Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. § 81 VVG und § 28 VVG

Rz. 239 Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt und außerdem eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung begangen hat, kommt eine mehrfache Quotelung in Betracht.[324] Eine Addition dürfte nicht in Betracht kommen.[325] Auch hier dürfte, wie bei mehrfachen Obliegenheitsverletzungen, vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles eine...mehr

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§ 18 Transportversicherung / I. DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2011 (DTV-Güter 2000/2011) – Volle Deckung – Stand August 2011

Rz. 265 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / b) Vorsätzliche Handlung

Rz. 47 Für die Auslegung des Begriffs der vorsätzlichen Handlung ist auf allgemeine zivilrechtliche Grundsätze zurückzugreifen, wobei § 276 BGB hierzu keine Legaldefinition aufstellt.[65] Nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Meinung ist unter Vorsatz das Wissen und Wollen des pflichtwidrigen Erfolges zu verstehen, wobei sich das voluntative Element nur auf den Verle...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 7. Gefahränderung (Ziff. 5 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 2 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 89 Nach Ziff. 5.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 2.1 ADS Güterversicherung 73/84/94 darf der Versicherungsnehmer die Gefahr ändern, insbesondere erhöhen, und die Änderung durch einen Dritten gestatten. Bei der Gefahränderung geht es um Umstände, die nach dem Abschluss des Vertrags eintreten, während gefahrerhebliche Umstände vor Vertragsabschluss die vorvertragliche Anzeigep...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Repräsentant

Rz. 243 Grundsätzlich haftet der Versicherungsnehmer als Partner des Versicherungsvertrages nur für eigenes Verschulden. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles oder Obliegenheitsverletzungen wirken sich daher nur dann aus, wenn der Versicherungsnehmer sich selbst schuldhaft verhalten hat. Es würde jedoch nicht der Risikoverteilung entsp...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Beweislastverteilung

Rz. 129 Der Versicherer trägt die Beweislast für den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung. Der Versicherer trägt auch die Beweislast dafür, dass der Versicherungsnehmer die aufklärungspflichtige Tatsache gekannt hat.[208] Sobald der objektive Tatbestand nachgewiesen ist, wird grobe Fahrlässigkeit nach § 28 Abs. 2 S. 2 VVG vermutet und die Leistung kann entsprech...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / 1. Versicherte Sachen, Punkt 1

Rz. 152 Der Regelungsinhalt der VB-Reisegepäck ist ähnlich dem der AVB Reisegepäck 1992/2008. Die vermeintlich kleinen Änderungen wirken sich allerdings insbesondere auf der Ebene der Darlegungs- und Beweislast erheblich aus. Gegenstand der Versicherung ist das Reisegepäck der versicherten Person. Welche Personen versichert sind, wurde bereits oben ausgeführt (vgl. Rdn 135). ...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / D. Muster: Klage wegen Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung

Rz. 168 Wegen der bei der Anfertigung einer Klageschrift im Versicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 345 ff.) verwiesen. Der nachfolgende Klageentwurf beschäftigt sich mit einem Schadenfall in der Einbruchdiebstahlversicherung, bei dem die Beklagte bestreitet, dass ein Versicherungsfall vorliegt, und im ­Ü...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Vertragliche Obliegenheiten (§ 28 VVG)

Rz. 190 Die Rechtsfolgen der Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten treten nur ein, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Schuldlos oder leicht fahrlässig begangene Obliegenheitsverletzungen sind folgenlos. Die Leistungsfreiheit des Versicherers hängt nicht (mehr) davon ab, ob der Vertrag gekündigt worden ist oder ob die Obliegenhe...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / aa) Mögliche Rechtsfolgen

Rz. 178 Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war der Versicherer unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 a.F. VVG zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt und wurde darüber hinaus gegebenenfalls nach § 21 VVG leistungsfrei. Sofern und sobald das VVG 2008 auf den konkreten Versicherungsvertrag Anwendung findet (vgl. hierzu Rdn 5 ff.), besteht ein unei...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten (Ziff. 8)

Rz. 193 Verletzt die Versicherungsnehmerin eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer nach Maßgabe der Ziff. 8.1 (vgl. § 28 Abs. 1 VVG) kündigen, es sei denn, die Versicherungsnehmerin weist nach, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte. Bei vorsätz...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Aufgaben der Sachverständigen

Rz. 253 Aufgabe der Sachverständigen ist es, die Höhe des Schadens festzustellen. Hierzu gehört es im Einzelnen, den Versicherungswert der versicherten Sachen unmittelbarer vor dem Schaden und die Höhe des Schadens und den Versicherungswert nach dem Schaden zu ermitteln.[267] Darüber hinaus ist es Aufgabe der Sachverständigen, Aussagen über die technische Abgrenzung des Schad...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Folgen von Obliegenheitsverletzung

Rz. 777 Wegen der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen wird im Übrigen auf die Ausführungen im Allgemeinen Teil (§ 1) dieses Handbuches verwiesen. Rz. 778 Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH[519] zu den Rechtsfolgen einer versäumten Anpassungsmöglichkeit von AVB ist darauf hinzuweisen, dass nach Ablehnung einer geltungserhaltenden Reduktion bei Altverträgen ohne Be...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Führerscheinklausel

Rz. 82 Nach D.1.3 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalls auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat. Dabei führt in der Kaskoversicherung ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Führerscheinklausel zur völligen Leistungsfreiheit, während die Leistung bei grober Fahrlässigk...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Unerkannte Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 2 VVG)

Rz. 160 Wenn der Versicherungsnehmer nachträglich erkennt, "dass er ohne Einwilligung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet" hat, hat er die Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen (§ 23 Abs. 2 VVG). Die Rechtsfolgen dieser nachträglich erkannten Gefahrerhöhung sind dieselben wie bei der objektiven Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 3 VVG: ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / cc) Kausalität zwischen Sturm und Schaden

Rz. 74 Der an der versicherten Sache eingetretene Schaden muss "durch" den Sturm verursacht worden sein. Demgemäß muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass es sich bei den vorliegenden Schäden nicht um Schäden handelt, die vor dem Sturm vorhanden waren.[71] Die geforderte Kausalität setzt jedoch nicht voraus, dass die an der versicherten Sache eingetretenen Schäden auch ta...mehr

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§ 18 Transportversicherung / cc) Beweislast bei Obliegenheitsverletzungen

Rz. 246 Dass der Tatbestand einer Obliegenheitsverletzung objektiv vorliegt, hat der Versicherer zu beweisen. Auch die Beweislast für die Vorsätzlichkeit der Obliegenheitsverletzung trägt der Versicherer. Dagegen hat der Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass die Obliegenheitsverletzung mit einem geringeren Verschulden als grober Fahrlässigkeit begangen wurde. Der Versicheru...mehr

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§ 18 Transportversicherung / o) Mängel im Betrieb des Versicherungsnehmers (Ziff. 6.15 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 206 Dieser Ausschluss betrifft Ansprüche, die durch einen Mangel im Betrieb des Versicherungsnehmers (z.B. mangelnde Schnittstellenkontrolle) entstanden sind, dessen Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist der Versicherer unter Ankündigung der Rechtsfolgen (Risikoausschluss) verlangt hat. Dieser Risikoausschluss stellt eine verhüllte Obliegenheit dar,[219] denn er...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Kausalität

Rz. 93 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung setzen nach § 28 Abs. 3 VVG sowohl bei Vorsatz als auch bei grober Fahrlässigkeit voraus, dass die Obliegenheitsverletzung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls oder für die Feststellungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall oder den Umfang der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen ist. Dabei reicht es nicht ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / L. Obliegenheiten

Rz. 170 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu unterlassen hat. Das VVG kennt aber auch Obliegenheiten, die der Versicherer zu erfüllen hat, z.B. die Pflicht, den Versicherungsnehmer auf Abweichungen im Versicherungsvertrag vom Versicherungsantrag aufmerksam zu machen (§ 5 Abs. 2 VVG). Problematisch und ­Gegens...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Fahrlässig geschaffene Gefahrenlage

Rz. 52 Es genügt zur Annahme der Unfreiwilligkeit auch das Vorliegen sog. bewusster Fahrlässigkeit. Derjenige, welcher sich bewusst Gefahren aussetzt, erleidet somit eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung, wenn er sich diese zwar als möglich vorstellt, aber darauf vertraut, dass sie nicht eintreten wird. Dies gilt auch, wenn er sich bewusst einem hohen Risiko aussetzt, abe...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Aufgabeverbot (§ 86 Abs. 2 VVG)

Rz. 179 Gemäß § 86 Abs. 1 VVG gehen alle Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Versicherungsnehmer muss alles tun, um diesen Anspruch gegen den Schädiger aufrechtzuerhalten, er darf insbesondere nicht auf diesen Anspruch verzichten. Der Versicherungsnehmer muss bei der Durchsetzung der ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 3. Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen

Rz. 160 Die alte Regelung, wonach nicht nur die vorsätzliche, sondern auch die grob fahrlässige Verletzung der Obliegenheiten zur völligen Leistungsfreiheit des Versicherers führte, wurde mit der VVG-Reform aufgegeben. Das sog. Alles-oder-nichts-Prinzip besteht nicht mehr. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit erfolgt eine Leistungskürzung nach dem Grad des Ver...mehr

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§ 18 Transportversicherung / t) Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls (Ziff. 6.20 DTV-VHV 2003/2011)

Rz. 211 Nur die Haftung für vorsätzliches Handeln oder Unterlassen des Versicherungsnehmers ist vom Deckungsumfang der Versicherung ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit i.S.d. § 435 HGB bleibt versichert. Den Vorsatz, der sich neben der Schädigungshandlung auch auf den Schädigungserfolg beziehen muss, hat der Versicherer zu beweisen. Rz. 212 Der Versiche...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Belehrung

Rz. 187 Der Versicherer kann sein Recht auf Kündigung oder Rücktritt gem. § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nur ausüben, "wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Belehrung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat". Fettdruck oder schwarzer Balken ­genügen.[183]mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / E. Anhang: Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung (AERB 87) – Alte Fassung

Rz. 170 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen (AERB 2010) mit dem aktuellen Stand April 2014 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versi...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / h) Bestimmungswidriger Austritt

Rz. 42 Voraussetzung jedes Leitungswasserschadens ist, dass das Wasser bestimmungswidrig aus der betreffenden Anlage oder Einrichtung austritt. Danach muss das Wasser entgegen dem Willen und den Planungen des Versicherungsnehmers oder der berechtigten Personen austreten.[28] Dies ist zweifelsfrei dann der Fall, wenn es zu Undichtigkeiten in der Wasserversorgung kommt oder da...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / i) Abstellen des Kfz

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / b) Quotelung

Rz. 198 Es entspricht dem Grundanliegen von § 28 Abs. 2 S. 2 VVG, dem Einzelfall gerecht zu werden.[198] Die Rechtsprechung wird voraussichtlich zu "greifbaren" Quoten führen, wie sie bereits zu § 254 BGB entwickelt worden sind. Quoten von 10 % und weniger dürften wenig praxistauglich sein, so dass die Kürzungsquoten im Bereich von 20 % bis 80 % anzusiedeln sein ­dürften.[19...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Aufwendungsersatz (§ 83 VVG)

Rz. 286 Wenn der Versicherungsnehmer Aufwendungen nach Weisungen des Versicherers macht, sind diese auch dann zu ersetzen, wenn sie die Versicherungssumme übersteigen (§ 83 Abs. 3 VVG). Entscheidend ist nicht, ob die Maßnahme objektiv geboten war. § 83 Abs. 1 VVG billigt Aufwendungsersatz zu, soweit der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen "den Umständen nach für geboten ha...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Sinn und Zweck einer Büro-Haftpflichtversicherung

Rz. 219 Rechtsanwälte denken in erster Linie an den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung, die sie gegen Vermögensschäden absichern soll. Die Büro-Haftpflichtversicherung, die Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden abdeckt, bleibt da manchmal unbeachtet. Dabei kann sehr schnell eine Person oder eine Sache aus Vergesslichkeit, Leichtsinn oder Unaufm...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (2) Einsteigen

Rz. 32 Das Einsteigen im Sinne der Versicherungsbedingungen setzt voraus, dass der Täter die zum Eintritt in einen Raum eines Gebäudes bestehenden Hindernisse dadurch überwindet, dass er einen nicht bestimmungsgemäßen Zugang zum Versicherungsort gebraucht.[40] Dabei muss der Täter auf einem unüblichen Weg in das Gebäude gelangen. Im Rahmen des Einbruchdiebstahls ersetzt die ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Einbruchdiebstahl

Rz. 80 Definition Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Diebmehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Selbsttötung

Rz. 202 Nach § 161 VVG ist bei einer Versicherung für den Todesfall der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person sich vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Versicherungsvertrags vorsätzlich selbst getötet hat. Der Versicherer hat in diesem Fall – soweit vorhanden – den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 VVG z...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / I. Grundsätzliche Zulässigkeit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder

Rz. 25 Die rechtliche Zulässigkeit von D&O-Versicherungen wurde in der Vergangenheit im Wesentlichen aufgrund zweier Argumente in Frage gestellt: Zum einen wurde auf den durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einhergehenden Verlust der "verhaltenssteuernden Wirkung" verwiesen, zum anderen bisweilen angeführt, dass die gesellschaftsfinanzierte D&O-...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 9 Der Anwalt haftet nicht nur seinem/seinen Mandanten – den Vertragspartnern –, sondern grundsätzlich jedem Dritten, der nicht Mandant oder Vertragspartner ist (siehe unten Rdn 11). Die Haftung des Rechtsanwalts beurteilt sich im Wesentlichen nach den folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstituten, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhältni...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Forderungsübergang

Rz. 297 Steht dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten ein Schadenersatzanspruch zu, geht dieser auf den Versicherer über, soweit er den Kaskoschaden reguliert (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Hinweis Nach A.2.8 AKB ist der Regress des Kaskoversicherers gegen den berechtigten Fahrer allerdings nur bei mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls möglich. Trotz ...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / K. Rechtspflichten des Versicherungsnehmers und Obliegenheiten

Rz. 62 Hinsichtlich der Prämienzahlungspflicht wird auf die Ausführungen oben verwiesen (siehe Rdn 9, 60 f.). Rz. 63 Für die Bestimmung des Repräsentanten wird auf die Ausführungen oben verwiesen (siehe Rdn 23). Die Einstandspflicht für Erklärungsvertreter, insbesondere der Wissenserklärungsvertreter und der Erklärungsgehilfen wird für den Bereich bedeutsam, in denen der Versi...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Ausfuhrkreditversicherung (AVB AKV 04)

Rz. 143 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle an versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetretenen Versicherungsf...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Brand

Rz. 65 Definition Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (A § 2 Ziff. 2 VHB 2010). Die Definition entspricht vollständig derjenigen in der Feuer- und Gebäudeversicherung (§ 1 Nr. 2 AFB bzw. § 3 Nr. 1 VGB). Sie ist unvollkommen, da der zentrale Begriff "Feuer" nicht näher ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / bb) Frost- und sonstige Bruchschäden an Rohren, A § 3 Ziff. 1 VGB 2010

Rz. 60 Versicherungsschutz ist zu gewähren für Schäden an bestimmten Sachen, die durch Frost oder durch Bruch herbeigeführt werden. Die Betonung liegt dabei auf Schäden, die an den Sachen eintreten. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst werden hingegen Folgeschäden derartiger Frost- oder Bruchschäden. Martin [53] nennt als Beispiel für einen nicht vom Versicherungsschutz mitu...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 6. Verschulden des Versicherungsnehmers (Ziff. 3 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 33 ADS 1919)

Rz. 85 Ziff. 3 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 33 ADS 1919 enthält einen subjektiven Risikoausschluss, wonach der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei wird, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.[100] Hieraus folgt keine Schadenverhütungspflicht des Versicherungs...mehr

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§ 18 Transportversicherung / bb) Schadenabwendungs-, Schadenminderungskosten

Rz. 45 Der Versicherungsnehmer ist nach Ziff. 15.2 DTV-Güter 2000/2011 bzw. nach Ziff. 1.5.1.3 ADS Güterversicherung 73/84/94 bei Eintritt des Versicherungsfalls zur Abwendung oder Minderung eines Schadens verpflichtet. Die Kosten der Erfüllung dieser sog. Rettungsobliegenheit kann er nach Ziff. 2.3.1.2.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.5.1.3 ADS Güterversicherung 73/84/94 vom ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 5. Fälligkeit der Versicherungsleistung und Verjährung

Rz. 246 Soweit im Versicherungsvertrag nichts Anderes geregelt ist, richtet sich die Fälligkeit nach § 14 Abs. 1 VVG. Danach sind Geldleistungen des Versicherers fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfanges der Leistung notwendigen Erhebungen. Sind diese abgeschlossen und ist damit die Fälligkeit ausgelöst, ist der Versicherer zur Za...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 182 Der Versicherungsnehmer hat für das Fehlverhalten Dritter bei der Verletzung von Obliegenheiten oder der Herbeiführung des Versicherungsfalls nur in Ausnahmefällen einzustehen.[233] In der Kaskoversicherung wirkt die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer gem. F.3 AKB auch gegenüber allen mitversicherten und sonstigen Personen, die Ansprü...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Vorsatz

Rz. 305 Vorsatz bedeutet das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges.[355] Da der Versicherer grundsätzlich die Anspruchsvoraussetzungen für Verwirkungsgründe beweisen muss, trägt er auch die Beweislast für den Vorsatz des Versicherungsnehmers. Im Bereich der Feuerversicherung kann der Versicherer zwar zum Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung der Brandursache auf di...mehr

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§ 18 Transportversicherung / aa) Allgemeines/Leistungsfreiheit

Rz. 242 Nach Ziff. 7.3 DTV-VHV 2003/2011 ist der Versicherer leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer oder einer seiner Repräsentanten die in Ziff. 7 DTV-VHV 2003/2011 genannten oder sonstige vertraglich vereinbarte Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, es sei denn, die Verletzung war weder für den Eintritt des Versicherungsfalls oder die Feststell...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Allgemeines

Rz. 149 Die Einzelheiten hierzu regeln §§ 13 und 18 AERB 87 (B §§ 8 Nr. 2 AERB 2008, 2010). Die dortigen Ausführungen decken sich weit gehend mit denen über Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall in anderen Sparten der Sachversicherung. Wegen der nachfolgenden Obliegenheiten wird auf die Ausführungen zur Feuerversicherung (siehe § 5 Rdn 276 ff.) verwiesen:mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Spätschadenrisiko

Rz. 118 Beim Schadensfall im Bereich der Arzthaftung kann zwischen dem (angeblichen) Behandlungsfehler und der Erkennbarkeit des Schadens bzw. der Geltendmachung von Ansprüchen ein jahrelanger Zeitraum liegen. Das zeitliche Auseinanderfallen von Behandlungsmaßnahme und Erkennbarkeit des Schadens bzw. Anspruchsanmeldung wird dann wichtig, wenn nicht für den gesamten Zeitraum ...mehr