Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

(allgemein zu § 17 EStG; weitere Hinw s bei den Einzelthemen) Thiel, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges – der systematische Gehalt des § 17 EStG, BB 1965, 452; Uelner, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung – die Neufassung des § 17 EStG, DStZ/A 1965, 136; Littmann, Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Anteilsveräußerung bei wes Beteiligungen nach § 17...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Regelung des § 17 EStG geht bis auf das EStG 1925 zurück (damals § 30 Abs 3 EStG). In einer eigenen Gesetzesvorschrift wurde die VG-Besteuerung erstmals im EStG 1934 (§ 17 EStG) geregelt. Im StÄndG v 14.05.1965 (BGBl I 1965, 377) hat der Gesetzgeber trotz der massiven Kritik die Regelung des § 17 EStG aufrechterhalten, aber sie auch in wich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.3 Rückbeziehung wegen Zugrundelegung der historischen Anschaffungskosten

Tz. 216 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Das zweite Rückwirkungsproblem betrifft die Berechnung des VG bei Beteiligungen, die durch die Absenkung der Beteiligungsgrenze in die St-Verhaftung nach § 17 EStG hineingewachsen sind. Gem § 17 Abs 2 S 1 EStG ist der VG die Differenz zwischen Veräußerungspreis einerseits und AK nebst Veräußerungskosten andererseits. Ebenfalls hierzu s Tz 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Der Veräußerungspreis

Tz. 238 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 13.12.1961, BStBl III 1962, 85; v 17.10.1974, BStBl II 1975, 58 und v 07.03.1995, BStBl II 1995, 693) ist Veräußerungspreis iSd § 17 EStG alles, was der Veräußerer aus dem Anteilskauf als Gegenleistung erlangt; maßgeblich ist der Wert der Gegenleistung am maßgeblichen Stichtag (Barwert bzw bei Sachle...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Einbringung i.S. des § 20 UmwStG mit einer Personengesellschaft als übertragendem Rechtsträger

Rz. 106 [Autor/Stand] Einbringung i.S. des § 20 UmwStG. Tatbestandlich muss es sich um eine Einbringung nach § 20 UmwStG handeln, die nach geltendem UmwStG nur bei Sacheinlagen in eine europäische Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorliegen kann (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 UmwStG). Die Vorschrift sollte aber nicht nur auf Einbringungsvorgänge nach Inkrafttret...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Fiktiver Gewerblichkeitsstatus der Personengesellschaft nach Einbringung (Satz 2 Nr. 2)

Rz. 111 [Autor/Stand] Fiktiver Gewerblichkeitsstatus. Weiteres Tatbestandsmerkmal von § 50 i Abs. 1 Satz 2 ist, dass die Personengesellschaft nach der Einbringung i.S. des § 20 UmwStG den Status einer gewerblich infizierten oder gewerblich geprägten Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 EStG innehat. In den Fällen einer Betriebs- oder Teilbetriebseinbringung wird die Per...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Anteilsgewährung an Personengesellschaft, die vor Einbringung auch originär gewerblich tätig oder an einer Personengesellschaft mitunternehmerisch beteiligt war

Rz. 105 [Autor/Stand] Hintergrund der Übertragungsfiktion. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 2 gilt als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft auch die Gewährung neuer Anteile an diese Personengesellschaft im Rahmen der Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils in eine Körpersc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Einbringung von dem 29.6.2013 (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 110.1 [Autor/Stand] Einbringungszeitpunkt. Der Einbringungszeitpunkt muss vor dem 29.6.2013 liegen. Naheliegend erscheint es, auf den steuerlich relevanten Einbringungszeitpunkt i.S. des § 20 Abs. 5, 6 UmwStG abzustellen, wonach ein steuerlicher Rückbezug zu beachten wäre.[2] Auf den Tag der Handelsregistereintrag der Transaktion sollte es nicht ankommen. Eine nach dem 2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft Rz. 147 [Autor/Stand] Ansässigkeit des Mitunternehmers und des übernehmenden Rechtsträgers. Damit der Anwendungsbereich des § 20 UmwStG für den (einbringenden) Mitunternehmer der Personengesellschaft i.S. des § 50 i Abs. 1 oder für den Besitzunternehmer eröffnet ist, muss dieser in der EU bzw. im EWR ansässig sein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolgen

a) Zwangsrealisation der stillen Reserven im inkriminierten Einbringungsvermögen Rz. 159 [Autor/Stand] Wirtschaftsgutbezogener Ansatz von gemeinen Werten. Die Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter mit deren gemeinen Werten nach § 50i Abs. 2 ist lex specialis zu der Bewertung nach § 20 UmwStG. § 50i Abs. 2 suspendiert den Buch- bzw. Zwischenwertansatz aber nur selektiv ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Anteilsbezogener Besteuerungsvorbehalt bei Einbringungen nach § 20 UmwStG (Abs. 2)

1. Hintergrund Rz. 140 [Autor/Stand] Entschärfung des alten Absatzes 2 durch das BEPS-UmsG I. Der Gesetzgeber hat § 50i Abs. 2 mit dem sog. BEPS-UmsG I[2] entschärft. Die Zwangsbesteuerung von stillen Reserven nach § 50i Abs. 2 EStG i.d.F. des KroatienAnpG im Falle von Umwandlungen, Einbringungen, unentgeltlichen Anteilstransaktionen nach § 6 Abs. 3 EStG, Übertragungen nach §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Norminhalt und Telos

a) Norminhalt Rz. 4 [Autor/Stand] Anwendung nur auf im DBA-Ausland ansässige Stpfl. Die Vorschrift ist in zwei Absätze unterteilt und nur auf natürliche und juristische Personen anwendbar, die in einem ausländischen Staat im steuerlichen Sinne ansässig sind, mit dem Deutschland ein DBA auf dem Gebiet der Ertragsteuern abgeschlossen hat. Rz. 5 [Autor/Stand] Zeitpunktabhängige S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hintergrund

Rz. 140 [Autor/Stand] Entschärfung des alten Absatzes 2 durch das BEPS-UmsG I. Der Gesetzgeber hat § 50i Abs. 2 mit dem sog. BEPS-UmsG I[2] entschärft. Die Zwangsbesteuerung von stillen Reserven nach § 50i Abs. 2 EStG i.d.F. des KroatienAnpG im Falle von Umwandlungen, Einbringungen, unentgeltlichen Anteilstransaktionen nach § 6 Abs. 3 EStG, Übertragungen nach § 6 Abs. 5 EStG...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Rückwirkung von § 50 i Abs. 2 (§ 52 Abs. 48 Satz 4)

Rz. 39 [Autor/Stand] Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach dem 31.12.2013. Im Jahr 2014 wurde § 50 i im Zuge des KroatienAnpG[2] um einen zweiten Absatz angereichert, der eine Zwangsbesteuerung der in den von § 50 i erfassten Wirtschaftsgütern und Anteilen ruhenden stillen Reserven bei bestimmten Umwandlungs- und Einbringungsvorgängen, bei steuerneutralen Überführungs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Übertragung oder Überführung vor dem 29.6.2013 (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 77 [Autor/Stand] Übertragungs- und Überführungsbegriff. Der Begriff der Übertragung setzt nach gängiger steuerlicher Terminologie einen zivilrechtlichen Rechtsträgerwechsel an einem Wirtschaftsgut voraus, wobei eine Entgeltlichkeit des Übertragungsvorgangs nicht entscheidend ist.[2] Im Unterschied hierzu ist für den Begriff der Überführung charakteristisch, dass kein Rec...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 145 [Autor/Stand] Nach dem 31.12.2013 vereinbarte Einbringungen. Nach § 52 Abs. 48 Satz 4 EStG ist der mit dem BEPS-UmsG I im Dezember 2016 neugefasste Abs. 2 erstmals für Einbringungen anzuwenden, bei denen der Einbringungsvertrag nach dem 31.12.2013 geschlossen worden ist. Die Neufassung knüpft an den zeitlichen Anwendungsbereich der Vorfassung an, wonach die Einbringu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 43 [Autor/Stand] Unzulässiger Besteuerungsumfang. Die Besteuerung des Veräußerungs- oder Entnahmegewinns gem. § 50 i Abs. 1 Satz 1 im Zeitpunkt des realisierenden Vorgangs führt grundsätzlich nicht zu einer Diskriminierung von EU-Ausländern im Vergleich zu Inländern. Denn es werden auch die Gewinne von Inländern im Verkaufs- bzw. Entnahmezeitpunkt besteuert. Europarechtl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Verhältnis zum UmwStG

Rz. 55 [Autor/Stand] Verhältnis zu den Bewertungswahlrechten nach §§ 3 Abs. 2, 11 Abs. 2, 20 Abs. 2, 24 Abs. 2 UmwStG. Seit der rückwirkenden Änderung von § 50i Abs. 2 durch das BEPS-UmsG I werden Umwandlungen und Einbringungen i.S. des § 1 UmwStG betreffend das Betriebsvermögen der § 50i-Gesellschaft oder betreffend die Anteile an der § 50i-Gesellschaft nicht mehr per se zw...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Hypothetischer Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017 (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 112.1 [Autor/Stand] Beschränkung von § 50i auf "Altfälle". Mit dem BEPS-UmsG I wurde § 50i Abs. 1 Satz 2 um eine neue Nr. 3 ergänzt. Hierüber wird der Anwendungsbereich von § 50i auf Altfälle beschränkt. Als Altfälle für Zwecke der Übertragungsfiktion nach Satz 2 gelten fortan solche Einbringungen, bei denen die vor dem 29.6.2013 erhaltenen Anteile (Satz 2 Nr. 1) bereits...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Veräußerung oder Entnahme der Wirtschaftsgüter oder Anteile i.S. des § 17 EStG nach dem 29.6.2013

Rz. 91 [Autor/Stand] Veräußerungsvorgänge. Der BFH definiert einen Veräußerungsvorgang als entgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger (Verkauf oder Tausch). Auch tauschähnliche Vorgänge (z.B. die Verschmelzung der Mutter auf die Tochter) können als Veräußerungen zu qualifizieren sein, wenn es sich um entgeltliche Vorgänge handelt.[2] Nach Auffassung der Finanzve...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Verhältnis zu Vorschriften des GewStG

Rz. 52 [Autor/Stand] Veräußerungs- und Entnahmegewinne. Der nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 steuerpflichtige Veräußerungs- oder Entnahmegewinn unterliegt grundsätzlich auch der Gewerbesteuer.[2] Wenn der Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn in Zusammenhang mit einer Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung einer Mitunternehmerschaft, an der eine von § 50 i erfasste natürliche Person un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 143 [Autor/Stand] Anwendung auf sämtliche Stpfl. nach Auffassung der Finanzverwaltung. Zum alten Abs. 2 i.d.F. des KroatienAnpG (s. Anm. 140) vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass die Vorschrift unabhängig von der Ansässigkeit der Gesellschafter der Personengesellschaft ausnahmslos anzuwenden ist, wenn die Personengesellschaft in sachlicher Hinsicht die Vorau...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Rechtsfolge

Rz. 113 [Autor/Stand] Fiktion einer Übertragung oder Überführung i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1. Die Rechtsfolge von § 50 i Abs. 1 Satz 2 ist, dass die Einbringung nach § 20 UmwStG durch die Personengesellschaft als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1 fingiert wird. Der E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Rückwirkung von § 50 i Abs. 1 Satz 2 (§ 52 Abs. 48 Satz 1)

Rz. 28 [Autor/Stand] Rückwirkende Tatbestandserweiterung. § 50 i Abs. 1 Satz 2 beinhaltet eine gesetzliche Fiktion, wodurch ein nicht vom Wortlaut des § 50 i Abs. 1 Satz 1 erfasster Sachverhalt (Buchwerteinbringung i.S. des § 20 UmwStG durch die Personengesellschaft) als Übertragung oder Überführung von Anteilen i.S. des § 17 EStG i.S. des § 50 i Abs. 1 Satz 1 fingiert wird....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ee) Hypothetischer Besteuerungsrechtsverlust vor dem 1.1.2017 (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 90.1 [Autor/Stand] Beschränkung von § 50i auf "Altfälle". Mit dem BEPS-UmsG I wurde § 50i Abs. 1 Satz 1 um eine neue Nr. 3 ergänzt. Hierüber wird der Anwendungsbereich von § 50i auf Altfälle beschränkt. Als Altfälle gelten fortan solche Strukturen, bei denen vor dem 29.6.2013 die Wirtschaftsgüter bzw. Anteile steuerneutral i.S. der Nummern 1 und 2 in das Betriebsvermögen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Rechtsfolgen

Rz. 99 [Autor/Stand] Verhinderung einer Entstrickung und Sicherung des Besteuerungsrechts. § 50 i Abs. 1 Satz 1 beinhaltet zwei Rechtsfolgen: zum einen die Verhinderung einer Entstrickung (implizite Rechtsfolge) und zum anderen die Besteuerung eines Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinns (explizite Rechtsfolge). Als implizite Rechtsfolge kann die Verhinderung einer Entstrickung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens und Anteile i.S. des § 17 EStG (Satz 1)

Rz. 61 [Autor/Stand] Gegenstand der Übertragung oder Überführung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 1 müssen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder Anteile i.S. des § 17 EStG auf die Personengesellschaft übertragen oder überführt werden. Damit ist § 50 i mit Ausnahme der Anteile i.S. des § 17 EStG nicht auf sonstige Wirtschaftsgüter des Privatvermögens anzuwenden, die Gegenstand ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Keine Besteuerung der stillen Reserven (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 89 [Autor/Stand] Steuerneutraler Vermögenstransfer. Im Zeitpunkt der Übertragung bzw. Überführung muss eine Besteuerung der stillen Reserven unterblieben sein. Folglich muss es sich bei dem Vermögenstransfer um einen Vorgang gehandelt haben, der nicht als Realisationsvorgang oder als steuerneutraler Realisationsvorgang qualifiziert worden ist. Der Grund für die unterlass...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50i EStG Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm. und Steuerberater Dr. Bernhard Liekenbrock, Köln Literaturverzeichnis Benz/Böhmer, Das BMF-Schreiben zu § 50 i Abs. 2 EStG, DStR 2016, 145; Bilitewski/Schifferdecker, Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen in Drittstaaten, Ubg 2013, 559; Bodden, Die Neuregelungen des § 50 i EStG durch d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Gescheitertes JStG 2013. Auslöser der Debatte über die Einführung von § 50 i war die Rspr. des BFH, wonach entgegen der früheren Verwaltungsauffassung eine vermögensverwaltend tätige Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 EStG mit ausländischen Gesellschaftern keinen abkommensrechtlich gesicherten Anspruch Deutschlands zur umfassenden Besteuerung des...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1.2 Firma

Rn 19 Die Firma (Name des Vollkaufmanns im Handelsverkehr, § 17 Abs. 1 HGB) unterliegt grundsätzlich der Insolvenzmasse,[45] obwohl sie nicht Gegenstand der Einzelzwangsvollstreckung ist.[46] Eine Verwertung kann im Hinblick auf § 23 HGB allerdings nur durch den Verkauf des Unternehmens samt seiner Bezeichnung erfolgen. Enthält die Firma den Namen einer Person, so kann aufgr...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1.6 Urheberrechtlich geschützte Werke

Rn 34 Die in § 2 UrhG genannten Werke, wie z. B. Sprach- oder Schriftwerke, Lichtbilder, Computerprogramme (dazu Rn. 36), fallen in die Insolvenzmasse. Nach § 7 UrhG ist der Schutz auf natürliche Personen begrenzt. § 29 UrhG beinhaltet einen Übertragungsausschluss zu Lebzeiten, soweit es um das Urheberrecht an sich geht. Dieses unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag, sondern...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Keine Bewertung auf der Grundlage von Gutachten vor dem 1.1.2009

Rz. 534 [Autor/Stand] Vor dem 1.1.2009 wurde die Auffassung vertreten, dass die Gleichmäßigkeit der Bewertung und Besteuerung nicht mehr gewährleistet wäre, wenn das Finanzamt sich bei der Bewertung der Anteile an Kapitalgesellschaften in Einzelfällen nach Gutachten und Auskünften von Banken und Finanzmaklern und dgl. richten würde, zumal die betriebswirtschaftliche Praxis z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Anteile an neugegründeten Kapitalgesellschaften

Rz. 678 [Autor/Stand] Bei Neugründung einer Kapitalgesellschaft ist die Anteilsbewertung schon für die Gründergesellschaft geboten, wenn nach Steuerrecht Identität zwischen dieser und der mit der nachfolgenden Eintragung in das Handelsregister zivilrechtlich entstehenden Kapitalgesellschaft gegeben ist. Andernfalls ist erstmals nach zivilrechtlicher Entstehung der Kapitalges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Regelungsinhalt

Rz. 3 [Autor/Stand] § 201 Abs. 1 BewG regelt, wie der Jahresertrag zu ermitteln ist, der durch Kapitalisierung mit dem Kapitalisierungsfaktor den gemeinen Wert des Unternehmens ergibt. Diese Vorschrift schafft die Grundlage für eine vergangenheitsorientierte Ermittlung des Jahresertrags. Rz. 4 [Autor/Stand] § 201 Abs. 2 BewG legt die Rechenschritte und Begrifflichkeiten des v...mehr

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zerb 7/2017, Zum Nachabfind... / Aus den Gründen

1. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig. Insbesondere ist sie entgegen der Ansicht des Tierschutzvereins insgesamt statthaft. Weder der Tenor der Beschwerdeentscheidung noch die Entscheidungsgründe enthalten eine Beschränkung der Zulassung. Zwar hat das Beschwerdegericht zur Begründung der Zulassungsentscheidung nur auf die Auslegung des Begriffs der Veräußerung verwiesen und n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsgrundlagen

Rz. 11 [Autor/Stand] Zur Erläuterung des § 201 BewG bildet R B 201 ErbStR 2011 [2] eine weitere Rechtsgrundlage, der folgenden Wortlaut hat: Rz. 12 [Autor/Stand] (1) [1]Die Grundlage für die Bewertung bildet der zukünftig nachhaltig zu erzielende Jahresertrag. [2]Für die Ermittlung dieses Jahresertrags bietet der in der Vergangenheit tatsächlich erzielte Durchschnittsertrag ei...mehr

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Zur Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern (2)

Leitsatz Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen ist keine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstücksvermietung, wenn dabei nicht räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden. Normenkette § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG Sachverhalt Der Kläger ist Eigentümer eines Waldgebiets in der Gemeinde A. ...mehr

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Zur Steuerfreiheit von Liegerechten in Begräbniswäldern (1)

Leitsatz Die Einräumung von Liegerechten zur Einbringung von Urnen unter Begräbnisbäumen ist gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG als Vermietung von Grundstücken umsatzsteuerfrei, wenn dabei räumlich abgrenzbare, individualisierte Parzellen zur Nutzung unter Ausschluss Dritter überlassen werden. Normenkette § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG, § 119 Abs. 1, § 132, § 164 Abs. 2, § 172 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Unternehmenszusammenschlüsse, an denen Unternehmen oder Geschäftsbetriebe unter gemeinsamer Beherrschung beteiligt sind

Tz. 39 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Unternehmenszusammenschlüsse, an denen Unternehmen oder Geschäftsbetriebe unter gemeinsamer Beherrschung (common control) beteiligt sind, sind von der Anwendung des Standards zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 ausgeschlossen (IFRS 3.2(c); zur Bilanzierung von Transaktionen, bei denen (lediglich) eine neue Konzernobe...mehr

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Widerruf der Zustimmung zur Veräußerung

Leitsatz Die Zustimmung zum dinglichen Rechtsgeschäft kann bis zum Eingang des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt auch dann widerrufen werden, wenn die Zustimmung zum schuldrechtlichen Vertrag wirksam erteilt war. Normenkette WEG § 12 Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage ist eine Veräußerungsbeschränkung vereinbart (zustimmen muss der Verwalter). Im März 2016 verka...mehr

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Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerrechtlicher Organschaft

Leitsatz 1. Die Organgesellschaft ist auch unter Geltung einer umwandlungssteuerrechtlichen Rückwirkungsfikti­on nicht "vom Beginn ihres Wirtschaftsjahrs an ununterbrochen" (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG) in den Organträger finanziell eingegliedert, wenn die Anteile an der Organgesellschaft im Rückwirkungszeitraum (unterjährig) von einem Dritten auf den Organträger üb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.2.1 Letztmalige Ermittlung des Körperschaftsteuerguthabens

Rz. 47 Nach § 37 Abs. 4 KStG wird das KSt-Guthaben letztmalig auf den 31.12.2006 ermittelt. Diese Ermittlung ist Grundlage für das Entstehen des unbedingten KSt-Erstattungsanspruchs. Der Zeitpunkt der Ermittlung des KSt-Guthabens ist unabhängig vom Wirtschaftsjahr der Körperschaft. Das KSt-Guthaben wird auf diesen Zeitpunkt ermittelt, gleich ob das Wirtschaftsjahr dem Kj. en...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.6.2 Sonderregelung für Umwandlungen und Wegzug

Rz. 70 § 38 Abs. 9 KStG enthält nur Regelungen über die abweichende Fälligkeit in Umwandlungs- und Wegzugsfällen. Materielle Regelungen für diese Fälle enthält das Gesetz daher nicht. In materieller Hinsicht ist entscheidend, ob der steuerliche Übertragungsstichtag vor dem 1.1.2007 oder nach dem 31.12.2006 liegt. Erfolgt die Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesel...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 27.7.2014 (BT-Drucks. 18/1995)

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 33. § 50 i wird wie folgt gefasst: „§ 50 i Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (1) Sind Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens oder sind Anteile im Sinne des § 17 vor dem 29. Juni 2013 in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 3 übertragen oder überführt ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) (BT-Drucks. 18/10506 v. 30.11.2016)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 18/9536, 18/9956, 18/10102 Nr. 17 – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen ... – Sicherstellung der Besteuerung stiller Reserven in sog. Wegzugsfällen, §§ 6 und 50i EStG; ... Zu Artikel 7 (Änderung des Einkommensteuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Hypothetischer Buchwertansatz

Rz. 369 [Autor/Stand] Ungeachtet § 1 Abs. 2 und 4 UmwStG. § 8 Abs. 1 Nr. 10 erfasst alle Umwandlungen, die ihrer Art nach im UmwStG geregelt sind. Für die Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 10 ist es nicht erforderlich, dass im konkreten Einzelfall auch die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 und 4 UmwStG erfüllt sind. Die Vorschrift erfasst deshalb Umwandlungen sowohl in den EU-/EWR-S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Einkünfte aus Umwandlungen

Rz. 361 [Autor/Stand] "aus". Der von uns in der früheren Kommentierung des § 8 Abs. 1 Nr. 10 gerügte Fehler der doppelten Verwendung des Wortes "aus" (vgl. Anm. 316.1 der Vorkommentierung) wurde in Art. 24 Nr. 3 Buchst. a bb JStG 2008[2] durch Streichung des Wortes innerhalb des § 8 Abs. 1 Nr. 10 beseitigt. Rz. 362 [Autor/Stand] Einkünfte, die aus Umwandlungen stammen. Auch § ...mehr