Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen

Leitsatz 1. Bei bilanzierenden Steuerpflichtigen ist Vertrauensschutz gegenüber unecht rückwirkenden Gesetzen nicht über mindestens zwei Veranlagungszeitraumwechsel hinweg zu gewähren. Der BVerfG-Beschluss Rückwirkung im Steuerrecht III vom 07.07.2010 – 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 (BVerfGE 127, 31, BGBl I 2010, 925 –Entscheidungsformel–) ist nicht nur auf Arbeitnehm...mehr

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Innergemeinschaftliche Lieferung trotz mangelhaften Belegnachweises umsatzsteuerfrei

Leitsatz Bei bloßer Benennung eines Bestimmungsmitgliedsstaates (ohne Ort/Gemeinde) oder bei fehlendem Ausstellungsdatum in der Gelangensbestätigung liegt ein hinreichender Belegnachweis nach § 17a UStDV vor. Sachverhalt Der antragstellende Kfz-Händler behandelte zwei innergemeinschaftliche Kfz-Lieferungen jeweils mit Barzahlung und Abholung durch vom Käufer beauftragte Abhol...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollstreckungshindernde Entscheidungen (Nr. 1)

Rz. 5 Aus der Entscheidung, die vollstreckbar sein muss, muss sich die Unzulässigkeit der Vollstreckung ergeben. Sie muss in einer einfachen (nicht vollstreckbaren) Ausfertigung vorgelegt werden. Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift genügt nicht (BeckOK/ZPO-Preuß, § 775 Rn. 3). Ist das Prozessgericht zugleich Vollstreckungsgericht, genügt die Bezugnahme auf die in den Ak...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift des § 774 ZPO ergänzt § 741 ZPO: Betreibt ein Ehegatte, der das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, ein Erwerbsgeschäft, so genügt gemäß § 741 ZPO grundsätzlich zur Vollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil. Es ist dann wegen aller Verbindlichkeiten dieses Ehegatten die Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut zulässig. Diese er...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die Widerspruchsklage

Rz. 3 Bezüglich der Zulässigkeit der Widerspruchsklage nach § 774 ZPO gilt das zu § 771 ZPO Ausgeführte entsprechend. Die Widerspruchsklage, mit der ein Ehegatte bzw. Lebenspartner die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Gesamtgut geltend macht, ist jedenfalls dann keine Familiensache, wenn der Vollstreckungstitel, der Grundla...mehr

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§ 14 Abs. 3 Satz 1 KStG umfasst keine außerorganschaftlichen Mehrabführungen

Leitsatz Das Tatbestandsmerkmal "vororganschaftlich" in § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG ist nur in zeitlicher, nicht auch in sachlicher Hinsicht zu verstehen; außerorganschaftlich verursachte Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit sind nicht erfasst (entgegen Rz Org.33 des sog. Umwandlungssteuererlasses 2011, BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314). Normenkette § 14 Abs....mehr

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Einführung eines Betriebssi... / 2.4 Organisation und Koordination der Betriebsbeauftragten

Zur Wahrnehmung aller übertragenen Aufgaben und zur gesetzeskonformen Anwendung von Vorschriften und Regeln wird ein ständiger Lenkungskreis eingesetzt. Entsprechend der jeweiligen Komplexität und Größe einzelner Gesellschaften erfolgt die Installation nachgeschalteter Regelkreise. Abb. 6: Lenkungskreis Betriebssicherheitsmanagement Weitergehende Anforderungen an das Betriebss...mehr

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Alte Bauträgerfälle: Aufrechnung der Finanzverwaltung

Leitsatz Es ist umstritten, ob und ggf. in welchen Fällen bei sogenannten Bauträgerfällen nach § 27 Abs. 19 UStG die Finanzgerichte über die an den Fiskus abgetretenen Werklohnforderungen selbst entscheiden können oder ob dafür die Zivilgerichte zuständig sind. Aussetzung der Vollziehung ist geboten. Sachverhalt Die Antragstellerin war als Bauträgerin tätig. Für bezogene Baul...mehr

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Fälligkeitserfordernis bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben

Leitsatz Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben setzen voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind. Normenkette § 11 Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 EStG Sachverhalt Der Kläger führt einen Gewerbebetrieb, dessen Gewinn er für das Streitja...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Mittelbare vGA im Zusammenhang mit nießbrauchbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen (1)

Leitsatz 1. Ist an einem Kapitalgesellschaftsanteil ein Nießbrauch bestellt, der dem Nießbrauchberechtigten lediglich einen Anspruch auf den mit der Beteiligung verbundenen Gewinnanteil einräumt, ohne dass dieser wesentliche Verwaltungsrechte, insbesondere die Stimmrechte, ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann, sind die Kapitaleinnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 N...mehr

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Besteuerung von Zuzahlungen an den Aktionär bei Verschmelzung US-amerikanischer Kapitalgesellschaften

Leitsatz 1. Bei der Besteuerung eines im Inland steuerpflichtigen Aktieninhabers einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft findet § 20 Abs. 4a EStG bei einem aufgrund einer Verschmelzung erfolgten Tausch der Aktien mit Spitzen- und Barausgleich keine Anwendung, wenn bei rechtsvergleichender Betrachtung die Verschmelzung aufgrund der hohen Barzahlungen nicht einmal hypothet...mehr

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Zufluss von Kapitalerträgen beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Leitsatz Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und er nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann. Normenkette § 11 Abs. 1 Satz 1, ...mehr

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Wegen Lockdown geschlossenes Fitnessstudio: Beitragszahlung umsatzsteuerpflichtig

Leitsatz Der Fitnessstudio-Monatsbeitrag kann umsatzsteuerpflichtig sein, obgleich das Fitnessstudio in dem fraglichen Monat aufgrund einer behördlichen Anordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie geschlossen war ("Lockdown"). Sachverhalt Das der sogenannten "Ist-Versteuerung" gemäß § 20 UStG unterliegende Fitnessstudio musste aufgrund behördlicher Anordnung wegen des Corona...mehr

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Mittelbare vGA im Zusammenhang mit nießbrauchbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen (2)

Leitsatz 1. Ist an einem Kapitalgesellschaftsanteil ein Nießbrauch bestellt, der dem Nießbrauchberechtigten lediglich einen Anspruch auf den mit der Beteiligung verbundenen Gewinnanteil einräumt, ohne dass dieser wesentliche Verwaltungsrechte, insbesondere die Stimmrechte, ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann, sind die Kapitaleinnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 N...mehr

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Betriebsvorrichtungen einer Kfz-Werkstatt und erweitere Kürzung für Grundstücksunternehmen

Leitsatz Eine Bodenvertiefung für einen Bremsenprüfstand erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Betriebsvorrichtung. Dies gilt auch für das Fundament zur Verankerung einer Werbeanlage. Wird beides mitvermietet, verstößt dies nicht gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Sachverhalt Die Klägerin betätigt sich gewerblich mit dem Erwerb, der Errichtun...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 8. Fazit

Der vorstehende Rechtsprechungsüberblick macht nicht nur die Streitanfälligkeit der seit 2008 geltenden erweiterten Hinzurechnungsregelungen deutlich, sondern lässt auch vom BFH zwischenzeitlich erarbeitete Abgrenzungskriterien erkennen, an denen sich die Finanzverwaltung, die Rechtsanwender und letztlich auch die FG-Rechtsprechung orientieren müssen. Zahlreiche anhängige Rev...mehr

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Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistungen eines Istversteuerers an einen anderen Istversteuerer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg[1] ging es um den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistungen durch einen Istversteuerer. Das FG hatte dem EuGH folgende Fragen gestellt: Steht Art. 167 MwStSystRL einer nationalen Regelung entgegen, nach der das Recht zum Vorsteuerabzug auch dann bereits im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes entsteht, wenn de...mehr

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Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

Leitsatz 1. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einordnung eines Unternehmens als Betrieb der Fleischwirtschaft und diesbezüglichen eventuellen Prüfungsmaßnahmen der Zollverwaltung ist der Finanzrechtsweg gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO i.V.m. § 23 SchwarzArbG, § 6b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 GSA Fleisch eröffnet. 2. Einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Vollstreckungsverfahren

Rz. 5 Gütergemeinschaft und selbständiges Betreiben eines Erwerbsgeschäfts sind vom Gläubiger nachzuweisen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2020, 1217). Vor Beginn der Zwangsvollstreckung prüft das zuständige Vollstreckungsorgan, ob der im Titel als Schuldner ausgewiesene Ehegatte das Erwerbsgeschäft selbstständig führt (z. B. durch Einblick in das Handelsregister; zur Prüfungspflich...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Selbstständiger Betrieb

Rz. 4 Zum selbstständigen Betrieb gehört, dass das Geschäft als eigenverantwortlicher Unternehmer, also unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung, betrieben wird (Stein/Jonas/Münzberg, § 741 Rn. 5). Nicht dagegen darf es sich um eine arbeitnehmerähnliche Position handeln. Das Erwerbsgeschäft wird auch dann noch "selbstständig geführt", wenn noch andere vertretungsberechtig...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 7 Wird in das Gesamtgut nur mit einem Titel gegen den nicht bzw. nicht allein verwaltenden Ehegatten vollstreckt und liegen die Voraussetzungen des § 741 nicht vor, können beide Ehegatten Erinnerung nach § 766 ZPO einlegen. Der allein oder mitverwaltende Ehegatte kann mit der Erinnerung nach § 766 ZPO (neben der Klage nach § 774 ZPO) ebenfalls geltend machen, der Titel d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Die Zustellung des Titels (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 12 Die Zwangsvollstreckung darf grundsätzlich nur beginnen, wenn der zu vollstreckende Titel dem Schuldner, gegen den die Zwangsvollstreckung betrieben werden soll, bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird. Das Zustellungserfordernis sichert den Anspruch des Schuldners auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2017, 391; BGH, DGVZ...mehr

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Ländererlasse zur Anwendung... / 3. Zu § 13a Abs. 9a und § 13b Abs. 10 ErbStG, Zuständigkeiten

Der Erlass informiert, dass an die Stelle der bisherigen (vgl. R E 13b.30 Abs. 5 ErbStR 2019) nachrichtlichen Mitteilungen des Betriebs-FA an das ErbSt-FA oder an das Betriebs-FA auf einer vorgeordneten Beteiligungsstufe folgende gesonderte Feststellungen (Halaczinsky, UVR 2021, 178) treten: beim Vorwegabschlag für Familienunternehmen nach § 13a Abs. 9 ErbStG, dass die dort g...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Die Klausel wird nur auf Antrag des Gläubigers, der die Zwangsvollstreckung betreiben will, erteilt (Zöller/Seibel, § 727 Rn. 23). Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel auch der Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig. Im Mahnverfahren ist Gericht des ersten Rechtszuges das Prozessgericht, wenn gegen den Mahnb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Die vollstreckbare Ausfertigung wird nur auf einen Antrag hin erteilt (Zöller/Seibel, § 724 Rn. 8). Dieser kann formlos, auch mündlich gestellt werden. Anwaltszwang besteht nicht, § 78 Abs. 3 ZPO. Das Verfahren auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel wird durch die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Schuldners nicht nach § 240 ZPO unterbrochen. Die Erteilung de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einspruch

1. Rechtsnatur, Form und Frist Rz. 81 [Autor/Stand] Rechtsschutz gegen den Bußgeldbescheid gewährt der Einspruch[2]. Der Bußgeldbescheid wird durch den Einspruch hinfällig (s. Rz. 74); er hat nur noch die Bedeutung einer Beschuldigung. Der Einspruch hindert die Vollziehung und Vollstreckung des Bußgeldbescheids. Rz. 82 [Autor/Stand] Einen Rechtsbehelf eigener Art gegen den Buß...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Gerichtliches Verfahren nach Einspruch

1. Zuständigkeit des AG Rz. 97 [Autor/Stand] Zur Entscheidung über den Einspruch ist das AG (Amtsrichter als Einzelrichter) sachlich zuständig (§ 68 Abs. 1 OWiG). Wie im Steuerstrafverfahren gilt die Konzentrationsvorschrift des § 391 AO, nach der grds. das AG örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk das LG seinen Sitz hat (Näheres s. Rz. 24 ff.). 2. Prüfung der Zulässigkeit Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Bußgeldbescheid, Einspruch und gerichtliches Verfahren

I. Bußgeldbescheid 1. Ahndung Rz. 72 [Autor/Stand] Liegen keine Verfahrenshindernisse vor und hält die BuStra (HZA) nach Aufklärung des Sachverhalts eine Steuerordnungswidrigkeit für erwiesen und deren Ahndung mit einer Geldbuße nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 Abs. 1 OWiG) für geboten, so erlässt sie gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid (vgl. § 65 OWiG). Als zulässig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Rücknahme des Einspruchs oder der "Klage"

Rz. 113 [Autor/Stand] Ebenso wie im Strafbefehlsverfahren (vgl. § 411 Abs. 3 StPO) ermöglichen § 67 Satz 2, § 71 OWiG i.V.m. §§ 303, 411 Abs. 3 StPO dem Betroffenen, seinen Einspruch bis zur Verkündung des Urteils oder Beschlusses im ersten Rechtszug zurückzunehmen. Das gleiche Recht steht der StA bzgl. der "Klage", d.h. der im Bußgeldentscheid enthaltenen Beschuldigung, zu. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rücknahme des Einspruchs

Rz. 126 [Autor/Stand] Trotz des erteilten Hinweises kann der Betroffene den Einspruch noch zurücknehmen, solange die Hauptverhandlung zur Sache noch nicht begonnen hat[2]. Die gegenteilige Ansicht der Rspr.[3] ist insb. im Vergleich zum Strafbefehlsverfahren nicht nachvollziehbar.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Rechtsnatur, Form und Frist

Rz. 81 [Autor/Stand] Rechtsschutz gegen den Bußgeldbescheid gewährt der Einspruch[2]. Der Bußgeldbescheid wird durch den Einspruch hinfällig (s. Rz. 74); er hat nur noch die Bedeutung einer Beschuldigung. Der Einspruch hindert die Vollziehung und Vollstreckung des Bußgeldbescheids. Rz. 82 [Autor/Stand] Einen Rechtsbehelf eigener Art gegen den Bußgeldbescheid stellt das OWiG z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Begründung und Umfang

Rz. 88 [Autor/Stand] Der Einspruch bedarf keiner Begründung, doch ist eine solche zweckmäßig, um der FinB, der StA und dem Gericht neue Gesichtspunkte zur Überprüfung und ggf. zur Abänderung des Bußgeldbescheids bzw. zur Einstellung des Verfahrens zu geben. Rz. 89 [Autor/Stand] Der Einspruch darf nicht mit einer Bedingung versehen werden[3]. Rz. 90 [Autor/Stand] Der Einspruch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Prüfung der Zulässigkeit

Rz. 98 [Autor/Stand] Das AG, an das die StA die Akten weiterleitet, hat vor Eintritt in die Hauptverhandlung zu prüfen, ob der Einspruch rechtzeitig und formgerecht eingelegt worden ist. Ist dies nicht der Fall, wird der Einspruch durch Beschluss als unzulässig verworfen (§ 70 Abs. 1 OWiG). Dagegen kann der Betroffene die sofortige Beschwerde einlegen (§ 70 Abs. 2 OWiG), übe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einlegung und Zurücknahme

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Einspruch ist vom Betroffenen oder vom Nebenbeteiligten bei der FinB (BuStra/HZA), die den Bußgeldbescheid erlassen hat, einzulegen. Daneben sind Verteidiger aufgrund ihrer Vollmacht und gesetzliche Vertreter des Betroffenen berechtigt, selbständig zu dessen Gunsten vom Einspruchsrecht Gebrauch zu machen (§§ 297, 298 StPO i.V.m. § 67 Satz 2 OWiG). Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zwischenverfahren

Rz. 91 [Autor/Stand] In einem Zwischenverfahren überprüft die FinB die Zulässigkeit und Begründetheit des Einspruchs (§ 69 OWiG)[2]. Ist der Einspruch nicht rechtzeitig oder formgerecht oder wirksam eingelegt worden, verwirft die FinB ihn als unzulässig (§ 69 Abs. 1 OWiG). Hiergegen kann innerhalb von zwei Wochen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG gestellt we...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zuständigkeit des AG

Rz. 97 [Autor/Stand] Zur Entscheidung über den Einspruch ist das AG (Amtsrichter als Einzelrichter) sachlich zuständig (§ 68 Abs. 1 OWiG). Wie im Steuerstrafverfahren gilt die Konzentrationsvorschrift des § 391 AO, nach der grds. das AG örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk das LG seinen Sitz hat (Näheres s. Rz. 24 ff.).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Inhalt

Rz. 78 [Autor/Stand] Welche Angaben der Bußgeldbescheid enthalten muss, bestimmt § 66 Abs. 1 und 2 OWiG, die wie folgt lauten: § 66 OWiG Inhalt des Bußgeldbescheides (1) Der Bußgeldbescheid enthältmehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 99 [Autor/Stand] Das Verfahren nach wirksamer Einlegung des Einspruchs richtet sich – soweit im OWiG nichts anderes bestimmt ist – nach den Vorschriften der StPO , die nach dem zulässigen Einspruch gegen einen Strafbefehl gelten (§ 71 OWiG, §§ 411, 412 StPO). Insoweit kann auf die Ausführungen bei § 400 Rz. 156 ff. verwiesen werden. Das OWiG enthält daneben in den §§ 73–7...mehr

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AGS 02/2022, Mitwirkung im ... / I. Sachverhalt

Gegen den Kläger, der seine Rechtsschutzversicherung nach Deckungszusage auf Zahlung von Anwaltsvergütung in Anspruch nimmt, war ein Bußgeldbescheid erlassen worden, gegen den die Verteidigerin des Klägers Einspruch eingelegt hatte, und zwar wie folgt: Zitat "...Namens und im Auftrag meines Mandanten lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom 16.4.2021 Einspruch ein. Eine Begründu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Hauptverhandlung

aa) Verweis auf die StPO Rz. 101 [Autor/Stand] Für die Hauptverhandlung vor dem Amtsrichter gelten die Bestimmungen der StPO über das gerichtliche Verfahren, insb. über die Hauptverhandlung, entsprechend (§§ 71, 46 Abs. 1 OWiG, § 410 Abs. 1 StPO; s. § 385 Rz. 647 ff.). bb) Vorbereitung Rz. 102 [Autor/Stand] Von den Vorschriften der StPO über die Vorbereitung der Hauptverhandlun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsnatur und Wirkung

Rz. 74 [Autor/Stand] Der Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt besonderer Art, der sowohl Verwaltungshandeln als auch Justizhandeln beinhaltet[2]. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch einen Bescheid der Verwaltungsbehörden verstößt nach Auffassung des BVerfG[3] und nach fast einhelliger Meinung im Schrifttum[4] nicht gegen Verfassungsrecht. Gerade die inzwischen deutl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verfahren bei Abwesenheit des Betroffenen

Rz. 106 [Autor/Stand] Die Hauptverhandlung wird in Abwesenheit des Betroffenen geführt, wenn er nicht erschienen ist oder vom Erscheinen entbunden war (§ 74 Abs. 1 OWiG). Frühere Vernehmungen oder schriftliche Erklärungen des Betroffenen werden durch Mitteilung ihres wesentlichen Inhalts oder durch Verlesung in die Verhandlung eingeführt. Bleibt der nicht vom Erscheinen entbu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Mängel und ihre Auswirkungen

Rz. 79 [Autor/Stand] Wie bereits erwähnt, haben Zustellungsmängel (s. Rz. 77) oder die Nichteinhaltung gewisser Formalien (s. Rz. 75) keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids. Verstöße gegen die Vorschriften, die den Inhalt des Bußgeldbescheids betreffen, haben nur dann verfahrensrechtliche Folgen, wenn es sich um gravierende Mängel handelt, die die Umgrenzun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Hauptverfahren

a) Allgemeines Rz. 99 [Autor/Stand] Das Verfahren nach wirksamer Einlegung des Einspruchs richtet sich – soweit im OWiG nichts anderes bestimmt ist – nach den Vorschriften der StPO , die nach dem zulässigen Einspruch gegen einen Strafbefehl gelten (§ 71 OWiG, §§ 411, 412 StPO). Insoweit kann auf die Ausführungen bei § 400 Rz. 156 ff. verwiesen werden. Das OWiG enthält daneben ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Teilnahme der Staatsanwaltschaft

Rz. 107 [Autor/Stand] Von Bedeutung ist weiter, dass die StA zur Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht verpflichtet ist (§ 75 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Von ihrem Recht zur Teilnahme wird die StA stets dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine Straftat gegeben sind (§ 81 OWiG), eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung zu entscheiden ist oder die Aufklärung eines schwie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ii) Urteil

Rz. 110 [Autor/Stand] Entscheidet das AG aufgrund der Hauptverhandlung durch Urteil über die Steuerordnungswidrigkeit, ist es an die im Bußgeldbescheid des FA festgesetzte Unrechtsfolge nicht gebunden, es gilt kein Verschlechterungsverbot (§ 411 Abs. 4 StPO i.V.m. § 71 OWiG). Das Urteil darf also auch zuungunsten des Betroffenen vom Bußgeldbescheid abweichen, d.h. der Richte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zuständigkeit für die Ahndung

Rz. 23 [Autor/Stand] Während die FinB für die Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten nur in einem Vorschaltverfahren zuständig ist (s. Rz. 72 f.), steht diese Kompetenz in allen anderen Fällen den Gerichten zu, und zwar wenn der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der FinB eingelegt hat (§§ 67 ff. OWiG), wenn die StA die Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit weg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Vorbereitung

Rz. 102 [Autor/Stand] Von den Vorschriften der StPO über die Vorbereitung der Hauptverhandlung (§§ 213 ff. StPO) ist § 215 StPO (Zustellung des Eröffnungsbeschlusses) unanwendbar, da es im Bußgeldverfahren keinen Eröffnungsbeschluss gibt. Außerdem wird § 216 StPO (Ladung des Angeklagten) durch die im Folgenden näher zu erörternden §§ 73, 74 OWiG modifiziert.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Anwesenheit des Betroffenen

Rz. 104 [Autor/Stand] Der Betroffene ist grds. verpflichtet, in der Hauptverhandlung zu erscheinen (§ 73 Abs. 1 OWiG [2]). Das Gericht entbindet ihn auf Antrag vom Erscheinen, wenn er sich zur Sache geäußert oder erklärt hat, nicht auszusagen und seine Anwesenheit zur Aufklärung des Sachverhalts nicht erforderlich ist (vgl. § 73 Abs. 2 OWiG). Rz. 105 [Autor/Stand] Hat das Geri...mehr