Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Steuererhebung

Rn. 1274 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenscheinen oder sonstigen Ansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Die Dividende unterliegt – bei Einlösung des Dividendenscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG und somit dem KapSt-Einbeh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1390 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Übertragung oder Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 12 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Einbehalt von KapSt hat dabei grundsätzlich abgeltende Wirkung (§ 43 Abs 5 S 1 EStG). Der Einbehalt der KapSt ist nach § 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1350 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Erträgen aus Renten- und Lebensversicherungen gemäß § 20 Abs 1 Nr 6 EStG auch Veräußerungsgewinne der in § 20 Abs 1 Nr 6 genannten Renten- und Lebensversicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1490 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 5 S 1 EStG regelt, dass Gewinnausschüttungen und Liquidationserlöse iSv § 20 Abs 1 Nr 1 u 2 EStG der Anteilseigner erzielt. Anteilseigner ist nach § 20 Abs 5 S 2 EStG derjenige, dem nach § 39 AO die Anteile an dem KapVerm iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen sind. Nach § 20 Abs 5 S 3 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Steuerbefreiung der Zinszahlung

Rn. 1288 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG enthält keine dem § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG vergleichbare Regelung, wonach die Besteuerung des Veräußerungsgewinns der verbrieften und unverbrieften Forderung an die Stelle der Besteuerung der Zinsen aus § 20 Abs 1 (Nr 7) EStG tritt. Nach dem Sinn und Zweck des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 1206 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bis zur Einführung der AbgSt wurden die Gewinne aus der Veräußerung von im PV gehaltene Kapitalanlagen grundsätzlich den nicht steuerbaren Vorgängen auf privater Vermögensebene zugeordnet. § 20 Abs 2 EStG (bis VZ 2008) unterwarf ausnahmsweise Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen der Besteuerung, wenn die Kapital- bzw Ertragsforderung get...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Veräußerungsbegriff

Rn. 1272 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH vom 03.12.2019, VIII R 34/16, BStBl II 2020, 836 mwN). Einzelheiten s Rn 1215ff. Eine unentgeltliche Übertragung eines Anspruchs auf Gewinnausschüttung zB durch Schenkung oder Erbfolge fällt nicht unter § 20 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1385 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung oder Aufgabe einer die Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 9 EStG vermittelnden Rechtsposition. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Erträgen aus § 20 Abs 1 Nr 9 EStG auch die Aufgabe und Übertragung von Mitgliedschaften oder die Stellung als Gesellschafte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Struktur

Rn. 1200 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 EStG erweitert die Einkünfte aus KapVerm um die Veräußerung von Kapitalanlagen. Hiermit durchbricht der Gesetzgeber die grundsätzliche Nichtsteuerbarkeit von im PV realisierten Veräußerungsgewinnen. Rn. 1201 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 EStG erfasst die Gewinne aus Veräußerungsgeschäften der aufgezählten WG des PV oh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Verluste aus der StB während des Zeitraums der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage

Rn. 210 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum Schluss des Wj, das der erstmaligen Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage vorangeht, sind die verrechenbaren Verluste nach § 15a Abs 4 EStG gesondert festzustellen. Diese verrechenbaren Verluste sind im Weiteren nach § 15a Abs 2 EStG auch während der Zeit der Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Keine Veräußerung der dazugehörigen Schuldverschreibung

Rn. 1286 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG sieht vor, dass die dazugehörigen Schuldverschreibungen nicht mitveräußert werden. Dazu ist eine Abtrennung des Zinsscheins oder der Zinsforderung von dem Stammrecht erforderlich (sogenanntes Bond-Stripping). Dadurch wird die ursprünglich festverzinsliche Schuldverschreibung in eine Nullkupon-Anleihe (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1305 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG gehört zu den Einkünften aus KapVerm auch der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der StPfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG gehört ferner zu den Einkünften aus KapVerm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einordnung in die Gesetzessystematik

Rn. 31 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Gesetzessystematisch ist die Regelung des § 23 EStG den sog Überschusseinkünften zuzuordnen. § 2 Abs 2 EStG teilt die verschiedenen Einkunftsarten in sog Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) und Überschusseinkünfte (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG). Die wichtigste Konsequenz dieser dualistischen Einkünfteermittlung ist in der Besteuerung bzw Nichtbesteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1235 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG regelt, dass der Gewinn aus der Veräußerung von den hier genannten Kapitalbeteiligungen zu den Einkünften aus § 20 EStG zählt. Die Beteiligungen müssen im PV gehalten werden. Befinden sie sich im BV, werden Gewinne nach den Gewinneinkunftsarten besteuert (§ 20 Abs 8 EStG). Eine Anwendungskonkurrenz kann zu § 17 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anwendungsbereich

Rn. 4a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 EStG gilt sowohl für die Einkünfte von unbeschränkt (§ 1 Abs 1–3, § 1a EStG) als auch von beschränkt (§ 1 Abs 4, §§ 49, 50 EStG) StPfl, über § 8 Abs 1 S 1 KStG ist die Vorschrift auch für das Einkommen von Körperschaften anzuwenden. Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist Voraussetzung, dass das inländische Besteuerungsrecht besteht (s F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerungsgegenstand

Rn. 826 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a Hs 1 EStG unterwirft Einnahmen aus Leistungen des BgA der Besteuerung, die mit Gewinnausschüttungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar sind. § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a Hs 2 EStG erweitert – ähnlich wie bei § 20 Abs 1 Nr 9 EStG – den Besteuerungsgegenstand durch entsprechende Anwendungen des § 20 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Besteuerung auf Anteilsebene

Rn. 470b Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Ab dem VZ 2018 gehören Investmenterträge nach § 16 InvStG 2018 gemäß § 20 Abs 1 Nr 3 EStG (Anteile im PV) bzw § 20 Abs 8 EStG (Anteile im BV) zu den stpfl KapErtr. Die KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 3 EStG unterliegen grundsätzlich der AbgSt (§ 32d Abs 1 EStG). Die Anrechnung ausländischer Steuern erfolgt nach § 32d Abs 5 EStG. Der Sparer-Pauschb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinn aus der Veräußerung

Rn. 1329 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG regelt den Grundfall der Veräußerung von stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen. Unter Veräußerung versteht der BFH die entgeltliche Übertragung des –zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auf einen Dritten (BFH v 03.12.2019, VIII R 34/16, BFH/NV 2020, 640 mwN). Einzelheiten s Rn 1215ff. Der Veräußerungsge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1325 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG besteuert den Gewinn aus der Veräußerung von WG, die Erträge iSd § 20 Abs 1 Nr 4 EStG erzielen. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu den laufenden Einkünften aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen gemäß § 20 Abs 1 Nr 4 EStG auch Gewinne aus der Veräußerung von WG, die diese laufenden Ertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Forderungsverzicht aus einem privaten Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bha) Privates Darlehen Rn. 1376 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, S 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Anwendungsfälle von Termingeschäften

ea) Optionsrechte Rn. 1315 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Optionsgeschäften erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer (auch "Stillhalter" genannt) gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl von Basiswerten (zB Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem vorab festgelegten Basispreis vom Verkäufer der Option zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Forderungsausfall aus einem privatem Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bga) Privates Darlehen Rn. 1373 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Steuererhebung

Rn. 1292 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung von verbrieften und unverbrieften Zinsansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Zins unterliegt – bei Einlösung des Zinsscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG und somit dem KapSt-Einbehalt nach § 43 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 EStG regelt die Zuordnung von bestimmten Entschädigungen (Nr 1), von Einkünften aus ehemaligen Tätigkeiten oder früheren Rechtsverhältnissen (Nr 2) sowie von Nutzungsvergütungen nebst Zinsen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke (Nr 3) zu den Einkünften iSd § 2 Abs 1 EStG. Mit dieser Vorschrift wird keine zusätzlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zinsscheine und Zinsforderungen einer Schuldverschreibung

Rn. 1278 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In den sachlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG fällt die Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen einer Schuldverschreibung. Die Einordnung, ob der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG einschlägig ist, hängt auch von der Fälligkeit der Zinszahlung ab. Die Fälligkeit erg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rückzahlung

Rn. 1332 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Rückzahlung der Darlehensvaluta bei Beendigung der Laufzeit des Darlehens stellt ein der Veräußerung gleichgestellter Vorgang dar. Übersteigt die zurückgezahlte Darlehensvaluta die historischen AK, so ist der Gewinn (dazu s § 20 Abs 4 EStG) der Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG zu unterziehen. Ein sich e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Alternativmöglichkeiten

Rn. 203 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Verhältnis von § 5a Abs 1 EStG zu § 15a EStG bereitete auch nach In-Kraft-Treten des SeeschifffahrtsanpassungsG Schwierigkeiten. Zielsetzung des § 15a EStG ist die Begrenzung des Verlustausgleichs auf solche Verluste, mit denen der StPfl wirtschaftlich belastet ist. Um den Zielsetzungen der § 5a EStG und § 15a EStG jeweils gerecht zu we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1393 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 2 EStG gelten auch als Veräußerung iSv § 20 Abs 2 S 1 EStG die Einlösung, die Rückzahlung, die Abtretung, die verdeckte Einlage in eine KapGes sowie in Fällen des § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens. Diese Regelung wurde mit dem UntStRG 2008 (BGBl I 2007, 1912) eingeführt. Gleichge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsbegriff

Rn. 1354 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S Nr 6 S 1 EStG bestimmt, dass die Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG der Besteuerung unterliegt. Hierunter fallen Verträge, in denen die Ansprüche des Versicherungsnehmers, insbesondere aus kapitalbildenden Lebensversicherungen, abgetreten werden, sowie Verträge, durch die ein Dritte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1345 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Gewinne aus der Übertragung von Grundpfandrechten wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Rn. 1346–1349 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Steuererhebung

Rn. 1357 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Veräußerungsgewinne von Ansprüchen aus Versicherungsleistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 6 EStG wird keine KapSt erhoben. Diese Veräußerungsgewinne unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Auch Gewinne bei der Veräußerung von steuerlich begünstigten Neuve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Körperschaftsteuer

Rn. 270 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Mit BMF vom 10.07.2023, BStBl I 2023, 1486 Rz 39–Rz 42 hat die FinVerw zu den Auswirkungen der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage auf die KSt Stellung genommen. Danach gilt das Folgende:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1239 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht ist § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1 EStG auf Veräußerungen von Anteilen an einer Körperschaft iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG anzuwenden. Der Anwendungsbereich wird durch § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 2 EStG erweitert auf Genussrechte iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften. ba) Anteile an Körperschaften Rn. 1240...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Besteuerungsgrundsätze

Rn. 809 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Von den KapErtr ist der KapSt-Einbehalt nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 7b EStG iVm § 31 KStG vorzunehmen. Die KapSt beträgt 15 % des KapErtr (§ 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG). Ist der Empfänger der Leistungen unbeschränkt kstpfl und fallen die ausschüttungsgleichen Leistungen und vGA iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG bei ihm in einem inländischen gewerbl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Vollrisikopapiere

Rn. 1368 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG werden auch Spekulationserträge besteuert, bei denen die Rückzahlung des KapVerm oder die Ertragserzielung oder beides unsicher sind (Vollrisikopapiere). Nach alter Rechtslage (bis VZ 2008, zur zeitlichen Anwendung s Rn 1367) wurden die Wertveränderungen außerhalb der Jahresfrist steuerlich nur erfasst, wenn d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Anwartschaften

Rn. 1246 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Anwartschaften iSv § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG sind alle dinglichen oder schuldrechtlichen Rechte zum Erwerb eines Anteils einer Körperschaft iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu verstehen. Hierzu gehören Bezugsrechte im Rahmen einer Kapitalerhöhung nach § 186 AktG. Hiernach muss jedem Aktionär auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisheri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 103 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 24 Nr 3 EStG grenzt die dort aufgeführten Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen auf solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen, von den übrigen Einkünften ab, um den Kreis der Tarifbegünsti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bemessungsgrundlage

Rn. 19 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 10f Abs 1 S 1 EStG begünstigt HK und AK an eigenen Gebäuden oder Gebäudeteilen. Dabei müssen hinsichtlich der begünstigten Maßnahmen die Voraussetzungen von § 7h EStG oder § 7i EStG vorliegen (dazu s Rn 7–13). Es sind nur solche AK einbezogen, die auf Baumaßnahmen entfallen, die nach dem rechtswirksamen Abschluss des Grundstückskaufvertrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Art und Höhe der Entschädigung

Rn. 16 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Entschädigung wird im Regelfall in einer Geldleistung bestehen. Sie kann aber auch in geldwerten Sachleistungen (s § 8 Abs 1 EStG) liegen, etwa der unentgeltlichen Nutzung eines Einfamilienhauses (BFH vom 22.01.1988, VI R 135/84, BStBl II 1988, 525), einer Grundstücksübertragung (BFH vom 22.01.2009, IV R 12/06, BFH/NV 2009, 933) oder der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Eigentümer des Gebäudes

Rn. 14 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Sonderausgabenabzug kann von jedem unbeschränkt oder beschränkt StPfl, somit nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden. Es muss sich um das "eigene" Gebäude des StPfl handeln (§ 10f Abs 1 S 1 EStG). Dieser muss somit bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie sein. Wirtschaftliches Eigentum iSv §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1334 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Gewinne aus der Veräußerung von stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Für Einkünfte aus stillen Beteiligungen und partia...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1340 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfandrechte besteuert. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Ausscheiden oder Veräußerung des WG

Rn. 215 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Scheidet das für den Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr eingesetzte WG aus dem BV aus, ist das Ausscheiden in der StB zu dokumentieren. Der dadurch ausgewiesene Gewinn (oder auch Verlust) beeinflusst unmittelbar das Ergebnis der StB. Ist das danach bilanzierte Ergebnis ein Gewinn, gelten zunächst die Ausführungen zu s R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Veräußerungsgewinn

Rn. 1355 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Veräußerungsgewinn ist nach § 20 Abs 4 EStG zu ermitteln. Hierzu sieht § 20 Abs 4 S 4 EStG bei einer Veräußerung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG Besonderheiten vor (s Rn 1439). Als AK bei der Veräußerung von kapitalbildenden Renten- und Lebensversicherungsansprüchen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 67 S 1 EStG bestimmt, dass das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse schriftlich zu beantragen ist; eine elektronische Antragstellung ist zulässig. § 67 S 2 EStG regelt, das neben dem Berechtigten auch derjenige einen Antrag stellen kann, der ein berechtigtes Interesse an der Leistung des Kindergelds hat. Erfolgt die Antragstellung dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Entstehung der KapSt

Rn. 808 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die KapErtr, also die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG, dem Gläubiger (= Trägerkörperschaft des BgA) zufließen (§ 44 Abs 1 S 2 EStG). Der Schuldner der KapSt ist nach § 44 Abs 1 S 1 EStG der Gläubiger der KapErtr (Trägerkörperschaft des BgA). Im Zeitpunkt des Zuflusses der KapErtr hat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Optionsanleihe

Rn. 699 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Optionsanleihen stellen Anleihe und Optionsschein jeweils selbstständige WG dar. Anleihe: Der Inhaber besitzt das Recht auf Rückzahlung des Nominalbetrags. Erträge aus der Anleihe sind nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (laufende Einnahme) bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG (Veräußerungsgewinn, Einlösung) als Einkünfte aus KapVerm zu behandeln. Optionss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Anteile an Körperschaften

Rn. 1240 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbesondere inländische und ausländische Aktien, GmbH-Anteile und Anteile an Genossenschaften zu nennen (Einzelheiten s Rn 200ff). Auch Anteile an den Vorgesellschaften (zB eine Vor-GmbH oder Vor-AG) stellen Anteile an Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, da diese bereits körpersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1570 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 8 S 1 EStG regelt, dass KapErtr den Einkünften aus LuF, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus VuV zuzurechnen sind, wenn sie im Rahmen dieser Einkunftsarten anfallen. Es handelt sich hier um eine gesetzliche Zuordnungsvorschrift, nicht aber um einen eigenen Besteuerungstatbestand. Nach diesem Subsidiaritätsprinzip...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kritische Würdigung der Rspr des BFH

Rn. 32 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Rspr des BFH und die ihm folgende hA des Schrifttums (kritisch hingegen Horn in H/H/R, § 24 EStG Rz 28 (April 2019)) ist offenbar von der Überlegung getragen, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes des § 34 EStG im unternehmerischen Bereich eingeschränkt werden müsse, weil dort viele (normale) Geschäftsvorfälle vorkommen können, ...mehr