Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.7 Dividenden (Bezüge i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG), ausgenommen [...] (Nr. 7)

Aufgrund der Vorgaben der ATAD-RL müssten Dividenden eigentlich komplett passiv sein. Dies hätte gravierende Auswirkungen, denn diese wurden bislang umfassend nach dem nationalen Konzept der Dividendenfreistellung als aktive Einkünfte qualifiziert. Abweichend von der ATAD-RL bleibt es nur noch für den – in der Praxis wichtigsten Fall – der Schachteldividenden bestehen. Konkr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.1 Überblick

§ 10 AStG enthält folgenden Regelungsbereich: Es gelten folgende Grundsätze bzw. Schritte:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 15.2 Einzelfragen

Entsprechend dem Grundgedanken des § 10 Abs. 5 AStG bestimmt § 12 Abs. 1 AStG, dass die Steuern, die nach § 10 Abs. 1 AStG abziehbar sind, auf die anteilige Einkommen- oder Körperschaftsteuer anzurechnen sind. Ein Wahlrecht auf Abzug besteht entgegen dem AStG a. F. nicht mehr.[1] Die Regelungen der §§ 34c EStG, 26 KStG gelten entsprechend – allerdings nur zum System der Bere...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 14.2.4 Hinzurechnungskorrekturvolumen

Begriff Das in § 11 Abs. 3 AStG nomierte Hinzurechnungskorrekturvolumen gibt vor, dass am Schluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres ein Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert festzustellen ist. Hierbei handelt es sich um die Summe des für die nachfolgenden Veranlagungszeiträume zur Verfügung stehenden Kürzungsbetrags. Vereinfacht dargestellt handelt es sich um die versteuerte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.3 Einkunftsermittlung

Die Richtlinie enthält hierzu in Art. 8 Abs. 1 Satz 1 ATAD keine Vorgabe, sondern überlässt dies den Mitgliedstaaten. § 10 Abs. 3 AStG gibt hierzu vor, dass die Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht erfolgen muss. In jedem Fall ist eine Korrektur der nicht abzugsfähigen Steuern vorzunehmen, denn zu den Vorschriften des...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.4 Latente Steuern

Rz. 41 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben gemäß § 274 HGB latente Steuern anzusetzen für Differenzen, die sich aus den Unterschieden zwischen den Wertansätzen nach HGB und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen ergeben. Ein für die Praxis bedeutsames Beispiel für die Notwendigkeit zur Bildung latenter Steuern sind die Bewertungsunterschiede der Pensi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen

Rz. 633 Entschädigungen und ähnliche Vergütungen stellen Betriebseinnahmen dar. Voraussetzung ist, dass sie durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veranlasst sind und dem Stpfl. im Rahmen seines Betriebs zufließen. Werden die Entschädigungen und ähnliche Vergütungen für unterschiedliche Schadensereignisse geleistet, sind sie bei unterschiedlicher steuerlicher Beha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 8 Anwendung des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1a, Abs. 2 S. 2 und 3 EStG und der §§ 15a und 15b EStG (§ 13 Abs. 7 EStG)

Rz. 366 Über § 13 Abs. 7 EStG sind die Vorschriften des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1a, Abs. 2 S. 2 und 3 EStG und der §§ 15a und 15b EStG auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entsprechend anwendbar. Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 S. 2 und 3 EStG hat klarstellenden und die Verweisung auf § 15 Abs. 1a EStG sowie §§ 15a und 15b EStG konstituti...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.1 Kurzfristige Erfolgsrechnung: Schlüsselloch zum Unternehmenserfolg

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens wird in der kurzfristigen Erfolgsrechnung dargestellt. Der Blick gilt hier meist dem vorläufigen Ergebnis – also dem Erfolg, der im betreffenden Zeitraum zustande gekommen ist. In der kurzfristigen Erfolgsrechnung werden unter anderem folgende Positionen aufgeführt: Umsatzerlöse Material- und Wareneinsatz Abschreibungen Personalkoste...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / IV. Zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG

1. Überblick zum zu versteuernden Einkommen Rz. 898 Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder und den Härteausgleich.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / III. Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG – Verlustabzug/Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen/außergewöhnliche Belastungen

Rz. 758 Eine Unterhaltsrelevanz ergibt sich aus dem Grundsatz der Ableitung des Unterhaltseinkommens aus dem steuerlichen Einkommen. 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum zu versteuernden Einkommen

Rz. 898 Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Einkommen, vermindert um die Freibeträge für Kinder und den Härteausgleich.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Einkommen i.S.d. § 2 Abs. 4 EStG

Rz. 759 Zieht man vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EStG einen Verlustabzug nach § 10d EStG, Sonderausgaben nach §§ 10, 10a, 10b, 10c EStG, außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) und sonstige Abzugsbeträge wie z.B. nach § 7 FördG ab, so kommt man zum Einkommen nach § 2 Abs. 4 EStG .mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Fiktives Einkommen als Erwerbsersatzeinkommen

Rz. 855 Nach dem Eigenverantwortungsprinzip des § 1602 obliegt demjenigen, der einen Verwandten aufgrund eines Unterhaltstatbestands berechtigt in Anspruch nimmt, zunächst seine Arbeitskraft zu verwerten sowie zumutbare Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.[1194] Verletzt der Unterhalt begehrende Verwandte eine solche Obliegenheit, wird auf fiktive und somit anrechenbare Eink...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / C. Einkommen/Vorsorgeaufwendungen/Einkommensteuer

I. Einkünfteermittlung nach § 2 Abs. 2 EStG 1. Überblick zur Ermittlung der Summe der Einkünfte Rz. 742 Die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG resultiert aus der Zusammenrechnung der positiven und/oder negativen Einkünfte der verschiedenen sieben Einkunftsarten. Sie stellt ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar.mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Deckung des eigenen Lebensbedarfs durch Einkommen

Rz. 838 Der Lebensbedarf des Unterhalt begehrenden Verwandten kann sowohl durch eigene (fiktive) Einkünfte (§ 1602 Abs. 1) gedeckt sein. aa) Deckung des Lebensbedarfs durch eigene Einkünfte Rz. 839 Nach § 1602 Abs. 1 ist nur derjenige Verwandte unterhaltsberechtigt, der außerstande ist, seinen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften teilweise oder insgesamt zu decken, und der auch...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 1266 Muster 3.80: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Muster 3.80: Aufforderung zur Auskunftserteilung Einkommen wegen Unterhaltsanspruch Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / e) Kindergeld als anrechenbares Einkommen

Rz. 276 An dieser Stelle wird das Kindergeld als anrechenbares Einkommen erörtert. Weitergehende Ausführungen zum Kindergeld an sich werden im Rahmen der "Einzelfragen" besprochen. Rz. 277 Das Kindergeld ist nach § 62 Abs. 1 EStG eine staatliche Leistung für das Kind an die Eltern. Es unterscheidet sich von anderen regelmäßig wiederkehrenden kindbezogenen steuerlichen Leistun...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 788 Muster 3.51: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 3.51: Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie w...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 841 Einkommen aus zumutbarer Erwerbstätigkeit mindert den (Unterhalts-) Bedarf des Unterhalt begehrenden Verwandten nach Kürzung um Erwerbsaufwand und Mehrbedarf[1176] in vollem Umfang. Gleiches gilt für solche Einkünfte, die unter Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit nicht erzielt worden sind.[1177] Rz. 842 Praxistipp Die bedarfsmindernde Wirkung der Einkünfte des Unter...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 626 Muster 3.44: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 3.44: Aufforderung zur Auskunftserteilung wegen Zahlungsanspruch Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unse...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Einkommen aus Vermögen/Gebrauchsvorteile

Rz. 861 Vermögenserträge mindern als Teile des Einkommens den Lebensbedarf ohne Besonderheiten. Rz. 862 Auch Gebrauchsvorteile (Wohnvorteile[1207]) mindern den Barbedarf des Kindes. Rz. 863 Praxistipp Die (auch) vertretene Auffassung,[1208] das mietfreie Wohnen des Kindes führe nicht zu einer Kürzung seines Barunterhalts, verstößt gegen den elementaren Grundsatz, dass Unterhal...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / III. Korrekturen zum Einkommen und zum Bedarf

Rz. 1894 Bei Feststellung eines Mangelfalls ist der Unterhalt nach Billigkeit gemäß § 1581 BGB herabzusetzen. 1. Neubewertungen und Kürzungen im Mangelfall Rz. 1895 Nach § 1581 BGB hat der Verpflichtete in einem Mangelfall insoweit Unterhalt zu leisten, als dies mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten der Billigkeit entspricht...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 625 Muster 3.43: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Muster 3.43: Aufforderung zur Zahlung von Alters- und Krankheitsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin ergibt sich aus § 1361 BGB. Denn unsere Mandan...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) AfA und Sonder-AfA im Familienrecht (bewegliche Wirtschaftsgüter) sowie Investitionsfreiheit, Rücklagenbildung, Gewinn ≠ Einkommen

Rz. 357 Die Abschreibung ist ein immer wiederkehrendes und uraltes Problem in Unterhaltsrechtstreitigkeiten und allen Beteiligten an derartigen Verfahren bestens bekannt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Fragestellung. Die familienrechtliche Rechtsprechung und Lehre haben sich zu keinem Zeitpunkt mit der Frage befasst, ob bei Leasing unterhaltsrechtl...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen aus Vermögen

Rz. 1463 Während der Ehe zufließende Erträge aus vorhandenem Vermögen prägen die ehelichen Lebensverhältnisse, unabhängig von der Herkunft des Vermögens, gleichgültig ob aus erwirtschafteten Vermögen, aus Erbschaft[1537] oder Schmerzensgeld.[1538] Rz. 1464 Zu den Vermögenserträgen zählen vor allem:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Einkommen aus Vermögen

Rz. 497 Einkünfte aus Vermögen, z.B. Zinsen oder auch sonstige Gebrauchsvorteile, sind ggf. dem Einkommen des Berechtigten zuzurechnen. Rz. 498 Nach Scheidung der Ehe ist ggf. durch den Berechtigten auch der Stamm des Vermögens zu verwerten, es sei denn, die Verwertung ist unwirtschaftlich oder wäre unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbil...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 787 Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Muster 3.50: Aufforderung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt Sehr geehrter Herr M, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § 1361 BGB. Unsere Mandantin hat, wie Sie wissen, kein eigenes Einkom...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 849 Einkünfte aus unzumutbarer (überobligatorischer) Erwerbstätigkeit bleiben nicht anrechnungsfrei, sondern sind nach Billigkeitsgesichtspunkten, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 entweder voll oder nur teilweise anzurechnen.[1186] Es ist zunächst nach allgemeinen Grundsätzen in einen unterhaltsrelevanten (anrechnungspflichtigen) und in einen nicht unter...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen des Verpflichteten

Rz. 1814 Grundlage zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist das bereinigte Nettoeinkommen. Ggf. sind sonstige, auch fiktive Einkünfte zuzurechnen. Rz. 1815 Inwieweit einem Unterhaltsverpflichteten im Mangelfall fiktive Nebenverdienste anzurechnen sind, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die zeitliche und physische Belastung durch die ausgeübte und die zusät...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Einkommen des Berechtigten

Rz. 1076 Die Höhe des ggf. anteilig zu berücksichtigenden Einkommens hängt insbesondere davon ab, in welchem Maß der Betreuende von der Erwerbsobliegenheit befreit ist.[1107] Grundsätzlich gilt aber, dass aus dieser Erwerbstätigkeit erzielte Einkünfte nicht von vornherein unberücksichtigt bleiben. Über die Höhe ihrer Anrechnung ist gemäß § 1577 Abs. 2 BGB nach Treu und Glaub...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Das Einkommen des Schuldners ist bekannt

Rz. 1265 Muster 3.79: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Muster 3.79: Anspruchschreiben Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit Sehr geehrter Herr M, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt haben, bei dem jetzt erreichten Alter der Kinder seien Sie nicht mehr unt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Additionsmethode, Differenzmethode, Anrechnungsmethode

Rz. 1637 Das Maß des Unterhalts gem. § 1578 Abs. 1 BGB bestimmt sich nach den prägenden ehelichen Lebensverhältnissen, an denen beide Eheleute gleichmäßig, also hälftig, teilgenommen haben. Auf diesen Bedarf muss sich der Berechtigte nach § 1577 Abs. 1 BGB sein gesamtes in der Ehe angelegtes und nicht angelegtes, also das prägende und nicht prägende Einkommen anrechnen lasse...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Freiwillige Zuwendungen Dritter

Rz. 1907 Freiwillige Leistungen Dritter, z.B. von Eltern, sind freiwillige Leistungen ohne Einkommenscharakter. Kaufen Eltern z.B. ihrem Kind während der Ehe und/oder nach Trennung bzw. Scheidung Wohneigentum, so ist ein Wohnwert nicht anzusetzen.[2057] Anderes gilt nur, wenn für die Leistung eine Gegenleistung zu erbringen ist, z.B. Pflege und Betreuung.[2058] Der Vorbehalt...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unzumutbare Tätigkeit beim Berechtigten

Rz. 1768 Betreut der Berechtigte kleine Kinder, ist von einer überobligatorischen Tätigkeit nur dann auszugehen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt bei Ansprüchen nach § 1570 Abs. 1 BGB ebenso wie bei solchen nach § 1615l BGB.[1901] Bei der Betreuung älterer als dreijähriger Kinder kann im konkreten Einzelfall eine überobligatorische Täti...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Berechnung des Elternunterhalts

Rz. 202 Die Berechnung des anteiligen Familienunterhalts und damit des für den Elternunterhalt einsetzbaren Betrages erfolgt nach der Rechtsprechung des BGH[204] in der Weise, dass von dem zusammengerechneten Einkommen der Ehegatten (Familieneinkommen) der Familienselbstbehalt von (derzeit) 3.300 EUR abgezogen wird. Zur Ermittlung des Familienbedarfs wird das verbleibende Ei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / V. Anwendungsfälle zum ehebedingten Nachteil

Rz. 23 Der Gesetzeswortlaut zur Definition des ehebedingten Nachteils ist eindeutig: Zitat Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Rz. 24 Praxistipp Ehebedingte Nachteile liegen nur dann vor, wenn die Unterhaltsberechtigte nicht "ihr eigenes Geld" verdiene...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Kindergeld

Rz. 655 Kindergeld ist über den Kindesunterhalt auf den Bedarf des Kindes zu verrechnen.[698] Kindergeld ist nur dann zum Einkommen der Eltern zu rechnen, wenn es im konkreten Fall nicht für den Kindesunterhalt einzusetzen ist, beispielsweise ausreichende Vermögenseinkünfte des Kindes vorhanden sind. Rz. 656 Der öffentlich-rechtliche Anspruch auf Kindergeld wird durch das Ein...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 504 Zur Anrechnung der Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit gelten während der Zeit der Trennung wie für die Zeit nach Scheidung der Ehe die gleichen Grundsätze. Es gelten die Grundsätze des § 1577 Abs. 2 BGB . Danach ist zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit des Berechtigten in die Unterhaltsberechnung einbezogen we...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / I. Was ist Unterhaltseinkommen?

Rz. 1 Der BGH[1] weist auf die Ungleichheit von unterhalts- und steuerrechtlichem Einkommen hin. Er macht damit deutlich, dass das steuerrechtliche Einkommen die Basis für die Ermittlung bildet und im Anschluss unterhaltsrelevante Korrekturen vorzunehmen sind.[2] Das Ergebnis dieser Korrekturen stellt das Unterhaltseinkommen dar. Hierbei ist zwischen Unterhaltseinkünften und Un...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 789 Ist das Einkommen des anderen Ehegatten nicht bekannt und hat er außergerichtlich auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings im Regelfall nicht sinnvoll. Denn später muss zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden. Zu empfehlen ist deshalb allein der Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO. Mit ihm wird au...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Sozialleistungen (subsidiäre und nicht subsidiäre)

Rz. 265 Grundsätzlich stellt der Bezug Sozialleistungen den Lebensunterhalt bzw. -bedarf des Empfängers sicher.[337] Daher sind Sozialleistungen im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs als Einkommen bewerten und konsequenterweise als solches zu behandeln. Die Bezüge aus Sozialleistungen müssen vorrangig für den Lebensbedarf eingesetzt werden und sind als Einkommen des Unterhalts...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens

Rz. 607 Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Unzumutbare Erwerbstätigkeit des Verpflichteten

Rz. 1780 Auch der Verpflichtete verfügt u.U. über Erwerbseinkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 1267 Ist das Einkommen des anderen geschiedenen Ehegatten nicht bekannt und hat er auch keine Auskunft erteilt, kann ein isolierter Auskunftsantrag gestellt werden. Das ist allerdings nicht sinnvoll, weil später im Regelfall zusätzlich ein Zahlungsantrag gestellt werden muss. Anders sieht es bei dem Stufenantrag gemäß §§ 113 FamFG, 254 ZPO aus. Denn mit dem Stufenantrag w...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Die Ermittlung der Haftungsquote

Rz. 910 Die Ermittlung der Haftungsquote kann als Formel wie folgt dargestellt werden: In Worten: Der Restbedarf des volljährigen Kindes wird mit dem Einkommen des jeweiligen Elternteils multipliziert. Das Produkt wird durch die Summe der Einkünfte beider Elternteile dividiert. In Zahlen: Restbedarf des...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / (2) Beschränkungen des Anspruchsübergangs

Rz. 731 Die Vorschrift regelt den Übergang von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder, die wegen Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII Eingliederungshilfe oder wegen Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 61 SGB XII Hilfe zur Pflege und/oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, gegen ihre Eltern in wesentlichen Punkten neu. Wird den Kind...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Auskunftsbegehren und Verzug des Unterhaltsschuldners

Rz. 341 Neben den tatbestandlichen Voraussetzungen zur Zahlung von Trennungsunterhalt muss der Unterhaltsgläubiger dazu auffordern, Trennungsunterhalt zu zahlen.[356] Erst ab dem ersten desjenigen Monats, in welchem dem Verpflichteten die Aufforderung zur Zahlung zugeht, ist er zur Befriedigung der Unterhaltsansprüche verpflichtet. Wer den anderen nicht zur Zahlung aufforder...mehr