Fachbeiträge & Kommentare zu Einmalzahlung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.7 Erträge aus indirekten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

3.1.3.7.1 Erträge aus Investmentanteilen Ausgewählte Literaturhinweise Harenberg, Besteuerung von Investmenterträgen: Änderungen durch die St-Reform, GStB 1999, 267; Lohr/Graetz, Die Besteuerung von Erträgen aus ausl Investmentanteilen bei privaten Kap-Anlegern nach dem StEntlG 1999/2000/2002, DB 1999, 1341; Altfelder, Investmentfonds – endlich verständlich? – Plädoyer für ein p...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8 Die steuerliche Behandlung der Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

3.1.3.8.1 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto als nicht steuerbare Einnahme Tz. 133 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG gehören die Bezüge insoweit nicht zu den Einnahmen iSd Vorschrift, als sie aus Ausschüttungen einer Kö stammen, für die das stliche Einlagekonto iSd § 27 KStG (nicht auf das Nenn-Kap geleistete Einlagen sowie diesen gleichgestell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.5 Einschränkung der Anwendung der Steuerbefreiung gem § 8b KStG

Tz. 120 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Vor Inkrafttreten des JStG 2007 konnten die AE bei Vorliegen einer vGA die St-Befreiung gem § 8b KStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn auf der Ebene der ausschüttenden Kö eine Hinzurechnung der vGA iRd Einkommensermittlung – zu Recht oder zu Unrecht – nicht erfolgt war. Die Frage, ob ein bestimmter Sachverhalt eine vGA auslöst, war bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Wündisch, Was ist eine GA iSv § 20 EStG? FR 1969, 11; Richter, Die Besteuerung der ausgeschütteten (KSt-)Gewinne bei den AE – Anrechnungs- und Vergütungsverfahren, DStR 1977, 81; Schoor, Die Besteuerung von GmbH-Ausschüttungen bei AE, INF 1987, 194; Ziebe, Rechtsnatur und Ausgestaltung von Genussrechten, DStR 1991, 1594; Bayer/Sprave, Der Kleinaktionär und die ESt, BB 1992, 1825...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA! DStR 2005,999; DWS-Institut, Gefahr der Doppelbesteuerung bei einer nachträglich festgestellten vGA, DStR 2005, 989; Suchanek/Hagedorn, Stliche Behandlung von Gesellschafterdarlehenszinsen bei Verstoß gegen das Auszahlungsverbot, GmbHR 2006, 405; Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zure...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.5 Rechtslage nach Inkrafttreten des SEStEG (ab VZ 2006)

Tz. 107 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der VIII. Senat des BFH überträgt die vorstehenden Rspr-Grundsätze für die Zeiträume vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG (ab VZ 2006) demgegenüber auch auf die danach gültige Rechtslage (s Urt des BFH v 13.07.2016, BFH/NV 2016, 1831). Ebenso s Urt des FG München v 19.12.2019 (EFG 2020, 656; Rev-Az: VIII R 6/20). Hierzu s Sc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kürten, Die Besteuerung von UBG, DB 1991, 623; Ritzer-Angerer, Fünf Jahre neues UBGG – eine Bil, DB 2004, 2383. Tz. 132 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 UBG sind in der Rechtsform einer AG bzw SE, einer GmbH, einer KG oder einer KGaA geführte Finanzierungs-Zwischengesellschaften, deren Geschäftstätigkeit darauf gerichtet ist, Wagnis-Kap-Beteiligungen zu erwerben, zu verwalten und zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.6 Belastungswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 122 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das Aufdecken einer vGA bedeutet für die Kö sowohl im Halb-/Teil-Eink- als auch im früheren Vollanrechnungsverfahren stets eine stliche Mehrbelastung. Ob das auch für den AE oder bei einer Gesamtbetrachtung von Kö und AE so ist, hängt zum einen von dem im betr VZ geltenden Recht als auch vom Einzelfall ab. Im Halb-/Teil-Eink-Verfahren ist di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.7 Besondere Entgelte oder Vorteile (§ 20 Abs 3 EStG)

Tz. 360 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 20 Abs 3 (vorher: Abs 2 S 1 Nr 1) EStG gehören auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 und 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden, zu den Eink aus KapV. § 20 Abs 3 S 1 Nr 1 EStG hat die Funktion einer Generalklausel, stellt aber keinen selbständigen St-Tatbestand dar. Die besonder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Findeis, KapSt – Außenprüfung unter dem Regime der AbgeltungSt, DB 2009, 2397; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357; Anemüller, Problemfelder und Besonderheiten bei der Erhebu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.3 Veranlassung durch das Gesellschafterverhältnis

Tz. 116 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entspr Gewinnverteilungsbeschl beruht (s R 8.5 Abs 1 KStR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8.3 Keine Bindungswirkung durch die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos und die Steuerbescheinigung

Tz. 141 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ob ein bestimmter Kap-Ertrag aus einer Ausschüttung stammt, für die das stliche Einlagekonto als verwendet gilt, entscheidet sich grds in der Differenzrechnung nach § 27 Abs 1 S 3 KStG der ausschüttenden Kö. Der BFH (s Urt des BFH v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362) sieht – uE zutr – in der gesonderten Feststellung des Einlagekontos der Kö fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Friedlaender, Genussrechte in stlicher Sicht, DStZ A 1966, 242; Koppe, Der Genussschein, seine wirtsch und stliche Bedeutung, BB 1966, 281; Schwarze/Heuermann, Genussrechte, StBp 1983, 200; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genussrechten, BB Beil 19/1984; Ziebe, Der Genussschein als kap-marktpolitisches Instrument zur Verbesserung der EK-Ausstattung von Unternehmen, BB 1984...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.2.1 Gewinnausschüttungen

Tz. 81 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gewinnanteil ist der Anteil des AE an dem von der Kap-Ges ausgeschütteten Gewinn. Hierunter fallen alle Bezüge in Geld oder Geldeswert, die dem AE aufgrund seines Gesellschaftsverhältnisses zufließen, soweit die Vorteilszuwendungen nicht als Kap-Rückzahlung zu werten sind (s Urt des BFH v 06.06.2012, BStBl II 2013, 111). Der Begriff "Bezüge"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harenberg, Besteuerung von Investmenterträgen: Änderungen durch die St-Reform, GStB 1999, 267; Lohr/Graetz, Die Besteuerung von Erträgen aus ausl Investmentanteilen bei privaten Kap-Anlegern nach dem StEntlG 1999/2000/2002, DB 1999, 1341; Altfelder, Investmentfonds – endlich verständlich? – Plädoyer für ein prinzipiengeleitetes St-Recht, FR 2000, 299; Lübbehusen/Schmitt, Geplan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.5.4 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und nachfolgende Kapitalherabsetzung innerhalb von fünf Jahren bei ausländischen Kapitalgesellschaften (§ 7 KapErhStG)

Tz. 285 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 7 Abs 1 KapErhStG ist dessen § 1 auf den Wert neuer Anteilsrechte an ausl Gesellschaften anzuwenden, dh der Wert der neuen Anteile gehört bei den AE nicht zu den Eink iSd § 2 Abs 1 EStG, wenn die ausl Gesellschaft einer AG, KGaA oder einer GmbH vergleichbar ist, die neuen Anteilsrechte auf Maßnahmen beruhen, die einer Kap-Erhöhung aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Grundsätzliches zum Anwendungsbereich des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG

Tz. 78 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Nr 1 des § 20 Abs 1 EStG regelt, dass Auskehrungen einer Kap-Ges oder Genossenschaft beim AE stpfl Kap-Erträge sind. Die Beteiligung kann gesellschaftsrechtlicher Natur (AE-Stellung) oder schuldrechtlicher Art (Genussrechtsinhaber) sein. § 20 Abs 1 Nr 1 EStG folgt der im Ertrag-StR üblichen grds Unterscheidung zwischen Gewinnanteilen aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.4.2 Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung iSd § 20 EStG

Tz. 112 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Begriff der vGA in § 20 Abs 1 Nr 1 EStG ist nicht deckungsgleich mit dem vGA-Begriff in § 8 Abs 3 S 2 KStG. Die beiden Gesetzesvorschriften belegen unterschiedliche Tatbestände mit dem Begriff der vGA, die sich zwar im Regelfall überlagern, die aber in Sonderfällen auch unabhängig voneinander vorkommen können. Unter einer vGA iSd § 8 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.6 Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG auch in den Fällen des § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 und des § 14 Abs 3 KStG?

Tz. 124 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 8a KStG idF vor dem URefG 2008 stellen Vergütungen für die Überlassung von FK durch den wes beteiligten AE, durch eine diesem nahe stehende Person bzw durch rückgriffsberechtigte Dritte an die Kap-Ges unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine vGA dar. Nach § 14 Abs 3 S 1 KStG idF des EURLUmsG gelten in vororganschaftlicher Zeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8.1 Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto als nicht steuerbare Einnahme

Tz. 133 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG gehören die Bezüge insoweit nicht zu den Einnahmen iSd Vorschrift, als sie aus Ausschüttungen einer Kö stammen, für die das stliche Einlagekonto iSd § 27 KStG (nicht auf das Nenn-Kap geleistete Einlagen sowie diesen gleichgestellte Beträge) als verwendet gilt. Die Rückzahlung von Gesellschaftereinlagen wird seit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.8.2 Die steuerliche Behandlung bei in einem Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 139 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist auch dann zu beachten, wenn die Anteile an der Kap-Ges zu einem BV einer AE-Kö gehören und die Kap-Erträge nach § 20 Abs 8 EStG den Eink aus Gew zuzurechnen sind. Die Auskehrungen sind "der Art nach" (isoliert betrachtet) solche iSd § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG. Zur buchmäßigen Behandlung der Ausschü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Schütz, Tatbestandsverhinderung und Rückabwicklung einer vGA, DStZ 2004, 14; Schwedhelm/Binnewies, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 151; Wassermeyer, Nochmals: Rückgängigmachung einer vGA, GmbHR 2005, 149; Briese, Nochmals: Zur vGA und verdeckten Einlage, GmbHR 2006, 1308. Tz. 123 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Rückgewähr einer oGA wird stlich wie eine verdeckt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2 Milderungszone

Rz. 5 Die Milderungszone beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen von 66.915 EUR und endet bei einem zu versteuernden Einkommen von 104.009 EUR (obere Milderungsgrenze). Liegt das zu versteuernden Einkommen vor Zurechnung der Entlastung über der Milderungsgrenze wird die Einmalzahlung in voller Höhe zugerechnet. Rz. 6 Der Zurechnungsbetrag berechnet sich in folgenden Schr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1 Einstiegsgrenze

Rz. 3 Eine Besteuerung der Einmalzahlung wird im vollem Umfang ausgeschlossen, sofern der Stpfl. keinen SolZ zahlen muss. Die Einstiegsgrenze endet somit bei 66.914 EUR Rz. 4 Maßgebend ist das zu versteuernden Einkommen vor Zurechnung der Entlastung. Liegt dieses unterhalb der Einstiegsgrenze erfolgt keine Zurechnung.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2 § 123 Abs. 1 EStG

Rz. 4 § 123 Abs. 1 EStG regelt, dass alle im EWSG benannten Entlastungen der Besteuerung unterliegen. Damit wurde ein steuerlicher Auffangtatbestand geschaffen, damit diese Einmalzahlungen, sofern sie nicht ohnehin bereits der Besteuerung unterliegen, erfasst werden. § 123 EStG erfasst somit nur die einmalige Dezemberhilfe 2022 nach dem ESWG. Rz. 5 Die Entlastungen, die berei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Überblick

Rz. 1 Gem. § 123 Abs. 2 EStG sind Einmalzahlungen nach dem EWSG an Privatpersonen, die den Einkünften aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 S. 1 EStG zugeordnet sind, nach besonderen Regelungen zu versteuern, die einen sozialen Ausgleich sicherstellen sollen. Diese Entlastungen sind daher nur dann anteiliger oder vollständiger Teil des zu versteuernden Einkommens, wenn bestimmte in...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2 Einstiegsgrenze und Milderungszone

Rz. 2 Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass die Einmalzahlung dem zu versteuernden Einkommen des § 2 Abs. 5 S. 1 EStG unmittelbar in voller Höhe zugerechnet wird. Dazu wurde in § 124 Abs. 1 EStG eine Einstiegs- sowie eine Milderungszone geschaffen, die aber nur für den Kreis der Stpfl. gelten, die die Entlastungen des § 123 Abs. 1 EStG nicht bereits im Zusammenhang mit ande...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff der sonstigen Bezüge

Rz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Ein sonstiger Bezug ist der > Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) gezahlt wird (§ 38a Abs 1 Satz 3 EStG; > R 39b.2 Abs 2 LStR). Zu den Ursachen dieser unterschiedlichen Behandlung > Rz 2. Bei sonstigen Bezügen im steuerrechtlichen Sinn handelt es sich idR um Teile des Arbeitslohns, die nicht in aufeinander folg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Außerordentliche Einkünfte iSd § 34 EStG als sonstige Bezüge

Rz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sowohl Entschädigungen iSd § 34 Abs 2 Nr 2 EStG iVm § 24 Nr 1 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 10 ff) als auch Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten iSd § 34 Abs 2 Nr 4 EStG (> Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff) werden nach der Fünftel-Methode tarifermäßigt: Die LSt wird ermäßigt, indem der sonstige Bezug bei der Ermittlung des vora...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Wesen und Funktion der sonstigen Bezüge

Rz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Die Unterscheidung zwischen laufenden und sonstigen Bezügen hat nur erhebungstechnische Bedeutung für das > Steuerabzugsverfahren. § 39b Abs 3 EStG, der ein besonderes Verfahren vorschreibt, bezweckt, schon den laufenden Steuerabzug möglichst an die Jahressteuer anzupassen, die sich bezogen auf den gesamten > Jahresarbeitslohn für den sonstig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerabzug bei sonstigen Bezügen, die netto gezahlt werden

I. Grundsätzliches zum Verfahren Rz. 48 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Der LSt-Abzug von netto gezahlten sonstigen Bezügen richtet sich ebenfalls nach § 39b Abs 3 EStG. Deshalb gelten die Erläuterungen zu > Rz 20–47; Besonderheiten ergeben sich daraus, dass die LSt auf den Nettobezug aus dem > Arbeitslohn (Bruttobezug) berechnet werden muss, der nach Abzug der LSt den Nettobetrag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerabzug bei sonstigen Bezügen, die brutto gezahlt werden

I. Allgemeine Hinweise Rz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 § 39b Abs 3 EStG gilt für alle ArbN, unabhängig davon, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind oder ob der ArbG bei ihnen einen betrieblichen LStJA durchführen darf oder ob ein LStJA ausgeschlossen ist; vgl § 42b EStG; > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 19 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt Stpfl > Beschränk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelheiten zum Berechnungsschema

Rz. 29 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns: Anzusetzen sindmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Berechnungsbeispiel

Rz. 50 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Zur Prüfung, ob es sich überhaupt um einen ‚Nettolohn’ handelt, und zur Besteuerungstechnik mit Beispielen > Nettolohn. Die auf den sonstigen Bezug entfallende LSt kann wie bei der Nettobesteuerung laufender Bezüge (> Nettolohn Rz 5) unschwer maschinell ermittelt werden. Bei personeller Bearbeitung ist die LSt durch Abtasten mit Hilfe einer ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 § 39b Abs 3 EStG gilt für alle ArbN, unabhängig davon, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind oder ob der ArbG bei ihnen einen betrieblichen LStJA durchführen darf oder ob ein LStJA ausgeschlossen ist; vgl § 42b EStG; > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 19 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt Stpfl > Beschränkte Steuerpflicht Rz 25...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 14 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Sonstige Bezüge wurden vor 1945 mit festen, vom > Familienstand (Steuerklasse) abhängigen Steuersätzen besteuert, weil die LSt nicht für das Kalenderjahr, sondern für den Lohnzahlungszeitraum bemessen wurde. Ab 1948 wurden sonstige Bezüge dem laufenden Arbeitslohn des jeweiligen Lohnzahlungszeitraums zugerechnet. Für Fälle, in denen sich Ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Tarifermäßigung beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Rz. 125 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Außerordentliche Einkünfte iSv § 34 Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG, die dem ArbN zusammengeballt zufließen (> Rz 128), sind beim LSt-Abzug regelmäßig als > Sonstige Bezüge zu behandeln (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG); davon darf der ArbG grundsätzlich nicht abweichen (kein Wahlrecht; zur Ausnahme > Rz 130). Der ArbG hat eine die Progressionswirkung des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Berechnungsbeispiel (Grundfall)

Rz. 25 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Die Ermittlung der LSt auf einen sonstigen Bezug ergibt sich aus § 39b Abs 3 EStG iVm > R 39b.6 LStR. Ermittelt wird der Unterschiedsbetrag zwischen der Jahres-LSt auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn zuzüglich des sonstigen Bezugs und auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug. Als Grundfall zunächst folgend...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 – SolZG

Stand: EL 133 – ET: 03/2023 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2230) geändert worden ist. § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) 1Auf die Festsetzung u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Sonstige Bezüge bei ausgeschiedenen Arbeitnehmern

Rz. 45 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Erhält ein ArbN einen sonstigen Bezug, der dem > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereits als ausgeschieden gemeldet worden ist (vgl § 39e Abs 4 Satz 5 EStG), muss das BZSt neue > Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Abruf bereitstellen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für den ehemaligen ArbG wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal die Steuerklasse VI abg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Berechnungsschema

Rz. 26 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Die LSt auf den sonstigen Bezug wird in drei aufeinander aufbauenden Teilrechnungen ermittelt (hier A, B, C). Dazu ergibt sich folgendes Berechnungsschema (zu Einzelheiten > Rz 30 ff):mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.2 Regelungen zum Gehalt im Anstellungsvertrag

Die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Es finden sich Vereinbarungen über Festgehälter (einschl. Überstundenvergütung), zusätzliche feste jährliche Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), variable Gehaltsbestandteile (z. B. Tantieme, Gratifikationen), Zusagen über Leistungen der betrieblichen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches zum Verfahren

Rz. 48 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Der LSt-Abzug von netto gezahlten sonstigen Bezügen richtet sich ebenfalls nach § 39b Abs 3 EStG. Deshalb gelten die Erläuterungen zu > Rz 20–47; Besonderheiten ergeben sich daraus, dass die LSt auf den Nettobezug aus dem > Arbeitslohn (Bruttobezug) berechnet werden muss, der nach Abzug der LSt den Nettobetrag ergibt. Als sonstiger Bezug ist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Sonstige Bezüge bei Anwendung der Steuerklasse VI

Rz. 42 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Hat der ArbN dem ArbG seine > Lohnsteuerabzugsmerkmale schuldhaft (> Verschulden) nicht zugänglich gemacht oder eine Sperrung nach § 39e Abs 6 Satz 6 EStG beantragt, ist die Steuerklasse VI anzuwenden (§ 39c Abs 1 EStG und § 39e Abs 6 Satz 8 EStG; > Nichtverfügbarkeit der ELStAM). Außerdem ist die Steuerklasse VI idR maßgebend für die Berech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Bemessung der Lohnsteuer nach Pauschsteuersätzen

Rz. 53 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Neben der oben dargestellten Versteuerung sonstiger Bezüge nach § 39b Abs 3 EStG hat der ArbG die Möglichkeit, sonstige Bezüge im Rahmen der §§ 40 bis 40b EStG pauschal zu versteuern. Zu den Einzelheiten > Pauschalierung der Lohnsteuer. Zu der nur für Sachzuwendungen in Betracht kommenden Pauschalierung nach § 37b EStG – auch für ArbN – > Pa...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Sonstige Bezüge bei geringfügiger Beschäftigung (450-EUR-Jobs)

Rz. 43 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Wird der ArbN in einem Mini-Job beschäftigt und will der ArbG anstelle einer individuellen Regelbesteuerung mit ELStAM die Abgaben einschließlich LSt nach § 40a Abs 2 EStG pauschalieren und an die Minijob-Zentrale abführen, gelten für die Behandlung sonstiger Bezüge die beitragsrechtlichen Vorschriften der > Sozialversicherung. Dann sind die...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenballung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten gemäß § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 117 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Auch die Vergütung – bei einem ArbN: Entlohnung – für die mehrjährige Tätigkeit (> Rz 85 ff) muss zusammengeballt zufließen, weil nur das die Tarifermäßigung rechtfertigt (> Rz 95). Auch hier ist uE die Zusammenballung in zwei Schritten zu prüfen (> Rz 97 ff, > Rz 110 ff). Das bedeutet 1. Zufluss in demselben VZ und 2. eine durch die besond...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Berechnung der Steuer

1. Berechnungsbeispiel (Grundfall) Rz. 25 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Die Ermittlung der LSt auf einen sonstigen Bezug ergibt sich aus § 39b Abs 3 EStG iVm > R 39b.6 LStR. Ermittelt wird der Unterschiedsbetrag zwischen der Jahres-LSt auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn zuzüglich des sonstigen Bezugs und auf den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bez...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Sonstige Bezüge im Lohnkonto und der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 55 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Den erforderlichen Eintragungen im > Lohnkonto (vgl § 4 Abs 2 Nr 6 LStDV) entsprechen die Eintragungen auf der > Lohnsteuerbescheinigung (vgl § 41b EStG). Nettolohnzahlungen (allgemein > Nettolohn) sind stets mit dem Bruttobetrag anzugeben (> R 39b.9 Abs 4 LStR). Rz. 56 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Hat der ArbG die LSt von einem sonstigen Bezug...mehr