Fachbeiträge & Kommentare zu Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

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ZAP 4/2017, Anwaltsmagazin / Klageflut vor dem EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könnte demnächst durch tausende Beschwerden aus der Türkei wegen der dortigen politischen Entwicklung nach dem Putschversuch im Sommer des vergangenen Jahres blockiert werden. Diese Befürchtung äußerte kürzlich die türkische Richterin am EGMR Isil Karakas in einem Gespräch mit der Presse. Sie berichtete, dass man beim Str...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Neues Formular für die Anrufung des EGMR

Am 1. Januar tritt eine geänderte Fassung des Art. 47 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Kraft. Die Änderungen betreffen in erster Linie Beschwerden von juristischen Personen und Beschwerdeführern, die anwaltlich vertreten sind. So muss u.a. ab Jahresbeginn ein neues Beschwerdeformular verwendet werden, das von der Internetseite des EGM...mehr

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ZAP 8/2015, Asyl und Flücht... / a) Unzulässige Abschiebung

Ein Ausländer darf nach § 60 Abs. 5 AufenthG nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist. Die Menschenrechtskonvention geht zurück auf die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948. Sie wurde 1950 unterzeichnet und trat 1953 in Kraft. 1954 wur...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 6 Rechtsprechungsstatistik des EGMR für 2015

Das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium hat kürzlich einen Bericht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für das Jahr 2015 vorgelegt. Besonderes Augenmerk legte das Ministerium dabei auf die die Bundesrepublik betreffenden Verfahren und die anschließende Umsetzung der Entscheidungen in Deutschland. Insgesamt hat danach der ...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 11. Art. 12 EMRK – Recht auf Eheschließung

In seinem Art. 12 EMRK gewährleistet die EMRK das Recht eines jeden erwachsenen Bürgers, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen. Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden. Auch der 1950 verabschiedeten Menschenrechtskonvention dürfte dieses Eheverständnis zugrunde liegen. Als Familie wird dagegen eine Hausgemei...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / II. Zulässigkeitsvoraussetzungen der Menschenrechtsbeschwerde

Eine Menschenrechtsbeschwerde ist zulässig, wenn sie mit den Bestimmungen der Konvention vereinbar ist. Der Beschwerdeführer muss parteifähig und beschwert sein. Der innerstaatliche Rechtsweg muss erschöpft und die Beschwerdefrist (sechs Monate nach der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung; die Frist soll auf vier Monate verkürzt werden, vgl. Zusatzprotokoll Nr. 15) ein...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltsmagazin / Handbuch zum Zugang zur Justiz in Europa

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kürzlich ein Handbuch herausgegeben haben, das sich den europarechtlichen Grundlagen für den Zugang zur Justiz widmet. Gedacht ist es als Informationsquelle für die Angehörigen der Rechtsberufe; ihnen so...mehr

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ZAP 1/2016, Die gesetzliche... / b) Erbfälle ab dem 1.4.1998

Erst im Jahre 1998 wurde durch das Erbrechtsgleichstellungsgesetz der Erbersatzanspruch sowie der Geldanspruch abgeschafft (BGBl I 1997, 2968). An deren Stelle wurde das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes in ein echtes gesetzliches Erbrecht umgewandelt. Diese Gleichstellung erfuhr aber eine Einschränkung, wonach für nichteheliche Kinder, die vor dem 1.7.1949 gebor...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 3. Berücksichtigung des Kindeswohls bei Ausweisung

Bei der Ausweisung eines Ausländers stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, wenn er dadurch gezwungen wird, die häusliche Gemeinschaft und den direkten Kontakt zu seinem minderjährigen Kind für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum aufzugeben. Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 21.7.2015 (1 B 26.15, AuAS 2015, 194 f.) dargelegt, dass es bei de...mehr

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ZAP 21/2015, Rechtsprechung... / a) Zivilprozess

Bereits mehrfach wurde hier über die zivilprozessuale Verwertbarkeit der Videoaufzeichnung eines Unfallgeschehens durch sog. Dashcams berichtet. Dabei bleibt das Bild weiterhin uneinheitlich. Das LG Heilbronn (DAR 2015, 211 = VRR 3/2015, 10 [Nugel]) meint, Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam könnten im Zivilprozess nicht als Beweismittel zum Hergang eines...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Anspruch auf Hinterbliebenengeld bei Tötung naher Angehöriger

Personen, die einem durch unerlaubte Handlung getöteten Menschen besonders nahe standen, sollen künftig eine angemessene Entschädigung für das ihnen mit dem Tod zugefügte seelische Leid erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem für solche Fälle ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld eingeführt werden soll. Bislang steht nahen Angehörigen bei einer ...mehr

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ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Überlange Verfahren in Kindschaftssachen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt die Schaffung eines präventiven Rechtsbehelfes bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen vor. Mit einem Diskussionsentwurf, der auch der Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dient (Urt. v. 15.1.2015 – Beschwerde-Nr. 62198/11) verfolgt das Ministerium das Ziel...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Breuer, Zur Anordnung konkreter Abhilfemaßnahmen, EuGRZ 2004, 257 ders., Urteilsfolgen bei strukturellen Problemen – Das erste "Piloturteil" des EGMR, EuGRZ 2004, 445 ders., Das Recht auf Individualbeschwerde zum EGMR im Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Einzelfallgerechtigkeit, EuGRZ 2008, 121 Broß, Zulässigkeitsanforderungen von Individualrecht...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Subsidiaritätsgrundsatz [Rdn 306]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Urteil/Rechtswirkungen [Rdn 335]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 251]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsmaßstab [Rdn 969]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Behinderungsverbot [Rdn 24]

Rdn 25 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2. Rdn 26 1.a) Art. 34 S. 2 EMRK garantiert einen Anspruch auf ungestörte Kommunikation mit dem Gerichtshof. Die Konvention verbietet jeden Eingriff des Staates in das Recht des Einzelnen, beim EGMR eine Beschwerde einzulegen und diese in effektiver Weise weiter zu verfolgen (EGMR [...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, EGMR – Aufbau und Besetzung [Rdn 104]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Opfereigenschaft [Rdn 222]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Frist [Rdn 180]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 456]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Menschenrechtsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 314]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Einigungsverfahren [Rdn 136]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 149]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Allgemeines [Rdn 457]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdeschrift, formale Anforderungen [Rdn 80]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Arten [Rdn 1303]

Rdn 1304 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290. Rdn 1305 1. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes stellen EGGVG, JGG, OWiG, StPO und StVollzG Rechtsbehelfe zur Verfügung, von denen ein Teil wegen seiner besonderen Wirkung als Rechtsmittel bezeichnet wird. Des Weiteren wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Substantiierungsanforderungen [Rdn 1193]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, formale Voraussetzungen [Rdn 417]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 418 Literaturhinweise: Rudolf/von Raumer, Die Beschwerde vor de...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdegegner [Rdn 72]

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FF 6/2016, Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

BVerfG, Urt. v. 19.4.2016 – 1 BvR 3309/13 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sog. rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht a...mehr

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FF 2/2016, Zeitempfinden im Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten

Eva Becker Manchmal wünscht man sich, Europa sollte im Familienrecht schneller voranschreiten: Eine gefühlte Ewigkeit dauern die Verhandlungen in Brüssel über die Vereinheitlichung des güterrechtlichen Kollisionsrecht im Bereich des ehelichen Güterstands und der eingetragenen Partnerschaften an: 4 Jahre sind seit Vorlage der Verordnungsvorschläge im Jahr 2011 vergangen, währen...mehr

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FF 2/2016, Recht auf unbena... / I. Die "verunglückten" Fälle und das Bundesverfassungsgericht

Es sind häufig nicht alltägliche Fälle, die das Bundesverfassungsgericht dazu veranlassen, eine höchstrichterliche Rechtsprechung im Familienrecht mit einem Federstrich zur Makulatur werden zu lassen. Familienrechtler erinnern sich noch an den "Paukenschlag aus Karlsruhe",[2] der die Ehevertragsfreiheit der damaligen familiengerichtlichen Rechtsprechung beendet hat. Zugrunde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die FGO basiert, ebenso wie andere Prozessordnungen, auf verschiedenen Verfahrensgrundsätzen (Prozessmaximen), die nicht rein verwirklicht, sondern teilweise durchbrochen oder auch vermischt sind.[1] Rz. 2 Nach der Dispositionsmaxime (Verfügungsgrundsatz)[2] ist es weitgehend Sache der Beteiligten, über die Durchführung und den Umfang des Verfahrens zu bestimmen (Gegens...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Aufenthaltsrecht, Ausweisung [Rdn 235]

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / IV. Über die Dauer von einem Jahr hinausgehender Umgangsausschluss

Anders als in Verfassungsbeschwerden häufig vorgetragen wird, ist auch im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein über die Dauer von einem Jahr hinausgehender Umgangsausschluss für einen Elternteil bei konflikthaften Elternbeziehungen verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist vielmehr, dass dieser regelmäßig gerichtlic...mehr

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FF 10/2015, Ausgewählte Ver... / 1. Verfassungsrechtliche Anerkennung

Der Wunsch des leiblichen Vaters nach Umgang und nach Auskunft über das Kind ist grundsätzlich verfassungsrechtlich anzuerkennen. Sofern der leibliche Vater auch rechtlich die Vaterstellung innehat, folgt dies bereits aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und ist in § 1684 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzlich geregelt. In Reaktion auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenr...mehr

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FF 9/2015, Keine Vaterschaf... / 1 Gründe:

[1] I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Vaterschaftsanfechtung. [2] 1. Der Beschwerdeführer ist unstreitig leiblicher Vater einer im Jahr 2002 geborenen Tochter. Er war mit deren Mutter nicht verheiratet. Nach der Geburt lebten der Beschwerdeführer, die Kindesmutter und die Tochter in einem gemeinsamen Haushalt, wobei der Beschwerdefü...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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FF 7+8/2015, Befristeter Um... / 1 Gründe:

I. [1] Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den am 12.11.2013 beschlossenen, bis zum 31.10.2015 befristeten Umgangsausschluss mit seinem im Jahr 2003 geborenen Sohn. [2] 1. a) Kurz nach der Geburt trennten sich die Kindeseltern. Ein erstes im Jahr 2005 begonnenes Umgangsverfahren endete im September 2010 vor dem Oberlandesgericht mit der Anordn...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / A. Einleitung

Die restriktive Einstellung des deutschen Rechts gegenüber den Methoden der medizinisch assistierten Reproduktion strahlt auch auf das Abstammungsrecht aus. Vor diesem Hintergrund hat sich in Deutschland ein blühender Reproduktionstourismus entwickelt. Die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte[1] sowie die Grundsatzentscheidung des Bundesgeri...mehr

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zerb 6/2015, Auslegung der ... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. Der Kläger kann aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt von dem Beklagten die Vorlage einer Testamentsablichtung und eines Nachlassverzeichnisses verlangen. 1. Eine Auskunftspflicht ergibt sich insbesondere nicht aus einer Erbenstellung des Klägers. Dabei kann offen bleiben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Verbot der Leihmutterschaft

Was die ablehnende Haltung gegenüber der Leihmutterschaft anbelangt, stimmt die Position des deutschen Rechts noch mit derjenigen der Mehrzahl der europäischen Rechtsordnungen überein: Unter den westeuropäischen Ländern ist die Leihmutterschaft lediglich in Belgien,[64] den Niederlanden,[65] Großbritannien[66] und Griechenland[67] erlaubt. Zulässig ist in diesen Ländern die ...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Am 20. Dezember 2014 hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung zur Frage des ordre public-Verstoßes in Fällen der Leihmutterschaft getroffen,[30] dabei hat er in der Sache die Linie fortgeschrieben, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits in zwei Entscheidungen gegen Frankreich am 26. Juni 2014 vorgegeben hatte.[31] Der Fall betraf zwei deutsche...mehr

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FF 6/2015, Reproduktionsmed... / II. Abstammungsrechtliche Konsequenzen

Wird gegen die Verbote des Embryonenschutzgesetzes verstoßen, fallen die abstammungsrechtlichen Konsequenzen unterschiedlich aus. Dreh- und Angelpunkt der abstammungsrechtlichen Beurteilung von Eizellenspende und Leihmutterschaft ist § 1591 BGB. Diese Vorschrift legt als Mutter eines Kindes unumstößlich die Frau fest, die das Kind geboren hat. Wird eine Eizellenspende durchg...mehr

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zfs 6/2015, Video als Bewei... / 3 Anmerkung:

Zur Verwertung von Videoaufnahmen im Straßenverkehr als Beweismittel für Verkehrsverstöße vgl. AG München zfs 2014, 149 und zfs 2014, 692, 692; VG Ansbach zfs 2014, 687). 1. Die Prüfung der Zulässigkeit von Videoaufnahmen unter Anlegung des Maßstabes der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) führt nicht zu einer Lösung des Problems für den deutschen Rechtsraum. Di...mehr

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FF 5/2015, Anerkennungsfähi... / 1 Gründe:

[1] A. Gegenstand des Verfahrens ist die Nachbeurkundung der Geburt des betroffenen Kindes, das in Kalifornien geboren wurde. Die Beteiligten zu 1 (geb. 1963) und zu 2 (geb. 1964) sind eingetragene Lebenspartner. Sie sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin. Die Beteiligte zu 3 ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin als Aufsichtsbehörde...mehr