Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / f) Ausnahmen bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Vereinbarung?

Rz. 65 Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch durch – formbedürftige (§ 7 VersAusglG) – Vereinbarung der Ehegatten (Ehevertrag, Scheidungsfolgenregelung) erfolgen. Inhaltlich ist das Familiengericht – sofern die Anforderungen der §§ 7, 8 VersAusglG erfüllt sind – an die Vereinbarung der Eheleute gebunden. (§ 6 Abs. 2 VersAusgl G).[120] Rz. 66 Vereinbarungen über d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / VII. Konkurrenz verschiedener Unterhaltsansprüche

Rz. 177 Der Anspruch des den Haushalt ganz oder zum Teil führenden Ehegatten auf Familienunterhalt ist grundsätzlich nicht auf die Zahlung eines Geldbetrages gerichtet, sondern auf Naturalleistungen wie freies Wohnen etc., aber auch darauf, Wirtschaftsgeld treuhänderisch für die gesamte Familie zu erhalten, und entsprechend zu verwenden. Der Unterhalt anderer Berechtigte wie ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Solidaritätszuschlag

Rz. 989 Zur Einkommensteuer wird ab dem 1.1.1995 ein Solidaritätszuschlag erhoben (§ 1 Abs. 1 SolZG). Bemessungsgrundlage ist hierfür die Einkommensteuer unter Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG). Bei der Veranlagung der Einkommensteuer ist dies die festzusetzende Einkommensteuer, wenn der Steuerpflichtige keine Freibeträge nach § 32...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Mehrbedarf

Rz. 545 Regelmäßiger Mehrbedarf des unterhaltsbedürftigen Ehegatten kann aufgrund besonderer Umstände, z.B. krankheits- oder ausbildungsbedingt, in Betracht kommen. Als unselbstständiger Unterhaltsteil ist der Mehrbedarf vor Berechnung des Quotenunterhalts vom Nettoeinkommen des Pflichtigen abzuziehen.[580] Rz. 546 Beispiel Bereinigtes Einkommen Verpflichteter 3.000 EUR, Bere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 11. Ehebedingte Nachteile auf Seiten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 169 Auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen können dessen ehebedingte Nachteile im Rahmen der Billigkeitsabwägung von Bedeutung sein. So können auch beim Unterhaltspflichtigen familienbedingte Einschränkungen seiner beruflichen Entwicklung eingetreten sein, die in die Billigkeitsabwägungen einfließen.[353] Rz. 170 Zitat OLG Düsseldorf, 29.1.2014 – II-8 UF 180/13 [354] Der ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 1601 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Rz. 1602 Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[1738] Rz. 1603 Da die Höhe des de...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Generelles

Rz. 1003 Bis zum 30.11. des Kalenderjahres besteht nach § 39a Abs. 2 S. 2 bis 4 EStG die Möglichkeit, einen vom Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Hierbei muss die Summe der Beträge, die einen Freibetrag begründen, mindestens 600 EUR ausmachen. Rz. 1004 Hinweis Steuerklassen sind grundsätzlich unabhängig vom Scheidungszeitpunkt z...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 172 Die Darlegungs- und Beweislast [357] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[358] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen. Rz. 173 Dabei geht der BGH in std. Rspr.[359] von folgender Systematik des Wech...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Sonstige schwerwiegende Gründe

Rz. 1392 Schwerwiegende Gründe müssen nicht ehebedingt sein.[1439] Die Gründe müssen auch zum Verhalten des in Anspruch genommenen Ehegatten keinen sachlichen Bezug aufweisen.[1440] Die Gründe müssen jedoch in ihrer Bedeutung den Tatbeständen der §§ 1570 ff. BGB vergleichbar sein. Auch wenn die schwerwiegenden Gründe nicht ehebedingt sein müssen, bildet die Ehebedingtheit ein...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

Rz. 773 Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben werden in Sonderausgaben untergliedert, die entweder Vorsorgeaufwendungen darstellen oder nicht. Vorsorgeaufwendungen sind: Unter die b...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Definition des Mehrbedarfs

Rz. 1659 Ein Anspruch auf die Abdeckung eines Mehrbedarfs besteht, wenn bei einem Ehegatten aufgrund besonderer Umstände zusätzliche Mittel für besondere Aufwendungen benötigt werden, die durch den Elementarbedarf nicht abgedeckt werden und deshalb zusätzlich zum Elementarbedarf als unselbstständige Unterhaltsbestandteile geleistet werden müssen. Bei der Ermittlung des vertei...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 2. Auskunftsverweigerung, § 243 Nr. 2

Rz. 523 Eine unterlassene oder ungenügende Auskunftserteilung kann kostenrechtlich sanktioniert werden.[704] Bedeutung hat, inwieweit die ungenügende Auskunft kausal für den gerichtlichen Misserfolg im Unterhaltsverfahren geworden ist. Ratio legis der Vorschrift ist, dass gesetzliche Unterhaltsansprüche im Interesse aller Beteiligten nach Möglichkeit bereits außergerichtlich...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Zuständigkeit

Rz. 251 Sowohl bei Anträgen nach § 238 FamFG für Unterhaltsentscheidungen als auch bei Anträgen nach § 239 FamFG für gerichtliche Vergleiche und vollstreckbare Urkunden müssen die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen eines Abänderungsantrags vorliegen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 232 FamFG. Nach § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG ist das Gericht der Ehesache ausschl...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Nachehelicher Unterhalt

Rz. 2172 Einigen sich die Parteien über die Höhe eines zu zahlenden nachehelichen Unterhalts, kann dies grundsätzlich ebenso mündlich wie schriftlich geschehen, es sei denn, die Voraussetzungen des § 1585c BGB liegen vor. Ohne ein weiteres gerichtliches Verfahren wird diese Vereinbarung aber selbstverständlich nur bei notarieller "Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvolls...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Konkurrenzen

Rz. 1417 Der Anspruch nach § 1576 BGB ist gegenüber einem Anspruch nach §§ 1570 bis 1572, 1575 BGB subsidiär.[1476] Besteht gleichzeitig ein Anspruch nach § 1570 BGB wegen Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes und ein Anspruch nach § 1576 wegen Betreuung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes, kann ein über § 1570 BGB hinaus geltend gemachter Anspruchsteil wegen der Betreu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Vereinbarung zum Unterhalt für voreheliche Kinder

Rz. 303 Unterhaltsverpflichtungen bestehen nur im Hinblick auf eigene Kinder. Gegenüber Stiefkindern[326] und bedürftigen Verwandten des anderen Ehegatten[327] besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt nach § 1360a BGB. Dem ein Stiefkind betreuenden Ehepartner steht allerdings das Recht zu, seinen eigenen Beitrag zum Familienunterhalt unter Berücksich...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Forderungsübergang nach § 1607 Abs. 3

Rz. 487 Diese Vorschrift gilt nur für Unterhaltsansprüche von Kindern gegen einen Elternteil, wobei jedoch die Voraussetzungen des § 1607 Abs. 2, nämlich, dass die Rechtsverfolgung im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, vorliegen müssen. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1607 Abs. 2 muss gerade ausschlaggebend für die freiwillige Leistung des anderen, n...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Formelle Voraussetzungen: Rechtshängiges Scheidungsverfahren

Rz. 869 Zum Zeitpunkt des Todes muss ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht und/oder dem Scheidungsantrag des Ehegatten zugestimmt worden sein (§ 1566 Abs. 1 BGB) und es müssen die jeweiligen Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe zum Zeitpunkt des Todes vorgelegen haben.[863] aa) Erblasser ist Antragsteller Rz. 870 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungs...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Erschwerung der Scheidung

Rz. 2194 Eine Versöhnung oder aber die Nichtdurchführung einer Scheidung darf allerdings nicht erzwungen werden. Eine Vereinbatung, die das Recht auf Scheidung ausschließt oder beschneidet, ist rechtsunwirksam. Ebenso, wie die Vereinbarung einer Verlängerung der Trennungszeit unwirksam ist, kann auf das Recht, ein Scheidungsverfahren durchzuführen, nicht wirksam verzichtet we...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Modifizierende Vereinbarung

Rz. 2045 Ehegatten können den nachehelichen Unterhalt im Rahmen einer Vereinbarung nach § 1585c BGB auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften der §§ 1569 ff. BGB ausgestalten und modifizieren. Dabei behält der nacheheliche Unterhaltsanspruch seinen gesetzlichen Charakter bei. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarungen einen Abänderungsausschluss oder Einschränkungen der Ab...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / 3. Positive Formulierung in § 7 Abs. 2 BtOG

In § 7 Abs. 2 S. 1 HS 2 BtOG wählte der Gesetzgeber eine Negativ-Definition für die Vorsorgevollmacht mit den Worten "wenn diese zu dem Zweck erteilt wird, die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden." Damit bekräftigt der Gesetzgeber ein negatives Bild von Betreuungen, unter dem – oft zu Unrecht – ein ganzer Berufsstand zu leiden hat. Es wird ein Motiv für eine Vorsorgevoll...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 7. Umstände aus der Vergangenheit

Rz. 152 Im Rahmen der nachehelichen Solidarität ist es auch möglich, bestimmte in der Vergangenheit liegende Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die keine Auswirkungen auf die zukünftige Erwerbsfähigkeit haben. Dies gilt auf beiden Seiten, also sowohl bei der Unterhaltsberechtigten als auch dem Unterhaltspflichtigen. Denn stellt man nur auf gegenwärtige und zukünftige beruflic...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / a. Umgangsrecht

Ein dem § 1815 Abs. 2 Nr. 4 BGB entsprechender Gedanke kann für eine Formulierung von Vorsorgevollmachten genutzt werden, für die es keine entsprechende Regelung gibt. Formulierungsvorschlag: "Der Bevollmächtigte ist bevollmächtigt zu entscheiden, wer, wann und wie oft Umgang mit dem Vollmachtgeber bzw. Zugang zum Vollmachtgeber haben soll, wobei Ehegatten, Lebensgefährten, K...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Tod nach Rechtshängigkeit

Rz. 860 Tritt der Tod eines Ehegatten nach Zustellung des Scheidungsantrags, aber vor Rechtskraft der Scheidung ein, ist gem. § 131 FamFG die Hauptsache erledigt. Die Vorschrift stellt eine Ausnahme zu der regelmäßigen Folge des Todes eines Beteiligten im familiengerichtlichen Verfahren nach §§ 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, 239 ZPO dar, wonach das Verfahren lediglich unterbrochen...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / d) Belastung durch neue Unterhaltspflichten

Rz. 147 Bei der Billigkeitsentscheidung ist auch zu berücksichtigen, in welchem Maße der Unterhaltspflichtige – auch unter Berücksichtigung weiterer, gegebenenfalls nachrangiger Unterhaltspflichten [307] – durch diese Unterhaltszahlungen belastet wird.[308] Dabei wird insbesondere die Belastung des Unterhaltsschuldners durch die Unterhaltspflicht gegenüber einem neuen Ehegatte...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / m) Verjährung

Rz. 815 Bei dem Anspruch auf Ausgleich des Steuernachteils infolge der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting handelt es sich nicht um einen begrenzten Unterhaltsanspruch i.S.v. § 1585b Abs. 3 BGB. § 1585b Abs. 3 BGB ist deshalb weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar.[615] Hieraus folgt, dass der Ausgleich des Steuernachteils noch verlangt werden kann, solange eine Zustim...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Ehebedingte Nichtaufnahme oder Abbruch der Ausbildung

Rz. 1351 § 1575 BGB soll ehebedingte Ausbildungsnachteile ausgleichen. Die Nichtaufnahme einer Ausbildung durch einen Ehegatten vor der Ehe muss daher in Erwartung der Ehe erfolgt sein. Notwendig sind für eine solche Nichtaufnahme zumindest konkrete Berufspläne, in der Regel aber auch darüber hinaus konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Pläne, beispielsweise eine Anmeldung bei...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / II. Verbundvoraussetzungen für einen Antrag

Rz. 194 Die Einleitung des Scheidungsverbunds setzt einen entsprechenden Antrag voraus; erforderlich ist, dass bei einem anhängigen Scheidungsantrag eine isolierte verbundfähige Familiensache anhängig gemacht wird, für die eine Entscheidung für den Fall der Scheidung begehrt wird. Folgender Antrag ist ausreichend: Muster 8.5: Einleitung des Scheidungsverbunds Muster 8.5: Einle...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / III. Ehegattenquote, Bedarfsquote und Billigkeitsquote

Rz. 1832 Der Bedarf eines jeden – früheren – Ehegatten wird – außer in den Ausnahmefällen konkreter Bedarfsberechnung – nicht nach den Mitteln bemessen, die zur Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards benötigt werden, sondern pauschal nach einer Quote, der Ehegattenquote, des für Unterhaltszwecke verteilbaren prägenden Einkommens. Rz. 1833 Diese Bedarfsbemessung nach ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Ausgangssituation

Rz. 854 Ebenso wie während des Zusammenlebens der Ehepartner kann einer der Ehegatten auch während der Trennungszeit versterben. Selbst wenn ein Scheidungsverfahren eingeleitet ist, kann es zum Tod eines Beteiligten kommen. Dies gilt umso mehr, als familiengerichtliche Verfahren nicht selten Jahre dauern.[847] Auch wenn sich kein Rechtsanwalt und kein Gericht gern für einen R...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 10. Bedeutung des zeitlichen Abstandes zur Scheidung

Rz. 165 Durch einen längeren zeitlichen Abstand zur Scheidung verringert sich das Maß der nachehelichen Solidarität; bei großem zeitlichem Abstand kann die nacheheliche Solidarität gänzlich entfallen. Rz. 166 Zitat BGH v. 21.9.2011 – XII ZR 173/09 [350] Vielmehr ist das Maß der hier begründeten nachehelichen Solidarität nach inzwischen über 30-jähriger Distanz zur Ehe und ebenso...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Anhängigkeit einer Ehesache, § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG

Rz. 9 Ist eine Ehesache (§ 121 FamFG) anhängig, ist für Unterhaltssachen, die die Unterhaltspflicht für ein gemeinschaftliches Kind der Ehegatten (mit Ausnahme des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger) oder die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht betreffen, das Gericht nach § 232 Abs. 1 Nr. 1 FamFG ausschließlich örtlich zuständig, bei dem die Eh...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Freibetrag für Land- und Forstwirte, § 13 Abs. 3 EStG

Rz. 756 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 670 EUR bzw. wenn Ehepartner zusammen veranlagt werden, den Betrag von 1.340 EUR übersteigen (§ 13 Abs. 3 EStG). Durch Art. 5 Nr. 1 des ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 wurde der Betrag auf 900 EUR angehoben. Der Freibetrag verd...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Anspruchsvoraussetzungen nach § 1575 Abs. 2 BGB

Rz. 1365 Während die Anwendung des § 1575 Abs. 1 BGB voraussetzt, dass eine Ausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen worden ist, setzt der Anspruch nach § 1575 Abs. 2 BGB grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung oder angemessene Berufserfahrung voraus.[1420] Die Definition der darauf gegründeten Fortbildung und Umschulung wird abgeleitet von § 77 SGB III mit de...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / IV. Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 74 Umstritten ist der VKV-Anspruch des nicht verheirateten Elternteils.[98] § 1615l Abs. 3 Satz 1 BGB verweist zum einen auf die §§ 1601 ff. BGB .[99] Zum anderen spricht auch die vom BGH im Grundsatz angewandte Gleichbehandlung mit kinderbetreuenden Ehegatten dafür.[100] Insoweit sollte ein Anspruch der nicht verheirateten Mutter auf einen Verfahrenskostenvorschuss zweck...mehr

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Literaturverzeichnis

Bamberger/Roth, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 5. Aufl. 2023 Bergschneider (Hrsg), Beck'sches Formularbuch Familienrecht, 5. Aufl. 2017 Bergschneider, Verträge in Familiensachen, 7. Aufl. 2022 Bergschneider/Hamm, Formularbuch Familienrecht, 6. Aufl. 2022 Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 7. Aufl. 2013 Brambring, Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten, 8. Au...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 9. Herabsetzung des Unterhalts

Rz. 1384 Eine zeitliche Befristung des Unterhalts auf die voraussichtliche Dauer der Ausbildung scheidet aus. Der Unterhaltsberechtigte ist möglicherweise nach einer ehebedingten Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit nicht in der Lage, Einkünfte zu erzielen, die den eigenen angemessenen Unterhaltsbedarf nach § 1578 BGB erreichen.[1432] Ob ggf. ehebedingte Nachteile unmittelba...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Mindestbedarf

Rz. 1592 Bis zum Urteil des BGH vom 17.2.2010 [1724] gab es einen sogenannten Mindestbedarf nicht. Bis zu diesem Zeitpunkt war ständige Rechtsprechung, dass auch bei niedrigen Einkünften der eheangemessene Bedarf nicht nach generellen Mindestsätzen gemessen werden kann. Der Lebensstandard sei grundsätzlich individuell angelegt und könne wirtschaftlich auch unter dem Niveau vo...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Wegzugbesteuerung/Erweiterte Steuerpflicht im Falle des Wegzuges

Rz. 120 Bei einem Wohnsitzwechsel regelt § 6 AStG die sog. erweiterte Steuerpflicht im Falle des Wegzugs. Die meisten Doppelbesteuerungsabkommen weisen das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne dem Wohnsitzstaat zu. Damit besteht ohne besondere Regelungen die Gefahr, dass ein Steuerpflichtiger vor Realisierung seiner stillen Reserven seinen Wohnsitz in ein anderes Land v...mehr

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ZErb 10/2023, Was gibt es N... / a. Nur Vorsorgevollmachten

Das Genehmigungsbedürfnis soll ausdrücklich nicht für Post- oder Kontovollmachten gelten.[39] Interessanterweise enthält § 1820 Abs. 5 BGB mit den Worten "Vollmacht, die den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen der Vermögenssorge ermächtigt" eine Art Legaldefinition der Vorsorgevollmacht, welche eigentlich bei der Reform bewusst n...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Konkurrenz zwischen Familienunterhalt und Unterhalt volljähriger Kinder

Rz. 196 Für den Fall von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder aus einer früheren Ehe muss dem Verpflichteten der angemessene Eigenbedarf verbleiben. Der Familienunterhaltsanspruch des jetzigen Ehegatten ist zunächst unter Vorwegabzug des Unterhalts des volljährigen Kindes zu berechnen, da diese Unterhaltspflicht die jetzigen ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat und in...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Ehevertrag

Rz. 2007 Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden (§ 1410 BGB). § 1410 BGB hat die Funktion des Schutzes vor Übereilung der Vertragsschließenden, soll diese warnen und den unzweideutigen Beweis der getroffenen Vereinbarung sichern (Beweisfunktion), sowie durch Einschaltung des Notars die Gültigkeit der ...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / III. Höhe des Anspruchs

Rz. 22 Ist die Unterhaltspflicht des ausgleichspflichtigen Elternteils tituliert, so ergibt sich die Höhe des Ausgleichsanspruchs dadurch, dass die Differenz zwischen tatsächlicher Zahlung und titulierter Unterhaltshöhe angesetzt wird.[32] Ansonsten richtet sich die Höhe des Anspruchs nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. Zwar ist der familienrechtliche Ausgleichsanspruch...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / I. Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder

Kernstück der Reform ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Wenn Ehepaare einen Ehenamen führen wollen, sollen sie künftig einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen können, der sich aus ihrer beider Familiennamen zusammensetzt (z.B. Arnheim-Bauer oder Bauer-Arnheim – mit und ohne Bindestrich). Im geltenden Recht ist dies nicht möglich: Ehename kann nur ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Erwerbsobliegenheiten bei Betreuung eines Kindes

Rz. 859 Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung auch dann, wenn der Volljährige ein eigenes minderjähriges Kind betreut. Der Umfang der Unterhaltspflicht von Verwandten ist der Mitverantwortung des anderen Ehegatten für das gemeinsame Kind nicht gleichzusetzen.[1201] Sieht man dies allerdings – wie der BGH[1202] – großzügiger, ist jedenfalls zu verlangen, das...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Bedeutung der konkreten Entwicklung bereits während Ehe und Trennungszeit

Rz. 140 Bereits die Entwicklung der Berufstätigkeit während der Ehe kann von Bedeutung sein, wenn es schon zu einer beginnenden Entflechtung der wirtschaftlichen Abhängigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten gekommen ist.[272]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Erbrechtliche Folgen

Rz. 868 Nach § 1933 BGB ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen, "wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte". Dies führt bei der gesetzlichen Erbfolge zum Wegfall des Ehegattenerbrechts, im Falle der Errichtung von Testamenten (§§ 22...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Grunderwerbsteuer

Rz. 625 Trotz der Steuerbefreiung von der Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Grundstücken unter Ehegatten gemäß § 3 Nr. 4 GrEStG nimmt in allen anderen Fällen die wirtschaftliche Bedeutung dieser Steuerart immens zu. Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuerg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr