Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Entwicklung und Herleitung des Mindestbedarfs

Rz. 44 Ursprünglich, nämlich bis 30.6.1998, musste gemäß § 1615f Abs. 1 a.F. für nichteheliche Kinder der in der Regelunterhalts-VO festgelegte Regelunterhalt gezahlt werden. Nach § 1610 Abs. 3 Satz 1 a.F. war diese Verordnung auch Grundlage für den Mindestunterhalt des ehelichen Kindes. In der Zeit von 1.7.1998 bis 31.12.2007 bestimmte sich der Unterhaltsbedarf des eheliche...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Vertikaler Verlustausgleich

Rz. 745 Unter einem vertikalen Verlustausgleich versteht man die Verrechnung der positiven Einkünfte einzelner Einkunftsarten mit negativen Einkünften anderer Einkunftsarten zur Ermittlung der Summe der Einkünfte. Abwandlung des Beispiels Unterhaltsschuldner S hat neben seinen negativen Einkünften aus V & V in Höhe von –20.000 EUR noch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Lohnsteuertabellen

Rz. 992 Steuerklasse I: a) Ledige b) Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete, wenn die Voraussetzungen für Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind c) beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind Steuerklasse II: wie Steuerklasse I und wenn der Freibetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist, § 24b EStG Steuerklasse III: a) Verheiratete, beide unb...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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ZErb 10/2023, Zur erbschaft... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) sowie die Beigeladene sind zwei von drei Kindern ihrer am xx.12.2008 verstorbenen Mutter (M) sowie ihres am xx.12.2018 verstorbenen Vaters (V). M hatte testamentarisch V als Vorerben und die Klägerin sowie die Beigeladene und Beteiligte (Beigeladene) zu Nacherben zu je ein Halb eingesetzt, ferner die Klägerin zur Testamentsvol...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, § 24b EStG

Rz. 753 Alleinerziehende Steuerpflichtige erhalten ab dem Veranlagungszeitraum 2004 anstelle des früheren Haushaltsfreibetrages den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 beträgt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.260 EUR (im Jahr 2022 = 4.008 EUR). Für das zweite und jedes weiter zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Entlastun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Zweck der Bußgeldregelung in § 380 AO ist es, die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, die im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens dritten Personen bzgl. fremder Steuerschulden (dazu sogleich) obliegen, sicherzustellen[2]. Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Vereinfachung, Beschleunigung und Sicherstellung der Steuererhebung in einigen praktisch häufigen Fä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Einzelzuständigkeit (sachliche, örtliche)

Rz. 8 [Autor/Stand] Die FinB, der die Zuständigkeit aufgrund des Zusammenhangs zuwächst, muss funktionell (i.S.d. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO, vgl. die Erl. dort) und sachlich (i.S.d. § 387 AO) zur Verfolgung des Gesamtkomplexes und örtlich (i.S.d. § 388 AO) bzgl. einer Strafsache zuständig sein. Rz. 9 [Autor/Stand] Für eine der zusammenhängenden Strafsachen muss die örtliche Zust...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Höchstabzugsbeträge

Rz. 829 Für die Basisversorgung im Alter Die Berechnung vollzieht sich auch hier in mehreren Schritten:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Die die Steuer verwaltende FinB

Rz. 7 [Autor/Stand] 1. Unter Verwaltung der Steuer ist jede Tätigkeit zu verstehen, die der Durchsetzung des Steueranspruchs oder der steuerlichen Pflichten dient (vgl. § 347 AO)[2]. Gemeint ist damit ausschließlich die normative Verwaltungskompetenz, nicht die tatsächliche[3]. Nicht dazu zählen bloße Mitwirkungshandlungen der FinB etwa im Rahmen der Amtshilfe oder im Rahmen...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltszahlungen

Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu erstattende Steuer und...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Veranlagungsoptionen und Konsequenzen für das Unterhaltseinkommen/Verlustverrechnung

Rz. 660 Da der Einzug der 25 %-igen Abgeltungsteuer grundsätzlich an der Quelle erfolgt, besteht für oben genannte Kapitaleinkünfte keine Veranlagungspflicht mehr! Rz. 661 Hinweis Dies führt unterhaltsrechtlich zu einem gesonderten Auskunfts- und Beleganspruch bzw. einer Darlegungs- und Beweispflicht, weil in der Einkommensteuererklärung und im Einkommenssteuerbescheid mit Au...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Steuerliche Regelungen

Rz. 305 Es steht den Eheleuten frei, über die Wahl von Steuerklassen und/oder die Wahl der Veranlagung als Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung die Höhe ihrer konkreten Einkünfte zu beeinflussen. Rz. 306 Bei der Wahl der Steuerklassen kann es z.B. bei beiderseitigem Arbeitslohn darum gehen, dass Eheleute den Lohnsteuerabzug als Vorauszahlung auf die Einkommensteuers...mehr

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FF 09/2023, Scheidung, Immo... / a) Das Risiko sog. Spekulationsgewinne

Die Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Eine Ausnahme besteht jedoch bei privaten Veräußerungsgeschäften über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (§§ 22 Nr. 2 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG).[9] Es handelt sich dabei um Grundstücksveräußerungen, bei denen Anschaffung und Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraums...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuerrückstellungen

Rz. 469 Unterhaltsrelevanz Gewinnreduzierende Steuerrückstellungen finden sich praktisch in jeder Bilanz und müssen unterhaltsrechtlich auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Rz. 470 In den Steuerrückstellungen sind als der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten diejenigen Steuern und Abgaben einzustellen, die bis zum Ende des Geschäftsjahres wirtschaftlich oder rechtlich en...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Schwarzgeld und Zuschätzung

Rz. 1080 Schätzungen des Einkommens sind geboten, wenn eine Schwarzgeldproblematik erkannt wird. Dabei sind die Anforderungen des Anspruchsberechtigten an seinen Sachvortrag im Hinblick auf Schwarzgeld außerordentlich niedrig. Rz. 1081 Hinweis So führt der BGH[885] aus: Zitat Wenn nähere Darlegungen von Schwarzeinkünften der beweisbelasteten Prozesspartei nicht zumutbar sind, we...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einnahmen

Rz. 129 Der Einkommensteuer unterliegen nur die Einnahmen aus den sieben in § 2 EStG aufgeführten Einkunftsarten. Steuerbar sind folglich nur die Betriebseinnahmen und die Einnahmen im Sinne von § 8 EStG , soweit sie also den Gewinneinkünften bzw. Überschusseinkünften zugeordnet werden können. Interessant ist, dass der Begriff der Betriebseinnahmen im EStG nicht definiert ist....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Persönlicher Zusammenhang

Rz. 14 [Autor/Stand] Ein persönlicher Zusammenhang liegt vor, wenn eine Person im Verdacht steht, mehrere Straftaten begangen zu haben. Beispiel Der Stpfl. S, der seinen Wohnsitz in X hat, betreibt in Y einen Gewerbebetrieb. Durch Nichtangabe von Umsätzen bei der FinB in Y verkürzt er Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, außerdem Einkommensteuer durch die entsprechende Nichtangabe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Verluste im Familienrecht

Rz. 766 Verluste sind in allen Einkunftsarten denkbar. Da es im Familienrecht auf die potenzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ankommt, stellt sich die Frage, inwieweit Verluste unterhaltsrechtlich relevant sind. Soweit Verluste aus tatsächlichen Aufwendungen resultieren, wie z.B. aus Zinsleistungen für bestehende Darlehensverbindlichkeiten, sind diese zu berüc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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ZErb 10/2023, Aussetzung de... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist der Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Eltern. Diese wurden in den Streitjahren 2004 bis 2010 zunächst zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Streitig ist, ob und in welcher Höhe die Mutter des Klägers (M) in diesen Jahren gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb einer Gaststätte erzielt hat. Der Beklagte und Beschwerdegegner (Fi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 826 I.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind sonstige Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zumehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)

Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, liegt eine außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG vor. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Fälle der außergewöhnlichen Belastu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Mehrfache sachliche Zuständigkeit

Rz. 7 [Autor/Stand] Eine mehrfache sachliche Zuständigkeit (§ 387 AO) kann bspw. eintreten, wenn die zu verfolgende Straftat im prozessualen Sinne des § 264 StPO (s. Rz. 17) mehrere Steuerarten betrifft, die von verschiedenen FÄ oder HZÄ verwaltet werden (vgl. Nr. 25 Abs. 1 Satz 2 AStBV (St) 2023, s. AStBV Rz. 25), wie es aus einer Zuständigkeitskonzentration folgen kann (z....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs bei Unterhaltsleistungen

Rz. 781 Folgende Voraussetzungen müssen für den Sonderausgabenabzug erfüllt sein:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Wiederkehrende Bezüge/Renten aus der Basisversorgung (§ 22 Nr. 1 S. 3 a aa EStG)

Rz. 695 Hauptanwendungspunkt sind Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Rürup-Renten nach der Rechtslage ab 2005. Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht Unfallrenten der BG), aus landwirtschaftlichen Alterskassen, aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und für Renten aufgrund einer privaten, kapitalgedeckten Leibrentenversicherung i.S.d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Privatentnahmen im Familienrecht

Rz. 423 In der Literatur wird nur noch vereinzelt die Ansicht vertreten, die Privatentnahmen gewährten einen generellen Einblick in die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.[293] Die herrschende Meinung sieht in den Privatentnahmen aber nur eine Hilfs- oder Korrekturgröße zu dem nach steuerlichen Gesichtspunkten ermittelten Gewinn.[294] Dabei stellen Privatentnahmen Ver...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Höchstabzugsbetrag/Ausschluss vom Abzug

Rz. 784 Als Sonderausgabe im Rahmen des Realsplittings kann der Unterhaltsverpflichtete im Kalenderjahr Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 EUR (1.150,42 EUR mtl.) abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Übersteigen Unterhaltsleistungen den Betrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr, sind diese vom Abzug ausgeschlossen. Die übersteigenden Beträge können dann auch nicht als außergewöhnlic...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG

Rz. 891 ▪ Allgemeines Die Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs eines Kindes werden alternativ entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das Kindergeld (§ 31 S. 1 EStG) bewirkt (vgl. Rdn 901). Rz. 892 ▪ Sonderbedarf i.S.d. § 33a Abs. 2 S. 1 EStG Zur Abgeltung des darüberhinausgehenden Sonderbedarfs eines ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 28. Jahressteuergesetz 2019

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Freibeträge für Kinder

Rz. 900 Zu den Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG gehören: Die Gewährung der Freibeträge hängt davon ab, dass ein Kind nach § 32 Abs. 3, 4, 5 oder 6 EStG zu berücksichtigen ist. Rz. 901 ▪ Definition Kind Kinder i.S.d. § 32 Abs. 1 EStG sind:mehr

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Betriebswirtschaftliche Aus... / 3.1.1 Aufbau: Zeilen

Die Zeilen der Kostenstatistik I weisen die Erlöse und Kosten sowie bestimmte Zwischenergebnisse wie Gesamtleistung, Rohertrag, betrieblicher Rohertrag, Gesamtkosten, Betriebsergebnis, Ergebnis vor Steuern und vorläufiges Ergebnis aus. Gesamtleistung Die Gesamtleistung stellt die Summe der ersten 3 Positionen der BWA dar. Sie setzt sich zusammen aus den Umsatzerlösen, den Best...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2 Einkommensteuer

Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung steuerlich bei den Überschusseinkünften wie eine Bruchteilsgemeinschaft[1] bzw. bei den Gewinneinkünften als Mitunternehmerschaft behandelt.[2] Dies gilt so lange, bis sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt und einzelne Nachlassgegenstände (Einkunftsquellen) den Miterben übertragen werden. Die erzielten Einkünft...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.2 Fünftel-Regelung

Rz. 173 Für die außerordentlichen Einkünfte wird ohne besonderen Antrag der Steuertarif nach § 34 Abs. 1 EStG geglättet. Sind in den außerordentlichen Einkünften Veräußerungs- oder Aufgabegewinne enthalten und wurden hierauf ganz oder teilweise § 6b oder § 6c EStG angewendet, werden diese Gewinne von der Tarifglättung ausgenommen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 EStG). Rz. 174 Die Tarifgl...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit

Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Erwerb.[1] Zu den Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, gehören auch die Steuerschulden, die auf den Erben übergehen, auch dann, wenn die Steuerfestsetzung erst nach dem Tode des Erblassers erfolgt.[2] Der Erbe kann eine vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt de...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3.1 Voraussetzungen

Rz. 177 Hat der Unternehmer das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn eine bestimmte Betragsgrenze übersteig...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.2 Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt wird, das einem anderen Miterben zugetei...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.4 Ermäßigter Steuersatz

Rz. 182 Auf Antrag können die außerordentlichen Einkünfte abweichend von der "Fünftelregelung" wie folgt besteuert werden (§ 34 Abs. 3 EStG):mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Mandatsbearbeitung im Erbrecht fragen Mandanten immer nach der Höhe der anfallenden Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Aber auch Umsatzsteuer und Einkommensteuer können relevant sein. Hat der Kollege steuerliche Probleme erkannt, wird er seinen Mandanten an einen Steuerberater verweisen oder eine dauerhafte Kooperation mit einem Steuerberater in Erwägung zieh...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.2 Erbverzicht vor Erbanfall

Der vor Eintritt des Erbfalls erklärte Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht ist ein erbrechtlicher – bürgerlich-rechtlich wie steuerrechtlich unentgeltlicher – Vertrag, welcher der Regulierung der Vermögensnachfolge dienen soll und nicht der Einkommensteuer unterliegt.[1] Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür im Gege...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.1 Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen

Realteilung ohne Abfindungszahlungen Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Nicht in § 15 Abs. 1a UStG erwähnte Aufwendungen gem. § 4 Abs. 5 EStG

Rz. 347 § 15 Abs. 1a UStG i. d. F. ab dem 19.12.2006 nennt – wie schon § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG i. d. F. vor dem 19.12.2006 – nicht die Nrn. 5, 6 und 6b von § 4 Abs. 5 EStG. Gründe hierfür sind dem Bericht des Finanzausschusses des Dt. Bundestags[1] allerdings nicht zu entnehmen. Der Vorsteuerabzug für diese nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben ist mithin grundsätzlich nicht a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.5 Reisekosten

Rz. 192 Bei den Umsätzen für das Unternehmen i. S. v. § 15 Abs. 1 UStG nehmen die Reisekosten des Unternehmers und des Mitunternehmers bei Personengesellschaften sowie die vom Unternehmer an seine Arbeitnehmer gezahlten Reisekosten- und Umzugskostenvergütungen eine besondere Stellung ein, weil sich in diesem Bereich erfahrungsgemäß betriebliche und private Interessen übersch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.1 Ermittlung des Steuerbilanzerfolgs

Rz. 63 Die Ermittlung des Steuerbilanzgewinns bzw. -verlusts der Personenhandelsgesellschaft kann grundsätzlich auf 4 unterschiedliche Arten erfolgen: Das Unternehmen erstellt lediglich einen Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften und korrigiert den entsprechenden Erfolg bei abweichenden steuerrechtlichen Regelungen außerhalb dieses Rechnungssystems (§ 60 Abs. 2...mehr

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Personengesellschaften in d... / 3.3 Darstellung des Erfolgsausweises

Rz. 26 Da den Gesellschaftern von Personenhandelsgesellschaften im Gegensatz zu den Anteilseignern von Kapitalgesellschaften weitergehende Informations- und Kontrollrechte zustehen (§ 717 BGB, § 166 HGB), können an die Gewinn- und Verlustrechnung aus handelsrechtlicher Sicht nicht die gleichen qualitativen Anforderungen gestellt werden wie bei Kapitalgesellschaften. Unter Be...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.1.1 Anknüpfungspunkte von Einkommen- und Gewerbesteuer

Rz. 35 Wie bereits dargelegt wurde, unterwirft das Einkommensteuergesetz nicht die Personenhandelsgesellschaften selbst der Einkommensteuerpflicht, sondern die hinter den Unternehmen stehenden Gesellschafter.[1] Diese vom Steuerrecht als Mitunternehmer bezeichneten Personen sind i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit ihren Anteilen am Gewinn der Person...mehr