Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.4.1 Tatbestand: Gläubiger ist nicht Zurechnungssubjekt

Rz. 279 Der Tatbestand der Vorschrift setzt voraus, dass der Gläubiger der Kapitalerträge oder der Vergütungen nach § 50a EStG eine Person ist, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach deutschem Recht oder dem Recht des anderen Vertragsstaats nicht zugerechnet werden. Es muss also eine Situation vorliegen, nach der die dem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte nicht dem G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4 Tatbestand und Rechtsfolge des Abs. 9 S. 1 Nr. 3

Rz. 176 Durch G. v. 25.6.2021[1] ist in § 50d Abs. 9 S. 1 EStG ein neuer Tatbestand als Nr. 3 eingefügt worden. Zweck der Regelung ist, Steuergestaltungen zu bekämpfen, durch die steuerfreie Einkünfte durch unterschiedliche Zuordnung von Einkünften zu Betriebsstätten generiert werden. Durch die Vorschrift wurde die Empfehlung 1.1 des Hybrid branch-Berichts 2017 der OECD umge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.3 Zuordnung zu einer Betriebsstätte, Abs. 10 S. 3

Rz. 224 Die Einordnung der Sondervergütungen als Teil des Unternehmensgewinns nach Abs. 10 S. 1 genügt jedoch nicht, um das deutsche Besteuerungsrecht zu sichern. Das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für die Sondervergütungen nach den DBA ist von zwei Voraussetzungen abhängig, nämlich der Qualifikation als Unternehmensgewinne und zusätzlich die Zugehörigkeit der Sonderve...mehr

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Einkunftserzielungsabsicht bei unüberschaubarer Dauer einer geplanten Sanierung

Leitsatz Die Einkunftserzielungsabsicht des Eigentümers eines über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren aufgrund der Fortdauer von Renovierungsmaßnahmen leerstehenden Mehrfamilienhauses ist zu verneinen, wenn die vom Eigentümer ausschließlich in Eigenarbeit und ohne konkrete Zeitplanung durchgeführten Renovierungsarbeiten nicht auf die Absicht der zielgerichteten und effekt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Minderung der Bemessungsgrundlage (§ 7h Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln mindern die Bemessungsgrundlage (§ 7h Abs 1 S 4 EStG), dies entspricht der Rechtslage wie zB bei § 7i Abs 1 S 7 EStG (s § 7i Rn 14 (Handzik)). Ein Wahlrecht, diese Zuschüsse bei ungekürzter AfA-Bemessungsgrundlage als Einnahmen zu behandeln, besteht nicht (BFH BStBl II 2004, 14; H 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag begründete Ausschüttungsverbindlichkeit oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandelnde Rückstellung

Tz. 99 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Auch vor dem stlichen Übertragungsstichtag beschlossene, aber noch nicht verwirklichte Ausschüttungen und als vGA zu behandelnde Rückstellungen sind stlich noch bei der untergehenden Kö zu erfassen, dh es bleibt bei der Qualifizierung als GA oder vGA. Sie werden nicht über die Rückwirkung nach § 2 Abs 1 UmwStG in Entnahmen bei der übernehmend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Übernahmegewinn und Übernahmeverlust – 2. Stufe (§ 4 Abs 5 UmwStG)

Tz. 89 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 4 Abs 5 S 1 UmwStG idF des SEStEG war der Übernahmegewinn/-verlust 1. Stufe um einen Sperrbetrag iSd § 50c EStG 1999 zu erhöhen. Nach § 52 Abs 59 EStG aF war die Neubildung eines Sperrbetrags nach § 50c EStG 1999 bis zum Ablauf des VZ 2001 (bei abw Wj 2000/2001 der Kö: bis zum Ablauf des Wj 2001/2002) möglich. GlA s Hörtnagl (INF 2001...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. HK und AK, Zuschüsse

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nach § 7i EStG sind begünstigt:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Ermächtigungen zur Bekanntgabe des KStG und der KStDV nach § 33 Abs 2 Nr 1 KStG

Tz. 12 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 Abs 2 Nr 1 KStG ermächtigt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Fin-Beh der Länder Muster der in §§ 27 und 37 KStG vorgeschriebenen Bescheinigungen zu bestimmen. Es handelt sich dabei um die von der ausschüttenden Kö bzw von einem Kreditinstitut gem § 27 Abs 3 oder 4 KStG zu bescheinigende Verwendung des stlichen Einlagekontos (wegen...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 3. Konkrete Bedarfsbemessung-Widerlegung der Verbrauchsvermutung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur konkreten Bedarfsbemessung besteht eine Vermutung, dass ein Familieneinkommen bis zur Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags vollständig für den Lebensbedarf verwendet worden ist.[50] Dem Unterhaltspflichtigen steht indes die Möglichkeit offen, die tatsächliche Verbrauchsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.11 Körperschaftsteuer-Auszahlungsanspruch/-Erhöhung

Tz. 147 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Das beim Wechsel vom früheren Anrechnungs- zum heutigen Halb- bzw Teil-Eink-Verfahren für eine 18-jährige Übergangszeit eingeführte System der ausschüttungsabhängigen KSt-Minderung bei ordnungsmäßigen GA ist durch das SEStEG zugunsten einer ausschüttungsunabhängigen ratierlichen Auszahlung des restlichen KSt-Guthabens ersetzt worden. Grds er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.3 Natürliche Personen als Mitunternehmer der Übernehmerin bzw als Übernehmerin (§ 4 Abs 6 S 4 und 5 UmwStG)

Tz. 138 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 6 S 4 UmwStG ist der Übernahmeverlust, soweit er auf natürliche Personen als MU der übernehmenden Pers-Ges bzw als Übernehmerin entfällt (bis zum VZ 2008: zur Hälfte) ab dem VZ 2009: zu 60 %, höchstens jedoch iHd hälftigen/60%igen Bezüge iSd § 7 UmwStG abzb (s UmwSt-Erl 2011, Rn 04.42). Durch das JStG 2009 wurde die bis dahin fe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Auswirkungen der Umwandlung auf eine an der Überträgerin bestehende Unterbeteiligung

Ausgewählte Literaturhinweise: Schindhelm/Pickhardt-Poremba/Hilling, Das zivil- und strechtliche Schicksal der Unterbeteiligung bei "Umwandlung" der Hauptgesellschaft (Teil II), DStR 2003, 1469; Stegemann/Middendorf, Das Schicksal der Unterbeteiligung bei Formwechsel der Hauptgesellschaft, BB 2006, 1084. Tz. 121 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Besteht an dem Anteil an der Überträgeri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nachstehend werden in tabellarischer Form die Auswirkungen bei Umwandlungen dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dassmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.6 Ausländische Verschmelzung oder grenzüberschreitende Hereinverschmelzung mit Inlandsbezug

Tz. 115 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 § 3 UmwStG ist auch dann einschlägig, wenn eine reine Ausl-Umwandlung oder eine grenzüberschreitende Hereinverschmelzung vorliegt, bei der aber ein inl Anknüpfungspunkt (inl BetrSt oder unbeschr bzw beschr stpfl AE) vorhanden ist (s Tz 8). Ebenso s Kraft/Poley (FR 2014, 1, 3). Besteht im Inl nur eine BetrSt ohne dass inl AE beteiligt sind, m...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Die Übernehmerin ermittelt ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG

Tz. 124 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Auch wenn die Übernehmerin ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt, ist das Übernahmeergebnis nach § 4 UmwStG zu berechnen. Ermittelt die übernehmende Pers-Ges auch nach der Umwandlung ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung, ist hinsichtlich des übernommenen Vermögens von einem Wechsel der Gewinnermittlungsart auszugehen, so das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.10 Pensionsrückstellungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Götz, Rückgedeckte Pensionszusagen an Ges-GF bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges, DStR 1998, 1946; Centrale-Gutachtendienst, Pensionsrückstellung bei Umwandlung einer GmbH in eine Partnerschaft, GmbHR 1999, 597; Gosch, Pensionszusage bei Umwandlung der Gesellschaftsform, BetrAV 2001, 137; Neumann, Behandlung von Pensionszusagen an Ges-GF ...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Veräußerungsbilanz bei 4/3-Rechner

Frage: Mein Mandant (Einnahmen-Überschussrechner nach § 4 Abs. 3 EStG) hat seinen Betrieb veräußert. Für diesen Zweck habe ich neben einer EÜR auch eine Schlussbilanz auf den Zeitpunkt der Betriebsveräußerung erstellt. Nun finde ich in der StBVV keine passende Position zur Abrechnung einer solchen Schlussbilanz. Können Sie mir helfen? Antwort: In der StBVV taucht das Wort "Schl...mehr

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Außerordentliche Wirtschaft... / 2.1 Direkt betroffene Unternehmen

Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28.10.2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Von den temporären Schließungen/ Anordnungen betroffen sind laut BMWi/BMF insbesondere Gastronomiebetriebe (Hotels, Restaur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Unrichtigkeit beim Erlass des Verwaltungsakts

Rz. 27 Die Unrichtigkeit muss beim Erlass des Verwaltungsakts, d. h. der zuständigen Finanzbehörde in der Phase von der Bildung des Entscheidungswillens bis zur Bekanntgabe des Verwaltungsakts, unterlaufen sein. Dabei kann die Unrichtigkeit auch mehrfach unterlaufen, z. B. nochmals bei einer Überprüfung des Verwaltungsakts vor Absendung.[1] Unrichtigkeiten "beim Erlass" sind...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 3.3 Steuerpflicht von Sofort- und Überbrückungsbeihilfen

Im Zusammenhang mit der Corona-Krise wurden vielen Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen erheblich betroffen sind, von Bund und Ländern Unterstützungsleistungen gewährt, im Jahr 2021 vorwiegend als sog. Überbrückungshilfe. Bei diesen Leistungen handelt es sich um steuerpflichtige Betriebseinnahmen, die nach den allgemeinen steuerrechtlichen Regelungen im Rah...mehr

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Beteiligung minderjähriger Kinder an einer Zahnarztpraxis in Form einer Innengesellschaft

Leitsatz 1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt – da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt – zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteh...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.3.1 Reguläre Arbeitszimmerregelungen

Zunächst muss überhaupt ein geeignetes Zimmer vorhanden sein. Das ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend zur Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. organisatorischer Arbeiten genutzt wird. Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt v...mehr

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Rückzahlungspflicht bei erhaltenen Scheingewinnen und Scheindividenden

Zusammenfassung Zahlt ein Unternehmen Scheingewinne oder Scheindividenden aus und fällt das Unternehmen anschließend in die Insolvenz, sind die erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen. Der Beklagte zeichnete bei einer später insolventen Aktiengesellschaft Genussrechte. Danach sollte der jährliche Dividenden- und Gewinnanspruch vom erzielten Jahresüberschuss abhängig sein. Da die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.8 Zweckbestimmung der offenbarten Daten

Rz. 47 Soweit sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche in den notwendig relevanten Fällen (Rz. 4ff., 14, 44) oder wegen Terrorismusfinanzierung dient, ist die Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden geschützten Daten der betroffenen Person zulässig. Die Erkenntnisse unterliegen der Auswertung für die Strafverfolgung wegen der Terrorismusfinanzie...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Klein- oder Bagatellforderungen

Rz. 50 Ein besonderes Problem stellt für die Gesamtheit der Gläubiger die Einziehung von Kleinforderungen dar. Dieses Problem hat der Gesetzgeber in einer einseitigen Interessenabwägung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht durch eine Absenkung des Gebührenwertes bei Forderungen bis 50 EUR von 40 EUR auf 30 EUR bei gleichzeitiger Reduzieru...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 2. Kumulierte Kosten zwei Rechtsdienstleister

Rz. 378 Schwieriger bzw. differenzierter ist der zweite Fall zu beurteilen, in dem der Gläubiger die summierten Kosten zweier Rechtsdienstleister innerhalb einer Angelegenheit erstattet haben möchte. Auch hier sind verschiedene Fälle zu unterscheiden. Rz. 379 Die kumulierten Kosten zweier Rechtsdienstleister können sich einerseits im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten eines...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abgrenzung nicht besteuerbarer Zuwendungen von den besteuerbaren Einnahmen

1. Grundsätzliches Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Was eine Einnahme ist, regelt die Grundnorm des § 8 Abs 1 EStG. Dazu zählen nicht nur Bezüge in Geld, sondern auch Vorteile in Geldeswert, vor allem die Sachbezüge (> Rz 28 ff). Für ArbN konkretisiert § 19 Abs 1 EStG, dass alle Bezüge und Vorteile gemeint sind, die einem > Arbeitnehmer für eine Beschäftigung in einem Dienst...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Einnahmen, die auf besonderen Beziehungen zu einem Dritten beruhen

Rz. 122 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Auch Zuwendungen Dritter können Arbeitslohn sein, wenn sie Entlohnungscharakter haben (vgl mwN auch > Rz 124). Es muss sich um ein – nicht unbedingt zusätzliches – Entgelt für eine Leistung handeln, die dem ArbG aus dem Dienstverhältnis geschuldet wird (Thomas, DStR 1997, 305 [308]). Die Anforderungen an den Veranlassungszusammenhang zwisch...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Einnahmen auf Grund einer Verfügung von Todes wegen

Rz. 121 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Letztwillige freigebige Zuwendungen (Vermächtnisse) des ArbG an den ArbN sind idR kein Entgelt für eine Beschäftigung (vgl § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Sie sind nur dann Arbeitslohn, wenn sich das aus den Umständen des Falles oder der letztwilligen Verfügung eindeutig ergibt (BFH 159, 162 = BStBl 1990 II, 246). Denn auch wenn ein Dienstver...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Pflichtwidrig erlangte Einnahmen

Rz. 126 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Nicht durch das Dienstverhältnis veranlasst sind geldwerte Vorteile, die der ArbN durch strafbare Handlungen gegen seinen ArbG erlangt. Begeht der ArbN eine Unterschlagung im Betrieb oder bestiehlt er seinen ArbG, so handelt er außerhalb seiner dienstvertraglichen Pflichten und durchbricht damit den Zusammenhang zum Dienstverhältnis. Es feh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einnahmen

Rz. 25 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zum steuerpflichtigen > Arbeitslohn gehören neben der normalen Heuer die tarifliche Seefahrtszulage sowie die Vergütungen bei Unterbesetzung (vgl DB 1979, 1013). Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bleiben nach Maßgabe des § 3b EStG und der > R 3b LStR steuerfrei (zu Einzelheiten > Lohnzuschläge). Zur Steuerfreiheit von Lohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Begriff der Einnahme

a) Geld und Sachbezüge Rz. 28 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Was als Einnahme/Arbeitslohn in Betracht kommt, ergibt sich aus § 8 Abs 1 EStG: Alle Güter, die in Geld (> Rz 29) oder Geldeswert (geldwerte Vorteile) bestehen. Das sind neben den in §§ 19 Abs 1, 24 EStG und § 2 Abs 2 LStDV beispielhaft genannten Geld- oder Sachbezügen alle geldwerten Vorteile, die den ArbN objektiv ber...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Schadensersatz als Einnahme

I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrest...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verzicht auf Schadensersatz als Einnahme

Rz. 15 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Verzichtet ein ArbG auf eine Schadensersatzforderung gegenüber einem ArbN, stellt dies für den ArbN einen geldwerten Vorteil dar, sofern die Forderung realisierbar ist (BFH 168, 99 = BStBl 1992 II, 837). Der BFH sieht die Bereicherung des ArbN darin, dass der Verzicht auf die Schadensersatzforderung beim ArbN zu einer Verbesserung seiner Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Veranlassung der Einnahme durch das Dienstverhältnis

Rz. 44 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Arbeitslohn erhalten > Arbeitnehmer. Zu den Kriterien des Arbeitslohns gehört deshalb, dass der geldwerte Vorteil durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist (BFH 203, 53 = BStBl 2003 II, 886). Das gilt stets, wenn ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine ArbG-Leistung besteht (BFH 143, 539 = BStBl 1985 II, 641). Aber auch ein fre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrestitution, vgl § 249 Abs 1 BGB) oder eine Entschädigun...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist Arbeitslohn grundsätzlich der Ertrag für das Zurverfügungstellen der persönlichen Arbeitskraft einer natürlichen Person in abhängiger Stellung im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Dabei kommt es nicht auf die tatsächlich zu erbringende Arbeitsleistung an, sondern nur darauf, was arbeitsrechtlich geschuldet...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Was eine Einnahme ist, regelt die Grundnorm des § 8 Abs 1 EStG. Dazu zählen nicht nur Bezüge in Geld, sondern auch Vorteile in Geldeswert, vor allem die Sachbezüge (> Rz 28 ff). Für ArbN konkretisiert § 19 Abs 1 EStG, dass alle Bezüge und Vorteile gemeint sind, die einem > Arbeitnehmer für eine Beschäftigung in einem Dienstverhältnis zufließ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Geld und Sachbezüge

Rz. 28 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Was als Einnahme/Arbeitslohn in Betracht kommt, ergibt sich aus § 8 Abs 1 EStG: Alle Güter, die in Geld (> Rz 29) oder Geldeswert (geldwerte Vorteile) bestehen. Das sind neben den in §§ 19 Abs 1, 24 EStG und § 2 Abs 2 LStDV beispielhaft genannten Geld- oder Sachbezügen alle geldwerten Vorteile, die den ArbN objektiv bereichern, für ihn also ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Auslagenersatz

Rz. 36 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine Einnahme ist nicht gegeben, wenn ein ArbG dem ArbN Zahlungsmittel überlässt, die wirtschaftlich nicht für diesen bestimmt sind, sondern die er für den ArbG ausgeben soll. Unerheblich ist es, ob der ArbG dem ArbN die Mittel vor der Zahlung an einen Dritten überlässt (durchlaufende Gelder) oder die Zahlung anschließend erstattet (Auslagen...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Aufwand beim Arbeitgeber und Abzug als Betriebsausgaben

Rz. 40 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine besteuerbare Einnahme kann der ArbN unabhängig davon haben, ob dem ArbG überhaupt (vgl BFH 100, 202 = BStBl 1971 II, 55) und ggf in welcher Höhe Aufwand entsteht. Arbeitslohn ist eine Leistung des ArbG selbst dann, wenn sie bei ihm zu keinen messbaren Aufwendungen führt (zB der Mitflug des ArbN einer Fluggesellschaft, vgl EFG 1993, 155;...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsvermögen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bei den > Überschusseinkünfte wird nicht bilanziert, indem die Aktiva den Passiva gegenübergestellt und der Gewinn als Saldo dieser beiden Größen ermittelt wird. Die > Einnahmen-Überschussrechnung stellt vielmehr > Einnahmen den (Erwerbs-)Ausgaben gegenüber und ermittelt den Überschuss als Saldo dieser beiden Größen. Ein Betriebsvermögen, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Motiv des Arbeitgebers

Rz. 47 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Beweggrund (das Motiv) des ArbG für seine Leistung stellt die Veranlassung durch das Dienstverhältnis grundsätzlich nicht infrage (zu Besonderheiten > Rz 57). Deshalb können auch solche Zuwendungen Arbeitslohn sein, mit denen der ArbG allein marktorientierte oder soziale Ziele verfolgt oder mit denen er den ArbN auszeichnen oder ehren wi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines, Definition

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bei dem Begriff des Arbeitsmittels geht es um die Abgrenzung der abziehbaren von den wegen überwiegend privater Nutzung nicht abziehbaren Aufwendungen. Ein Arbeitsmittel ist nur gegeben, wenn das Wirtschaftsgut (WG) so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird (> Rz 2, 4). Die Aufwendungen für ein Arbeitsmittel kann ein ArbN als > Werbung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Krankenhausärzte

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Chefärzte und leitende Abteilungsärzte in Krankenhäusern sind > Arbeitnehmer , soweit sie vom Krankenhaus eine feste Vergütung für die Behandlung der Kassenpatienten, die allgemeine medizinische Betreuung der Station usw erhalten. Übrigens behandelt auch das BSG (HFR 1971, 170) den Chefarzt hinsichtlich seiner Tätigkeit in der Privatstation a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Amtsärzte

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Beamtete Ärzte (Amtsärzte, Bezirksärzte, Veterinäre usw) haben in ihrer Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ergänzend > Tierärzte. Rz. 6 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur steuerlichen Behandlung der Nebeneinnahmen gilt: Wenn die bezahlte Nebentätigkeit mit der hauptberuflichen amtlichen Tätigkeit des Amtsarztes in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 In der Rechtsprechung und den dieser folgenden Verwaltungsanweisungen hat sich die Auslegung (> Rz 6) des Begriffs "Arbeitslohn" im Laufe der Zeit fortentwickelt. Der RFH sah als Arbeitslohn "Frucht und Ertrag der Arbeit" an (RStBl 1935, 335). Der BFH folgte ihm zunächst in der Aussage, dass der Begriff Arbeitslohn weit und umfassend sei (zB...mehr