Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 3 Hausratversicherung / D. Muster: Klage gegen den Hausratversicherer

Rz. 282 Muster 3.1: Klage gegen den Hausratversicherer An das Landgericht – Zivilkammer – Gerichtsstraße 10 99099 X-Stadt Klage des _________________________ wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen die Sachversicherung AG, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, geschäftsansässig, – Beklagte – wegen Ersatz eines Haus...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 5. Rettungskosten

Rz. 270 Ist es nicht zu einem Zusammenstoß mit dem Wild gekommen, weil der Fahrer ausgewichen ist, liegt kein Wildschaden im Sinne von A.2.2.1.4 AKB 2008 vor. Der Versicherungsnehmer kann bei Schäden infolge eines Ausweichmanövers aber einen Anspruch auf Rettungskostenersatz gem. §§ 90, 83 VVG haben. Durch § 90 VVG ist die "Vorerstreckungstheorie" für den Bereich der Sachver...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Personen- und Sachschäden aufgrund von Sachmängeln infolge des Fehlens von vereinbarten Eigenschaften (Ziff. 4.1 des Modells)

Rz. 68 Der Hintergrund der Ziff. 4.1 ist in der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung für Mangelfolgeschäden aus der ehemaligen "Zusicherung von Eigenschaften" nach § 463 BGB a.F. zu sehen.[167] Mit der Streichung des § 463 BGB a.F. ist der Sinn des Deckungsbausteins 4.1 durchaus fragwürdig. Mit guten Gründen lässt sich die These vertreten, dass...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / cc) Recht des Versicherers zur Vertragsanpassung

Rz. 454 Soweit der Versicherer den Versicherungsvertrag im Falle der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen hätte, steht dem Versicherer (außer bei Vorsatz des Versicherungsnehmers) weder ein Rücktrittsrecht noch ein Kündigungsrecht zu. Der ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / h) Verletzungsfolgen

Rz. 462 Bei den Obliegenheiten des § 17 Abs. 3, 5 ARB sowie § 17 Abs. 8 ARB 2008 (neuere Fassung, vgl. Rdn 461) handelt es sich um Obliegenheiten, die nach dem Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen sind. Auch bei diesen Obliegenheiten ist die Aufhebung des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" durch die Reform des VVG mit Wirkung vom 1.1.2008 für Neuverträge und Wirkung zum 1.1...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Warenkreditversicherung (AVB WKV 04)

Rz. 144 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle von versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherung...mehr

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§ 21 Bauleistungsversicherung / P. Muster: Klageschrift Bauleistungsversicherung

Rz. 77 Muster 21.1: Klageschrift Bauleistungsversicherung Muster 21.1: Klageschrift Bauleistungsversicherung An das Landgericht _________________________ Kammer für Handelssachen Klage des Bauunternehmers _________________________ wohnhaft in _________________________ vertreten durch die Rechtsanwälte _________________________ – Kläger – gegen die _________________________-Versicheru...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / H. Checkliste: Lebensversicherung

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§ 17 Krankenversicherung / b) Unvorhergesehen eingetretener Versicherungsfall

Rz. 792 Voraussetzung für die Leistungspflicht ist die im Ausland notwendige Heilbehandlung der auf der Reise im Ausland unvorhergesehen eingetretenen Krankheit und Unfallfolgen. Eine Erkrankung ist dann unvorhergesehen eingetreten, wenn der Versicherungsnehmer ihren Eintritt während der Auslandsreise nicht vorhergesehen hat und ihn ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auch...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) § 14 VVG

Rz. 231 Nach § 14 VVG ist die Leistung aus einer Lebensversicherung mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen fällig.[304] Notwendige Erhebungen umfassen die Beschaffung der Unterlagen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer braucht, um den Eintritt des Versicherungsfalls fes...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Gesamtschuldner und Versicherer

Rz. 174 Der Tatsache, dass die Patienten in Arzthaftungsstreitigkeiten häufig mehrere Parteien in Anspruch nehmen und verklagen, entspricht die ebenfalls nicht bestreitbare Tatsache, dass die ­Gerichte auch mehrere Beklagte gesamtschuldnerisch verurteilen. So kommt insbesondere in geburtshilflichen Fällen in Betracht, dass zum einen die Geburtsklinik, zum anderen der Belegar...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle (§ 5 Abs. 1 b MB/KK, § 201 VVG)

Rz. 512 Die Leistungspflicht des Versicherers ist gem. § 5 Abs. 1 b MB/KK bei auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfällen einschließlich deren Folgen ausgeschlossen. Vorsatz ist die bewusste und gewollte Herbeiführung einer Krankheit oder eines Unfalls. Der Vorsatz muss sich auf die Krankheit bzw. den Unfall beziehen; liegt er vor, sind auch die Behandlungsfolgen der Kran...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Risikoausschluss nach § 3 Abs. 5 ARB bzw. Nr. 3.2.21 ARB 2012 – Vorsatztaten

Rz. 235 Nach § 81 VVG ist in der Schadensversicherung der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung (teilweise) frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Dieser gesetzliche Risikoausschluss wurde zugunsten der Versicherungsnehmer in § 4 Abs. 2 a ARB 75 dahin modifiziert, dass vom Versicherungsschutz...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / III. Andere Obliegenheiten

Rz. 187 Schon nach dem Gesetz treffen die Versicherungsnehmerin weitgehende Pflichten. So hat die Versicherungsnehmerin innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die ihre Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten (§ 104 Abs. 1 S. 1 VVG). Macht der Dritte seinen Anspruch gegenüber der Versicherungsnehmerin geltend, ist diese zur Anzeige innerhal...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / b) Leistungsfreiheit

Rz. 69 Nach § 26 Abs. 1 VVG besteht bei der gewollten Gefahrerhöhung Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn der Versicherungsfall nach vorsätzlicher Vornahme oder Gestattung der Gefahrerhöhung gem. § 23 Abs. 1 VVG eintritt. Vorsatz hat dabei der Versicherer zu beweisen. Bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung kann der Versicherer gem. § 26 Abs. 1 VVG bei Eintritt des Versiche...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 4. Vertragsanpassung durch den Versicherer

Rz. 461 Nach § 19 Abs. 4 VVG ist das Rücktrittsrecht des Versicherers (wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht) und sein Kündigungsrecht (bei einfacher Fahrlässigkeit) nach § 19 Abs. 3 S. 2 VVG ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätte. In diesen Fällen kann eine Vertragsanpassu...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / D. Übergangsrecht im Bereich der privaten Krankenversicherung nach EGVVG

Rz. 198 Nach Art. 1 Abs. 1 EGVVG gilt das neue Recht uneingeschränkt für alle Versicherungsverträge, die ab dem 1.1.2008 geschlossen worden sind (sog. Neuverträge). Verträge, die vor dem 1.1.2008 zustande gekommen sind (Altverträge) unterliegen dem neuen Recht erst ab dem 1.1.2009. Rz. 199 Gemäß Art. 12 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 VVG-Reformgesetz trat gleichzeitig mit Inkrafttreten de...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Rettungsaufwendungen

Rz. 138 Der Versicherungsnehmer ist nicht dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein unter Versicherungsschutz fallender Schaden gar nicht erst eintritt. Wendet der Versicherungsnehmer dennoch einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall ab oder mindert er ihn, eröffnet ihm § 90 VVG die Möglichkeit des Kostenersatzes. Der in § 83 VVG geregelte Kostenersatz für Aufwen...mehr

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§ 23 Umwelthaftpflicht-Vers... / D. Anhang: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflicht-Modell) – Stand September 2009

Rz. 80 Hinweis Die folgenden Bedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen B...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / III. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR 01/2017)

Rz. 876 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Würzburger Versicherungs-AG. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreisekrankenversicherung (AVB-AR) Präambel Wir bieten Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere bedingungsgemäße Ereignisse für die im Versicherungsschein benannte(n) Person(en). Wir gewähren bei einem im Ausland eintretenden Versicheru...mehr

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§ 25 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Versicherungsumfang, Punkt 1

Rz. 5 Hinweis Beachten Sie bitte die Modalitäten, unter denen der Versicherungsschutz über eine Kreditkarte zustande kommt. Sehen die Bedingungen vor, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn der Reisepreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, so ist damit der gesamte Reisepreis gemeint. Eine Teilzahlung ist nicht ausreichend.[5] Punkt 1.1 ABRV legt den Umfang der vom Versich...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / Literaturtipps

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Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 61 Öffentlich... / 2.2 Sitzungspolizei

Rz. 28 Die sitzungspolizeilichen Maßnahmen obliegen dem Vorsitzenden (§ 176 GVG). Hierzu rechnen alle Befugnisse und Maßnahmen, die erforderlich sind, um den ungestörten Verlauf der Sitzung zu sichern. Dazu gehören der störungsfreie äußere Ablauf der Verhandlung, ferner die ungehinderte Entscheidungsfindung samt allen darauf gerichteten Beiträgen und Interaktionen der Verfah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 101 Ausschl... / 2.1.1 Vorsätzliche Tötung

Rz. 6 Nur eine vorsätzliche Tötung führt zum Leistungsausschluss. Die Vorgängerregelung, die noch absichtliche Tötung vorsah, ist zu Recht abgeändert worden, da in diesen Fällen der innerer Zusammenhang zu einer beruflichen Beschäftigung regelmäßig fehlt und deshalb schon kein Versicherungsfall vorliegt (BSGE 30 S. 270, 281; BSGE 58 S. 76, 77). Mit Vorsatz ist der strafrecht...mehr

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§ 3 Arbeitsunfall/Arbeitswe... / G. Grobe Fahrlässigkeit und Aufwendungsersatz der gesetzlichen Unfallversicherung

Rz. 33 Die unter Rdn 21 ff. dargestellten Grundsätze geltend nur für leicht fahrlässig herbeigeführte Unfälle. In Fällen grober Fahrlässigkeit gilt § 110 SGB VII . Dieser ordnet dann an, dass Personen, die den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung haften. Praxi...mehr

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§ 14 Anhang / H. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1988)

Rz. 44 § 1 Der Versicherungsfall I. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Die Leistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind. II. Der Versicherungsschutz umfaßt ...mehr

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§ 14 Anhang / G. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 1994)

Rz. 43 VdS-Musterbedingungen[5] § 1 Der Versicherungsfall I. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Die Leistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind. II. Der Ver...mehr

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§ 14 Anhang / E. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2008)

Rz. 41 Musterbedingungen des GDV (Stand: September 2007)[3] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 14 Anhang / D. Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010)

Rz. 40 Musterbedingungen des GDV (Stand: Oktober 2010)[2] Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsumfangmehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / cc) Einfache oder grobe Fahrlässigkeit

Rz. 264 Für alle Gebrauchtwagenkaufverträge, also auch für den Verbrauchsgüterkauf (§ 475 Abs. 3 BGB), besteht die Möglichkeit, durch Vertrag oder AGB die Haftung für die einfache und mittlere Fahrlässigkeit bei Sach- und Rechtsmängeln (nicht für Körperverletzungen) auszuschließen (§ 309 Nr. 7 BGB). Rz. 265 Die Abgrenzung zwischen grober und mittlerer Fahrlässigkeit gewinnt a...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / b) Fahrlässigkeit

Rz. 246 Ob der Verkäufer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, beurteilt sich nach einem objektiv-abstrakten und typisierenden Sorgfaltsmaßstab.[626] Damit ist die Sorgfalt gemeint, die nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises zur Zeit des zu beurteilenden Verhaltens zu beachten ist.[627] Somit ist ...mehr

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§ 3 Lieferung / 2. Umfang der Haftung

Rz. 27 In Abschn. IV. Nr. 2 S. 3 und Nr. 3 S. 2 NWVB wird die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit auf 5 Prozent des Kaufpreises für Verzugsschäden und 25 Prozent des Kaufpreises für Schadensersatz statt der Leistung beschränkt. Abschn. IV. Nr. 3 S. 4 erstreckt die Haftungsbeschränkung auf die zufällige Unmöglichkeit. Ist der Käufer eine juristische Person des ö...mehr

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Neuwagen-Verkaufsbedingunge... / IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei ...mehr

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Gebrauchtwagen-Verkaufsbedi... / III. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. 2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugan...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / 3. Fehlende Kenntnis, unverschuldete Unkenntnis

Rz. 44 Die Mängelhaftung des Verkäufers aus öffentlichen Äußerungen entfällt, wenn er die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, also seine Unkenntnis auch nicht auf Fahrlässigkeit beruht (vgl. § 122 Abs. 2 BGB). Es genügt einfache Fahrlässigkeit; eine Beschränkung auf grob fahrlässige Unkenntnis ist bewusst unterblieben.[92] Der Verkäufer soll von falschen Werb...mehr

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§ 10 Kaufvertrag / II. Lieferfristen

Rz. 14 Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als unverbindlich ge­kennzeichnet wurden. Gemäß den GWVB (vgl. Teil 4 Anhang) Punkt III.1. beginnen vereinbarte Lieferfristen ""mit Vertragsabschluss"". Obwohl dieser erst mit der Annahmeerklärung durch den Händler oder der Lieferung des Fahrzeugs zustande kommt, sind ­verbindliche Lieferfristen schon ab dem ...mehr

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§ 13 Sachmängelhaftungsauss... / 2. Haftungsausschluss für fahrlässige Pflichtverletzungen

Rz. 50 Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit kann trotz § 433 Abs. 1 S. 2 BGB und § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen werden.[128] Eine Ausnahme gilt nur für die Verletzung von Kardinalpflichten (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB),[129] wie beim Verkauf unsicherer gebrauchter Reifen durch einen Fachhändler.[130] Außerdem muss das Transparenzgebot gewahrt sein (§ 307 BGB). Daran feh...mehr

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§ 13 Sachmängelhaftungsauss... / b) Arglist

Rz. 14 Arglist geht weiter als Vorsatz (vgl. § 11 Rdn 240), setzt zumindest Eventualvorsatz voraus,[33] jedoch keinen Betrug i.S.d. § 263 StGB.[34] Verlangt wird nicht nur ein bewusster und gewollter Pflichtverstoß, sondern auch die Gewissheit, beim Käufer einen Irrtum über die Beschaffenheit der Kaufsache hervorzurufen oder zu unterhalten.[35] Eine Bereicherungs- oder Schäd...mehr

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§ 8 Haftung des Verkäufers / A. Allgemeine Haftung

Rz. 1 Abschn. VIII. NWVB regelt die Haftung des Verkäufers für sämtliche Schäden des Käufers. Die Klausel gilt für alle im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehenden Haftungsgründe, insbesondere der Verletzung kaufvertraglicher Haupt- und Nebenpflichten wie auch für Gewährleistungsfälle und der Haftung aus unerlaubter Handlung. Eine Ausnahme bildet die Haftung wegen Lieferve...mehr

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§ 10 Kaufvertrag / B. Vertragsschluss

Rz. 5 Der Kaufvertrag (§ 433 BGB) kommt zustande durch Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB) und bedarf keiner Schriftform. Es ist jedoch zu Nachweiszwecken zu empfehlen, und ständige Praxis, dass Pkw-Kaufverträge schriftlich geschlossen werden. Bei Benutzung von Formularverträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen ist deren wirksame Einbeziehung besonders zu prüfen (vgl. §...mehr

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§ 4 Abnahme / A. Probefahrt

Rz. 1 Der Käufer hat vor Abnahme des Fahrzeugs ein Prüfrecht. Er kann innerhalb der 14 Tage, in denen er nach Abschn. V. Nr. 1 NWVB zur Abnahme verpflichtet ist, davon Gebrauch machen. Gutachterkosten hat der Käufer selbst zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rz. 2 Diese Untersuchungsbefugnis des Neuwagens ist seit jeher im Neuwagenhandel üblich, auch wenn sie n...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / bb) Pflichten des Privatverkäufers

Rz. 260 Für den Privatverkäufer besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Untersuchung vor dem Verkauf. Sie wird weder erwartet noch ist sie üblich.[668] Als Laien ist dem Verbraucher eine geringere im Verkehr erforderliche Sorgfalt zuzugestehen. Rz. 261 Eine Aufklärungspflicht besteht für Umstände, die erkennbar für den Kaufabschluss ursächlich oder maßgeblich sind (vgl. Rdn 2...mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / f) Verzugsschaden

Rz. 236 Gerät der Verkäufer nach der Lieferungsaufforderung des Käufers in Verzug, kann der Käufer den Verzugsschaden (§ 286 BGB) beanspruchen, sofern er das verspätet gelieferte Fahrzeug annimmt. Für Gebrauchtfahrzeuge sehen die GWVB unter III. 2. eine Beschränkung des Verzugsschadens des Käufers auf 5 % des vereinbarten Kaufpreises bei leichter Fahrlässigkeit vor.mehr

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§ 16 Gutgläubiger Erwerb vo... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Wer ein Gebrauchtfahrzeug erwirbt, welches dem Veräußerer nicht gehört, erwirbt dennoch das Eigentum daran, es sei denn:mehr

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§ 11 Sachmängelhaftung / 2. Vertretenmüssen

Rz. 237 Abgesehen davon, dass je nach Schadensersatzart Anspruchsvoraussetzungen hinzutreten oder wegfallen, decken diese sich mit denen des Rücktritts und der Minderung, so dass darauf verwiesen werden kann (siehe Rdn 135 ff.). Zusätzliche Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat, was gesetzlich vermutet wird (§ 280 ...mehr

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§ 4 Abnahme / I. Annahmeverzug

Rz. 12 Der Käufer kommt in Annahmeverzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nach Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht abnimmt, weil damit die Voraussetzungen des § 293 BGB erfüllt sind. Der Verkäufer wird infolge des Verzugs nicht von seiner Leistungspflicht frei, er haftet während dieser Zeitspanne jedoch gem. § 300 Abs. 1 BGB nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. De...mehr

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§ 16 Gutgläubiger Erwerb vo... / D. Rechtsfolgen

Rz. 13 Der Käufer eines abhanden gekommenen Fahrzeugs ist dem Eigentümer zur Herausgabe verpflichtet (§ 985 BGB), bei Unmöglichkeit haftet er auf Schadensersatz nach den §§ 990 Abs. 1, 989 BGB,[34] ohne vom Eigentümer die Erstattung des Kaufpreises verlangen zu können. Ein Mitverschulden (§ 254 BGB) des Eigentümers kommt z.B. in Betracht, wenn er vor der Scheckeinlösung den ...mehr

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§ 12 Rechtsprechung zur Mängelhaftung

Rz. 1 Die folgende alphabetische geordnete Übersicht knüpft an Eigenschaften und Begriffe an, aus denen typischerweise Sachmängelansprüche hergeleitet werden und zeigt hierzu Rechtsprechungsbeispiele auf.[1] Rz. 2 ▓ Abgasnormen Ist als Beschaffenheit die Abgasnorm "Euro 3" i.S.d. steuerlichen Einordnung vereinbart, liegt ein Sachmangel vor, wenn der Pkw nur "Euro 2" eingestuft...mehr

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§ 13 Sachmängelhaftungsauss... / I. Positive Kenntnis

Rz. 2 Die Kenntnis des Mangels führt gem. § 442 Abs. 1 S. 1 BGB ausnahmslos zum Verlust der Rechte bezüglich dieses Mangels, also auch dann, wenn der Verkäufer eine arglistige Täuschung versucht hat[3] oder eine Eigenschaft zusichert, von welcher der Käufer positiv weiß, dass diese nicht vorliegt (z.B. Steuerbefreiung).[4] Von einer positiven Kenntnis kann noch nicht gesproc...mehr