Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einbringung von WG in gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs 6 EStG)

Rn. 118 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Vorschrift des § 13 Abs 6 EStG ist durch das BewÄndG 1971 (BGBl I 1971, 1157, BStBl I 1971, 362) in das EStG eingefügt worden. Hier ist der Fall angesprochen, dass WG aus einem luf Betrieb auf einen der gemeinschaftlichen Tierhaltung dienenden Betrieb iS des § 34 Abs 6a BewG einer Erwerbs- u Wirtschaftsgenossenschaft o eines Vereins geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Persönlicher Anwendungsbereich des § 45d Abs 1 S 1 EStG (Meldestelle)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einen Teil der Mitteilungspflichtigen bestimmt § 45d Abs 1 S 1 EStG durch die Bezugnahme auf die Verpflichtung zum Steuerabzug nach § 44 Abs 1 EStG. Dies ist der Schuldner der KapErtr in den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, 2–4, 7a und 7b EStG, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle in den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG und die ausz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 7.1 Einzelheiten zu den die Nachversteuerung auslösenden Umständen des § 19a Abs. 4 EStG

Rz. 51 Nr. 1 des § 19a Abs. 4 EStG: Die in dieser Nr. genannten Vorgänge, insbesondere Weiterübertragungen der Vermögensbeteiligungen, setzen jeweils einen Rechtsträgerwechsel bezüglich des Vermögensgegenstands voraus. D. h. im Umkehrschluss sollten Nießbrauchsbestellungen, bei denen es zivil-, aber auch steuerrechtlich nicht zu einem Wechsel der Inhaberschaft an den Vermöge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anrechnung von Ausbildungszuschüssen (§ 33a Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 401 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Als Ausbildungsbeihilfe bezogene Zuschüsse mindern ab dem VZ 2012 nur noch die zeitanteiligen Höchstbeträge des § 33a Abs 1 EStG für die Kalendermonate, für die die Zuschüsse bestimmt sind. Die Regelung betrifft sowohl Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln als auch solche aus privaten Mitteln, die ggf als Bezüge zu erfassen sind, soweit sie de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Steuerfreiheit des Entnahmegewinns bei Errichtung einer Betriebsleiter- bzw Altenteilerwohnung (§ 13 Abs 5 EStG)

Schrifttum: Hiller, Steuerfreie Bodengewinne durch die Steuerreform 1990, INF 1988, 516; Stephan, Steuerneutrale Entnahme von Grundstücken aufgrund des SteuerreformG 1990, DB 1989, 193; Seithel, Neue Möglichkeiten der steuerfreien Entnahme von Grund u Boden nach dem SteuerreformG 1990, DStR 1989, 55; O.V., Zur steuerneutralen Entnahme des Grund u Bodens gem § 52 Abs 15 S 10 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einnahmen aus dem Grunde nach gewerblichen Tätigkeiten (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 3 EStG)

a) Grundsätzliches Rn. 254 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In § 13a EStG werden sämtliche gewerbliche Nebentätigkeiten als Sondergewinn erfasst, ohne allerdings die Direktvermarktungsaktivitäten des LuF einzuschränken. Dabei sind auch alle gewerblichen Nebentätigkeiten erfasst, die gegenüber anderen luf Betrieben erbracht werden. Rn. 255 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Können die gewerb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wegfallmitteilung (§ 13a Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Durchschnittssatzgewinnermittlung endet nach § 13a Abs 1 S 4 EStG in dem Wj, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, durch welche die FinBeh auf den Beginn der Buchführungspflicht oder den Wegfall einer der Gewinnermittlungsberechtigungen nach § 13a EStG hingewiesen hat. Eine Frist für die Mitteilung schreibt das Gesetz nicht vor. Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Keine Buchführungspflicht (§ 13a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Eine Anwendung der Durchschnittssatzgewinnermittlung ist ausgeschlossen, wenn für den einzelnen Betrieb eine gesetzliche Buchführungspflicht nach §§ 140, 141 AO besteht und der LuF hierauf hingewiesen wurde. Soweit das Gesetz davon spricht, dass der StPfl nicht buchführungspflichtig sein dürfe, ist dies unpräzise; die Buchführungspflicht bez...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Ausschluss der Durchschnittssatzgewinnermittlung für Rechtsnachfolge im laufenden Wj (§ 13a Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 95 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Geht ein luf Betrieb während eines laufenden Wj im Ganzen – (teil-)entgeltlich wie unentgeltlich – zur Bewirtschaftung als Eigentümer, Miteigentümer, Nutzungsberechtigter oder durch Umwandlung auf einen Rechtsnachfolger über, hat dieser gemäß § 13a Abs 1 S 3 EStG für den restlichen Teil des laufenden (Rumpf-)Wj den Gewinn weiterhin nach der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Korrektur materieller Fehler der letzten Festsetzung; Korrekturzeitraum (§ 70 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 211 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Regelung betrifft die Korrektur von Kindergeldfestsetzungen, die von Anfang an objektiv rechtswidrig gewesen sind. Unerheblich ist, ob die rechtswidrige Kindergeldfestsetzung auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung oder einer unzutreffenden Sachverhaltserkenntnis beruht, vgl V 22.1 Abs 1 S 1 DA-KG 2023; Weber-grellet in Schmidt, § 70 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Sondergewinne (§ 13a Abs 7 EStG)

Rn. 194 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem Bericht v 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) insbesondere im Bereich des bisherigen § 13a Abs 6 EStG aF nicht mehr hinnehmbare Besteuerungslücken festgestellt, die der Gesetzgeber nunmehr mit einer erheblichen Ausweitung der zu Sondergewinnen führenden Tatbestände zu schließen versucht. Erfasst werden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zusätzlicher ArbG-Beitrag an Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG)

Rn. 9a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 100 Abs 3 Nr 2 EStG regelt vier Voraussetzungen: Es muss sich um eine Zahlung des ArbG handeln (zum ArbG s Rn 7). Die Beitragszahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen (dazu s Rn 9b und dort "Zusammenfassung" aE). Zur Höhe der Förderung und zum Mindestbeitrag s Rn 15 ff mit Beispielen. Die Zahlung muss an einen Pens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Für Berufsausbildung (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Begriff der Berufsausbildung in § 33a Abs 1 S 1 EStG stimmt mit dem in § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG überein. Der Begriff ist weit auszulegen, BFH vom 24.06.2004, III R 3/03, BStBl II 2006, 294; BFH vom 10.05.2012, VI R 72/11, BStBl II 2012, 895; ausführlich zum Begriff der Berufsausbildung s § 32 Rn 351 ff (Pust). Rn. 131 Stand: EL ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einnahmen aus VuV von WG des luf BV (§ 13a Abs 3 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 276 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zu erfassen sind im Wj zugeflossene Einnahmen aus einer Nutzungsüberlassung, die ohne Zugehörigkeit der überlassenen WG zum luf BV als vermögensverwaltende Tätigkeit zu qualifizieren wären. Auf die Bezeichnung der vertraglichen Vereinbarungen kommt es nicht an (BMF vom 10.11.2015, BStBl I 2015, 877 Rz 74–77, glA Märkle/Hiller, Die ESt bei L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Keine negativen Einkünfte (§ 9a S 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Berücksichtigung der Pauschbeträge darf nur zu Einkünften iHv 0 EUR führen, nicht zu Verlusten in der betreffenden Einkunftsart (Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9a EStG Rz 47 (November 2023). Dabei ist jede Einkunftsart – nicht zB jedes Arbeitsverhältnis – für sich zu sehen, s bereits BFH BStBl III 1954, 302; dh, ist der Pauschbetrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gewinn aus Sondernutzungen (§ 13a Abs 6 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei der Ermittlung eines (Teil-)Gewinns für die Sondernutzungen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um solche handelt, die in der Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG namentlich aufgeführt sind, bzw um solche, die dort nicht genannt sind. Rn. 185 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird eine in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzung selbs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Aufrechnung gegenüber einem mit dem Erstattungspflichtigen in Haushaltsgemeinschaft lebenden Berechtigten (§ 75 Abs 2 EStG)

Rn. 67 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unter Durchbrechung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit weitet § 75 Abs 2 EStG die Aufrechnungsbefugnis der Familienkasse aus. Die Familienkasse kann mit Ansprüchen auf Erstattung von Kindergeld auch gegen einen späteren Kindergeldanspruch eines Berechtigten aufrechnen, der mit dem Erstattungspflichtigen in Haushaltsgemeinschaft lebt, soweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Pauschbetrag für Versorgungsempfänger (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach der bis Ende 2004 geltenden Rechtslage erhielten auch die Bezieher von Beamten- und Werkspensionen den vollen ArbN-Pauschbetrag in Höhe von damals 920 EUR, obschon ihnen typischerweise keine WK entstehen. Mit dem AltEinkG vom 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) entfiel diese Vergünstigung folgerichtig. Der genannte Personenkreis erhält ab de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Nutzungsvergütungen, Entschädigungen für die Inanspruchnahme von luf Grundbesitz für den Bau und Betrieb von Versorgungsleitungen (§ 24 Nr 3 EStG)

Rn. 221 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zu den BE führen grundsätzlich auch Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen auf solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen. Hierher gehören insb Entschädigungen und Nutzungsvergütungen für besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Steuerabzug nach § 50a EStG (§ 3 Abs 1 Nr 6 SolZG)

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei beschränkt StPfl, für die ein Steuerabzug nach § 50a EStG vorzunehmen ist, bemisst sich der SolZ gem § 3 Abs 1 Nr 6 SolZG nach dem ab dem 01.01.1998 vorzunehmenden Steuerabzug und erfasst sämtliche Fälle des § 50a Abs 1 EStG. Die Regelungen des § 3 Abs 3–5 SolZG zur Entlastung gering verdienender StPfl sind iRd § 3 Abs 1 Nr 6 SolZG nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entschädigungen für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung von WG des AV und Tieren (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst c EStG)

Rn. 231 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die bisherige Nichterfassung von Entschädigungen bei § 13a EStG aF sah der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht vom 17.01.2012 (BT-Drucks 17/8428) als einen der wesentlichen Gründe für eine gebotene Überarbeitung der Vorschrift. Zwischenzeitlich hat allerdings der BFH die vom BRH gesehene Besteuerungslücke mit Urteil BFH vom 25.09.201...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.4.1 Unentgeltliche Übertragung (§ 19a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 EStG)

Rz. 33 Eine für den Arbeitnehmer unentgeltliche Übertragung liegt vor, wenn für die Vermögensbeteiligung selbst aber auch für den Übertragungsvorgang keine Kosten vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Diese Kostenfreistellung des Arbeitnehmers ist von dem Umstand zu trennen, dass aufgrund des § 19a Abs. 1 S. 5 EStG der Arbeitnehmer für Zwecke der Nachversteuerung die Anschaffungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Mitteilungen an Sozialleistungsträger (§ 45d Abs 2 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 131 – ET: Die Verwendung der Mitteilungen für Überprüfungen im Sozialbereich ist deutlich erweitert worden. War ursprünglich nur eine Mitteilung an die Bundesanstalt für Arbeit über die Zahl der Freistellungsaufträge vorgesehen, sah schon das StSenkG 1998 eine Mitteilung an alle Sozialleistungsträger (iSd §§ 18–29 SGB I) bei Einverständnis der betroffenen Per...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Verfahren der Datenübermittlung (§ 45d Abs 1 S 1 EStG iVm § 93c AO)

Rn. 22 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Übermittlungsfrist der zu übermittelnden Daten bestimmt sich nach der AO. Nach Ablauf des Besteuerungszeitraums sind die Daten von der mitteilungspflichtigen Stelle bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres zu übermitteln; bezieht sich die Übermittlungspflicht auf einen Besteuerungszeitpunkt, sind die Daten vom Ende des Monat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausschüttungen (§ 44 Abs 2 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei inländischen Dividenden und anderen Beteiligungserträgen, aber auch anderen KapErtr wie etwa Gewinnanteilen aus Vereinen oder Gewinnauskehrungen eines rechtsfähigen BgA, muss die Ausschüttung der KapErtr von der jeweiligen Körperschaft beschlossen werden. Es ist entscheidend, was der Gewinnverwendungsbeschluss zum Ausschüttungstag sagt. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Stundung des KapErtr (§ 44 Abs 4 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Eine vor dem Zufluss mit Rücksicht auf Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners vereinbarte Stundung entbindet für die Dauer der Stundungsfrist vom KapSt-Abzug, unabhängig von der Art des KapErtr. Dabei ist aber darauf zu achten, dass dieser Aufschub sich nur in den Fällen erreichen lässt, in denen der Schuldner der KapErtr nur vorübergehend n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendung der AO (§ 100 Abs 5 Nr 2 und 3 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Förderbetrag nach § 100 EStG ist keine Steuer, sondern ein aus sozialpolitischen Erwägungen geschaffener und im EStG kodifizierter Anspruch eines ArbG bei Zahlungen von im Gesetz kodifizierten Beiträgen zugunsten seines ArbN. Aus Vereinfachungsgründen wurde die Verrechnung mit LSt-Zahlungen gewählt, obgleich der Förderbetrag keine Anknüp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Absehen von der Erteilung eines schriftlichen Änderungsbescheids (§ 70 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die durch das FamLeistG vom 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955 angefügte Vorschrift bestimmt, dass in den Fällen, in denen die Änderung der Kindergeldfestsetzung nur wegen einer Aufhebung der in § 66 Abs 1 EStG genannten Kindergeldbeträge erforderlich ist, von der Erteilung eines schriftlichen Änderungsbescheids abgesehen werden kann. Im Zusamme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Rückgewährung der Förderung (§ 100 Abs 4 EStG)

Rn. 25 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Gewährung der Förderung stellt ausschließlich auf den Zeitpunkt der Zahlung des Beitrags ab. Ändern sich später die Verhältnisse, so kommt es nicht zu einer rückwirkenden Streichung der Förderung (§ 100 Abs 4 S 1 EStG). Da die Förderung zugunsten des ArbN wirken soll, haben Änderungen in der Begünstigungsfähigkeit des Altersvorsorgevertr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.3 Überarbeitung § 19a EStG zum Vz 2024

Rz. 3a Mit Wirkung zum Vz 2024 erfuhr § 19a EStG durch das G. zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) v. 11.12.2023 eine gesetzgeberische Überarbeitung.[1] Die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen des § 19a Abs. 1 S. 1 EStG werden auch auf die Fallgruppen ausgedehnt, in denen nicht die Gesellschaft, sondern deren Gesells...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Der Betrieb einer LuF durch eine PersGes u das Verlustausgleichs- u -abzugsverbot nach §§ 15a u 15b EStG (§ 13 Abs 7 EStG)

Schrifttum: Bichel, Fragen zu Mitunternehmerschaften in der LuF, StBp 1982, 132; Bichel, Das steuerliche BV bei Mitunternehmerschaften im Bereich der LuF, INF 1984, 1 u 145; Fuchs/Schröder, PersGes in der LuF, INF 1984, 409; Hiller, Die Familiengesellschaft in der Landwirtschaft, INF 1985, 224; Lindberg, § 15b EStG – das endgültige Aus für Steuersparmodelle?, INF 2006, 269; Fleisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wahlrecht auf anderweitige Gewinnermittlung (§ 13a Abs 2 EStG)

Rn. 131 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wie bisher kann ein zur Durchschnittssatzgewinnermittlung verpflichteter LuF auf Antrag seinen Gewinn für den gesamten luf Betrieb freiwillig nach § 4 Abs 1 bzw Abs 3 EStG ermitteln; an diesen Antrag ist er für vier Wj gebunden. Nach deren Ablauf verlängert sich der Vierjahreszeitraum nicht automatisch, sondern nur aufgrund eines erneuten A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Kürzung der Beträge des § 33a Abs 1 S 1–4 EStG (Ländergruppeneinteilung)

Rn. 220 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Aufwendungen an einen nicht unbeschränkt stpfl Empfänger können nur insoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen des ausländischen Staates, in dem die unterhaltene Person ihren Wohnsitz hat, notwendig und angemessen sind. Dabei ist höchstens der Betrag anzusetzen, der sich nach § 33a Abs 1 S 1–4 EStG ergibt. Dementsprechend min...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs 5 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 160 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b BewG) ist gemäß § 13a Abs 5 EStG nach § 51 EStDV zu ermitteln; es handelt sich insoweit um eine durch eine BA-Pauschale ergänzte EÜR (Kanzler in H/H/R, § 13a EStG Rz 47, Dezember 2020). Durch die Bezugnahme auf § 160 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b BewG wird zudem klarg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge bei zeitanteiliger Kürzung (§ 33a Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 381 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person (§ 33a Abs 1 EStG) EStG), die auf die Kalendermonate entfallen, in denen die in Abs 1–2 bezeichneten Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, sind nicht auf die nach § 33a Abs 3 S 1 EStG verminderten Höchstbeträge anzurechnen. Einkünfte und Bezüge entfallen auf die Kürzungsmonate, denen si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Festsetzung durch Bescheid (§ 70 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Kindergeld ist nach § 31 S 3 EStG eine Steuervergütung, sodass nach §§ 1 Abs 1, 37 Abs 1, 155 Abs 4 AO die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften, so die Korrekturvorschriften der §§ 172ff AO, sinngemäß Anwendung finden, BFH vom 23.11.2001, VI R 125/00, BStBl II 2002, 296; BFH vom 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237 (zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Anwendung des § 33a EStG im Vorauszahlungs- und LSt-Ermäßigungsverfahren

Rn. 91 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die nach § 33a EStG abziehbaren Beträge finden nach § 37 Abs 3 S 4 EStG nur dann bei der Festsetzung oder Anpassung von ESt-Vorauszahlungen Berücksichtigung, wenn sie zusammen mit Aufwendungen nach §§ 33 und 33b EStG und bestimmten Sonderausgaben insgesamt EUR 600 übersteigen. Entsprechendes gilt für die Berücksichtigung als ag Belastungen im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Sonderregelung für KapSt auf Mehrabführungen aus vororganschaftlicher Zeit (§ 44 Abs 7 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 14 Abs 3 KStG stuft für Steuerzwecke Mehrabführungen innerhalb eines Organschaftsverhältnisses, die ihren Grund in Ereignissen vor dem Beginn der ertragsteuerlichen Organschaft haben, abweichend vom Gesellschaftsrecht als Ausschüttungen ein. Die gegenteilige Auffassung des BFH vom 18.12.2002, I R 51/01, BStBl II 2005, 49 hat der Gesetzgebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Höchstbetrag (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 103 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag der Aufwendungen, der im Kj vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden kann, beläuft sich nach § 33a Abs 1 S 1 EStG ab dem VZ 2024 auf EUR 11 604 (EUR 10 908 für VZ 2023; EUR 10 347 für VZ 2022; EUR 9 744 für VZ 2021; EUR 9 408 für VZ 2020; EUR 9 168 für VZ 2019; EUR 9 000 für VZ 2018; EUR 8 820 für VZ 2017; EUR 8 652 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufwendungen (§ 33a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass dem StPfl Aufwendungen entstanden sind. Aufwendungen sind bewusste und gewollte Vermögensverwendungen, die in Geld oder Sachwerten bestehen, dazu ausführlich s § 33 Rn 69ff (Nacke). Erfolgen Sachaufwendungen, sind diese in entsprechender Anwendung des § 15 Abs 2 BewG mit den üblichen Mittelpreisen des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden und dem dazugehörigen Aufwuchs, Gebäuden, immateriellen WG und Beteiligungen (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 204 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Rahmen einer EÜR sind gemäß § 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst a EStG diejenigen Gewinne (bzw Verluste) zu erfassen, die anlässlich der Veräußerung bzw Entnahme von Grund und Boden und Gebäuden (s Rn 205–217), dem dazugehörigen Aufwuchs (s Rn 218–219), immateriellen WG (s Rn 220) und Beteiligungen (s Rn 223) entstehen; sie sind nicht mit dem Ansatz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 24 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 218 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das Tatbestandsmerkmal "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" setzt voraus, dass Ersatz für Einnahmen geleistet wird, die ausgefallen sind, und dass diese Einnahmen – ihr Zufluss unterstellt – unter die Einkunftsart "LuF" iSd § 2 Abs Nr 1 EStG gefallen wären. Voraussetzung ist demnach, dass der LuF infolge einer Beeinträchtig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Veräußerungs- o Aufgabegewinn (§ 14 EStG)

Rn. 109 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird in sachlichem u zeitlichem Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung o -aufgabe Grund u Boden durch Errichtung einer Betriebsleiter- o Altenteilerwohnung entnommen, ist der Entnahmegewinn nicht steuerfrei, sondern geht in den uU tarifbegünstigten Veräußerungs- bzw Aufgabegewinn iSd § 14 EStG ein, denn die Steuerbefreiung erstreckt sic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Anpassung an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse (§ 13a Abs 8 EStG)

Rn. 292 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 13a Abs 8 EStG ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechts-VO mit Zustimmung des Bundesrates die Werte in Anlage 1a zu § 13a EStG (den Grundbetrag und die Zuschläge für eine verstärkte Tierhaltung – Nr 1 –, die Sondernutzungsgrenzen – Nr 2 – sowie die BA-Pauschalen – Nr 3) turnusmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Ausgen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Anrechnung von Einkünften, Bezügen und Zuschüssen auf den Höchstbetrag (§ 33a Abs 1 S 5 EStG)

1. Anrechnung Rn. 191 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG iHv EUR 11 604 (EUR 10 908 für VZ 2023; EUR 10 347 für VZ 2022; EUR 9 744 für den VZ 2021; EUR 9 408 für VZ 2020; EUR 9 168 für VZ 2019; EUR 9 000 für VZ 2018; EUR 8 820 für VZ 2017; EUR 8 652 für 2016; ferner s Rn 189), ggf erhöht um den nach § 33a Abs 1 S 2 EStG ermittelten Betrag fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Gemeinschaftstierhaltung nach § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG

Schrifttum: Wolter, Steuerrechtliche Sonderregelungen für landw Tierhaltungskooperationen, DStZ 1971, 326; Felsmann, Die Abgrenzung der LuF vom Gewerbe, INF 1975, 361; Sommerfeldt, Die bewertungsrechtliche Behandlung der landw Tierhaltungsgemeinschaften, DStZ 1980, 100; Heins, Brennpunkte bei Tierhaltungskooperationen gem § 51 BewG, AgrB 2017, 312. Verwaltungsanweisungen: R 13.2 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Erhöhungsbetrag für Kranken- und Pflegeversicherung (§ 33a Abs 1 S 2 EStG)

1. Voraussetzungen für die Erhöhung des nach § 33a Abs 1 S 1 EStG abziehbaren Höchstbetrags (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 1 EStG) Rn. 155 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Höchstbetrag nach § 33a Abs 1 S 1 EStG erhöht sich, sofern der StPfl für die unterhaltene Person Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung iSv § 10 Abs 1 Nr 3 EStG aufgewendet hat (§ 33a Abs 1 S 2 Hs 1 EStG), vgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Unterhaltsleistungen an nicht unbeschränkt stpfl Empfänger (§ 33a Abs 1 S 6 EStG)

1. Kürzung der Beträge des § 33a Abs 1 S 1–4 EStG (Ländergruppeneinteilung) Rn. 220 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Aufwendungen an einen nicht unbeschränkt stpfl Empfänger können nur insoweit abgezogen werden, als sie nach den Verhältnissen des ausländischen Staates, in dem die unterhaltene Person ihren Wohnsitz hat, notwendig und angemessen sind. Dabei ist höchstens der Betrag a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Voraussetzungen im Allgemeinen (§ 13a Abs 1 EStG)

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rn. 32 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG kommt grundsätzlich in Betracht bei unbeschränkt wie beschränkt StPfl (s § 49 Abs 1 Nr 1 EStG), die einen im Inland belegenen luf Betrieb bewirtschaften. Wenngleich die Durchschnittssatzgewinnermittlung nach der Neuregelung nicht mehr unmittelbar an den für den luf Betrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Freibetrag (§ 33a Abs 2 S 1 EStG)

1. Abgeltung des Sonderbedarfs Rn. 281 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das 2. FamFördG vom 19.08.2001, BStBl I 2001, 533 hat § 33a Abs 2 EStG mit Wirkung zum 01.01.2002 neu gefasst, s Rn 10. Da der allg Ausbildungsbedarf des volljährigen Kindes beginnend mit dem VZ 2002 nunmehr nach § 32 Abs 6 S 1 Hs 2 EStG durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsb...mehr