Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Oldtimer / 6 Investitionsabzugsbetrag für teure Wirtschaftsgüter

Ein Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG kann bis zur Höhe von 40 %, seit 2020 bis zur Höhe von 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Maßgebend sind die voraussichtlichen tatsächlichen Anschaffungskosten. Der BFH hat entschieden, dass für Gegenstände, die mit der privaten Lebensführung zusammenhängen, ein Investitionsabzugsbetrag nur hinsic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Photovoltaik in der Einkommensteuer - Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022

Kommentar Der Gesetzgeber hat mit dem JStG 2022 für kleinere Photovoltaikanlagen eine Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen. In der Praxis sind dazu zahlreiche Zweifelsfragen aufgetreten, zu welchen die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben nun Stellung nimmt. Hintergrund: Gesetzliche Änderungen Photovoltaikanlagen stellen einen wichtigen Beitrag dar, um die Klimazie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / I. Gesetzliche Vergütung zu niedrig

Rz. 1 Vergütungsvereinbarungen sind immer dann geboten, wenn die gesetzlichen Gebühren keine angemessene Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes darstellen.[1] Rz. 2 Der Rechtsanwalt kann mit seinem Mandanten eine von der Vergütung nach RVG abweichende Vergütungsvereinbarung treffen. Aus seiner Vertragsfreiheit (bis auf wenige Ausnahmen, z.B. wenn der Rechtsanwalt gemä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Franoschek, Zum Beitragsanspruch aus Arbeitsentgeltansprüchen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Ausschlussfristen (Verfallfristen) erloschen sind, Die Beiträge 1994 S. 449. Peters-Lange, Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge, NZA 1995 S. 657. Kauke, Beiträge aus fiktiven Entgeltzahlungen, Die Beiträge 2001 S. 577. Klose, Tarifliche Ausschlussfristen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.1 Beitragszahlung durch die Zahlstelle der Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Regelung knüpft an die gesetzliche Beitragspflicht von Versorgungsbezügen als beitragspflichtige Einnahme zur Kranken- und auch zur Pflegeversicherung für Pflichtversicherte an (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3, § 229 und die Verweisungen in den §§ 232 bis 236, § 237 Nr. 2; § 61 SGB XI). Sie regelt das sog. Einzugsstellenverfahren, also die Indienstnahme der Zahlstellen von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.2 Anrechnungsverfahren

Rz. 80 In der Bundesrepublik galt von 1977 bis 2001 (für Ausschüttungen für 2000 und früher) ein Vollanrechnungsverfahren. Bei diesem Verfahren wurde die gesamte von der Körperschaft auf das ausgeschüttete Einkommen gezahlte KSt beim Anteilseigner angerechnet. Die Doppelbelastung wurde damit effektiv und vollständig ausgeschlossen. Wirtschaftlich war das gesamte Einkommen de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.4 Anzuwendende Vorschriften (Satz 3)

Rz. 38 Für die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers wird mit Satz 3 u. a. auf den Dritten Abschnitt des SGB IV verwiesen. Durch die damit in Bezug genommenen §§ 28a bis 28r SGB IV werden auch für Arbeitgeber geringfügiger Beschäftigungen Melde- und Aufzeichnungsvorschriften geregelt, wie diese auch sonst für den Arbeitgeber bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung be...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.1 Ausgleich bei positiven Einkünften

Rz. 146 Positive Einkünfte aus einer Steuererstattung sind im Innenverhältnis nach § 426 BGB auszugleichen. Der Ausgleich zu gleichen Teilen scheitert jedoch in der Regel am Vorliegen einer anderweitigen Bestimmung. Diese kann in einer ausdrücklichen oder stillschweigend geschlossenen Vereinbarung bestehen. Sie kann sich aber auch insbesondere durch ständige Übung während de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 3.4 Steuerliche Zusammenveranlagung

Steuererstattungen oder -nachzahlungen aus vor der Trennung liegenden Zeiten gemeinsamer Veranlagung der Ehegatten sind nach der Trennung grundsätzlich nach der Steuerlast im Falle einer fiktiven Einzelveranlagung auszugleichen. Aus dem Wesen der Ehe folgt auch nach der Trennung regelmäßig die Verpflichtung in eine vom anderen Ehegatten für die Zeit des Zusammenlebens gewüns...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.2.4 Ausgleich bei negativen Einkünften

Rz. 152 Grundsätzlich gilt, dass bei negativen Einkünften beider Ehegatten überhaupt keine Steuerschuld anfällt. Schwierigkeiten entstehen jedoch dann, wenn der eine Ehegatte negative Einkünfte und der andere positive Einkünfte zu verzeichnen hat. Es ist festzuhalten, dass der Ehegatte, der die negativen Einkünfte hat, keinen Anspruch auf Ausgleich der Erstattung geltend mach...mehr

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Güterrecht / 3.4.33 Steuern

Rz. 160 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 3.1 Unterhalt

Leben die Ehegatten getrennt, kann ein Ehegatte vom anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, der den gemeinsamen Lebensverhältnissen entspricht.[1] Voraussetzung für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs durch einen Ehegatten ist dessen Bedürftigkeit. Bedürftig ist derjenige Ehegatte, dessen Einkünfte aus eigenem Vermögen und zumutbarer Erwerbstätigkeit nicht zur Befried...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 7.4 Pflichten bei der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Rz. 159 Was für die gemeinsame steuerliche Veranlagung gilt, ist letztlich auch auf das begrenzte Realsplitting nach § 10 Abs. 1 a Nr. 1 EStG anzuwenden. Nach dieser Vorschrift sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Damit unterliegen allerdings auf S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / Einkommensteuer

1 Steuertarif Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden als Alleinstehende einzeln veranlagt.[1] Sie können deshalb grundsätzlich den Splittingtarif nicht in Anspruch nehmen. Ausnahmen gelten für Verwitwete und Geschiedene.[2] Bezieht nur einer der Partner Einkünfte, führt die Anwendung des Splittingtarifs zu erheblichen steuerlichen Vorteilen, und zwar nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 4 Doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung wird in aller Regel auch im Rahmen einer eheähnlichen Gemeinschaft anerkannt, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 5 Einzelveranlagungen

Für die Partner der eheähnlichen Gemeinschaft werden jeweils Einzelveranlagungen für Alleinstehende durchgeführt.mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.5 Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.[1] Dabei ist die Altersgrenze von 14 Jahren zu beachten (mit Ausnahmen für behinderte Kinder), weiterhin die Voraussetzung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes sowie der Höchstbetrag von 4.000 EUR je Kind, bezogen auf 2/3 der Aufwendungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 2 Freibeträge

2.1 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Für die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft kommt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wegen der regelmäßig bestehenden Haushaltsgemeinschaft nicht in Betracht.[1] Wenn sie den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen wollen, ggf. – bei 2 Kindern – sogar doppelt, müssen die Partner dafür getrennte Wohnungen beziehen. Hinweis Hau...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.1 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Für die Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft kommt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wegen der regelmäßig bestehenden Haushaltsgemeinschaft nicht in Betracht.[1] Wenn sie den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen wollen, ggf. – bei 2 Kindern – sogar doppelt, müssen die Partner dafür getrennte Wohnungen beziehen. Hinweis Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse Auch ...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.3 Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag

Diesen Freibetrag können die Eltern wie den Kinderfreibetrag im Regelfall je zur Hälfte abziehen. Eine Übertragung des halben Freibetrags sieht das Gesetz[1] – auf Antrag des begünstigten Elternteils – nur bei minderjährigen Kindern vor; außerdem nur dann, wenn das Kind allein in der Wohnung eines Elternteils gemeldet ist. In diesen Fällen kann der andere Elternteil der Über...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.4 Ausbildungsfreibetrag

Der Ausbildungsfreibetrag von 1.200 EUR (ab 1.1.2023) jährlich für ein gemeinsames, auswärts untergebrachtes, volljähriges Kind in Berufsausbildung wird grundsätzlich bei jedem Partner zur Hälfte abgezogen.[1] Die Partner können jedoch gemeinsam beantragen, dass einer von ihnen den gesamten Ausbildungsfreibetrag erhält.[2] Diese Regelung kann dazu genutzt werden, das zu vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.6 Behinderten-Pauschbetrag

Hat das Kind Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag, wird dieser grundsätzlich bei jedem Elternteil zur Hälfte abgezogen, falls das Kind ihn nicht selbst in Anspruch nimmt.[1] Die Partner können jedoch eine beliebige andere Verteilung des Pauschbetrags wählen.[2] Im Normalfall sollte der volle Pauschbetrag bei demjenigen Elternteil abgezogen werden, der das höhere zu ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.7 Sonstige Frei- und Pauschbeträge

Bei der Zusammenveranlagung verdoppeln sich bestimmte Freibeträge, die bei einer Einzelveranlagung nur einfach abgezogen werden: Der einheitliche Sparer-Pauschbetrag[1] (seit 1.1.2023: 2.000 EUR statt 1.000 EUR); der Freibetrag für Land- und Forstwirte [2] (1.800 EUR statt 900 EUR) bei einer Summer der Einkünfte bis 30.700 EUR bei Einzelveranlagung und 61.400 EUR bei Zusammenve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.2 Kinderfreibetrag

Den Partnern der eheähnlichen Gemeinschaft steht der Kinderfreibetrag für ein gemeinsames Kind grundsätzlich je zur Hälfte zu. Ein Partner kann nur dann den Abzug des gesamten Kinderfreibetrags verlangen, wenn zwar er selbst, nicht jedoch der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind im Wesentlichen nachkommt, oder wenn der andere mangels Leistungsfähigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 1 Steuertarif

Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden als Alleinstehende einzeln veranlagt.[1] Sie können deshalb grundsätzlich den Splittingtarif nicht in Anspruch nehmen. Ausnahmen gelten für Verwitwete und Geschiedene.[2] Bezieht nur einer der Partner Einkünfte, führt die Anwendung des Splittingtarifs zu erheblichen steuerlichen Vorteilen, und zwar nach dem Tarif 2023...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3 Unterhaltsleistungen an den Partner

Zwischen den Partnern einer eheähnlichen Gemeinschaft besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht nur zeitlich begrenzt und zudem nur wegen eines gemeinsamen Kindes.[1] Unterhaltszahlungen werden aber auch dann steuerlich anerkannt, wenn dem Empfänger der Unterhaltsleistungen "zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Dieselbe Angelegenheit

Rz. 6 § 12 spricht an mehreren Stellen von der "Angelegenheit". Dieses ist ein Grundbegriff der gesamten StBVV (dazu E I – Rz. 50 f.) und stellt die maßgebliche "Abrechnungseinheit" für den Anfall von Gebühren dar. Rz. 7 Der Begriff der "Angelegenheit" ist aber nicht eindeutig definiert. Die in der StBVV aufgezählten Gebühren und Tatbestände sind stets eine selbständige Angel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält – mit Ausnahme des Abs. 4 – die Rahmensätze und Gegenstandswerte für die wichtigsten vorkommenden Steuererklärungen, Anmeldungen und Anträge (soweit nicht in § 23 erfasst). Fehlt ein Gebührentatbestand, ist gem. § 2 eine ähnliche Vergütungsvorschrift sinngemäß anzuwenden (z. B. bei Schaffung neuer Erklärungs- oder Anmeldepflichten), vgl. § 2 – Rz...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 5 Spenden: Spendenbescheinigungen gehören zu den Jahresabschlussunterlagen

Spenden sind i. d. R. nur bei den Kapitalgesellschaften direkt als Betriebsausgabe abziehbar. Einzelunternehmer und (Personen-) Gesellschafter können sie wie Privatspenden als Sonderausgabe ansetzen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 28 Prüfung von Steuerbescheiden

Rz. 1 Die Gebühr für die Prüfung eines Steuerbescheides fällt auch an, wenn der StB die dem Steuerbescheid zugrunde liegende Steuererklärung selbst angefertigt hat. Allerdings hat das OLG Dresden im Urteil v. 29. 01. 2003 (INF 11/2003, S. 440 ff.) die Vorschrift nur dann für anwendbar erklärt, wenn eine inhaltliche Prüfung des Steuerbescheides vorgenommen wurde. Der bloße Zah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Selbstbindung der Verwaltung und zur Berücksichtigung vorteilsmindernder Aufwendungen im Rahmen der Kraftfahrzeugüberlassung

Leitsatz 1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung für eine hauptberufliche selbständige schriftstellerische Tätigkeit im Sinne des H 18.2 Betriebsausgabenpauschale Buchst. a des Amtlichen Einkommensteuer-Handbuchs 2017 verlangt, dass der Steuerpflichtige mindestens im zeitlichen Umfang von mehr als einem Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs im Veranl...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / VII. Mehrwertsteuer auf die Vergütung/Einkommensteuer

Rz. 299 Inwieweit die Testamentsvollstreckervergütung der Umsatzsteuer unterliegt, hängt gem. §§ 1, 2 Abs. 1 UStG davon ab, ob der Testamentsvollstrecker das Amt in gewerblicher oder beruflicher Tätigkeit ausübt. Bei Rechtsanwälten und Steuerberatern ergibt sich hiernach wohl eindeutig eine Umsatzsteuerpflicht. Zweifel ergeben sich, wenn der Testamentsvollstrecker seine Täti...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Einordnung vorbehaltener Rechte

Rz. 119 Hier ist zum einen die Ebene des Übergebers und zum anderen die Ebene des Übernehmers zu betrachten. Für den Übergeber stellt sich die Frage, ob bzw. in welcher Höhe er aus den vorbehaltenen Rechten der Einkommensteuer unterliegende Einkünfte erzielt. Der Übernehmer hat ein Interesse daran, dass er Rentenleistungen ggf. steuerlich geltend machen kann (Werbungskosten,...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 11. Steuerliche Folgen

Rz. 53 Der Erbverzicht selbst ist grundsätzlich erbschaftsteuerneutral, da die Erbteilserhöhung keine Schenkung für die verbleibenden Erben darstellt. Die Zahlung, die für einen Erbverzicht als Abfindung erfolgt, wird erbschaftsteuerlich wegen § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Demzufolge kann der Wert des Erbverzichts nicht vom Wert der Abfindung abgezo...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 169 & Allgemeines zur Ausstattung (siehe auch Rdn 159) Zwischen den Begriffen "vorweggenommene Erbfolge" und "Ausstattung" wird i.d.R. differenziert. Bei der vorweggenommenen Erbfolge steht der Ausstattungszweck nicht im Vordergrund, die Zuwendung verfolgt auch andere Motive, liegt insbesondere häufig über der Angemessenheitsgrenze der Ausstattung, die das Gesetz in § 162...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Allgemeines

Rz. 110 Es würde den Rahmen dieser Darstellung sprengen, an dieser Stelle einen umfassenden Überblick über die steuerrechtlichen Folgen einer Übergabe zu geben. Die hauptsächliche Verzahnung zwischen Zivil- und Steuerrecht liegt hier auf den Gebieten der Einkommensteuer, der Erbschafts- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer. Die nachfolgenden Ausführungen stellen e...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 11 Erbenhaftung / IV. Steuerforderungen

Rz. 190 Einkommensteuer: Einkommensteuerforderungen, die auf solche Einkünfte entfallen, die der Erblasser bis zu seinem Tode erzielt hat, sind zweifelsfrei Erblasserschulden und damit Nachlassverbindlichkeit.[216] Die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, sind Nachlassverbindlichkeiten.[217] Rz. 191...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Muster: Schreiben des Nachlasspflegers an das Einkommensteuerfinanzamt

Rz. 228 Muster 6.36: Schreiben des Nachlasspflegers an das Einkommensteuerfinanzamt Muster 6.36: Schreiben des Nachlasspflegers an das Einkommensteuerfinanzamt An das Finanzamt _________________________ Steuernummer: _________________________ Durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / I. Vermögensanfall

Mit der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das Stiftungsvermögen an die in der Satzung bestimmten Anfallsberechtigten.[61] Dieser Vermögensanfall unterliegt gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG der Schenkungsteuer. Als Schenker gilt für die Bestimmung der StKl. nicht die Stiftung, sondern gem. § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG der Stifter. Bei einer Familienstiftung dürfte daher...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Fallkonstellationen

Rz. 541 Im Fall des BayObLG [656] erfolgte knapp zwei Jahre nach dem Erbfall und nach Annahme der Erbschaft eine Nachveranlagung des Erblassers zur Einkommensteuer (Steuerschuld ca. 340.000 DM), die zu einer erheblichen Schmälerung des Nachlasses führte, ohne dass letztlich eine Überschuldung des Nachlasses eingetreten wäre. Ihre Erbschaftsannahme hat die Alleinerbin daraufhi...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 3. Nach dem Erbfall während der Testamentsvollstreckung entstehende Steuer

Rz. 199 Für die erst nach Beginn der Testamentsvollstreckung fällig werdende (entstehende) Steuer trifft den Testamentsvollstrecker bei der reinen Auseinandersetzungsvollstreckung grundsätzlich keine unmittelbar steuerliche Pflicht. Auch bei der Dauertestamentsvollstreckung ist der Testamentsvollstrecker für nach dem Erbfall entstehende Steuern i.d.R. nicht zuständig. Die Ab...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Leistungen einer Stiftung an ihre Destinatäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG steuerpflichtig, wenn die Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Rechtsprechung bejaht dies jedenfalls dann, wenn die Destinatäre unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen kö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Höhe der Geldbuße (§ 17 OWiG)

Rz. 85 [Autor/Stand] Die Geldbuße ist die einzige Sanktion des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie wird nicht anhand des Tagessatzsystems des § 40 StGB, sondern in einem Betrag festgesetzt. Im Steuerordnungswidrigkeitenrecht ist die Bemessung der Geldbuße aus generalpräventiven Gründen von dem Regelrahmen des § 17 Abs. 1 OWiG abweichend geregelt. Insoweit gelten als lex speciali...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr