Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner untereinander ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Arbeitsrecht

Ob es sich bei der Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen Ehegatten um ein Arbeitsverhältnis handelt oder ob etwa nur eine familiäre Mithilfe vorliegt, entscheidet sich nach den allgemeinen Abgrenzungskriterien des Arbeitsvertrags. Die maßgeblichen Kriterien sind in § 611a Abs. 1 BGB niedergelegt. Zu denken ist daneben auch an eine "verdeckte" Stellung als selbstst...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Die Klage hatte Erfolg. Der Verkauf der Anteile der I-GmbH durch die H-GmbH an die Kl’in bewirke zwar eine vGA an die Muttergesellschaft und dies wiederum eine verdeckte Einlage an die Kl’in als deren nahestehende Person. Denn der Verkauf sei nicht zu einem fremdüblichen Kaufpreis erfolgt und stelle daher eine verhinderte Vermögensmehrung der H-GmbH dar. Dies habe wiederum zu e...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG

Die hiergegen erhobene Klage blieb erfolglos. Das der Kl’in zuzurechnenden Einkommen sei zutreffend nach § 1 Abs. 1 S. 1 AStG erhöht worden. Denn die Anwendung der Norm werde nicht durch das gleichzeitige Vorliegen einer vGA verdrängt. Nach dem Normwortlaut gelte § 1 Abs. 1 S. 1 AStG "unbeschadet anderer Vorschriften". § 1 Abs. 1 S. 4 AStG bestimme, dass – wenn die Anwendung ...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / a) Sachverhalt

(vgl. FG Hamburg v. 24.3.2023 – 6 K 241/21)[12]: Die Kl’in ist eine GmbH mit mehreren Tochtergesellschaften, an denen sie zu jeweils 100 % beteiligt war. Dazu gehörte die deutsche A-GmbH, zu der ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Kl’in als Organträgerin bestand. Zu den Beteiligungen der Kl’in zählten außerdem die singapurische B Ltd. und die amerikanische C. B wiederum wa...mehr

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Die Änderungen bei der Opti... / II. Option einer eGbR zur KSt

Nach bisherigem Recht (§ 1a Abs. 1 S. 1 KStG a.F.) konnten nur Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften zur KSt optieren. Damit waren u.a. Gesellschaften bürgerlichen Rechts von der Option ausgeschlossen. Durch das MoPeG [5] wurde u.a. das Recht der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) umfassend reformiert (§§ 705 bis 740c BGB n.F.). Rechtsfähige GbR haben seit d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1.4 Kapitalgesellschaften

Rz. 124 Auch Kapitalgesellschaften können ohne Weiteres die Kommanditistenstellung innehaben. Handelt es sich bei dem Kommanditisten bzw. der Kommanditistin um eine Kapitalgesellschaft, die zugleich Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft ist, so werden die auf sie entfallenden Beteiligungsverluste aus einem KG-Anteil aufgrund außerbilanzieller Zurechnung gem....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.3.4 Spezialfragen in Veräußerungsfällen

Rz. 230 Wenn der verrechenbare Verlust erst im Rahmen einer Anteilsveräußerung zu einer Gewinnminderung führt, treten gegenüber einem normalen Verlustvortrag Nachteile ein, weil – wegen der Betriebsbezogenheit der Verluste – immer mit einem Veräußerungsgewinn aufgerechnet werden muss, auch wenn andere positiv und normal zu versteuernde Einkünfte vorhanden sind. Es bleibt dan...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Das Einkommen

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer der Familienstiftung nach dem zu versteuernden Einkommen, welches gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und KStG definiert und ermittelt wird (vgl. Gummert, Münchener Hdb. Gesellschaftsrecht, Bd. 5, 5. Aufl. 2021, § 80 Rz. 115 ff.; Richter, Stiftungsrecht, 2. Aufl. 2023, § 22 Rz. 2-7). Hierbei erg...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Funktion und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 5 EStG wird das die Bemessungsgrundlage der ESt bildende zu versteuernde Einkommen in der Weise ermittelt, dass bestimmte Freibeträge – und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge – vom Einkommen abgezogen werden. § 32 Abs. 6 EStG definiert diese Freibeträge: Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum); zusätzlicher Freibetrag für den Betreuungs- un...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 5. Innengesellschaft zwischen Ehegatten bei Ausgleichszahlung zur Förderung des Arbeitserfolges

Die Ehegatteninnengesellschaft zeigt sich in der Beratung oftmals bei Fragen zum Ausgleich gemeinsam geschaffener Werte während der Ehe oder auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften (BGH v. 21.7.2003 – II ZR 249/01, DStR 2003, 1890 = FamRB 2004, 14 [Schober]; BGH v. 28.9.2005 – XII ZR 189/02, DStR 2006, 1467 = FamRB 2006, 165 [Wever]). Sie stellt sicherlich einen Sonderf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.6.1 Übertragung des Kinderfreibetrags (Abs. 6 S. 6)

Rz. 125 Die Berücksichtigung des halben Kinderfreibetrags bei jedem Elternteil kann zu unausgewogenen Verhältnissen führen, wenn ein Elternteil mangels eigenen Einkommens daraus steuerlich keinen Vorteil ziehen kann oder wenn ein Elternteil mehr als seinen im internen Verhältnis der Eltern zueinander geschuldeten Anteil am Unterhalt erbringt, ohne zugleich auch stärker steue...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / c) Vorrang der Einkommensteuer nach der Rechtsprechung des II. Senats

Der II. BFH-Senat stellt dagegen in einer Vielzahl von Entscheidungen regelmäßig den Vorrang der Einkommensteuer heraus und vermeidet so eine Doppelbelastung mit Einkommen- und Schenkungsteuer. So etwa schließt er bei einer Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aus (BFH v. 30.1.2013 – I...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / e) Abzugsverbot für satzungsgemäße Aufwendungen

In der Satzung einer Stiftung wird deren Zweck bestimmt. Die Umsetzung des Zweckes – bei einer Familienstiftung die Verfolgung bestimmter familiärer Interessen – führt in der Praxis zu einer Verwendung von Vermögen (Einkommensverwendung). Hierbei sieht § 10 Nr. 1 KStG vor, dass diese das Einkommen der Stiftung nicht mindern darf. Haben die Ausgaben zugleich Betriebsausgabenc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.2 Bedeutung der Freibeträge; Rspr. des BVerfG

Rz. 110 Der Kinderfreibetrag ist nicht ein Freibetrag i. d. S., dass zum Zweck der Begünstigung bestimmte Einkunftsteile von der Besteuerung freigestellt werden, wie z. B. in § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4 EStG. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag [1], der zur Steuervereinfachung typisierend unterstellt, dass Stpfl. mit zu berücksichtigenden Kindern durch den Kindesunter...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz 1. Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag (Abs. 6 S. 1)

Rz. 117 Voraussetzung für den Abzug der Freibeträge ist zunächst, dass die gebotene Freistellung des Kinderexistenzminimums (ab 2002: neben dem sächlichen Existenzminimum durch den Kinderfreibetrag auch der Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, sog. Sammelfreibetrag) durch das Kindergeld nicht in vollem Umfang bewirkt wird (§ 31 S. 4 EStG). Dies betrifft zum einen...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 6. Verfahrensrechtliche Konsequenzen bei rechtsfehlerhafter Würdigung

Wer denkt, durch Abgabe einer Schenkungsteuererklärung der Arbeitslohnproblematik zu entgehen, wiegt sich zu Unrecht in Sicherheit. Dies gilt selbst dann, wenn schon ein Schenkungsteuerbescheid ergangen ist, der sogar bestandskräftig geworden ist. Denn zwischen Einkommensteuer-Bescheid und Schenkungsteuer-Bescheid besteht weder in die eine noch in die andere Richtung, ein Gr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1 Allgemeines

Rz. 54 § 32 Abs. 4 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen für volljährige Kinder Kindergeld oder Freibeträge (Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) gewährt werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu dem Monat, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, aufgrund von Arbeitslosigkeit (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG) ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.6 Kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern

Rz. 36 Das negative Tatbestandsmerkmal, dass ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern (leibliche Eltern, Adoptiveltern und andere Pflegeeltern) nicht mehr besteht, bezweckt, die doppelte Zurechnung sowohl bei den Eltern als auch bei den Pflegeeltern nach Möglichkeit zu vermeiden.[1] Rz. 37 Nach dem Grundsatzurteil des BFH[2] erfordert die Annahme eines Pflegekindverhält...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3 Hinzurechnungen zum Einkommen einer Körperschaft

Nachfolgend werden einige Sonderfälle der Hinzurechnungen dargestellt. Die grundlegenden Positionen, wie z. B. Hinzurechnung der Steuern vom Einkommen bzw. der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 5 EStG, werden nicht behandelt. 3.1 Erfüllung von Satzungszwecken Diese in § 10 Nr. 1 KStG geregelte Einkommenshinzurechnung betrifft in erster Linie Stiftungen, Ve...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.1 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern

Der Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die als Aufwand gebuchten Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern zu erhöhen. Diese Steuern sind zwar nach § 10 Nr. 2 KStG nicht abziehbare Aufwendungen, dennoch ist die Buchung dieser Beträge als handelsrechtlicher Aufwand richtig.[1] Die Korrektur erfolgt erst bei der Einkommensermittlung, indem der gesamte Aufwandsbe...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 2 Trinkgeld an den Unternehmer ist nicht einkommen- und umsatzsteuerfrei

Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern setzt voraus, dass die Zahlungen an einen Arbeitnehmer erfolgen müssen.[1] Steuerpflichtige Zahlungen liegen dann auch vor, wenn die Gelder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Regelung nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber überlassen werden, weil dieser sie verwalten und buchungstechnisch erfassen muss oder auch dann, wenn ein...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 5 Getrennte Ermittlung bei Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft – die Organgesellschaft – bei zivil- und steuerrechtlicher Selbstständigkeit, einem anderen Unternehmen – dem Organträger – rechtlich und tatsächlich untergeordnet ist. Unter wirtschaftlicher Betrachtung ist die Organgesellschaft tatsächlich unselbstständig, denn sie steht wie eine Geschäftsabteilung in Abhängigkeit z...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz für die häufigsten Positionen zusammenfasst:mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.3 Sonstige nicht abziehbare Aufwendungen

Hierzu gehören insbesondere die Aufwendungen, die unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 – 4, 8 - 10 EStG und § 4 Abs. 5b, 6 und 7 EStG fallen. Das sind z. B. Geschenke über 35 EUR (ab 2024: über 50 EUR), nicht abziehbare Bewirtungskosten, Aufwendungen für Gästehäuser, Jagden oder Motor- und Segeljachten. Ebenso gehören dazu Aufwendungen, die wegen eines Verstoß...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.4 Nicht abziehbare Umsatzsteuer und Vorsteuer

Mangels Privatbereich einer Kapitalgesellschaft kann eine Umsatzsteuer auf Entnahmen grundsätzlich nicht entstehen. Somit fallen unter die Regelung des § 10 Nr. 2 KStG nur die nicht abziehbaren Vorsteuern aus den vorgenannten sonstigen nicht abziehbaren Aufwendungen, die dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4 und Nr. 7 bzw. Abs. 7 EStG unterliegen.[1] Verdeckte Gewin...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 1.2 Verlustvortrag

Der Verlustvortrag ist zeitlich unbegrenzt möglich; es besteht dazu auch kein Wahlrecht – weder dem Grunde noch der Höhe nach. Vielmehr wird der Verlustvortrag grundsätzlich bis zu der Höhe vom Gesamtbetrag der Einkünfte der Körperschaft abgezogen, dass sich ein Einkommen von 0 EUR ergibt. Wichtig Mindestbesteuerung Seit 2004 ist für größere Verlustvolumina aber eine betragsmä...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 1 Grundlagen zum Verlustabzug

Erwirtschaftet eine Körperschaft einen Verlust, kann sie diesen grundsätzlich bei ihrer Einkommensermittlung abziehen. Für diesen Verlustabzug wird in § 8 Abs. 1 KStG auf die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften verwiesen, die in § 10d EStG niedergelegt sind. Demnach kann ein steuerlicher Verlust auf die Einkommen der beiden dem Verlustjahr vorangegangenen Veranlagungszeit...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.1 Verlustabzug einer Körperschaft

Die steuerliche Behandlung von Verlusten ist bei Körperschaften nahezu identisch mit den Regelungen der Einkommensteuer in § 10d EStG. So ist ein Verlust ebenfalls zurücktragbar (Verlustrücktrag) und der verbleibende Restbetrag wird auf künftige Jahre vorgetragen (Verlustvortrag). Ein Verlustrücktrag war in das Vorjahr (vorangegangene) Jahr möglich, also z. B. ein Rücktrag de...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 4 Ermittlungszeitraum

Der Ermittlungszeitraum für das zu versteuernde Einkommen ist das Kalenderjahr.[1] Soweit eine Buchführungspflicht besteht, tritt an die Stelle des Kalenderjahrs das Wirtschaftsjahr.[2] Dabei ist der Gewinn oder Verlust dem Kalenderjahr zuzuordnen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Besteht z. B. ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1.4.01 – 31.3.02, ist der Gewinn dieses Wir...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 7.3 Einlagen der Gesellschafter

Ausschließlich auf gesellschaftsrechtlichen Vorgängen beruhende Erhöhungen des Betriebsvermögens bleiben unberücksichtigt. Hierzu zählen Einzahlungen von Gesellschaftern, die freiwillig oder aufgrund eines Gesellschaftsvertrags geleistet werden; das sind vor allem Einlagen durch die Gesellschafter. Dies können offene Einlagen, wie z. B. Einlagen bei Kapitalerhöhungen, Nachschü...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.2 Nebenleistungen zu nicht abziehbaren Steuern

Eine Hinzurechnung bei der Ermittlung des Einkommens erfolgt auch für steuerliche Nebenleistungen zu Steuern vom Einkommen und sonstigen Personensteuern. Dies sind insbesondere: Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder sowie Zinsen nach § 233a AO (sog. Vollverzinsung), Stundungszinsen, Aussetzungszinsen oder Hinterziehungszinsen, soweit diese jeweils für nicht abziehbar...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 1 Grundlagen zur Körperschaftsteuer

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen, auf welches die Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz i. H. v. 15 % festgesetzt wird. Die Ermittlung des Einkommens der Körperschaften richtet sich nach den Vorschriften des EStG .[1] Jedoch ist das EStG nicht in vollem Umfang anwendbar, andererseits werden die Regelungen des EStG noch um spez...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 7 Abzugsfähige Aufwendungen einer Körperschaft

Bestimmte Aufwendungen werden auch steuerlich zum Abzug zugelassen. Zudem können Erträge vom Einkommen zu kürzen sein, sofern diese steuerfrei bleiben. 7.1 Spendenabzug einer Körperschaft Die Abzugsfähigkeit von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, wissenschaftlicher bzw. als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke entspricht in weiten Teilen d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.2 Eingriff

Rz. 63 Die Feststellung einer Beeinträchtigung setzt zunächst voraus, dass sich ein Gebietsfremder und ein Gebietsansässiger in einer objektiv vergleichbaren wirtschaftlichen Situation befinden.[1] Wann eine objektiv vergleichbare Situation vorliegt, lässt sich der Rspr. des EuGH nicht allgemein, sondern nur einzelfallbezogen entnehmen. Rz. 64 Nach der grundlegenden Entscheid...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 8 Freibeträge einer Körperschaft

Ein Abzug eines Freibetrags findet bei der Ermittlung des Einkommens bei den meisten Körperschaften nicht statt. Lediglich Gesellschaften i. S. d. § 24 KStG, deren Ausschüttungen beim Empfänger nicht zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen, erhalten einen Freibetrag von 5.000 EUR. Dies trifft folglich auf eine GmbH oder AG nicht zu. Begünstigt sind insbesondere Verei...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.7 Verdeckte Gewinnausschüttungen,

Wie bereits erwähnt,[1] scheidet die Anwendung des § 12 EStG bei Kapitalgesellschaften aus. Dessen Korrekturfunktion übernimmt in Teilen das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), welche nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine Minderung des Einkommens verhindert bzw. eine unterbliebene Vermögensmehrung ausgleicht. Eine vGA liegt insbesondere in Fällen mit unangemes...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.9 Sonstige Hinzurechnungen

Weitere Beträge, die das Einkommen erhöhen, sind: Aufwendungen für die Erfüllung von Satzungszwecken i. S. d. § 10 Nr. 1 KStG. Das sind insbesondere die von Stiftungen an die daraus Bedachten zu zahlenden Beträge; die fiktive Verzinsung nicht übertragener § 6b-Rücklagen; ebenso die Verzinsung für wegen nicht erfolgter Investition aufzulösenden Investitionsabzugsbeträge nach § 7...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.1 Erfüllung von Satzungszwecken

Diese in § 10 Nr. 1 KStG geregelte Einkommenshinzurechnung betrifft in erster Linie Stiftungen, Vereine bzw. Zweckvermögen. Dort kann die Satzung regeln, dass bestimmte Beträge oder Teile des Gewinns dazu verwendet werden müssen, den satzungsmäßigen Zweck zu erfüllen. Dies kann z. B. die Ausschüttung eines Geldbetrags an die Gesellschafter oder an eine wohltätige Organisatio...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.2 Aufsichtsratsvergütungen

Zwar handelt es sich bei Aufsichtsratsvergütungen zweifellos um Betriebsausgaben, doch durch die Regelung in § 10 Nr. 4 KStG wird die Hälfte der Vergütungen an Überwachungsorgane der Geschäftsführung den nicht abziehbaren Aufwendungen zugeordnet. Zu den Kontrollorganen rechnet in erster Linie der Aufsichtsrat; doch auch ein eventuell bestehender Verwaltungsrat oder Beirat üb...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / Zusammenfassung

Überblick Die Ertragsbesteuerung einer Körperschaft basiert auf dem zu versteuernden Einkommen. Der Beitrag erläutert die einzelnen Schritte zu dessen Ermittlung. Ausgangsgrundlage ist der Jahresabschluss der Gesellschaft. Der sich daraus ergebende Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist um die steuerlichen Hinzurechnungen, Kürzungen bzw. sonstigen Korrekturen zu bereinigen. D...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.4 Sondervergütungen eines Mitunternehmers

Ist eine Körperschaft Mitunternehmerin einer ausländischen Personengesellschaft, können Sondervergütungen dem Unternehmensgewinn zugeordnet werden. Auslöser dieser Zuordnung war eine Entscheidung des BFH[1], wonach Gewinne im anderen Vertragsstaat nur soweit besteuert werden können, soweit sie der dortigen Betriebsstätte zuzuordnen sind. Doch genau dies sei für Sondervergütu...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.6 Spendenabzug bei einer Körperschaft

Die Ermittlung der abziehbaren Zuwendungen für begünstigte Zwecke (Spenden oder Beiträge) erfolgt bei Körperschaften in einem 2-stufigen Verfahren. Zunächst werden sämtliche Zuwendungen dem Einkommen der Gesellschaft als nicht abziehbare Aufwendungen hinzugerechnet. In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Ermittlung der abziehbaren Zuwendungen.[1]mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.8 Aufwendungen zu steuerfreien Erträgen

Da die Dividenden von der Körperschaftsteuer freigestellt sind,[1] ist für Ausgaben, die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, grundsätzlich das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG zu beachten. Vereinfachend wird dieses Abzugsverbot dadurch umgesetzt, dass pauschal 5 % der Einkünfte fiktiv und unabhängig von der Art und Höhe der mit den Dividendeneinnahm...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.3 Zinsschranke bei einer Körperschaft

Mit der Regelung des § 8a KStG wurden bis 2007 Zinsaufwendungen einer Körperschaft bei einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung u. U. in eine vGA umqualifiziert. Im Rahmen des UntStRefG 2008 erhielt § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG eine grundlegend neue Fassung – die sog. Zinsschranke. Damit wurden die bisherigen Beschränkungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung dem Grunde nach ...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / 2.2.1 Einkommensteuer: Steuerfreier geldwerter Vorteil

Dieser geldwerte Vorteil ist einkommen-/lohnsteuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit umfasst sowohl die Gerätekosten an sich als auch die Verbindungsentgelte.[2] Eine höhenmäßige Begrenzung der Steuerbefreiung sieht die Vorschrift nicht vor. Unerheblich für die Steuerbefreiung ist, wo der Arbeitnehmer das Telekommunikations- bzw. Datenverarbeitungsgerät privat nutzt, d. h. die Priva...mehr

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Telekommunikations- und Dat... / Zusammenfassung

Überblick Die Aufwendungen für die gesamte Telekommunikation und Datenverarbeitung eines Betriebs sind typische Betriebsausgaben, sofern sie betrieblich veranlasst sind. Dabei ist es unerheblich, um welche Art von Telekommunikation und Datenverarbeitung es sich handelt. Die derzeit gebräuchlichsten Formen sind Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse für Telefon, Telefax, Datenüber...mehr