Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 23. Bedarf des vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten

23.1 Bedarf bei Ansprüchen des nachrangigen geschiedenen Ehegatten Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen Ehegatten beträgt 1.200 EUR. 23.2 Bedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines vom Pflichtigen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gegenüber Unter...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Innenverhältnis zwischen den Ehegatten

Rz. 273 Es ist zu empfehlen, im Ehevertrag zu vereinbaren, dass der ausgezogene oder weichende Ehegatte die Erklärungen abgibt, die zur Fortsetzung des Mietverhältnisses erforderlich sind (Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung, § 113 FamFG, 794 ZPO). Während der Trennungszeit sind solche Erklärungen nämlich nicht einklagbar, z.B. die gewünschte Zustimmung des ander...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 22. Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten

22.1 Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nachrangigen geschiedenen Ehegatten beträgt 960 EUR. 22.2 Mindestbedarf bei Ansprüchen volljähriger Kinder Der Mindestbedarf eines mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten gegenüber Unterhaltsansprüchen eines nicht privilegierten Kindes betr...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / d) Wirkung der Abänderung zugunsten eines Ehegatten

Rz. 36 Die Abänderung muss sich zugunsten eines Ehegatten oder seiner Hinterbliebenen auswirken (§ 225 Abs. 5 FamFG). Die Regelung entspricht dem bisherigen § 10a Abs. 2 Nr. 3 VAHRG a.F. und wurde nur sprachlich an die heutige Terminologie angepasst. Ausgeschlossen ist die Abänderung deswegen, wenn weder der eine noch der andere Ehegatte noch ihre Hinterbliebenen daraus eine...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / D. Regelungsbefugnisse der Ehegatten

Rz. 12 Die Regelungsbefugnisse der Ehegatten sind nach neuem Recht nahezu umfassend. § 6 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG stellt zunächst klar, dass die Ehegatten über den Versorgungsausgleich Vereinbarungen treffen können. In § 6 Abs. 1 Satz 2 werden dann beispielhaft einige mögliche Vereinbarungen aufgezählt. Der Katalog ist nicht abschließend.[13] Die Ehegatten können also sowohl...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / 1. Ehegatten

Rz. 70 Als in Versorgungsausgleichssachen zu beteiligende Personen nennt § 219 FamFG zunächst die Ehegatten. Zwischen ihnen findet das Ausgleichsverfahren im Regelfall statt. § 7 Abs. 1 FamFG greift insoweit nicht ein, da es sich bei den Versorgungsausgleichssachen regelmäßig um ein von Amts wegen durchzuführendes Verfahren handelt (§ 137 Abs. 2 Satz 2 FamFG, vgl. Rdn 95 ff....mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / c) Auswirkungen zugunsten der Ehegatten oder ihrer Hinterbliebenen

Rz. 83 Die Abänderung findet nur statt, wenn sie sich zugunsten eines der Ehegatten auswirkt (§ 51 Abs. 5 VersAusglG, § 225 Abs. 5 FamFG, zur entsprechenden Konstellation bei Neufällen siehe Rdn 36). Versorgungsträger sind zwar antragsberechtigt, die Änderung soll sich aber nicht ausschließlich zu ihren Gunsten auswirken. Derartige Fälle kommen etwa vor, wenn ein Teil der Ve...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten

BGB § 1568a Abs. 3 Nr. 1 § 1353 Abs. 1 S. 2 § 749 § 723 Leitsatz Der Anspruch auf Mitwirkung an der Mitteilung nach § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB kann schon während der Trennungszeit geltend gemacht werden (entgegen OLG Hamm, Beschl. v. 3.9.2014 – 2 WF 170/14, FamRZ 2015, 667). OLG Hamm, Beschl. v. 21.1.2016 – 12 UF 170/15 (AG Dortmund) 1 Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die K...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / b) Die familienrechtliche Überlagerung bei Ehegatten im Besonderen

Rz. 198 Bei der familienrechtlichen Überlagerung besteht die Besonderheit darin, dass sich im Rechtsverkehr nicht zwei beliebige, sondern zwei miteinander familiär verbundene (hier: verheiratete) Personen gegenüber stehen. Rz. 199 Die familienrechtliche Überlagerung bei Ehegatten ist also ein temporäres (nämlich durch Tatsachen auflösend bedingtes) Spezialitätsverhältnis zwei...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / 4. Auskunfts- und Mitwirkungsanspruch der Versorgungsträger gegen die Ehegatten nach § 4 Abs. 3 VersAusglG

Rz. 23 Damit sie ihre Verpflichtungen nach § 4 Abs. 3 VersAusglG erfüllen können, können die Versorgungsträger die erforderlichen Auskünfte von den Ehegatten, deren Hinterbliebenen und Erben sowie von den anderen Versorgungsträgern verlangen (§ 4 Abs. 3 VersAusglG). Das betrifft v.a. die Konstellation, dass ein Versorgungsträger die Höhe der auszugleichenden Versorgung nicht...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / e) Wirkung zugunsten eines der Ehegatten

Rz. 116 Für die Abänderung nach § 51 Abs. 3 VersAusglG gilt ebenfalls, dass die Abänderung sich zugunsten eines der Ehegatten oder ihrer Hinterbliebenen auswirken muss (§ 51 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. § 225 Abs. 5 FamFG. Derartige Fälle können vorkommen, wenn nach dem neuen Recht Anrechte aus dem Ausgleich herausfallen, welche nach altem Recht auszugleichen waren oder wenn der...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der ... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm entschied in seinem Beschluss vom 21.1.2016 nur noch über die Kosten eines Wohnungsverfahrens, nachdem die beteiligten Eheleute das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Dabei ging es den Beteiligten nicht um die Zuweisung der Ehewohnung an einen von ihnen und nicht einmal darum, was zu veranlassen war, damit die Ehefrau die Wo...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / a) § 1362 Abs. 1 BGB – Vermutung zugunsten der Gläubiger eines Ehegatten

aa) Vor der Trennung Rz. 13 Zugunsten eines Drittgläubigers wird vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. bb) Ab der Trennung Rz. 14 Diese Vermutung gilt nicht (mehr) bei Besitz des Nichtschuldnerehegatten.mehr

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FF 1/2017, Überlassung der ... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung. Die Beteiligten sind geschiedene Eheleute; die Scheidung wurde am 25.2.2015 im Verfahren 112 F 4446/14 ausgesprochen und ist seit dem 9.9.2015 rechtskräftig. Im Juli 2011 mieteten die Beteiligten gemeinsam eine Wohnung in E an. Nach der endgültigen Trennung der Beteiligten im S...mehr

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§ 1 Allgemeines / 5. Verträge zwischen Ehegatten ohne Ehebezug

Rz. 50 Verträge, welche Ehegatten wie Dritte miteinander schließen, sind keine Eheverträge. Schuld- und sachenrechtliche Rechtsgeschäfte unter Ehegatten, deren Rechtsfolgen den bestehenden Güterstand unberührt lassen, stellen insbesondere keine güterrechtliche Regelung dar.[32] Rz. 51 Beispiel M verkauft F ein Grundstück: kein Ehevertrag. Dies schließt selbstverständlich nicht...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / B. Der Versorgungsausgleich im Interessengeflecht zwischen Ehegatten und Allgemeinheit

Rz. 3 Der Versorgungsausgleich ist eines der Rechtsinstitute, die bei der Scheidung einer Ehe dazu eingesetzt werden, die Rechtsbeziehungen der Eheleute wieder voneinander zu lösen. Er ergänzt damit in seinem speziellen Anwendungsbereich v.a. die Regelungen über den güterrechtlichen Ausgleich und folgt auch ähnlichen Gedanken (Ehezeitprinzip und Halbteilungsgrundsatz). Zugle...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / a) Die Ehegatten sind sich weiterhin einig – keine Zwangsteilhabe

Rz. 144 Hierzu hat Münch vorgeschlagen, eine Bestätigung des Rechtsgeschäfts vorzunehmen.[98] Dieser Hinweis ist richtig und wichtig, wobei zu beachten ist, dass die Bestätigung – neues Rechtsgeschäft = neuer (Notar)vertrag) – als erneute Vornahme gilt (§ 141 BGB), die folglich ihrerseits einer erneuten Wirksamkeitskontrolle unterfällt. Die Bestätigung ist also vor allem dor...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 6. Beispiele aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betreffend die Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen

Rz. 422 Der Versorgungsausgleich ist als gleichberechtigte Teilhabe beider Ehegatten am beiderseits erworbenen Versorgungsvermögen einerseits dem Zugewinnausgleich verwandt und wie dieser ehevertraglicher Disposition grundsätzlich zugänglich. Er ist jedoch andererseits als vorweggenommener Altersunterhalt zu verstehen. Von daher steht er einer vertraglichen Abbedingung nicht...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 2. Vollständiger oder teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 20 Die Eheleute können den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG). Das kann etwa in Betracht kommen, wenn beide Ehegatten nach dem gewählten Ehemodell (v.a. bei einer Doppelverdienerehe) keinen Bedarf für einen Ausgleich der in der Ehe erworbenen Anrechte sehen.[23] Rz. 21 Ein vollständiger Ausschluss des Versorgungsausg...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / (2) Sonderfall steuerlicher Verluste

Rz. 217 Zitat "Ein Ehegatte kann auch dann verpflichtet sein, dem – der steuerlichen Entlastung des anderen Ehegatten dienenden – Antrag auf Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen, wenn er während der Zeit des Zusammenlebens steuerliche Verluste erwirtschaftet hat, die er im Wege des Verlustvortrags in einem späteren Veranlagungszeitraum zur Verminderung seiner e...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / a) Antragsberechtigung in Abänderungsverfahren

Rz. 39 Die Antragsberechtigung für Abänderungsverfahren ist in § 226 Abs. 1 FamFG geregelt: Antragsberechtigt sind die Ehegatten, ihre Hinterbliebenen und die von der Abänderung betroffenen Versorgungsträger. Rz. 40 Die Antragsbefugnis der Eheleute als Hauptbetroffene der Versorgungsausgleichsentscheidung versteht sich von selbst. Rz. 41 Die Antragsbefugnis der Hinterbliebenen...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / K. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Familienrechtsverfahrensgesetz – FamFG)

Rz. 11 vom 17.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2586), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.11.2015 (BGBl 2015 I S. 2018) – AUSZUG – Buch 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 9 Verfahren mit Auslandsbezug Unterabschnitt 1 Verhältnis zu völkerrechtlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft § 97 Vorrang und Unberührtheit (1) 1Regelungen in völkerrechtlichen Verei...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / II. Ehe von ausreichender Dauer (§ 3 Abs. 3 VersAusglG)

Rz. 13 Der Gesetzgeber hat in seinem Bestreben, den Versorgungsausgleich in Bagatellfällen auszuschließen, die Entscheidung, ob ein Versorgungsausgleich stattfinden soll, in den Fällen kurzer Ehen den Ehegatten selbst überlassen. Damit ist die, Gesetz gewordene Fassung des VersAusglG ggü. den ursprünglichen Entwürfen deutlich abgemildert worden; denn ursprünglich hatte der G...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / aa) Im Zusammenhang mit den Lebensumständen der Eheleute stehende Gründe

Rz. 196 In die Interessenabwägung gehen zunächst die beiderseitigen Verhältnisse der Ehegatten ein. Eine Rolle spielen können daher die Länge der Ehe, die Art der bereits aufgebauten Versorgung und die Möglichkeiten, in der Zukunft die Versorgung zu erweitern oder sich eine andere aufzubauen. Gesetzliche Veränderungen reichen da nur ausnahmsweise.V.a. greift die Härteklausel...mehr

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§ 4 Die in den Versorgungsa... / III. Grundsätzlicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach Kurzzeitehe

Rz. 81 Der Gesetzgeber hat in seinem Bestreben, den Versorgungsausgleich in Bagatellfällen auszuschließen, die Entscheidung, ob ein Versorgungsausgleich stattfinden soll, in den Fällen kurzer Ehen den Ehegatten die Entscheidung über die Durchführung des Versorgungsausgleichs selbst überlassen. Damit ist die Gesetz gewordene Fassung des VersAusglG ggü. den ursprünglichen Entw...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / b) Anwendbares Recht bei Rechtswahl

Rz. 39 Als Neuerung lässt die VO 1259/2010 zum ersten Mal in ihrem Art. 5 für das auf die Scheidung anzuwendende Recht eine Rechtswahl zu, beschränkt aber die wählbaren Rechte auf einige wenige. Über Art. 17 Abs. 3 EGBGB bestimmt diese Rechtswahl dann auch das auf den Versorgungsausgleich anzuwendende Recht. Rz. 40 Gewählt werden können:mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / 2. Inhaltskontrolle am Maßstab des § 138 Abs. 1 BGB

Rz. 133 Unwirksam wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 ist ein Ehevertrag, und damit auch ein Vertrag über den Versorgungsausgleich, wenn er zu einer evident einseitigen Lastenverteilung der Eheleute führt und ein Ehegatte bei dessen Abschluss in einer erheblich schwächeren Verhandlungsposition war.[74] Maßgebend für die Beurteilung ist also eine Gesamtschau aller Umstände im ...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / e) Andere Anrechte, wenn auf der Gegenseite ausländische, zwischen- oder überstaatliche Anrechte bestehen

Rz. 133 In den Fällen, in denen ein Ehegatte nicht ausgleichsreife Anrechte nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 erworben hat, findet ein Wertausgleich bei der Scheidung auch in Bezug auf die anderen – eigentlich ausgleichsreifen – Anrechte beider Eheleute nicht statt, soweit dies für den anderen Ehegatten unbillig wäre (§ 19 Abs. 3 VersAusglG). Die fehlende Ausgleichsreife eines oder meh...mehr

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§ 3 Versorgungsausgleich al... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 27 In persönlicher Hinsicht ist zu beachten, dass der Versorgungsausgleich bei Eheleuten nur im Fall einer Scheidung (vgl. § 1587 BGB, der von geschiedenen Ehegatten spricht) oder einer Aufhebung der Ehe (§ 1318 Abs. 3 BGB) in Betracht kommt. Bei der Aufhebung der Ehe ist zu beachten, dass es nur zur entsprechenden Anwendung der Regelungen über den Versorgungsausgleich k...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / bb) Verhaltensbedingte Härtegründe

Rz. 207 Ein Versorgungsausgleich findet auch nicht statt, soweit der Berechtigte in Erwartung der Scheidung oder nach der Scheidung durch Handeln oder Unterlassen bewirkt hat, dass ihm zustehende Versorgungsanrechte, die an sich auszugleichen wären, nicht entstanden oder entfallen sind. Das entspricht der Härteregelung des § 1587c Nr. 2 BGB a.F. Erfasst wird jedes Verhalten,...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / I. Grundlagen

Rz. 115 Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich haben eine enorme wirtschaftliche Relevanz für die beteiligten Ehegatten: Beide verlieren von ihren eigenen Versorgungsanrechten für Erwerbsunfähigkeit und Alter die Hälfte, erwerben aber im Gegenzug von den Anrechten des anderen Ehegatten die Hälfte. Das ist für die Eheleute solange ohne größere wirtschaftliche Bedeutung,...mehr

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FF 1/2017, FF 1/2017 / Versorgungsausgleich

a) Für den Ausgleich einer Beamtenversorgung ist auch im Fall des (teilweisen) Ruhens nach § 56 Abs. 1 und 3 BeamtVG grundsätzlich das ungekürzte Stammrecht des ausgleichsverpflichteten Ehegatten maßgeblich. b) Das Ruhen ist allerdings dann beachtlich und vom ausgleichsberechtigten Ehegatten mitzutragen, wenn und soweit es auf konkurrierenden Anrechten beruht, die der ausgle...mehr

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§ 16 Anhang / B. Musterschreiben an Mandant: Hausaufgaben zur Vorbereitung der Zugewinnausgleichsberechnung

Rz. 2 Muster 16.1: Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Muster 16.1: Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Damit Sie deren Bedeutung und den Inhalt der weiteren Korrespondenz richtig verstehen können, möchten wir Ihnen vorab die Begriffe Zugewinn, Zugewinnausgleich, A...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der ... / Leitsatz

Der Anspruch auf Mitwirkung an der Mitteilung nach § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB kann schon während der Trennungszeit geltend gemacht werden (entgegen OLG Hamm, Beschl. v. 3.9.2014 – 2 WF 170/14, FamRZ 2015, 667). OLG Hamm, Beschl. v. 21.1.2016 – 12 UF 170/15 (AG Dortmund)mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / d) Unzumutbare Härte bei außergewöhnlicher Verzögerung des Scheidungsverfahrensausspruchs

Rz. 107 Eine Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens kommt schließlich auch in Betracht, wenn sich durch seine Erledigung der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und ein Ehegatte die Abtrennung beantragt (§ 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG)....mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / I. Sozialrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 4 In vielen Fällen wird ein Ehegatte schon keinen Überblick darüber haben, welche Versorgungsanrechte ihm selbst zustehen. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zwar die jährliche Renteninformation nach § 109 SGB VI. Diese wird aber in sehr vielen Fällen dem Ehegatten keinen ausreichenden Anhaltspunkt darüber geben, wie sich der Versorgungsausgleich wohl auf die...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / III. Ausübungskontrolle

Rz. 146 Die Inhaltskontrolle bezieht sich auf den Abschlusszeitpunkt der Vereinbarung über den Versorgungsausgleich. Gäbe es nur sie, könnten Entwicklungen, welche erst nach dem Abschluss des Vertrages entstanden sind, nicht erfasst werden. § 8 Abs. 1 VersAusglG ergänzt deswegen die Inhaltskontrolle durch eine Ausübungskontrolle. Die Vereinbarung ist i.R.d. Ausübungskontroll...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / a) Teilung des Deckungskapitals

Rz. 264 In der Praxis teilen die meisten privaten und betrieblichen Versorgungsträger das Deckungskapital, auch wenn sie in anderen Bezugsgrößen rechnen. So rechnet etwa die VBL Karlsruhe, die ihre Versorgungsleistungen in Versorgungspunkten ausdrückt, diese zunächst mit dem Barwertfaktor des Ausgleichspflichtigen in einen Kapitalwert um, teilt diesen Kapitalwert durch zwei,...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH FamRZ 2006, 683) Selbstbehalt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im A...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Pflichtigen 21.1 Dem Pflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der Selbstbehalt des Pflichtigen beträgt im Falle des § 1603 Abs. 2 BGB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) Kindern in der Regel mindestens 880 EUR, bei Erwerbstätigkeit...mehr

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§ 9 Mögliche Regelungsgegen... / 2. Regelungsmöglichkeiten

Rz. 397 Der Versorgungsausgleich kann Rz. 398 Ein teilweiser Ausschluss liegt in Fällen der sog. Funktionsäquivalenz zwischen Versorgungs- und Zugewinnausgleich nahe (siehe Rdn 346). Hier kann der Unternehmerehegatte, der seine Altersvorsorge über Zugewinnvermögen geregelt hat, auf den Versorgungsausgleich verzichte...mehr

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§ 8 Wertausgleich bei der S... / I. Anwendbarkeit deutschen Rechts (Art. 17 Abs. 3 EGBGB)

Rz. 9 Der Versorgungsausgleich bei der Scheidung setzt in jedem Fall voraus, dass auf den Versorgungsausgleich deutsches Recht anzuwenden ist (Art. 17 Abs. 3 Satz 1 VersAusglG). Einen Versorgungsausgleich nach ausländischem Recht kann ein deutsches Gericht nicht durchführen. Das hat sich durch das VAStrRefG ggü. dem früheren Recht verändert (siehe oben § 3 Rdn 31 ff.). Rz. 1...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / 1. Anwaltszwang für die Eheleute

Rz. 28 Für die im Verbund stehenden Verfahren in Versorgungsausgleichssachen (siehe Rdn 9–11) besteht für die Ehegatten Anwaltszwang; denn nach § 114 Abs. 1 FamFG müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen vor dem Familiengericht und dem OLG durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Das gilt auch dann, wenn das Verfahren in Versorgungsausgleichssachen abgetrennt...mehr

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§ 7 Vereinbarungen über den... / a) Vereinbarungen zur Vermeidung des externen Ausgleichs

Rz. 82 Ein externer Ausgleich führt für den Ausgleichsberechtigten nur dann zu einer positiven Lösung, wenn das im Wege dieser Teilung für ihn begründete Anrecht zu einer besseren Rendite führt als die Anrechte hatten, die er seinerseits an seinen Ehegatten verliert. Für den Ausgleichspflichtigen gilt das umgekehrt genauso: Für ihn ist es wichtig, seine "werthaltigen" Anrech...mehr

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§ 12 Abänderung von Entsche... / e) Fortführung von Verfahren bei Tod des Antragstellers

Rz. 51 Stirbt der Ehegatte, der den Abänderungsantrag gestellt hat, vor Rechtskraft der Endentscheidung, hat das Gericht die übrigen antragsberechtigten Beteiligten darauf hinzuweisen, dass das Verfahren nur fortgesetzt wird, wenn ein antragsberechtigter Beteiligter innerhalb einer Frist von einem Monat dies durch Erklärung ggü. dem Gericht verlangt (§ 226 Abs. 5 Satz 1 FamF...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / 2. Frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Rz. 85 Der Bundesgerichtshof leitete seine Rechtsprechung aus der grundgesetzlich verbürgten Vertragsfreiheit bzw. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab und argumentierte daher unmittelbar verfassungsrechtlich.[49] Dies führte zur Feststellung, dass, wer von der Ehevertragsfreiheit Gebrauch macht, grundsätzlich kein sittenwidriges Rechtsgeschäft abschließt....mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden dabei grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der ...mehr