Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 19 Gemeins... / 2.1.1 Objektiv-rechtliche Leistungspflicht des öffentlichen Trägers

Rz. 3 Abs. 1 und Abs. 2 verpflichten den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Leistungen i. d. R. bereitzustellen. Es handelt sich um eine sog. Soll-Vorschrift, bei der nur in atypischen Fällen die Verpflichtung entfällt. Auch in wirtschaftlich schwierigen Lagen führt mangelnde Finanzkraft nicht zu einer berechtigten Einstellung der Leistungen durch den zuständigen Träge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Abschluss des Steuerstrafverfahrens

Rz. 69 Das aufgrund der "Selbstanzeige" wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitete Steuerstrafverfahren endet nach Erfüllung der Auflagen in jeder Lage des Verfahrens zwingend durch Einstellung, da nunmehr ein Verfahrenshindernis vorliegt. Erfolgt die Einstellung im Ermittlungsverfahren, so bedürfen die StA oder die BuStra keiner gerichtlichen Zustimmung. Die E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3.3 Auflage der zu erbringende Geldleistung (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 35 Bei der Auflage der Geldleistung[1] handelt es sich um eine zusätzlich zu erbringende Geldleistung. Die Geldleistung wird insofern "freiwillig" erbracht[2], als der an der Tat Beteiligte nicht verpflichtet ist, sie zu erbringen. Er kompensiert hiermit das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und "erkauft" sich die Verfahrenseinstellung. Die Auflage hat keinen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Rechtscharakter und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 § 398a AO in seiner ab dem 1.1.2015 geltenden Form ergänzt § 371 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 AO . Durch diese Ausschlussgründe[1] entfällt der persönliche Strafaufhebungsgrund der "Selbstanzeige".[2] § 398a AO begründet für diese Fälle ein von Amts wegen zu beachtendes strafprozessuales Verfolgungshindernis, wenn die gesetzlichen Auflagen (Rz. 24ff.) erfüllt werden.[3] Rz. 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.1 Unwirksamkeit der Selbstanzeige nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO

Rz. 14 Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurde im Jahr 2011 im Rahmen des § 371 AO eine Grenze i. H. v. 50.000 EUR eingeführt, bis zu der eine strafbefreiende Selbstanzeige noch möglich war. Diese Grenze orientierte sich an der Rechtsprechung des BGH zur Verwirklichung eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung durch aktives Tun.[1] Nur besonders schwerwiege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.1 Aufforderung zur Erklärung

Rz. 3 Erste Voraussetzung für die Aufforderung zur Abgabe einer Drittschuldnererklärung ist eine wirksame Pfändung. Die Aufforderung, binnen der gesetzlichen Frist von zwei Wochen die Erklärung abzugeben, ist ein selbstständiger Verwaltungsakt i. S. v. § 118 AO, der allerdings nach § 316 Abs. 1 S. 1 AO mit der Pfändungsverfügung verbunden werden kann, aber nicht muss.[1] Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Einstellung des Verfahrens

Rz. 150 [Autor/Stand] Der Richter kann das Verfahren – nach Stellung des Antrags oder vor Erlass des Strafbefehls – aus Opportunitätsgesichtspunkten durch Beschluss mit Zustimmung der Ermittlungsbehörde und des Angeschuldigten gem. §§ 153 ff. StPO einstellen (s. hierzu näher die Erläuterungen zu § 385 Rz. 559 ff.). Eine Einstellung des Verfahrens gem. § 398 AO durch die FinB ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2021, Auswirkungen d... / 4. Einstellung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Ein Verfahren kann bis zum Ende der COVID-19-Pandemie gem. § 205 StPO vorläufig eingestellt werden, wenn der Angeklagte aus Italien einreisen und Quarantänezeiten über sich ergehen lassen müsste.[119] Nach § 412, § 392 Abs. 7 S. 1 i.V.m. § 44 Satz 1 StPO ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, den Einspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2021, Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung: Bedenken gegen die Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers aufgrund Führens eines Fahrrades mit einer BAK von 1,78 Promille; Einstellung eines Strafverfahrens wegen einer Trunkenheitsfahrt und Fahreignung; Verhältnismäßigkeit; Entziehung der Fahrerlaubnis entgegen der Regelvermutung nach § 69 Abs. 2 StGB

FeV § 22 Abs. 2 S. 5 § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. b und c; StGB § 69 Abs. 2 Leitsatz 1. Als Tatsachen, die im Sinne des § 22 Abs. 2 S. 5 FeV Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers begründen, kommen nicht nur Sachverhalte in Betracht, die in einem strafgerichtlichen Verfahren festgestellt worden sind und zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt haben. 2. Die Anforderung ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Absehen von Strafverfolgung

Rz. 32 [Autor/Stand] § 398a AO enthält eine gebundene Entscheidung. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 398a AO vor, so ist das Ermittlungsverfahren für die unter § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 AO fallenden materiell-rechtlichen Taten zwingend einzustellen. Ein Ermessen steht den Behörden nicht zu. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 398a AO begründet ein Verfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage

Rz. 45 [Autor/Stand]"Genügender Anlass" i.S.d. § 400 Satz 1 AO besteht nach überwiegender Ansicht, wenn der Beschuldigte einer strafbaren Handlung – hier einer Steuerstraftat (vgl. § 369 AO) – hinreichend verdächtig ist (§§ 203, 408 Abs. 2 StPO, s. § 385 Rz. 127, 592; § 397 Rz. 5, vgl. auch Nr. 84 Abs. 2 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 84)[2]. Ein derartiger Tatverdacht ist nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 398a Abs. 3 AO)

Rz. 35 [Autor/Stand] Zu § 398a AO a.F. wurde in Anlehnung an § 153a StPO diskutiert, ob eine Einstellung nach § 398a AO – entsprechend der Regelung des § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO – zu einem beschränkten Strafklageverbrauch führt[2]. Dagegen wurde vorgebracht, dass in jenen Fällen, in denen sich die Frage der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit verbunden die des Strafklage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ausschlussgründe

a) Keine anderweitige Anhängigkeit oder Rechtshängigkeit Rz. 34 [Autor/Stand] Ist wegen derselben Tat i.S.d. § 264 StPO (s. dazu § 385 Rz. 1315 ff.) bereits anderweitig Anklage erhoben (§ 151 StPO) oder der Erlass eines Strafbefehls beantragt worden (§ 407 Abs. 1 StPO), ist das Strafverfahren in dieser Sache bei Gericht anhängig mit der Folge des Übergangs der Verfahrensherrs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zeitlicher Umfang der Sperrwirkung

a) Besteuerungszeiträume Rz. 616 [Autor/Stand] Wie bereits im Zusammenhang mit dem sachlichen Umfang der Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO ausgeführt (s. Rz. 608 ff.), richtet sich der zeitliche Umfang grds. nach dem Inhalt der Bekanntgabe, kann jedoch über diese hinausgehen, wenn wenigstens hinsichtlich einer der nacherklärten Steuerstraftaten die Einle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2021, Zulassung zur ... / 1 Aus den Gründen:

"I. Die zulässige Beschwerde gegen den Beschl. des VG Magdeburg v. 3.5.2021 – 1 B 83/21 – ist unbegründet. Mit dem Beschl. hat das VG den Antrag des Antragstellers, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, den Antragsteller durch Erteilung eines Prüfauftrags an die zuständige Technische Prüfstelle zu den Fahrerlaubnisprüfungen für die Klasse A1 zuz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

Schrifttum: Aue, Restrisiken der neuen Selbstanzeige – Selbstanzeigenberatung, PStR 2012, 101; Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Buse, Die Neuregelung der Selbstanzeige, StBp 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechtsschutz

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat es sowohl bei der Einführung des § 398a AO im Jahr 2011 als auch bei der Neufassung zum 1.1.2015 versäumt, § 398a AO mit einem entsprechenden Rechtsbehelf bzw. Rechtsmittel auszustatten. Insbesondere Letzteres ist nicht nachvollziehbar, da die Problematik hinreichend bekannt war[2]. In der Vergangenheit kam es u.a. hinsichtlich des Üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 3)

Rn. 262 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die von dem Abzugsverbot erfassten Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen liegen nur vor, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen (§ 12 Nr 4 EStG Alt 3). Es muss sich bei den Auflagen oder Weisungen um strafähnliche Sanktionen handeln, die die Aufga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Liegt ein Ausschlussgrund (§ 371 Abs. 2 AO) vor?

Rz. 886 [Autor/Stand] Eine nicht rechtzeitig, d.h. vor Eintritt eines der in § 371 Abs. 2 AO genannten Ausschlussgründe, erstattete Selbstanzeige ist unwirksam, d.h. sie wirkt nicht strafbefreiend. Rz. 887 [Autor/Stand] Die Abgabe der Erklärung beim Veranlagungs-FA (z.B. der Einwurf der Anzeige sonnabends in den Briefkasten des FA) sollte, um einem späteren Streit um die Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2021, Leivtec XV3 (d... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde führt auf die Sachrüge des Betroffenen zur Aufhebung des Urteils. Die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat in ihrer Stellungnahme vom 25.5.2021, mit der sie einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 47 OWiG unter Verweis auf die Möglichkeit der Überprüfung der Geschwind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 138 [Autor/Stand] Wenn die Ermittlungsbehörde (FinB oder StA) den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls bei dem zuständigen AG gestellt hat, muss dieses über den Antrag entscheiden. Folgende Entscheidungen sind möglich: antragsgemäßer Erlass des Strafbefehls, § 408 Abs. 3 Satz 1 StPO (s. Rz. 140 ff.), Zurückweisung des Antrags wegen Unzulässigkeit (s. Rz. 145), Zurückweisung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2021, Leivtec als Me... / 3 Anmerkung:

Es war abzusehen, dass irgendwann eines der Oberlandesgerichte, die schon zum Thema Akteneinsicht die konservativsten Ansichten hatten, auch bei dem Messverfahren Leivtec XV3 die (betroffenenfreundlichen) anderen Ansichten für falsch erachtet und eine Vorlage zum BGH mit der bayerischen Begründung ("wir haben ja Recht") nicht in Betracht zieht. Dennoch überzeugt die Entschei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2021, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

BGH, Beschl. v. 9.6.2021 – XII ZB 513/20 a) Gegen einen mitwirkungsbereiten Dritten im Sinne von § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB kann eine gerichtliche Regelung des begleiteten Umgangs nicht vollstreckt werden. b) Das gilt auch, wenn dieser (hier das Jugendamt) in anderer Funktion Beteiligter des Umgangsverfahrens war (Abgrenzung von Senatsbeschl. v. 19.2.2014 – XII ZB 165/13, Fa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 226 [Autor/Stand] Zum Ganzen s. die tabellarische Übersicht in Rz. 25. Gemäß § 408a StPO besteht die Möglichkeit des nachträglichen Übergangs eines aufgrund einer "normalen" Anklage vor dem AG eröffneten Hauptverfahrens in das Strafbefehlsverfahren[2]. Der Strafbefehlsantrag nach § 408a StPO ist kein Anwendungsfall des § 400 AO, da die Verfahrensherrschaft aufseiten der A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Vor- und Nachteile

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu den unbestreitbaren Vorzügen des Strafbefehlsverfahrens gehört, dass in vielen Strafsachen, die tatsächlich und rechtlich einfach gelagert sind, eine richterliche Entscheidung schnell und mit geringem Kostenaufwand herbeigeführt werden kann. Dies entspricht in der Regel auch dem "Interesse des Staatsbürgers, dem daran gelegen ist, einfachere Straffäll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 10/2021, Feststellungsk... / Sachverhalt

Die Kl. macht Versicherungsleistungen aus einer Inhaltsversicherung aufgrund eines Brandereignisses in der Nacht vom 30. zum 31.10.2015 geltend. Die AVB enthalten unter anderem folgende Regelungen: "§ 11" 2.1.2. … Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Sache durch einen Abzug entsprechend ihrem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand; … § 12 2.1. Ist die En...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erlass des Strafbefehls

Rz. 140 [Autor/Stand] Bestehen gegen den Erlass des beantragen Strafbefehls keine Bedenken, hat der Richter den Strafbefehl zu erlassen (§ 408 Abs. 1 Satz 1 StPO). So ist es in der Praxis auch die ganz überwiegende Regel (s. Rz. 8). Von dem gestellten Antrag darf er nicht abweichen. Mit dem Erlass des Strafbefehls, nicht dagegen bereits mit Stellung des Strafbefehlsantrags, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Kein Verbot der Schlechterstellung

Rz. 212 [Autor/Stand] Im "gewöhnlichen" Strafverfahren hat der Angeklagte die Sicherheit, dass ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel (Berufung/Revision) nicht zu einer Verschlechterung des angefochtenen Urteils führt, sofern es von ihm bzw. von der StA zu seinen Gunsten eingelegt worden ist (§ 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2 StPO, sog. Verbot der "reformatio in peius"). Im Einspruch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO a.F. ist dagegen grds. auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundgedanke und Auslegung

Rz. 555 [Autor/Stand] Zum Grundgedanken und zur Auslegung auch dieses Ausschlussgrundes kann auf die Ausführungen in Rz. 417 ff. verwiesen werden. Hat die FinB bereits das Verfahren wegen einer Steuerstraf- oder -bußgeldtat eingeleitet und bekannt gegeben, so erscheint die Gewährung von Straffreiheit wegen Offenbarung einer unbekannten Steuerquelle nicht mehr geboten. Dass e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VIII. Hinterziehungsbetrag größer 25.000 EUR (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)

Schrifttum: Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Die neue Rechtslage durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, AO-StB 2011, 119; Erb/Schmitt, Ausschluss der Selbstanzeige bei Hinterziehungsbeträgen über 50.000 EUR, PStR 2011, 144; Obenhaus, Die Versch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vor und nach Ablauf der Zahlungsfrist

Rz. 798 [Autor/Stand] Hat der Täter lediglich Selbstanzeige erstattet, aber seine Nachzahlungspflicht nicht erfüllt, so ist zu unterscheiden: Versäumung der Nachentrichtungsfrist gem. § 371 Abs. 3 AO Sind die nachzuzahlende Steuer und die Hinterziehungszinsen festgesetzt worden und die gem. § 371 Abs. 3 AO gesetzte Nachentrichtungsfrist abgelaufen, hat der Täter oder an der Ta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Sicherung der Nachentrichtungspflicht (§ 371 Abs. 3 AO)

Rz. 890 [Autor/Stand] Siehe Rz. 294 ff. Wenn die FinB die Selbstanzeige anerkennt, wird eine Frist zur Nachentrichtung der verkürzten Steuern gesetzt (§ 371 Abs. 3 AO). Ist der zur Nachentrichtung Verpflichtete finanziell nicht in der Lage, die Steuern und Hinterziehungszinsen rechtzeitig nachzuzahlen, entfällt die Strafbefreiung und das Strafverfahren gegen ihn wird weiterb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtsnatur

Rz. 4 [Autor/Stand] Die Rechtsnatur des zu zahlenden Geldbetrags bleibt auch nach der Neufassung des § 398a AO unklar[2]. In den Gesetzesmaterialien des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes wird § 398a AO ohne nähere Konkretisierung als "freiwillige Zahlung" bezeichnet[3]. In der Literatur werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen solch generellen "Zuschlag" geäußert[4]. S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / jj) Rechtsfolgen doloser Teilberichtigungen

Rz. 237 [Autor/Stand] Unter der Bezeichnung "dolose Teilberichtigung" werden jene Fälle erörtert, in denen der Täter einen Teil seiner falschen Angaben nur deshalb berichtigt, um dadurch seine wahren Verfehlungen zu verdecken bzw. um weitere Verfehlungen bewusst nicht offenlegen zu müssen. Nach der Neufassung des § 371 Abs. 1 AO ist eine dolose Teilselbstanzeige mangels voll...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Anberaumung der Hauptverhandlung

a) Allgemeines Rz. 198 [Autor/Stand] Erachtet der Richter den Einspruch für zulässig, beraumt er Termin zur Hauptverhandlung an (§ 411 Abs. 1 Satz 2 StPO). b) Verwerfung durch Prozessurteil Rz. 199 [Autor/Stand] Wird die Unzulässigkeit des Einspruchs erst in diesem Verfahrensstadium bemerkt, ist der Einspruch wegen der inzwischen eingetretenen Rechtskraft in entsprechender Anwe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Behandlung von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen und bei unlauterem Wettbewerb (zu § 1 und zu § 13 UStG)

Kommentar Mahnt ein Unternehmer einen Dritten wegen Urheberrechtsverletzungen oder wegen unlauterem Wettbewerb ab und verlangt dafür eine "Abmahngebühr", muss entschieden werden, ob es sich dabei um einen nicht steuerbaren Schadensersatz handelt oder ob sich wirtschaftlich dahinter eine steuerbare Leistung des Abmahnenden verbirgt. Nachdem der BFH regelmäßig einen steuerbare...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Folgen von Mängeln bei der Zuständigkeit

Rz. 17 Die Verletzung der sachlichen Zuständigkeitsregelungen durch die Finanzbehörde i. S. v. § 386 AO bewirkt nicht die Unwirksamkeit oder die Unverwertbarkeit der getroffenen Ermittlungsmaßnahmen.[1] Insoweit gilt die gleiche strafprozessuale Rechtslage wie für die Verletzung der Zuständigkeit durch die Staatsanwaltschaft.[2] Die entsprechenden Maßnahmen der Behörde haben...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 19 Seit Inkrafttreten des § 32c AO sind in einer Vielzahl von Fällen Rechtstreitigkeiten über Auskunftsanträge geführt worden. Eine Übersicht zu ausgewählten – abgeschlossenen oder noch anhängigen – Verfahren gibt die nachfolgende Zusammenstellung wieder.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss von Kapitaleinkünften aus einer Gewinnausschüttung bei gespaltener Gewinnverwendung

Leitsatz 1. Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildschirmbrille / 2 Welche Besonderheiten zeichnen die Bildschirmbrille aus?

Normale Sehhilfen sind zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit notwendig und genügen den Sehanforderungen des Alltags. Dagegen hat die Unfallkasse Berlin folgende Kriterien für eine Bildschirmbrille aufgestellt, die erfüllt werden müssen: Die Sehhilfe ist ausschließlich für die Bildschirmarbeit erforderlich. Es wird sonst keine Brille benötigt. Oder es ist bereits eine Sehhilfe vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Fristen und Fristberechnung / 4.1 Beginn der Wartezeit

Der Arbeitsvertrag sagte klar, dass die Einstellung "ab 15.5." erfolgt. Allerdings wurde der 26.5. als 1. Arbeitstag vereinbart. Das BAG stellte auf den rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses ab. Sodann ist zu fragen, ob der 15.5. für die Frist mitgezählt wird. Geht man vom Normalfall aus, dass der vertragliche Arbeitsbeginn zugleich der 1. Arbeitstag ist, so tritt der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 6.4.4 Wiederaufnahme der Tätigkeit ab dem 2.9.

Nimmt der Beschäftigte die Tätigkeit frühestens am 2.9. wieder auf, besteht im regulären Bemessungszeitraum Juli, August, September für weniger als 30 Kalendertage Anspruch auf Entgelt. Hinweis Elternzeit in den Monaten Juli, August, September Befindet sich der Beschäftigte im Bemessungszeitraum in Elternzeit, wird der Berechnung der Jahressonderzahlung der letzte Kalendermona...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Verstöße gegen Vorschriften gegen das Wahlverfahren

Rz. 7 Das Wahlverfahren wird in den §§ 9–18 BetrVG und § 20 BetrVG sowie in der Wahlordnung zum BetrVG geregelt. Auch bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist eine Wahlanfechtung nur möglich, wenn gegen wesentliche der genannten Vorschriften verstoßen wird. Viele mögliche Fehler im Wahlverfahren können berichtigt werden. Wurde der Fehler so rechtzeitig berichtigt, dass die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Entschädigung nach dem StrEG nach Einstellung des Verfahrens durch die StA

§ 9 StrEG; § 170 Abs. 2 StPO Leitsatz Ist die Einstellungsverfügung entgegen § 9 Abs. 1 S. 4 StrEG nicht zugestellt worden, kann der Zustellungsmangel nicht nach § 37 Abs. 1 StPO mit § 189 ZPO dadurch geheilt werden, dass der Verteidiger später Einsicht in die Ermittlungsakte nimmt. Die Monatsfrist läuft daher nicht an. LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 24.8.2021 – 12 Qs 58/21 I. Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Die Einstellung des Verfahrens gem. § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 398a AO als Verfahrenshindernis

Rz. 22 [Autor/Stand] Vor dem Hintergrund der Rspr. des EuGH in Sachen Fransson[2] und Kretzinger[3] wird zukünftig fraglich sein, ob und ggf. inwieweit auch eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO i.V.m. § 398a AO (vgl. hierzu § 398a Rz. 12, 13) als rechtskräftige Aburteilung in Betracht kommt und damit als Verfahrenshindernis bereits der Einleitung eines Stra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Keine Hinzurechnung zum Jahresüberschuss (§ 261 Abs. 3 Satz 1 AktG)

Rn. 27 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 261 Abs. 3 Satz 1 AktG bestimmt, dass der Ertrag aus höherer Bewertung nach Abs. 1f. für die Anwendung des § 58 AktG (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 1ff.) nicht zum Jahresüberschuss rechnet. Die Entscheidung über die Verwendung des Ertrags abzgl. zu entrichtender Steuern steht der HV zu. Die Folge hieraus ist, dass weder durch die Satzung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.11.1 Freie Rücklagen (§ 62 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 114 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 62 Abs 1 Nr 3 AO sieht vor, dass eine Kö höchstens ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Kosten aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 % ihrer sonstigen nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage zuführen kann. Die freie Rücklage aus den Erträgen des Vermögensverwaltungsbere...mehr