Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Umwandlungsgesetz

Rn. 402 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es handelt sich um eine Verschmelzung unter Aufnahme (§ 2 Nr 1 UmwG), weil die Gesellschaft, auf die verschmolzen werden soll, bereits besteht. Bei der Verschmelzung auf einen schon bestehenden Rechtsträger wird das gesamte Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung übertragen, wobei den Anteilsinhabern des üb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine nur faktische Beherrschung der Betriebs-KapGes

Rn. 320f Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nur in Ausnahmefällen ist bei fehlender Stimmrechtsmehrheit der "maßgeblichen Personengruppe" die Beherrschung des Betriebsunternehmens lt BFH allein aufgrund einer tatsächlichen (faktischen) Machtstellung der Besitzgesellschafter anzunehmen: BFH BStBl II 1997, 437; 1987, 28; 1976, 750 mit Bestätigung zu BFH BStBl II 1982, 476; 1972, 63; 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 315a Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es bestanden bis zum Abschluss des Revisionsverfahren I R 72/16 zu FG Köln v 31.8.2016, 10 K 3550/14, EFG 2016, 1997 betreffend einen Outboundfall Zweifel, ob die Betriebsaufspaltungsgrundsätze auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Anwendung finden, obwohl es das "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung bis dahin schon seit rd 75 Ja...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (aa) Kontrolle von E-Mails

Rz. 421 Bei einer Anwendbarkeit des Fernmeldegeheimnisses scheidet eine inhaltliche Kontrolle in aller Regel aus.[1213] Dasselbe Ergebnis ergibt sich unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes bzw. des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Lediglich in Ausnahmefällen kann ein inhaltliches Kontrollrecht des Arbeitgebers bestehen, wenn z.B. der konkr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.4 Rechtsfolgen des § 8a Abs 3 KStG

Tz. 174 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wenn die in § 8a Abs 3 KStG genannten Zusatzvoraussetzungen nicht vorliegen (dh wenn die maßgeblichen Vergütungen für Gesellschafter-FK bei einem zum Konzern gehörenden Rechtsträger mehr als 10 % der Nettozinsaufwendungen insges betragen), kann kein konzernzugehöriger Rechtsträger den in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG geregelte EK-Escape in A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Sechster bis Achter Teil des UmwStG

Tz. 169 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Im Sechsten bis Achten Teil des UmwStG ist zwischen der Unternehmenseinbringung (s § 20 UmwStG) und dem Anteilstausch (s § 21 UmwStG) zu unterscheiden. Entspr der Systematik der übrigen Teile des UmwStG ist der Vermögensübergang auch bei den Umw des Sechsten bis Achten Teils zunächst nur zum gW möglich. Auf Antrag kann die übernehmende Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Formvorschriften

Tz. 248 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für Abschluss und Änderung eines schuldrechtlichen Vertrags besteht grds kein Formzwang. Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind gültig. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es in der Praxis zweckmäßig ist, Verträge zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter schriftlich abzuschließen. Wird für Vertragsänderungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.4 Erstmalige Anwendung auf Gewinne iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995

Tz. 372 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Für die erstmalige zeitliche Anwendung auf Gewinne iSd § 21 Abs 3 UmwStG 1995 enthält das Ges keine besondere Anwendungsregelung. Nach der Grundregel des § 52 Abs 37a S 2 EStG idF des StSenkG ist § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG erstmals auf Gewinne anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit erzielt werd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.7 Verhältnis zu § 90 Abs 3 AO

Tz. 29 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 90 Abs 3 AO ist nach seinem Wortlaut auch in den Fällen des § 8a KStG iVm § 4h EStG anwendbar. Eine vergleichbare Frage stellte sich iRd Anwendung des § 8a KStG aF. Nach Ansicht von Körner (IStR 2004, 217, 229) stellte § 8a KStG aF eine den § 90 Abs 3 AO verdrängende Spezialregelung dar. Prinz (FR 2004, 1249, 1253) ging davon aus, dass § 8...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.11 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Besitzunternehmen

Tz. 1383 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Anteile an der Betriebs-Gesellschaft stellen bei einer Betriebsaufspaltung insoweit notwendiges (Sonder-)BV beim Besitzunternehmen dar, als die Gesellschafter der Betriebs-Gesellschaft auch am Besitzunternehmen beteiligt sind. Daraus folgt zwingend, dass Ausschüttungen der Betriebs-GmbH insoweit auch zu (Sonder-)BE beim Besitzunternehme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuervergünstigungen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mit der Anerkennung als nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) steuerbegünstigt durch die zuständigen Finanzbehörden wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder Verfolgung kirchlicher Zwecke sind Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen verbunden. Regelungen werden in den Einzelsteuergesetzen getroffen. Praxisrelevant ist, dass eine zuerkannte Anerkenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.2 Umwandlung einer Kapital- auf Kapitalgesellschaft

Tz. 1542 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Es handelt sich grds auch bei der übernehmenden Kö um eine vGA an den (ehemaligen) Gesellschafter der übertragenden Kö. Das gilt auch dann, wenn die begünstigte Person an der übernehmenden Kö nach der Umwandlung nicht mehr beteiligt sein sollte; es liegt dann eine vGA an einen sog "Nicht-mehr-Gesellschafter" vor; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.7 Begünstigte Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG

Tz. 324f Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach § 8 Abs 7 KStG werden bei bestimmten ("begünstigten") Dauerverlustgeschäften eines BgA die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen. Dadurch wird auch die Entstehung von Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG verhindert (ausführlich hierzu s § 8 Abs 7 KStG Tz 34ff). IHd Verlustes wird jedoch bei Regiebetrieben ein jährlicher Ausgleich des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2.3 Besteuerung auf überhöhten Pensionszusagen beruhender verdeckter Gewinnausschüttungen an ehemalige Gesellschafter

Tz. 606 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Es stellt sich auch die Frage, wie überhöhte Pensionszusagen, die auf Ebene der Gesellschaft als vGA behandelt wurden, zu behandeln sind, wenn zB durch einen Anteilsverkauf die Pension zu einem Zeitpunkt zufließt, in dem der "verursachende" Ges-GF nicht mehr AE ist. Grds zu vGA an sog "Nicht-mehr-Gesellschafter" s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 40...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 § 8b Abs 7 KStG 1999

Tz. 308 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bis zum VZ 1998 ist grds § 3c Abs 1 EStG zu beachten. Nach Ansicht des EuGH (s Urt des EuGH v 23.02.2006, BStBl II 2008, 834 – Rs Keller Holding GmbH –) verstößt die Anwendung des § 3c Abs 1 EStG auf Aufwendungen, die auf Dividenden entfallen, die von einer TG in einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen, gegen die Niederlassungsfreiheit . Hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch die rückwirkende Neufassung des § 8c Abs 1 KStG durch das UStAVermG (s Tz 37) wurde die zuvor noch bestehende zweistufige Verlustabzugsbeschränkung aufgehoben. Nach § 8c Abs 1 KStG aF galt dabei folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.2 Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 1553 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sofern die begünstigte Person MU der übernehmenden Pers-Ges wird (und somit die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 oder 2 UmwStG anwendbar ist), sind die bisher als vGA angesetzten Beträge ab dem stlichen Übertragungsstichtag (also rückwirkend) als Entnahmen zu behandeln (und nicht mehr als Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG). Hierzu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 286 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hinsichtlich des pers Anwendungsbereichs des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 bis 3 und 5 EStG ist zwischen drei Gruppen von BgA zu unterscheiden: Unter die erste Fallgruppe fallen BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich ermitteln oder die in § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG genannte Umsatz- oder Gewinngröße ü...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / ff) Vorzeitige Beendigung und Gehaltskapitalisierung

Rz. 406 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können darüber hinaus vereinbaren, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzuziehen und vorsehen, dass sich in diesem Fall seine Abfindung aufgrund der Ersparnis weiterer Bruttogehälter erhöht (sog. "Turboklausel" oder "Sprinterklausel"). Die Beendigungserklärung des Arbeitnehmers bedarf gemäß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.1 Begriff

Tz. 575 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Überversorgung liegt typisierend dann vor, wenn bei Versorgungsbezügen in Höhe eines festen Betrages (Festbetragszusage) die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der ges Rentenversicherung (und ua anderen Versorgungsansprüchen) 75 % der am Bil-Stichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt. Bei einer Witwenversorg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Ausländische Betriebsstätte

Tz. 79 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG ist die Zinsschranken-Grundregel auch dann nicht anzuwenden, wenn der Stpfl. über keine Betriebsstätte außerhalb des Staates verfügt, in dem sich sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Sitz oder seine Geschäftsleitung befindet UE zutr wurde der Wortlaut nach Sinn und Zweck der Zinsschrankenregelung dergesta...mehr

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§ 23 Steuerrecht / b) Umgekehrte Abfindung

Rz. 64 Zu umgekehrten Abfindung im Zusammenhang mit einer zunächst teilweisen Auseinandersetzung kommt es, wenn im Rahmen der endgültigen Auseinandersetzung vom Empfänger der Abfindung aus der Teilauseinandersetzung seinerseits eine Abfindung gezahlt wird. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wirkt sich diese zweite oder umgekehrte Abfindung wie eine Kürzung der ursprünglich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.3 Aufwand durch Zuführung zu Passivposten

Tz. 372 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Auch bei BA, die sich aus der Bildung von bzw der Zuführung zu Passivposten ergeben, gelten diese Grundsätze entspr. Von Bedeutung sind dabei insbes die BA, die sich aufgrund von Zuführungen zu Rückstellungen (zB Tantieme- oder Pensionsrückstellungen) ergeben. Dem betrieblichen Aufwand steht in diesem Fall noch kein tats Vermögensabfluss ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Liquidation, Kapitalherabsetzung und Wertaufholung (§ 8b Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 190 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 2 S 3 KStG bleiben bei der Ermittlung des Einkommens auch Gewinne aus der Auflösung oder der Herabsetzung des Nenn-Kap oder aus dem Ansatz des in § 6 Abs 1 Nr 2 S 3 EStG bezeichneten Werts außer Ansatz. Vor der Neufassung des § 8b Abs 2 KStG durch das sog Korb II-Ges waren die oa Tatbestände in der Aufzählung des § 8b Abs 2 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.2 Verzicht auf ein Ausgabeaufgeld durch alle Gesellschafter

Tz. 1457 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Wird bei einer Kap-Ges eine Kap-Erhöhung gegen Einlage beschlossen und nehmen ausschließlich die bisherigen AE in dem Verhältnis an der Kap-Erhöhung teil, wie sie auch zuvor am Nenn-Kap beteiligt waren ("verhältniswahrend"), wird möglicherweise auf die Zahlung eines Ausgabeaufgeldes seitens der Kap-Ges verzichtet. Dadurch gehen die in den b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.5 Aufwand durch Erwerb von Wirtschaftsgütern zu einem unangemessen hohen Kaufpreis

Tz. 377 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erwirbt eine Kö ein WG aus gesellschaftsrechtlich veranlassten Gründen zu einem unangemessen hohen Kaufpreis, ist bereits innerhalb der St-Bil die Kaufpreiszahlung in angemessene AK und einen Aufwand aufzuteilen. Der Aufwand stellt auf der ersten Stufe der Gewinnermittlung eine BA dar und führt auf der zweiten Stufe der Gewinnermittlung zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeine Grundsätze und Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung in diesen Fällen

Tz. 1204 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, geht es häufig um die Angemessenheit der Gewinnverteilung. Dabei ist zur Beantwortung der Frage, ob und ggf in welchem Umfang eine vGA vorliegt, die bisherige Gewinnverteilung mit dem Sachverhalt zu vergleichen, der verwirklicht worden wäre, wenn alle Beteiligten die wirtsch Eigeninteressen der Kö h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.1 Begriff des Regiebetriebs

Tz. 302 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Ein Regiebetrieb ist eine rechtlich unselbständige Einheit der Träger-Kö, die finanzwirtsch nicht Sondervermögen der Gemeinde darstellt. Er ist Teil des Haushalts der Gemeinde. Entsteht im Regiebetrieb ein Überschuss, geht dieser in den Abschluss des Gesamthaushalts ein und verbessert somit das Abschlussergebnis. Ergibt sich beim Regiebetrie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Begrifflichkeiten des Gesetzes und ihr Verhältnis zur verdeckten Gewinnausschüttung: Definition des BFH

Tz. 60 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das Gesetz verwendet in § 8 Abs 3 S 2 KStG die Begriffe Das Merkmal "Gewinn" erfordert begrifflich eigentlich einen Ertrag bzw Überschuss der Kö, den sie nicht offen auf Grund eines Ausschüttungs-Beschl, sondern verdeckt in anderer Form (zB iR eines Miet-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5.1 Allgemeines

Tz. 380 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Vereinbarung mit dem Gesellschafter, die in der St-Bil zur erfolgswirksamen Passivierung einer Verbindlichkeit oder Rückstellung geführt hat, ganz oder tw als vGA zu beurteilen, hat dies auf die Bilanzierung der Verpflichtung keinerlei Einfluss. Das BV ist in der St-Bil zutr ausgewiesen; der gebildete Passivposten ist im Hinblick a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.1 Kein BgA bei Beteiligung an einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft

Tz. 52c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aus der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges resultiert – unabhängig von der Eink-Qualifikation iRd gesonderten und einheitlichen Feststellung auf Ebene der Pers-Ges – auf Grund des § 4 KStG nur dann ein BgA, soweit die Eink der Pers-Ges nicht aus einer Vermögensverwaltung oder L + F stammen. Dies gilt unabhängig von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.5.4 Eindeutigkeitsgebot bei Abfindungsklauseln

Tz. 573 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Auch Abfindungsklauseln unterliegen dem Eindeutigkeitsgebot des § 6 Abs 1 Nr 3 EStG. Sie müssen also ebenso eindeutig sein (und Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten) wie die eigentliche Zusage auf die laufenden Rentenzahlungen. Dies gilt unabhängig davon, dass es sich bei d...mehr

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§ 27 Steuerliche Grundsätze... / D. Lohnsteuerabzug

Rz. 25 Erfolgt keine Pauschalierung der Lohnsteuer, wird die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Finanzamt mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers erhoben (sog. Regelverfahren). Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt von der Lohnsteuerklasse und dem Lohnzahlungszeitraum (üblicherweise dem Kalendermonat) ab. Rz. 26 Singles in Teilzeit werden in Steuerklasse I veranlag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Zweiter bis Fünfter Teil des UmwStG

Tz. 154 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Beim übertragenden Rechtsträger vorhandene verrechenbare Verluste, verbleibende Verlustvorträge, vom übertragenden Rechtsträger nicht ausgeglichene negative Eink, ein Zinsvortrag nach § 4h Abs 1 S 5 EStG und ein EBITDA-Vortrag nach § 4h Abs 1 S 3 EStG gehen bei den vom Zweiten bis Fünften Teil des UmwStG erfassten Umw nicht mehr auf den übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.1 Erstattung ist unangemessen niedrig

Tz. 1229 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die zu niedrige Erstattung von der Pers-Ges führt bei der Kö zu einer verhinderten Vermögensmehrung mit Auswirkung auf den bil Gewinn (keine Sondervergütung iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG). Diese Gewinnminderung ist auch im Gesellschaftsverhältnis veranlasst, soweit AE der Kö als MU von der Restgewinnverteilung profitieren. Dabei ist unerheblich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.3 Vergleichsgröße 2: Die die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen

Tz. 169 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie bereits erwähnt (s Tz 163, s Tz 167), entspr die Vergleichsgröße 2 den gesamten während des Wj angefallenen Nettozinsaufwendungen des jeweiligen Rechtsträgers. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vergütungen für Gesellschafter-FK (an konzerninterne oder konzernexterne, an wes oder an nicht wes beteiligte Gesellschafter), um Vergü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.3.3 Zuführung des Gewinns des Eigenbetriebs zu Rücklagen

Tz. 323 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Da die Träger-Kö nicht unmittelbar auf den von einem Eigenbetrieb erzielten Gewinn zugreifen kann (s Tz 322), führen diese Gewinne, solange deren Überführung in den allg Haushalt der Träger-Kö noch nicht beschlossen wurde und sie auch nicht ohne einen entspr Beschl tats an die Träger-Kö zur allg Verwendung geleistet wurden, noch nicht zu Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Verhältnis zu § 42 AO

Tz. 23 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Fraglich ist, ob § 42 AO neben § 4h EStG iVm § 8a KStG angewendet werden kann. UE bleibt § 42 AO weiterhin neben den Regelungen zur Zinsschranke zu beachten (glA s Hick, in H/H/R, § 4h EStG Rn 14 und s Förster, in Gosch, 4. Aufl, § 8a Rn 39; aA s Schmidt-Fehrenbacher, Ubg 2008, 469, 470). Schänzle/Mattern (in Sch/F, 2. Aufl, § 8a KStG Rn 31)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.5 Rücklagen bei Regiebetrieben, die die Umsatz-/Gewinngrenzen in aufeinanderfolgenden Jahren über- bzw. unterschreiten

Tz. 317 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei Regiebetrieben, die den Gewinn nicht durch BV-Vergleich ermitteln, kann es vorkommen, dass in aufeinander folgenden Jahren die Umsatz- bzw Gewinngrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG einmal über-, dann wieder unterschritten sind. Der KapSt unterliegt nach dem Ges-Wortlaut nur der Gewinn der Jahre, in denen die Grenzen überschri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.9 Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Rückstellungsberechnung

Tz. 598 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgt auch bei beherrschenden Ges-GF nach den normalen Prinzipien des § 6a Abs 3 S 1 Nr 2 EStG. Der Tw-Ermittlung ist also nicht erst der Zeitpunkt der Zusage, sondern das Wj des Beginns des Dienstverhältnisses zugrunde zu legen (§ 6a Abs 3 S 1 Nr 2 S 3 EStG; s R 6a Abs 8 S 1 EStR). Ein Verstoß gegen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.7.3 Erstmalige Anwendung auf verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 371 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach – uE zutr – Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 Rn 68) fallen in 2001 erfolgte vGA (noch) nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.5 Erdienbarkeit

Tz. 745 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der BFH hat die Erdienbarkeitsvoraussetzungen – entgegen der hier in Vorauflagen vertretenen Rechtsauff – auch auf eine mittelbare Versorgungszusage über eine UK übertragen; s Urt des BFH v 20.07.2016 (BStBl II 2017, 66); grds dazu s Tz 741; so zuvor auch schon Gosch (in KStG, 3. Aufl, § 8 Rn 996). Der BFH leitet dies aus dem Wortlaut des § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3.2 Entsprechende Geltung des § 8a Abs 2 KStG aF

Tz. 198 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 2 KStG nennt für nicht konzernzugehörige Kö (s Tz 77 ff) als Zusatzvoraussetzung für die Nichtanwendung der Zinsschranken-Grundregel, dass die an wes beteiligte Gesellschafter der Kö (oder diesen nahe stehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG oder an rückgriffsgesicherte Dritte) gezahlten FK-Vergütungen nicht mehr als 10 % der Nettozins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Ergebnisermittlung bei Personengesellschaften

Tz. 163 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für die Umw auf Pers-Ges sieht § 4 Abs 4 S 3 UmwStG vor, dass der Wert der übergegangenen WG bei der Ermittlung des Übernahmegewinns oder -verlusts außer Ansatz bleibt, soweit er auf Anteile an der übertragenden Kö entfällt, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zum BV des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Eine tats vorherige Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.2 Geschäftsführergehalt ist unangemessen hoch

Tz. 1231 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Steht der angemessenen Vergütung für die Geschäftsführung eine unangemessen hohe Gehaltszahlung an den GF gegenüber, führt das iHd Differenz zu einer Vermögens- und Gewinnminderung bei der Kö. Diese Gewinnminderung wird idR im Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein, wenn der GF auch AE (auch Minderheitsgesellschafter) oder nahe stehende P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Verhältnis zum Außensteuerrecht

Tz. 24 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Eine Konkurrenz zum AStG ist denkbar, wenn die Refinanzierung über eine ausl Pers erfolgt, die einem inl AE nahe steht. Diese Fälle können sowohl zur Anwendung der Zinsschranke als auch zu einer Korrektur nach § 1 Abs 1 AStG führen. Die nach § 1 Abs 1 AStG hinzugerechneten Beträge sind uE als Zinsertrag iSd § 4h EStG zu qualifizieren (s Schä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.3 Ablösung einer Pensionsverpflichtung durch eine Abfindung

Tz. 690 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In der Vergangenheit hatte die FinVerw die Abfindung einer Pensionsverpflichtung während der aktiven Dienstzeit des Ges-GF dann als betrieblich veranlasst anerkannt, wenn es dafür einen ausreichenden wirtsch Grund gab. Ein solcher Grund konnte in der bevorstehenden Veräußerung der Anteile, in einer geplanten Umw oder Liquidation zu sehen se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 556 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Pensionszusage darf grds keinen Vorbehalt enthalten, nach dem die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann. Hintergrund dieser Regelung ist, dass mit einem Vorbehalt, wonach die Zusage jederzeit widerrufen werden kann, faktisch für den Berechtigten kein Rechtsanspruch besteht (Zusammenhang mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.11.1 Ebene der ausschüttenden Körperschaft

Tz. 665 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 7 S 1 GewStG ermittelt sich der Gewerbeertrag aus dem nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gew, der bei der Ermittlung des Einkommens zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Ausgangsgröße für die Ermittlung des Gewerbeertrags be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.8.2 Rücklagenbildung im Falle der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 326b Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Mit dem Abstellen auf den tats entnommenen bzw den entnahmefähigen Gewinnanteil soll evtl bestehenden Entnahmebeschränkungen auf der Ebene der Gesellschaft Rechnung getragen werden. Nicht entnommen werden kann zB auch ein auf der Ebene der MU-Schaft/Pers-Ges in eine Rücklage eingestellter Gewinn. Anders als bei (sonstigen) Regiebetrieben, b...mehr