Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.1 Allgemeines

7.5.1.1 Systematische Einordnung der "Mobilitätskosten" Rz. 112 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG Werbungskosten. Es ist nicht zweifelsfrei, ob diese Aufwendungen von Natur aus Werbungskosten sind; sie haben eine ebenso starke Bindung zur "Wohnung", also dem privaten Bereich, wie zur "ersten Tätigkeitsstätte", al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.2 Begriff der ersten Tätigkeitsstätte – bis Vz 2013 regelmäßigen Arbeitsstätte

Rz. 122 Eine regelmäßige Arbeitsstätte (bis Vz 2013) ist (zur ersten Tätigkeitsstätte, vgl. Rz. 122a) jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder aufsucht. Denn auf diese mit den immer gleichen Wegen ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.2 Mehraufwendungen für Verpflegung

Rz. 204 Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 sind die Mehraufwendungen für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Diese Regelungen gelten ab Vz 2014 und sind nach § 9 Abs. 4a S. 12 EStG bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung anzuwenden. Dabei gelten die neuen Verpflegungspauschalen im Inland (2-stufige Regelung; 24 EUR je Kalendertag, 12 EUR bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 9 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Diese gesetzliche Definition hat sich für die praktische Gesetzesanwendung als nicht sehr brauchbar erwiesen. Insbesondere auffällig ist der Unterschied zum Betriebsausgabenbegriff in § 4 Abs. 4 EStG. Während danach Betriebsausgaben (alle) Aufwendungen sind, die d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6.1 Ansetzungswahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und pauschalen Kilometersätzen

Rz. 157a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG eingeführt. Dessen Regelungen gelten ab dem Vz 2014. Der Abzug von Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit als Werbungskosten bleibt unverändert erhalten.[1] Der Gesetzgeber regelt hier in Abgrenzung zur Berücksichtigung der Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 3 N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10 Mehraufwendungen für Verpflegung

Rz. 252g Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wird ab Vz 2014 der Mehraufwand für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Bis Vz 2013 war der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG, d. h. im Bereich der Betriebsausgaben, aufgeführt und über den Verweis in § 9 Abs. 5 EStG auch im Rahmen der Werbungskosten anwendbar.§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.1.2 Einordnung der Mobilitätskosten

Rz. 112b Zweifel an der Absetzbarkeit der Wegeaufwendungen, die hieraus fließen könnten, beseitigt das Gesetz in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wonach diese Aufwendungen grundsätzlich beruflich veranlasst und daher Werbungskosten sind. Die gesetzliche Regelung erweitert somit den Begriff der Werbungskosten insoweit und stellt eine gesetzliche Ausnahme vom Abzugsverbot des § 12 Nr. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.2 Renten, dauernde Lasten

Rz. 103 Renten und dauernde Lasten können ebenso wie Zinsen als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (vgl. Rz. 86ff.). Bei Leibrenten kann allerdings nur der dem Ertragsanteil entsprechende Betrag der Zahlung zu Werbungskosten führen.[1] Bei dauernden Lasten als Gegenleistung von der Einkommenserzielung dien...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.5 Beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung

Rz. 252s Die Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4 S. 3 und 5 EStG, die 3-Monats-Frist nach § 9 Abs. 4 S. 6 und 7 sowie die Kürzungsregelungen nach den § 9 Abs. 4 S. 8 bis 10 EStG gelten entsprechend auch für den Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen (§ 9 Abs. 4a S. 12 EStG) . Ebenfalls anwendba...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.6 Schuldzinsen bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 99 Zu den Werbungskosten gehören auch die Schuldzinsen, die aufgewendet wurden, um Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erzielen, und zwar auch, wenn die erworbene Beteiligung unter § 17 EStG fällt.[1] Bei einer erzwungenen Kapitalüberlassung reicht es zur Begründung des erforderlichen wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Kreditaufnahme und späteren Zinseinnahmen (Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 12 Abzugsverbot für eine erstmalige Berufsausbildung und Erststudium

Rz. 254 Mit der Einführung des § 9 Abs. 6 EStG durch G. v. 7.12.2011[1] stellte der Gesetzgeber klar, dass Aufwendungen des Stpfl. für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden. Das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.1 Werbungskosten als Ausgabe von Geld oder Geldeswert

Rz. 43 Bei Werbungskosten können die Begriffe "Ausgabe", "Aufwendung" und "Kosten" im Wesentlichen als synonym verwandt werden. Ein Unterschied könnte im Bilanzsteuerrecht hinsichtlich der zeitlichen Auswirkungen bestehen (wo jedoch insoweit der Begriff "Aufwand" verwandt wird), bei Überschusseinkünften besteht jedoch wegen § 11 EStG ein solcher Unterschied (mit Ausnahme der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 9 EStG gehört zum Kernbereich der Vorschriften über die Überschusseinkünfte. Wenn der Überschuss aus einer Einkunftsart als der Betrag, der dem Stpfl. zum Bestreiten seiner Lebensführung zur Verfügung steht, besteuert werden soll (Nettoprinzip als Ausdruck der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit), müssen neben den Bruttoeinnahmen auch die Werbungskosten definiert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.1 Mehrtägige auswärtige berufliche Tätigkeit

Rz. 252i Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (beruflich bedingte Auswärtstätigkeit) und aus diesem Grunde 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann er eine Pauschale von 24 EUR (ab Vz 2020: 28 EUR) als Werbungskosten täglich geltend machen. Hat der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.1 Übersicht

Rz. 162 Voraussetzung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass der Stpfl. neben seiner Wohnung am Beschäftigungsort (dem Ort seiner ersten Tätigkeitsstätte) einen eigenen Familienhaushalt an einem anderen Ort (dem Ort des Familienhaushalts) unterhält. Diese Voraussetzung ist nur gegeben, wenn außerhalb des Beschäftigungsorts (Rz. 185) eine Wohnung unterhalten wird, die den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.2 Üblichkeit, Notwendigkeit, Angemessenheit, Zweckmäßigkeit der Aufwendungen

Rz. 24 Für den Begriff der Werbungskosten ist nur maßgebend, ob die Aufwendungen durch die berufliche Sphäre veranlasst sind (Rz. 11ff.). Liegt daher die alleinige Verursachung der Aufwendungen in der beruflichen Sphäre, sind die Aufwendungen Werbungskosten. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob die Aufwendungen üblich, notwendig, angemessen oder zweckmäßig sind.[1] Soweit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.1 Allgemeines

Rz. 83 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 7 EStG sowie ergänzend hierzu Abs. 2 bis 6 enthalten Regelungen für einzelne Werbungskostenarten, die grundsätzlich bei jeder Einkunftsart des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG auftreten können, z. T. aber auch ihrer Natur nach auf einzelne Einkunftsarten beschränkt sind. Z. T. enthält diese Vorschrift Regelungen, die sich schon aus dem Begrif...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.9.2 Werkzeuge

Rz. 225 Nach der ausdrücklichen Nennung in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG können Werkzeuge Arbeitsmittel sein, also Geräte, die (insbesondere in handwerklich-technischen Berufen) unmittelbar der Durchführung von zur Berufstätigkeit gehörenden Arbeiten dienen. Arbeitsmittel können aber auch weitere (technische) Geräte und Gegenstände sein, die üblicherweise nicht als Werkzeuge be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.6 Schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rz. 42 Berufliche Veranlassung, und damit Verursachung durch die Berufssphäre, kann auch vorliegen, wenn der Stpfl. die Aufwendungen selbst schuldhaft veranlasst hat. Der Stpfl. ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den beruflichen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Auch Aufwendungen, die unnötig erscheinen, sind daher bei beruflicher Veranlassung Werbungskosten. Daher...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.1 Allgemeines

Rz. 203 Nach der gesetzlichen Regelung dürfen Aufwendungen nur insoweit als Werbungskosten anerkannt werden, als sie notwendig sind; nicht notwendige Aufwendungen sind privat, nicht beruflich veranlasst. Die "Notwendigkeit" bestimmt sich nach objektiven Gesichtspunkten; die subjektiven Vorstellungen des Stpfl. sind nicht maßgebend.[1] Insbesondere Aufwendungen, mit denen ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.7 Veranlassungszusammenhang mit mehreren Einkunftsarten

Rz. 42a Aufwendungen können durch mehr als eine Einkunftsart veranlasst sein, z. B. bei einem Arzt, der Angestellter ist und daneben eine freiberufliche Praxis unterhält, oder bei einem angestellten Anwalt, der außerdem als freiberuflicher Rechtsanwalt tätig ist. In diesem Fall sind die beruflich veranlassten Aufwendungen in Betriebsausgaben und Werbungskosten aufzuteilen. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3 Berufliche Veranlassung in besonderen Fällen

2.3.1 Gemischte Aufwendungen Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1 Schuldzinsen

7.2.1.1 Begriff der Schuldzinsen Rz. 84 Schuldzinsen sind alle Leistungen, die für die zeitliche Überlassung des Kapitals gezahlt werden, die also nicht Tilgung der Kapitalschuld darstellen. Zinsen aufgrund der Steuergesetze (z. B. Nachzahlungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen) können daher keine "Zinsen" i. d. S. sein, da insoweit kein "Kapital überlassen" wird.[1] Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4 Ausgabe, Aufwendung, Kosten

2.4.1 Werbungskosten als Ausgabe von Geld oder Geldeswert Rz. 43 Bei Werbungskosten können die Begriffe "Ausgabe", "Aufwendung" und "Kosten" im Wesentlichen als synonym verwandt werden. Ein Unterschied könnte im Bilanzsteuerrecht hinsichtlich der zeitlichen Auswirkungen bestehen (wo jedoch insoweit der Begriff "Aufwand" verwandt wird), bei Überschusseinkünften besteht jedoch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 1 Allgemeines

1.1 Systematische Stellung Rz. 1 § 9 EStG gehört zum Kernbereich der Vorschriften über die Überschusseinkünfte. Wenn der Überschuss aus einer Einkunftsart als der Betrag, der dem Stpfl. zum Bestreiten seiner Lebensführung zur Verfügung steht, besteuert werden soll (Nettoprinzip als Ausdruck der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit), müssen neben den Bruttoeinnahmen auch di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2 Schuldzinsen, Renten, dauernde Lasten, Nr. 1

7.2.1 Schuldzinsen 7.2.1.1 Begriff der Schuldzinsen Rz. 84 Schuldzinsen sind alle Leistungen, die für die zeitliche Überlassung des Kapitals gezahlt werden, die also nicht Tilgung der Kapitalschuld darstellen. Zinsen aufgrund der Steuergesetze (z. B. Nachzahlungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen) können daher keine "Zinsen" i. d. S. sein, da insoweit kein "Kapital überl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2 Begriff der Werbungskosten

2.1 Allgemeines Rz. 8 Nach § 9 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Diese gesetzliche Definition hat sich für die praktische Gesetzesanwendung als nicht sehr brauchbar erwiesen. Insbesondere auffällig ist der Unterschied zum Betriebsausgabenbegriff in § 4 Abs. 4 EStG. Während danach Betriebsausgaben (alle) Aufwendun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.4 Fahrtkosten

Rz. 213 Für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden.[1] Für die Ermittlung der Fahrtkosten ist § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 und 2 EStG anzuwenden. Zusätzlich können etwaige Nebenkosten berücksichtigt werden.[2] Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 a. F. EStG wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.1 Gemischte Aufwendungen

Rz. 20 Besondere Probleme bereiten, sowohl in der praktischen Beurteilung als auch in der theoretischen Begründung, die gemischten Aufwendungen. Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Verursachung dieser Aufwendungen i. S. d. Äquivalenztheorie sowohl in der beruflichen Sphäre als auch in der steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensführung liegt und keine dieser Urs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.1 Allgemeines

Rz. 160 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Stpfl. seine erste Tätigkeitsstätte außerhalb des Orts hat, wo er einen eigenen Hausstand unterhält, und er nicht täglich von der Arbeitsstätte zu seinem eigenen Hausstand zurückkehrt (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte), sondern am Beschäftigungsort eine (zweite) Wohnung unterhält. Dabei ist es unerhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst, d. h. i. S. d. Äquivalenztheorie verursacht sind (Rz. 11ff.). Da eine berufliche Verursachung vorliegen muss, liegt ein bestimmter, kausaler Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre vor. Dieser Zusammenhang muss jedoch nicht unbedingt auch ein zeitlicher Zusammenhang in dem Sinn sein, dass Werbungskosten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.1.1 Systematische Einordnung der "Mobilitätskosten"

Rz. 112 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG Werbungskosten. Es ist nicht zweifelsfrei, ob diese Aufwendungen von Natur aus Werbungskosten sind; sie haben eine ebenso starke Bindung zur "Wohnung", also dem privaten Bereich, wie zur "ersten Tätigkeitsstätte", also der Sphäre der Einkunftserzielung. Es könnte daher z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.2 Anschaffungs-/Herstellungskosten und Abschreibungen

Rz. 46 Von dem Grundsatz, dass Geldabflüsse (Geldausgaben) Werbungskosten sind, gibt es jedoch eine Ausnahme. Soweit Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstands gehören, sind diese Aufwendungen keine (sofort abziehbaren) Werbungskosten.[1] Sie sind dem Grunde nach zwar Werbungskosten; § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG verbietet aber – entgegen § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 4 Erstattung von Werbungskosten

Rz. 69 Dass Werbungskosten die Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit stpfl. Einnahmen abgelten sollen, ist auch zu berücksichtigen, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus beruflichen Gründen nicht durch die Werbungskosten gemindert wird. Dies ist der Fall, wenn ein Dritter (z. B. der Arbeitgeber) aus beruflichen Gründen die Werbungsko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.9.1 Begriff der Arbeitsmittel

Rz. 221 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG sind Werbungskosten auch die Aufwendungen für Arbeitsmittel (Werkzeuge und Berufskleidung). Der Zusatz "Werkzeuge und Berufskleidung" dient der Erläuterung des Begriffs der Arbeitsmittel, er stellt keine abschließende Aufzählung dar. Werkzeuge und Berufskleidung sind daher zwar wichtige Untergruppen der Arbeitsmittel, nicht jedoch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 9 Erste Tätigkeitsstätte – Bildungseinrichtung

Rz. 252a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 4 EStG ab Vz 2014 eingefügt. Hierdurch wird vom Gesetzgeber der bisherige unbestimmte Rechtsbegriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" ersetzt und gesetzlich erstmals definiert. Der Gesetzgeber folgt dem BFH insoweit, als er höchstens noch eine Tätigkeitsstätte je...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.1 Entfernungspauschale ab 2001

Rz. 136 Durch Gesetz v. 21.12.2000[1] ist ab 1.1.2001 anstelle des Ansatzes der tatsächlichen Kosten eine Entfernungspauschale getreten.[2] Die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen hängen danach nur von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab, nicht mehr von der Art des benutzten Beförderungsmittels oder davon, ob überhaupt messbare Mehraufwendungen entsta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.4 Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden, Nr. 3

Rz. 108 Berufsstände und Berufsverbände dienen der Förderung der wirtschaftlichen oder beruflichen Stellung des Stpfl. Beiträge können daher grundsätzlich Werbungskosten sein. Dabei erweitert § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG den Begriff der Werbungskosten nicht, sondern konkretisiert ihn nur. Es muss daher immer eine Förderung der Berufstätigkeit im konkreten Fall vorliegen. Diese lieg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.6 Verausgabung von Werbungskosten

Rz. 62 Für Werbungskosten gilt das Prinzip der Verausgabung (Abflussprinzip) nach § 11 EStG; vgl. die Erl. zu § 11 EStG. Von diesem Abflussprinzip kann auch in Sonderfällen keine Ausnahme gemacht werden.[1] Sofort abziehbare Werbungskosten können auch nicht dadurch in andere Veranlagungszeiträume als denen des Abflusses verlagert werden, dass sie (fälschlich) als Anschaffung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.1 Begriff der Schuldzinsen

Rz. 84 Schuldzinsen sind alle Leistungen, die für die zeitliche Überlassung des Kapitals gezahlt werden, die also nicht Tilgung der Kapitalschuld darstellen. Zinsen aufgrund der Steuergesetze (z. B. Nachzahlungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen) können daher keine "Zinsen" i. d. S. sein, da insoweit kein "Kapital überlassen" wird.[1] Die Zinsen teilen stattdessen das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.5 Sonstige Kosten

Rz. 220 Die Abgeltungswirkung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 4 EStG und der (allg.) in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG geregelten Entfernungspauschale stehen dem Werbungskostenabzug ab Vz 2014 jedoch entgegen (Rz. 208).[1] Unter die sonstigen Kosten fallen zudem Telefonkosten.[2] Allerdings schränkt die Rspr. den Umfang der Telefongespräche ein. Danach soll das Telefongespräch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.1.2 Zweck der Regelung

Rz. 159 Die gesetzliche Regelung soll Mehraufwendungen erfassen, die typischerweise auftreten, wenn der Stpfl. aus beruflichen Gründen nicht in der Familienwohnung wohnen kann. Liegen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Hausstands so weit auseinander, dass der Stpfl. zumutbarerweise nicht täglich seine Beschäftigungsstätte von der Familienwohnung aus aufsuchen kann, entste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.2 Begriff der Werbungskosten (Veranlassungsprinzip)

Rz. 11 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach BFH v. 28.11.1977, GrS 2-3/77, BStBl II 1978, 105 ist dieser Begriff in Anlehnung an § 4 Abs. 4 EStG so auszulegen, dass Werbungskosten alle Aufwendungen sind, die durch die auf die Einnahmeerzielung gerichtete Tätigkeit (Beruf) veranlasst sind. Dieser Begr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.4 Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 188 Die Begründung der doppelten Haushaltsführung muss beruflich, sie darf nicht privat veranlasst sein, d. h. das auslösende Moment ist in der beruflichen Sphäre des Stpfl. zu finden. Dagegen ist es ohne Bedeutung, ob die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich oder privat veranlasst ist (Rz. 201; a. A. Lange, DStZ 1995, 682, der aus der Streichung der aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.3 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 32 Aufwendungen sind als nachträgliche Werbungskosten abzusetzen, wenn sie durch die aufgegebene Berufstätigkeit veranlasst sind (zu nachträglichen Betriebsausgaben vgl. § 4 EStG Rz. 596). In Betracht als nachträgliche Werbungskosten kommen etwa Kosten der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, das zu stpfl. Einkünften geführt hat, Schadensersatzleistungen, Kosten eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.5 Eigener Hausstand eines Ledigen

Rz. 178 In der älteren Rspr. wurde die Anerkennung von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung davon abhängig gemacht, dass in dem eigenen Hausstand des Stpfl. auch bei seiner Abwesenheit hauswirtschaftliches Leben herrschte. Diese Rspr. hat der BFH[1] aufgegeben.[2] Der BFH sah keine Rechtsgrundlage dafür, von einem unverheirateten Stpfl., anders als im Fall der Verhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.3 Steuern, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge, Nr. 2

Rz. 104 Nr. 2 regelt die Abzugsfähigkeit von Steuern, öffentlichen Abgaben und Versicherungsbeiträgen bei Gebäuden, aus denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fließen, sowie bei anderen Gegenständen, die der Einnahmeerzielung dienen. Voraussetzung ist damit, dass diese Aufwendungen auf Gegenstände gemacht werden, die der Einnahmeerzielung dienen, also zum Bereich eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.9 Arbeitsmittel, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6

7.9.1 Begriff der Arbeitsmittel Rz. 221 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG sind Werbungskosten auch die Aufwendungen für Arbeitsmittel (Werkzeuge und Berufskleidung). Der Zusatz "Werkzeuge und Berufskleidung" dient der Erläuterung des Begriffs der Arbeitsmittel, er stellt keine abschließende Aufzählung dar. Werkzeuge und Berufskleidung sind daher zwar wichtige Untergruppen der A...mehr