Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck

Rz. 1390 Nach § 1576 BGB kann soweit und solange vom anderen geschiedenen Ehegatten Unterhalt verlangt werden, wie von ihm aus "sonstigen schwerwiegenden Gründen" eine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfange erwartet werden kann und die Versagung von Unterhalt unter Berücksichtigung Belange beider früherer Ehegatten grob unbillig wäre. Die positive Billigkeitsklau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Fiktive Einkünfte

Rz. 1465 Hinsichtlich des Unterhaltsschuldners ist zunächst zu prüfen, ob zur Bedarfsbestimmung ein früher erzieltes Einkommen angeknüpft werden kann, ohne dass es eines Rückgriffs auf ein fiktiv zurechenbares Einkommen bedarf. Ist dies nicht möglich, entscheiden hinsichtlich des Bedarfs ausschließlich die ehelichen Lebensverhältnisse, die auch durch die Erwerbspflicht des Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. UÄndG von 1986 und KindRG von 1997

Rz. 17 Nachdem dies aber durch lebenslange Absicherung in vielen Fällen als ungerecht empfunden worden war, stärkte der Gesetzgeber die Eigenverantwortlichkeit der Ehegatten durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz von 1986.[20] Mit dieser Änderung wurden die Begrenzungs- und Befristungsmöglichkeiten nach §§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 1 BGB geschaffen. Von den – damit erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vereinbarung über die Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Rz. 837 Ist einem getrenntlebenden Ehegatten ausnahmsweise nicht zumutbar, seine Erwerbstätigkeit aufrecht zu erhalten, kann auch darüber eine Vereinbarung geschlossen werden. Das Interesse des nicht erwerbstätigen Ehegatten liegt darin, eine Sicherheit über die Dauer der eingetretenen Situation zu erlangen. Das Interesse des Unterhaltsverpflichteten kann in einer zeitlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / VI. Verwertung des Vermögensstamms

Rz. 756 Im Rahmen des Trennungsunterhalts darf die wirtschaftliche Grundlage der ehelichen Gemeinschaft zunächst noch nicht beeinträchtigt werden. Es muss offengehalten werden, ob die Ehegatten wieder zu ihrer ehelichen Gemeinschaft zurückfinden. Insgesamt besteht zwischen den Eheleuten während der Trennungszeit eine erheblich stärkere Verantwortung füreinander als nach der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Antrag auf Abän... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die vom Amtsgericht ausgesprochene Scheidung ihrer Ehe. [2] Sie schlossen im Mai 1999 die Ehe, aus der eine inzwischen volljährige Tochter und der im Mai 2006 geborene Sohn T. hervorgegangen sind. Sie trennten sich im September 2016. Der Sohn blieb in der Obhut der Antragsgegnerin, die mit ihm das im hälftigen Miteigentum der Betei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Eigenbedarf des unterhaltspflichtigen Kindes

Rz. 199 Konkurriert ein solcher Anspruch mit demjenigen der jetzigen Familienmitglieder des unterhaltspflichtigen Kindes, ist der Familienunterhalt zunächst vollständig in Geld zu veranschlagen. Sämtliche Ansprüche der jetzigen Familie, also der minderjährigen und volljährigen Kinder, des Ehegatten und auch eines früheren Ehegatten, gehen den Elternansprüchen vor, § 1609 Nr. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Methodenwahl

Rz. 1653 Der BGH hat erklärt, dass die Wahl der Berechnungsmethode dem Tatrichter obliegt, der sie auf ihre Angemessenheit zu prüfen hat.[1787] Letztlich ist die Wahl zwischen den verschiedenen Rechenwegen aber eine Frage der Zweckmäßigkeit. Die Differenzmethode stellt gegenüber der Additionsmethode in vielen Fällen eine einfachere Berechnungsmöglichkeit dar. Alle Rechenwege ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Versöhnung der Eheleute

Rz. 396 Ein für den Trennungsunterhalt errichteter Unterhaltstitel erlischt, wenn die Ehegatten aufgrund einer Versöhnung wieder über einen längeren Zeitraum zusammen leben.[412] Das Zusammenleben darf aber nicht nur über kürzere Zeit verlaufen. Kurzfristige Versöhnungsversuche unterbrechen oder hemmen aufgrund § 1567 Abs. 2 BGB die Trennung nicht.[413] Von einer endgültigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Zuverdienstehe

Rz. 157 Auch ein Nebenverdienst oder Zuverdienst ist im Rahmen der Deckung des finanziellen Gesamtbedarfs der Familie im Verhältnis der beiderseitigen Einkünfte zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls bei Familieneinkommen im unteren oder mittleren Bereich, nicht bei negligeablem Zuverdienst im Verhältnis zum Einkommen des anderen Ehegatten. Hält sich der Nebenverdienst im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Zahlungsantrag

Rz. 794 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Verzicht und Abfindung

Rz. 2111 Häufig wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens oder einer außergerichtlichen Einigung über die Folgen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten die Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch eine Abfindung vereinbart. Diese könne wie folgt formuliert werden:[2236] Rz. 2112 Muster 3.99: Abgeltung des nachehelichen Unterhalts durch Abfindung Muster 3.99: Abgeltung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / e) Ausnahme bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs kraft Gesetzes?

Rz. 62 Welche Konsequenzen der kraft Gesetzes erfolgte Ausschluss des Versorgungsausgleichs auf die Möglichkeit der Anwendung des § 1578b Abs. 2 BGB hat, ist noch nicht abschließend entschieden. Rz. 63 Beim Ausschluss kraft Gesetzes macht der Gesetzgeber bewusst eine Ausnahme vom Halbteilungsgrundsatz. Soweit der gesetzliche Ausschlussgrund greift, wird eben nicht hälftig aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Normzweck und Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1196 Leidet ein – früherer – Ehepartner unter einer dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Krankheit, erstreckt sich die eheliche Solidarität [1234] auf den nachehelichen Zeitraum. Die Verantwortung der früheren Ehegatten füreinander erschöpft sich nicht nur im Ausgleich ehebedingter Nachteile. Allgemein kann vom – früheren – Ehepartner eine nacheheliche Solidarität erwar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Schwangerschaft der minderjährigen Tochter

Rz. 201 Die minderjährige schwangere Tochter, die aufgrund der Schwangerschaft nicht erwerbstätig ist, kann unter Umständen einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern nach § 1601 haben. Allerdings nur, wenn der vorrangige Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen den Kindsvater nach § 1615l Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 nicht besteht oder realisiert werden kann. Gleiches gilt fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Billigkeitsabwägung

Rz. 1399 Eine Unterhaltsversagung muss unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig sein, mithin dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen.[1452] Dazu ist eine Billigkeitsprüfung unter Abwägung aller Umstände des konkreten Falles durchzuführen.[1453] Rz. 1400 Kriterien dazu sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Mögliche Vereinbarungen zum Unterhaltsverzicht

Rz. 2094 Ist nicht geplant, dass Kinder aus der Ehe hervorgehen, sei es, dass in höherem Alter geheiratet wird oder andere Gründe vorliegen, ist eine Vereinbarung wie folgt denkbar. Muster 3.95: Vollständiger Unterhaltsverzicht in höherem Alter Muster 3.95: Vollständiger Unterhaltsverzicht in höherem Altermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Grobe Unbilligkeit

Rz. 1393 Die Zuerkennung eines Unterhaltsanspruches nach § 1576 BGB trägt absoluten Ausnahmecharakter. Die Versagung des Unterhaltes muss daher dem Gerechtigkeitsempfinden in ganz erheblicher Weise widersprechen.[1442] In der Praxis erfasst der Anspruch auf Zahlung von Billigkeitsunterhalt nach § 1576 vor allem den Fall der Betreuung nicht gemeinschaftlicher Kinder, also von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / b) Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

Rz. 907 Neben dem Kinderfreibetrag kann jährlich ein Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für den VZ 2023 in Höhe von 1.464 EUR in Anspruch genommen werden (§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG). Dieser Betrag verdoppelt sich bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden auf 2.928 EUR (§ 32 Abs. 6 S. 2 EStG). Voraussetzung ist, dass das Kind zu beiden Ehegatten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Rechtsprechung ... / 6 Personenstand

BGH, Beschl. v. 5.7.2023 – XII ZB 155/20 1. Ein minderjähriges Kind teilt im Hinblick auf das Personalstatut die Flüchtlingseigenschaft seines Elternteils, von dem es die alleinige Staatsangehörigkeit des Herkunftsstaats ableitet. Hierzu genügt es, dass die Voraussetzungen nach § 26 AsylG vorliegen, die vom Gericht eigenständig zu prüfen sind. Einer Anerkennung durch die zust...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Die Höhe des Wohnvorteils

Rz. 1482 Die Höhe des Wohnvorteils richtet sich während der Trennung der Eheleute nach Angemessenheitskriterien, [1587] nach endgültigem Scheitern der Ehe durch Zustellung des Scheidungsantrages oder Vermögensauseinandersetzung der Eheleute sowie nach Scheidung der Ehe nach der objektiven Marktmiete.[1588] Nimmt der Unterhaltsberechtigte während der Trennungszeit einen neuen P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / dd) Die Hausmann-Rechtsprechung im Unterhaltsrechtsverhältnis zum volljährigen Kind

Rz. 896 Die Grundsätze der Hausmann-Rechtsprechung im Unterhaltsrechtsverhältnis mit dem minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kind können nicht auf das volljährige Kind übertragen werden, da wesentlicher Inhalt dieser Rechtsprechung die gesteigerte Unterhaltspflicht des Schuldners gegenüber dem minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kind und deren Gle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Die beteiligten Dritten

Rz. 119 Die Aufzählung der zur Auskunft verpflichteten Dritten ist abschließend. Verpflichtet zur Auskunftserteilung und Belegvorlage sind demnach:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Kompensation durch andere ehebedingte Vorteile

Rz. 96 Eine Kompensation kann aber auch durch anderweitige ehebedingte Vorteile der Unterhaltsberechtigten eingetreten sein. So tritt in der Praxis infolge der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht selten der – umgekehrte – Effekt ein, dass nämlich die – beruflich geringer qualifizierte – unterhaltsberechtigte Ehefrau durch den Versorgungsausgleich höhere Anrechte vom ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / cc) Gebäudeabschreibung im Familienrecht

Rz. 315 Der BGH hat in seiner überkommenen Rechtsprechung eine AfA für Wohngebäude für unterhaltsrechtlich unbeachtlich erachtet, weil hier – unter Berücksichtigung der Marktentwicklung – ein tatsächlicher Werteverzehr nicht zu beobachten sei.[174] Die genannte Entscheidung aus 1984 erging zur Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" bei einem Einfamilienhaus. Zu jener Zeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / f) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 336 Grundsätzlich muss auch im Abänderungsverfahren nach § 238 FamFG der Antragsteller die Grundlagen des früheren Unterhaltstitels und die inzwischen eingetretenen Veränderungen darlegen und beweisen.[507] So hat z.B. der Unterhaltsverpflichtete als Antragsteller darzulegen, dass sich seit Abschluss des vorangegangenen Unterhaltsverfahrens die Verhältnisse so geändert ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarung über die Beibehaltung von Erwerbstätigkeit

Rz. 834 Um aus Sicht des Unterhaltsverpflichteten der Gefahr zu entgehen, nach Trennung durch Aufgabe der Erwerbstätigkeit seitens der Unterhaltsberechtigten in erhöhter Weise unterhaltsverpflichtet zu sein, macht es aus seiner Sicht Sinn, die Weiterführung der Arbeitstätigkeit in eine Vereinbarung aufzunehmen. Wesentliche Bedeutung hat die Möglichkeit der Aufgabe einer Arbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Renten, Pensionen

Rz. 1476 Die Grundsätze der Surrogationsrechtsprechung seit der Entscheidung des BGH vom 13.6.2001[1561] führen dazu, dass dann, wenn der Unterhalt begehrende Ehegatte aus Altersgründen nach der Ehe keine Erwerbstätigkeit mehr aufnimmt, sondern eine Altersversorgung bezieht, auch diese Rente oder Pension als Surrogat in die Bedarfsberechnung einzustellen ist. Dabei kommt es ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Härtegrund aus § 1579 Nr. 3 BGB (schwere Straftat des Unterhaltsberechtigten)

Rz. 284 Es muss sich um ein Verbrechen oder schweres Vergehen des Berechtigten handeln, dass sich gegen den Unterhaltspflichtigen oder seinen nahen Angehörigen richtet. Das Vergehen muss vorsätzlich begangen worden sein. Zitat Diebstahl nach § 242 StGB , soweit sich der Diebstahl nicht nur als eine Wegnahme im Rahmen der Trennun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / aa) Gewerblicher Grundstückhandel

Rz. 719 (Diese Problematik steht im Kontext zur Auswirkung der latenten Ertragsteuer auf die Vermögenswerte und den zuvor hierzu genannten Folgen beim Vermögenswert Grundstück. Nach Steuerrecht ist dieses systematisch keine Fragestellung der Versteuerung von Veräußerungsgeschäften nach §§ 22, 23 EStG, sondern der Gewinnbesteuerung nach § 15, 16 EStG!) Rz. 720 Zur Verdeutlichu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 293 Als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse werden z.B. angesehenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Pflege und Erziehung

Rz. 1068 Der Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB setzt voraus, dass der Unterhalt begehrende geschiedene Ehegatte ein oder mehrere Kinder tatsächlich betreut.[1099] Hat der betreuende Elternteil vor der Trennung oder auch zunächst während der Trennung eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, kann er diese jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vorhandene Möglichkeiten der Fremdbetreuung

Rz. 1097 Die mögliche Fremdbetreuung scheidet nur dann aus, wenn sie entweder nicht verlässlich oder nicht zumutbar ist. Nicht verlässlich ist die Fremdbetreuung nicht nur dann, wenn eine Betreuung nur von gelegentlich vorhandenen und ständig wechselnden Bezugspersonen sichergestellt werden soll.[1135] Rz. 1098 Nicht verlässlich ist eine Fremdbetreuung auch dann, wenn sie mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Unterhalt für die Vergangenheit, die Zukunft und Überzahlungen

Rz. 575 Anders als beim Nachscheidungsunterhalt gelten durch die gesetzliche Verweisung beim Trennungsunterhalt die Regeln des Verwandtenunterhalts. Für die Vergangenheit kann daher gem. § 1361 Abs. 4 s. 4 i.V.m. §§ 1360a Abs. 3, 1613 BGB nur unter den folgenden Voraussetzungen verlangt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Regelung der Erwerbstätigkeit

Rz. 291 Nach dem Grundverständnis der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 1353 BGB und der Freiheit der Eheleute, Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit nach § 1356 BGB frei zu regeln, ist es Sache der Ehepartner, die Frage der Lebensgestaltung und Rollenverteilung einverständlich zu regeln. Ob solche Vereinbarungen, jedenfalls im Bereich eheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / g) Betreuung und Versorgung eines eigenen Kindes

Rz. 722 Das ein eigenes minderjähriges Kind betreuende volljährige Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern. Alleine die Geburt des Enkelkindes erfüllt nicht den Tatbestand der Verwirkung nach § 1611.[932] Allerdings haften erstrangig der Ehegatte des Kindes oder der nicht verheiratete andere Elternteil für den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes. Erst im Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 1209 Weitere Voraussetzung für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1572 Nr. 1–4 BGB, also Der Unterhaltsanspruch muss im Übrigen nicht geltend gemacht worden sein.[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Versorgungsleistungen für einen neuen Partner

Rz. 486 Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, entfällt die Bedürftigkeit nicht ohne weiteres. Führt der Unterhaltsberechtigte allerdings seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er sonstige Versorgungsleistungen, so können die von diesem erbrachten Gegenleistungen nicht mehr als unentgeltlich beurteilt werden, sondern müssen vielmehr als Verg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Besondere Umstände zur Verkürzung der Zeitschwelle

Rz. 277 Auch wenn die beschriebene zeitliche Schwelle noch nicht überschritten ist, können besondere Umstände des Einzelfalles für eine ausreichende Verfestigung sprechen, wie regelmäßige Zuwendungen des neuen Partners[498] oder der Erwerb einer gemeinsamen Immobilie.[499] Rz. 278 Zitat Aus der Gesamtschau der objektiven U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Rz. 332 Mit der Trennung werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst.[349] Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen betreffend Trennungsunterhalt tragen daher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Eigenverantwortung und Unterhaltsanspruch

Rz. 898 Schon früher galt der – verfassungsgemäße – Grundsatz der Eigenverantwortung nach der Ehe, so dass nach der Systematik ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nicht die Regel, sondern die Ausnahme sein sollte. Zudem bestand seit dem Unterhaltsänderungsgesetz vom 20.2.1986 [890] – unter engen Voraussetzungen – die Möglichkeit, nacheheliche Unterhaltsansprüche der Höhe und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bemessung der Geldstrafe

Rz. 1010 [Autor/Stand] Die Geldstrafe ist im Steuerstrafrecht nach wie vor die häufigste Sanktion. Für die Bemessung der Geldstrafe sind die §§ 40 und 41 StGB ergänzend heranzuziehen. Nach § 40 StGB wird die Geldstrafe nach Tagessätzen verhängt, deren Zahl sich zwischen mindestens fünf und höchstens 360 bewegt (bei Bildung einer Gesamtstrafe bis zu 720 Tagessätze, § 54 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Beginn und Ende des Unterhaltsanspruchs

Rz. 912 Der nacheheliche Unterhaltsanspruch beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Ehescheidung. Die frühere Streitfrage, ob nicht der Trennungsunterhalt bis zum Ende desjenigen Monats geschuldet wird, in welchem die Scheidung fällt,[907] ist dahingehend entschieden, dass der Trennungsunterhalt bis einschließlich des Tages geschuldet wird, der dem Eintritt der Rechtskraft de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Grundsätze zur Kapitalabfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 926 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 927 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Die Synergie-Effekte einer neuen Partnerschaft

Rz. 313 Wenn der Unterhaltsschuldner mit einem Partner zusammenlebt, treten Synergie-Effekte ein mit dem Ergebnis, dass die Kosten für einen gemeinsam geführten Haushalt im Vergleich zu einem allein geführten geringer sind. Man spricht von ersparten Aufwendungen des Unterhaltsschuldners.[391] Diese Ersparnis ergibt sich aus dem Zusammenleben mit dem Ehegatten[392] oder einem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / ee) Veranlagungsoptionen und Konsequenzen für das Unterhaltseinkommen/Verlustverrechnung

Rz. 660 Da der Einzug der 25 %-igen Abgeltungsteuer grundsätzlich an der Quelle erfolgt, besteht für oben genannte Kapitaleinkünfte keine Veranlagungspflicht mehr! Rz. 661 Hinweis Dies führt unterhaltsrechtlich zu einem gesonderten Auskunfts- und Beleganspruch bzw. einer Darlegungs- und Beweispflicht, weil in der Einkommensteuererklärung und im Einkommenssteuerbescheid mit Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / cc) Höchstabzugsbeträge

Rz. 829 Für die Basisversorgung im Alter Die Berechnung vollzieht sich auch hier in mehreren Schritten:mehr