Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / a) Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim Kindesunterhalt

Zunächst zum Elternunterhalt hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zur Bemessung des Wohnvorteils bei einer selbst genutzten, fremdfinanzierten Immobilie geändert.[32] Danach können neben den Zinsen auch die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des – jeweils maßgeblichen – Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abgezogen werden, ohne dass die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Der Weg zum Außensteuergesetz 1972

Rz. 4 [Autor/Stand] Übernahme des § 12 StAnpG a.F. § 15 erfuhr im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuergesetz 1972 wenig Aufmerksamkeit. Zeitzeugen sprechen davon, dass die Entstehung von § 15 "in der Öffentlichkeit fast unbemerkt" geblieben sei.[2] Dies hatte mehrere Ursachen. Einmal ist der Anwendungsbereich des § 15 vom Umfang her mit dem der Hinzurechnungsbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuständiges FA

Rn. 27 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung erfolgt an das FA, das für den Leistenden zuständig ist. Dies ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 48a Abs 1 S 1 EStG, ist aber aus dem Zusammenhang mit § 48a Abs 1 S 2 EStG (Abführungspflicht an das für den Leistenden zuständige FA) ableitbar (vgl Tz 65, 97 BMF BStBl I 2022, 1229). Für den Leistungsempfänger kann diese Reg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 17. Vernehmung mittels Videokonferenz

Rz. 1238 [Autor/Stand] Besondere Bedeutung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird zukünftig die Vernehmung mittels Videokonferenz erlangen[2]. Über § 247a StPO i.V.m. Art. 10 EU-RhÜbK 2000 ist eine solche Vernehmung mittels Videokonferenz möglich. Die Notwendigkeit kann etwa dann bestehen, wenn es um die Vernehmung einer Vielzahl von Personen, etwa zur Frage des gewöhn...mehr

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EU-Streitbeilegungsrichtlin... / 3 Praxisfragen

Am 27.8.2021 veröffentliche das BMF eine Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.[1] Das Schreiben ersetzt das bisherige Merkblatt[2] und wartet inhaltlich mit interessanten Aussagen zu allgemeinen Aspekten von Streitbeilegungsverfahren sowie mit Au...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fortbildungskosten: So werd... / 3 Berufsausbildung oder Fortbildung: Warum diese Unterscheidung wichtig ist

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung und einer weiteren Berufsausbildung. Diese Unterscheidung ist steuerlich aus diesen Gründen von besonderer Bedeutung: Hat jemand seine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, dann ist jede weitere Berufsausbildung (also auch ein Erststudium) als Fortbildung einzustufen. Konsequenz ist, dass die Aufw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 275a Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Sonderregelung zu § 159 (sog. Beitragsbemessungsgrenze-West) und ermöglicht eine Fortschreibung der Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) entsprechend den Veränderungen der Einkommen eines vergangenen Jahres im Beitrittsgebiet. Übergangsrechtlich soll die Beitragsbemessungsgrenze für die neuen Bundesländer solange geringer sein, wie das Lohn- und ...mehr

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Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells

Leitsatz 1. Der Erwerb eines PKW zur langfristigen Überlassung an den freiberuflich tätigen Ehegatten kann eine unternehmerische (wirtschaftliche) Tätigkeit begründen. 2. Der Vorsteuerabzug des Vermieters eines PKW ist nicht systemwidrig und daher auch nicht missbräuchlich. Dies gilt bei einer Vermietung unter Ehegatten jedenfalls für die Vermietung von PKW, die nicht dem unm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung des Mehrgewinns bei einer Mitunternehmerschaft aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs

Leitsatz 1. Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen ­Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrundeliegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekomme...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Empfänger der Zuwendung (Bedachter)

Rz. 120 Bei der Frage des Zuwendungsempfängers geht es darum, bei welcher Person tatsächlich und endgültig die Bereicherung eintritt. Die Frage stellt sich im 2-Personenverhältnis nicht, sondern wird erst relevant, wenn Dritte unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.[1] Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Subjektiver Tatbestand

Rz. 300 Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung setzt einen Willen zur Freigebigkeit voraus. Dieser lässt sich im Anschluss an Hannes/Holtz [1] dogmatisch in 3 Elemente untergliedern: (1) in den Willen zur Bereicherung, der Zuwendende will den Bedachten durch die Zuwendung wirtschaftlicher Vorteile begünstigen; (2) den Willen zur Unentgeltlichkeit, die Zuwendung erfolgt nich...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Zuwendungstatbestand

Rz. 30 Nach dem Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden "jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird". Der Zuwendungstatbestand ist erfüllt[1], wenn die Zuwendung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt ist. Die Schenkung i. S. d. Bürgerlichen Rechts ist der Haupt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 16 Erwerb bei Errichtung einer Stiftung oder Bildung eines Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG)

Rz. 440 Als Schenkung unter Lebenden gilt der Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 S. 1 ErbStG). Satz 1 betrifft die Erstausstattung der Stiftung, die auch als ausländische Stiftung errichtet worden sein kann.[1] Besteuert wird der Vermögensübergang auf die Stiftung, zu dem der Stifter mit der Anerkennung der Stiftung gem. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 17 Aufhebung der Stiftung, Auflösung des Vereins oder Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Rz. 460 Als Schenkung unter Lebenden gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG, was bei der Aufhebung einer Stiftung (Alt. 1) oder bei Auflösung eines Vereins (Alt. 2) erworben wird. Nach Satz 3, der durch das ErbStRG vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 neu eingefügt worden ist, wird auch der Formwechsel eines Familienvereins in eine Kapitalgesellschaft als Auflösung des...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Zuwendungsgegenstand im Kapitalgesellschaftsrecht

Rz. 72 Kapitalgesellschaften können Zuwendungen selbst ausführen und empfangen. Dass namentlich bei Leistungen eines Gesellschafters in das Vermögen einer GmbH auch ein schenkungsteuerrechtlich relevanter Vermögenstransfer an die Gesellschaft stattfindet, steht sowohl zivil- als auch schenkungsteuerrechtlich außer Frage. Allerdings führt auch die sog. disquotale Einlage in d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Zuwendungen durch Errichtung einer Stiftung oder ausländischer Vermögensmasse (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 528 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung. Gemeint ist die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts i. S. d. §§ 80 ff. BGB, weil die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung nicht vom Erblasser angeordnet werden kann.[1] Rz. 529 Zur Entstehung einer rechtsfähigen S...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 9. Progressionsvorbehalt

Wie schon beim ATE 1983 unterliegen die vom ATE 2022 begünstigten Einnahmen dem Progressionsvorbehalt des § 32b EStG. Danach werden die privilegierten Einnahmen zwar nicht bei den Einkünften berücksichtigt. Diese erhöhen vielmehr den ESt-Satz. Auf das zu versteuernde Einkommen ist der Steuersatz anzuwenden, der sich ergibt, wenn der vom LSt-Abzug freigestellte Arbeitslohn be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuerliche Betrachtung

Rn. 410 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für WJ, welche nach dem 31.12.2021 begonnen haben, offeriert § 1a KStG für PersG und PartG die Möglichkeit, für Zwecke der Steuern vom Einkommen wie eine KapG behandelt zu werden (vgl. zu weiteren Anwendungshinweisen BMF, Schreiben vom 10.11.2021, IV C 2 – S 2707/21/10001 :004, BStBl. I 2021, S. 2212ff.). Hierzu hat die Gesellschaft bis spät...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zinsvorträge

Rn. 120 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Abzug von Zinsaufwendungen als steuerliche BA kann nach deutschem Steuerrecht versagt sein, wenn die Regelungen der sog. Zinsschranke gemäß § 4h EStG (ggf. ergänzt durch § 8a KStG) Anwendung finden. Sofern keine Ausnahmeregelung gemäß § 4h Abs. 2 EStG (ggf. modifiziert durch § 8a Abs. 2f. KStG) einschlägig ist, sind Zinsaufwendungen gemä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 301 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); Lüdenbach/Fre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft

Rn. 300 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbesteuerung (vgl. Beck-HdR, B 235 (2016), Rn. 174)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handels- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rn. 360 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Folgenden werden PersG betrachtet, die latente Steuern nach § 274 bilanzieren, weil sie vom Anwendungsbereich des § 264a bzw. § 5 PublG erfasst werden oder § 274 freiwillig anwenden. Bei den Gesellschaftern dieser PersG wird davon ausgegangen, dass es sich um bilanzierende UN handelt, die ebenfalls § 274 anwenden (v.a.: KapG). Art, Umfang ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zielsetzung

Rn. 40 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuern vom Einkommen und Ertrag stellen eine nicht zu verachtende Belastung für UN und damit indirekt auch für ihre Gesellschafter dar. Informationen hierüber sind somit durchaus entscheidungserheblich. Erschwert wird dies aus Sicht des JA dadurch, dass die konkrete Steuerermittlung oftmals getrennt von der handelsrechtlichen Sphäre durchgef...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorgehensweise

Rn. 130 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Steuerabgrenzungskonzeption des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept. Wesentliches Merkmal dieses Ansatzes ist die Antizipation von künftigen Steuerbe- und -entlastungen, die sich aus abweichenden Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber der steuerlichen Gewi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Klassifizierung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Entstehung und Auflösung

Rn. 315 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Ansatz und die Auflösung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen der Organgesellschaft erfordert eine rechtsträger- und zeitraumbezogene Betrachtung. Ausschlaggebend für die Beurteilung, ob der Ansatz von latenten Steuern der Organgesellschaft oder dem Organträger obliegt, ist der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Überblick über die Norm

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 274 definiert zwei Sachverhaltsgruppen, welche den Ansatz latenter Steuern auslösen können:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Verlustvorträge

Rn. 101 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerliche Verlustvorträge (z. B. für die KSt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG oder für die GewSt gemäß § 10a GewStG) sind gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 bei der Berechnung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Dies erfüllt das Informationsinteresse der Abschussadressaten, indem zum einen das den Verlustvorträgen in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das in internationalen Abschlüssen dominierende Temporary-Konzept fordert, dass latente Steuern entsprechend dem Ausweis des zugrunde liegenden Sachverhalts zu erfassen sind (vgl. IAS 12.61A). Dies impliziert bspw., dass latente Steuern auf nach IFRS erfolgsneutral im EK erfasste Wertänderungen (z. B. eines Finanzinstruments nach IFRS 9) ebe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern

Rn. 180 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Latente Steuern bilden erwartete zukünftige Steuerbe- und -entlastungen ab. Der Umfang dieser Be- und Entlastungen hängt neben der Situation der Differenzen zwischen HB und StB zum BilSt auch von der zukünftig erwarteten Steuersituation des UN ab. Diese zukunftsorientierten Wahrscheinlichkeits- und Werthaltigkeitsüberlegungen sind sowohl bei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 220 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Werden aktive und/oder passive latente Steuern angesetzt, setzt sich die Steuerposition der GuV aus zwei wesentlichen Bestandteilen zusammen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Inhalt der Bilanz

Rn. 15 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Bei PersG und Einzelkaufleuten darf das sonstige Vermögen (PV) der Gesellschafter bzw. des Geschäftsinhabers nicht in die Bilanz aufgenommen werden (vgl. § 5 Abs. 4 PublG). Damit wird der Umfang der bilanzierungsfähigen VG und Schulden geregelt. Die Abgrenzung dürfte im Fall der PersG weniger Schwierigkeiten bereiten als beim Einzelkaufmann. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Bedeutung latenter Steuern in der Bilanzierungspraxis

Rn. 750 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerlatenzen nach § 274 wurden während des Gesetzgebungsprozesses und nach Inkrafttreten des BilMoG kontrovers diskutiert. Denn die HGB-Bilanzierungspraxis im JA, in welcher latente Steuern vormals kaum eine Rolle gespielt hatten (vgl. Herzig/Vossel, BB 2009, S. 1174), sah sich einer Vorschrift gegenüber, die durch Anwendung des Temporary-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 274 ist im JA von KapG und bestimmten, in § 264a Abs. 1 definierten PersG, die keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter haben (sog. haftungsbeschränkte PersG), anzuwenden. Weitere UN, welche unter das PublG fallen, haben § 274 sinngemäß anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG). Kleine KapG ebenso wie haftungsbeschrän...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auswirkung der Optionsausübung auf latente Steuern

Rn. 420 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Option zur Besteuerung wie eine KapG nach § 1a KStG ist ein rein steuerlicher Vorgang. Handelsrechtlich ergeben sich aus der Option zunächst keine Änderungen (weiterhin liegt hier unverändert eine PersG vor). Aus diesem Grund sind die Auswirkungen der Optionsausübung auf latente Steuern als laufender Geschäftsvorfall zu erfassen. Dies be...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 1.2 Vom Bekenntnis zum Handeln: Menschenrechte und Umweltschutz

Ob Kaffee, Baumwolle oder Holz – als Handelsunternehmen ist Tchibo auf natürliche Rohstoffe angewiesen. Und daher auch direkt von den Auswirkungen des Klimawandels und drohender Ressourcenknappheit betroffen. Gleichzeitig verbraucht die Herstellung der Sortimente natürliche Rohstoffe und erzeugt CO2-Emissionen. In diesem Bewusstsein wurde damals begonnen, die Lieferketten, d...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2 Investitionen in Nachhaltigkeit – zahlt sich das aus?

Seit 2006 kämpft Tchibo für die Einhaltung der Menschenrechte und bessere Löhne undsetzt sich aktiv für den Klima- und Wasserschutz ein und reduziert seinen Ressourcenverbrauch. Tchibo hat viel erreicht, aber das Unternehmen musste auch Rückschläge hinnehmen. So wurde beispielsweise der Kindermode Mietservice Tchibo Share aufgrund mangelnder Nachfrage wieder eingestellt. Aus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.2.3 Einschränkende Regelung für selbständig Tätige

Rz. 11 Nach Satz 2 der Vorschrift können Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung für Zeiten einer mehr als geringfügigen selbständigen Tätigkeit nur angerechnet werden, soweit diese Zeiten auch Pflichtbeitragszeiten sind. Selbständig Tätige sollen von den rentenrechtlichen Vorteilen einer Berücksichtigungszeit nach dem Willen des Gesetzgebers nur profitieren, wenn sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.4 Organschaft

Rz. 18 Beim Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG werden die Umsätze und Vorsteuerbeträge der Organgesellschaft dem Organträger als Unternehmer zugerechnet. Der Organträger hat diese als Steuerschuldner[1] in seine Umsatzsteuererklärung[2] und ggf. in seine Voranmeldungen[3] aufzunehmen und ist demnach der Stpfl., bei dem ggf. ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer

Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet ist, bedient sich das Gesetz einer anderen Lös...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.1 Grundlagen

Rz. 57 Nach § 37 Abs. 3 S. 3 EStG kann das FA die Vorauszahlungen an die ESt anpassen, die sich für den Vz voraussichtlich ergeben wird, statt sie nach der ESt der letzten Veranlagung zu bemessen (Rz. 22). Die Anpassung kann eine Erhöhung oder Minderung der Vorauszahlungen bedeuten. Zu beachten sind alle Abweichungen von den der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde liege...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.14.5 Ausreichende Gewinne

Ich bin selbst ein bisschen überrascht, dass ich als Professorin für Controlling die beiden Kriterien Gewinn und Liquidität ausgerechnet an den Schluss gestellt habe. Offenbar hat sich die nachhaltige ganzheitliche Ausrichtung bereits so verfestigt, dass sie sich – fast unbemerkt – in dessen Struktur eingeschlichen hat. Glauben Sie bitte nicht, dass ich mit diesem Unterkapite...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3 Fallgestaltungen bei Personengesellschaften

Die 1-%-Methode für die private Pkw-Nutzung ist auch bei den Gesellschaftern einer Personengesellschaft anwendbar. Sie ist aber nur anwendbar, wenn der Gesellschafter den Firmenwagen der Personengesellschaft überwiegend betrieblich nutzt. Bei Personengesellschaften gibt es allerdings zusätzliche Fallgestaltungen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Einkommen- und Umsat...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Personengesells... / 3.4 Entgeltliche Pkw-Überlassung von der Personengesellschaft an den Gesellschafter

Von einer entgeltlichen Überlassung ist auszugehen, wenn der Gesellschafter für die private Nutzung des Fahrzeugs ein Entgelt zahlen muss oder wenn sein Privatkonto in der Buchführung belastet wird. Die Buchung auf ein Privatkonto wird als Bezahlung eingestuft Die Belastung des Privatkontos (Verrechnungskontos) in der Buchführung ist einer Bezahlung gleichzustellen. Das bedeutet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 2.2 Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wenn der ausgeschiedene Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit aufgenommen hat, dann muss er sich in bestimmtem Umfang dasjenige anrechnen lassen, was er dort verdient. Es kommt dabei darauf an, dass die anderweitigen, anzurechnenden Bezüge in irgendeiner Weise mit der Verwertung der Arbeitskraft in Zusammenhang stehen. Welche Einkünfte werden angerechnet? Deshalb werden Kapitaleink...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Baur, Auskunftsansprüche des Sozialhilfeträgers gegen Unterhaltspflichtige und ihre Erzwingung, FamRZ 1986 S. 1175. Bress-Brandmaier/Gühlstorf, Einwendungstatbestände im Ehegatten- und Verwandtenunterhalt, ZfF 2003 S. 145. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Gutachten vom 4. August 1992 – G 1-40/92, NDV 1992 S. 300. ders., Empfehlungen für den Einsatz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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§ 17 Betreuer, §§ 1816–1819... / F. Vergütung, §§ 1875–1881 BGB n.F., VBVG n.F.

Rz. 27 Die Regelungen zu Vergütung und Aufwendungsersatz finden sich im Untertitel 5, §§ 1875–1881 BGB n.F. sowie im VBVG. Systematisch sollen nun alle nicht-ehrenamtlichen Betreuervergütungen im VBVG geregelt werden, § 1875 Abs. 2 BGB n.F. Entsprechend enthalten gem. § 1875 Abs. 1 BGB n.F. die §§ 1876–1881 BGB n.F. Regelungen für die ehrenamtlichen Betreuer. Wichtige Regelu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 3.1 Vollverzinsung für Zinslaufende bis 31.12.2018

Bis 31.12.2018 gilt: Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen (Vollverzinsung). Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag gegenüber den festgesetzten Vorauszahlungen oder der anzurechnenden Körperschaftsteuer, so ist dieser Unterschiedsbetrag gem. § 233a AO zu verzinsen. Pr...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Die Abzugsfähigkeit steuerlicher Nebenleistungen richtet sich nach der Abzugsfähigkeit der Steuer, zu der die Nebenleistungen gehören. Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies auch für Steuer-, St...mehr