Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rspr-Änderung und Gesetzesänderung ab 1978

Rn. 672 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Entgegen seiner bisherigen Rechtsauffassung ging der BFH in den Urteilen BFH v 02.09.1977, VI R 114/76, BStBl II 1978, 26; BFH v 06.09.1977, VI R 5/77, BStBl II 1978, 31 und BFH v 06.09.1977, VI R 165/76, BStBl II 1978, 32 davon aus, dass nicht nur die Begründung, sondern auch die Beibehaltung des doppelten Haushalts beruflich veranlasst se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Regelungszweck

Rn. 462 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Regelung des § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG ist zunächst Ausfluss des objektiven Nettoprinzips, wonach erwerbsbezogene Ausgaben die Einkünfte mindern. Wegen ihrer Breitenwirkung – mit Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit ist nahezu jeder StPfl belastet – hat die konkrete Ausgestaltung der Norm ganz erhebliche Auswirkungen auf den Staatshaushalt....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unentgeltlicher Erwerb des WG

Rn. 901 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erwirbt der StPfl ein WG unentgeltlich, etwa durch Schenkung oder Erbschaft, bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung nach den AK/HK des Rechtsvorgängers (§ 11d Abs 1 EStDV) zuzüglich ggf vom Rechtsnachfolger aufgewandter nachträglicher HK. Wird das WG im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich erworben, ist § 11d EStDV nur auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sammelpunkt

Rn. 649 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Als vom ArbG dauerhaft festgelegten Ort, an dem sich der ArbN aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Festlegungen regelmäßig einzufinden oder seine dienstlichen Tätigkeiten regelmäßig aufzunehmen hat, nennt die Gesetzesbegründung unter anderem ein Busdepot oder einen Fährhafen (BT-Drucks 17/10774, 13).Unter die Regelung können zudem solche Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen

Rn. 55 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wie oben ausgeführt gilt zwar der Grundsatz, dass Aufwendungen auf das "Privat"-Vermögen nicht als WK behandelt werden dürfen. Hiervon gibt es aber zahlreiche Ausnahmen. Dies lässt sich (auch) mit der Überlegung begründen, dass diese Aufwendungen zwar die Vermögensebene betreffen, zugleich aber ein zum Zwecke der Einkünfteerzielung eingesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 EStG regelt bestimmte Rechte und Pflichten der am Familienleistungsausgleich beteiligten Personen und Stellen sowie der Kinder über 18 Jahre. Die hier beschriebenen Mitwirkungs-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten verstehen sich insoweit als die gegenüber den Verfahrensvorschriften der AO spezielleren Regelungen, die Vorrang genießen g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. BVerfG-Vorlagen des BFH v 17.07.2014

Rn. 996 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit sechs in den maßgeblichen Passagen inhaltsgleichen Beschlüssen legte der VI. Senat des BFH dem BVerfG die Frage zur Entscheidung vor, ob § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG insoweit mit dem GG vereinbar sei, als danach Aufwendungen des StPfl für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung verm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erste gesetzliche Regelung

Rn. 670 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das Rechtsinstitut der doppelten Haushaltsführung ist bereits seit den 1920er Jahren bekannt. Abgeleitet wurde die Berechtigung zum WK-Abzug zunächst aus dem allgemeinen WK-Begriff. Einzelheiten waren in Verwaltungsvorschriften geregelt. RFH und später der BFH folgten der Verwaltungsauffassung. Nachdem der BFH den Umfang der abzugsfähigen A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mittelbarer Zusammenhang

Rn. 73 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der vom BFH geforderte Zusammenhang muss nicht unmittelbar sein, ein mittelbarer Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkünfteerzielung genügt (BFH v 19.03.1982, VI R 25/80, BStBl II 1982, 442; BFH v 13.10.2005, X B 96/05, BFH/NV 2006, 112; BFH v 27.08.2013, VIII R 3/11, BStBl II 2014, 560). Nach BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Hausstand

Rn. 684 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der eigene Hausstand iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG ist der Haushalt, den der ArbN am Lebensmittelpunkt führt, also sein Erst- oder Haupthaushalt (zB BFH v 05.06.2014, VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884). Ein solcher Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des ArbN sowie die finanzielle Beteiligung an de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachverhalte, die dem Fortbestehen der doppelten Haushaltsführung nicht entgegenstehen

Rn. 744 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Fortbestand einer doppelten Haushaltsführung wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der ArbN und seine Familie den Ort ihres Ersthaushalts verlegen, wenn die Wohnung am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte währenddessen aufrechterhalten wird (FG He v 26.05.1993, 12 K 3829/90, EFG 1993, 647; FG D'dorf v 12.01.2006, 16 K 589/04...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Abgeltungswirkung

Rn. 530 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 2 S 1 EStG bestimmt, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten werden, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte veranlasst sind. Kosten für Versicherungen, Parkhaus, Abholfahrten, für einen Austauschmotor sowie Abschreibungen auf ein Fahrzeug können daher nicht zusätzlich angesetzt werden. Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausländer aus Staaten, mit denen überstaatliche Abkommen bestehen

Rn. 179 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus überstaatlichen Abkommen, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen wurden, können sich von § 62 Abs 2 EStG abweichende Regelungen ergeben. Für türkische ArbN gilt der Beschluss Nr 3/80 des Assoziationsrats v 19.09.1980, ABl EG C 110 v 25.04.1983, 1. Der Anspruch auf Kindergeld darf danach für türkische ArbN, vgl zum ArbN-Begriff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bestimmung der Wegstrecke

Rn. 510 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Maßgebend für die der Entfernungspauschale zugrunde zu legende Wegstrecke ist nach wie vor die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4 Hs 1EStG). Dies gilt auch dann, wenn der StPfl den Weg zur Arbeit nicht per Pkw, sondern mit einem anderen Verkehrsmittel oder zu Fuß zurücklegt, so zB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Abgekürzter Zahlungsweg

Rn. 25 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der abgekürzte Zahlungsweg ist durch eine doppelte Wertbewegung aufgrund konkreter Zuwendungs- und Deckungsverhältnisse gekennzeichnet (BFH v 19.04.1989, X R 2/84, BStBl II 1989, 683): Der StPfl schuldet aufgrund Vertrages seinem Gläubiger einen Geldbetrag, hat aber selbst eine Forderung an einen Dritten und veranlasst nun den Dritten, seine F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kein Abzugsverbot bei Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Rn. 1010 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wie schon nach § 12 Nr 5 EStG aF können Berufsausbildungskosten als WK abgezogen werden, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (zB BFH v 22.07.2003, VI R 15/03, BFH/NV 2004, 175: Zeitsoldat, der unter Weiterzahlung der Bezüge eine Ausbildung absolviert; BFH v 21.01.1972, V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufwendungen für Arbeitsmittel

Rn. 856 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abzugsfähig sind "Aufwendungen" für Arbeitsmittel, dh Ausgaben in Geld oder Geldeswert für die Erlangung der Verfügungsmacht über ein Arbeitsmittel. Als Aufwendungen kommen in erster Linie die AK oder HK (einschließlich USt) für das Arbeitsmittel in Betracht; aber auch Mietaufwendungen könnten abgezogen werden. Zu den Aufwendungen für Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verpflegungspauschalen

Rn. 935 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit der Reform des Reisekostenrechts ab dem VZ 2014 erfolgte durch Einführung von nur noch zwei verschiedenen Verpflegungspauschalen anstelle der bis dahin geltenden dreistufigen Staffelung eine gesetzliche Vereinfachung. Die Höhe der anzusetzenden Pauschalen bei Reisen im Inland ist in § 9 Abs 4a S 3 EStG geregelt. Sie betrug zunächst ab de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Versicherungsbeiträge

Rn. 430 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Versicherungsbeiträge (einschließlich Versicherungsteuer, BFH v 01.02.1957, VI 78/55 U, BStBl III 1957, 103) sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 2 EStG dann WK, wenn die Versicherung Risiken abdeckt, die sich auf der Einnahmeerzielung dienende Gegenstände beziehen. Erfasst werden Beiträge zu Sachversicherungen, nicht zu Personenversicherungen, und n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Schuldzinsen nach Zwangsversteigerung eines vermieteten Grundstücks keine nachträglichen WK, FR 1992, 332; Rössler, Nach Zwangsversteigerung entstandene Schuldzinsen als nachträgliche WK, DStZ 1992, 493; Gosch, Schuldzinsenabzug beim Wechsel der Einkunftsart und des Einkunftsobjekts, StBp 1992, 171; Schmidt, Schuldzinsenabzug bei Refinanzierung eines Versorgungsausgle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung zu den AK

Rn. 269 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Obwohl Zinsen und allgemeine Finanzierungskosten aufgewendet werden, um das Geld für die AK/HK des jeweiligen WG aufzubringen, mittelbar also durch dessen Anschaffung oder Herstellung veranlasst sind, stellen sie nach st Rspr (zB BFH v 07.11.1989, IX R 190/85, BStBl II 1990, 460 und BFH v 25.07.1995 IX R 38/93, BStBl II 1995, 835) selbst ke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Arbeitsmittels

Rn. 840 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG enthält keine Legaldefinition des Arbeitsmittels. Die im Gesetz erwähnten Werkzeuge und die typische Berufskleidung stellen lediglich Bsp für Arbeitsmittel dar. Der BFH versteht in st Rspr unter Arbeitsmittel alle WG, die ausschließlich oder doch nahezu ausschließlich und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Besteuerungsverfahren eigener Art

Rn. 3 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben dem individuellen LSt-Abzug nach den individuellen LSt-Abzugsmerkmalen des ArbN (§ 39b EStG) steht für bestimmte Fälle ein vereinfachtes Pauschalierungsverfahren zur Verfügung. Die pauschalierte LSt ist materiell eine mehr (variabler Pauschsteuersatz) oder weniger (fester Pauschsteuersatz) von der individuellen im Abzugsverfahren zu erm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aktueller Meinungsstand

Rn. 65 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem Wortlaut der Legaldefinition in § 9 Abs 1 S 1 EStG sind WK Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und (zutreffender wohl "oder", da nach einheitlicher Auffassung – s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 121 mwN – eine der Zielrichtungen ausreicht) Erhaltung von Einnahmen. Aus Abs 1 S 2 ergibt sich, dass die Aufwendungen daneben ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zulassung der Pauschalierung

Rn. 59 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Mit dem Gesetzeswortlaut des § 40 Abs 1 EStG, das Betriebsstätten-FA "kann ... zulassen", dass pauschaliert wird, sind im Wesentlichen drei Rechtsfragen verbunden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausländer aus Staaten, mit denen Sozialabkommen bestehen

Rn. 178 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für ArbN aus Staaten, mit denen zwischenstaatliche Abkommen bestehen, bedarf es nicht der Inhaberschaft eines der in § 62 Abs 2 EStG genannten Aufenthaltstitels, A 4.5 Abs 1 S 1 DA-KG 2021; BFH v 21.02.2008, III R 79/03, BStBl II 2009, 916. Abkommensstaaten sind: Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Marokko, Türkei und Tunesien, vgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beispiele für eine erste Tätigkeitsstätte nach neuem Recht

Rn. 611 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Polizeibeamter im Einsatz- und Streifendienst verfügt an seinem ihm zugeordneten Dienstsitz, den er arbeitstäglich aufsucht, um dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen, die er dienstrechtlich schuldet und die zu dem Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamten gehören, über eine erste Tätigkeitsstätte (BFH v 04.04.2019, VI...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rückgriff des ArbG

Rn. 37 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da es auf den individuellen, durch die Pauschalierung vom einzelnen ArbN erzielten Steuervorteil nicht ankommt (s Rn 36), ist ein Nettosteuersatz auch dann anzuwenden, wenn der ArbG die übernommene LSt im Innenverhältnis zum ArbN nicht trägt. Eine Überwälzung der Pauschalsteuer ist vom Gesetz gedeckt, da § 40 Abs 3 EStG die Anrechnung beim Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rn. 650 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach Verwaltungsauffassung liegt ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung ausgeübt werden soll (BMF v 25.11.2020, BStBl 2020, 1228 Tz 42; ebenso FG BBg v 09.04.2019, 5 K 5269/17, EFG 2019, 1088, rkr – v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Vorab entstandene WK

Rn. 82 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der WK-Abzug setzt nicht voraus, dass die Aufwendungen den Einnahmen nachfolgen oder gleichzeitig mit ihnen anfallen. Vielmehr ist es geradezu typisch, dass der StPfl vor Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit Vorleistungen zu erbringen hat. Dabei können Kosten bereits anfallen, bevor der StPfl mit der auf Einnahmeerzielung gerichteten Tä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unterkunftskosten bis zum VZ 2013

Rn. 754 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterkunftskosten am Beschäftigungsort waren nach der BFH-Rspr notwendig iSv § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG in der bis zum VZ 2013 geltenden Fassung und damit abzugsfähig, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschritten (grundlegend BFH v 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; BFH v 06.03.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Längerfristige Auswärtstätigkeit

Rn. 817 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Dauert die inländische Auswärtstätigkeit "längerfristig", dh länger als 48 Monate, können die Unterkunftskosten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5a S 4 EStG nur noch bis zur Höhe der vergleichbaren Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung angesetzt werden. Dh auch (inländische) Hotelkosten sind dann nur noch höchstens bis zur Höhe von 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff der Wohnung

Rn. 477 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das Tatbestandsmerkmal der Wohnung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG ist weit auszulegen. Wohnung kann jede irgendwie geartete Unterkunft sein, die von einem ArbN regelmäßig zur Übernachtung genutzt wird und von der aus er seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht (BFH v 25.03.1988, VI R 207/84, BStBl II 1988, 706; R 9.10 Abs 1 S 1 LStR 2015). Rn. 478...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 275 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zwar enthält der Gesetzeswortlaut insoweit eine speziellere Regelung gegenüber § 9 Abs 1 S 1 EStG, weil er den Abzug von Schuldzinsen als WK nur zulässt, "soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen". Da jedoch auch für die Abzugsfähigkeit nach § 9 Abs 1 S 1 EStG vom BFH in st Rspr gefordert wird, dass ein wirt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Notwendigkeit der Kreditaufnahme nicht erforderlich

Rn. 324 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Grundsätzlich ist unerheblich, ob und inwieweit die Darlehensaufnahme zur Finanzierung der AK erforderlich war, dh, ob der StPfl die Ausgaben nicht (teilweise) hätte aus eigenen Mitteln bezahlen können (BFH v 04.07.1990, GrS 2–3/88, BStBl II 1990, 817). Dem StPfl steht es im Rahmen seiner Finanzierungsfreiheit (BFH v 08.12.1997, GrS 1–2/95,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abzug als WK

Rn. 33 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem Abflussprinzip sind WK im Jahr der Verausgabung abzuziehen, unabhängig davon, in welchem VZ ihre wirtschaftliche Verursachung liegt. Dies gilt auch, wenn dem StPfl hierfür ein Erstattungsanspruch zB von Seiten seines ArbG oder eines Schädigers zusteht (BFH v 22.10.2002, VI R 16/02, BFH/NV 2003, 164). Rn. 34 Stand: EL 161 – ET: 11/202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 207 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steht fest, dass der Umzug als solcher dem Grunde nach beruflich veranlasst ist, so ist weiter zu prüfen, ob die einzelnen als Umzugskosten geltend gemachten Aufwendungen ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach beruflich veranlasst sind und als WK abgezogen werden können. Die FinVerw erkennt bei einem beruflich veranlassten Umzug die Aufwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 20 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus dem Grundsatz der Individualbesteuerung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgt, dass nur derjenige Aufwendungen als WK abziehen kann, der auch wirtschaftlich durch sie belastet ist (BFH v 12.12.2000, VIII R 22/92, BStBl II 2001, 385 mwN), sog "Eigenaufwand". Damit ist eine Verschiebung des Aufwands zu eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kostendeckelung auf 4 500 EUR je Kj

Rn. 523 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Entfernungspauschale wird durch § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG der Höhe nach begrenzt auf maximal 4 500 EUR im Kj; Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Grundsatz nur bis zu dieser Höhe zum WK-Abzug zugelassen. Durch den Höchstbetrag sollte der Steuervorteil von Fernpendlern, die über eine preisgünsti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben

Rn. 420 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern vom Grundbesitz sind nur solche, die an der Innehabung des Grundbesitzes als Besteuerungsgegenstand anknüpfen, nicht aber Personensteuern. Steuern vom Grundbesitz sind danach GrSt und Zweitwohnungssteuer (BFH v 15.10.2002, IX R 58/01, BStBl II 2003, 287, der allerdings § 9 Abs 1 S 1 EStG zitiert), nicht aber GrESt und ESt, auch sowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erstattung als Einnahme

Rn. 39 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Spätere Erstattung der Aufwendungen, die in einem anderen VZ als dem der Verauslagung erfolgt, sind im VZ ihrer Erstattung als Einnahme bei der entsprechenden Einkunftsart zu erfassen (gefestigte Rspr, zB BFH v 13.07.2000, VI B 184/99, BFH/NV 2000, 1470; BFH v 22.10.2002, VI R 16/02, BFH/NV 2003, 164; BFH v 26.11.2008, X R 24/08, BFH/NV 2009...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Ausschließliche Benutzung des Kraftwagens

Rn. 544 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 Hs 2 EStG kann ein höherer Betrag als 4 500 EUR angesetzt werden, soweit der ArbN einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt. Auch soweit der Höchstbetrag überschritten wird, werden die abzugsfähigen WK anhand der Entfernungspauschale berechnet. Mit dieser Ausnahmeregelung sollte den Inte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tatsächlich entstandene Aufwendungen

Rn. 638 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Benutzt der StPfl öffentliche Verkehrsmittel, stellen alle Aufwendungen, die er für die Reise aufgewandt hat, Fahrtkosten dar (Bahn- und Busfahrkarten einschließlich eventueller Zuschläge, Flugtickets, Fährpassagen, R 9.5 Abs 1 S 2 LStR 2015). Fiktive Kosten können hingegen nicht berücksichtigt werden (Bsp: Der StPfl verwendet seine privat ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Reisenebenkosten

Rn. 189 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Neben den nun gesetzlich geregelten Reise- und Übernachtungskosten können bei einer beruflich veranlassten Reise noch weitere Aufwendungen anfallen, die als Reisenebenkosten ebenfalls WK abziehbar sind. Der Abzug ergibt sich hier unmittelbar aus § 9 Abs 1 S 1 EStG . Zu denken ist beispielsweise an Aufwendungen für Parkplatz und Tiefgarage, Gepä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweiter Hausstand am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 720 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum Tatbestand der doppelten Haushaltsführung gehört ferner, dass der StPfl am Ort der ersten Tätigkeitsstätte eine zweite Wohnung unterhält und von dort aus seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Der Ort der ersten Tätigkeitsstätte (bis VZ 2013 Beschäftigungsort) ist nach st Rspr weit auszulegen, so dass darunter insbesondere nicht nur die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonderwerbungskosten

Rn. 134 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sonder-WK sind solche Aufwendungen, die wirtschaftlich durch eine Beteiligung des StPfl an der Personenmehrheit verursacht sind, in seinem eigenen originären Interesse getätigt werden und keinen Eingang in die Überschussermittlung auf der Ebene der Gesellschaft/Gemeinschaft gefunden haben (s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 50 mwN). I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abgrenzung zu den Tilgungsleistungen

Rn. 271 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unter den Begriff der Schuldzinsen iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG fallen nicht die Tilgungsleistungen zur Rückzahlung des Darlehens (BFH v 10.12.1971, VI R 209/69, BStBl II 1972, 250 und BFH v 29.10.1985, IX R 56/82, BStBl II 1986,143). Wird ein einheitlicher Betrag geleistet, ist dieser in einen Zins- und Tilgungsanteil zu zerlegen (BFH v 17....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Zum sofortigen WK-Abzug bei Umwidmung bisher privat genutzter WG, DB 1998, 1255; Söhn, Ausstattungsgegenstände eines häuslichen Arbeitszimmers und Arbeitsmittel, FR 1998, 637; Wolf, Wie spielt die "Musik" im Steuerrecht? – oder: Das Musikinstrument aus steuerlicher Sicht, FR 1999, 841; von Bornhaupt, Zweifelsfragen bei Arbeitsmitteln, FR 2000, 971; Bergkemper, Anmerkung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Painter, Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts im Überblick, DStR 2013, 217; Wirfler, Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts 2014: Zweifelsfragen trotz BMF-Schreiben, DStR 2013, 2660; Niermann, Die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts ab 2014, DB 2013, 1015; Harder-Buschner/Schramm, Die neue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Auflösen eines Hausstands

Rn. 740 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Tatbestand einer doppelten Haushaltsführung endet, wenn einer der beiden Hausstände aufgelöst wird und der StPfl nur noch am bisherigen Heimatort oder am Ort der ersten Tätigkeitsstätte lebt, es also nicht mehr zur Aufsplittung der Lebensführung auf zwei Standorte kommt. Endet die doppelte Haushaltsführung dadurch, dass der StPfl die Woh...mehr