Fachbeiträge & Kommentare zu Erlöse

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2022, Zur Auskunfts... / 1 Gründe

I. Der Kläger macht gegen den Beklagten im Wege der Stufenklage Ansprüche auf Herausgabe von Nachlassgegenständen zugunsten einer Erbengemeinschaft und dies vorbereitende Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche geltend. Er und der Beklagte sind Abkömmlinge der am 20.10.2018 verstorbenen K., geborene S. (im Folgenden: Erblasserin), die von den Parteien sowie deren Bruder, dem...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Ausgewählte Rechtsprechung: FG Münster vom 02.03.1977, EFG 1977, 489; BFH vom 08.02.1961, BStBl. III 1961, 135. Rz. 14 Voraussetzung für die Anwendung von § 27 ErbStG ist, dass Vermögen innerhalb von zehn Jahren mehrfach übergegangen ist. Mit Vermögen sind nicht nur einzelne Vermögensgegenstände, sondern auch Vermögensmassen gemeint, wie sie gerade beim Erwerb durch Erbanfall t...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 14 Personengesellschaftsanteile mit Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 685 Die mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 1974 (Gesetz vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 933) zum 01.01.1974 eingeführte Vorschrift des § 7 Abs. 5 ErbStG ist nur verständlich unter rechtshistorischen Aspekten. Wurde nämlich früher bei der unentgeltlichen Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter bzw. bei der Aufnahme eines weiter...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Die Beschränkungen des Vorerben

Rz. 10 Aus der zeitlich begrenzten Erbenstellung des Vorerben ergibt sich, dass der Nachlass im Hinblick auf die angeordnete Nacherbschaft geschützt werden muss. Deshalb ist der Vorerbe in seiner Verfügungsbefugnis über den Nachlass beschränkt (§§ 2113–2115 BGB, s. auch BGH vom 27.01.2016, WuM 2016, 227). Diese Nachlassbeschränkungen können durch den Erblasser jedoch untersc...mehr

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IT-Bilanzierung: Hardware, ... / 4.4.7.3 Realisationszeitpunkte des Umsatzes

Rz. 133 Vorbemerkungen Im Hinblick auf die Umsatzrealisierung muss u. a. die Besonderheit in dieser Branche berücksichtigt werden, dass Software i. d. R. nicht allein, sondern i. V.m. anderen Leistungen veräußert wird. Hierzu zählen bspw. Wartungsleistungen, Rechenzentrumsleistungen, Beratungsleistungen, kundenspezifische Anpassungen, Schulungs- und Trainingsangebote sowie so...mehr

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Sonstige Vermögensgegenstände / 5 Verkauf nicht mehr genutzter Wirtschaftsgüter

Ebenfalls sind unter dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" Forderungen aus der Weiterveräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens auszuweisen, die entweder nicht mehr ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden oder nicht mehr gebraucht werden. Praxis-Beispiel Verkauf eines nicht mehr benötigten Firmenwagens Hans Groß hat in seinem Betriebsvermöge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Vermögensgegenstände / 2 Praxis-Beispiele für Ihre Buchhaltung: Bonuszahlung nach dem Bilanzstichtag

Hans Groß ist selbstständiger Handwerker (eK). Aufgrund der Abnahmemenge des Jahres 01 erhält er von seinem Rohstoffhändler einen jährlichen Bonus in Höhe von 5 % des abgenommenen Netto-Warenwertes. Die Berechnung des Bonus erfolgt regelmäßig im Februar des Folgejahres, weil erst dann die tatsächliche Abnahmemenge von Groß festgestellt werden kann. Laut vertraglicher Vereinb...mehr

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Vertriebscontrolling: Mit E... / 2 Passende Daten helfen am besten

Der Umfang der Daten, die im Vertrieb anfallen und ausgewertet werden könnten, ist enorm. Der Versuchung, möglichst viele Daten in das Vertriebscontrolling einzubeziehen, muss widerstanden werden. Wichtig ist, dass einzelne Berichte nicht überfrachtet, sondern exakt mit den passenden Daten ausgestattet sind. Praxis-Tipp Stellen Sie absolut sicher, dass auch in Ihrem Vertriebs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AfA-Bemessungsgrundlage bei Austausch der mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Immobilie – Surrogation

Leitsatz 1. Wird eine mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastete Immobilie mit Zustimmung des Nießbrauchers gegen eine andere Immobilie in der Weise ausgetauscht, dass dem Nießbraucher an der neuen Immobilie auf der Grundlage eines zuvor vereinbarten, rahmenbildenden Vertrags wiederum ein Nießbrauch eingeräumt wird, und trägt der Nießbraucher wirtschaftlich die Anschaffungs- o...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Vermögensgegenstände / 6 Verkauf von für den Betrieb unüblichen Erzeugnissen

Werden Wirtschaftsgüter oder Vermögensgegenstände veräußert, die nicht zu den für den Betrieb üblichen Handelswaren oder Erzeugnissen gehören, müssen die Kaufpreisforderungen aus diesen unüblichen Geschäften ebenfalls unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen werden. Die Erträge aus diesen untypischen Geschäften werden auf das Konto "Sonstige betriebliche Erträge"...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Lokale Energiewende und Kli... / 2.4 Gründung BürgerEnergieGenossenschaft Wolfhagen eG

Im Jahr 2011 wurde mit der Vorbereitung der Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft in Wolfhagen begonnen, ein Jahr später war es dann so weit: Im März 2012 gründeten 264 Personen die Bürgerenergiegenossenschaft Wolfhagen eG (BEG). Mit der damals bundesweit einzigartigen Bürgerbeteiligung an ihrem kommunalen Stadtwerk, der Stadtwerke Wolfhagen GmbH, steht sie für die Demo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts auf dem Bankkonto

Leitsatz Überweisungen auf das Bankkonto des leistenden Unternehmers werden nicht im Zeitpunkt der Gutschrift (Datum der Wertstellung), sondern im Zeitpunkt der Buchung auf dem Konto vereinnahmt. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Designer umsatzsteuerpflichtige Umsätze und berechnet die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. Nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung änderte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Nachträgliche Umschichtung

Rz. 60 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 War zunächst eine begünstigte unentgeltliche Vermögensübergabe gegeben, so endet grundsätzlich der sachliche Zusammenhang der wiederkehrenden Leistungen mit der Vermögensübergabe, wenn der Stpfl zu einem späteren Zeitpunkt das übernommene Vermögen veräußert. Die vereinbarten wiederkehrenden Leistungen des Stpfl dürfen ab diesem Zeitpunkt nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Dem SA-Abzug von Versorgungsrenten liegt der Gedanke zugrunde, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt von Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (vgl BFH 165, 225 = BStBl 1992 II, 78 mwN). Deshalb muss dem Stpfl eine existenzsic...mehr

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Umsatzbesteuerung von sogenannten Kaffeefahrten

Leitsatz Für Kaffeefahrten (Busfahrt inkl. Verkaufsveranstaltung) gilt auch die Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Diese führt selbst dann zum Vorsteuerausschluss von Reisevorleistungen, wenn sich eine negative Gesamtmarge nach § 25 Abs. 3 UStG (alte Fassung) ergibt. Sachverhalt Die Klägerin veranstaltete im Streitjahr 2000 unter anderem Busfahrten mit dem Ziel des Warenabsatz...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.1 Erlöse aus Kundenverträgen

Rz. 129 Übergeordnete Zwecksetzung der Anhangangaben zu den Kundenverträgen ist es, den Abschlussnutzern die Art, die Höhe, die zeitbezogene Erfassung und die Unsicherheiten, welche aus den Kundenverträgen resultieren, aufzuzeigen.[1] Hierzu sind folgende Kategorien von Informationen offenzulegen: Angaben zu den Kundenverträgen, Angaben zu den signifikanten Einschätzungen und ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.2 Überleitung zwischen Erlösen und Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit

Rz. 131 IAS 1 schreibt den IAS/IFRS anwendenden Unternehmen weiterhin nicht vor, dass die Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit in der GuV-Rechnung zu zeigen ist.[1] Gleichwohl empfiehlt IAS 1.100, diese Überleitung – alternativ nach dem Gesamtkosten- oder dem Umsatzkostenverfahren – in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisr...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.3 Besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen

Rz. 133 Neben der Überleitung von den Erlösen zum Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit sind weiterhin folgende besondere Ergebniseffekte im Ergebnis vor aufgegebenen Geschäftsbereichen anzugeben:[1]mehr

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Anhang nach IFRS / 4.2.1.4 Aufgegebene Geschäftsbereiche

Rz. 134 Im Gegensatz zu den in Rz. 126 f. dargestellten bilanziellen Angaben unterscheiden die Vorschriften zur GuV-Rechnung zwischen den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen, welche nicht gleichzeitig die Voraussetzungen für einen aufgegebenen Geschäftsbereich erfüllen, und den Offenlegungspflichten für aufgegebene Geschäftsbereic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.2 Eindeutige und leichte Nachprüfbarkeit des Buchnachweises

Rz. 420 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein (§ 13 Abs. 1 S. 2 UStDV). Daraus ergibt sich, dass die erforderlichen Aufzeichnungen laufend und unmittelbar nach Ausführung des jeweiligen Umsatzes vorgenommen werden müssen. Ist für die Buchungen z. B. eine Steuerkanzlei beauftragt, muss gewährleistet...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Anwendungsbereich

Rz. 85 Obwohl der Gesetzeswortlaut – anders als Abs. 1 Nr. 1 lit. a – nicht Personen, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, erfasst, gilt die Norm auch für diesen Personenkreis. Anderenfalls würde bei diesen die sinnvolle Schranke nicht greifen, obwohl auch hier nur unverhältnismäßig geringe Erlöse aus der Verwertung zu erwarten wären (Zöller/Herget, § 811 R...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Pfändungsschutznormen

Rz. 76 Der Verstoß gegen die Vorschrift des § 811 ZPO macht die Pfändung nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar (h. M). Mit der Verstrickung entsteht also zunächst auch ein Pfändungspfandrecht (h. M. vgl. Schuschke/Walker, § 811 Rn. 6; Zöller/Stöber, § 811 Rn. 38; a. A.: MünchKomm/ZPO-Schilken, § 811 Rn. 16). Erst in dem Fall, dass die Pfändung auf einen Rechtsbehelf hi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1 Zweck

Rz. 84 Die Regelung entspricht § 812 ZPO a.F. Hiernach soll (darf) eine in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a ZPO bezeichnete Sache, die der Schuldner für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung benötigt, die aber nicht als bescheiden anzusehen ist und daher nicht von Abs. 1 Nr. 1 lit. a erfasst wird, nicht gepfändet werden, wenn offensichtlich ist, dass durch ihre Verwertung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Verfahren

Rz. 82 Der Gerichtsvollzieher hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Eigentumsvorbehalt durch Vorlage einer Urkunde nach § 416 ZPO nachgewiesen – nicht glaubhaft gemacht – werden kann. I.d.R. geschieht dies durch den vollstreckbaren Titel oder durch geeignete Urkunden wie z. B. Kaufvertrag. Kann dieser Nachweis geführt werden, entfällt die Unpfändbarkeit nach Abs. 1 Nr. 1 lit....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Rechtsbehelfe

Rz. 87 Ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 811 ZPO macht die Pfändung nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 25.11.2015, L 11 KA 18/14, Rn. 26 – Juris m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 5.9.1978, 3 W 207/78; Zöller/Herget, § 811 Rn. 35 m. w. N.; Musielak/Voith/Flockenhaus, § 811 Rn. 33). Auf entsprechenden Rechtsbehelf hin oder...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Es wird nicht danach unterschieden, ob diese KSt-Subjekte unbeschränkt oder beschränkt ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BMF, Schr. v. 19.2.2020 – IV C 2-S 2144-g/17/10002 – DOK 2019/1083405 (Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018), BStBl. I 2020, 238 Anwendungsregelungen zu § 4j EStG; Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen im Veranlagungszeitraum 2018 Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Strafrahmen, Strafzumessung und Nebenfolgen

Schrifttum: AM, Strafzumessung bei Zigarettenschmuggel, PStR 2011, 194; Leplow, Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht: BGH-Rechtsprechung von Juni 2008 bis Februar 2011, PStR 2011, Wegner, § 374: Minder schwerer Fall der Steuerhehlerei nicht ohne Weiteres anzunehmen – mit Checkliste, PStR 2015, 203; Weidemann, Steuerhehlerei bei Einfuhr und Verbringung von Zigaretten, PStR 2011...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Schätzung bei Landwirtschaft (Abs. 3)

Rz. 10 Abs. 3 ist durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz (GvSchuG; BGBl. I 2021, 850) mit Wirkung zum 1.1.2022 neu gefasst. Die Änderung ist durch die Neufassung von § 811 ZPO bedingt (Verweis auf Sachen nach § 811 Abs. 1 Nr. lit. b in Abs. 3 Nr. 2 und Verweis auf Tiere nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 lit. b in Abs. 3 Nr. 3). Die Wertgrenze für die Hinzuziehung eines landwirtschaf...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren

Für gem. § 144 InsO auf Grund der Zahlung auf Anfechtungsansprüche entstehende Forderungen ist beim Insolvenzschuldner keine spiegelbildliche – den Erlös aus der Zahlung kompensierende – Verbindlichkeit zu passivieren, wenn sich auf Grund der konkreten Ausgestaltung der Vergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Anfechtungsgegner keine wirtschaftliche Bel...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 3.2.1 Größenkriterien nach §§ 267, 267a HGB

Rz. 14 Nach §§ 267, 267a HGB werden Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften (nach § 264a HGB) in große, mittelgroße, kleine und kleinst Unternehmen unterteilt. Die Zuordnung zu einer bestimmten Größenklasse wird anhand der Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Zahl der Arbeitnehmer getroffen, sofern an 2 aufeinander folgenden Abschlussst...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / d) Musikverlagsvertrag

Rz. 328 Der Musikverlagsvertrag bezieht sich in der Regel auf ein Werk als Titelvertrag oder ­Titelautorenvertrag. Der deutsche Komponistenverband und der deutsche Musikverleger-Verband haben für den Bereich der U-Musik ein Vertragsmuster ausgearbeitet, das mit einigen Änderungen im Münchener Vertragshandbuch[448] abgedruckt ist. Hieran orientiert sich die Praxis und soll au...mehr

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§ 5 Muster / G. Muster: Musikverlagsvertrag

Rz. 7 Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Muster 5.7: Musikverlagsvertrag Musikverlagsvertrag zwischen Herrn/Frau _________________________ – nachstehend "Urheber" genannt, auch wenn es sich um mehrere Personen handelt – und dem _________________________-Verlag – nachstehend "Verlag" genannt – § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Urheber ist der Komponist/Textdichter des Werkes "______________...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Neues Vergütungsrecht – wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 156 Auf dem Gebiet des Urhebervertragsrechts besteht auch nach Geltung der Art. 18–23 DSM-RL kaum Änderungsbedarf, denn diese orientieren sich am deutschen Urhebervertragsrecht.[202] Soweit das deutsche Recht einen höheren Schutzstandard als die DSM-RL bildet (etwa in § 32 Abs. 3 UrhG betreffend die Unabdingbarkeit der angemessenen Vergütung), kann das deutsche Urheberve...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Folgerecht des bildenden Künstlers

Rz. 253 Das Folgerecht gewährt dem bildenden Künstler gegenüber dem Veräußerer eines Originals eines Werkes der bildenden Künste einen Anspruch bis maximal 4 % des Verkaufspreises ohne Steuern (Abs. 1 S. 2), sofern ein Kunsthändler oder Versteigerer an der Veräußerung beteiligt ist ( § 26 Abs. 1 UrhG).[403] Ausgenommen hiervon sind Werke der Baukunst und der angewandten Kunst...mehr

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§ 5 Muster / H. Muster: Künstlervertrag

Rz. 8 Muster 5.8: Künstlervertrag Muster 5.8: Künstlervertrag Künstlervertrag zwischen Herrn/Frau _________________________– im Folgenden Künstler genannt – und _________________________ – im Folgenden Produzent/Firma genannt – § 1 Gegenstand (1) Gegenstand des Vertrags ist es, Schallaufnahmen von künstlerischen Darbietungen des Künstlers durch Herstellung und Vertrieb von Tonträger...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Normvertrag; Vertragsinhalte; Verlagsrecht und Nebenrechte

Rz. 296 Für den Buchverlag gelten zunächst die gesetzlichen Bestimmungen des Verlagsgesetzes, daneben aber auch so genannte Normverträge, die sowohl für den Bereich der Belletristik als auch für wissenschaftliche Beiträge zwar nicht zwingend sind, aber dennoch praktische Bedeutung entfalten. Zunächst sei der Normvertrag zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in d...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Revidierte Berner Übereinkunft

Rz. 627 Der wichtigste urheberrechtsbezogene internationale Staatsvertrag ist die "Revidierte Berner Übereinkunft – RBÜ", der inzwischen 125 Vertragsstaaten angehören.[813] Rz. 628 Die dieser Übereinkunft angehörenden Staaten haben sich zum Berner Verband zusammengeschlossen (Art. 1 RBÜ). Allerdings wurden deren Aufgaben inzwischen durch die Weltorganisation für geistiges Eig...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Schätzung der Erlöse in einem Gastronomiebetrieb

Eine Schätzung auf der Grundlage der amtlichen Richtsatzsammlung unter Berücksichtigung des untersten Werts der Bandbreite der Rohgewinnaufschlagsätze ist rechtmäßig, wenn hiergegen keine geeigneten Einwendungen erhoben werden. FG Rheinland-Pfalz v. 23.3.2021 – 3 K 1862/19, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 23/21mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.4 Differenz zwischen umsatzsteuerlicher Bemessungsgrundlage und Ansatz bei der Einkommensermittlung

Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche bzw. verbilligte Wertabgabe sowie der Ansatz der vGA bei der Einkommensermittlung auseinanderfallen. Während umsatzsteuerlich der Einkaufspreis bzw. die Selbstkosten zugrunde zu legen sind, ist körperschaftsteuerlich der erzielbare Erlös (gemeiner Wert) bzw. die erz...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / Zusammenfassung

Überblick Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) liegt auch vor, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Anteilseigner ein Wirtschaftsgut unentgeltlich bzw. verbilligt zuwendet. Das Gleiche gilt bei unentgeltlicher bzw. verbilligter Nutzungsüberlassung eines Wirtschaftsguts an den Gesellschafter bzw. bei anderen sonstigen Leistungen der Gesellschaft zu einem unangemessen niedri...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung

Merkmale einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) sind: Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, Auswirkung auf das bilanzielle Ergebnis, Zuwendung eines Vorteils durch die Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder nahe stehende Personen, Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis, kein Zusammenhang mit offener Gewinnausschüttung. Behandelte man die vGA nicht al...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2.7 Vergleich mit Fremdgeschäft

Eine eigene Bewertungsvorschrift für die vGA existiert nicht. Die Bewertung ergibt sich vielmehr aus § 8 Abs. 3 Satz 2 bzw. aus § 8 Abs. 3 Satz 1 KStG. Die vGA ist in der Höhe anzusetzen, in der das Vermögen der Kapitalgesellschaft bilanziell gemindert bzw. nicht erhöht wurde. Danach ist das Einkommen so zu ermitteln, wie es sich ohne die vGA ergeben hätte.[1] Es wird also e...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / II. Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Rz. 5 Zu denken ist in der Praxis einmal an Verbesserungen des Einkommens: Rz. 6 Aus § 120a Abs....mehr

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§ 14 Erlösverteilung / IV. Berücksichtigung durch Widerspruch

Rz. 32 Da das Versteigerungsgericht nur auf dingliche Ansprüche zahlt, §§ 114, 10 ZVG, ist der Rückgewähranspruch als schuldrechtlicher Anspruch nicht zu berücksichtigen. Verpflichteter des Rückgewähranspruchs ist der Grundschuldgläubiger, Berechtigter der Rückgewährinhaber. Rz. 33 In welcher Form der Grundschuldgläubiger seine Rückgewähransprüche zu erfüllen hat, ergibt sich...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / II. Kapital der Grundschuld

Rz. 13 Die Sicherungsgrundschuld ist immer unabhängig von der gesicherten Forderung, auch wenn die Sicherungsabrede die Grundlage für die Bestellung der Grundschuld ist. Selbst wenn die Darlehensforderung erloschen oder überhaupt niemals entstanden ist, entsteht keine Eigentümergrundschuld.[16] Die Grundschuld steht nach wie vor dem Gläubiger zu. Rz. 14 Solange der Grundschul...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / D. Zwangsversteigerung

Rz. 14 Durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren verliert der Schuldner das Eigentum an seiner Immobilie. Anstelle des Grundstücks tritt der Erlös, aus dem die Gläubiger entsprechend ihrer Rangfolge befriedigt werden, sofern genügend Erlös vorhanden ist. Im Hinblick auf die gravierenden Konsequenzen für den Schuldner sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Sich...mehr

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§ 7 Beschlagnahme / B. Materielle Wirkung

Rz. 6 Die wirksame Beschlagnahme hat die Wirkung eines Verfügungsverbots, Veräußerung des Grundstücks und sonstige Verfügungen über das Grundstück sind dem betreibenden Gläubiger gegenüber unwirksam.[3] Das Veräußerungsverbot schützt nicht nur vor rechtsgeschäftlichen Verfügungen, sondern auch solchen durch Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung, § 135 Abs. 1 S. 2 BGB. V...mehr