Fachbeiträge & Kommentare zu Einmalzahlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4 Steuersatz/Tarifermäßigung

Tz. 86d Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile vor Inkrafttreten des Halb-Eink-Verfahrens veräußert oder ist das Halb-Eink-Verfahren wegen § 3 Nr 40 S 3 EStG nicht anwendbar (Einzelheiten s Tz 106ff), kann bei Sofortbesteuerung auf den VG iSd § 16 EStG (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) grds eine Tarifermäßigung gem § 34 EStG in Frage kommen. Wählt der Veräuße...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereich

Rn. 246 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Unter Cum/Ex-Geschäften werden Aktientransaktionen verstanden, bei denen die schuldrechtliche Übertragung von Aktien mit Dividendenanspruch ("cum") vor dem Dividendenstichtag und die dingliche Lieferung nach dem Dividendenstichtag ohne Dividendenanspruch ("ex") erfolgt. In der Vergangenheit konnte bei entsprechender Gestaltung die Bescheini...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Wahlrecht auf Besteuerung bei Zufluss der Bezüge

Tz. 86a Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden einbringungsgeborene Anteile gegen wiederkehrende Bezüge (Renten oder Raten) veräußert, ermittelt sich der VG im Zeitpunkt der Übertragung des wirtsch Eigentums gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG. Der Veräußerungspreis in Gestalt der wiederkehrenden Bezüge wird durch deren Barwert bestimmt (s Tz 70). Abw von der in § 21 Abs 1 S 1 UmwStG gereg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Lohnsteuerrecht bietet Möglichkeiten, dem Arbeitnehmer des Vereins/der Körperschaft Zuwendungen zu tätigen, die der Verein als Arbeitgeber ggf. als Betriebsausgaben absetzen kann, ohne dass für den Arbeitnehmer Lohn- und Lohnkirchensteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zu den steuerfreien Zuwendungen gehören neben Annehmlichkeiten un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestand und Rechtsfolgen

Rn. 255 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich setzt § 50d Abs 13 EStG voraus, dass Aktien einer Gesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland mit Dividendenberechtigung erworben, aber ohne Dividendenberechtigung geliefert werden. Betroffen sind damit KapGes mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, deren Anteile als Aktien verbrieft sind, dh AG, KGaA oder Europäi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner

Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftmals viele Jahre vor dem Zufluss der vGA beim AE erfolgt. Diese Zeitdifferenzen schließen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Regelung

Rn. 245 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zielsetzung der Regelung ist die Sicherstellung des inländischen Besteuerungsrechts bei sonstigen Bezügen, die an Stelle von Dividenden an einen im Ausland ansässigen Erwerber von Aktien einer Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland gezahlt werden (BT-Drs 19/14909, 46). Eingefügt wurde die Vorschrift durch das JStG 2019 (Gesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 52 Abs 1 S 2 EStG idF des AmtshilfeRLUmsG (Art 2 Nr 39) als der speziellen Anwendungsvorschrift zu Fragen des LSt-Abzugs vom Arbeitslohn gilt § 42g EStG erstmals für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2012 enden, sowie für sonstige Bezüge, die nach dem 31.12.2012 zufließen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Keine Änderung beim Anteilseigner, wenn Bescheide bei der Körperschaft nicht mehr änderbar sind

Tz. 37 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sind die Bescheide bei der Kö hinsichtlich der vGA nicht mehr änderbar, bietet § 32a Abs 1 KStG keine Änderungsmöglichkeit beim AE. Solche Änderungen sind dann allenfalls nach den Korrekturvorschriften der AO möglich (zB nach § 164 Abs 2 AO). Hierbei sind allerdings die materiell-rechtlichen Einschränkungen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2f EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Abspaltung von Einnahmen aus Kapitalvermögen aus der Kapitalrückzahlung

Tz. 191 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nicht zum gW der Kap-Rückzahlung iSd § 21 Abs 2 S 2 UmwStG gehören die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. HS UmwStG; s Beschl des BFH v 03.02.2010, BFH/NV 2010, 1128 unter 4.; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 201, 202; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 113 und 116; s UmwSt-Erl 1998...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung

Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden Ausschüttungen an natürliche Personen als AE bei der ESt nur zur Hälfte (ab VZ 2009 zu 60 % bzw iR der Abgeltu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch das StÄndG 2003 vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645 ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4 EStG) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.3 Vorruhestandsgelder

Rz. 363 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Vorruhestand wird der Zeitraum zwischen dem Ausscheiden aus dem Berufsleben und dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters bezeichnet. Laufend ausgezahlte Vorruhestandsgelder haben immer Versorgungscharakter. Sie sind daher dem Art. 18 OECD-MA zuzuordnen und danach im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Rz. 364 Stand: EL 138 – ET:...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.4.2 Durchführung der Aufteilung

Rz. 233 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das aufzuteilende Arbeitsentgelt (Tz. 5.4, Rn. 228) ist in Bezug zu den tatsächlichen Arbeitstagen (Tz. 5.4.1, Rn. 230) zu setzen. Daraus ergibt sich das Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag. Das aufzuteilende Arbeitsentgelt pro tatsächlichem Arbeitstag ist mit den tatsächlichen Arbeitstagen zu multiplizieren, an denen der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.6 Betriebliche Altersversorgung

Rz. 378 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine betriebliche Altersversorgung nach dem BetrAVG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jahresarbeitsentgeltgrenze

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Anhand der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bestimmt sich, ob Arbeiter und Angestellte in der GKV pflichtversichert sind (> Krankenversicherung Rz 1). Die JAEG wurde im Jahr 2003 auf 45 900 EUR festgesetzt. Gleichzeitig wurde bestimmt, dass sie jeweils zum 01.01. eines Kalenderjahres in dem Umfang angehoben wird, in dem die Bruttoarbeitslöhne...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.2 Antrittsgeld ("Signing Bonus")

Rz. 249 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags fällige Einmalzahlung (Antrittsgeld – "Signing Bonus") gehört zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 LStDV). Ein Antrittsgeld ist damit den Vergütungen aus unselbständiger Arbeit i. S. des Art. 15 Abs. 1 OECD-MA zuzuordnen. Rz. 250 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Soweit ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Diensterfindung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Arbeitsrechtliche Hinweise: Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (BGBl III, Gliederungs-Nr 422–1, geändert mit Wirkung ab 01.10.2009 durch Gesetz vom 31.07.2009, BGBl 2009 I, 2521; vgl Schreyer-Bestmann/Garbers-von Boehm, DB 2009, 2266), unterscheidet zwischen (gebundenen) Diensterfindungen und (freien) sonstigen Erfindungen (§ 4 ArbnErfG)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jubiläumsgeschenke

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zuwendungen an ArbN nach Ablauf bestimmter Dienstzeiten (ArbN-Jubiläum) oder bei Jubiläen des Unternehmens (Geschäftsjubiläum) sind seit dem VZ 1999 nicht mehr steuerfrei. Sie gehören zu den Gelegenheitsgeschenken, die grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn gehören. Im Einzelnen > Geschenke Rz 8 ff. Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Besonderheit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.2 Zuflusszeitpunkt und Höhe des geldwerten Vorteils nach innerstaatlichem Recht

Rz. 274 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einnahmen, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden (sonstige Bezüge) gelten nach § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG als zugeflossen, wenn ein Arbeitnehmer wirtschaftlich über sie verfügen kann. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die verbilligt überlassenen Aktien in das Eigentum des Arbeitnehmers übergegangen sind (Einbuchung der Aktien in...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Japan

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Korea im Westen und > China im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz vom 18.07.2016 –, welches durch Be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.9.1 Steuerausgleich ("Tax-Equalization") und Steuerschutz ("Tax-Protection"/"Hypo Tax")

Rz. 317 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Während einer Auslandstätigkeit werden zwischen Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern regelmäßig Steuerausgleichsvereinbarungen geschlossen. Dabei sind der Steuerausgleich ("Tax-Equalization", kurz: TEQ) sowie der Steuerschutz ("Tax-Protection") die üblichen Methoden. Die einer Arbeitnehmerentsendung zugrundeliegende Steuerausgleichsmethode ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3 Wohnungswirtschaftliche Verwendung

Die Auszahlung eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrags ist nur aus einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag und die Tilgungsförderung nur bei Zahlung von Tilgungsleistungen auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich. Diese Möglichkeiten bestehen jedoch nur bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrags. Der vereinbarte Beginn der Auszahlungsphase ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entgeltliche Ablösung eines... / 3.1 Ablösung durch Einmalzahlung

Wird ein Nießbrauch später entgeltlich abgelöst, beseitigt der Übernehmer die Beschränkung seiner Eigentumsbefugnisse und verschafft sich hierdurch die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück. Die Aufwendungen für die Ablösung des Nießbrauchsrechts sind Anschaffungskosten für den Vermögensgegenstand "Grundstück".[1] Die Beurteilung der Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Betroffene Grundstücksumsätze

Rz. 53 § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt nur für stpfl. Grundstücksumsätze, die unter das GrEStG fallen. Zu den Umsätzen, die unter das GrEStG fallen (grunderwerbsteuerbare Umsätze), gehören insbes. die Umsätze von unbebauten und bebauten Grundstücken. Hierzu gehören aber auch[1] die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten gegen Einmalzahlung oder regelm...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Der Arbeitgeber übernimmt alle Kosten eines Betriebsausflugs

Unternehmer Huber veranstaltet im Jahr 2024 mit seinen 5 Arbeitnehmern einen 2-tägigen Betriebsausflug. Die Fahrtkosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro Person 200 EUR. Für die 5 Arbeitnehmer und Herrn Huber sind somit insgesamt Aufwendungen i. H. v. (6 × 200 EUR =) 1.200 EUR entstanden. Die 200 EUR, die auf ihn selbst entfallen, bucht er auf das Kon...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Betriebsveranstaltungen: Fr... / 9.3 Wann nicht umsatzsteuerbare Aufmerksamkeiten vorliegen

Gem. Abschn. 1.8. Abs. 3 UStAE sind die Zuwendungen des Arbeitgebers als Aufmerksamkeiten einzustufen, wenn diese üblich sind und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen. Hierzu rechnen gelegentliche Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 EUR, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen zu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 6 Pauschale Versteuerung bei der Lohnsteuer mit 25 %

Der Unternehmer zieht seine Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung immer als Betriebsausgaben ab. Er wendet seinen Arbeitnehmern aber einen geldwerten Vorteil zu, der bei den Arbeitnehmern als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen ist, wenn er mehr als 2 Betriebsveranstaltungen im Jahr durchführt (ab der 3. Veranstaltung) oder soweit der Betrag von 110 EUR pro Arbeitn...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 4.1 Sachzuwendungen bei Inanspruchnahme einer Eventagentur

Wird ein Sachbezug des Arbeitnehmers, z. B. bei der Teilnahme an einer betrieblichen Veranstaltung, anhand der Kosten des Arbeitgebers bestimmt, sind nur solche Kosten einzubeziehen, die beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auslösen. Die Aufwendungen für einen Eventmanager sind hierbei nicht zu berücksichtigen.[1] Im Gegensatz dazu sind bei Kunden/Geschäftsfreunden, di...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 3.3 Minijobber müssen eingeladen werden

Auch Minijobber müssen eingeladen werden. Diese können gefahrlos teilnehmen, weil die Kosten bis zu einem Betrag von 110 EUR je Betriebsveranstaltung lohnsteuersteuerfrei sind und Beträge, die über 110 EUR hinausgehen, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 SvEV nicht zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn gehören, wenn sie gem. § 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG pauschal mit 25 % versteuert werde...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 10 Besonderheiten bei einer Kapitalgesellschaft, z. B. GmbH

Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum usw.) liegt im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Das gilt auch bei Kapitalgesellschaften, z. B. bei einer GmbH oder einer UG haftungsbeschränkt. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, dann sind die Zuwendungen bei den Arbeitnehmern nicht als Arbeitslohn zu erfass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7.3 Sonstige Bezüge

Rz. 60 Zu den sonstigen Bezügen rechnet der Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird, z. B. 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen, Gratifikationen usw. (R 39b.2 Abs. 2 LStR 2023). Rz. 61 Für sonstige Bezüge gilt keine von § 11 Abs. 1 S. 1 EStG abweichende Besonderheit. Es verbleibt beim Zuflussprinzip.[1] § 38a Abs. 1 S. 3 EStG schreibt vor, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 7.1 Sonderregelung nach Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 38a EStG

Rz. 55 § 11 Abs. 1 S. 4 EStG verweist für Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit auf § 38a Abs. 1 S. 2 [1] und 3 EStG. Dort wird für die zeitliche Erfassung des Arbeitslohns zwischen laufendem Arbeitslohn (§ 38a Abs. 1 S. 2 EStG) und sonstigen Bezügen (nicht laufender Arbeitslohn; § 38a Abs. 1 S. 3 EStG) unterschieden. Für laufenden Arbeitslohn enthält § 38a Abs. 2 S. 2 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.2 Vorteilsempfangender Gesellschafter

Rz. 27 Verdeckte Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag Auf Ebene des vorteilsempfangenden Gesellschafters ist eine vGA ein sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG und deshalb als Beteiligungsertrag zu erfassen. Hierbei ist die steuerliche Einordnung und ggf. die Umqualifizierung auf Ebene des Gesellschafters grundsätzlich unabhängig davon vorzunehmen, ob ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 12 Überblick über die steuerliche Erfassung der Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Rz. 101 Bei Eintritt des Versorgungsfalls steht für die Altersvorsorgeleistungen Kapital zur Verfügung, das angesammelt wurde aus den vom Stpfl. eingezahlten Beiträgen, den nach Abschn. XI gewährten Zulagen, und den in der Ansparphase aus der Anlage des Kapitalbestands erzielten Erträgen. Darüber hinaus werden auch während der Leistungsphase noch Kapitalerträge aus der Anlage d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.4 Vorteilsgeneigtheit einer verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 15 Abstrakte Eignung zum "sonstigen Bezug" Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung[1] muss zudem die Eignung aufweisen, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (sog. Vorteilsgeneigtheit).[2] Dieses Tatbestandsmerkmal der vGA hatte der BFH erstmals mit seinem Urteil v. 7.8.2002 zu Prämien für eine Rückdec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1 Einleitung

Rz. 1 Steuerliche Bedeutung Das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) stellt das wesentliche Instrument dar, um bei Körperschaften Vorgänge der Einkommenserzielung von Vorgängen der Einkommensverwendung abzugrenzen und sicherzustellen, dass auch andere Vorgänge der Einkommensverwendung als offene Gewinnausschüttungen (oGA), die durch schuld- oder gesellschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.4 Kapitalertragsteuerliche Behandlung

Rz. 43 Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung VGA lösen als sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zuzüglich Solidaritätszuschlag aus. Die Kapitalertragsteuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. § 11 Abs. 1 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragskorrektur / Zusammenfassung

Begriff Nachträgliche Änderungen des Entgelts machen Beitragskorrekturen erforderlich. Diese können beispielsweise aus Anwendung der Märzklausel oder aus einer Betriebsprüfung resultieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung aktualisieren regelmäßig die Gemeinsamen Grundsätze zum Aufbau der Datensätze f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragskorrektur / 3 Beitragskorrekturen durch die Märzklausel

Beitragskorrekturen für zurückliegende Entgeltabrechnungszeiträume können in den laufenden Beitragsnachweis mit einfließen. Ein Korrekturbeitragsnachweis ist nicht mehr erforderlich. Das gilt auch dann, wenn Beiträge aus einmalig gezahltem Arbeitsentgelt, aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zugeordnet werden müssten.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.2 Sonstige Leistungen

Rz. 33 Dass weder § 13 UStG noch § 3 UStG etwas darüber sagen, zu welchem Zeitpunkt eine sonstige Leistung ausgeführt ist, liegt wohl daran, dass eine exakte positive Definition des Begriffs der sonstigen Leistung nicht möglich ist (§ 3 Abs. 9 UStG). Deshalb ist auch keine allgemeingültige Bestimmung des Leistungszeitpunkts, der für die Entstehung der Steuer maßgebend ist, m...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2.4 Weitere Einzelfälle

Rz. 45 Bedingt-Geschäfte: Bei den im Buchhandel üblichen Bedingt-Geschäften fehlt es nach Ansicht des BFH[1] vor der Erteilung der endgültigen Rechnung, d. h. vor einer Übernahmeerklärung durch den Buchhändler oder vor einem Weiterverkauf durch den Buchhändler, an einer Entgeltvereinbarung. Bis dahin ist der ganze Liefervorgang noch in der Schwebe. Die Steuerschuld des Verla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschenke / 1.1 Lohnsteuer

Geschenke des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, weil Geschenke aufgrund des Dienstverhältnisses gegeben werden, selbst wenn Auslöser für das Geschenk der Eintritt eines persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers sein sollte. Deshalb unterliegt der Wert des Geschenks dem Lohnsteuerabzug nach den Vorschriften, die für sonstige Bezüge g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Begriff der Sondervergütung

Rz. 6 § 4a EFZG definiert den Begriff der Sondervergütung als Leistung, "die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt". Der Begriff lässt offen, ob er nur Einmalzahlungen oder auch laufende Zusatzzahlungen erfasst. In der Regel werden Sondervergütungen zwar solche Leistungen sein, die aus einem besonderen Anlass einmal oder auch mehrmals jährlich, jed...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns

Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt. Es ist nicht zulässig, einen du...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.1 Nießbrauch

Rz. 63 Ein Zuwendungsnießbrauch ist gegeben, wenn der Eigentümer einem Dritten den Nießbrauch an seinem Grundstück zuwendet. Dies kann entgeltlich, teilentgeltlich und unentgeltlich geschehen. Der Nießbrauch ist entgeltlich zugewendet, wenn die Parteien den Wert des Nießbrauchs und der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subje...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.1 Unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 112 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind solche aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens (Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Zum unbeweglichen Vermögen gehören unbebaute Grundstücke, Gebäude- und Gebäudeteile, also insbesondere unmöblierte Wohnungen und Zimmer. Zu den Gebäudeteilen gehören das Wohnungseigentum nach § 1 Abs. 2 WEG bzw. Teileigentum an nicht Wohnzwecken dienen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.3 Ablösung von Nutzungsrechten

Rz. 90 Löst der Eigentümer den unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch ab, weil er z. B. über das unbelastete Grundstück verfügen will, liegen nach Verwaltungsauffassung Unterhaltszahlungen nach § 12 Nr. 2 EStG vor. Die Unentgeltlichkeit der Nießbrauchbestellung soll bei ihrer Umkehrung ebenfalls steuerlich unbeachtlich sein. Das gilt unabhängig davon, wie lange der Nießbrauch ...mehr