Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / d) Kommorienten-Vermutung

Rz. 22 Sind mehrere Personen unter Umständen ums Leben gekommen, unter denen die Reihenfolge ihres Todes ungewiss ist, geht das Erbrecht in BuH von der Vermutung eines gleichzeitigen Ablebens aus. In diesem Fall hat keine der verstorbenen Personen Anspruch auf den Nachlass der anderen. Das Institut der Kommorienten ist das erste Mal ausdrücklich geregelt, und zwar in der Föd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / X. Die Teilung

1. Allgemeines Rz. 256 Nach Art. 713 Abs. 1 c.c. können die Miterben jederzeit die Teilung (divisione ereditaria) verlangen. Sie ist aber kein rechtsübertragender Akt, sondern vollzieht lediglich den im Zeitpunkt des Erbfalls bereits eingetretenen Erwerb der dem Erben durch die Teilung zugefallenen Nachlassgegenstände nach (Rückwirkung auf den Erbfall).[424] Kein Miterbe hat ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / IV. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

1. Erbschaftsannahme Rz. 119 Das portugiesische Recht beruht auf dem römisch-rechtlichen Gedanken einer hereditas iacens, einer ruhenden Erbschaft (herança jacente). Eine solche liegt nach der Umschreibung in Art. 2046 CC bei der eröffneten, aber noch nicht angenommen oder bei einer vom Staat für vakant erklärten Erbschaft vor. Ein Vonselbsterwerb der Erbschaft tritt nicht ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / VI. Vertragliche Erbfolge

Rz. 77 Mit dem Erbvertrag kann der Erblasser entweder eine Person begünstigen (positiver Erbvertrag, Art. 527 Abs. 1 ZGB) oder den Verzicht eines zukünftigen Erbberechtigten entgegennehmen (negativer Erbvertrag). Die Erbverträge können, wie im deutschen Recht, ein- oder zweiseitig verfügend und entgeltlich oder unentgeltlich sein.[131] Rz. 78 Die Testierfähigkeit des Vertrags...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / VI. Vertragliche Erbfolge

1. Allgemeines Rz. 87 Neben einseitigen, jederzeit widerruflichen Anordnungen besteht die Möglichkeit, mit den designierten Erben verbindliche Absprachen über die Vermögensnachfolge von Todes wegen zu vereinbaren. Einseitige letztwillige Verfügungen dürfen vertraglichen Vereinbarungen nicht widersprechen. 2. Erbvertrag Rz. 88 Ein Erbvertrag kann nur zwischen Ehepartnern oder ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 3. Ehegatte bzw. eingetragener Partner

Rz. 81 Der überlebende Ehegatte und der überlebende eingetragene Partner[128] stehen als nicht verwandte Angehörige des Erblassers außerhalb des Parentelensystems. Sie sind neben den Parentelen und damit zusätzlich erbberechtigt (Art. 462 ZGB). Der Erbanteil des überlebenden Ehegatten bzw. des überlebenden eingetragenen Partners ist davon abhängig, welche Parentel konkurrier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / 3. Die Erbeinsetzung

a) Allgemeines Rz. 39 Die Erbeinsetzung erfolgt durch Erbvertrag (siehe Rdn 51 ff.) oder Testament. Der Erbe tritt in Übereinstimmung mit Art. 661 CC in seiner Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein.[56] b) Mallorca und Menorca: heredero distribuidor/fideicomiso de distribución Rz. 40 Eine Besonderheit des balearischen Erbrechts[5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / 2. Testamentsformen

a) Allgemeines Rz. 32 In Katalonien bestehen keine eigenen verschiedenen Testamentsformen insofern, als dies vom Recht der Notare als gesamtstaatlich geregelte Materie beeinflusst ist. Es gibt Unterschiede und Eigenheiten materieller oder inhaltlicher Art. Jedoch ist zu beachten, dass in Katalonien sog. Kodizille und Nachzettel, auf die im Testament Bezug genommen wird, letzt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / bb) Abschluss des Ehevertrages

Rz. 56 Gemäß Art. 1394 Abs. 1 C.C. muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter notariell beurkundet werden. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist dabei möglich, es muss jedoch eine Spezialvollmacht in öffentlicher Urkunde zugrunde liegen.[67] Der Notar stellt gem. Art. 1394 Abs. 2 S. 1 C.C. über die Parteien und das Datum des Vertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / b) Abkömmlinge

Rz. 83 Sind Abkömmlinge vorhanden und hinterlässt der Erblasser keinen Ehegatten, so steht diesen kraft Gesetzes das gesamte Vermögen zu, mehreren zu unter sich gleichen Teilen. Kinder schließen Enkelkinder aus (sog. Linearsystem). Bei Vorversterben eines Abkömmlings treten an dessen Stelle seine Abkömmlinge. Rz. 84 In der Ehe geborene und außer der Ehe geborene Abkömmlinge[1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / 1. Die Miterben

Rz. 134 Eine Miterbengemeinschaft, wie sie vom deutschen Recht bekannt ist, kennt das portugiesische Erbrecht nicht. Vielmehr ist nach den Regelungen der Art. 2079–2096 CC vorgesehen, dass der ungeteilte Nachlass bis zu seiner Abwicklung, d.h. der Erbteilung (partilha da herança), der Verwaltung eines der Miterben unterliegt (administração da herança); dieser wird als Cabeça...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 5. Beschränkende und beschwerende Anordnungen des Erblassers

a) Testamentsvollstreckung Rz. 72 Auch die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist zulässig (exécuteur testamentaire), und zwar entweder zur Überwachung testamentarischer Anordnungen oder zu deren Ausführung. Soweit hierzu erforderlich, kann dem Testamentsvollstrecker zu diesem Zwecke testamentarisch auch das Verfügungsrecht über den Nachlass eingeräumt werden (Testamentsvo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / 1. Arten testamentarischer Verfügungen

a) Allgemeines Rz. 51 Die gewillkürte Erbeinsetzung ist dem finnischen Recht fremd. Nur die gesetzlichen Erben können Erben sein. Gleichwohl gibt es die Möglichkeit für den Erblasser, vollständig über seinen Nachlass zu verfügen. b) Quotenvermächtnis und Stückvermächtnis Rz. 52 Der Erblasser kann über seinen Nachlass in der Form von Vermächtnissen verfügen. Dabei sind Quotenver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / c) Rückverweisung

Rz. 12 Das Thema der Rückverweisung wird generell in England sehr inkonsistent und unsicher behandelt, da es dazu keine allgemeingültige oder gar gesetzliche Regelung gibt. Im Bereich der Erbfolge (succession) versteht England – zumindest nach wenigen älteren Entscheidungen und der herrschenden Literatur – seine Kollisionsregeln aber als Gesamtverweisung auf das ausländische...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Island / C. Erbverfahrensrecht

Rz. 30 Die Erbauseinandersetzung ist geregelt im Gesetz über die Teilung des Nachlasses (im Folgenden: ErbTG).[10] Die Erbauseinandersetzung erfolgt grundsätzlich nach isländischem Recht, wenn der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Island hatte (Art. 1 Abs. 1 ErbTG). Auch wird die Teilung nach isländischem Recht durchgeführt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 2. Arten testamentarischer Verfügungen

a) Der Erbe, Nach- und Vorerben, Ersatzerben Rz. 17 Im Testament werden der Erbe oder die Erben durch einseitige Verfügung bestimmt.[13] Betrifft das Testament nur einen Teil des Nachlasses, gilt für den Rest die gesetzliche Erbfolge. Werden mehrere Erben eingesetzt, deren Anteile nicht bestimmt sind, erben sie zu gleichen Teilen. Werden als Erben allgemein "die Verwandten" e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / III. Pflichtteilsrecht

1. Pflichtteilsberechtigte Personen, Höhe des Pflichtteils Rz. 91 Die Testierfreiheit des Erblassers wird durch das Pflichtteilsrecht gesetzlich begrenzt. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich nur die gesetzlichen Erben der ersten Ordnung, wobei dem Ehegatten kein Pflichtteil zusteht, § 479 BGB.[47] Rz. 92 Das Gesetz unterscheidet zwischen minderjährigen und volljährigen A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / cc) Kinder

Rz. 146 Anspruch auf eine lebenslange Rente zugunsten des nicht anerkennungsfähigen Kindes (gem. Art. 580 Abs. 2 c.c.).[220] Dieser Anspruch steht den Berechtigten kraft eigenen Rechts zu. Es handelt sich um ein schuldrechtliches Vermächtnis ex lege.[221] Es gilt als Ersatz für Unterhalt, Erziehung und Förderung und wird als Erbrecht qualifiziert. Die Höhe gleicht der Rendit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / III. Die testamentarische Erbfolge

1. Testierfähigkeit Rz. 31 In Bezug auf die Testierfähigkeit bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen katalanischem und dem spanischen Recht. Sie beginnt mit vierzehn Jahren, wenn auch auf notarielle Testamente beschränkt. Für eigenhändige Testamente beginnt sie mit achtzehn Jahren oder mit der Emanzipation für minderjährige Kinder. Das Gesetz geht vom Bestehen der T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / VI. Nachlassabwicklung

1. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft Rz. 125 Mit dem Tod des Erblassers entsteht für den oder die Erben das Erbrecht, also das Recht auf den Nachlass oder Teilen hiervon (§ 1479 ZGB). Der Erwerb wird nach § 1670 ZGB vom Nachlassgericht bescheinigt. Bei gesetzlicher Erbfolge geht der Nachlass unmittelbar mit dem Tod des Erblassers auf den oder die Erben über. Dies gilt au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2014 ist in Tschechien nach langjährigen fachlichen und politischen Diskussionen ein neues Zivilgesetzbuch (ZGB) [1] in Kraft getreten, das das mehrfach geänderte sozialistische Recht aus dem Jahr 1964 abgelöst hat. Ziel des Gesetzes war es, alle privatrechtlichen Rechtsverhältnisse in einem Gesetzbuch zu regeln. Das neue Zivilgesetzbuch sollte den g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / VII. Besonderheiten bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 24 Der Erblasser kann nach Maßgabe des Erbstatuts einen Vertrag über die Erbfolge schließen. Der Vertrag über die Erbfolge wird in Art. 8 Haager Erbrecht Übk. definiert als ein schriftlicher oder aus gegenseitigen testamentarischen Verfügungen hervorgehender Vertrag, der mit oder ohne Gegenleistung Rechte auf den zukünftigen Nachlass für eine oder mehrere Personen, die P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / III. Rechtsfolgen einer Nachlassspaltung

1. Einführung Rz. 25 In den Fällen der Nachlassspaltung richtet sich die Rechtsnachfolge bezüglich jedes Nachlassteils grundsätzlich umfassend und getrennt nach dem jeweils berufenen Erbrecht.[51] So ist das jeweilige Erbstatut berufen, wenn es um die Gültigkeit und Auslegung einer letztwilligen Verfügung geht, die Festlegung der Erbquoten oder die Regelungen zu Erbausschlagu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / d) Nachlassverwalter und Testamentsvollstrecker

aa) Allgemeines Rz. 64 Bis zum 1.1.2005 war lediglich das Nachlassgericht befugt, im Rahmen des Nachlassverfahrens bis zu dessen Abschluss einen Nachlassverwalter nach §§ 175e ff. ZPO zu bestellen, wenn dies erforderlich war, so z.B. wenn zum Nachlass ein Unternehmen gehörte. Durch die ab dem 1.1.2005 neu eingeführten §§ 480a–480e ZGB wurde die Bestellung eines solchen Verwal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / II. Gesetzliche Erbfolge

1. Einführung Rz. 11 Erbe ist derjenige, der einen Anspruch auf die ganze Verlassenschaft oder auf eine bestimmte Quote der Verlassenschaft besitzt. Der Erbe hat ein absolutes, d.h. ein gegen jedermann durchsetzbares Recht. Der Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Rz. 12 Zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören der Ehepartner bzw. der eingetragene Partner, die näc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / II. Besonderheiten bei deutsch-türkischen Doppelstaatern

Rz. 8 Bei einem Erblasser mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit ist das Nachlassabkommen nicht einschlägig. Die Anknüpfung in deutschen sowie in türkischen Kollisionsnormen an die Staatsangehörigkeit führt bei deutsch-türkischen Doppelstaatern zu Problemen.[19] Die Frage, wie zu verfahren ist, wenn deutsche und türkische Behörden sich für das Personenrecht eines d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / 1. Allgemeines

Rz. 16 Laut § 32 Abs. 4 des Grundgesetzes der Republik Estland[12] ist das Erbrecht unantastbar – das umfasst das Recht jeder Person, seinen Erbenkreis zu bestimmen, und das Recht der so bestimmten Erben, Eigentümer des auf diese Weise Ererbten zu werden. Allerdings ist dieses Recht beschränkt durch die gesetzlichen Vorgaben z.B. des Pflichtteils, aber auch bezüglich der For...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / c) Aszendenten

Rz. 122 Aszendenten waren nach Art. 914 Abs. 1 C.C. a.F. bis zur letzten Erbrechtsreform noterbberechtigt, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterließ und sie bei gesetzlicher Erbfolge zur Erbschaft berufen gewesen wären.[97] Mit der am 1.1.2007 in Kraft getretenen Erbrechtsreform wurde die Noterbberechtigung der Vorfahren aufgehoben. Rz. 123 Neu eingeführt wurde stattdes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 5. Verzicht auf die Herabsetzungsklage und das Noterbrecht

Rz. 129 Nach Art. 929 ff. C.C. ist es seit 1.1.2007 zulässig, dass ein Noterbe bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf eine spätere Herabsetzungsklage verzichtet. Ein solcher Verzicht bezieht sich nur auf das Noterbrecht, lässt jedoch das gesetzliche Erbrecht des Verzichtenden unberührt. Nach Art. 929 Abs. 1 S. 2 C.C. kann der Verzicht auf die Herabsetzungsklage nur zugunste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 5. Power of appointment (Bestimmungsrecht)

Rz. 96 Nach irischem Recht kann eine Person (donor) durch Verfügung von Todes wegen oder Vereinbarung unter Lebenden einer anderen Person (appointer) eine sog. power of appointment verleihen. Hierbei handelt es sich um das Recht zu bestimmen, welche Person bzw. Personen (donees of the power) das Vermögen oder bestimmte Vermögensbestandteile des donors erhalten. Die Benennung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / f) Auflage und Bedingung

Rz. 63 Testamentarische Auflagen und Bedingungen sind im finnischen Erbrecht nicht explizit geregelt, sie sind jedoch zulässig.[21] Rz. 64 Sofern eine Auflage oder Bedingung den Bedachten verpflichtet, gegen die guten Sitten zu verstoßen, damit er den ihm zubedachten Anteil erhält, ist zu differenzieren: Handelt es sich um eine auflösende Bedingung/Auflage, hat dies nicht die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / III. Testamentarische Erbfolge

1. Allgemeines Rz. 88 § 7:10 Ptk deklariert im ungarischen Recht die Testierfreiheit: Der Erblasser kann – abgesehen von den Beschränkungen des Pflichtteils – über sein Vermögen letztwillig frei verfügen. Die Testierfähigkeit beginnt offiziell mit dem 18. Lebensjahr. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann jedoch der Minderjährige in der Form eines öffentlichen Testaments letz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / II. Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 7 In vielen Rechtssystemen bestimmt sich in Nachlasssachen das Erbstatut nach dem Heimatrecht des Erblassers. Auch der polnische Gesetzgeber hat diese Konstruktion dem IPRG 1965 zugrunde gelegt. Gemäß Art. 34 IPRG 1965 fand in Nachlasssachen das Heimatrecht des Erblassers zur Zeit seines Todes Anwendung. Über die Gültigkeit eines Testaments und anderer von Todes wegen vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / VII. Einfluss des ehelichen Güterrechts

1. Überblick Rz. 158 Beim Ableben eines verheirateten Erblassers bestehen regelmäßig sowohl ehegüter- als auch erbrechtliche Ansprüche, die voneinander zu unterscheiden sind. Dem Grundsatze nach ist die güterrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Erben vorgängig vorzunehmen, weil erst ihr Ergebnis in die Erbschaft fällt und diese mithin umfa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / a) Funktion und Rechtsnatur der Nachlassübergabe

Rz. 292 Als Ergebnis des Nachlassverfahrens erlässt der Notar i.d.R. einen Beschluss über die Übergabe des Nachlasses. Der Nachlassübergabebeschluss [256] ist die wichtigste Form der notariellen Entscheidungen in Nachlassangelegenheiten. Es handelt sich um eine Übergabe des Nachlasses an den Erben im rechtlichen – und nicht im physischen – Sinne. Die Nachlassübergabe bedeutet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / 4. Ersatzerbschaft

Rz. 43 Der Nacherbe ist gemäß Art. 26 CDCIB auch als Ersatzerbe anzusehen. Die CDCI setzt die Möglichkeit einer Ersatzerbenbestellung voraus.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / d) Ungültigkeit von Testamenten, Kodizillen und Nachzetteln

Rz. 40 Bezüglich der Ungültigkeit von Testamenten, Kodizillen und Nachzetteln legen die Art. 422–1 bis 422–13 CCCat je nach Form und Inhalt des Rechtsgeschäfts sowie möglicher Willensmängel des Testierenden verschiedene Voraussetzungen fest. Das Erfordernis der Erbeinsetzung ist ebenso zu nennen wie die Verpflichtung zur gesetzmäßigen Errichtung: Das Testament ist ein formal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 1. Die Erbberechtigung des Ehegatten

Rz. 12 Der überlebende Ehegatte gehört keiner der Ordnungen an, sondern erbt konkurrierend mit und neben diesen. Er erbt zu bestimmten Bruchteilen neben den Verwandten des Erblassers. Voraussetzung der Erbberechtigung ist, dass zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers eine wirksame Ehe besteht. Das gesetzliche Ehegattenerbrecht erlischt nicht mit Trennung, sondern erst mit rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 3. Erbwürdigkeit

Rz. 67 Erbunwürdig gem. Art. 726 C.C. und damit automatisch von der gesetzlichen[72] Erbfolge ausgeschlossen sind Personen, die wegen versuchter oder vollendeter Tötung des Erblassers oder wegen Körperverletzung oder sonstiger Gewalt mit Todesfolge verurteilt sind. Nach Art. 727, 727–1 C.C. können Erben auch gerichtlich durch das Tribunal judiciaire nach dem Erbfall auf Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Auswirkung auf die Erbenhaftung

Rz. 26 Die in der deutschen Literatur in den Fällen der Nachlassspaltung im Hinblick auf die Erbenhaftung vorgenommene Differenzierung nach fixierten und nicht fixierten Nachlassverbindlichkeiten[53] findet sich auch in der belgischen Literatur.[54] Der gesamte Nachlass des Erblassers haftet jedoch nach ganz h.M. für alle Nachlassverbindlichkeiten, und zwar unabhängig davon,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 4. Einfluss des Güterrechts auf die Erbfolge

Rz. 94 Das Güterrecht hat keinen direkten Einfluss auf die Erbfolge. Die Erbquote des Ehegatten ist unabhängig vom Güterstand der Ehegatten. Zu beachten ist, dass mit dem Tod eines Ehegatten auch der gesetzliche Güterstand (comunione legale) endet (Art. 149 Abs. 1, 191 Abs. 1 c.c.). Das Gesamtgut ist daher gem. Art. 194 Abs. 1 c.c. vorab gleichmäßig zu teilen: Nur der Anteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / II. Gesetzliche Erbfolge

1. Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten a) Einführung Rz. 36 Im belgischen Erbrecht kann man Verwandte des Erblassers als gesetzliche Erben in vier Klassen einteilen,[66] Art. 4.10 ZGB: Gesetzliche Erben der ersten Klasse sind die Abkömmlinge des Erblassers, die zweite Klasse wird von den Eltern und Geschwistern des Erblassers gebildet (privilegierte Aszendenten und Seitenv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / 3. Testamentsformen

a) Allgemeines Rz. 77 Das neue Zivilgesetzbuch lässt wie bisher drei Testamentsformen zu. Gemäß §§ 1532 ff. ZGB kann ein Testament eigenhändig oder in anderer Schriftform unter Beteiligung von Zeugen oder durch notarielle Beurkundung errichtet werden. Die Errichtung kann nur persönlich erfolgen; eine Vertretung ist unzulässig (§ 1496 ZGB). Die Bezeichnung als "Testament" oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Moldawien / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 6. Staat

Rz. 26 Ist eine Verlassenschaft erblos, fällt das Vermögen des Verstorbenen der Republik Österreich zu.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Balearische Inseln / IV. Erbverträge und Schenkungen von Todes wegen

1. Zulässigkeit, Auslegung und Arten von Erbverträgen Rz. 48 Mit dem Gesetz betreffend die gewillkürte Erbfolge durch Erbvertrag[84] (Erbvertragsgesetz, nachfolgend "ErbVG") sind mit Wirkung ab dem 17.1.2023 umfassende Regelungen zu den balearischen Erbverträgen in Kraft gesetzt worden.[85] Die Vorschriften der CDICB, die zuvor Regelungen zu den Erbverträgen enthielten, sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / g) Urhebervermögensrechte als Bestandteil der Erbschaft

Rz. 48 Zusätzlich zur allgemeinen Begrenzung des Kreises der gesetzlichen Erbfolge besteht im Brčko Distrikt BuH sowohl auch in der Republik Srpska auch eine spezielle Begrenzung für den Fall, dass Urhebervermögensrechte Bestandteil der Erbschaft sind. In diesem Fall kommen als Erben nur die Kinder und der Ehegatte sowie die Eltern des Erblassers in Frage, Art. 26–28 ErbG RS...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / I. Gesetzliche Erbfolge

1. Erbfähigkeit Rz. 40 Die Erbfolge wird mit dem Tod des Erblassers eröffnet, Art. 718 Cciv. Die Möglichkeit, Erbe zu werden, setzt also voraus, dass der Erblasser verstorben ist und der potenzielle Erbe oder Vermächtnisnehmer den Erblasser überlebt, Art. 718, 719 Cciv.[28] Nicht erbfähig sind daher der noch nicht Empfangene sowie das nicht lebensfähig geborene Kind, Art. 725...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / VI. Die vertragliche Erbfolge

1. Das Verbot der pactes sur succession future Rz. 135 Im Hinblick auf Erb- und Erbverzichtsverträge nimmt das französische Recht eine restriktive Haltung ein. Verträge über künftige Erbschaften sind verboten. Dies ergibt sich aus Art. 722 C.C., wonach Vereinbarungen, deren Inhalt die Gewährung von Rechten an einer noch nicht eröffneten Erbschaft oder der Verzicht auf eine no...mehr