Fachbeiträge & Kommentare zu Entfernungspauschale

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zylinderkopfdichtung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Aufwendungen zur Beseitigung eines Motorschadens wegen eines sehr selten auftretenden Risses in der Zylinderkopfdichtung sind mit der > Entfernungspauschale Rz 77 ff abgegolten, wenn der Schaden auch darauf beruht, dass das Fahrzeug trotz des Motorschadens weiterhin gefahren wurde (EFG 2003, 607).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches

Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit Einführung der Entfernungspauschale ist der früher verwandte Begriff ‚Fahrten’ durch das hinsichtlich des benutzten Verkehrsmittels neutrale (> Rz 18) Tatbestandsmerkmal ‚Wege’ ersetzt worden (zur Rechtsentwicklung > Rz 11). Damit wird verdeutlicht, dass es nicht mehr um den Abzug von Aufwendungen für den Weg zur Arbeit mit einem Fortbew...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsatz: Kürzeste Straßenverbindung

Rz. 60 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 4 EStG). Die kürzeste Straßenverbindung ist auch dann maßgeblich, wenn diese mautpflichtig ist (BFH 243, 219 = BStBl 2014 II, 259). Das gilt ebenso, wenn die Straßenverbindu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Begrenzung auf eine Wegstrecke für jeden Arbeitstag

Rz. 31 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Entfernungspauschale wird für den Weg zu derselben Tätigkeitsstätte für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 2 EStG). Die Regelung bezieht sich auf die erste Tätigkeitsstätte im Rahmen eines bestimmten Dienstverhältnisses. Hat der ArbN mehrere Dienstverhältnisse und daraus mehrere erste Tätigkeitsstätten, kom...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Fahrtkostenersatz oder unentgeltliche Beförderung durch den Arbeitgeber als Arbeitslohn

Rz. 113 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören als WK-Ersatz grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn. Das gilt insbesondere für Vergütungen bei Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs, soweit sie nicht ausnahmsweise steuerfreie > Reisekosten oder Mehraufwendungen für Familienheim...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Besonderheiten bei Aus- und Fortbildung

Rz. 27 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im Rahmen der innerbetrieblichen Aus- und Fortbildung werden die Fahrtkosten auch dann nur in Höhe der Entfernungspauschale berücksichtigt, wenn der ArbN seine > Erste Tätigkeitsstätte ausschließlich zum Zwecke der Unterrichtung aufsucht (BFH 201, 308 = BStBl 2003 II, 495). Rz. 27/1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Fahrten zu einer außerhalb der Wo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Zusätzliche Wegstrecken/Abholfahrten

Rz. 32 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei dem einmaligen Ansatz der Entfernungspauschale je Arbeitstag bleibt es auch bei mehreren Fahrten am selben Arbeitstag (BMF vom 18.11.2021, Tz 1.7 = Rz 23, BStBl 2021 I, 2315, > Anh 2 Entfernungspauschale ), selbst wenn sie beruflich unabweisbar sind. Das betrifft zB ArbN wie Bühnenkünstler mit geteilter Arbeitszeit, die ihre Tätigkeitsstä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Entfernungspauschale soll den Aufwand für das Zurücklegenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Überblick über den Norminhalt

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen des Stpfl für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören grundsätzlich zu den WK/BA, denn das Zurücklegen des Weges zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist unverzichtbarer Bestandteil der Berufsausübung. Sie werden aber im Regelfall nicht in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abgezogen, sondern mit d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätzliches

Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein ArbN mehrere Wohnungen (zum Begriff > Rz 21 ff), zB eine Familienwohnung am Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung (Unterkunft) am Beschäftigungsort, so wird für die Entfernungspauschale grundsätzlich nur die Wegstrecke von und zu der Wohnung berücksichtigt, die der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 25) am nächsten liegt (BFH 144, 449 = BSt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ersatzweise: Verkehrsgünstigere Straßenverbindung

Rz. 62 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Grundsätzlich wird typisierend davon ausgegangen, dass die kürzeste Straßenverbindung auch der tatsächlich regelmäßig benutzten Wegstrecke entspricht. Eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann der Ermittlung der Entfernung nur dann zugrunde gelegt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom ArbN regelmäßig für die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ermittlung des abziehbaren Betrags

a) Grundfall mit Höchstbetrag Rz. 65 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Den als > Werbungskosten abziehbaren Betrag – die für jeden ArbN individuell zu ermittelnde Entfernungspauschale – definiert § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG als das Ergebnis aus der maßgebenden Wegstrecke (zu den Entfernungs-km > Rz 20–64/2) multipliziert mit der maßgebenden Entfernungspauschale (> Rz 15) un...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Umwege

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Unterbricht der ArbN den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte oder den Heimweg zur Wohnung, ist zu prüfen, ob die Aufwendungen für einen Umweg oder Abweg beruflich oder privat veranlasst sind. Oft geht es dabei nicht nur um die Fahrtkosten, sondern auch um die Berücksichtigung von Unfallkosten neben der Entfernungspauschale (> Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zwischenheimfahrten

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 3–6 EStG und > Doppelte Haushaltsführung Rz 115 ff. BFH 167, 443 = BStBl 1992 II, 664 setzt bei Zwischenheimfahrten vom Dienstreiseort zum Wohnort uE zutreffend die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit den tatsächlichen Aufwendungen oder mit den p...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Begriffe "Wohnung" und "erste Tätigkeitsstätte"

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine der Grundlagen für die Bemessung der Entfernungspauschale ist die Wegstrecke, die von Wohnung einerseits und > Erste Tätigkeitsstätte andererseits als Endpunkte begrenzt wird. Soweit dabei maßgebliche Begriffe im EStG oder in der AO nicht näher festgelegt sind, müssen sie von ihrem Bedeutungsinhalt her im Auslegungswege bestimmt werden....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Besonderheiten

1. Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Rz. 80 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird grundsätzlich nur die Entfernungspauschale angesetzt, die durch den Höchstbetrag von 4 500 EUR begrenzt wird – das gilt auch bei Benutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel (EFG 2014, 1183 = DStRE 2016, 129). Höhere Aufwendungen werden aber abgezogen, s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ab dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird nunmehr unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden Fällen beträgt die Homeoffi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Besonderheiten bei Fahrten zu Treff-/Sammelpunkten oder zur weiträumigen Arbeitsstätte

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Entfernungspauschale gilt auch für ArbN ohne erste Tätigkeitsstätte, wenn sie arbeitsrechtlich gehalten sind, zur Aufnahme der Berufsarbeit arbeitstäglich dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet aufzusuchen (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 iVm Nr 4 und Abs 2 EStG). Das betrifft zB die arbeitstägliche Aufnahme...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Bestimmung der maßgebenden Wegstrecke

1. Begriffe "Wohnung" und "erste Tätigkeitsstätte" Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine der Grundlagen für die Bemessung der Entfernungspauschale ist die Wegstrecke, die von Wohnung einerseits und > Erste Tätigkeitsstätte andererseits als Endpunkte begrenzt wird. Soweit dabei maßgebliche Begriffe im EStG oder in der AO nicht näher festgelegt sind, müssen sie von ihrem Bedeu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Sonderfälle

a) Bestimmung des Weges bei mehreren Wohnungen aa) Grundsätzliches Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein ArbN mehrere Wohnungen (zum Begriff > Rz 21 ff), zB eine Familienwohnung am Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung (Unterkunft) am Beschäftigungsort, so wird für die Entfernungspauschale grundsätzlich nur die Wegstrecke von und zu der Wohnung berücksichtigt, die der ersten...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Universitätsstudium

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Bildungsaufwendungen (zum Erststudium > Bildungsaufwendungen Rz 15 ff), > Doppelbesteuerung Rz 225 ff (ergänzend etwaige Hinweise zu Studierenden in den jeweiligen Länder-Stichworten), > Entfernungspauschale Rz 27/2, > Erste Tätigkeitsstätte Rz 39 ff, > Hochschulstudium, > Promotionsstudenten, > Studenten, > Werkstudenten. Ergänzend die Ausführun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweitwohnung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Doppelte Haushaltsführung Rz 44 ff, > Entfernungspauschale Rz 40 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Begriffe "Wege" und "Arbeitstag"

a) Grundsätzliches Rz. 28 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Mit Einführung der Entfernungspauschale ist der früher verwandte Begriff ‚Fahrten’ durch das hinsichtlich des benutzten Verkehrsmittels neutrale (> Rz 18) Tatbestandsmerkmal ‚Wege’ ersetzt worden (zur Rechtsentwicklung > Rz 11). Damit wird verdeutlicht, dass es nicht mehr um den Abzug von Aufwendungen für den Weg zur Arbeit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Bestimmung des Weges bei mehreren Wohnungen

aa) Grundsätzliches Rz. 40 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein ArbN mehrere Wohnungen (zum Begriff > Rz 21 ff), zB eine Familienwohnung am Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung (Unterkunft) am Beschäftigungsort, so wird für die Entfernungspauschale grundsätzlich nur die Wegstrecke von und zu der Wohnung berücksichtigt, die der ersten Tätigkeitsstätte (> Rz 25) am nächsten liegt ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bbb) Mittelpunkt bei Alleinstehenden

Rz. 51 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einem alleinstehenden ArbN befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (R 9.10 Abs 1 Satz 6 LStR). Sie können sich besonders in Bindungen an Personen (Eltern, Verlobte, > Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Freundes- und Bekanntenkreis), aber auch in Vereinszugehör...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Ermittlung der maßgebenden Entfernung

1. Grundsatz: Kürzeste Straßenverbindung Rz. 60 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgebend (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 4 EStG). Die kürzeste Straßenverbindung ist auch dann maßgeblich, wenn diese mautpflichtig ist (BFH 243, 219 = BStBl 2014 II, 259). D...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Wohnung

Rz. 21 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine Wohnung iSd § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG, von der aus der ArbN zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, ist regelmäßig sein Heim, das den örtlichen Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstellt (BFH 114, 340 = BStBl 1975 II, 278). Das gesetzliche Tatbestandsmerkmal "Wohnung" ist aber weit auszulegen. Der Gesetzgeber wollte mit der Vorschrift al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Universität

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Akademischer Austausch, > AStA, > Ausbildungsförderungsgesetz, > Ausbildungsfreibetrag, > Bildungsaufwendungen, > Deutsche Forschungsgemeinschaft, > Doktoranden, > Doktorprüfung, > Doppelbesteuerung Rz 225 ff, 235 (ergänzend etwaige Hinweise zu Studierenden und Gastprofessoren in den jeweiligen Länder-Stichworten), > Entfernungspauschale Rz 27/2,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Erste Tätigkeitsstätte

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die > Erste Tätigkeitsstätte ist (anders als früher die > Regelmäßige Arbeitsstätte Rz 2) gesetzlich definiert und demnach eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten, der der ArbN dauerhaft zugeordnet ist (§ 9 Abs 4 Satz 1 EStG). Je Dienstverhältnis hat der ArbN höc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Mittelpunkt der Lebensinteressen

Rz. 45 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der ArbN kann nicht willkürlich entscheiden, welche seiner Wohnungen den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen iSv § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 6 EStG bildet. Dies hängt vielmehr von seinem tatsächlichen Verhalten und den objektiv feststellbaren Gegebenheiten im Übrigen ab. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmt sich durch die persönliche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Artisten

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein Artist mit täglichen Auftritten ist idR > Arbeitnehmer (RFH, RStBl 1927, 77; vgl BFH 55, 255 = BStBl 1951 III, 97; BFH 60, 257 = BStBl 1955 III, 100; > Berufssportler und > Künstler). Die FinVerw hat zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei den fürs Fernsehen tätigen Künstlern und verwandten Berufen typis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aaa) Mittelpunkt bei Verheirateten

Rz. 46 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einem verheirateten ArbN befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen idR dort, wo seine Familie wohnt (BFH 126, 511 = BStBl 1979 II, 219; BFH 137, 463 = BStBl 1983 II, 306; R 9.10 Abs 1 Satz 4 LStR). Das gilt unabhängig davon, ob sich der Lebensmittelpunkt im > Inland oder im > Ausland Rz 1 befindet (R 9.10 Abs 1 Satz 9 LStR). Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023

Kommentar 1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben Eine mobile Arbeitskultur mit partiellem Homeoffice gehört mittlerweile in vielen Branchen zum "New Normal". Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und die Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern und Homeofficeplätzen neu gefasst. Das BMF hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentl...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.7 Doppelte Haushaltsführung bei neuem Job

Eine doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG bzw. für den betrieblichen Bereich § 4 Abs. 5 Nr. 6a EStG) liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand[1] unterhält, beschäftigt ist und auch an dieser "ersten Tätigkeitsstätte" wohnt.[2] Zudem muss er sich an den Kosten des (Erst-) Haushalts und den sonstigen Lebenshaltungskost...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6.2 Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale (aufgrund der Corona-Krise gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Satz 4 EStG a. F. bis VZ 2022 von max. 600 EUR pro Jahr)[1] hat sich für Sachverhalte bewährt, in denen den Steuerpflichtigen kein entsprechendes häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. In allen Fällen der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung kann ab 2023 weite...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.4 Kosten für Burn-Out-Behandlung etc.

"Burn-Out" ist keine typische Berufskrankheit. Ein Werbungskostenabzug der Behandlungskosten ist daher nicht möglich. Streitig ist, ob Aufwendungen für eine stationäre Behandlung in einer psychosomatischen Klinik bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abziehbar sind. Der BFH hat entschieden, dass eine psychische oder psychosomatische Krankheit wie "Burn-Out", di...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (d) Lohnsteuerpauschalierung

Rz. 567 Der geldwerte Vorteil kann mit 15 % pauschal versteuert werden, soweit er den Betrag nicht übersteigt, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als Werbungskosten ansetzen könnte (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG). Bei Arbeitnehmern, die nicht i.S.d. § 9 Abs. 2 S. 3 EStG behindert sind, kann der private Nutzungswert mit der Entfernungspauschale von ...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (e) Werbungskostenabzug

Rz. 568 Keine Werbungskosten sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahrten. Zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine En...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Regelmäßige Arbeitsstätte

Rz. 600 Erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 S. 1 EStG) ist jede ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ist damit durch zwei Voraussetzungen gekennzeichnet:mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Lohn-/Einkommensteuer

Rz. 1030 Die Behandlung eines Beschäftigten als freier Mitarbeiter, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder von einer Bruttoloh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 6 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung bedarf es Regelungen, die Einnahmen und Ausgaben einem VZ zuordnen. Für den Bereich der Überschusseinkünfte nach § 2 Abs 2 Nr 4–7 EStG sowie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH vom 15.11.1990, IV R 103/98, BStBl II 1991, 228; BFH vom 23.09.2003, IX R 65/02, BStBl II 2005, 159)...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Fahrtkosten einschließlich Nebenkosten

Rz. 604 Die dem Arbeitnehmer entstandenen Fahrtkosten können entweder individuell nachgewiesen werden (vgl. R 9.5 Abs. 1 S. 1 LStR) oder als Pauschale geltend gemacht werden (R 9.5 Abs. 1 S. 5 LStR). Rz. 605 Beim Einzelnachweis sind bei Benutzung eines eigenen Kfz die Gesamtkosten auf die Jahresfahrleistung zu verteilen (vgl. R 9.5 Abs. 1 S. 3 LStR). Zu den berücksichtigungsf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Vertraglicher Ausschluss der Haftung

Rz. 1566 Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, mittels entsprechender Vergütung das Schadensrisiko auf Arbeitnehmer zu übertragen. Wie diese besondere Vergütung im Einzelnen ausgestaltet sein muss, ist bislang noch nicht geklärt. Eine Wegstrecken-Vergütung i.H.d. steuerrechtlichen Kilometerpauschale soll jedenfalls nicht ausreichen. Diese soll regelmäßig nur die Kosten für de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Kostenerstattung

Rz. 1552 Ein im Vertrieb tätiger Arbeitnehmer hat zusätzlich zum Lohnanspruch einen Anspruch auf die Erstattung der ihm entstehenden Reisekosten gegen den Arbeitgeber. Dieser Anspruch richtet sich entweder nach den im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen oder bei Fehlen solcher nach § 670 BGB analog (LAG Hamm v. 30.1.2016 – 5 Sa 1437/15, EversOK Ls. 59; LAG Düsseldorf v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Haftung des Arbeitgebers

Rz. 1558 Als mögliche Schäden, die dem Arbeitnehmer bei der Ausführung seiner Arbeit entstehen können, kommen bei einer angestellten Vertriebskraft im Außendienst insb. Schäden am Privatwagen, am eigenen Körper oder wegen einer eigenen Schadensersatzverpflichtung ggü. Dritten in Betracht. Problematisch ist hier, ob der Arbeitgeber zum Ersatz der Schäden von Arbeitnehmern ver...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / (1) Arbeitslohn

Rz. 551 Überlässt der Arbeitgeber (Voraussetzungen, wenn Leasingnehmer: BMF-Schreiben v. 4.4.2018, BStBl I 2018, 592 ff.) oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein Kfz unentgeltlich zur privaten Nutzung, liegt ein geldwerter Vorteil vor, der steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt. Zur privaten Nutzung gehören alle Fahrten, die einem privaten Zwe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Ersatz von Auslagen

Rz. 316 Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet, soweit dies arbeitsvertraglich oder für das Arbeitsverhältnis bindend tarifvertraglich festgelegt ist. Rz. 317 Darüber hinaus ist der Arbeitgeber ganz allgemein gem. § 670 BGB (analog) zum Ersatz von Aufwendungen verpflichtet, d.h. zum Ersatz von zweckbestimmten Vermögensopfern, die freiwil...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / hh) "Haftung" für betrieblich veranlasste Eigenschäden des Arbeitnehmers

Rz. 956 Der Große Senat des BAG hat in seinem Beschl. v. 10.11.1961 (BB 1962, 462 = DB 1962, 169) betont, dass der Arbeitgeber für Sachschäden seines Arbeitnehmers, die er bei der Arbeit ohne eigenes Verschulden erleidet, grds. nur dann haftet, wenn den Arbeitgeber ein Verschulden trifft. Allerdings hat nach Auffassung des Großen Senats der Arbeitgeber in entsprechender Anwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohnsteuerliche Behandlung ... / 7. Werbungskostenabzug

Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann der Arbeitnehmer die aufwands- und verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ansetzen. Die Entfernungspauschale ist jedoch zu kürzen um steuerfreie Sachbezüge aufgrund oder 50 EUR-Freigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG, odes Rabattfreibetrags nach § 8 Abs. 3 EStG, pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen nach § 40 Abs. 2 S. 2 ff...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lohnsteuerliche Behandlung ... / 2. Grundsätzliches zu Steuerbefreiungen

Geldwerter Vorteil: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Job-Tickets stellt einen geldwerten Vorteil dar. Einnahmen liegen vor, soweit die Freigrenze von 50 EUR/Monat (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG) überschritten wird. Zahlt der Arbeitnehmer den zwischen Arbeitgeber und Verkehrsträger vereinbarten Preis (H 8.1 (1-4) LStH "Job-Ticket") oder einen höheren Preis, liegt...mehr