Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Inanspruchnahme nach § 42d Abs 3 Satz 4 EStG

a) Nicht einbehaltene Lohnsteuer Rz. 80 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbN kann im Rahmen der Gesamtschuldnerschaft mit dem ArbG (> Rz 95 ff) in Anspruch genommen werden, wenn der ArbG die LSt nicht vorschriftsmäßig vom > Arbeitslohn einbehalten hat (§ 42d Abs 3 Satz 4 Nr 1 EStG). Die Vorschrift knüpft offensichtlich an § 42d Abs 1 Nr 1 EStG an. Deshalb gelten die Erläuterun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Vollamortisation bei (teilweiser) Steuerbefreiung nach § 3 Nr 15 EStG

Rz. 38 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Seit dem Jahr 2019 ist die Überlassung einer BahnCard insoweit steuerfrei, als sie zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte (respektive Sammelstelle oder weiträumiges Tätigkeitsgebiet) eingesetzt wird, wenn der ArbG die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt (> Rz 18; > Job-Ticket Rz 6 ...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / d) Bescheinigungspflicht "M", § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 EStG

Rz. 92 Hat der Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung ein Dritter dem Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt, muss im Lohnkonto der Großbuchstabe "M" aufgezeichnet und in d...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / c) Doppelte Haushaltsführung, § 9 Absatz 4a Satz 12 EStG

Rz. 91 Die Verpflegungspauschalen gelten grundsätzlich auch für eine Übergangszeit von drei Monaten nachdem eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung begründet wurde (§ 9 Absatz 4a Satz 12 EStG). Für den Fall der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten bei der doppelten Haushaltsführung gelten die vorstehe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Teilamortisation bei (teilweiser) Steuerbefreiung nach § 3 Nr 15 EStG

Rz. 43 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ergibt die Prognoseberechnung des ArbG, dass die Aufwendungen für eine überlassene BahnCard höher sind als die Summe der ersparten Aufwendungen für Fahrten im Rahmen von Auswärtstätigkeiten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte (respektive Sammelstelle oder weiträumiges Arbeitsgebiet), lässt die FinVerw keine Verein...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / a) Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG

aa) Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung Rz. 100 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhält (Hauptwohnung) und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (Zweitwohnung). Die Anzahl der Übernachtungen ist unerheblich. Rz. 101 Das Vorliegen eines eigenen Hausstan...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / a) Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 2 bis 5 EStG

aa) Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland Rz. 47 Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen von 14 EUR berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer seine auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht (al...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / b) Kürzung der Verpflegungspauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 8 bis 10 EStG

aa) Kürzung bei Mahlzeitengestellung Rz. 73 Der Arbeitnehmer kann für ihm tatsächlich entstandene Mehraufwendungen für Verpflegung auf Grund einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit Verpflegungspauschalen als Werbungskosten ansetzen oder in entsprechender Höhe einen steuerfreien Arbeitgeberersatz erhalten. Die Höhe der Verpflegungspauschalen ist nach der Abwesenheitszei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Haftung anderer Personen anstelle des Arbeitgebers nach § 42d Abs 1 EStG

Rz. 150 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 In bestimmten Fällen wird der > Arbeitslohn nicht unmittelbar vom ArbG gezahlt, sondern von einer anderen natürlichen oder > Juristische Person (Dritter). In diesen Fällen verpflichtet § 42d EStG den Dritten zur Wahrnehmung der ArbG-Pflichten, also vor allem zum LSt-Abzug und bürdet ihm die damit einhergehende Haftung auf. Damit folgt der G...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / cc) Minderung des Kürzungsbetrags, § 9 Absatz 4a Satz 10 EStG

Rz. 87 Hat der Arbeitnehmer für die Mahlzeit ein Entgelt entrichtet, wird dieses Entgelt auf den Kürzungsbetrag angerechnet. Es kommt insoweit auf das tatsächlich entrichtete Entgelt an, nicht aber darauf, ob das Entgelt dem tatsächlichen Wert der Mahlzeit entsprochen oder der Arbeitnehmer die Mahlzeit verbilligt erhalten hat. Rz. 88 Nimmt der Arbeitnehmer eine ihm vom Arbeit...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / b) Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit, Sammelpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a EStG

aa) Tatsächliche Fahrtkosten und pauschaler Kilometersatz bei auswärtiger Tätigkeit Rz. 36 Ist ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), gilt für die steuerliche Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten im Zusammenhang mit dieser beruflichen Tätigkeit Folgendes: Rz. 37 Statt der tatsächlichen ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Haftung des Arbeitgebers und Inanspruchnahme des Arbeitnehmers (§ 42d Abs 1–3 EStG)

I. Grundsätzliches 1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck Rz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung ...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / b) Unterkunftskosten bei einer Auswärtstätigkeit, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5a EStG

Rz. 115 Als Werbungskosten abzugsfähig sind Unterkunftskosten bei einer Auswärtstätigkeit. Hierbei muss es sich um notwendige Mehraufwendungen eines Arbeitnehmers für beruflich veranlasste Übernachtungen an einer Tätigkeitsstätte handeln, die nicht erste Tätigkeitsstätte ist. aa) Berufliche Veranlassung Rz. 116 Die berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer auf...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / b) Dreimonatsfrist, § 9 Absatz 4a Satz 6 EStG

Rz. 53 Der Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen ist auf die ersten drei Monate einer längerfristigen auswärtigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (vgl. Rz. 55). Werden während einer beruflichen Tätigkeit mehrere ortsfeste betriebliche Einrichtungen innerhalb eines Werks- oder Betriebsgeländes aufgesucht, handelt es sich um die Tätigkeit an ein...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten zur steuerlichen Beurteilung von Reisekosten der Arbeitnehmer die folgenden Grundsätze zur Anwendung des Einkommensteuergesetzes (EStG):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zulageverfahren

Rz. 86 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zunächst muss der begünstigte Zulageberechtigte (> Rz 9 ff) mit einem Anbieter einen Altersvorsorgevertrag (> Rz 20–24/3) abschließen und im Laufe eines jeden Beitragsjahres seine Beiträge oder Tilgungsleistungen erbringen (> Rz 25 ff). Nach Abschluss des Beitragsjahres übersendet der Anbieter dem Zulageberechtigten einen Kontoauszug sowie ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Begünstigt sind im Wesentlichen Stpfl, die von der Absenkung des Versorgungsniveaus betroffen sind (> Rz 2). Für den SA-Abzug nach § 10a EStG kommen nur Stpfl in Betracht, die der > Unbeschränkte Steuerpflicht unterliegen. Anspruch auf Altersvorsorgezulage (§§ 79ff EStG) haben hingegen auch beschränkt Stpfl (> Rz 5/2), wenn der Stpfl seine Al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Handwerkerleistungen

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Seit dem VZ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die in § 42d EStG enthaltene Regelung geht zurück bis zu § 50 EStG vom 29.03.1920 (RGBl 1920 I, 359), der die Gesamtschuld von ArbN und ArbG für die einzubehaltende und abzuführende LSt einführte. § 38 Abs 3 EStG vom 27.02.1939 (RGBl 1939 I, 297) stellte klar, dass der ArbG für den richtigen Abzug der LSt und ihre Abführung haftet. Rz. 7 Stand...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Begünstigte Beiträge und Tilgungsbeträge

Rz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Altersvorsorgebeiträge leistet der ArbN im Prinzip aus seinem individuell versteuerten > Arbeitslohn . Diese steuerliche Belastung wird durch die staatliche Förderung neutralisiert. Förderbar sind Beiträge und bestimmte Darlehenstilgungen (> Rz 27), die der Anleger – das EStG bezeichnet ihn als Zulageberechtigten – zu Gunsten eines auf seinen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Mindesteigenbeitrag und Sockelbetrag

Rz. 47 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zunächst ist der Mindesteigenbeitrag vom Sockelbetrag zu unterscheiden. Der Sockelbetrag von 60 EUR jährlich (vgl § 86 Abs 1 Satz 4 EStG) öffnet gewissermaßen die Tür zur Zulage: Wer nicht Beiträge in Höhe des Sockelbetrags von 5 EUR monatlich einzahlt, erhält erst gar keinen Anspruch auf Zulage. Der Sockelbetrag bewirkt, dass die Verwaltung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufgrund der sog "großen Rentenreform" (vgl Gesetz zur Ergänzung des Altersvermögensgesetzes – AVmEG – vom 21.03.2001, BGBl 2001 I, 403) und der demographischen Entwicklung wird das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken. Als Folge dieser Absenkung wird die GRV künftig für viele gesetzlich Versiche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Gesetzliche Haftungsausschlüsse für den Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 § 42d Abs 2 EStG schließt eine Haftung des ArbG in bestimmten Fällen überhaupt aus. Der ArbG kann hier selbst dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die LSt beim ArbN (Steuerschuldner) nicht nacherhoben werden kann. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden (wobei einigen Tatbeständen nur deklaratorische Bedeutung zukommt, da der ArbG...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Schädliche und unschädliche Verwendung

Rz. 124 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags mit staatlicher Förderung angesparte Kapital soll im Alter die gesetzliche Rente zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards aufbessern oder die Grundlage zu einem mietfreien Wohnen schaffen. Damit das Ersparte nicht anderweitig verwendet wird, gibt es umfangreiche Verfügungsbeschränkungen für Alte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Theoretische Betrachtung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Überlässt der ArbG einem ArbN eine BahnCard oder erstattet er den Aufwand dafür, handelt es sich um > Arbeitslohn Rz 75, der jedoch uU ganz oder teilweise steuerfrei belassen werden kann. Zwar handelt es sich nicht um nach § 3 Nr 13 EStG steuerfreie > Reisekostenvergütungen im öffentlichen Dienst oder um andere Reisekostenerstattungen (> Aus...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Förderung durch Sonderausgabenabzug

Rz. 70 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Pflichtversicherte in der GRV oder diesen gleichgestellte Personengruppen (> Rz 9 ff) können Altersvorsorgebeiträge und begünstigte Tilgungsleistungen (> Rz 25 ff) zuzüglich der dem Stpfl zustehenden Zulagen (> Rz 30 ff) bis zu einem Höchstbetrag von 2 100 EUR im VZ als > Sonderausgaben abziehen (§ 10a Abs 1 EStG). Das setzt aber die > Unbes...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verwendung zum Erwerb einer Wohnung

Rz. 112 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Stpfl/Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und durch Zulagen/SA-Abzug geförderte Kapital ganz (100 %) oder teilweise (bis auf ein Restkapital von mindestens 3 000 EUR) als ‚Altersvorsorge-Eigenheimbetrag’ für den Erwerb oder Umbau einer Wohnung entnehmen. Entnahmeberechtigt sind Personen während der > Unbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verfahren für den zusätzlichen Sonderausgabenabzug

Rz. 98 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Eine Verpflichtung zu Angaben in der > Steuererklärung besteht nicht; der Stpfl kann auch auf eine Günstigerprüfung beim SA-Abzug verzichten, zB wenn eine Steuerermäßigung offensichtlich nicht günstiger ist als die Zulagen (> Rz 79 Beispiel 4). Solange dies verfahrensrechtlich zulässig ist, kann der SA-Abzug aber auch dann noch beim FA beant...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Zum Umfang der Einbehaltungspflicht (Besonderheiten)

Rz. 38 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG haftet nach Nr 1 des § 42d Abs 1 EStG grundsätzlich nur, soweit seine Verpflichtung zur Einbehaltung von LSt reicht. Entsprechendes gilt, wenn ein Dritter, der nicht selbst ArbG ist, die Pflichten des ArbG wahrzunehmen hat; zu solchen Sachverhalten > Rz 3 sowie > Rz 44, 47, 53 ff. Deshalb haftet ein ArbG ua nicht, soweit er von der V...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Fehlerhafte Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 33 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Nach dem in § 42d Abs 1 Nr 1 EStG zuerst genannten Haftungstatbestand haftet der ArbG (> Rz 2, 3) für LSt, die er einzubehalten und abzuführen hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG). Er muss also dafür einstehen, dass die abzuführende LSt vorschriftsmäßig (> Rz 34 ff) vom stpfl > Arbeitslohn einbehalten wird. Der Haftungstatbestand des § 42d Abs 1 Nr 1...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besteuerung der Riester-Rente

Rz. 145 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Mit der staatlichen Förderung durch Zulagen/SA-Abzug wird das aus versteuertem > Einkommen angesparte Altersvorsorgevermögen im wirtschaftlichen Ergebnis nicht mit Steuern belastet. Die angesammelten Zinsen und anderen Erträge bleiben zunächst unbesteuert. Als Folge dessen werden die Leistungen in der Entnahmephase nachgelagert besteuert. D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besteuerung des Wohnförderkontos

Rz. 155 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das in Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital (> Rz 110 ff) wird ebenfalls nach § 22 Nr 5 EStG nachgelagert besteuert. Dazu werden die geförderten Beträge in dem bei der ZfA geführten Wohnförderkonto erfasst; zu diesem Zweck steht die ZfA im Datenaustausch mit dem Anbieter (vgl § 92a Abs 2 Satz 1 EStG), den sie ü...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeine Haftungsgrundsätze, Gesetzeszweck

Rz. 10 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG (> Rz 2 f) haftet nach § 42d Abs 1 EStG für einzubehaltende und abzuführende LSt (> Rz 33 ff), für im betrieblichen > Lohnsteuer-Jahresausgleich zu Unrecht erstattete LSt (> Rz 50), für aufgrund fehlerhafter Angaben im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung bei der Veranlagung verkürzte ESt (> Rz 51 ff) und für die vom Dr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 84 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das Förderverfahren für die private Altersvorsorge wird im Wesentlichen nicht von den FÄ abgewickelt. Die gesetzliche Regelung beruht auf dem sog "modifizierten Anbieterverfahren": Der Anbieter der Altersvorsorgeverträge (> Rz 20–24/3) übermittelt der ZfA (§ 81 EStG) die erforderlichen Daten; diese ermittelt die Zulage (> Rz 30 ff, > Rz 90) ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kinderzulage

Rz. 40 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Für jedes Kind, für das gegenüber dem Grundzulagen-Berechtigten > Kindergeld festgesetzt wird, gewährt die ZfA zusätzlich eine Kinderzulage (§ 85 Abs 1 Satz 1 EStG). Die Kinderzulage beträgt für jedes vor dem 01.01.2008 geborene Kind 185 EUR und für jedes nach dem 31.12.2007 geborene Kind 300 EUR jährlich (§ 85 Abs 1 Sätze 1 und 2 EStG). Dem...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundzulage

Rz. 30 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (§ 79 EStG) haben unbeschränkt steuerpflichtige, nach § 10a Abs 1 EStG mit dem SA-Abzug begünstigte (> Rz 9 ff) Personen. Darüber hinaus haben Anspruch auf Zulage – aber nicht auf den SA-Abzug – alle in der inländischen GRV Pflichtversicherten und die ihnen in § 10a EStG gleichgestellten Personen (> Rz ...mehr

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Anhang 2 – Reisekosten (all... / dd) Zuordnung mittels dienst- oder arbeitsrechtlicher Festlegung durch den Arbeitgeber

Rz. 6 Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte (§ 9 Absatz 4 Satz 1 EStG) dauerhaft zugeordnet ist. Ist der Arbeitnehmer nur vorübergehend einer Tätigkeitsstätte zugeordnet, begründet er dort keine erste Tätigkeitsstätte (zur Abgrenzung der Merkmale "dauerhaft" und "vorübergehend" vgl. Rz. 14). Die dauerhafte Zuordnung des A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Keine Verschuldenshaftung

Rz. 13 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Haftung nach § 42d EStG ist zur Sicherung des Steueraufkommens im Prinzip als reine Erfolgshaftung im Zuge eines vom ArbG selbstbeherrschten Risikobereichs angelegt (BFH 146, 253 = BStBl 1986 II, 768). Sie setzt keine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung, also kein > Verschulden voraus (> R 42d.1 Abs 4 Satz 1 LStR; BFH/NV 2009...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Altersvorsorgeverträge

Rz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Durch Altersvorsorgezulage oder den SA-Abzug werden in erster Linie Beiträge und Tilgungsleistungen (> Rz 25 ff) für Altersvorsorgeverträge der in § 1 AltZertG bezeichneten Art begünstigt (vgl § 82 EStG). Der Begriff des Altersvorsorgevertrags ist in § 82 Abs 1 EStG Satz 1 legaldefiniert (erkennbar am entsprechenden Klammerzusatz). Es handel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gleichgestellte Verträge

Rz. 24 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die folgenden Fälle einer Förderung beruhen nicht auf Altersvorsorgeverträgen ieS (vgl BFH 225, 457 = BStBl 2009 II, 995). § 82 Abs 2 und 3 EStG stellt solche Verträge den förderungsfähigen Altersvorsorgebeiträgen weitgehend gleich. In Betracht kommen als Anbieter (vgl § 82 EStG) neben Lebensversicherungsunternehmen zudem > Kreditinstitute u...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die > Lohnsteuer wird grundsätzlich vom > Arbeitnehmer geschuldet; er ist Steuerschuldner (§ 38 Abs 2 Satz 1 EStG). Nur wenn die Steuerabzüge nach §§ 37a/b, 40–40b EStG pauschaliert werden, wird der ArbN aus der Steuerschuld entlassen; der > Arbeitgeber wird dann selbst zum Steuerschuldner (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der Loh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Entstehen, Fälligkeit und Erlöschen des Haftungsanspruchs

Rz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Zeitpunkt der Entstehung des Haftungsanspruchs ist in der Praxis besonders für die > Verjährung Rz 35 ff bedeutsam, weil damit die Festsetzungsfrist beginnt (> Rz 231 ff). Der Anspruch entsteht mit der Verwirklichung des haftungsbegründenden Tatbestands (§ 38 AO); eines Haftungsbescheids bedarf es dazu nicht (BFH 181, 392 = BStBl 1997 II...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Nichtabführung der einbehaltenen Lohnsteuer

Rz. 37 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat der ArbG die LSt zwar zutreffend einbehalten, aber vorschriftswidrig nicht abgeführt, ist der Haftungstatbestand nach allgemeiner Meinung stets gegeben (vgl Schmidt/Krüger zu § 42d EStG Rz 3 aE; L/B/P/Nacke zu § 42d EStG Rz 8; Blümich/Wagner zu § 42d EStG Rz 52; Kirchhof/Eisgruber zu § 42d EStG Rz 14; das geht offenbar zurück auf BFH 78,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / J. Förderung der Rürup- oder Basisrente-Alter

Rz. 160 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Rürup- oder Basisrente-Alter ist von der Riester-Rente zu unterscheiden. Sie wird ebenfalls der privaten Altersvorsorge zugerechnet und ist ab 2005 mit dem AltEinkG vom 05.06.2004 (BGBl 2004 I, 1427 = BStBl 2004 I, 554; > Alterseinkünfte) als private kapitalgedeckte Rentenversicherung eingeführt worden. Sie wird im Rahmen eines Versiche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuständiges Finanzamt

Rz. 187 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Hat das FA Steuerabzüge vom > Arbeitslohn wegen des fehlerhaften LSt-Abzugs nachzuerheben, kann es seine Nachforderung auf unterschiedlichen Verfahrenswegen verwirklichen, die entweder alternativ zur Verfügung stehen oder abhängig von unterschiedlichen Voraussetzungen sind. Je nach Anlass und Art der nicht angemeldeten oder nicht abgeführte...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 140 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Endet die > Unbeschränkte Steuerpflicht des Stpfl/Zulageberechtigten, entfällt auch die Voraussetzung für den SA-Abzug nach § 10a EStG (> Rz 9); die Zulageberechtigung wird davon nicht berührt (> Rz 5/2). Aus europarechtlichen Gründen wird die bis dahin gewährte staatliche Förderung nur zurückgefordert, wenn der Zulageberechtigte/Stpfl in e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Keine Anzeige bei Nichtanmeldung

Rz. 83 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Inanspruchnahme des ArbN ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit der ArbG LSt zwar einbehalten, aber nicht angemeldet und dementsprechend auch nicht abgeführt hat. Hiervon abweichend kann das FA den ArbN in Anspruch nehmen, wenn dieser positiv weiß (fahrlässige Unkenntnis genügt uE nicht), dass der ArbG die einbehaltene LSt nicht vorsch...mehr