Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtkosten

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 8. Höhe der Schulungskosten – Verhältnismäßigkeit

Rz. 633 Genügt die Schulungsveranstaltung den Anforderungen des § 37 Abs. 6 BetrVG, hat der Arbeitgeber anders als bei Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 7 BetrVG neben der Fortzahlung des Arbeitsentgeltes auch die dem Betriebsratsmitglied entstehenden Schulungskosten gem. § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen. Die Kosten müssen auch der Höhe nach erforderlich sein. Insoweit gilt...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / II. Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rz. 360 Früher stand nach § 11a ArbGG neben der Möglichkeit der PKH eine Beiordnung des Anwalts, wenn die Partei außerstande war, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Unterhaltes die Kosten des Prozesses zu bestreiten, und die nicht durch ein Mitglied oder einen Angestellten einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern vertreten werden...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 35. Betriebsveranstaltungen

Rz. 525 Bei Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ist wie folgt zu unterscheiden: Sie gehören als Leistungen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn, wenn es sich um herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltungen und um bei diesen Veranstaltungen übliche Zuwendungen handelt (vgl. § 19 Abs. 1 ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Fortzahlung der Vergütung

Rz. 530 Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes nach dem Lohnausfallprinzip (vgl. Rdn 580 ff.). Das Gesetz geht davon aus, dass auch freigestellte Betriebsratsmitglieder die Betriebsratsarbeit innerhalb ihrer individuellen Arbeitszeit durchführen. Anspruch auf Gutschrift in einem Mehrarbeitszeitkonto besteht nur, wenn das freigestell...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 31. Betriebliche Übung

Rz. 451 Unter Betrieblicher Übung versteht man die regelmäßige (mindestens dreimalige) und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen eines Arbeitgebers über einen bestimmten Zeitraum hinweg, aus der die Arbeitnehmer entnehmen können, dass ihnen die entsprechenden Leistungen auch künftig, und zwar auf Dauer, gewährt werden sollen (so die ganz h.M. der Lit., vgl. ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Wahl durch das Gremium

Rz. 535 Über die Freistellung entscheidet gem. § 38 Abs. 2 BetrVG das Betriebsratsgremium in geheimer Wahl. Vor der Wahl hat eine Beratung mit dem Arbeitgeber stattzufinden, der die Gelegenheit erhalten soll, etwaige Bedenken gegen die Freistellung bestimmter Betriebsratsmitglieder geltend zu machen. Die Beratung hat mit dem gesamten Betriebsratsgremium zu erfolgen, nicht nu...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Regelmäßige Arbeitsstätte

Rz. 600 Erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 S. 1 EStG) ist jede ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ist damit durch zwei Voraussetzungen gekennzeichnet:mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / C. Ausschluss der Kostenerstattung im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs

Rz. 7 Im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis oder auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes (§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG). Wegen dieser Ausnahmeregelung fordert S. 2 der Vorschrift, dass vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung auf den...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder

Rz. 133 Wahlvorstandsmitglieder können ihr Amt niederlegen. Einen Rücktritt des Gremiums wie beim Betriebsrat durch Beschluss mit absoluter Mehrheit gibt es dagegen nicht. Sobald der Wahlvorstand eingesetzt ist, genießen seine Mitglieder Kündigungsschutz nach § 103 Abs. 1 und Abs. 3 BetrVG . Das bedeutet, dass sie nur mit Zustimmung des Betriebsrates – soweit dieser noch im A...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / III. Muster: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit und Individualvereinbarung Homeoffice

Rz. 7 Muster 81.1: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit Muster 81.1: Betriebsvereinbarung "Mobile Arbeit" Zwischen der _________________________ Gesellschaft – nachfolgend Arbeitgeber genannt – und dem Betriebsrat [des Betriebes] _________________________ – nachfolgend Betriebsrat genannt – wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeit (im Folgenden: Mobile Arb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff der Kosten und Auslagen

Rz. 4 [Autor/Stand] § 464a StPO Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen (1) Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. Zu den Kosten eines Antrags auf Wiederaufnahme des durch ein rechtskräftiges ...mehr

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§ 12 Erstattung von Vorstellungskosten

Rz. 1 Sowohl abgelehnte als auch eingestellte Bewerber haben grds. Anspruch auf Erstattung der ihnen entstandenen erforderlichen Vorstellungskosten, wenn sie vom Arbeitgeber zur persönlichen Vorstellung aufgefordert bzw. eingeladen worden sind (so BAG v. 29.6.1988, NZA 1989, 468). Dies gilt auch dann, wenn nicht der Arbeitgeber, sondern ein von ihm beauftragter Personalberat...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VI. Zusammensetzung von Arbeitsentgelt und -vergütung

Rz. 309 Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stehen sich die in § 611a Abs. 1 BGB kraft Gesetzes ausdrücklich festgelegten Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien ggü., nämlich die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers einerseits und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers andererseits. Die Arbeitsvergütung ist der Ober- bzw. Sammelbegriff für die verschiedensten Ausge...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / IV. Streitwertkatalog

Rz. 50 Zur Vereinheitlichung der Streitwerte haben sich Präsidenten und Präsidentinnen der LAG im Mai 2013 auf einen bundeseinheitlichen Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit geeinigt. Bei der ersten Fassung war die Anwaltschaft nicht involviert, welches zu erheblicher Kritik geführt hat (siehe Selzer, FA 2014, 258 ff.). Nunmehr wurde der Streitwertkatalog für die...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Aufwendungsersatz

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufwendungsersatz, ist die Erfüllung dieses Anspruchs durch die Gesellschaft bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter keine verdeckte Gewinnausschüttung.[1] Ist bei einem beherrschenden Gesellschafter durch einen steuerlich anzuerkennenden Geschäftsführervertrag eindeutig festgelegt, dass er seine Dienste auf schuldrechtlicher Basis...mehr

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Kündigung / 11.9 Schadensersatz

Wird vom Arbeitgeber unberechtigterweise eine fristlose Kündigung ausgesprochen, so kann sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen. Der Arbeitnehmer wird in Fällen, in denen er die Kündigung für unberechtigt hält, Klage erheben. Im Prozess wird sich dann ergeben, ob die Kündigung unberechtigt war. Folge einer unberechtigten Kündigung ist, dass nun dem Arbeitgeber ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.2.1 Betriebsveranstaltungen

Rz. 319 Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Jubiläumsfeier) ist im Regelfall im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt. Soweit eine solche im Interesse des Arbeitgebers ausgeführte Veranstaltung vorliegt, fehlt es an einem Zuwendungswillen zugunsten des Personals. In diesem Fall liegt eine Leistung für die privaten Bereich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Umfang der Entschädigung

Rz. 9 Entschädigt werden nur die im JVEG aufgeführten Aufwendungen oder Leistungen in der dort genannten Höhe. Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer erhalten genauso wie Zeugen und Dritte bei Vorliegen der Voraussetzungen gleichermaßen eine Entschädigung nach §§ 5-7 JVEG, also für Fahrtkosten, Aufwand und sonstige Aufwendungen, insbesondere Kopien. Rz. 10 Banken oder Kr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Antragstellung

Rz. 125 Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle in seinem Ansässigkeitsstaat beim BZSt, als der für das Vergütungsverfahren ausschließlich zuständigen Stelle[1], den Vergütungsantrag stellen. Der Antragsteller hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdat...mehr

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Business-Intelligence-gestü... / 6.4 Weitere Nutzungsmöglichkeiten und zu überwindende Hindernisse

Nutzen die Unternehmen verstärkt Kollaborationstools sowie stationäre und mobile Geräte für die Planung, Organisation und Durchführung von Besprechungen und Meetings für die Steuerung im Unternehmen, schließt sich der Kreis der digitalen Nutzung von Informationen komplett. Druck- und Fahrtkosten können gespart werden, da die Informationen digital und ortsunabhängig verfügbar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.2.2 Aufwand für eine Berufsausbildung

Rz. 17 Unter dem Begriff der Berufsausbildung ist die ernstliche Vorbereitung auf einen künftigen Beruf bzw. das Erreichen beruflicher Ziele zu verstehen. Der Begriff entspricht der Definition in § 32 Abs. 4 EStG (§ 32 EStG Rz. 60 m. w. N.).[1] § 33a EStG enthält eine Erweiterung dahingehend, dass nicht nur Aufwendungen für typische Unterhaltsleistungen steuerlich abzugsfähi...mehr

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§ 6 Auslagen / III. Fahrtkosten/Reisekosten

Rz. 14 Die Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs können für jeden gefahrenen Kilometer mit 0,42 EUR geltend gemacht werden, Nr. 7003 VV RVG. Reist der Rechtsanwalt mit anderen Verkehrsmitteln, so kann er diese Kosten in voller Höhe abrechnen, soweit sie angemessen sind, Nr. 7004 VV RVG. Gilt für die gebührenrechtliche Angelegenheit noch d...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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§ 6 Auslagen / 3. Beiordnung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts

Rz. 34 Wird der Rechtsanwalt entsprechend § 121 Abs. 3 ZPO bzw. § 78 Abs. 3 FamFG "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet, hat dies zur Folge, dass dem Anwalt Reisekosten nur soweit zu erstatten sind, als diese einem Rechtsanwalt entstanden wären, dessen Sitz innerhalb des Gerichtsbezirks am weitesten vom jeweiligen...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Gesamte Vergütung

Rz. 54 § 60 RVG ist auf die gesamte Vergütung nach RVG anwendbar somit nicht nur für die Gebühren, sondern vielmehr auch für die Auslagen, wie z.B. die Reisekosten, vgl. dazu auch die Legaldefinition des Begriffs Vergütung in § 1 Abs. 1 RVG (Gebühren und Auslagen). Wird daher für eine gebührenrechtliche Angelegenheit die bis zum 31.12.2020 geltende Gebührentabelle angewendet...mehr

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§ 6 Auslagen / 4. Beiordnung mit Beschränkung auf die Kosten eines Verkehrsanwalts

Rz. 37 Nicht selten erfolgt eine VKH-Beiordnung mit der Beschränkung auf die Kosten eines Verkehrsanwalts. Dies hat zur Folge, dass in diesem Fall die fiktiven Kosten eines Verkehrsanwalts ermittelt und den tatsächlich entstandenen Reisekosten gegenübergestellt werden müssen.[10] Rz. 38 Sind die tatsächlichen Reisekosten niedriger als die Vergütung für einen Verkehrsanwalt, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / e) Reisekosten/Warte- und Reisezeiten

Rz. 252 Der Auslagenersatz für Geschäftsreisen des Anwalts ist in den Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG geregelt. Will der Rechtsanwalt höhere Reisekosten mit dem Mandanten abrechnen, z.B. eine höhere Kilometerpauschale als 0,42 EUR pro gefahrenen Kilometer oder eine höhere Abwesenheitspauschale, bietet sich der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an. Das gleiche gilt, wenn – auc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 4.1 Ehrenamt als Auftragsverhältnis

Die ehrenamtliche Tätigkeit als "unbesoldetes Amt" ist in erster Linie durch das Fehlen der zivilrechtlichen Vereinbarung eines Austauschverhältnisses von "Arbeit (bzw. Arbeitserfolg) gegen Geld" gekennzeichnet, wie es für Arbeitnehmer, freiberuflich Tätige oder Werkunternehmer prägend ist. Das Fehlen einer Vergütung für die erbrachte Arbeit korrespondiert mit der Möglichkei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entsorgungsbetriebe / 2.7 Reise- und Umzugskosten (§ 23 Abs. 3.1 TVöD-E)

Im Rahmen der Tarifrunde 2008 wurde durch die Änderungsvereinbarung Nr. 1 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Entsorgung (TVöD-E) vom 31.3.2008 mit Wirkung zum 1.7.2008 der neue § 23 Abs. 3.1 TVöD-E betreffend die Reise- und Umzugskosten eingefügt. Er dient zum einen der Klarstellung, dass Arbeitgeber eigene Regelungen für die Erstattung vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 55 Art und ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Neuregelung des § 55 dient dem Zweck, hinsichtlich Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe mehr Flexibilität zu schaffen, damit diese besser auf die Bedürfnisse des landwirtschaftlichen Betriebes oder Haushalts zugeschnitten werden können. Dabei sind sowohl die betrieblichen Verhältnisse (Erforderlichkeit) als auch die Kosten zu berücksichtigen (Wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug

Kilometerpauschale geltend machen Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die tatsächlichen Kfz-Kosten zu belegen, kann für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen privaten Pkw die Kilometerpauschale ansetzen. Das sind pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 EUR.[1] Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen. Praxis-Beispiel Kilometerpauschale...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Fahrtkosten

Rz. 8 Nach Abs. 2 Nr. 2 sind die Aufwendungen für die Benutzung anderer Verkehrsmittel als des eigenen Kraftfahrzeuges in voller Höhe zu ersetzen (vgl. § 670 BGB). Dies bezieht sich auf Taxi-, Bahn-, Flugzeug- oder Fährkosten usw. Dabei ist die Benutzung eines bestimmten, kostengünstigen Verkehrsmittels oder einer bestimmten Klasse regelmäßig als "angemessen" im Sinne dieser...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 13. Erhöhung der Reisekosten

Rz. 24 Die Reisekosten (vgl. Rz. 19) wurden wie folgt angehoben:mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7.1 Vorsteuerabzug aus Reisekosten

Der Unternehmer kann grundsätzlich die Umsatzsteuer auf die Reisekosten als Vorsteuer abziehen, die ihm für Leistungen aus Anlass einer Geschäftsreise entstanden sind. Entscheidend ist, dass die generellen umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für (Kleinbetrags-) Rechnungen erfüllt sind. Abzugsfähig sind Vorsteuerbeträge aus Fahrtkosten des Unternehmers und des Personals, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 9. Auslagen und Umsatzsteuer

Rz. 19 Für das Vorverfahren können Sie natürlich auch Auslagen und die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Sie richten sich nach dem Teil 7 des VV RVG. Hier einen kurzen Überblick über die erstattungsfähigen Auslagen: Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten, z. B. für Kopien und Ausdrucke aus Behörden- und Gerichtsakten (VV RVG 7000)mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 11 Ehrenamtlicher Richter

Rz. 9 Nach Einführung des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern werden die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter insbesondere im berufsgerichtlichen Verfahren sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschä...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 Reisekosten: Angaben kontrollieren

Reisekosten sind alle Aufwendungen, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit – außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte – unmittelbar entstehen. Zu den Reisekosten gehören insbesondere Fahrtkosten (auch für Zwischenheimfahrten), Mehraufwendungen für Verpflegung mit Pauschalbeträgen, Übernachtungskosten am Reiseziel und während der Reise sowie Reiseneben...mehr

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Trennungsgeld / 10.2 Anrechnung ersparter Fahrtkosten

Auf die Fahrtkosten zwischen Wohnung und neuer Dienststätte werden zum Vorteilsausgleich die bisher für die Strecke zwischen Wohnung und der bisherigen Dienststätte entstandenen Fahrtkosten angerechnet. Es werden pauschal 0,08 EUR je Entfernungskilometer und Arbeitstag gekürzt, sofern die Entfernung zur bisherigen Dienststätte mindestens 5 km betrug. Es ist ohne Interesse, w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.3.1.4 Fahrtkosten bei Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Soll der Arbeitnehmer aufgrund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung. Eine steuerfreie Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber ist nicht möglich. Ein weiträumig...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1 Fahrtkosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG)

Für die Fahrtkosten anlässlich von Auswärtstätigkeiten gilt die Entfernungspauschale nicht, somit sind diese in tatsächlicher Höhe vom Arbeitgeber steuerfrei erstattungsfähig. Als Reisekosten können die Aufwendungen für folgende Fahrten berücksichtigt werden (H 9.5 "Allgemeines" LStH): Fahrten zwischen Wohnung oder erster Tätigkeitsstätte und auswärtiger Tätigkeitsstätte oder ...mehr

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Trennungsgeld / 10.1 Erstattung von Fahrtkosten

Beschäftigte, die täglich zum Wohnort zurückkehren oder denen dies zuzumuten ist, erhalten nach § 6 TGV die Fahrauslagen wie bei Dienstreisen erstattet, auch diejenigen am Dienst- und Wohnort. Dies bedeutet Fahrtkostenerstattung bei Benutzung regelmäßig verkehrender oder sonstiger Beförderungsmittel, einschließlich Flugzeugen, Taxen und Mietwagen sowie Erstattung von Zuschläg...mehr

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Reisekosten / 2.1 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. Im Bereich des Bundes wie im kommunalen Bereich in der Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach Inkrafttreten des TVöD bei der Anwendung...mehr

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Trennungsgeld / 7 Trennungsgeldansprüche beim auswärtigen Verbleiben gem. § 3 TGV

Ein Beschäftigter, der nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und dem diese Rückkehr auch nicht zumutbar ist (weil bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel länger als 12 Stunden abwesend oder die Reisezeit Wohnung/Dienststätte – und zurück – länger als 3 Stunden dauert), erhält nach § 3 TGV zur Abgeltung von Verpflegungs- und Unterkunftskosten folgende Vergütu...mehr

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Trennungsgeld / 2 Trennungsgeldrechtliche Bestimmungen Bund/Kommune

Eine allgemeinverbindliche Regelung zum Trennungsgeld sieht der TVöD nicht vor. Für die unter den Geltungsbereich des BT-V fallenden Beschäftigten sind daher die trennungsgeldrechtlichen Bestimmungen maßgeblich, die für die Beamtinnen und Beamten des einzelnen Arbeitgebers jeweils gelten. Dies führt dazu, dass zwischen den Beschäftigten des Bundes und den Beschäftigten im ko...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 7 Fahrt- und Flugkostenerstattung (§ 4 BRKG)

Die Dienstreisenden sind grundsätzlich in der Wahl der Beförderungsmittel frei. Dabei sind jedoch grundsätzlich die dem Bundesreisekostenrecht innewohnenden Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit sowie der Fürsorge sowohl bei der Planung, der Genehmigung als auch bei der Durchführung wie auch im Erstattungsverfahren zu beachten. Die Bahnnutzung ist bei Reisen, auf die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 25.3.3.1.2 Benutzung eines eigenen Kfz

Bei Benutzung eines eigenen Kfz gehören sämtliche Aufwendungen für die durch die berufliche Auswärtstätigkeit veranlassten Fahrten zu den Reisekosten. Anstelle der tatsächlich pro Kilometer nachgewiesenen Kosten für das Fahrzeug dürfen diese auch mit pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden. Neu ist, dass die amtlichen Kilometersätze nicht mehr durch Verwaltungsanweisung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 7 Reisekosten (§ 7 BUKG)

Umzugsreisen Es werden die Fahrtkosten des Bediensteten und der zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen sowie die nachgewiesenen Verpflegungs- und Unterkunftskosten wie bei Dienstreisen erstattet, unter Inanspruchnahme möglicher Fahrpreisermäßigungen. Dabei wird das Tagegeld vom Tag des Einladens bis zum Tag des Ausladens des Umzugsguts gewährt, also auch bei mehrtägi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 7.3 Fahrpreisermäßigungen aufgrund der BahnCard

Die Kosten der BahnCard werden ersetzt, wenn der Kauf aus dienstlichen Gründen erfolgt und ihre Benutzung gegenüber anderen Fahrpreisermäßigungen wirtschaftlicher ist. Wurde sie vom Beschäftigten privat beschafft, kann sie (auch nachträglich) ersetzt werden, wenn die Fahrpreisermäßigungen für dienstliche Fahrten den Abgabepreis mindestens erreichen. Allerdings ist eine antei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 24 Verbindung dienstlicher und privater Reisen (§ 13 BRKG)

Wird eine Dienstreise mit einer Urlaubsreise (bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht) anderen privaten Reise (auswärtiger Aufenthalt außerhalb eines Urlaubs, also z. B. Wochenendfahrten, verlängerter privater Aufenthalt am Geschäftsort) zeitlich oder räumlich verbunden, ist die Reisekostenvergütung so zu bemessen, als wäre der Beschäftigte unmittelbar vor dem Dienstgeschä...mehr