Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 2 Übersicht über § 4h EStG

Rz. 47 § 8a KStG schließt an § 4h EStG an und enthält lediglich Sonderregelungen für Körperschaften. § 4h KStG wird im Folgenden nicht kommentiert; vielmehr wird auf Frotscher, G., in Frotscher/Geurts, EStG, Kommentierung zu § 4h EStG verwiesen. Rz. 48 § 4h Abs. 1 EStG beschränkt die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwandes eines Betriebs auf den Zinsertrag, darüber hinaus auf das v...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.3 Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (§ 8a Abs. 1 S. 3 KStG)

Rz. 118 Nach § 8a Abs. 1 S. 3 KStG gilt § 8c KStG für den Zinsvortrag entsprechend. Das bedeutet, dass der Zinsvortrag untergeht, wenn wegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs auch ein Verlustvortrag untergehen würde. Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.3 Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht

Rz. 14 Die Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG differenziert nicht nach inl. oder ausl. Betrieben, nach inl. oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen ist....mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.4 Schnittstelle zum SGB II

Rz. 17 Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im SGB II haben, ist die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls Rehabilitationsträger, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist (§ 6 Abs. 3 Satz 1 SGB IX). Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 v. 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 412) wurde...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 2.3 Anzuwendende Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe

Rz. 14 Grundsätzlich gelten für das Ausbildungsgeld nach § 122 Abs. 2 die Vorschriften der Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 56 bis 72 (§ 122 Abs. 2 HS 1), wenn in den §§ 123 bis 129 keine speziellere Regelung für das Ausbildungsgeld vorgesehen ist. Dies ist der Fall für die Festsetzung der Bedarfe des Ausbildungsgeldes (vgl. Komm. zu §§ 123 bis 125) sowie die Anrechnung...mehr

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Sauer, SGB III § 122 Ausbil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 122 ist die Grundsatznorm für das Ausbildungsgeld und regelt die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen im Rahmen der besonderen Leistungen (§§ 117 ff.). Das Ausbildungsgeld wird von der zuständigen Agentur für Arbeit an Auszubildende (vgl. Komm. zu § 14) mit Behinderung (vgl. Komm. zu § 19) zur Sicherstellung des Lebensunterhalts gewährt. Das Ausbildungsgeld erhalten ...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.2 Anwartschaftsversicherung

Die in einem anderen Mitgliedsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet. Eine Anwartschaftsversicherung[1] ist nicht notwendig. Sollte das Einkommen des Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und dieser während der Auslandstätigkeit privat krankenversichert sein, wäre eine Anwartschaftsversicherung zu empfehlen. Dadurch ist es dem Arbeitne...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.3 Anwartschaftsversicherung

Die in einem anderen Abkommensstaat zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet. Eine Anwartschaftsversicherung ist nicht notwendig. Sollte das Einkommen des Arbeitnehmers über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und dieser während der Auslandstätigkeit privat krankenversichert sein, wäre eine Anwartschaftsversicherung zu empfehlen. Dadurch ist es dem Arbeitnehme...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Doppelbesteuerung von Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung und Zusatzkasse

Eine doppelte Besteuerung von Renteneinkünften liegt dann nicht vor, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist wie die Summe der aus versteuertem Einkommen aufgebrachten Altersvorsorgeaufwendungen. Das FG des Saarlandes hat zur Prüfung einer eventuellen Doppelbesteuerung entschieden, dass der Vergleich des relativen An...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.1 Zu versteuerndes Einkommen der GmbH

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist nach § 7 Abs. 1 KStG das zu versteuernde Einkommen der GmbH. Ausgangspunkt für dessen Ermittlung ist der sich aus der Handelsbilanz der GmbH ergebende Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Für steuerliche Zwecke muss diese Größe – wie folgendes Schema zeigt – jedoch korrigiert werden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 11 Gestaltungen zur Optimierung der Tarifermäßigung der Fünftel-Regelung nach § 34 Abs. 1

Rz. 82 Die Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG wirkt sich für einen Stpfl. am günstigsten aus, wenn das zu versteuernde Einkommen nur aus außerordentlichen Einkünften besteht.[1] Hingegen schwindet ein Vorteil aus der Fünftel-Regelung, je höher das verbleibende zu versteuernde Einkommen – also ohne die außerordentlichen Einkünfte – ist. Die Fünftel-Regelung bietet überhaup...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8 Steuerberechnung unter Berücksichtigung der Tarifermäßigung der Fünftel-Regelung (§ 34 Abs. 1 S. 2 und 3)

Rz. 66 Hat ein Stpfl. einen entsprechenden Antrag auf Anwendung der Fünftel-Regelung gestellt, so wird die ESt unter Berücksichtigung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG in vier Schritten berechnet[1]: In einem ersten Schritt wird die ESt für das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung eines etwaigen Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG errechnet, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 Abs. 3

Rz. 69 Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG können auf Antrag bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn der Stpfl. das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig (§ 16 EStG Rz. 256f.) ist. Diese Tarifbegünstigung ist dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Anwendung der Fünftel-Regelung auf nach § 34 Abs. 1 begünstigte außerordentliche Einkünfte

Rz. 56 Die Tarifermäßigung in Gestalt der Fünftel-Regelung ist auf alle in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlicher Holznutzung anwendbar. Die Fünftel-Regelung kann in jedem Vz aufs Neue in Anspruch genommen werden. Sie ist nicht personen- oder betriebs...mehr

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Beteiligungen nach HGB, ESt... / 3.4 Einbuchung der Dividendenausschüttung einer Kapitalgesellschaft an eine Personengesellschaft

Rz. 19 Ist eine Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft beteiligt wird die Dividende auf der Ebene der Personenhandelsgesellschaft in der Handelsbilanz vereinnahmt.[1] Die Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften umfassen auch die einbehaltenen Kapitalertragsteuern (einschließlich Solidaritätszuschlag hierauf), die bei der Einbuchung des Beteiligungsertra...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.6 Steuerfreie Vermögensmehrungen

Handelsrechtlich werden alle Erträge der GmbH ohne Rücksicht darauf erfasst, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Deshalb müssen Geschäftsführer Erträge, die steuerfrei bleiben bzw. nicht zu den Einkünften rechnen, bei der steuerlichen Gewinnermittlung wieder neutralisieren. Das gilt vor allem für der GmbH gewährte Investitionszulagen; Ausschüttungen anderer Kapitalgesellsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.4 Freibetrag und Steuersatz

Rz. 315 Grundsätzlich erhöht der Veräußerungsgewinn aus § 17 EStG den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit das Einkommen, ein Veräußerungsverlust vermindert es. § 17 Abs. 3 EStG enthält jedoch einen Freibetrag. Rz. 316 Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG beträgt für die Veräußerung von 100 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft ab Vz 2004 9.060 EUR. Wird ein geringerer P...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.5 Verdeckte Einlagen

Verdeckte Einlagen i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 3 AO stellen das Pendant zu verdeckten Gewinnausschüttungen dar. Während offene Einlagen, z. B. Einzahlungen auf das Stammkapital, in der Handelsbilanz erfolgsneutral erfasst werden, erhöhen verdeckte Einlagen den Handelsbilanzgewinn der GmbH. Da es sich bei verdeckten Einlagen um Vermögensvorteile handelt, die der Gesellschafter d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 34 EStG ist eine Billigkeitsregelung zur Milderung der Spitzenbelastung durch den progressiven ESt-Tarif bei den in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten außerordentlichen Einkünften i. S. d. Einkunftsarten von § 2 Abs. 1 EStG. Die progressive ESt erfasst als Jahressteuer auch Einkünfte, die zusammengeballt in einem Vz zufließen, ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Zugehörigke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Tarifvergünstigungen nach § 34 EStG können nur von natürlichen Personen, nicht aber von der KSt unterliegenden juristischen Personen in Anspruch genommen werden. Denn sie setzen eine progressive Einkommensbesteuerung voraus. Beschränkt ESt-Pflichtige konnten die Tarifermäßigungen zunächst nur für Gewinne aus der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.2.1 Veräußerungspreis bei entgeltlicher Veräußerung

Rz. 180 Veräußerungspreis i. S. d. § 17 EStG ist das Entgelt, d. h. alles, was der Veräußerer aus dem Veräußerungsgeschäft als Gegenleistung erhält.[1]. Ab Inkrafttreten des Teileinkünfteverfahrens ist für die Berechnung des Veräußerungsgewinns nicht der gesamte Veräußerungspreis, sondern nur 60 % des Veräußerungspreises anzusetzen. 40 % des Veräußerungspreises sind nach § 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.2 Beibehaltung der Einkunftsart und weiterer Besteuerungsmerkmale

Rz. 107 Für die Besteuerung beim Rechtsnachfolger kommt es hinsichtlich des Umfangs der Steuerpflicht, etwaiger Steuerbefreiungen und der Einkunftsart auf die vom Vorgänger verwirklichten Merkmale an; im Übrigen, d. h. hinsichtlich Freibeträgen und Freigrenzen sowie dem Steuersatz, sind die Verhältnisse des Rechtsnachfolgers maßgeblich. Rz. 108 Ob die Einkünfte im Inland steu...mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.7 Besteuerung des Einkommens der GmbH

Unabhängig davon, ob die GmbH den nach vorstehenden Korrekturen ermittelten Gewinn thesauriert oder an den Gesellschafter ausschüttet, unterliegt er nach § 23 KStG einem Körperschaftsteuersatz von 15 %. Darüber hinaus fällt Solidaritätszuschlag i. H. v. 5,5 % der Körperschaftsteuer an. Die Rückführung des Solidaritätszuschlags ab 2021 gilt nicht für die GmbH, weil der Körper...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewöhnliche Erwerbstätigkei... / 4.2 Wesentlicher Teil der Tätigkeit

Ist eine Person gewöhnlich in mehreren Mitgliedsstaaten selbstständig erwerbstätig, unterliegt sie den Rechtsvorschriften des Wohnstaates, wenn ein wesentlicher Teil der Tätigkeit, mindestens 25 %, im Wohnstaat ausgeübt wird. Für die Prüfung werden aus den erbrachten Dienstleistungen der Umsatz, die Arbeitszeit, das Einkommen und die Anzahl der Leistungen herangezogen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 1 Zweck und Ziel

Rz. 1 Zur Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Städten und Ballungsräumen wurde der § 7b EStG im Rahmen einer von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive begleitend zu anderen Maßnahmen mit dem G. zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus neu eingeführt und ist am 9.8.2018 in Kraft getreten.[1] Mit Art. 1 Nr. 27 Buchst. e) des G. zur weiteren steuerlichen...mehr

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Progressionsvorbehalt / 2 Anwendung des Progressionsvorbehalts

Für die Anwendung des Progressionsvorbehaltes werden die o. a. Entgeltersatzleistungen sowie die weiteren zu berücksichtigenden Einkommensteile dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet. Für das sich so ergebende fiktive Gesamteinkommen werden die Einkommensteuer und der Steuersatz berechnet. Mit diesem Steuersatz wird die Einkommensteuer für das tatsächlich zu versteuernde...mehr

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Auskunftspflichten / 5 Auskunftspflichten des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat gegen seinen Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch, wenn er entschuldbar über seine Rechte im Ungewissen ist und der Arbeitnehmer die zur Klärung erforderliche Auskunft ohne Weiteres geben kann. Die Auskunftspflicht des Arbeitnehmers ergibt sich in diesem Fall aus Nebenpflichten des Arbeitsvertrags, die nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt sein mü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.1 Begünstigte Personen

Rz. 117 § 35 EStG gilt auch für Gesellschafter, die als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte aus einer Personengesellschaft erzielen, sowie für persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA. Ergänzende Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen, dass es sich beim Gesellschafter um eine natürliche Person handelt. Hingegen sind Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer Pers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.3 Verfassungsrechtliche Würdigung

Rz. 20 Die Regelung lässt die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Hebesatzrecht der Gemeinden (Art. 28 GG) unberührt, weil sie dieses Recht bestehen lässt und gleichzeitig versucht, die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Rechts – wenn auch in pauschalierender Weise – zu neutralisieren. Die h. M. geht davon aus, dass kein Eingriff in das Finanzverfassungssystem vorliegt, we...mehr

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Energiepreispauschale / 8 Abgabe einer Einkommensteuererklärung

I. d. R. sind Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Erhält ein Arbeitnehmer jedoch zusätzlich zum Arbeitslohn eine Lohnersatzleistung von mindestens 410 EUR, wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, so ist dieser zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe verpflichtet sind aber auch zusammenveranlagte Ehepaare/Lebens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

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Energiepreispauschale / 11.1 Steuerpflichtige Energiepreispauschale II

Mit der Energiepreispauschale II an Versorgungsbezieher (Zahlung auch an Rentner), sollten die sprunghaft und drastisch gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreise, die zu einer Erhöhung der Lebenshaltungskosten führen, kurzfristig und sozial gerecht abgefedert werden.[1] Versorgungsbezieher nach dem Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz und verglei...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2 Einkommen- und Körperschaftsteuer

2.1 Ebene der KG bzw. der Kommanditisten Rz. 435 Hinsichtlich der Einkommensbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, deren einer (oder mehrere) Gesellschafter eine natürliche Person, deren anderer aber eine Kapitalgesellschaft ist. Die natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft der Körperschaftste...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.3 Umstrukturierungsmaßnahmen

2.3.1 Änderung der Beteiligungsverhältnisse Rz. 518 Zum Beispiel ist M.A. alleiniger Kommanditist der A GmbH & Co. KG, deren Komplementärin die A GmbH ist. M.A. ändert seine Beteiligungsverhältnisse wie folgt: 10 % seiner Kommanditbeteiligung veräußert er an seine Frau F.A. Die verbleibenden 90 % Kommanditanteile bringt er gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die neu g...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1 Ebene der KG bzw. der Kommanditisten

Rz. 435 Hinsichtlich der Einkommensbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, deren einer (oder mehrere) Gesellschafter eine natürliche Person, deren anderer aber eine Kapitalgesellschaft ist. Die natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Hier ist von Bedeutung, dass nicht d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2 Ebene der Komplementär-GmbH

2.2.1 Grundsätzliches zur Besteuerung der Komplementär-GmbH und ihrer Gesellschafter Rz. 510 Im Bereich der Körperschaftsteuer wird das 1976 eingeführte Anrechnungssystem – Anrechnung der gezahlten Körperschaftsteuer auf die individuelle Einkommensteuer der Gesellschafter – seit 2001 durch das System einer definitiven Körperschaftsteuerbelastung ersetzt. Mit dieser Reform der...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.5 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 515 Erhält die Komplementär-GmbH einen unangemessen niedrigen Gewinnanteil, so liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor; für Einzelheiten siehe Rn. 514. Im Bescheid über die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG wird der Komplementär-GmbH die Differenz zwischen dem fiktiven angemessenen und dem tatsächlich vereinbarten Gewinnanteil bindend für das Körpersc...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1 Ermittlung der Einkünfte

2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der a...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 9.2 Formwechsel

Rz. 101 Die klassischen Gründe für einen Formwechsel liegen im Wechsel zwischen Einkommen- und Körperschaftsteuer, der Vermeidung der Mitbestimmung, der Flucht vor Publikationspflichten, der Erhöhung der Verkehrsfähigkeit der Anteile oder der Schaffung einer Haftungsbegrenzung. 9.2.1 Handelsbilanzrecht Rz. 102 Die Rechnungslegung beim Formwechsel unterschied sich erheblich von der ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2 Gewinnverteilung

2.1.2.1 Besondere Gewinnverteilungsgrundsätze Rz. 466 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG sind, wie bereits erwähnt, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Wie sich die Faktoren im Einzelnen auf den Gewinnanteil auswirken, hat der BFH in seinem Grundsatzurte...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

Rz. 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft – also in der Regel die Komplemen...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3 Feststellung der Einkünfte

2.1.3.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung Rz. 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4 Besteuerung der Einkünfte bei den Kommanditisten

2.1.4.1 Angemessene Gewinnanteile Rz. 501 Die Kommanditisten, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unterliegen mit ihren Einkünften aus der Mitunternehmerschaft der Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte wird, wie weiter oben erläutert, durch die einheitliche Gewinnfeststellung der GmbH & Co. KG ermittelt. Diese Einkünfte stellen für den Gesellschafter, unabhängig ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.7 Gesellschafter einer Spielbank

Rz. 508 Vergütungen bzw. Sonderbetriebseinnahmen, die ein Gesellschafter einer Spielbank in der Rechtsform einer KG erhält, sind durch die Spielbankabgabe abgegolten und gehören damit zu den steuerbefreiten Einkommensteilen.[1]mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betriebliche...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.3 Verlustabzug, Verlustvortrag

Rz. 503 Zu beachten ist § 15a EStG.[1] Danach "darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Soweit hiernach der Verlustausgleich ausgeschlossen ist, kann der...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.3 Aktivierung des Gewinnanteils an der GmbH & Co. KG

Rz. 513 In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung hat das FG Düsseldorf[1] zu dem Thema Stellung genommen und entschieden, dass der Gewinnanteil der GmbH aus ihrer Beteiligung als Gesellschafterin einer GmbH & Co. KG (Beteiligungsgewinn) auf den gemeinsamen Bilanzstichtag zurückzubeziehen ist, sofern beide Gesellschaften auf den gleichen Stichtag bilanzieren und die KG ihre ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 7.5 Beitragsberechnung für die Nebenbeschäftigung

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit etc. sind selbst dann nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung[1], wenn sie zusätzlich zu ihrer Beamtenbeschäftigung eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Deshalb sind zu diesen Zweigen der Sozialversicherung auch keine Beiträge zu entrichten. In der Rentenversicherung bestehen dagegen regel...mehr