Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschein

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 9.4 Zwangsweise Grundbuchberichtigung

Verpflichtung unter Zwangsgeld Das Nachlassgericht, das einen Erbschein erteilt oder sonst die Erben ermittelt hat, ein Testament oder Erbvertrag eröffnet, muss, wenn es Kenntnis davon hat, dass zum Nachlass Grundbesitz gehört, das zuständige Grundbuchamt vom Erbfall und über die Erben unterrichten. Das Nachlassgericht hat in solchen Fällen die Erben, soweit ihm ihr Aufenthal...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 3 Erwerb einer Erbschaft

Grundstückserwerb Erwerben die Ehegatten (oder ein Ehegatte) ein Grundstück im Wege der Erbschaft, kann es Probleme mit dem Grundbuchamt geben. Praxis-Beispiel Ende der Erbengemeinschaft Im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratete Eheleute sind im Grundbuch als Eigentümer von Grundbesitz mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft" seit dem 19.5.2015 eingetragen. Zu notarieller U...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 5.1 Einteilung des Grundbuchs

Wie ist das Grundbuch aufgebaut? Die Ordnung des Grundbuchs erfolgt im Grundsatz nach dem Grundstück (§ 3 GBO, sog. Realfolium), das heißt, jedes Grundstück erhält ein Grundbuchblatt. Unter gewissen Voraussetzungen können mehrere Grundstücke desselben Eigentümers auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt geführt werden (noch verbreitet im früheren Land Württemberg, § 4 GBO...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundstück und Grundbuch / 6.7.4 Sonstige Eintragungsvoraussetzungen

Wie müssen Erbfolge, eheliches Güterrecht, Vertretungsbefugnis etc. nachgewiesen werden? Eintragungsvoraussetzungen, die nicht Erklärungen sind, müssen in der Form der öffentlichen Urkunde nachgewiesen werden. So ist die Erbfolge durch Vorlage eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GBO) nachzuweisen. Beruht die Erbfolge jedoch auf eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer / 1.1 Erbanfall

Mit dem Tod einer Person geht ihr Vermögen kraft Gesetzes auf den oder die Erben über (Erbrecht). Deren Vermögenserwerb durch Erbanfall unterliegt der Erbschaftsteuer, unabhängig davon, ob er sich aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge (Testament, Erbvertrag) vollzieht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Selbst ein zivilrechtlich ungültiges Testament, z. B. nicht eigenhändi...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.1 Bewertung von Wertpapieren und Anteilen

Wertpapiere und Anteile an Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich mit ihrem Börsenkurs am Bewertungsstichtag zu bewerten.[1] Wenn ein Börsenkurs am Stichtag nicht vorhanden ist, ist der letzte Börsenkurs innerhalb von 30 Tagen vor dem Bewertungsstichtag anzusetzen. Dabei sind die Kurse im Handel im regulierten Markt[2] zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für in den Fre...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Voraussetzung für die Erteilung eines quotenlosen Erbscheins

Eine Angabe der Erbteile im Erbschein ist nicht erforderlich, wenn ein Miterbe als alleiniger Antragsteller hierauf verzichtet hat. Der Erteilung eines quotenlosen Erbscheins steht der Widerspruch eines nichtantragstellenden Miterbe nicht entgegen, denn die Zustimmung aller Miterben ist hierfür nicht erforderlich. OLG Hamm v. 27.7.2022 – 10 W 12/22 FamFG § 352a Beraterhinweis S...mehr

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Überblick über die erbrecht... / c) Nachweisanforderungen im Erbscheinsverfahren

Der Vorlage einer Abstammungsurkunde im Erbscheinsverfahren zur Identifizierung des Erben bedarf es nicht, wenn die Identität des Erben aufgrund der Angabe des Namens und des Geburtsdatums im Testament feststeht. OLG Köln v. 14.9.2022 – 2 Wx 190/22 FamFG § 352 Beraterhinweis Wer die Erteilung eines Erbscheins aufgrund einer Verfügung von Todes wegen beantragt, hat gem. § 352 Ab...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Pflicht d... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 2 war die Ehefrau, die Beteiligte zu 3 ist die Tochter des am 11.11.2009 verstorbenen Erblassers. Ein niederländisches Gericht verurteilte den Erblasser mit rechtskräftigem Urt. v. 9.9.2009 zur Zahlung von 416.354,15 EUR nebst Zinsen und Kosten an die Beteiligte zu 1. 2011 wurde das Urteil für in Deutschland vollstreckbar erklärt und die Vollstreckungskla...mehr

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ZErb 05/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deininger (Hrsg.) Wegzug aus steuerlichen Gründen Einkommen-, erbschaft- und schenkungsteuerliche Auswirkungen des Wegzugs natürlicher Personen von...mehr

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ZErb 05/2023, Zur Prüfung d... / 1 Gründe

I. Mit Schreiben vom 25.2.2022 beantragte die Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 2) bis 4) namens der von ihr vertretenen Antragsteller die Eintragung einer Grundschuld an dem im Grundbuch von St. Johann Bl. 5207 eingetragenen Grundbesitz zugunsten der Beteiligten zu 4) sowie, unmittelbar im Nachrange hierzu, einer auflösend bedingten Auflassungsvormerkung zur Siche...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Nach § 22 Abs. 1 S. 2 GrE...mehr

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ZErb 04/2023, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin und der Beschwerdeführer sind die Eltern des am … geborenen Kindes E., welches zusammen mit der Erblasserin am … im Rahmen eines erweiterten Suizids verstarb. Die Erblasserin war ledig und hatte keine weiteren Kinder. In einem Testament setzte sie ihre Eltern als Erben ein. Die Eltern der Erblasserin schlugen die Erbschaft allerdings ebenso aus wie die einzi...mehr

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ZErb 04/2023, Zur Testierun... / 1 Aus den Gründen

Gründe I. Der polnisch stämmige Beteiligte R., der nur gebrochen Deutsch spricht, war seit etwa 2000 der Lebensgefährte der seit 1993 verwitweten Erblasserin. Zeitweise lebte der Beteiligte R. ab dem Jahr 2004 gemeinsam mit der Erblasserin in deren Wohnanwesen in E., bis die Erblasserin Ende 2018 aus gesundheitlichen Gründen ins Pflegeheim nach S. umziehen musste. Die übrigen...mehr

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ZErb 04/2023, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Die Gesellschaft, eine KG, ist seit dem 6.4.1967 im Handelsregister des AG Charlottenburg eingetragen. Als Kommanditist der Gesellschaft ist im Handelsregister u.a. zur laufenden Nr. 7 LR in Tettnang mit einer Einlage i.H.v. 73.552,90 EUR erfasst. Er verstarb am 27.3.2021. Der gemeinschaftliche Erbschein des AG Tettnang vom 8.6.2021 weist als seine Erben D LR zu ½ sowie je...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage (positive Bestandteile)

Rn. 28 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Für die neueren Veräußerungstatbestände (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG) verweist § 43a Abs 2 S 2 EStG in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auf die Gewinnermittlung nach § 20 Abs 4 und 4a EStG. Gegenzurechnen sind also die AK und die Kosten des Veräußerungsvorgangs (Weber-Grellet, DStR 2013, 1357, 1359). Dafür muss allerdings das entspre...mehr

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ZErb 04/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) Praxiskommentar ErbStG und BewG 4. Auflage 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1, 179 EUR Der nunmehr in der 4....mehr

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ZErb 04/2023, Zur Erbunwürd... / 1 Tatbestand

Mit der Klage macht die Klägerin die Erbunwürdigkeit der Beklagten, ihrer Schwester, nach der verstorbenen Mutter geltend. Am 25.11.2021 verstarb mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in … (im Folgenden Erblasserin genannt). Sie war am … geboren. Aus der Ehe mit dem am 15.1.2019 vorverstorbenen Ehemann … , dem Vater der Parteien, sind drei Kinder hervorgegangen, nämlich:mehr

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Weilbach, GrEStG § 21 Urkun... / 3 Begriff

Rz. 3 Gerichtliche Urkunden sind u. a. der Erbschein (§ 2353 BGB) oder ein Vergleich (§ 278 ZPO, § 779 BGB). Der Notar darf nach dem eindeutigen Wortlaut einfache Abschriften eines Grundstückskaufvertrags den Parteien nicht erteilen (andere Auffassung DNotI-Report 2016, 49). Abgesandt ist eine Anzeige, wenn sie den Machtbereich des Senders verlassen hat. Vollständig ist die ...mehr

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§ 24 Anhang / VII. Muster: Klage zum Unterhaltsschaden

Rz. 20 Muster 6: Klage zum Unterhaltsschaden Muster: Klage zum Unterhaltsschaden An das Landgericht __________________________________________________ Klage beide wohnhaft _________________________, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegenmehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage eines Erbscheins bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten privatschriftlichen Verfügung von Todes wegen

Leitsatz 1. Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des § 35 Abs. 1 S. 1 GBO, sofern die Erbfolge nicht mehr ausschließlich auf dem öffentlichen Testament, sondern (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Existiert neben dem öffentlichen Testament ein späteres privatschriftliches Testament, ist – auch wenn...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage e... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von U Bl. … des Amtsgerichts X ist der am … 2017 verstorbene G1 (im Folgenden: Erblasser) in Abteilung I eingetragen. Der Erblasser setzte durch notarielles Testament vom … 2014 (UR-Nr. … der Notarin S1 aus Y) seine drei Söhne, die Beteiligten zu 1–3, zu je 1/3 als Erben ein. Durch zwei privatschriftliche Testamente vom … 4.2017 sowie vom … 9.2017 änderte er se...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage e... / Leitsatz

1. Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des § 35 Abs. 1 S. 1 GBO, sofern die Erbfolge nicht mehr ausschließlich auf dem öffentlichen Testament, sondern (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Existiert neben dem öffentlichen Testament ein späteres privatschriftliches Testament, ist – auch wenn kein Wi...mehr

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ZErb 03/2023, Zum Nachweis ... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen eine grundbuchamtliche Zwischenverfügung und zwei Zurückweisungsbeschlüsse. Am xx. Mai 198x verstarb der zuletzt in M. wohnhafte Herr Dr. C. (…) H. Das Amtsgericht M. erteilte am 5.12.1985 einen gemeinschaftlichen Erbschein, der seine Tochter R. B., geb. H., sowie seine Enkel, die Beteiligten zu 1 bis 4, als Erben auswies und den Zusat...mehr

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ZErb 03/2023, § 2227 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1. ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments vom 19.7.1991 (…) zur Testamentsvollstreckerin nach dem Tod ihres vorverstorbenen Ehemannes berufen. In der letztwilligen Verfügung der Eheleute heißt es dazu: Zitat 5. Abwicklungstestamentsvollstreckung Der Zuerstversterbende von uns ordnet für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung an und bestimmt den überlebe...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Identifiz... / 1 Gründe

I. Am xx.xx.2022 ist A B (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Sie war in einziger Ehe verheiratet mit dem am xx.xx.2010 vorverstorbenen C B. Gemeinsam mit ihrem Ehemann hat die Erblasserin am 23.3.1988 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben eingesetzt, ansonsten aber keine Verfügung getroffen habe...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Wechselbe... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist kinderlos verstorben. Zusammen mit seiner im Juni 2012 vorverstorbenen Ehefrau hat er zwei letztwillige Verfügungen hinterlassen. Durch handschriftlich verfasstes Testament vom 9.1.1997 haben sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Durch handschriftliche Erklärung vom 26.7.2004 haben der Erblasser und seine Ehefrau Folgendes verfügt: Zitat...mehr

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ZErb 03/2023, Art. 4 EuErbV... / 1 Gründe

I. Das OLG München ist gem. § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, Abs. 2 FamFG zur Entscheidung des zwischen den AG Heilbronn und AG München bestehenden Streits über die örtliche Zuständigkeit berufen, weil das gemeinschaftliche obere Gericht der BGH ist und das zuerst mit der Sache befasste AG München zum Bezirk des OLG München gehört. II. Nach Auskunft der Beteiligten zu 1, 3, 4 und 5 (= An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.2 Behördliche oder gerichtliche Entscheidung

Rz. 95 Wird eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung erstmals erlassen, geändert oder aufgehoben, die steuerrechtliche Bedeutung hat, ist danach zu unterscheiden, ob diese Entscheidung nur Beweisfunktion für das Steuerrecht entfaltet oder Bindungswirkung hat. Soweit eine solche Entscheidung nur Beweisfunktion hat, hat eine Anpassung einer Steuerfestsetzung über § 173 ...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / b) Anregung der einstweiligen Rückgabe des erteilten Erbscheins

Mit der einstweiligen Anordnung nach § 49 Abs. 2 S. 1 FamFG ist eine vom Bestehen einer Hauptsache unabhängige Rechtsschutzmöglichkeit gegeben, mit der als vorläufige Sicherungsmaßnahme die einstweilige Rückgabe des erteilten Erbscheins zu den Akten des Nachlassgerichts angeordnet werden kann.[44] § 49 FamFG stellt die Grundsatznorm des einstweiligen Rechtsschutzes für Famil...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / III. Aus dem Verkehr ziehen des erteilten Erbscheins

Die erhobene Restitutionsklage wirkt sich auf die Wirkungen des erteilten Erbscheins nach §§ 2365 ff. BGB nicht aus. Dritten ist auch weiterhin der gutgläubige Erwerb von Nachlassgegenständen von dem durch den unrichtigen Erbschein als Erbe legitimierten Erbscheinserben möglich. Es sind daher die zur Verfügung stehenden Rechtsschutzmöglichkeiten seitens des wirklichen Erben ...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / a) Anregung der Einziehung des erteilten Erbscheins

Nach § 2361 S. 1 BGB hat das Nachlassgericht einen erteilten unrichtigen Erbschein von Amts wegen einzuziehen. Kann der Erbschein nicht sofort erlangt werden, so hat ihn das Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos zu erklären (§ 353 Abs. 1 S. 1 FamFG). Einziehung und Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins beseitigen die Wirkungen eines erteilten, unrichtigen Erbsch...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 1. Einziehung des erteilten Erbscheins durch das Nachlassgericht

a) Anregung der Einziehung des erteilten Erbscheins Nach § 2361 S. 1 BGB hat das Nachlassgericht einen erteilten unrichtigen Erbschein von Amts wegen einzuziehen. Kann der Erbschein nicht sofort erlangt werden, so hat ihn das Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos zu erklären (§ 353 Abs. 1 S. 1 FamFG). Einziehung und Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins beseitige...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / A. Erbenaufgebot

Als erstes stellt sich Frage, in welchen Situationen ein Erbenaufgebot überhaupt in Betracht kommt. Dies lässt sich besten an einem Beispiel verdeutlichen. Beispiel 1: Die Tante 2. Grades des Mandanten ist verstorben ohne Abkömmlinge und ohne Testament. Der Nachlass beläuft sich auf 1 Mio. EUR. Der Mandant kommt als gesetzlicher Erbe bzw. Miterbe zu ½ in Betracht. Es gab jedo...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / a) Herausgabeklage des wirklichen Erben

Damit der wirkliche Erbe nicht die Einziehung des erteilten unrichtigen Erbscheins durch das Nachlassgericht abwarten muss, wird ihm durch § 2362 BGB die Möglichkeit eröffnet, selbst den Anspruch auf Herausgabe des unrichtigen Erbscheins an das Nachlassgericht mittels eines Zivilprozesses gegenüber dem im Erbenfeststellungsprozess obsiegenden Kläger zu verfolgen.[56] Die Erhe...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / I. Ausgangslage

Der wirkliche Erbe ist in einem ohne Verfahrensfehler des Zivilgerichts geführten Erbenfeststellungsprozess als Beklagter gegenüber einem anderen Erbprätendenten im erstinstanzlichen Verfahren unterlegen. Dem im Zivilprozess obsiegenden Erbprätendenten wird darauf hin vom Nachlassgericht antragsgemäß mittels Feststellungsbeschluss ein ihn aufgrund gesetzlicher Erbfolge als E...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 5

Auf einen Blick In der Fallkonstellation, dass nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen hinsichtlich des Erbenfeststellungsurteils und der durch Feststellungsbeschluss erfolgenden Erbscheinserteilung an den obsiegenden Kläger ein wirksames eigenhändiges Testament aufgefunden wird, mittels dessen eine Erbeinsetzung des im Erbenfeststellungsprozess unterlegenen Beklagten erfolgt i...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / b) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Mit einer einstweiligen Verfügung nach § 935 ZPO steht für den wirklichen Erben zumindest eine Rechtsschutzmöglichkeit zur Verfügung, mittels der er die vorläufige Rückgabe des Erbscheins an das Nachlassgericht erreichen kann.[60] Der Erbscheinserbe verliert mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung die Möglichkeit, sich mittels des Erbscheins im Rechtsverkehr als Erbe zu ...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 1

Im Anschluss an die im ersten Teil des Beitrags dargestellten Rechtswirkungen der Erbscheinserteilung und des Erbenfeststellungsurteils wird nachfolgend auf die nach Ablauf der Rechtsbehelfsfristen für den wirklichen Erben bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten eingegangen, wenn nachträglich ein Testament aufgefunden wird, mittels dessen eine sowohl von dem erteilten Erbschei...mehr

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ZErb 02/2023, Zur Beurteilu... / 1 Gründe

I. Hinsichtlich des im Rubrum näher bezeichneten Grundbesitzes ist die Antragstellerin und Beschwerdeführerin jeweils als Eigentümerin eingetragen. In der Zweiten Abteilung des Grundbuchs ist jeweils vermerkt: Zitat "Die B. ist Vorerbin; Nacherben des A. sind C., D. und E.; Eintritt der Nacherbfolge beim Tod des Vorerben; gemäß Erbvertrag vom 17.3.1998 (…) eingetragen am 10.8.2...mehr

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ZErb 02/2023, § 2078 Abs. 2... / 1 Tatbestand

Die Parteien streiten sich über die Miterbenstellung der Klägerin nach ihrer Anfechtung des den Beklagten zum Alleinerben einsetzenden Testaments der Erblasserin. Die Parteien sind die einzigen beiden Abkömmlinge aus der Ehe der Erblasserin mit dem im Jahr 1999 vorverstorbenen L1. Die Erblasserin und ihr Ehemann setzten sich im Jahr 1957 in einem handschriftlichen gemeinschaf...mehr

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ZErb 02/2023, Die Rechtswir... / 2. Herausgabeverlangen des wirklichen Erben

a) Herausgabeklage des wirklichen Erben Damit der wirkliche Erbe nicht die Einziehung des erteilten unrichtigen Erbscheins durch das Nachlassgericht abwarten muss, wird ihm durch § 2362 BGB die Möglichkeit eröffnet, selbst den Anspruch auf Herausgabe des unrichtigen Erbscheins an das Nachlassgericht mittels eines Zivilprozesses gegenüber dem im Erbenfeststellungsprozess obsie...mehr

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ZErb 02/2023, Testamentsanf... / 1 Gründe

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf die Ausführungen im Hinweisbeschl. v. 30.8.2022 Bezug. Dieser lautete wie folgt: Der Antragsteller ist der ehemalige Lebensgefährte des am TT.MM.2021 verstorbenen AA (Erblasser). Der Erblasser war verheiratet. Aus der mittlerweile geschiedenen Ehe ist die Beteiligte zu 1. hervorgegangen. Der Erblasser ...mehr

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Einführung / II. Historische Entwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuer gehört ebenso wie die Steuern vom Grundbesitz zu den ältesten bekannten Steuern. So wurde eine Art Erbschaftsteuer schon lange vor unserer Zeitrechnung im Sumerischen Reich erhoben. Nach einem Papyrus aus dem Jahre 117 v. Chr. ist sie als Besitzwechselabgabe im alten Ägypten bezeugt.[2] Rz. 11 [Autor/Stand] Ein einheitliches Erbschafts...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.8.3 Abweichungen vom nationalen Erbschein

Dem Antragsteller wird – zur Vermeidung einer missbräuchlichen Verwendung – lediglich eine beglaubigte Abschrift des ENZ ausgehändigt, da die Urschrift stets in den Akten der Ausstellungsbehörde, in Deutschland also beim Nachlassgericht, verbleibt (Art. 70 Abs. 1 EuErbVO). Eine weitere Besonderheit enthält das ENZ im Vergleich zum nationalen Erbschein, indem es lediglich für...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang, wichtige Formalien, Erbschein

Zusammenfassung Verstirbt ein naher Angehöriger, sind schon kurz nach dem Tod viele Formalitäten zu erledigen. Die Erben, die mit ihrer Trauer ohnehin schon genug belastet sind, sind oftmals überfordert, weil sie nicht wissen, welche Stellen zu benachrichtigen und welche Anträge zu stellen sind. Hinzu kommen hohe und meist unerwartete Kosten, wie z.B. für die Beerdigung, und ...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.7 Einziehung des Erbscheins

Kommt das Nachlassgericht aufgrund neuer Tatsachen zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Erteilung ursprünglich nicht gegeben waren oder nachträglich weggefallen sind und der Erbschein somit unrichtig ist, hat es ihn einzuziehen und ggf. durch einen neuen zu ersetzen (§ 2361 BGB, § 353 FamFG). Kann der Erbschein im Verfahren über die Einziehung nicht sofort erlan...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.6 Rechtswirkung des Erbscheins

Verfügt jemand unter Vorlage eines auf ihn ausgestellten Erbscheins über einen Gegenstand aus dem Erbe, erwirbt sein Vertragspartner gutgläubig Eigentum. Das gilt auch, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Verfügende nicht Erbe war, sofern der Erwerber wusste, dass es sich bei dem erworbenen Gegenstand um einen Nachlassgegenstand handelt und er den so genannten Erbs...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.4 Inhalt des Erbscheins

Aus dem Erbschein ergibt sich der Name des Erblassers, Zeit und Ort seines Todes, die Erben mit Angabe des Bruchteils ihrer Miterbschaft, die Beschränkungen durch eine Testamentsvollstreckung, Vor- und Nacherbschaft, Ersatzerbschaft etc. Achtung Widerspricht der Inhalt des Erbscheins jedoch dem erklärten Willen eines Verfahrensbeteiligten, dann hat das Nachlassgericht die sof...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5 Erbscheinerteilung

Im Hinblick auf eine Vielzahl möglicher erbrechtlicher Konstellationen kann, um den Nachweis der Erbberechtigung zu erbringen, bei dem zuständigen Nachlassgericht ein Erbschein beantragt werden. Vor allem Grundbuchämter, Banken und Versicherungen werden ohne Vorlage eines Erbscheins i. d. R. nicht für einen Erben tätig.[1] 5.1 Wer ist antragsberechtigt? Wichtig Ein Erbschein w...mehr