Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrerlaubnis

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 3. Schematische Übersicht: Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Fahrerlaubnis auf Probe

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / C. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO

I. Rechtsgrundlagen 1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 14 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 111a StPO geregelt. Hierdurch soll ermöglicht werden, die Allgemeinheit vor den Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schon vor dem Eintritt der Rechtskraft eines entsprechenden Urteils zu schützen. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hat das BVerfG verne...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / III. Ausgewählte Fragen zur Erteilung der Fahrerlaubnis

1. Inlandswohnsitz Rz. 19 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVG ist grundlegende Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis ein ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Inland. Diese Regelung zielt einmal darauf ab, den Fahrerlaubniserwerber dort auszubilden und zu prüfen, wo er als Fahranfänger am Straßenverkehr teilnimmt. Insbesondere aber soll durch das Wohnsitzerfordernis ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / H. Die "Befähigung" als weitere Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

I. Die Befähigung und ihr Nachweis durch theoretische und praktische Prüfung Rz. 82 Die Begriffe "Eignung" und "Befähigung" sind sachlich und inhaltlich unterschiedlich. Der Begriff "Befähigung" wird in § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 StVG verwendet, indem dort geregelt ist: Zitat Die Fahrerlaubnis ist für die jeweilige Klasse zu erteilen, wenn der Bewerber … die Befähigung zum Führen vo...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / D. Fahrerlaubnis auf Probe, Stufenfahrerlaubnis, Befristung und Einschränkung

I. Fahrerlaubnis auf Probe Rz. 43 Gemäß § 2a Abs. 1 S. 1 StVG wird bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Gemäß § 32 FeV sind die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S, L und T von den Vorschriften über die Fahrerlaubnis auf Probe ausgenommen. Damit betrifft die Probezeit-Regelung nur die Klassen A, B, C, D un...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / IV. Die Erteilung der Fahrerlaubnis

1. Formalien Rz. 26 Bei der Stellung des Antrages sind nach § 21 FeV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen wie folgt:mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / D. Entzug der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB

I. Rechtsgrundlage Rz. 37 Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist geregelt in § 69 StGB . Es handelt sich hierbei um eine Maßregel, nicht um eine Nebenstrafe. Sie dient also nicht der Sühne, sondern allein der Besserung und Sicherung.[63] Der Strafverteidiger erlebt es aber immer wieder, dass der von einer Führerscheinmaßnahme Betroffene diese als Strafe empfind...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Erläuterungen zu den einzelnen Klassen der Fahrerlaubnis

Rz. 33 Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist in § 6 Abs. 1 bis 4 FeV geregelt.mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / A. Rechtliche Grundlagen der Entziehung der Fahrerlaubnis

I. Rechtsnatur Rz. 1 Die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB ist als Maßregel der Besserung und Sicherung zu verstehen. Dies ergibt sich expressis verbis aus § 61 StGB. Die Überschrift dieser Bestimmung lautet: "Maßregeln der Besserung und Sicherung" und führt unter § 61 Ziff. 5 StGB ausdrücklich "die Entziehung der Fahrerlaubnis" auf. Im Übrigen ergibt sich dies auch...mehr

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Anhang / II. Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013)

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Anhang / § 27 Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis

(1) 1Beantragt der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis während der Dauer des Dienstverhältnisses die Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis, sind folgende Vorschriften nicht anzuwenden:mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Kein Bestandsschutz bei Neuerteilung

Rz. 27 Nach Entzug der Fahrerlaubnis und anschließender Umstellung der Fahrerlaubnisklassen besteht bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis kein Bestandsschutz mit der Maßgabe, dass eine früher unbefristet erteilte Fahrerlaubnis, die entzogen wurde, wiederum unbefristet zu erteilen ist. Dies stellt auch keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Neuerteilun...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder Änderung

Rz. 60 Bei einer Erweiterung, Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Änderung von notwendigen Angaben auf dem Führerschein wird gem. § 25 Abs. 2 FeV ein neuer Führerschein ausgefertigt. Jedoch ist bei Namensänderung eine Neuausstellung nicht vorgeschrieben. Im Regelfall wird jedoch auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt, weil es wegen unterschiedlicher Namen auf ...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 3. Fahrerlaubnis auf Probe

Rz. 44 Ist gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, so besteht gemäß § 2a Abs. 6 StVG bei einem Rechtsmittel gegen die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar keine aufschiebende Wirkung. Lässt sich nicht feststellen, ob die weitere Teilnahme eines ansonsten bisher unauffälligen Verkehrsteilnehmers am Straßenverkehr so g...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / A. Rechtsmittel gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 1 Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen sind die Rechtsmittel und das Rechtsmittelverfahren, welche sich speziell auf Maßnahmen beziehen, die im Zusammenhang mit der vorläufigen bzw. abschließenden Entziehung der Fahrerlaubnis und sonstiger hiermit verbundener Maßnahmen einschließlich des Fahrverbotes im Strafverfahren stehen. Weiter werden dargestellt die möglichen ...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / III. Entzug der Fahrerlaubnis bei Weigerung, ein Gutachten beizubringen

Rz. 92 Weigert der Betroffene sich, ein Gutachten beizubringen, so darf die Verwaltungsbehörde hieraus gemäß §§ 11 Abs. 8, 46 Abs. 3 FeV den – widerlegbaren – Schluss auf dessen fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ziehen.[71] Dies gilt auch bei der Weigerung, sich einer ärztlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt zu unterziehen.[72] Rz. 93 Der Weigerung i.S.v. § 1...mehr

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§ 10 Rechtsmittel und Recht... / b) Anfechtungsklage vor VG bei Anordnung theoretischer Befähigungsprüfung nach Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 28 Muster 10.2: Anfechtungsklage bei Anordnung theoretischer Befähigungsprüfung Muster 10.2: Anfechtungsklage bei Anordnung theoretischer Befähigungsprüfung Verwaltungsgericht _________________________ Klage des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ – Beklagten – wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis....mehr

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Anhang / § 34 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars

(1) Die Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe erfolgt nach Anlage 12. (2) 1Die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach § 2a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes erfolgt schriftlich unter Angabe der Verkehrszuwiderhandlungen, die zu der Anordnung geführt haben; dabei ist eine angemessene Frist zu setzen. 2Die schrif...mehr

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Anhang / § 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

(1) 1Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. 2§ 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung. (2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absa...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 4. Entzug der Fahrerlaubnis bei Drogenproblematik

Rz. 123 Bei missbräuchlichem Drogen- oder Medikamentenkonsum kommt ebenfalls die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 46 FeV i.V.m. § 14 FeV in Betracht. Gemäß §§ 46 Abs. 3, 11 ff. FeV sind Tatsachen zu verlangen, die Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen. Jedoch sind insoweit alle Tatsachen ausreichend, die nachvollziehbar den Verdacht rechtfertige...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubnis im Strafverfahren

A. Rechtliche Grundlagen der Entziehung der Fahrerlaubnis I. Rechtsnatur Rz. 1 Die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB ist als Maßregel der Besserung und Sicherung zu verstehen. Dies ergibt sich expressis verbis aus § 61 StGB. Die Überschrift dieser Bestimmung lautet: "Maßregeln der Besserung und Sicherung" und führt unter § 61 Ziff. 5 StGB ausdrücklich "die Entziehung...mehr

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Entziehung der Fahrerlaubnis, Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kfz; gelegentlicher Cannabiskonsum: Beweislast; Streitwert bei beruflicher Nutzung des Kfz.

StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV 2010 § 46 Abs. 1 S. 1, Anl. 4 Nr. 9.2.2; GKG 2004 § 47 Abs. 1 § 52 Abs. 1, Abs. 2 § 53 Abs. 2 Nr. 2 Leitsatz 1. Die Gelegentlichkeit des Cannabiskonsums ist ein Tatbestandsmerkmal, für das die AG die materielle Beweislast trägt. Es spricht allerdings nichts dagegen, das Erklärungsverhalten des Fahrerlaubnisinhabers bei der Klärung der Frage, ob ein ge...mehr

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Anhang / § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(1) 1Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen. 2Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten. 3Auf di...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / D. Einschränkungen oder Auflagen zur Fahrerlaubnis

I. Rechtsgrundlagen Rz. 35 Rechtsgrundlagen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis unter Beschränkungen und Auflagen bei bedingter Eignung sind § 2 Abs. 4 StVG sowie § 23 Abs. 2 FeV. Die Regelung zur Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis bei bedingter Eignung und Auflagen ergibt sich aus § 46 Abs. 2 FeV. Rz. 36 Erfüllt der Bewerber für eine Fahrerlaubnis alle Vorausset...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / E. Maßnahmen bei Fahrerlaubnis auf Probe

I. Rechtsgrundlagen Rz. 45 Zur Fahrerlaubnis auf Probe enthalten die Vorschriften besondere Regelungen. Rz. 46 Die Fahrerlaubnis auf Probe ist nicht bedingt und auch nicht befristet; s...mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / C. Rechtsmittel gegen Entzug der Fahrerlaubnis im Strafbefehl oder durch Urteil

I. Einspruch gegen Strafbefehl 1. Form, Frist und mögliche Rücknahme sowie Beschränkung Rz. 12 Die Möglichkeit des Einspruchs gegen den Strafbefehl richtet sich nach § 410 StPO:mehr

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§ 15 Rechtsmittel und Recht... / IV. Beschränkung der Revision, speziell auf Entziehung der Fahrerlaubnis

1. Der Umfang der Anfechtung des Urteils durch Revision Rz. 48 Durch die Revisionsanträge muss unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, inwieweit das Urteil angefochten wird.[35] Rz. 49 Wichtig ist zu beachten, dass die Revisionsgründe, soweit eine Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 1, 1. Alt. StPO) geltend gemacht wird, gem. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO nur bis zum Ablauf der ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 4. "Isolierte Sperrfrist"

Rz. 90 Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird gem. § 69a Abs. 1 S. 3 StGB nur die Sperre angeordnet. In diesem Fall spricht man von der "isolierten Sperrfrist". Die isolierte Fahrerlaubnissperre tritt an die Stelle der Entziehung der Fahrerlaubnis und bildet dann die eigentliche Maßregel i.S.d. § 61 Nr. 5 StGB. Voraussetzung ist, dass der Angeklagte im Zeitpunkt der Ents...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Antrag auf Ausnahme

Rz. 80 Kommt eine Ausnahme von der Sperre für bestimmte Fahrzeuge in Betracht und wird ein solcher Antrag gestellt, so sind die Voraussetzungen für die Ausnahme nach § 69a Abs. 2 StGB im Einzelnen darzulegen. Hierbei sind die objektiven und subjektiven Umstände im Einzelnen darzulegen und evtl. glaubhaft zu machen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Zweck der Maßregel, ...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / 2. Besondere Fallgestaltung: Rechtsschutz zum Recht der Fahrerlaubnis/Maßnahmen nach Punktesystem

Rz. 17 Wird ein verkehrsrechtlicher Verwaltungsakt aufgrund des Fahreignungsbewertungssystems erlassen, und zwar aufgrund des Erreichens einer bestimmten Punktzahl, so stellt sich die Frage, ob der Versicherungsfall ausgelöst wird durch den ersten zugrunde liegenden bzw. registrierten Verkehrsverstoß oder durch den Verkehrsverstoß, dessen Registrierung zur Addition auf die e...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 2. Der Führerschein

Rz. 57 Sofern die jeweilige Fahrerlaubnis ab dem 19.1.2013 erworben worden ist, ist der entsprechende Führerschein unabhängig von einer Befristung oder Nichtbefristung der Fahrerlaubnis nach Maßgabe von § 24a Abs. 1 FeV spätestens nach dem Ablauf von 15 Jahren umzutauschen, gerechnet ab dem Datum, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins ...mehr

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§ 21 Ausblick / IV. Die Entziehung der Fahrerlaubnis als Sanktionsinstrument

Rz. 39 In den letzten Jahren ist wiederholt von verschiedenen Politikern der Vorschlag vorgebracht worden, dass der Fahrerlaubnisentzug auch über den Straßenverkehr hinaus zur Korrektur eines Fehlverhaltens genutzt werden könne. Ende 2016 ist hierzu ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Maas erarbeitet worden. Das Gesetz trat bereits im August 2017 in K...mehr

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Anhang / § 24 Verlängerung von Fahrerlaubnissen

(1) 1Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um die in § 23 Absatz 1 Satz 2 angegebenen Zeiträume verlängert, wennmehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 2. Die Dauer der Sperrfrist

Rz. 85 Bei der Dauer der Sperrfrist ist zu unterscheiden zwischen der in § 69a Abs. 1 S. 1 StGB bestimmten Mindestsperrfrist und dem verkürzten Mindestmaß der Sperre gem. § 69a Abs. 4 StGB. Rz. 86 Grundsätzlich beträgt gem. § 69a Abs. 1 S. 1 StGB das Mindestmaß der Sperre 6 Monate. Gemäß § 69a Abs. 4 StGB verkürzt sich das Mindestmaß der Sperre um die Zeit, in der eine vorläu...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 3. Anrechnung der Dauer vorläufiger Entziehung

Rz. 89 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist nach der gesetzlichen Regelung nicht auf die Sperrfrist anzurechnen. Es ist jedoch geboten, die bisherige Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei der Bemessung der Sperre zu berücksichtigen ("faktische Sperrfrist").[117]mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Sperrfrist von sechs Monaten

Rz. 77 Bei Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von 8 oder mehr Punkten darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins (§ 4 Abs. 10 S. 1 und 3 StVG).mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 84 In § 69a StGB ist geregelt, welche Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis zu verhängen ist für den Fall, dass das Gericht die Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB entzieht. Eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ordnet das Gericht zugleich mit seiner Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis im Urteil oder Strafbefehl an. Diese Anordnung beinh...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / II. Ausnahmen vom Erfordernis des Nachweises der Befähigung

Rz. 85 In § 20 Abs. 2 FeV ist geregelt, dass bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnisprüfung nur dann – ausnahmsweise – anzuordnen ist, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 FeV erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Die Fahrerlaubnisbehörden stellen sich hier nicht selt...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / II. Mögliche prozessuale Verfahren

Rz. 38 Die Entscheidung über eine Maßnahme nach § 69 StGB kann in unterschiedlichen prozessualen Verfahren erfolgen. Mögliche Verfahren sind:mehr

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Anhang / § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

(1) 1Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.2Für die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM, L und T gilt § 6 Absatz 3 entsprechend. 3Begründet der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem ander...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / III. Speziell: bei Nichtteilnahme am Aufbauseminar

Rz. 79 Das zum 1.5.2014 novellierte Fahrerlaubnisrecht sieht einen Entzug der Fahrerlaubnis, weil der Antragsteller einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nachgekommen ist, nicht mehr vor. Für Altfälle enthält § 65 Abs. 3 Nr. 5c, d StVG eine Übergangsregelung.mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 1. Entziehung nach dem Punktesystem

Rz. 2 Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einer Entziehung aufgrund des Fahreignungs-Bewertungssystems gemäß § 4 Abs. 10 StVG wird in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet.[2]mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / II. Stufenfahrerlaubnis

Rz. 49 Nach der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1g StVG kann als Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Vorbesitz anderer Klassen oder Fahrpraxis in einer anderen Klasse geregelt werden (§ 2 Abs. 2 S. 2 StVG). Im Einzelnen gilt Folgendes: 1. Fahrerlaubnis der Klasse A (Motorräder) Rz. 50 Personen, die mindestens 20 und noch nicht 24 Jahre alt sind, dürfen eine Fahre...mehr

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Anhang / C. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Rz. 3 Vom 13.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1980 (Nr. 65)), zuletzt geändert durch Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6.10.2017 (BGBl. I 2017, S. 3549 (Nr. 68)). I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr § 1 Grundregel der Zulassung Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zu...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / G. Der Entzug der Fahrerlaubnis bei Alkohol- und/oder Drogenproblematik sowie aus sonstigen Gründen der Ungeeignetheit

I. Allgemeine Voraussetzungen der Entziehung 1. Die Voraussetzungen der Entziehung im Verwaltungsverfahren Rz. 85 Die Voraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis sind in § 3 StVG geregelt. Dort ist geregelt, dass die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen ist, wenn sich der Berechtigte als zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder nicht befähigt e...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 14 Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 111a StPO geregelt. Hierdurch soll ermöglicht werden, die Allgemeinheit vor den Gefahren durch einen ungeeigneten Kraftfahrer schon vor dem Eintritt der Rechtskraft eines entsprechenden Urteils zu schützen. Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hat das BVerfG verneint.[12] Zuständig ist gem. § 111a StPO das ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / 3. Wiedererteilung nach Entziehung bei Alkoholproblematik

Rz. 7 Bei Alkoholauffälligkeit ohne Alkoholabhängigkeit ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, bei Anhaltspunkten für Alkoholmissbrauch die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 lit. a FeV) anzuordnen, weil es hierbei im Wesentlichen um die (charakterliche) Beurteilung des Alkoholtrinkverhaltens des Betroffenen und den ...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / I. Rechtsnatur

Rz. 1 Die Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB ist als Maßregel der Besserung und Sicherung zu verstehen. Dies ergibt sich expressis verbis aus § 61 StGB. Die Überschrift dieser Bestimmung lautet: "Maßregeln der Besserung und Sicherung" und führt unter § 61 Ziff. 5 StGB ausdrücklich "die Entziehung der Fahrerlaubnis" auf. Im Übrigen ergibt sich dies auch ausdrücklich ...mehr

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§ 9 Die Wiedererteilung der... / I. Beweislast im Verfahren zur Eignungsprüfung

Rz. 89 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG wird für die Erteilung der Fahrerlaubnis positiv gefordert, dass der Bewerber zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Diese Voraussetzung hat der Bewerber nach Maßgabe von § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 StVG der Straßenverkehrsbehörde nachzuweisen. Eignungszweifel gehen zu Lasten des Bewerbers.[73] Allerdings haben Bewerber für eine Fahrerl...mehr

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§ 13 Entzug der Fahrerlaubn... / V. Mögliche Aufhebung der Maßnahme gemäß § 111a Abs. 2 StPO

Rz. 31 Gemäß § 111a Abs. 2 StPO ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben, wenn der Grund weggefallen ist oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht. Bei einer Maßnahme gemäß § 111a StPO ist daher stets von allen Seiten darauf zu achten, ob die Voraussetzungen der Norm noch gegeben sind.[46] Im Fall einer besonders langen Verfahrensdaue...mehr