Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Die 13. EWG-Richtlinie

Rz. 424 In der Dreizehnten Richtlinie des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren der Erstattung der MwSt an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1] – ist analog zur RL 2008/9/EG (für EU-Unternehmer) die Erstattung von USt an Drittlandsunternehmer geregelt.[2] Das Verfahren gilt – wie n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die 8. EWG-Richtlinie

Rz. 416 In der 8. Richtlinie des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der MwSt an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die Richtlinie[2] ist mWv 1.1.2010 durch die Richtlinie 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11 Richtlinie 2008/9/EG – Neuregelung der Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 584 Mit der Richtlinie 2008/9/EG [1] wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[2] geregelte Verfahren der Erstattung von MwSt (Vorsteuer-Vergütung) an EU-Unternehmer mWv 1.1.2010 (zu diesem Zeitpunkt waren die Richtlinienvorschriften in nationales Recht umzusetzen) auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die Richtlinie 2008/9/EG gilt f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19 Durchführungsverordnung zur Regelung der Zusammenarbeitsverordnung

Rz. 628 Mit der von der EU-Kommission am 31.1.2012 erlassenen Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 [1] wurde die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der MwSt neu gefasst. Zeitgleich mit dieser DV wurden die Verordnungen (EG) Nr. 1925/2004 [2] sowie die Verordnung (EG) Nr. 1174/2009...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.35 Brexit – Austrittsabkommen

Rz. 727 Die EU hatte gemäß Art. 50 EUV mit dem VK ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts ausgehandelt, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen des VK zur Union berücksichtigt wurde (Austrittsabkommen). Am 11.1.2019 erließ der Rat den Beschluss (EU) 2019/274 über die Unterzeichnung des Austrittsabkommens.[1] Nach weiteren Verhandlungen wurde Einvernehmen über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 297 Nach Art. 184 MwStSystRL ist der ursprüngliche Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn er höher oder niedriger ist als der, zu dessen Vornahme der Unternehmer berechtigt war. Nach Art. 185 Abs. 1 MwStSystRL besteht diese Verpflichtung insbesondere dann, wenn sich die Faktoren, die bei der Bestimmung des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abgabe der Mehrwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.15 Verordnung (EG) Nr. 1174/2009 der Kommission

Rz. 599 Mit der von der EU-Kommission am 30.11.2009 erlassenen Verordnung (EG) Nr. 1174/2009[1] wurden Durchführungsbestimmungen zu Art. 34a, 37 der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 des Rates in Bezug auf die Erstattung der MwSt gemäß der RL 2008/9/EG erlassen. Rz. 600 Die Verordnung bezieht sich auf das ab 1.1.2010 geltende Vorsteuervergütungsverfahren für EU-Unternehmer, die i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.10 Behandlung von Vorsteuer-Vergütungsansprüchen für Zwecke der Beitreibung (Art. 48 Abs. 1 VO 904/2010)

Rz. 703 Die MS der Erstattung i. S. d. RL 2008/9/EG (Vorsteuer-Vergütungsverfahren gegenüber in der EU ansässigen Unternehmern) können unter bestimmten Voraussetzungen den MwSt-Erstattungsbetrag oder einen Teil davon direkt an den Ansässigkeits-MS des beantragenden Unternehmers überweisen, wenn dieser dort Steuerschulden hat, wobei verfahrenstechnisch zwischen unbestrittenen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.14.3 Landwirtschaftliche Erzeuger

Rz. 346 Art. 295ff. MwStSystRL ermöglichen eine umsatzsteuerliche Pauschalregelung für Landwirte, bei denen die Anwendung der Regelbesteuerung auf Schwierigkeiten stoßen würde, zum Ausgleich der Vorsteuerbelastung auf die vom Pauschallandwirt bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen (die langfristige Verpachtung eines landwirtschaftlichen (Teil-)Betriebs fällt nicht unter ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.40.3 Aufzeichnungspflichten / zu speichernde Daten

Rz. 755 Nach Art. 243b MwStSystRL verlangen die Mitgliedstaaten von den Zahlungsdienstleistern, dass sie hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über Zahlungsempfänger und Zahlungen in Bezug auf die von ihnen in jedem Kalenderquartal erbrachten Zahlungsdienste führen, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, Lieferungen von Gegenständen und D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.12 Steuerschuldner

Rz. 307 Steuerschulder ist grundsätzlich der Unternehmer, der einen steuerpflichtigen Umsatz bewirkt.[1] Rz. 308 Die EU-Mitgliedstaaten können Regelungen treffen, nach denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (sog. Reverse-Charge-System), wenn der Umsatz von einem nicht im Inland ansässigen Unternehmer erbracht wird.[2] Zu den ab 1.1.2010 geltenden Neuregelungen aufgr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Entstehung und Umfang des Vorsteuerabzugsrechts

Rz. 263 Die zentralen Bestimmungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugsrechts ergeben sich aus Art. 167ff. MwStSystRL. Das Vorsteuerabzugsrecht des Abnehmers entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Steuerschuld für die Leistung beim Leistenden entsteht. Das ist nach Art. 63 MwStSystRL grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem die Leistung bewirkt wird, aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Rechtsnatur der sich aus § 15a UStG ergebenden Ansprüche

Rz. 16 Der Anspruch des Unternehmers auf Vorsteuerabzug nach § 15a UStG ist wie der nach § 15 UStG ein Steuervergütungsanspruch i. S.d. § 37 Abs. 1 AO, dessen verfahrensmäßige Geltendmachung sich abweichend von der AO nach den §§ 16 und 18 UStG richtet. Die Verpflichtung des Unternehmers, nach § 15a UStG Vorsteuer zurückzuzahlen, führt nach § 37 Abs. 2 S. 2 AO zu einem Anspru...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.12 Mutterschutz

Im Rahmen der Lohnbuchhaltung sind regelmäßig Abrechnungen werdender Mütter zu bearbeiten. Viele Fragen des Mandanten tangieren auch die wirtschaftlichen Auswirkungen für sein Unternehmen, wenn er viele Frauen mit Familienplanung beschäftigt, sodass der Steuerberater auf jeden Fall bez. der finanziellen Auswirkungen beraten darf, auch wenn der Mandant die Lohnbuchhaltung sel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Das EStG enthielt bis einschließlich 2013 keine geschlossene Behandlung des steuerlichen Reisekostenrechts. Für den Abzug der Reisekosten als WK bei der Einkunftsermittlung galt die Grundnorm des § 9 EStG. Die Erstattung von Reisekosten im öffentlichen Dienst wurde zunächst wie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen in § 3 Nr 11 EStG steuerf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Besonderheiten bei Aufwendungsersatz durch den Arbeitgeber

Rz. 39 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der ArbG wird idR anhand der betrieblichen Reisekostenabrechnung die Aufwendungen des ArbN ersetzen; die ersetzten Beträge bleiben im Rahmen von § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG steuerfrei; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und – für den öffentlichen Dienst – > Reisekostenvergütungen. Ersetzt der ArbG geringere Beträge als die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliche Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei der Erstattung durch den ArbG wird unterschieden zwischenmehr

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Anhang 2 – Elektromobilität / 3. Steuerliche Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten

Rz. 22 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitnehmers stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (vgl. Rdnr. 19). Bei betrieblichen Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Rechtstechnische Hinweise zum Lohnsteuerabzug

Rz. 20 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Konkurrierende Anwendung von § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG : Reisekosten aus öffentlichen Kassen aufgrund von Vereinbarungen, die den beamtenrechtlichen Regelungen nicht entsprechen und auf die § 3 Nr 13 EStG nicht anwendbar ist, bleiben gleichwohl in den Grenzen von § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, dh wie beim Reisekostenersatz durch private ArbG (> R ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Persönlicher Anwendungsbereich: Arbeitnehmer/Begleitpersonen

Rz. 45 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zum Begriff ‚Arbeitnehmer’ vgl § 1 LStDV; zu Einzelheiten > Arbeitnehmer. Zur Behandlung von Arbeitsuchenden > Rz 21 sowie > Bewerbung Rz 3, 6. Keine ArbN sind idR die auf Wunsch des ArbG oder der einladenden Stelle zu Kongressen und Tagungen mitreisenden Angehörigen (zB von Führungspersonal). Entsprechendes gilt für (eingetragene) > Lebenspa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Religionsgemeinschaften

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die Kassen der > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind jeweils eine > Öffentliche Kasse iSd § 3 Nr 12 EStG (H 3.11 – Öffentliche Kassen – LStH); zu Einzelheiten > Aufwandsentschädigungen. Außerdem > Geistliche, > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 57 ff, > Kirchensteuer, > Kirchensteueramt und > Spenden. Zur Erstattung von Aufwendungen bei ...mehr

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Anhang 2 – Vermögensbeteili... / 1.7 Erstmalige Anwendung des § 3 Nummer 39 EStG in der Fassung des Fondsstandortgesetzes

Rz. 28 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags für Vorteile aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen (§ 3 Nummer 39 EStG) von 360 Euro auf 1.440 Euro ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Rz. 29 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der steuerfreie Höchstbetrag nach § 3 Nummer 39 EStG ist ein Jahresfreibetrag, der für den gesamten Veranlagungszeitra...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Betriebliche Alt... / b) Grundlegende Voraussetzungen und Abwicklung (§ 100 Abs. 1 EStG)

Rz. 101 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Arbeitgeber im Sinne des § 38 Abs. 1 EStG dürfen für jeden begünstigten Arbeitnehmer (vgl. Rn. 106ff.) mit einem ersten Dienstverhältnis vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer einen Teilbetrag des Arbeitgeberbeitrags zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) entnehmen und bei der nächsten Lohnsteuer-An...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen bei gestellter Verpflegung

Rz. 108 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 § 3c Abs 1 EStG verbietet den Abzug von WK, soweit sie mit steuerfreien ‚Einnahmen’ im Zusammenhang stehen (zum Grundsätzlichen > Rz 39). Das gilt auch für die Reisekosten. Hat der ArbG dem ArbN Trennungsgelder oder Reisekostenvergütungen nach § 3 Nr 13 oder Nr 16 EStG steuerfrei ausgezahlt, kann der ArbN die ihm vergüteten Aufwendungen ins...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Rz. 79 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die in > Rz 78 dargestellte Berücksichtigung der Grundsätze der > Entfernungspauschale für die Fahrtkosten (nicht für andere Reisekostenarten) gilt ebenso, wenn der ArbN keine erste Tätigkeitsstätte unterhält, aber nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Vorgaben dauerhaft dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten entstehen bei Dienst- oder Geschäftsreisen oder einer anderen Form der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (zum Begriff > Rz 20); dann sind sie Erwerbsaufwendungen (> Werbungskosten oder > Betriebsausgaben). Als Reisekostenarten kommen die Fahrtkosten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > R 9.5 LStR; > Rz 60 ff), die Verpflegungsme...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Übernachtungskosten

Rz. 110 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zu den als WK abziehbaren Reisekosten zählen auch die tatsächlich entstandenen notwendigen Mehraufwendungen für eine Unterbringung zur Übernachtung außerhalb der eigenen Wohnung während einer (idR mehrtägigen) Auswärtstätigkeit (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Hierher gehören auch Aufwendungen für eine Übernachtung eines ArbN mit typische...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. i UStG

Rz. 87 Nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFGG – (Anstellung von Personen zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege, Betriebs- und Haushaltshilfe) kann die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die zur Gewährung von häuslicher Krankenpflege und von Betriebs- und Haushaltshil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. g UStG

Rz. 82 Nach § 45b SGB XI (Zusätzliche Betreuungsleistungen) können Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 125 EUR monatlich (Grundbetrag). Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Widerrechtliche Drohung als Anfechtungsgrund

Rz. 29 Auch derjenige ist zur Anfechtung berechtigt, der durch eine widerrechtliche Drohung zur Abgabe seiner Willenserklärung veranlasst wurde.[1] Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels,[2] dessen Eintritt – zumindest nach der Vorstellung des Bedrohten – vom Willen des Drohenden abhängt.[3] Übel ist jeder Nachteil für den Bedrohten oder einen Dritten.[...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien

Leitsatz 1. Einen Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuer (Kapitalertragsteuer/Solidaritätszuschlag) gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG hat ein US-amerikanischer Pensionsfonds i.S. des Art. 10 Abs. 3 Buchst. b DBA‐USA 1998/2008 nur dann, wenn er nach Maßgabe nationalen Steuerrechts Gläubiger der Kapitalerträge ist und die Abzugsteuer "einbehalten und abgeführt" worden ist. Gläub...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2.4 § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ("ordre public")

Rz. 9 Von dem Verbot der "révision au fond" (Abs. 1; vgl. Rn. 2) wird in fast allen Ländern eine Ausnahme zugunsten des "ordre public international" gemacht. Widerspricht eine ausländische Entscheidung ernstlich den grundlegenden Vorstellungen des Inlandes über Minimalanforderungen des Rechtsschutzes oder die Grundwerte der Rechtsordnung, so kann sie nicht anerkannt werden. ...mehr

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AGS 02/2022, Erhebung von Z... / III. Volle Erstattung, wenn Aufwand erheblich war

Wird die Bagatellgrenze von 10 Zustellungen überschritten, so sei – auch unter Heranziehung der Entwicklung der Rspr. des BGH zur Auslagenfrage (z.B. BGH, Beschl. v. 21.12.2006 – IX ZB 129/05, RVGreport 2007, 320) – davon auszugehen, dass ein zu verzeichnender Mehraufwand von mehr als 5 % festzustellen sei. Im Zuschlagswesen ist bei Überschreiten dieser Grenze anerkannt, das...mehr

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AGS 02/2022, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich habe so meine Bedenken, ob die Entscheidung des OLG Naumburg richtig ist. Bei der Erstattungsfähigkeit von Kosten, die durch Einschaltung eines Terminsvertreters entstanden sind, muss zwischen zwei verschiedenen Fallgestaltungen unterschieden werden. 1. Der Mandant beauftragt den Terminsvertreter selbst Beauftragt der Mandant entweder durch eigene Erklärungen oder vertrete...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug

Tz. 21 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Durch Vorlage des Feststellungsbescheids nach § 60a AO (Anhang 1b) bzw. einer beglaubigten Kopie bei dem kontoführenden Kreditinstitut kann dieses von dem Kapitalertragsteuerabzug auf Kapitalerträge Abstand nehmen (§ 44a Abs. 4, 7 und 10 Satz 1 Nr. 3 EStG, Anhang 10) bzw. eine Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer ...mehr

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zfs 02/2022, Anzeigeobliege... / 2 Aus den Gründen:

… Der Kl. hat gegen die Bekl. im tenorierten Umfang Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Aufwendungen aus der Behandlungsrechnung der Kieferorthopädin D vom 31.12.20017. Die Bekl. war nicht berechtigt, nach § 19 Abs. 4 S. 2 VVG eine Anpassung des Versicherungsvertrags durch Aufnahme des streitgegenständlichen Risikoausschlusses durchzuführen. Es fehlt bereits an einer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; 1981, 545; 1986, 213; 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das Berufsbild des RA wird von der Aufgab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Architektenähnliche Tätigkeit

Rn. 204 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Eine architektenähnliche Tätigkeit setzt eine der Berufsausbildung eines Architekten vergleichbare Ausbildung voraus (BFH BStBl II 1988, 497), dh mindestens den Besuch einer höheren Fachschule (BFH BStBl II 1982, 492). Jedoch ist es ausreichend, dass die vergleichbaren Fachkenntnisse durch Kurse oder Selbststudium erworben wurden oder die e...mehr

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zfs 02/2022, Neuere Rechtsp... / III. Unzulässiger Vertrag zugunsten Dritter oder zulässige Subsidiaritätsklausel?

LS: Der Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeuges und dem Haftpflichtversicherer des mit diesem verbundenen Anhänger nach Regulierung eines durch das Gespann verursachten Schadens durch einen der beiden Versicherer kann nicht durch eine Subsidiaritätsvereinbarung des anderen Haftpflichtversicherers mit seinem Versicherungsnehmer ausgeschlossen werd...mehr

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zfs 02/2022, Vorschaden / 1 Aus den Gründen:

1. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Beklagte gern. §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WG in Höhe von 5.927,38 EUR aus dem Verkehrsunfall vom 24.3.2020, für den die Beklagte zu 100 % einstandspflichtig ist. Der von der Klägerin angebotene Zeuge, zum Beweis für eine sach- und fachgerechte Reparatur des Vorschadens, war – entgegen d...mehr

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AGS 02/2022, Kostenerstattu... / III. Bedeutung für die Praxis

Dieser Fall zeigt einmal wieder anschaulich, dass viele Erstattungsprobleme ihre Ursache in einer fehlerhaften Streitwertfestsetzung haben und dass die Kenntnisse der Gerichte hinsichtlich der Streitwertfestsetzung und der Gerichtskostenabrechnung häufig – wie hier – äußerst mangelhaft sind. Ein Gericht hat nach § 63 GKG einen Streitwert festzusetzen, wenn Gerichtsgebühren er...mehr

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zfs 02/2022, Neuere Rechtsp... / II. Gespannregress: Unfall in Berlin mit deutscher Zugmaschine und tschechischem Anhänger

LS: Zur Anwendung deutschen Rechts auf den Innenausgleich zwischen dem deutschen Haftpflichtversicherer eines in Deutschland zugelassenen Zugfahrzeuges und dem tschechischen Haftpflichtversicherer eines in der Tschechischen Republik zugelassenen Anhängers nach einem Unfall des Gespanns im Oktober 2013 in Deutschland. Die Parteien, zwei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer, str...mehr

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ZErb 02/2022, Zur funktione... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, dass das Nachlassgericht – entgegen dem Erbscheinsantrag der Antragsteller vom 13.7.2020 – eine Fiskuserbschaft zu ½ festgestellt hat. Der Erblasser war unverheiratet und hatte keine Abkömmlinge; er hat kein Testament errichtet. Seine Eltern sind vorverstorben und hatten keine Abkömmlinge neben dem Erblasser. Die Antragsteller – die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner, Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Helfer von Wohltätigkeitsorganisationen, FR 1991, 683; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Stadtaus, Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse in Brandenburg, FiWi (Finanzwirtschaft) 1995, 242; Jac...mehr

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zfs 02/2022, Zur Verantwort... / 2 Aus den Gründen:

Die beklagte Verbandsgemeinde haftet nicht für den Fahrzeugschaden, der dem Versicherungsnehmer der Klägerin, dem Zeugen S., infolge des klägerseits behaupteten Schadensereignisses vom 24.8.2019 beim Befahren der B.straße in C. entstanden sein soll. Eine Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht seitens der Beklagten ist nicht gegeben, sodass der Klägerin ein Anspruch ...mehr