Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / G. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen allgemeiner Straftat

Rz. 81 Ist die Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB entzogen wegen einer Tat allgemeiner Kriminalität im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges,[71] so ist die Anlasstat zu würdigen. Es ist davon auszugehen, dass die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Tat allgemeiner Kriminalität nur in Betracht kommt, wenn festzustellen ist, dass der Täter ander...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Fahrerlaubnis der Klasse AM

Rz. 52 Die Klasse AM betrifft zwei- bis dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 FeV. Hierunter fallen u.a. die sog. "Trikes",[32] soweit sie den dort genannten technischen Merkmalen en...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 2. Entziehung bei Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 3 Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe[3] kommen folgende abgestufte Maßnahmen in Betracht. Rz. 4 Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist gemäß § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG anzuordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine schwer wiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwer wiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Eb...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / IV. Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung

Rz. 80 Es ist rechtlich nicht vollends ausgeschlossen, dass die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Wege der einstweiligen Anordnung erreicht werden kann. Im Regelfall steht dem allerdings das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Rechtsschutz entgegen. Vor diesem Hintergrund liegt ein Anordnungsgrund (d.h. Eilbedürftigkeit) i.S.d. § 123 Abs. 1 VwGO nur vor, w...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / A. Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten

Rz. 1 Die Fahrerlaubnis hat für den Mandanten[1] eine überragende Bedeutung: Viele Mandanten sind beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Der – drohende – Entzug der Fahrerlaubnis oder Probleme bei der Wiedererteilung stellen eine erhebliche Belastung für den Betroffenen dar. Gerade ältere Kraftfahrer empfinden den Verlust der Fahrerlaubnis ehrenrührig. In jedem Falle is...mehr

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Anhang / § 8 Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse

Eine Fahrerlaubnis der beantragten Klasse darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis) dieser Klasse besitzt.mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / V. Besonderheiten bei einer ausländischen Fahrerlaubnis

Rz. 107 Auch die Entziehung ausländischer Fahrerlaubnisse ist grundsätzlich möglich gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 StVG (siehe hierzu § 4 Rdn 1 ff.). Rz. 108 Die Entziehung wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 3 StVG in dem ausländischen Führerschein vermerkt. Sie führt gemäß § 46 Abs. 5 FeV lediglich zur Aberkennung des Rechts, von dieser Erlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Dies folgt daraus...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / I. Rechtsmittel gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

Rz. 2 Bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ist gegen den Beschluss des erkennenden Gerichtes gemäß §§ 304, 305 S. 2 StPO die Beschwerde zulässig.[1] Beschwerdeberechtigt ist außer dem Beschuldigten die Staatsanwaltschaft, wenn ihr Antrag auf Anordnung der Fahrerlaubnisentziehung abgelehnt worden ist. Trotz eines laufenden Revisionsverfahrens ist eine Beschwerde...mehr

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Anhang / § 9 Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen

(1) Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden. (2) Eine Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / III. Speziell: Widerruf der Fahrerlaubnis für Fahrschulinhaber

Rz. 15 Die Verletzung der Vorschriften über die an einen Fahrschulinhaber zu stellenden Anforderungen führt in den in § 21 Abs. 1 Fahrlehrergesetz genannten Fällen zum Widerruf der Fahrschulerlaubnis. Unzuverlässig ist ein Fahrlehrer nach § 8 Abs. 2 S. 2 Fahrerlehrergesetz insbesondere dann, wenn er wiederholt diejenigen Pflichten gröblich verletzt hat, die ihm nach dem Fahr...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / F. Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung aufgrund Punktesystem

Rz. 76 Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, so ist die Neuerteilung gemäß § 2 Abs. 1 StVG vom Vorliegen besonderer Bedingungen abhängig. I. Sperrfrist von sechs Monaten Rz. 77 Bei Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von 8 oder mehr Punkten darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Die Fahrerlaubnis und ihre Einteilung in bestimmte Klassen

Rz. 15 Die Fahrerlaubnis wird, eingeteilt in bestimmte Klassen, erteilt (§ 2 Abs. 1 S. 2 StVG). Diese sind in § 6 FeV beschrieben und definiert.mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Erteilung Fahrerlaubnis vor Vollendung des 18./21. Lebensjahres bei Berufsausbildung

Rz. 24 Nach den Regelungen des § 10 Abs. 1 Nr. 5b bb aaa–ccc, Nr. 8b, Nr. 9b–e FeV kann die Fahrerlaubnis der Klassen B/BE, C/CE, D/D1E auch vor Erreichen des jeweils vorgeschriebenen Mindestalters erteilt werden, wenn sich der Bewerber in der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder zu einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem v...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / B. Checkliste zur Verteidigung und Vertretung bei – drohender – Entziehung der Fahrerlaubnis

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / III. Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 27 Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann zwar in jeder Lage des Verfahrens, auch noch in der Berufungsinstanz, erfolgen.[38] Das Rechtsinstitut der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis unterliegt aber als prozessuale Zwangsmaßnahme dem Beschleunigungsgebot. Deshalb ist mit wachsender Entfernung zwischen der Tat und der Entziehungsmaßnahme deren Verhältnis...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

Rz. 36 In § 48 FeV ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung geregelt. Eine solche benötigt nach Maßgabe von Abs. 1, wer einen Krankenwagen führt, in seinem Kfz entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert oder seine Beförderungsleistung nur mit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchführen darf. Ausnahmen von dieser Pflicht sind in Abs...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / IV. Die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a StGB)

Rz. 6 Wird die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzogen, so ist nach § 69a Abs. 1 StGB die Bestimmung einer Sperrfrist für die Neuerteilung einer solchen zwingend. Deren Dauer beträgt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Rz. 7 Das Gericht kann von dieser Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen gem. § 69a Abs. 2 StGB ausnehmen, wenn besondere Umstände die Annahme rechtferti...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / A. Der Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

I. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen Rz. 1 Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wichtig für den richtigen Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist die Ausrichtung der Beratung und Vertretung an der konkreten Ausgangssituation. Grundsätzlich ist nach vorangegangener Entziehung...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / B. Entziehung der Fahrerlaubnis: prozessuale Fragen

Rz. 10 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB. Es handelt sich hierbei um eine Maßregel der Besserung und Sicherung (§ 62 StGB) und nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Ahndung geschehenen Unrechts, sondern der Prävention.[7] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einem Fahrerlaubnisentzug betroffen...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / H. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 100 Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nicht abzuwenden ist, muss der Rechtsanwalt die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis im Auge haben, also die frühzeitige Darstellung der Problematik der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Vorbereitung auf die Begutachtung der Fahreignung (vgl. im Einzelnen § 8 Rdn 27 ff.). Praxistipp Es kann unter Umständen sinnvoll sein, auf die ...mehr

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§ 4 Die im EU/EWR-Ausland e... / B. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse

Rz. 3 In der FeV sind für die Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse eine Reihe von Sonderbestimmungen getroffen. Sie finden sich in den §§ 28 bis 31 FeV. Die Vorschriften enthalten Regelungen zu folgenden Punkten:mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / 1. Ziel der Verteidigung: die Fahrerlaubnis behalten und/oder wieder erhalten

Rz. 91 Eine effiziente Verteidigung gegenüber einer Führerscheinmaßnahme erfordert vor allem Klarheit über das Ziel der Verteidigung, die frühzeitig festgelegt werden und gegenüber dem Mandanten deutlich kommuniziert sein muss. Sie ist davon bestimmt, ob eine Führerscheinmaßnahme abzuwenden ist oder nicht. Besteht die Chance, die Zurückweisung eines Antrages auf vorläufige E...mehr

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Anhang / 3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (1) 1Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. 2Der Bewerber hat auf Verlangen dieser Behörden oder Stellen persönlich zu erscheinen. 3Der Bewerber hat folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:mehr

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§ 2 Rechtliche Grundlagen der Fahrerlaubnis

A. Rechtliche Grundlagen Rz. 1 Die gesetzlichen Regelungen zum Recht der Fahrerlaubnis sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die aufgrund von Ermächtigungen dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, speziell die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Anlagen hierzu, sowie das Fahrlehrergesetz. Weitere Regelungen ergeben sich aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (...mehr

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Anhang / 2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland (1) 1Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. 2Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohn...mehr

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Anhang / 8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen

§ 46 Entziehung, Beschränkung, Auflagen (1) 1Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. 2Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen oder erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafges...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Beispiele für Ausnahme vom Entzug der Fahrerlaubnis

Rz. 79 Nachfolgend werden Entscheidungen aufgeführt, die zu bestimmten Kraftfahrzeugarten die Möglichkeit einer Ausnahme bejaht haben:mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 6. Maßnahmen nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 83 Ist eine Fahrerlaubnis auf Probe nach vorangegangener Entziehung wiedererteilt worden, ist die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Fahrerlaubnisinhaber innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwer wiegende oder zwei weniger schwer wiegende Zuwiderhandlungen begangen hat (§ 2a Abs. 5 S. 4...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 6. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung aufgrund sonstiger Sachverhalte

Rz. 13 Im Übrigen sieht § 69 Abs. 2 StGB vor, dass bei folgenden Tatbeständen regelmäßig Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzunehmen ist:mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / 2. Speziell: Revision und Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

Rz. 53 Für den Verteidiger stellt sich bei Durchführung einer Revision/Sprungrevision in einem Verfahren, in dem Gegenstand des Verfahrens auch die Entziehung der Fahrerlaubnis ist, die Problematik, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Änderung der Entscheidung zum vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis zu erreichen ist. Für die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fah...mehr

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§ 6 Das "Punktsystem", Fahr... / V. Punktelöschung bei Entziehung der Fahrerlaubnis nach altem Recht

Rz. 13 Die unangreifbare Entziehung der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach § 69a Abs. 1 S. 3 StGB führte nach altem Recht zur Löschung all jener Punkte, die für die vor dieser Entscheidung begangenen Verstöße (§ 4 Abs. 2 S. 3 StVG) im VZR eingetragen waren. Aber: Unabhängig von der Löschung der Punkte waren die Eintragun...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 3. Fortgeltung der "Fahrerlaubnisse alten Rechts" (Besitzstände)

Rz. 16 Gemäß § 6 Abs. 6 FeV bleiben alle "Fahrerlaubnisse alten Rechts" – das sind nach der Legaldefinition des S. 1 dieser Norm alle, die bis zum Ablauf des 23.8.2017 erteilt worden sind – im Umfang ihrer bisherigen, aus der Anlage 3 zur FeV zu entnehmenden, Berechtigung in Kraft und erstrecken sich insoweit auf die aktuellen Fahrerlaubnisklassen des § 6 Abs. 1 FeV (siehe R...mehr

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Anhang / § 23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen

(1) 1Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. 2Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt. 3Grundlage für die Bemessung der Geltungsdauer ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt. (2) 1Ist der Bewerber nur...mehr

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Anhang / § 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96

(1) 1Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. 2Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugete...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / III. Unbefristete und befristete Fahrerlaubnisse

Rz. 54 Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 FeV unbefristet erteilt. Hingegen werden die Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE nach § 23 Abs. 1 S. 2 FeV bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers befristet bzw. bei Erteilung ab dem vollendeten 45. Lebensjahr nur noch mit einer Geltungsdauer von...mehr

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Anhang / § 22a Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis

(1) 1Abweichend von § 22 Absatz 4 Satz 1 kann die Fahrerlaubnisbehörde mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde von dem Übersenden eines vorbereiteten Führerscheines an die zuständige Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der folgenden Vorschriften absehen. 2Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, bleiben die allgemeinen Vorschr...mehr

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Anhang / § 21 Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

(1) 1Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder Stelle oder der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. 2Der Bewerber hat auf Verlangen dieser Behörden oder Stellen persönlich zu erscheinen. 3Der Bewerber hat folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:mehr

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Anhang / § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. (2...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Rechtsmittelverfahren bei Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

A. Rechtsmittel gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Rz. 1 Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind die Rechtsmittel und das Rechtsmittelverfahren, welche sich speziell auf Maßnahmen beziehen, die im Zusammenhang mit der vorläufigen bzw. abschließenden Entziehung der Fahrerlaubnis und sonstiger hiermit verbundener Maßnahmen einschließlich des Fahrverbotes im St...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

A. Der Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis I. Die unterschiedlichen Ausgangssituationen Rz. 1 Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wichtig für den richtigen Weg zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist die Ausrichtung der Beratung und Vertretung an der konkreten Ausgangssituation. G...mehr

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Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Fahrerlaubnisentziehung; Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

StVG § 2 Abs. 4 S. 1; FeV § 11 Abs. 1 S. 3, Abs. 3 S. 1 Nr. 5, Abs. 6, Abs. 8 S. 1 Leitsatz 1. Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nicht allein wegen einer vorherigen strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von weniger als 1,6 ‰ von der Beibringung eines positiven medizinisch-psychologische...mehr

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Anhang / 6. Fahrerlaubnis auf Probe

§ 32 Ausnahmen von der Probezeit 1Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. 2Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen. § 33 Berechnung der Probeze...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / H. Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis

Rz. 133 Die Thematik des "Führerscheintourismus" führt zwangsläufig auch zur möglichen Entziehung einer im EU-Ausland erteilten Fahrerlaubnis (vgl. hierzu § 4 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 4 Die im EU/EWR-Ausland erworbene Fahrerlaubnis

A. Europarechtliche Regelungen Rz. 1 In der verkehrsrechtlichen Praxis spielt die Frage eine bedeutsame Rolle, ob und unter welchen Voraussetzungen die in einem EU-/EWR-Land (sog. "Ausstellerstaat") erworbene Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat ("Aufnahmestaat") anzuerkennen ist. Weiter kann es problematisch sein, ob der Aufnahmestaat die Befugnis hat, die in einem ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der Fahrerlaubnis

A. Voraussetzungen für die Verkehrsteilnahme I. Der Grundsatz der Freiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr 1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde ohne/mit Entzug der Fahrerlaubnis

A. Mögliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde Rz. 1 Kernthematik der Beratung und Vertretung in verwaltungsrechtlichen Führerscheinangelegenheiten sind die möglichen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Diese werden nachstehend im Einzelnen behandelt. Rz. 2 Eine besondere Problematik für Betroffene ergibt sich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde als Voraussetzung für das Behalten o...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / VI. Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkohol- und/oder Drogenproblematik

1. Allgemeines Rz. 113 Ausgangspunkt und Grundlage der Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 3 StVG ist die Ungeeignetheit und fehlende Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. (Zu den Begriffen "Eignung", "Ungeeignetheit", "Befähigung" siehe § 5 Rdn 1 ff.) Rz. 114 Die Ungeeignetheit als Voraussetzung der Entziehung der Fahrerlaubnis muss aus erwiesenen Tatsachen hinreichend d...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 2. Ziel: Erhaltung und/oder (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 21 Bei zu erwartenden Problemen bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist es – entgegen häufig zu beobachtender Praxis – wichtig, schon im Strafverfahren, wenn Probleme bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erwarten sind, diese dem Mandanten aufzuzeigen und ihm ebenso Vorschläge, durch welche konkreten Verhaltensweisen oder Maßnahmen die Wiedererteilung der Fa...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / A. "Eignung" als Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 1 Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis ist, dass bei dem Fahrerlaubnisbewerber "Eignung" sowie die "Befähigung" zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben ist. Der Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr muss für die Führung des Kraftfahrzeuges dauernd geeignet und befähigt sein.[1] Die Befähigung wird in der Fahrprüfung nachgewiesen und damit bei jedem B...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 2. Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkoholproblematik

Rz. 119 Die Entziehung der Fahrerlaubnis kommt gem. § 3 StVG i.V.m. §§ 46, 11, 13 FeV in Betracht bei einer Alkoholproblematik. Rz. 120 Zur Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik ist auf § 13 FeV abzustellen. In dieser Vorschrift ist die mögliche "Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik" geregelt.[87] Rz. 121 Die Regelung des § 13 Nr. 2a FeV stellt ein...mehr