Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronischer Rechtsverkehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 3. Aktive Nutzungspflicht

Mit aktiver Nutzung ist die Nutzung für den Postausgang, d.h. für die Versendung von elektronischen Nachrichten aus dem beA, gemeint. Frage: Gibt es für Anwälte eine aktive Nutzungspflicht des beA? Zunächst erscheint eine Begriffserklärung sinnvoll, um diese Frage umfänglich beantworten zu können. Dabei erfolgt eine Beschränkung der Darstellung auf die ZPO, korrespondierende V...mehr

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ZAP 24/2016, Anwaltsmagazin / Elektronisches Anwaltspostfach (beA) geht an den Start

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist am 28. November in Betrieb gegangen. Sein Start hatte sich gegenüber den ursprünglichen Planungen mehrfach verzögert, zuletzt, weil noch ein Verfahren vor dem AGH Berlin schwebte (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 21/2016, S. 1100). Am 25. November hob der AGH Berlin jedoch die beiden einstweiligen Anordnungen auf, die die Inb...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Frage: Was ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und warum wird ein solches eingeführt? Durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (ZustRG) vom 25.6.2001 (BGBl I, S. 1206), das am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, und das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den moderne...mehr

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ZAP 3/2016, Anwaltsmagazin / Änderungen beim Designschutz

Der Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) soll künftig in noch größerem Umfang als bisher auf elektronischem Weg erfolgen. Das ist eines der wesentlichen Ziele eines Gesetzentwurfs, den die Bundesregierung jetzt eingebracht hat. Weitere Änderungen betreffen Nichtigkeitsverfahren im Designschutz sowie Anpassungen des nationalen Rechts an EU-Verordnungen im...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltsmagazin / Handbuch zum Zugang zur Justiz in Europa

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kürzlich ein Handbuch herausgegeben haben, das sich den europarechtlichen Grundlagen für den Zugang zur Justiz widmet. Gedacht ist es als Informationsquelle für die Angehörigen der Rechtsberufe; ihnen so...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / 5. Höchstpersönliche Nutzung von beA-Karte und PIN

In vielen Kanzleien besteht hinsichtlich des Umgangs mit beA-Karten und PIN für das beA Unsicherheit. Frage: Ist es zulässig, PIN und beA-Karte bzw. PIN und beA-Karte Signatur weiterzugeben? Die Bundesnetzagentur hält zur Frage der Weitergabe von Signaturkarte und PIN unter "Häufig gestellte Fragen" ( www.bundesnetzagentur.de – "Die Bundesnetzagentur" – "Qualifizierte elektron...mehr

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ZAP 11/2015, Einsatz digita... / XI. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Das am 16.10.2013 verkündete Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (Müller-Teckhof MMR 2014, 95; Bacher MDR 2014, 998–1003 und 1053–1055; Brosch K&R 2014, 9–14; Meyer-Seitz, Marx/Salz und Spatschek AnwBl 2013, 89 ff.; Socha ZRP 2015, 91; http://www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php ) verpflichtet nach § 31a BRAO zunächst die B...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / a) Historische Planung

Frage: Das beA sollte schon zum 1.1.2016 kommen. Warum ist es bis heute nicht da? Zum 1.1.2016 wurde in § 31a Abs. 1 BRAO aufgenommen: § 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach "Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach ein. Nach Einrichtung eines beso...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / d) Übergangsregelung/Haftungsrisiko

Frage: Bedeutet dies, dass ab Freischaltung des beA die Gerichte ungefragt Zustellungen an das beA des Anwalts vornehmen können? Um die Sorge vor Haftungsproblemen zu mindern, soll für das beA eine Übergangsregelung in § 31 RAVPV-E bis zum 31.12.2017 (die BRAK wünscht in der Stellungnahme eine Änderung des Datums auf den 1.3.2017 – s.u.) geregelt werden. Somit bliebe eine gew...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Allgemeines [Rdn 1509]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Schriftlich [Rdn 1531]

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.4.1 Schriftform, Abs. 1 Satz 1

Rn 27 Gem. § 174 Abs. 1 Satz 1 muss die Forderung schriftlich angemeldet werden. Sofern dem Insolvenzgericht bzw. dem Insolvenzverwalter Gläubiger bekannt geworden sind, ist der Beschluss diesen Gläubigern gemäß § 30 Abs. 2 gesondert zuzustellen. Die Anmeldung kann in der für den Gläubiger geeignet erscheinenden Weise erfolgen; ein vom Insolvenzverwalter zur Verfügung gestel...mehr

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FoVo 8-9/2015, Verbindlicher Gerichtsvollzieherauftrag kommt

Ermächtigung zum Formularzwang Das Bundesministerium der Justiz wird in § 753 Abs. 3 ZPO ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates verbindliche Formulare für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers einzuführen. Dabei können für elektronisch eingereichte Aufträge besondere Formulare vorgesehen werden. Von dieser Möglichkeit hat das Bundesministerium de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Wirksamkeit der Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung im sog. Ferrari-Fax-Verfahren

Leitsatz 1. Die gesetzlich gebotene Schriftform für behördliche und gerichtliche Entscheidungen wird auch durch Übersendung per Telefax gewahrt (ständige Rechtsprechung; BFH-Urteile vom 4.7.2002, V R 31/01, BFHE 198, 337, BStBl II 2003, 45; vom 18.8.2009, X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965). 2. Dies gilt auch für die Übersendung im sog. Ferrari-Fax-Verfahren; die auf...mehr

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ZFS 6/2013, Schadensersatz ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… 1. Da das BG die Revision beschränkt auf die Schadenshöhe zugelassen hat, hat der Senat bei seiner Entscheidung ohne Weiteres davon auszugehen, dass der Kl. dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch gem. § 280 BGB hat, weil die Bekl. ihre vertraglich vereinbarten Pflichten schuldhaft verletzte, indem sie die ihr obliegende Leistung im Zeitraum vom 15.12.2008 bis zu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen Rechtsverkehr

Leitsatz Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung, die die Angaben des § 356 Abs. 1 AO enthält, nicht "unrichtig" i.S.d. § 356 Abs. 2 Satz 1 AO ist, wenn sie ergänzend den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO (Schriftform) wiedergibt und nicht zugleich auf § 87a AO (elektronische Kommunikation) verweist. Normenkette § 87a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 108 Vorbereit... / 2.1 § 108 Satz 1

Rz. 2 § 108 Satz 1 stellt die Einreichung vorbereitender Schriftsätze in das Ermessen der Beteiligten. Eine Ausnahme hiervon besteht für den Beklagten/die Beklagte nach § 104 Satz 2 hinsichtlich der Klageerwiderung. Mit der Zustellung der Klage ergeht die Aufforderung an den Beklagten/die Beklagte, sich schriftlich zu äußern. Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist auch § 1...mehr

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AGS 02/2009, Elektronisches Mahnverfahren. Online-Mahnverfahren - EGVP - Barcode - Elektronischer Rechtsverkehr. Von Rechtsanwalt Peter König. Deutscher Reno-Verlag (Lexis Nexis). Münster 2009. XXIV, 99 S. 19,80 EUR.

Zum 1.12.2008 ist das elektronische Mahnverfahren eingeführt worden, das zu erheblichen Umstellungen in der anwaltlichen Praxis geführt hat. Pünktlich hierzu hat der Verfasser eine umfangreiche und ausführliche Anleitung zum Umgang mit dem neuen Verfahren geliefert. Der Autor liefert eine ausführliche Darstellung, die äußerst praxisbezogen ist und die gesamten Verfahren erlä...mehr

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FF 02/2011, Interne Teilung... / Aus den Gründen

Gründe: I. Das AG hat die Ehe der beteiligten Eheleute geschieden und den Versorgungsausgleich dergestalt durchgeführt, dass es die jeweiligen gesetzlichen Rentenanwartschaften der Ehegatten und die vom Ehemann erworbene Anwartschaft bei der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen, jeweils bezogen auf das Ende der Ehezeit – hier der 30.11.2009 – gem. § 10 VersAusglG intern get...mehr

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AGS 08/2011, Beck’sches Rechtsanwaltshandbuch. Herausgegeben von Rechtsanwalt Hans-Ulrich Büschtink und Rechtsanwalt Prof. Dr. Benno Heussen. Verlag C. H. Beck, München. 10. Aufl. 2011. IXXX, 2107 S. 122,00 EUR.

Das Beck’sche Rechtsanwaltshandbuch, das erstmals vor über 20 Jahren (1989) erschienen ist, hat sich in seinen zwischenzeitlich zehn Auflagen in der Praxis bewährt und ist insbesondere für Berufseinsteiger ein wertvolles Hilfsmittel. In der aktuellen Auflage sind als neue Kapitel eingeführt worden "Elektronischer Rechtsverkehr" und "Compliance". Der Leser erfährt in 66 Kapit...mehr

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FoVo 06/2009, Die Formalien des Vollstreckungsauftrages an den Gerichtsvollzieher

Die Praxis zeigt immer wieder, dass Vollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher moniert werden, weil es an dem notwendigen Inhalt fehlt. Dies kann zu Zeit- und Kostennachteilen führen. Der nachfolgende Beitrag stellt die notwendigen Inhalte eines Vollstreckungsauftrages unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung dar. Die Form des Vollstreckungsauftrages Der Volls...mehr

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eBroschüre Elektronischer Rechtsverkehr: Aktuelle Ausgabe und Archiv

Zusammenfassung Ihre eBroschüre Elektronischer Rechtsverkehr ist ein Service für Sie als Abonnent. Mit der eBroschüren-Reihe ERV vom Deutschen Anwaltwaltverlag sind Sie immer auf dem neuesten Stand über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr. Hier finden Sie alle Ausgaben aus 2023 als pdf-Dateien auf einen Blick. 1 Aktuelle Ausgabemehr

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Elektronischer Rechtsverkehr: Rückschritte statt Fortschritte beim beA? – Sicherheitsfragen im Fokus (Deutscher Anwaltverlag)

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ZAP 3/2019, Elektronischer Rechtsverkehr 2019 und "Elektronifizierung" der Ziviljustiz

Anmerkungen aus der Rechtswissenschaft zu einer voranschreitenden "Reform der Form" I. Modernisierung der Ziviljustiz und von Zivilverfahren Die Elektronifizierung der (Zivil-)Justiz und von (zivilgerichtlichen) Verfahren, die zuletzt insbesondere durch die Startschwierigkeiten des "besonderen elektronischen Anwaltspostfachs" (kurz: beA) größere mediale Aufmerksamkeit hervorge...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer Rechtsverkehr und Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen

– Was bedeutet das für die Anwaltschaft? I. Übersicht Nachdem es seit Herbst 2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs gibt – kurz e-justice-Gesetz oder ERV-Gesetz genannt (BGBl. I 2013, S. 3786) –, fragt man sich zu Recht, was in den nächsten Jahren auf die die anwaltliche Praxis zukommt. Das ERV-Gesetz sieht Änderungen in folgenden Prozessordnungen vor: ...mehr

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FoVo 08-09/2024, Elektronischer Rechtsverkehr in der Gläubigerkonkurrenz mit vollstreckenden Behörden

Leitsatz 1. Der Vollstreckungsantrag nach § 7 S. 1 und 2 JBeitrG (bis 2017 JBeitrO) entspricht den im elektronischen Rechtsverkehr geltenden Formanforderungen, wenn er entweder von der ihn verantwortenden Person qualifiziert elektronisch signiert worden ist oder von der ihn verantwortenden Person (einfach) signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht worden is...mehr

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ZAP 23/2020, Rechtsprechung... / III. Verfahrensrecht – Schwerpunkt: Elektronischer Rechtsverkehr

1. Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei Telefax-Übermittlung Der Beschluss des BGH v. 28.4.2020 – X ZR 60/19 (NJW 2020, 2194, s. hierzu unter Haftungsaspekten Staiger, Mitternachtsfax in Zeiten des beA, AnwBl 2020, 486), befasst sich mit anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei Telefax-Übermittlung im Hinblick auf das Vorhaben, wegen eines unmittelbar bevorstehenden Fristablaufs kur...mehr

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ZAP 18/2022, Gesetzgebungsr... / 4. Elektronischer Rechtsverkehr

Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 5.10.2021 (BGBl I, S. 4607) tritt gestaffelt zwischen dem 1.11.2021 und dem 1.1.2026 in Kraft. Es soll den bislang weitestgehend auf Gerichte, Behörden und juristische Berufsträger beschränkten elektronischen Rechtsverkehr auch für Bürger, Unternehmen und weit...mehr

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ZAP 15/2023, Elektronischer Rechtsverkehr: Word-Datei

(BAG, Beschl. v. 29.6.2023 – 3 AZB 3/23) • Ein elektronisch eingereichtes Dokument – auch eine Word-Datei – ist bei führender Papierakte i.S.v. § 46c Abs. 2 S. 1 ArbGG zur Bearbeitung durch das Gericht geeignet gewesen, wenn es druckbar war und gem. § 298 Abs. 1 S. 1 ZPO zur Papierakte genommen worden ist. ZAP EN-Nr. 463/2023 ZAP F. 1, S. 741–741mehr

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eBroschüre Elektronischer R... / Zusammenfassung

Ihre eBroschüre Elektronischer Rechtsverkehr ist ein Service für Sie als Abonnent. Mit der eBroschüren-Reihe ERV vom Deutschen Anwaltwaltverlag sind Sie immer auf dem neuesten Stand über das beA, die künstliche Intelligenz und den elektronischen Rechtsverkehr. Hier finden Sie alle Ausgaben aus 2023 als pdf-Dateien auf einen Blick.mehr

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ZAP 14/2018, Elektronischer Rechtsverkehr: Unzulässige Container-Signatur

(BSG, Beschl. v. 9.5.2018 – B 12 KR 26/18 B) • Verwendet ein Kläger bzw. Rechtsmittelführer bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eine seit 1.1.2018 unzulässige Container-Signatur, ist er angesichts der derzeitigen äußeren Rahmenbedingungen vom Gericht unverzüglich auf die fehlerhafte Signatur hinzuweise...mehr

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ZAP 18/2023, Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an Übermittlung fristgebundener Schriftsätze

(LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.8.2023 – 10 Sa 24/23) • Die von den Gerichten von Amts wegen vorzunehmende Prüfung, ob eine formgerechte Einreichung eines fristgebundenen Schriftsatzes i.S.d. § 46c Abs. 3 und 4 ArbGG erfolgt ist, kann bei Vorliegen eines elektronisch übermittelten Dokuments, welches nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen i...mehr

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ZAP 21/2022, Elektronischer Rechtsverkehr (beA): Weiterleitung einer Beschwerdebegründung im Verwaltungsgerichtsverfahren

(VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 6.9.2022 – 12 S 1365/22) • Mit Blick auf das Nutzungserfordernis des elektronischen Rechtsverkehrs ist die vom unzuständigen Verwaltungsgericht bis zum 31.12.2021 noch formwahrend möglich gewesene postalische Weiterleitung einer anwaltlichen Beschwerdebegründung nicht mehr geeignet, einen fristwahrenden Eingang beim Rechtsmittelgericht zu bewi...mehr

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ZAP 17/2020, Elektronischer Rechtsverkehr: Sicherer Übermittlungsweg

(BAG, Beschl. v. 5.6.2020 – 10 AZN 53/20) • Ein elektronisches Dokument, das aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist, ist nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächli...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / V. Bundesweite Verpflichtung der "professionellen Einreicher" zum elektronischen Rechtsverkehr

Spätestens ab 1.1.2022 wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung des beA für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt in Kraft treten. Hinweis: Aber bereits ab 1.1.2020 können dann die einzelnen Länder elektronischen Rechtsverkehr in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafverfahrens) und bei den Fachgerichten verpflichtend anordnen. Die Vorverlegung wi...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / IV. Anordnung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs durch die Länder

Das Gesetz erlaubt den Bundesländern, den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ab 1.1.2018 die Möglichkeit einzuräumen, über das beA elektronische Dokumente auch ohne qualifizierte elektronische Signatur rechtswirksam bei Gericht einzureichen. Damit ist der Weg über das beA bei freiwilliger Nutzung eröffnet. Hinweis: Das anwaltliche Risiko besteht ab diesem Zeitpunkt darin, e...mehr

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ZAP 4/2018, Haftungsfalle: Elektronischer Rechtsverkehr

Vom beA-Desaster soll hier nicht die Rede sein (lesenswert hierzu Erbguth JurPC Web-Dok. 13/2018). Unbill droht auch von einer ganz anderen und unerwarteten Seite, wie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zeigt (Urt. v. 12.7.2017 – 6 K 335/17.WI.A, JurPC Web-Dok. 171/2017). Für den Kläger hat sein Bevollmächtigter per EGVP Asylklage erhoben. Das Gericht hat die...mehr

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ZAP 5/2021, Anwaltsmagazin / 10 Elektronischer Rechtsverkehr wird ausgebaut

Um das Potential und die Chancen, die die Digitalisierung für die Justiz bietet, noch besser als bisher zu nutzen, will die Bundesregierung den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten weiter ausbauen. Zu diesem Zweck beschloss sie am 10.2.2021 einen vom Bundesjustizministerium (BMJV) erarbeiteten Gesetzentwurf. Alle Akteure sollten künftig möglichst umfassend und medie...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / a) § 32f Abs. 1 S. 1 StPO-E: Akteneinsicht durch "Bereithalten zum Abruf"

Regelform der Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung ist das Bereithalten der Akte zum Abruf. Daher ist für eine abweichende Form der Akteneinsicht jeweils ein ausdrücklich auf diese besondere Art der Einsicht gerichteter Antrag erforderlich. aa) Technische Gestaltung der bereitgestellten Akte Die Akte wird dazu (als Kopie des Originals), den berechtigen Personen mittel...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / II. Elektronische Erreichbarkeit durch das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)

1. Umsetzung des beA Zum 1.1.2016 müssen alle Anwälte elektronisch erreichbar sein (§ 31a BRAO). Zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrags wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für jeden zugelassenen Rechtsanwalt und für jede zugelassene Rechtsanwältin ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (Kurzbezeichnung beA) zur Verfügung stellen. Dieses "besondere elektronisch...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / X. Einführung der elektronischen Akte?

Für jede Anwaltskanzlei stellt sich die Frage, ob mit der Einführung einer flächendeckenden elektronischen Kommunikation von und zu den Gerichten nicht auch die Einführung einer elektronischen Akte in der Kanzlei der sachgerechte oder gar notwendige nächste Schritt ist. 1. Elektronische Akte in der Justiz Auch aus Sicht der Justiz ist die logische Fortführung der elektronische...mehr

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ZAP 21/2018, Anwaltsmagazin / 10 Elektronischer Rechtsverkehr beim EuGH

Der Austausch gerichtlicher Dokumente zwischen den Vertretern der Parteien und dem Gericht sowie dem Gerichtshof der EU wird ab dem 1. Dezember nur noch über die Software "e-Curia" stattfinden. Das teilte der EuGH Mitte Oktober mit. Damit solle der größtmögliche Vorteil aus der Unmittelbarkeit der papierlosen Kommunikation gezogen und die Behandlung der Rechtssachen optimier...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / 3. § 32d StPO-E: Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente

Für Staatsanwaltschaften, Verteidiger und Rechtsanwälte soll eine Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente eingeführt werden, allerdings beschränkt auf die folgenden, in Satz 1 der Vorschrift abschließend aufgeführten Verfahrenserklärungen: die Anklageschrift, den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls außerhalb einer Hauptverhandlung, die Privatklage, die Berufung und ihr...mehr

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ZAP 3/2019, Elektronischer ... / 6. Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (2013)

Nach dieser ersten "Reformwelle" hat der (Bundes-)Gesetzgeber seine Fortschreibung der normativen Grundlagen des ERV erst mit dem Jahr 2013 fortgesetzt: Auf Bundesebene ist in jenem Jahr das "Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten" (vom 10.10.2013, BGBl I, S. 3786) verabschiedet worden, das (mit über vierjähriger Vorlaufzeit) grundsätzlich z...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / XII. Resümee

Die vorstehenden Ausführungen mit dem verkürzten Überblick über die bereits Gesetz gewordenen Regelungen zum elektronischen Rechtsverkehr und den Referentenentwurf zur elektronischen Akte in Strafsachen haben deutlich gemacht, dass der elektronische Rechtsverkehr mit Sicherheit kommen wird und auch die Einführung elektronischer Akten in den Staatsanwaltschaften und Gerichten...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / VII. Risiken des elektronischen Rechtsverkehrs

Die – vermeintlichen oder tatsächlichen – Risiken, die mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs verbunden sind, wurden in der rechtspolitischen Diskussion lebhaft und teilweise sehr kontrovers diskutiert. Aus Sicht der Anwaltschaft wurde vor allem die Befürchtung hervorgehoben, zusätzliche Haftungsrisiken aufgebürdet zu bekommen. Dabei sind aus praktischer Sicht z...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / XI. Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren

Bislang sind elektronische Akten in den Gerichten nur in einigen Pilotverfahren im Einsatz. Nunmehr hat sich das BMJV entschlossen, den Weg zur verbindlichen Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren zu beschreiten und einen Referentenentwurf vorgelegt, dessen wichtigste Regelungen hier vorgestellt werden sollen. 1. Erfahrungen mit der sog. elektronischen Zweitakte...mehr

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ZAP 5/2015, Elektronischer ... / cc) Umfang der Akteneinsicht

Jedoch kann sich die Gewährung auch auf einen Aktenstand zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt zwischen Antragstellung und tatsächlicher Einsichtnahme erstrecken. Dabei ist davon auszugehen, dass der Aktenbestand nicht im Echtsystem der Justiz eingesehen werden kann, sondern zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen die elektronische Akte auf einem gesonderten Rechner gespiege...mehr