Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 184 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen,mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (1) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 73 Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit grob fahrlässig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen,mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (2) Grobe Fahrlässigkeit verneint

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / (1) Grobe Fahrlässigkeit bejaht

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Subjektive Voraussetzungen

Rz. 231 Während der Maßstab der einfachen Fahrlässigkeit ausschließlich objektiv ist, sind bei der groben Fahrlässigkeit auch subjektive, in der Individualität des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen.[297] Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist nur dann begründet, wenn den Handelnden auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden trifft. Im Rahmen der...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 95 Punkt 16 AVB Reisegepäck 1992/2021 schafft keine spezielle Regelung für die Reisegepäckversicherung. Auch wenn diese Bestimmung gestrichen würde, würden sich Rechte und Pflichten aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag nicht ändern. Rz. 96 Punkt 16.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 wiederholt den Text von § 81 Abs. 1 VVG , wonach der Versicherer leistungsfrei ist, wenn der Ve...mehr

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Vorwort

Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) hat den Praxistest glänzend bestanden und sich bewährt. Herzstück des VVG 2008 ist der Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei grober Fahrlässigkeit. Der Versicherungsnehmer erhält auch dann anteiligen Versicherungsschutz, wenn er sich bei Obliegenheitsverletzungen, Gefahrerhöhungen oder Herbeiführung des Versicherungs...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Subjektive Risikoausschlüsse (B 4.12 VHB 2022)

Rz. 130 B 4.12.1 VHB 2022 entspricht § 81 VVG. Ausgeschlossen wird die Deckung für Schäden, die auf Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. "Zu kürzen" bedeutet dabei nicht, dass zumindest eine gering...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Augenblicksversagen

Rz. 232 Der Bundesgerichtshof spricht von einem "Augenblicksversagen", wenn dem Versicherten ein "Ausrutscher" unterläuft, der auf "ein bei der menschlichen Unzulänglichkeit typisches einmaliges Versagen" zurückzuführen ist.[301] In dem BGH-Urt. v. 5.4.1989[302] hatte die Versicherungsnehmerin vergessen, eine Herdplatte auszuschalten, so dass es zu einem schweren Brandschade...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Quotelung

Rz. 237 Der Rahmen der zulässigen Kürzung bewegt sich in einem Bereich von 0 % bis 100 %.[327] Auch der "Goslarer Orientierungsrahmen" hält bei alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit eine Leistungskürzung auf Null für angemessen.[328] Wie der BGH in der vorgenannten Entscheidung[329] ausführt, ist nicht in jedem Fall bei einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit von ein...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / a) Kündigungsrecht

Rz. 70 Bei Vornahme oder Gestattung einer Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 1 VVG kann der Versicherer nach § 24 Abs. 1 S. 1 VVG fristlos kündigen, es sei denn, den Versicherungsnehmer trifft lediglich einfache Fahrlässigkeit. Dabei wird grobe Fahrlässigkeit gesetzlich vermutet, so dass der Versicherer Vorsatz zu beweisen hat und die Beweislast für geringeres Verschulden als gro...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Subjektive Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 1 VVG)

Rz. 153 Ein Versicherungsnehmer darf nach Abschluss des Vertrages die Risikoumstände nicht ungünstig verändern oder eine solche Veränderung einem Dritten gestatten. Ein typischer und häufiger Fall der willkürlichen Gefahrerhöhung liegt beispielsweise vor, wenn Gebäude unbewohnt und unbeaufsichtigt gelassen werden, so dass die Gefahr von Brandstiftung oder Vandalismus vergröß...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / a) Überblick

Rz. 194 "Herzstück" des reformierten VVG 2008 war die Abschaffung des "Alles oder Nichts-Prinzips" bei grober Fahrlässigkeit, und zwar nicht nur bei Herbeiführung des Versicherungsfalles, sondern auch bei Obliegenheitsverletzungen. Die Quotenbildung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung gab es bereits seit 1976 – unbemerkt in der Bundesrepublik Deutschland – in der D...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Aufgabeverbot

Rz. 311 Nach § 86 Abs. 3 VVG darf der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegen den Schädiger nicht aufgeben, er hat vielmehr für die Aufrechterhaltung des Anspruchs zu sorgen, er muss für die Wahrung von Fristen sorgen und muss bei der Durchsetzung der Regressansprüche durch den Versicherer mitwirken (§ 86 Abs. 2 S. 1 VVG). Es handelt sich hier um eine gesetzlich geregelte O...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Verschulden

Rz. 93 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung wegen Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall setzten Verschulden des Versicherungsnehmers voraus, wobei leichte Fahrlässigkeit seit der VVG-Reform nicht mehr schadet und folgenlos bleibt. Grobe Fahrlässigkeit bei der Verletzung der Obliegenheit kann den Versicherer nach § 28 Abs. 2 S. 2 VVG zu einer Leistungskürzung be...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Kündigung gem. § 24 VVG wegen Gefahrerhöhung

Rz. 484 Die Vorschrift des § 24 VVG bietet dem Versicherer die Möglichkeit, die Lebensversicherung im Falle einer objektiven Gefahrerhöhung zu kündigen. Rz. 485 Nimmt der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung selbst vor oder gestattet er deren Vornahme durch einen anderen (sog. gewollte Gefahrerhöhung), kann der Versicherer den Vertrag bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / 1. Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles

Rz. 161 In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung wurde grobe Fahrlässigkeit in folgenden Fällen bejaht (die zitierten Urteile beziehen sich teilweise auf die VHB und teilweise auf die AERB; es gelten jedoch insoweit dieselben Grundsätze):mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Objektive Voraussetzungen

Rz. 229 Ausgangspunkt für die Bestimmung der groben Fahrlässigkeit ist die gesetzliche Regelung für einfache Fahrlässigkeit ( § 276 BGB): Zitat "Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt". Rz. 230 Der objektive Sorgfaltsmaßstab ist auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichtet; im Rechtsverkehr muss jeder grundsätzlich darauf vertrauen...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Partielle Leistungspflicht des Versicherers

Rz. 236 Nach § 81 Abs. 2 VVG ist der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers berechtigt, "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Da es sich bei der groben Fahrlässigkeit um einen subjektiven Risikoausschluss handelt, trägt der Versicherer die Beweislast für die Schwere der Sch...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / III. Versicherte Gefahren und Schäden, Punkt 2

Rz. 19 Aufgegebenes Reisegepäck: Punkt 2.1 AVB Reisegepäck 1992/2021 stellt den Sonderfall einer Allgefahrenversicherung mit denen in Punkt 3 AVBR Reisegepäck 1992/2008 abschließend aufgezählten Ausschlusstatbeständen dar. Hingegen sind bei mitgeführtem Reisegepäck (Punkt 2.2 AVB Reisegepäck 1992/2021) nur die abschließend aufgezählten Ereignisse versichert (Einzelgefahrenve...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Alternatives Verhalten

Rz. 234 Bei der Überprüfung der groben Fahrlässigkeit ist es schließlich von Bedeutung, ob dem Versicherten ein alternatives Verhalten möglich und zumutbar war.[309]mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / E. Muster: Klage auf Leistung aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag

Rz. 168 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.1: Klage auf Leistung aus dem Reisegepäckversicherungsvertrag Landgericht Dortmund Kaiserstr. 34 44135 Dortmund 15.7.2023 Klage des Karl-Georg Reiser, Wilhelmstr. 72, Hamm, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die XY-Versicherung AG, Elbchaussee 32, Hamburg, vertreten durch die Vorst...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Rechtsfolge: Leistungsfreiheit

Rz. 211 Bei einem Verstoß gegen die Obliegenheiten im Versicherungsfall gilt § 28 VVG, der in B 3.3.3 VHB 2022 umgesetzt ist. Rz. 212 Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Leistungsanspruch unberührt. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, erfolgt eine Quotierung nach dem Grad des groben Verschuldens. Erforderlich ist aber, dass die Verletzung Einfluss auf die Feststellung des Ver...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 BRAO

Rz. 105 § 52 Abs. 1 BRAO betrifft ausschließlich Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, also in erster Linie solche gem. § 280 BGB (Haftung wegen Pflichtverletzung). Eine Anwendung auf Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einer Schutzgesetzverletzung, aus § 826 BGB oder sonstigen spezialgesetzlich geregelten Ansprüchen kommt nicht in Betracht.[341] Begrenzbar sind ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Objektive Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 3 VVG)

Rz. 159 Eine unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eingetretene Gefahrerhöhung liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Nachbarhaus leer steht, in dem sich Stadtstreicher aufhalten. Der Versicherungsnehmer hat "die Gefahrerhöhung, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen" (§ 23 Abs. 3 VVG). Der Versicherer kann dann den Vertrag...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / bb) Kündigungsrecht

Rz. 443 Soweit der Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, steht dem Versicherer nur noch ein Recht zur Kündigung des Vertrags unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu (§ 19 Abs. 3 S. 2 VVG). Rechtsfolge einer wirksam erklärten Kündigung ist die Beendigung der Versicherung mit Ablauf der Kündigungsfri...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Rechtsfolgen

Rz. 287 Wichtig ist zunächst, dass eine Leistungsfreiheit des Versicherers wegen einer Obliegenheitsverletzung nur dann in Betracht kommt, wenn sich der Versicherer hierauf auch ausdrücklich beruft.[324] So scheidet beispielsweise eine Leistungsfreiheit des Versicherers aus, wenn der Versicherungsnehmer zwar die Schadenstelle pflichtwidrig verändert, sich der Versicherer jed...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / b) Rechtsfolgen bei Verstoß gegen Anzeigepflicht

Rz. 191 B 3.2.2.2 VHB 2022 verlangt, dass eine Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich schriftlich anzuzeigen ist. Während die vorvertraglichen Anzeigepflichten dem Versicherer Kenntnis über das ihm angediente Risiko verschaffen sollen, bezwecken die Vorschriften über die Gefahrerhöhung, dem Versicherer die Prüfung zu ermöglichen, ob er bei Änderung der Gefahrenlage zu s...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Folgen von Obliegenheitsverletzungen

Rz. 355 Obliegenheiten müssen in den AVB als solche geregelt werden, sie ergeben sich für die BUV/BUZ nicht aus dem Gesetz.[859] Rz. 356 Ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten im Rahmen der Nachprüfung wird regelmäßig in den AVB sanktioniert, so gemäß § 10 MB BUV 22 bzw. § 7 MB BUZ 22 bei Vorsatz mit völliger Leistungsfreiheit und bei grober Fahrlässigkeit mit einer Herabsetz...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Grob fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles

Rz. 190 Der in § 81 Abs. 1 VVG für die Schadensversicherung normierte Grundsatz, dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, wird in den VGB 2010 in B § 16 Nr. 1 a VGB 2010 näher ausgeführt. Der erste Absatz der Klausel hat lediglich deklaratorische Bedeutung, da er lediglich de...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / c) Beweislastverteilung

Rz. 199 Der Versicherungsnehmer muss sich vom Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, die vermutet wird, entlasten (§ 28 Abs. 2 S. 2 VVG). Der Versicherer muss die Voraussetzungen für die von ihm vorgenommene Kürzung beweisen.[212] Soweit es um Umstände geht, die in der Sphäre des Versicherungsnehmers liegen, insbesondere um die Willensbildung bei der Obliegenheitsverletzung, ist v...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Aktuelle Rechtsprechung

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Allgemeine Straftaten, § 2 i bb ARB

Rz. 155 "Allgemeine" Straftaten fallen als "sonstige Vergehen" i.S.d. § 2 i bb ARB nur unter den Rechtsschutz, wenn es sich um Delikte handelt, deren vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Demgegenüber fallen Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, von vornherein nicht unter den Rechtsschutz (z.B. §§ 185, 242, 246, 263 StGB), völlig unabhängig...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIII. Obliegenheiten, Punkt 15

Rz. 77 Punkt 15.1 bis 3 AVB Reisegepäck 1992/2021 führt im Einzelnen die vertraglichen Obliegenheiten auf, die der Versicherungsnehmer bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat. Kommt er diesen Verhaltensnormen nicht nach, läuft er Gefahr seinen Anspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 1992/2021 ist im Grunde genommen nichts an...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / II. Regress gegen den Mieter/Pächter

Rz. 330 Bricht ein Feuer in einer vermieteten Immobilie aus, begründet dies besondere Regressrisiken für den Mieter. Kommt es zu einem derartigen Schadenfall, erwirbt der Vermieter auf vereinfachtem Wege einen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter. Während Ansprüche auf Schadensersatz grundsätzlich voraussetzen, dass der Anspruchsteller dem Schädiger ein schuldhaftes Fehlv...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / O. Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles (§§ 81, 103 VVG)

Rz. 222 Während § 81 VVG die Leistungspflicht des Schaden-Versicherers bei Vorsatz ganz und bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers teilweise ausschließt, ist der Haftpflichtversicherer für jede, auch grobe Fahrlässigkeit, eintrittspflichtig (§ 103 VVG). § 81 VVG betrifft die gesamte Schadensversicherung, während § 103 VVG nur für die Haftpflichtversicherung gilt....mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, § 2 j ARB bzw. 2.2.10 ARB 2012

Rz. 162 Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wird in § 2 j ARB unterschiedlich geregelt, je nachdem, ob es sich um eine "verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit" oder um eine "sonstige Ordnungswidrigkeit" handelt. Der Rechtsschutz umfasst auch die Rechtsverteidigung gegen eine Verfallsanordnung gem. § 29a OWiG.[168] Rz. 163 Gemäß § 2 j aa ARB wird im Fall der Verteidigung wege...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Beweislast

Rz. 239 Den Beweis für die schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalles hat der Versicherer zu führen. Insoweit handelt es sich um einen subjektiven Risikoausschluss bzw. eine subjektive Risikobeschränkung.[333] Erforderlich ist der Vollbeweis gem. § 286 ZPO.[334] Die Regeln des Anscheinsbeweises sind nicht anwendbar, der Versicherer kann den Beweis für eine grobe Fahrlä...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / aa) Verschulden

Rz. 128 Bezüglich des Verschuldens gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. Ebenso wie bei den Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls bleibt leichte Fahrlässigkeit folgenlos, grobe Fahrlässigkeit berechtigt den Versicherer nach § 28 Abs. 2 S. 2 VVG zu einer Leistungskürzung und für eine vollständige Leist...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / b) Vorsatz

Rz. 36 Für die Auslegung des Begriffs der vorsätzlichen Handlung ist auf allgemeine zivilrechtliche Grundsätze zurückzugreifen, wobei § 276 BGB keine Legaldefinition aufstellt.[101] Nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Meinung ist unter Vorsatz das Wissen und Wollen des pflichtwidrigen Erfolges zu verstehen, wobei sich das voluntative Element nur auf den Verletzungs...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VI. Rechtsprechung

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