Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 5 Lehnt das Amtsgericht den Erlass der beantragten Verfügung ab, so steht dem Antragsteller sofortige Beschwerde nach § 567 I Nr 2 zu. Wegen des damit verbundenen Zeitverlustes ist die Einlegung der Beschwerde aber unzweckmäßig, schneller wird ein unmittelbarer Verfügungsantrag beim Hauptsachegericht sein (Zö/Vollkommer Rz 4). Der Verfügungsgegner kann bei Erlass der Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anordnungsgrund.

Rn 4 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt nach § 49 I außerdem einen Anordnungsgrund voraus, dh ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden. Ein solches liegt gem § 214 I 2 idR vor, wenn eine Tat iSv § 1 GewSchG begangen worden oder aufgrund konkreter Umstände mit der Begehung zu rechnen ist. Die Formulierung ist insofern missverständlich, als eine Schu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Versäumung.

Rn 8 Gemeint ist die Säumnis in derjenigen mündlichen Verhandlung, aufgrund der das mit der Berufung anzufechtende Versäumnisurteil ergangen ist, also in dem Einspruchstermin. Deshalb kann der Berufungsführer sein Rechtsmittel nicht darauf stützen, dass die Voraussetzungen für den Erlass des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen haben; diesen Einwand musste er in dem Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Präklusion (Abs 3).

Rn 6 Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer die Begründung vorzulegen ist, gibt es nicht. Das Beschwerdegericht oder dessen Vorsitzender kann dem Beschwerdeführer eine Frist für das Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln setzen. Um eine solche Frist handelt es sich auch, wenn dem Beschwerdeführer eine Frist zur Begründung der sofortigen Beschwerde gesetzt wird. D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Regelungsgehalt und Wirkungsweise.

Rn 15 III enthält eine Zahlungsregel, mit der die Liquidität des Unternehmers gesichert werden soll. Durch die Einführung der 80% Regel in III 1 möchte der Gesetzgeber den Zahlungsfluss sicherstellen und dem Unternehmer eine effiziente Möglichkeit eröffnen, zeitnah seine Mehrvergütungsansprüche als Abschlagsforderungen zu realisieren (iE dazu: Leupertz/Preussner/Sienz/Althau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Keine Zurückweisungsgründe nach § 335 I Nr 1, 2 und 5.

Rn 13 Das Gericht darf dem Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils nur entsprechen, nachdem es festgestellt hat, dass die in § 335 I ZPO bestimmten Hindernisse nicht vorliegen. Die vAw zu beachtenden Verfahrensmängel (§ 335 I Nr. 1) müssen – soweit möglich – von dem Bekl behoben worden sein (Rn 6). Bestehen begründete Zweifel an der Prozessfähigkeit einer Partei bzw sind d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rücknahme der sofortigen Beschwerde.

Rn 9 Die Rücknahme der sofortigen Beschwerde ist in der ZPO nicht geregelt. Ihre Zulässigkeit wird aber in § 567 III 2 vorausgesetzt. Die Rücknahme ist gegenüber demjenigen Gericht zu erklären, welches mit der Sache befasst ist, während des Abhilfeverfahrens (§ 571 I) also gegenüber dem Ausgangsgericht, nach dessen Abschluss gegenüber dem Beschwerdegericht (Abramenko MDR 04,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Antrag des Beklagten.

Rn 10 Ein Versäumnisurteil setzt den Prozessantrag der erschienenen Partei auf dessen Erlass voraus (HK-ZPO/Kießling, v § 330, Rz 8). Dieser Antrag ist von demjenigen auf Klageabweisung zu unterscheiden. Der Antrag zur Hauptsache kann aber dahin auszulegen sein, dass mit ihm zugleich die Entscheidung durch Versäumnisurteil beantragt wird (BGHZ 37, 79, 83; Kobl FamRZ 90, 894)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelf.

Rn 17 Gegen die Ablehnung des Erlasses eines Haftbefehls ist die sofortige Beschwerde des Gläubigers nach § 793 statthaft. Auch gegen den Erlass des Haftbefehls ist seitens des Schuldners die sofortige Beschwerde statthaft. Die Frist beginnt mit Übergabe der Abschrift (Rn 14). Der Haftbefehl ist ein Zwangsmittel nach § 570 I, sodass der sofortigen Beschwerde und der Rechtsbe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II.

Rn 2 § 958 begründet eine verschuldensunabhängige Haftung des Gläubigers nach dem Vorbild des § 945, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung im Zeitpunkt des Erlasses nicht vorlagen. Die Haftung nach § 958 setzt die Anwendbarkeit deutschen Rechts voraus, die sich nach Art 13 IV EuKoPfVO bestimmt. Liegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Auf Antrag kann das Gericht durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung nach § 1 oder § 2 des Gewaltschutzgesetzes treffen. 2Ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden liegt in der Regel vor, wenn eine Tat nach § 1 des Gewaltschutzgesetzes begangen wurde oder auf Grund konkreter Umstände mit einer Begehung zu rechnen ist. (2) 1Der Beschluss nach A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorliegen der allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen.

Rn 6 Da das Versäumnisurteil über den Anspruch entscheidet, hat das Gericht das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen vAw zu prüfen. Beantragt der Bekl den Erlass des Versäumnisurteils, muss er nach § 335 I Nr 1 diese Voraussetzungen dem Gericht nachweisen (MüKoZPO/Prütting Rz 24; Musielak/Voit/Stadler Rz 2; St/J/Bartels Rz 12; Wieczorek/Schütze/Büscher v § 330 Rz 72). So...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ein Kind, für das die elterliche Sorge besteht, oder ein unter Vormundschaft stehender Mündel kann in allen seine Person betreffenden Angelegenheiten ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters das Beschwerderecht ausüben. Das Gleiche gilt in sonstigen Angelegenheiten, in denen das Kind oder der Mündel vor einer Entscheidung des Gerichts gehört werden soll. Dies gilt nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Wie jedes Rechtsmittel ist auch die Berufung fristgebunden. Das dient der Rechtssicherheit; denn es soll, insb im Interesse des Obsiegenden, möglichst zeitnah nach dem Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung feststehen, ob sie formell rechtskräftig ist, also mit einem Rechtsmittel nicht mehr angefochten werden kann. Die Vorschrift berücksichtigt daneben auch die Inter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 13 Eine Beweisaufnahme kann vor Erlass des Versäumnisurteils nur bzgl der vAw zu prüfenden Zulässigkeitsvoraussetzungen erforderlich werden, in allen anderen Fällen ist sie als Folge der Geständnisfiktion obsolet (§ 288 I).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rücknahme des Musterverfahrensantrags (Abs 4).

Rn 4 Ein Musterverfahrensantrag kann nur bis zum Erlass des Vorlagebeschlusses zurückgenommen werden; dies ergibt sich aus der in § 6 I KapMuG angeordneten Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses. Spätere Rücknahmen des Musterverfahrensantrags sind gem § 13 IV KapMuG wirkungslos.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 649 ZPO aF und regelt die Voraussetzungen für den Erlass eines Festsetzungsbeschlusses sowie dessen Inhalt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Abgrenzung zu sonstigen Rechtsbehelfen.

Rn 44 Alle Anträge der Partei, die bis zum Ablauf der Beschwerdefrist erfolgen, sind im Zweifel als Beschwerde aufzufassen, da mit der Beschwerde sowohl die Unrichtigkeit der getroffenen Entscheidung als auch eine zwischenzeitliche Veränderung bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung geltend gemacht werden können. Im Zweifel soll das Gericht zurückfragen (Dürbeck/Gottschalk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tag und Ort der Verhandlung (Nr 1).

Rn 1 Die Uhrzeit des Aufrufs ist nicht zwingend aufzunehmen. Die Protokollierung der genauen Zeit bietet sich jedoch an, wenn der Erlass eines Versäumnisurteils im Raum steht. Wird die Verhandlung nach § 128a unter Einsatz von bildtechnischen Verfahren an einem anderen Ort geführt, so ist auch dieser Ort zu bezeichnen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers (Abs 2).

Rn 6 Die Norm bezeichnet in Abs 2 S 1 die vollstreckungsrechtlichen Standardbefugnisse, die dem Gerichtsvollzieher bei der Geldvollstreckung aufgrund des Vollstreckungsauftrags des Gläubigers zustehen (Schilken Rpfleger 06, 629, 631). Zumeist werden die Maßnahmen in der Reihenfolge, in der die Norm sie aufzählt, beantragt und durchgeführt. Der Gläubiger kann aber auch nur ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Besondere Prozesslagen.

Rn 17 Bei objektiver Klagenhäufung ist der Erlass des Grundurteils unproblematisch, wenn das Gericht alle streitgegenständlichen Ansprüche für gerechtfertigt erachtet; ohne diese Feststellung kann kein Grundurteil über den gesamten, geltend gemachten Anspruch ergehen (BGH NJW-RR 04, 1034 [BGH 29.01.2004 - I ZR 162/01]). Möglich ist auch ein Teil-Grundurteil bzgl einzelner St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 27 gewährleistet für den Bereich der Justizverwaltung den Rechtsschutz, den die Untätigkeitsklage des § 75 VwGO für das sonstige Verwaltungshandeln bietet. Er ergänzt den § 23, der die Möglichkeit eröffnet, gegen einen erlassenen Justizverwaltungsakt vorzugehen. § 27 hat zum Ziel, den Erlass eines Justizverwaltungsakts durch die Justizverwaltung herbeizuführen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beschwerde ist, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen. (2) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen, wenn sie sich gegen folgende Entscheidungen richtet:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anerkenntnis.

Rn 39 Ist für sich ohne Einfluss auf den Streitwert; erst ab Erlass eines Teilanerkenntnis-Urteils ermäßigt sich der Wert für den str Teil (Bambg JurBüro 90, 771; Nürnbg MDR 05, 120, München MDR 17, 120), Bedeutung ggf für Nr 3104 Anl 1 RVG; für Beschwerde nach §§ 93, 99 II 1 ist Kosteninteresse maßgeblich (Frankf AnwBl 81, 155).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 3 Ein Interesse an der Entscheidung unterliegt außer in den Fällen des Verlustes des Antragsrechts nur beschränkt zeitlichen Grenzen. Es besteht unabhängig vom Stand des Verfahrens immer dann, wenn der Richter konkret mit der Sache befasst ist. Deshalb ist die vorsorgliche Ablehnung eines Richters oder seines Vertreters unzulässig (Brandbg FamRZ 13, 1600). Der Erlass eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsmittel gegen die Durchsuchungsanordnung.

Rn 14 Es gilt das Verfassungsgebot effektiven Rechtsschutzes (BVerfG NJW 15, 3432 [BVerfG 16.07.2015 - 1 BvR 625/15]). Zu unterscheiden sind die Rechtsmittel gegen die (unterlassene) Tätigkeit des Gerichtsvollziehers (s Rn 16) von den Rechtsbehelfen gegen die richterliche Anordnung der Durchsuchung. Diese gehört zwar zum Vollstreckungsverfahren, weil ein direkter Konnex mit ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 2 Brüssel IIb-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ›Entscheidung‹ eine Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats einschließlich einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, oder in Verfahren betreffend die elter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Übergangsrecht.

Rn 18 Das Verfahren richtet sich nach dem alten Recht, wenn der Vollstreckungsantrag vor dem 1.1.13 liegt (§ 802a Rn 2), mag auch der Antrag auf Erlass des Haftbefehls nach dem Stichtag eingegangen sein (AG Augsburg DGVZ 13, 80; DGVZ 13, 140). Auch ein Nachbesserungsverfahren richtet sich nach § 901 aF, wenn der ursprüngliche Antrag vor dem 1.1.13 einging (AG Augsburg DGVZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 20 Brüssel IIa-VO – Einstweilige Maßnahmen einschließlich Schutzmaßnahmen.

Gesetzestext (1) Die Gerichte eines Mitgliedstaats können in dringenden Fällen ungeachtet der Bestimmungen dieser Verordnung die nach dem Recht dieses Mitgliedstaats vorgesehenen einstweiligen Maßnahmen einschließlich Schutzmaßnahmen in Bezug auf in diesem Staat befindliche Personen oder Vermögensgegenstände auch dann anordnen, wenn für die Entscheidung in der Hauptsache ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verspätete Verteidigungsanzeige.

Rn 9 Geht die Anzeige noch vor Übergabe des unterschriebenen VU bei der Geschäftsstelle ein (KG MDR 89, 1003; allgM Ddorf AnwBl 97, 50 Eingang bei Gericht), wird das VU nicht mehr erlassen (dh nicht mehr hinausgegeben und zugestellt); geht die Anzeige nach Erlass des VU ein, kann der Bekl dagegen Einspruch einlegen, nicht aber Wiedereinsetzung (§ 233) gegen die Fristversäumu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kostenfestsetzung nachträglich.

Rn 21 Bemerkt der ASt erst nach Erlass des VB, dass er zur maschinellen Bearbeitung erforderliche Angaben unterlassen hat, zB die Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts an der maßgeblichen Stelle zu vermerken, hat er den für die Aufnahme der Kosten nach § 699 III 1 vorgesehenen Verfahrensabschnitt verpasst. Nachträgliche Berücksichtigung ist in entsprechenden Fallgestaltungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zustellungsfehler.

Rn 5 Ein größeres Mahngericht veranlasst in einem Jahr mehr als zwei Mio Zustellungen. Fällt bei dieser Menge dennoch an einer Zustellungsurkunde ein Umstand auf, wonach die Zustellung rechtlich mangelhaft abgewickelt worden sein könne, wird geprüft, ob eine neue Zustellung zu versuchen ist. BGH NJW 90, 176 fordert bei erkannten Zustellungsmängeln die Neuzustellung. ›Zuminde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Der MB ist lediglich eine Zahlungsaufforderung (692 I Nr 3). Sie kann als letzte Mahnung vor dem Erlass eines VB verstanden werden. Das Europäische Mahnverfahren kennt nur eine einzige Stufe. Aus dem EuZB findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf (§ 1093).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weitere Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 16 Der Antrag auf Erlass des Haftbefehls kann bereits zusammen mit dem Antrag auf Einholung einer Vermögensauskunft gestellt werden. Auch eine zeitliche Streckung ist möglich, so dass etwa im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft oder nach diesem Termin eine Antragstellung möglich ist (Schilken Rpfleger 06, 629, 632).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtzeitige Anzeige.

Rn 7 Verteidigungsanzeige und Klageerwiderung: ggf Aufforderung zur Replik (Abs 3) und Bestimmung des Haupttermins. PKH-Antrag gilt als Verteidigungsanzeige, aber nicht die bloße Bestellungsanzeige (AG Mönchengladbach 9.1.13 –3 C 537/12 juris; Zö/Greger, § 276 Rz 10). Entspr § 337 ist der Erlass des schriftlichen VU bis zur Entscheidung über den PKH-Antrag zurückzustellen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundvoraussetzung.

Rn 2 Grundvoraussetzung für den Erlass einer Verbleibsanordnung ist, dass der Elternteil, gegen den sich die Anordnung richtet, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Grund der §§ 1678, 1680 oder 1681 erworben hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen wird, findet sofortige Beschwerde statt. 2Wird der Beschluss aufgehoben, so ist die nicht erschienene Partei zu dem neuen Termin nicht zu laden. (2) Die Ablehnung eines Antrages auf Entscheidung nach Lage der Akten ist unanfechtbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 22 EuZVO – Nichteinlassung des Beklagten.

Gesetzestext (1) War ein verfahrenseinleitendes Schriftstück oder ein diesem gleichwertiges Schriftstück nach dieser Verordnung zum Zwecke der Zustellung in einen anderen Mitgliedstaat zu übermitteln und hat sich der Beklagte nicht auf das Verfahren eingelassen, so ergeht kein Urteil, bis festgestellt ist, dass das Schriftstück so rechtzeitig zugestellt oder übergegeben wor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewertung.

Rn 24 Maßgebend ist grds der Verkehrswert (s § 2311 Rn 9) des Gegenstandes, um den das Vermögen des Erblassers verringert wurde (BGH NJW 10, 3232, 3235 [BGH 28.04.2010 - IV ZR 73/08]). Bzgl eines Landgutes ist § 2312 zu beachten (BGH NJW 64, 1323; 65, 1526 [BGH 15.03.1965 - III ZR 108/63]), wenn dessen Voraussetzungen noch beim Erbfall bestehen (BGH NJW 95, 1352 [BGH 14.12.1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hauptsacheverfahren/einstweilige Anordnung.

Rn 2 § 215 ist seinem Wortlaut nach nicht auf Hauptsacheverfahren beschränkt, weil auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Endentscheidung ist. Allerdings enthält § 49 II 3 für einstweilige Anordnungen eine gleichlautende Regelung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Gebühren.

Rn 20 Der Erlass eines Zwischenurteils schließt die Ermäßigung der Verfahrensgebühr nach KV 1211 GKG aus (Karlsr MDR 07, 1104; Köln JurBüro 20, 147, 148; zur streitigen Rechtslage vor Änderung des GKG zum 1.7.04 s München MDR 03, 115 mwN).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift des § 505e wurde erst zum 10.6.17 mit dem Zweck eingefügt, die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung zur Förderung der Rechtssicherheit zu konkretisieren. Die gemeinsame Zuständigkeit des BMJV u des BMF zum Erlass der Verordnung soll sicherstellen, dass für die Prüfung zivil- u aufsichtsrechtlich (vgl § 18a Xa KWG) dieselben Kriterien u Metho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 3 EuVTVO – Vollstreckungstitel, die als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt für Entscheidungen, gerichtliche Vergleiche und öffentliche Urkunden über unbestrittene Forderungen. Eine Forderung gilt als ›unbestritten‹, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht hat vor einer Entscheidung in einem Verfahren über einen Anspruch nach § 2, das eine Zuwiderhandlung gegen ein Verbraucherschutzgesetz nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 zum Gegenstand hat, die zuständige inländische Datenschutzbehörde zu hören. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsanwalt.

Rn 32 Das Verfahren über den Erlass einer Sicherungsanordnung gehört zum Rechtszug, § 19 I Ziff 3 RVG. Es entsteht keine gesonderte Gebühr.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Begriff der Wirksamkeit.

Rn 2 Wirksamkeit meint die Verbindlichkeit der Entscheidung für den Rechtsverkehr. Sie setzt die Existenz der Entscheidung durch deren Erlass (§ 38 III 3) voraus. Je nach dem Inhalt des Beschlusses bewirkt das Wirksamwerden also die für jedermann bindende Gestaltungswirkung bzw die Möglichkeit, die im Beschluss enthaltene Anordnung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen im We...mehr

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FoVo 06/2023, Beantragung e... / II. Die Lösung

Die Zuständigkeit in der Forderungspfändung Soll die Zuständigkeit in der Zwangsvollstreckung bestimmt werden, ist nach der sachlichen, der örtlichen und der funktionellen Zuständigkeit zu fragen. Für die Forderungspfändung beantworten sich die Fragen aus § 828 ZPO und § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Entscheidung über den Antrag.

Rn 12 Die Entscheidung erfolgt durch Beschluss, der entweder den Antrag auf Erlass des Haftbefehls ablehnt oder den Haftbefehl erlässt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3).

Rn 16 Im Fall eines Rechtsstreits mit Klage und Widerklage ist der Erlass des Teilurteils nur über die Klage oder nur über die (Zwischenfeststellungs-)Widerklage oder jeweils über einen Teil des zugehörigen Streitgegenstands grds zulässig (BGH NJW 87, 441 [BGH 29.10.1986 - IVb ZR 88/85]). Unzulässig ist das Teilurteil, wenn Klage und Widerklage denselben Sachverhalt betreffe...mehr