Fachbeiträge & Kommentare zu Ehegatte

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / h) Zukünftiges Vermögen, § 100 Abs. 3 GNotKG

Rz. 131 Ebenso ist eingeführt worden, dass im Ehevertrag konkret bezeichnete künftige Vermögenswerte mit einem Wert von 30 % angesetzt werden können. Das gilt nach Ansicht des LG Kleve auch dann, wenn die Übertragung von Gesellschaftsanteilen kurz bevorsteht. Zitat "Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind zukünftiges Vermögen eines Ehegatten im Sinne von § 100 A...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Reduktion Schwierigkeit beim Fachanwalt für Familienrecht?

Rz. 182 Keinesfalls ist nach Ansicht der Verfasserin der Auffassung zu folgen, die annimmt, bei einem Fachanwalt sei das Kriterium "Schwierigkeit" immer abzusenken, da ihm die Bearbeitung auch schwierigerer Fälle grundsätzlich leichter fällt als einem Nicht-Fachanwalt. Umgekehrt würde dies bedeuten, dass der Rechtsanwalt, der weder spezialisiert noch besonders gut ist, die h...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 456 Die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3100 VV RVG beträgt 1,3. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält. Die Entstehung der Verfahrensgebühr ist abhängig von der Auftragserteilung des Mandanten. Sie bedarf eines unbedingten Auftrags zur Durchführung eines gerichtlichen ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 8. Ersetzung der notariellen Beurkundung durch Beschlussvergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO

Rz. 357 2017 hat der BGH durch seine Entscheidung zur Wirksamkeit eines Beschlussvergleichs i.S.d. § 278 Abs. 6 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 FamFG für Rechtssicherheit in einem wichtigen Thema gesorgt. Zitat "Auf einen gerichtlich festgestellten Vergleich nach § 278 VI ZPO findet § 127 a BGB entsprechende Anwendung."[272] Rz. 358 Im vorliegenden Fall hatten die beteiligten Ehegatten...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Allgemeines zum GewSchG

Rz. 520 Am 1.1.2002 ist das "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung"[499] (GewSchG) in Kraft getreten. Hintergrund dieses Gesetzes ist eine Initiative der Bundesregierung, durch verschiedenste geeignete Maßnahmen vor allem Gewalt gegen Frauen und Kinder einzudämmen und ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gerichtlicher Auftrag

Rz. 629 Hat der Auftraggeber den Auftrag erteilt, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, um diese dann bei Gericht protokollieren zu lassen, entsteht aus den Werten, die von der Einigung umfasst werden, eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG neben der 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem Wert der nichtrechtshängigen Ansprüche. Nac...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Auftrag ist unmittelbar auf notarielle Beurkundung gerichtet

Rz. 634 Erteilt der Auftraggeber zunächst außergerichtlichen Auftrag und soll die Einigung der Ehegatten sogleich notariell beurkundet werden, fällt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und ggf. 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG an. Besprechungen mit der Gegenseite, die zum Abschluss der Einigung geführt haben, können nicht mit der Terminsgebühr abgerechnet...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. "Die übliche Vergütung"

Rz. 75 Die übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 bzw. § 632 Abs. 2 BGB, die verlangt werden kann, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen worden ist, bemisst sich "nach dem für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen im gleichen oder ähnlichen Gewerbe oder Beruf von, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Berechtigten gezahltem Entgelt".[58] Sofern sich ei...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Kein Abzug von Freibeträgen

Rz. 543 Bei der Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen ist nach herrschender Ansicht das Nettoeinkommen im Sinne des § 50 FamGKG aus dem Erwerbseinkommen ohne Berücksichtigung individueller Zu- und Abschläge zu bestimmen.[512] Rz. 544 Das OLG Stuttgart weist zwar darauf hin, dass nach der Gesetzesbegründung[513] § 50 FamGKG im Gleichklang mit § 43 Fam...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / 5. Beispiele für mögliche Interessenkollisionen im Familienrecht

Rz. 54 Im Familienrecht lassen sich eine ganze Reihe von klassischen Kollisionsthemen finden. Natürlich sind die nachstehenden Beispiele nicht abschließend. Die Entscheidungen können aber bei der eigenen Prüfung behilflich sein. Neben dem unter Rdn 52 beschriebenen Fall kommt eine Interessenkollision häufig auch dann vor, wenn Kinder, für die Unterhaltsansprüche geltend gema...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Allgemeines

Rz. 516 Die Terminsgebühr für die 1. Instanz ist in Nr. 3104 VV RVG geregelt und beträgt 1,2. Rz. 517 Im Rahmen des 2. KostRMoG wurde Absatz 3 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV zum 1.8.2013 ergänzt und damit der Anwendungsbereich der Terminsgebühr erheblich erweitert: Zitat "(3) Die Terminsgebühr entsteht sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahr...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Regelung nur bestimmter Gegenstände durch Ehevertrag, § 100 Abs. 2 GNotKG

Rz. 123 Soll nur ein bestimmter Gegenstand durch Ehevertrag geregelt werden, so gilt dessen Wert, § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG. In der Praxis kommt der modifizierte Zugewinnausgleich recht häufig vor. Hier werden beispielsweise oft Geschäfts-, Gesellschafts- oder Erbanteile aus dem zukünftigen Zugewinnausgleich ausgeklammert. § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG kommt aber nicht generell be...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Mehrere Regelungen/Güterstandsschaukel

Rz. 118 Auch bei Modifikation des Güterstands durch Ehevertrag (i.S.v. § 1408 BGB) berechnet sich der Geschäftswert nach § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 GNotKG.[75] Für Eheverträge, in denen ausschließlich Modifikationen zu den Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365, 1369 BGB geregelt werden, richtet sich die Wertbestimmung für den Notar nach § 51 Abs. 2 GNotKG; es gilt als W...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Haftungsfalle Versäumnisbeschluss?

Rz. 551 Während in der Vergangenheit bei begründetem Antrag oft der Anerkenntnisbeschluss gewählt wurde, um die Gebühren niedrig zu halten, ist seit 1.7.2004 festzustellen, dass der Rechtsanwalt im konkreten Fall berechnen muss, ob ein Anerkenntnis- oder Versäumnisbeschluss für seinen Mandanten kostengünstiger ist. Rz. 552 Beispiel Bei einem Anerkenntnisbeschluss fallen auf K...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / f) Einzelfallentscheidungen zur Mutwilligkeit

Rz. 148 Fallgruppen, in denen die Rechtsprechung mutwilliges Verhalten bejaht und die VKH abgelehnt hat:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Berücksichtigung aller verfahrensgegenständlichen Anrechte

Rz. 567 In die Wertberechnung nach § 50 FamGKG sind nach Ansicht des OLG Stuttgart daher alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen und nicht nur die auszugleichenden.[540] Rz. 568 Allerdings hat das OLG Stuttgart in derselben Entscheidung die Auffassung vertreten, dass es der Billigkeit entspreche, verfallbare Anrechte und Anrechte ohne Ehezeitanteil von der Fest...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 435 Die Anforderungen an die Mitwirkung des Rechtsanwalts sind hoch, so dass die Aussöhnungsgebühr in der täglichen Praxis oft nur eine untergeordnete Rolle spielt, wobei sicherlich eine gewisse Hemmschwelle, "für die Aussöhnung von Ehepartnern" eine Gebühr zu berechnen, dazu beiträgt, dass diese Gebühr häufig in der Praxis nicht abgerechnet wird. Die Abgrenzung zur erfo...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzgebungsverfahren

Rz. 627 Seit dem 1.9.2009 gilt: Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 628 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweiligen Anordnungsverfahren vg...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 738 In Familiensachen kommt es immer wieder zu sog. "Güterichterverfahren", zum einen für reine FamFG-Angelegenheiten gem. § 36 Abs. 5 FamFG und für Familienstreitsachen sowie Verbundverfahren nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 278 Abs. 5 ZPO. Rz. 739 Zitat § 36 Abs. 5 FamFG "(5)" -1- Das Gericht kann die Beteiligten für den Versuch einer gütlichen Einigung vor...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Antrag und Widerantrag, Aufrechnung etc., § 39 FamGKG

Rz. 265 Antrag, Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel und hilfsweise Aufrechnung sind in § 39 FamGKG geregelt. Mit einem Antrag und einem Widerantrag geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Verfahren verhandelt werden, werden zusammengerechnet, § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammenge...mehr

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§ 1 Allgemeines / III. Unbedingter Auftrag in derselben Angelegenheit

Rz. 57 Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG hat der Rechtsanwalt seine Vergütung nach altem Recht (RVG in der Fassung bis zum 31.12.2020) zu berechnen, wenn ihm durch den Mandanten der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor Inkrafttreten des KostRÄG am 1.1.2021 erteilt worden ist. Die Überprüfung, nach welchem Recht der Kostenansatz erfolgt,...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Rechtsmittelverfahren, § 40 FamGKG

Rz. 272 Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, werden innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend, § 40 FamGKG. Rz. 273 Der Wert des...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Versorgungsausgleich – Verzicht

Rz. 350 In der Vergangenheit, d.h. vor dem 1.9.2009, nahm die Rechtsprechung häufig einen einseitigen Verzicht an, wenn auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet wurde mit der Folge, dass eine Einigungsgebühr nicht entstehen konnte. Nach altem Recht wurden die Versorgungsausgleichsansprüche in ihrer Summe saldiert, so dass es im Ergebnis nur einen Ausgleichsa...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Auszüge aus dem Kostenverzeichnis des FamGKG

Rz. 77 Nachfolgend werden wichtige Regelungen im FamGKG zur Höhe der Gerichtskosten abgedruckt. Rz. 78mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Erbrechtliche Angelegenheiten

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Terminsgebühr aus Kostenwert/Erledigungserklärung

Rz. 569 Eine Terminsgebühr aus dem Kostenwert kann dann entstehen, wenn die Hauptsache vollständig, einschließlich der Nebenforderung erledigt ist und lediglich noch über die Kosten entschieden werden muss. Da über die Kosten jedoch in solchen Fällen eine Entscheidung durch Beschluss ergehen kann, d.h. eine mündliche Verhandlung nicht (!) mehr vorgeschrieben ist (vgl. dazu §...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Gütertrennung

Rz. 148 Wird ein Ehevertrag im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung "als Mittel zu Zweck" getroffen, um z.B. den Güterstand zu beenden, damit ein Zugewinnausgleich berechnet werden kann, so wird in der Praxis teilweise bei der Wertberechnung abweichend von der Regelung des § 100 GNotKG ein deutlich niedrigerer Wert angesetzt. Rz. 149 Das OLG Frankfurt a.M. setzt in solch...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Rz. 559 Wird negativ festgestellt, dass es nicht zum Ausgleich kommt (§ 224 Abs. 3 FamFG), ist gleichwohl für den Wert des Versorgungsausgleichs ein Wert festzusetzen:mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3.2 Erstmaliger Anspruch auf Vollrente wegen Alters eines Ehegatten nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Erreichen der Regelaltersgrenze des anderen Ehegatten

Rz. 26 Der Anspruch auf Durchführung des Rentensplittings besteht gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 2 auch, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner erstmalig nach Ablauf des Monats, in dem er die Regelaltersgrenze erreicht, einen Anspruch auf Vollrente wegen Alters hat und der andere Ehegatte/Lebenspartner die Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2) erreicht. Gemäß § 35 Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.1 Tod des begünstigten Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 4 Eine Aussetzung der Rentenkürzung aufgrund des Rentensplittings i. S. v. Abs. 1 Satz 1 kommt nur in Betracht, wenn der durch das Rentensplitting (insgesamt) begünstigte Ehegatte/Lebenspartner verstorben ist und für die Zeit nach Bestandskraft des Rentensplittings (§ 120a Abs. 9) bis zu seinem Todesmonat keine angemessenen Rentenleistungen in Anspruch genommen hat. Der T...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.2 Erklärung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 13 Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern besteht nach § 120a Abs. 3 Nr. 3 auch, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die Voraussetzungen nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 oder 2 vorliegen. In diesen Fällen kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung allein herbeiführ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3.3 Rentensplitting bei Tod eines Ehegatten vor Erfüllung der Voraussetzungen nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2

Rz. 27 Bei Vorliegen der in § 120a Abs. 2 genannten persönlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen besteht auch dann Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die in § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen vorliegen. In diesen Fällen kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting allein herbeiführe...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1 Aussetzung des Rentensplittings bei Tod eines Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 3 § 120b, der die Aussetzung des Rentensplittings bei Tod eines Ehegatten/Lebenspartners vor Empfang angemessener Rentenleistungen zum Inhalt hat, ergänzt die für das Rentensplitting in § 120a geregelten Grundsätze. Nach § 120b Abs. 1 besteht Anspruch auf Aussetzung der Rentenkürzung bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen: Tod des Ehegatten/Lebenspartners, der durch d...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3.1 Erstmaliger Anspruch auf Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze für beide Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 25 § 120a Abs. 3 Nr. 1 bestimmt, dass der Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings nur besteht, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner erstmalig einen Anspruch auf Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats haben, in dem sie die Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2) erreichen. Diese Voraussetzung ist zu dem Zeitpunkt als erfüllt anzusehen, zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.1 Gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 6 Die gemeinsame Erklärung von Ehegatten/Lebenspartnern zur Durchführung eines Rentensplittings ist an keine gesetzlich bestimmte Form gebunden. Es reicht hierbei vielmehr aus, wenn der übereinstimmende Wille beider Ehegatten/Lebenspartner zum Rentensplitting eindeutig erkennbar ist. Da die Träger der Deutschen Rentenversicherung allerdings auch für Erklärungen i. S. v. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänderung des Rentensplittings unter Ehegatten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 120c wurde durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt. Die darin enthaltenen Regelungen wurden dem bis zum 31.8.2009 geltenden § 10a des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) v. 21.2.1983 (BGBl. I S. 105) insoweit nachempfunden, als sie auch das Abände...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grundsätze für das Rentensplitting unter Ehegatten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34, Art. 12 Abs. 1 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 in das SGB VI eingefügt worden. Durch Art. 1 Nr. 16, Art. 86 Abs. 4 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vor...mehr

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Jung, SGB VII § 93 Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Bestimmung ist am 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Abs. 6 Nr. 2 ist mittels des Dritten Wahlrechtsverbesserungsgesetzes v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) geändert worden. Die Einbeziehung der Lebenspartner in § 93 Abs. 1 Nr. 3 erfolgte durch das Gesetz zur Beendigung der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt worden. § 120b wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) neu gefasst und an die in § 37 VersAusglG verortete Härteregelung zum Versorgungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.4 Kein Ausschlussgrund

Rz. 7 Abs. 1 Satz 2 (angefügt mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das 4. SGB IV ÄndG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 3057) schließt die Aussetzung einer Rentenkürzung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 aus, wenn ein Rentensplitting gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 3 vom überlebenden Ehegatten/Lebenspartner allein herbeigeführt worden ist. Abs. 1 Satz 2 ist selbst in den Fällen anzuwenden, in denen der über...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten als zusätzliche Voraussetzung

Rz. 31 § 120a Abs. 4 beinhaltet eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern; danach besteht der Anspruch nur, wenn am Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 bei beiden Ehegatten/Lebenspartnern und im Fall von § 120a Abs. 3 Nr. 3 beim überlebenden Ehegatten/Lebensp...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.3 Antrag auf Aussetzung der Rentenkürzung

Rz. 6 Nach dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 1 erfolgt die Aussetzung der durch das Rentensplitting bedingten Rentenkürzung auf Antrag. Antragsberechtigt ist nach Abs. 2 der Vorschrift ausschließlich der überlebende Ehegatte/Lebenspartner, der durch das Rentensplitting (insgesamt) belastet worden ist. Ein Tätigwerden der Rentenversicherungsträger "von Amts wegen" ist somit grundsä...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern (§ 120a) orientiert sich am Versorgungsausgleich nach dem Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700), der seit dem 1.7.1977 i. d. R. nach Auflösung einer Ehe sowie seit dem 1.1.2005 nach Aufhebung einer nach dem LPartG begründeten eingetragenen Lebenspartnerschaft durchzuführen ist. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 34 AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 (Art. 12 Abs. 1 AVmEG) eingefügt worden. § 120b wurde durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) neu gefasst und an die in § 37 VersAusglG verortete Härteregelung zum Versorgungsausgleich angepasst...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.2 Keine angemessenen Rentenleistungen aus dem Rentensplitting

Rz. 5 Voraussetzung für die Aussetzung der durch ein Rentensplitting herbeigeführten Rentenkürzung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 ist darüber hinaus, dass an den verstorbenen (insgesamt) begünstigten Ehegatten/Lebenspartner nicht länger als 36 Monate Rentenleistungen erbracht worden sind. Abs. 1 Satz 1 bezieht sich somit ausschließlich auf die Dauer des Versichertenrentenbezuges des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.9.2 Probeberechnungen und Splittingbescheid

Rz. 65 Ein Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2, kann sich bei laufendem Bezug von Versichertenrenten nur für einen der Beteiligten positiv auswirken; die Gesamtversorgung der Ehegatten/Lebenspartner wird nach Durchführung eines Rentensplittings – bei identischen Zugangsfaktoren (§ 77) – gleich hoch sein; soweit den Berechnungen der V...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.3 Zeitpunkt der Wirksamkeit der Aussetzung der Rentenkürzung

Rz. 12 Die Aussetzung der durch ein Rentensplitting bedingten Rentenkürzung erfolgt nach Abs. 3 (i. d. F. des VASTrRefG v. 3.4.2009, BGBl. I S. 700, in Kraft ab 1.9.2009) mit Wirkung für die Zukunft, und zwar ab dem 1. Tag des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt.[1] Rz. 13 Abs. 3 entspricht auch hinsichtlich des Zeitpunkts der Wirksamkeit der Aussetzung der Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.3 Zuständiger Rentenversicherungsträger für die Durchführung eines Rentensplittings

Rz. 20 Für die Erfüllung der Aufgaben der Rentenversicherung sind in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig (§ 126). Für Versicherte, die Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt haben, ist generell die Zuständigkeit der Deutschen Rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.9.1 Splittingauskünfte

Rz. 62 Ehegatten/Lebenspartner haben bereits vor Erfüllung der in § 120a Abs. 3 genannten Voraussetzungen Anspruch auf Beratung (§ 14 SGB I) hinsichtlich der Auswirkungen eines Rentensplittings. Im Rahmen eines umfassenden Auskunfts- und Beratungsverfahrens erhält jeder Ehegatte/Lebenspartner zunächst von dem für ihn jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger (§ 127) eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.2 Rechtsfolgen der Aussetzung des Rentensplittings

Rz. 8 Bei Vorliegen der in Abs. 1 Satz 1 genannten Voraussetzungen wird die Rente des durch ein Rentensplitting (insgesamt) belasteten Ehegatten/Lebenspartners nicht mehr aufgrund des nach §§ 76c, 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 grundsätzlich zu berücksichtigenden Abschlags an Entgeltpunkten gekürzt. Soweit einem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner nach durchgeführtem Einzelsplittin...mehr