Ein nur von einem Ehegatten geschriebenes und unterschriebenes gemeinschaftliches Testament kann in ein Einzeltestament zugunsten des anderen Ehegatten umgedeutet werden.[79] Dies gilt auch für ein notariell beurkundetes wechselbezügliches Testament.[80]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / ee) Beweislast für den Selbstanfechtungsverzicht

Rz. 341 Dazu das BayObLG im Beschl. v. 20.12.2000:[408] Zitat "Bei der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden wieder verheirateten Ehegatten genügt zur Begründung des Anfechtungsausschlusses gem. § 2079 S. 2 BGB nicht die Heranziehung der Motive, die den anfechtenden Ehegatten zu der getroffenen Verfügung veranlasst haben; vielmehr müssen d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / cc) Trennungslösung (Vor- und Nacherbschaft)

Rz. 71 Die Begriffe "Vorerbe" und "Nacherbe" in einem privatschriftlichen Testament lassen u.U. trotzdem eine Auslegung für Vollerbschaft und Schlusserbenstellung zu.[96] Setzen sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben ein und bestimmen zugleich, dass Nacherben nach dem Tod des Letztversterbenden ihre Kinder sein sollen, ist von der Anordnung...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / gg) Geldzuwendung von Eltern im Zweifel Ausstattung an eigenes Kind (§§ 1374, 1624 Abs. 1 BGB)

Rz. 174 Lassen sich Adressat und Zweck einer größeren Geldzuwendung durch die Eltern eines Ehegatten nicht mehr aufklären, kann es sich um eine Ausstattung handeln. Rz. 175 Sachverhalt:[176] Die geschiedenen Ehegatten streiten um Zugewinnausgleich. Ehefrau = Klägerin, Ehemann = Beklagter. Im Jahre 1989 haben die Eltern der Klägerin einen Betrag von 100.000 DM auf das Konto des...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Verwirkungs- und Strafklauseln

Rz. 467 Ob bedingte Zuwendungen wirksam sind, ist insbesondere bei sog. Verwirkungsklauseln zu prüfen (auch kassatorische, privatorische Klauseln oder Strafklauseln genannt). Von Verwirkungsklausel spricht man, wenn der Erblasser seine Zuwendung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) mit der – i.d.R. auflösenden Bedingung – verknüpft, der Bedachte solle nichts bzw. nur den Pflichtteil...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Verfügungen für den ersten Todesfall

Rz. 410 Ebenso wie beim Einzeltestament kann die Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten sowohl in Form der Vollerbschaft als auch im Wege der Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Ersteres wird auch als sog. Einheitslösung bezeichnet, während Letzteres aufgrund der Entstehung von zwei getrennten Vermögensmassen beim überlebenden Ehegatten als Trennungslösung gekennzeichnet ist. Die ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (5) Beweislast für den Selbstanfechtungsverzicht

Rz. 196 BayObLG, Beschl. v. 20.12.2000:[146] Zitat "Bei der Selbstanfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden wieder verheirateten Ehegatten genügt zur Begründung des Anfechtungsausschlusses gem. § 2079 S. 2 BGB nicht die Heranziehung der Motive, die den anfechtenden Ehegatten zu der getroffenen Verfügung veranlasst haben; vielmehr müssen die vor, bei...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 5. Die Einordnung des § 1371 BGB

Rz. 95 Ist § 1371 Abs. 1 BGB auch anwendbar, wenn der Erblasser nach ausländischem Recht beerbt wird?[127] Kommt es zu einem güterrechtlichen Ausgleich, wenn deutsches Erb- und ausländisches Güterrecht zur Anwendung gelangt? Die nunmehr herrschende Meinung qualifiziert § 1371 Abs. 1 BGB güterrechtlich: Der Zugewinn ist nach dem Güterrechtsstatut zu beurteilen. BGH, Beschl. v. ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Getrennte Urkunden

Rz. 147 Gemeinschaftliches Testament in getrennten Urkunden: Kammergericht, Beschl. v. 4.2.2021:[186] Zitat "Ein gemeinschaftliches Testament kann dergestalt errichtet werden, dass beide Ehegatten jeweils eine der Form des § 2247 BGB entsprechende eigenhändige Verfügung für ihren jeweiligen Nachlass treffen und sich aus dem Errichtungszusammenhang ergibt, dass es sich um ein g...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / II. Verfahren der Registrierung

Rz. 298 Den Betreuungsgerichten ist es somit möglich, online auf den Datenbestand des Zentralen Registers über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (Zentrales Vorsorgeregister) zuzugreifen. Dort können öffentlich beurkundete, öffentlich beglaubigte und privatschriftliche Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen registriert, nicht jedoch hinterlegt werden. Der V...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / cc) Subjektives Tatbestandsmerkmal

Rz. 37 Der Tatbestand des § 1365 BGB wird durch die Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der Literatur um ein ungeschriebenes subjektives Tatbestandsmerkmal ergänzt. Die Norm ist nur dann anzuwenden, wenn der Erwerber positive Kenntnis davon hat, dass es sich bei dem Vertragsgegenstand um das gesamte Vermögen des Vertragspartners handelt, oder zumindest die Umstände...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / V. Auslegung des Erbvertrags

Rz. 172 Da der Erbvertrag keine einseitige, jederzeit frei widerrufliche letztwillige Verfügung ist, können die weit reichenden Auslegungsvorschriften, die im Testamentsrecht gelten, nicht ohne weiteres übernommen werden. Vielmehr ist für die Frage, wie eine Willenserklärung verstanden werden kann, auf den oder die Vertragspartner Rücksicht zu nehmen. Im Hinblick auf den Ver...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Verneinung eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 535 Die Annahme eines gemeinschaftlichen Testaments wurde in folgenden Fällen verneint:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Abgrenzung: Unbenannte Zuwendung – Innengesellschaft

aa) Problembeschreibung Rz. 111 Rechtsprechung und Literatur mussten sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein gerechter Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen kann, wenn durch das eheliche Güterrecht ein solcher nicht möglich ist,[109] wenn also die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Gestaltung der Wiederverheiratungsklausel bei der Nießbrauchslösung

Rz. 451 Bei dieser Testamentsform werden die Abkömmlinge regelmäßig zu Erben berufen, wobei dem überlebenden Ehegatten ein Nießbrauchsrecht am Nachlass eingeräumt wird. Vorsorge für den Fall der Wiederverheiratung kann hier bereits bei der Anordnung des Nießbrauchs getroffen werden, nämlich dahin gehend, dass das Nießbrauchsrecht mit der Wiederverheiratung erlischt. Auch hie...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung

Rz. 324 Gem. § 2270 Abs. 1 BGB werden durch die wirksame Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung diese nichtig und damit grds. alle mit ihr im Abhängigkeitsverhältnis stehenden Verfügungen des anderen Ehegatten gleichfalls unwirksam. Andere Verfügungen, insbesondere die nicht im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit zur angefochtenen Verfügung stehenden Verfügungen des v...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 4. Katastrophenklausel

Rz. 426 Die sog. Katastrophenklausel regelt den Fall des gleichzeitigen Versterbens beider Ehegatten. Nach Ansicht der Rechtsprechung ist in einem derartigen Fall eine gegenseitige Erbeinsetzung gegenstandslos.[514] Hieraus wiederum folgt, dass Erben eines jeden Ehegatten seine gesetzlichen oder testamentarischen Erben sind. Gleichzeitig versterben bedeutet hierbei Versterbe...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Rechtsgrundlage

Rz. 319 Die Höfeordnung in der Fassung v. 26.7.1976[295] gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gem. Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. In Baden-Württemberg gilt...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Ehebezogene Zuwendungen

Rz. 163 Ehebezogene Zuwendungen galten im Erbrecht – und damit auch im Verhältnis zum Pflichtteilsberechtigten – lange Zeit nicht als Schenkung i.S.d. § 2325 BGB. Zwar lag hier eine objektive Bereicherung vor, jedoch fehlte grundsätzlich das Einigsein über die objektive Unentgeltlichkeit. Wenn nämlich eine Zuwendung zur Verwirklichung oder Ausgestaltung der ehelichen Lebensg...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 4. Teilungsversteigerung im Zusammenhang mit dem ehelichen Güterrecht

Rz. 8 Im ehelichen Güterrecht bestehen nicht selten Grundstücksgemeinschaften unter den Eheleuten: Die Zugewinngemeinschaft bzw. die Gütertrennung kann enden durch Ehevertrag, evtl. mit gü...mehr