Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Belgien / 1. Abstammung von Rechts wegen

Rz. 178 Mutter eines Kindes ist die Frau, die als solche in der Geburtsurkunde bezeichnet ist[228] (mater semper certa est). Aufgrund Art. 44 ZGB ist der Name der Mutter obligatorisch in der Geburtsurkunde eines in Belgien geborenen Kindes einzutragen. Die Mutterschaft, die aus der Geburtsurkunde hervorgeht, kann angefochten werden. Eine Anfechtungsklage ist jedoch nicht zul...mehr

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Spanien / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 24 Art. 66 und 67 CC enthalten die Grundsätze der aus der geschlossenen Ehe resultierenden Wirkungen, wonach die Ehepartner in ihren Rechten und Pflichten gleichgestellt sind.[37] Sie sind verpflichtet, einander zu achten, gegenseitig zu helfen und im Interesse der Familie zu handeln.[38] Des Weiteren sind die Ehegatten ausdrücklich zum Zusammenleben und zur Wahrung der ...mehr

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Rumänien / b) Einvernehmliche Scheidung vor dem Notar

Rz. 61 Die einvernehmliche Scheidung vor dem Notar ist im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren grundsätzlich von der Voraussetzung bestimmt, dass die Ehegatten keine gemeinsamen Kinder haben, wobei es unerheblich ist, ob die Kinder während der Ehe geboren oder sogar adoptiert wurden. Eine Ausnahme von dieser Grundregel bildet die Scheidung einer Familie mit Minderjährigen v...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Pflegekindschaft

Rz. 310 Die Pflegekindschaft, geregelt in Art. 2–5 l. adoz., kann als vorübergehende, grundsätzlich zweijährige Maßnahme angeordnet werden, wenn ein ordnungsgemäßes familiäres Umfeld fehlt. Die Zustimmung des Kindes ist nicht erforderlich; über zwölfjährige Kinder müssen aber angehört werden. Soweit die Eltern oder der Vormund zustimmen, wird die Pflegekindschaft vom Jugenda...mehr

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Niederlande / 2. Familienwohnung, Hausrat

Rz. 49 Ein Ehegatte kann weitere Rechtshandlungen vornehmen, wodurch der Lebensstandard der Familie gefährdet wird. Deswegen verlangt der Gesetzgeber für bestimmte Rechtsgeschäfte die Zustimmung des anderen Ehepartners (Art. 1:88 BW). So darf bspw. ein Ehegatte ohne Zustimmung des jeweils anderen Ehegatten nicht das gemeinsam bewohnte Haus verkaufen, es hypothekarisch belast...mehr

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Tschechische Republik / 5. Ausschluss und Dauer des Unterhalts

Rz. 81 Der Unterhaltsanspruch besteht ferner nur dann, wenn dies im Einklang mit den guten Sitten steht (§ 2 Abs. 3 BGB). Dies wird z.B. dann verneint, wenn ein Ehegatte durch sein Verhalten überwiegend die Zerrüttung der Ehe verursacht hat, etwa weil er die Familie verlassen hat und eine neue Partnerschaft eingegangen ist, oder wenn der berechtigte Ehegatte durch eigenes Ve...mehr

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Slowakische Republik / 7. Wirkungen der Adoption

Rz. 106 Durch die Adoption entsteht zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind das gleiche Verhältnis wie zwischen Eltern und Kindern. Zwischen dem Adoptivkind und den Verwandten der Adoptiveltern entsteht das Verwandtschaftsverhältnis (§ 97 Abs. 1 FamG). Gleichzeitig werden die Verwandtschaftsverhältnisse zwischen dem Kind und der biologischen Familie aufgelöst (§ 106 A...mehr

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Rumänien / XII. Ausländerrechtliches Bleiberecht und Staatsangehörigkeit

Rz. 55 Eine Privilegierung von Ehegatten rumänischer Staatsangehöriger hinsichtlich des Erwerbs der rumänischen Staatsangehörigkeit besteht nicht; die Voraussetzungen für den Erwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit gelten unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe. Allerdings werden Ausländer in bleiberechtlicher Hinsicht durch die Eingehung einer Ehe begünstigt...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / II. Rechtsprechung

Rz. 40 So hat bspw. der EGMR entschieden: Marckx v. Belgien (1979): [170] Das Recht auf Achtung des Familienlebens verpflichtet den Staat, sich so zu verhalten, dass sich Familienbande normal entwickeln können. Das Recht eines außerehelichen Kindes in Belgien wurde deshalb verletzt, weil die unverheiratete Mutter ihr Kind adoptieren musste, um bestimmte Rechte zu erlangen (wob...mehr

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Deutschland / 2. "Schlüsselgewalt"

Rz. 34 Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Rechtsgeschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt (§ 1357 Abs. 1 BGB). Diese sog. Schlüsselgewalt gilt in allen Güterständen ...mehr

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Slowenien / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Das seit 1.1.1977 geltende Gesetz über die Ehe und Familienbeziehungen (EheFamG) [1] wurde durch das am 15.4.2017 in Kraft getretene und (größtenteils[2]) seit dem 15.4.2019 anwendbare Familiengesetzbuch (FamGB) [3] abgelöst. Das FamGB gliedert sich in zwölf Teile: Einleitende Vorschriften, Ehe, Verhältnisse zwischen Eltern und Kindern, vorangehende Beratung und Mediatio...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 5. Unterhalt

Rz. 352 Das Statut des Unterhalts bestimmt sich nach dem Haager Unterhaltsprotokoll vom 23.1.2007 (HUntProt, vgl. Rdn 13 Ziff. 17). Beim Haager Unterhaltsübereinkommen 1973 war es umstritten, ob dieses auch für eingetragene Lebenspartnerschaften einschlägig ist.[432] Das HUntProt enthält keinerlei ausdrückliche Regeln für eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlec...mehr

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Belgien / a) Überblick

Rz. 78 Zu den allgemeinen Ehewirkungen gehören alle Ehefolgen, die nicht dem Ehegüterrecht zuzuordnen sind. Art. 48 § 2 IPRG hebt insbesondere hervor:mehr

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§ 2 Deutsches International... / aa) Definition

Rz. 48 Anders als die Stellungnahmen gegen die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit vermuten lassen, ist die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts nicht einfacher als die Feststellung der maßgeblichen Staatsangehörigkeit. Grund dafür ist unter anderem schon, dass es eine gesetzliche Definition des gewöhnlichen Aufenthalts für das Internationale Privatrecht (anders als z.B...mehr

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Türkei / 2. Geldleistungen während des Zusammenlebens

Rz. 51 Auf Begehren eines Ehegatten setzt das Gericht die Geldbeträge für den Unterhalt der Familie fest. Ebenso setzt es den Betrag für den Ehegatten fest, der den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem anderen im Beruf oder Gewerbe hilft. Obwohl die Regelung des Art. 173 des schweizerischen ZGB weitgehend mit der türkischen identisch ist, beinhaltet sie einen wichti...mehr

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Schweiz / VII. Familienwohnung

Rz. 132 Angesichts der sozialen Bedeutung der Familienwohnung (Art. 169 ZGB) sieht das ZGB für den Fall der Scheidung in verschiedenen Bestimmungen Behelfe vor, die es einem Ehegatten – insbesondere mit Blick auf die Kinder – ermöglichen, in der bisherigen Wohnung zu bleiben. Grundlegend ist Art. 121 Abs. 1 ZGB, wonach einem Ehegatten die Rechte und Pflichten aus dem Mietver...mehr

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Rumänien / a) Fälle der absoluten Nichtigkeit

Rz. 9 Das Fehlen gesetzlicher Ehevoraussetzungen bzw. die Eheschließung trotz bestehender Ehehindernisse hat grundsätzlich deren absolute Nichtigkeit zur Folge. Dies gilt ohne Einschränkung bei Fehlen der freiwilligen Einwilligungserklärung, beim Verstoß gegen das Bigamieverbot und gegen das Verbot der Verwandtenehe sowie bei einem Verstoß gegen das Gebot der persönlichen Ab...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / IV. Verhältnis zu Art. 8 EMRK

Rz. 59 Das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 EMRK (vorstehende Rdn 45 ff.) bietet im Vergleich zu Art. 12 EMRK weitergehende Garantien: Erfasst werden auch die rechtlichen Beziehungen zwischen Mitgliedern einer nichtehelichen Familie und zwischen engeren Verwandten.[215]mehr

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Ungarn / c) Gütertrennung

Rz. 84 Bei Gütertrennung hat der Vermögenserwerb eines Ehegatten keinerlei Wirkung auf das Vermögen des anderen Ehegatten, d.h. es entsteht einander gegenüber weder ein dinglicher noch ein schuldrechtlicher Anspruch aufgrund eines ehegüterrechtlichen Rechtstitels.[79] Sie nutzen und verwalten ihr Vermögen selbstständig, haften nicht für die Schulden des anderen Ehegatten. Na...mehr

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Bulgarien / a) Volladoption

Rz. 127 Das Wahlkind tritt mit allen Rechten und Pflichten in die neue Familie unter Lösung des alten Familienbandes ein. Es bedarf darum der Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde. Dafür überlässt das Gericht von Amts wegen dem Zivilstandsbeamten an der ständigen Anschrift des Annehmenden den Adoptionsbeschluss. Der Vaters- und Familienname des Angenommenen sind nun gem. Ar...mehr

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Katalonien / 2. Verfügungen betreffend die Familienwohnung

Rz. 13 Im Grundstücksverkehr spielen die Vorschriften betreffend die Verfügung über die Familienwohnung eine bedeutende Rolle. Ein Ehegatte kann die ihm gehörende Familienwohnung oder Haushaltsgegenstände ohne Einwilligung des anderen Ehegatten weder veräußern noch in irgendeiner Form, die den Gebrauch gefährden könnte, belasten. Wird die Zustimmung verweigert oder ist sie n...mehr

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Slowenien / 4. Haftung

Rz. 28 Die Ehegatten haften solidarisch mit dem Gesamtgut und dem jeweiligen Sondervermögen für jene Verbindlichkeiten, für die nach den allgemeinen Vorschriften[33] beide Ehegatten haften, für Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Gesamtgut entstehen,[34] sowie für jene Verbindlichkeiten, die ein Ehegatte für den laufenden Bedarf der Familie eingeht (sog. "gemeinsc...mehr

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Slowenien / 2. Voraussetzungen

Rz. 103 Angenommen werden kann nur ein Kind, dessen Eltern einer Adoption zustimmen,[164] verstorben oder unbekannt sind oder deren Aufenthalt bereits ein Jahr unbekannt ist (Art. 218). Grundsätzlich ist eine Adoption sechs Monate nach der Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 218 Abs. 1 und 2 möglich; Ausnahmen i.S.d. Kindeswohles sind zulässig (Art. 218 Abs. 3). Bestimmt...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / f) Haftung

Rz. 69 Bezüglich der Vermögenshaftung (responsabilità patrimoniale) haftet das Gesamtgut für die in Art. 186 c.c. genannten Verbindlichkeiten, nämlich:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / a) Funktion

Rz. 207 Art. 5 Abs. 6 l. div. n.F. sieht die Verpflichtung eines Ehegatten vor, dem anderen Ehegatten einen assegno zu gewähren,[237] wenn Letzterer keine adäquaten Mittel hat oder diese infolge objektiver Umstände nicht besorgen kann. Zu dieser Voraussetzung des assegno di divorzio (mezzi adeguati e/o nell’impossibilità di procurarseli per ragioni obiettive) tritt als weite...mehr

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Rumänien / V. Änderung des Güterstandes

Rz. 43 Die güterstandsbezogenen Regelungen des Ehevertrages können auch nach der Heirat verändert werden. Die Änderung hat grundsätzlich durch eine gemeinsam beschlossene Anpassung des Ehevertrages zu erfolgen, kann im Ausnahmefall jedoch auch auf gerichtlichem Wege vorgenommen werden. Rz. 44 Für die vertragliche Änderung gilt, dass diese frühestens nach Ablauf eines Jahres n...mehr

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Slowakische Republik / 2. Auseinandersetzung durch Gerichtsbeschluss

Rz. 57 Kommt es zwischen den Ehegatten zu keiner Vereinbarung über die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft, entscheidet darüber das Gericht auf Antrag eines der Ehegatten (§ 149 Abs. 3 BGB). Bei der Auseinandersetzung ist davon auszugehen, dass die Anteile der beiden Ehegatten gleich sind. Weiterhin sind insbesondere die Bedürfnisse der minderjährigen Kinder, sowie die ...mehr

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Katalonien / b) Ungleicher Vermögenszuwachs

Rz. 23 Damit das Recht auf den Ausgleich aufgrund der Arbeit in der Familie oder zugunsten des anderen Ehegatten entsteht, ist es erforderlich, dass dieser andere Ehegatte einen höheren Vermögenszuwachs erfahren hat als der leistungsberechtigte Ehegatte. Um zu entscheiden, ob es zu diesem Vermögenszuwachs gekommen ist, sind die Vorschriften des Güterstandes der Zugewinngemei...mehr

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Belgien / I. Freie Lebensgemeinschaft

Rz. 163 Die freie Lebensgemeinschaft ist in Belgien gesetzlich nicht geregelt. Eine analoge Anwendung des Eherechts auf diese Lebensgemeinschaften ist ausgeschlossen.[209] Die freie Lebensgemeinschaft hat keinerlei rechtliche Folgen hinsichtlich der persönlichen Beziehungen zwischen den Partnern. Ähnliche Pflichten wie bei Ehepartnern entstehen nicht durch die Lebensgemeinsc...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Schlüsselgewalt

Rz. 25 Art. 220 CC bestimmt, dass jeder Ehegatte eigenständig alle Rechtsgeschäfte vornehmen kann, welche sich auf die Finanzierung des Haushalts oder die Erziehung der gemeinsamen Kinder beziehen. Die in diesem Rahmen abgeschlossenen Verträge verpflichten in solidarischer Weise den anderen Ehepartner. Diese solidarische Haftung besteht indessen nicht, wenn die einseitig ges...mehr

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Polen / f) Besonderheiten bei Auslandsadoptionen

Rz. 147 Mit der Neufassung des Adoptionsrechts im Jahre 1995 wurde erstmals die Adoption polnischer Kinder (insb. Waisenkinder) durch im Ausland lebende Personen geregelt. Als Auslandsadoption in diesem Sinne sind nur solche Adoptionen zu verstehen, bei denen das Kind infolge der Annahme seinen bisherigen Wohnsitz von Polen ins Ausland verlegen soll (vgl. Art. 114/2 § 1, Art...mehr

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Polen / a) Wohl der gemeinschaftlichen Kinder

Rz. 71 Zum einen ist die Scheidung unzulässig, wenn durch sie das Wohl der gemeinschaftlichen minderjährigen [66] Kinder gefährdet wird (Art. 56 § 2 Alt. 1 FVGB). Dies gilt sogar dann, wenn beide Ehegatten die Scheidung begehren. Dabei geht es nicht um die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung.[67] Verglichen wird das weitere Funktionieren des Kindes in der zerrütteten Fa...mehr

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Griechenland / 2. Familienunterhalt

Rz. 28 Die nicht getrennt lebenden Ehegatten[53] sind jeder nach seinen Kräften verpflichtet, durch persönliche Arbeit (z.B. auch im Haushalt), Einkünfte und Vermögen (ob durch Naturalleistungen oder in Geld) zur Befriedigung der Bedürfnisse der Familie[54] beizutragen (Art. 1389 ZGB). Diese Verpflichtung umfasst vor allem den Unterhalt der Kinder wie auch den gegenseitigen ...mehr

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Dänemark / 1. Rechtswirkungen einer Adoption

Rz. 182 Gemäß § 16 des Adoptionsgesetzes [122] tritt dasselbe Rechtsverhältnis zwischen Annehmendem und Adoptivkind ein, das zwischen biologischen Eltern und ihren Kindern besteht. Erbrechtlich entsteht ebenfalls eine Gleichstellung mit biologischen Kindern. Gleichzeitig entfällt das Rechtsverhältnis einschließlich des Erbrechts zwischen dem Adoptivkind und dessen ursprünglic...mehr

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Russland / II. Unterhalt

Rz. 76 Den Anspruch auf nachehelichen Unterhalt regelt Art. 90 FGB. Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch ist die Leistungsfähigkeit des verpflichteten geschiedenen Ehegatten. Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat:mehr

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Belgien / a) Einfache Adoption

Rz. 192 Der einfach Adoptierte wird nicht vollständig einem biologischen Kind des Adoptierenden gleichgestellt. Der Adoptierte behält eine gewisse Verbindung zu seiner Herkunftsfamilie, d.h. Rechte und Verpflichtungen gegenüber dieser Familie. Die rechtliche Bindung zur Adoptivfamilie endet bei den Familienmitgliedern in erstem Grad (außer hinsichtlich der Ehehindernisse). D...mehr

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§ 2 Deutsches International... / c) Wirkungen einer ausländischen schwachen Adoption

Rz. 424 Hat die Adoption nach dem Recht, nach dem sie im Ausland vorgenommen wurde, die Beziehungen zur leiblichen Familie bestehen lassen (schwache Adoption), so hat die Adoption selbst dann nur diese schwachen Wirkungen im Inland, wenn sie nach dem aus deutscher Sicht einschlägigen Adoptionsstatut als eine Volladoption hätte ausgesprochen werden müssen. In diesem Fall muss...mehr

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Belgien / 3. Ende der Adoption

Rz. 191 Ein Antrag auf Nichtigkeit der Adoption ist generell nicht zulässig. Wenn aufgrund ausreichender Indizien festgestellt wird, dass die Adoption infolge einer Entführung, eines Verkaufs von Kindern oder eines Handels mit Kindern erfolgt ist, kann das zuständige Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder einer Person, die bis zum dritten Grad der biologischen Famili...mehr

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Großbritannien: Schottland / III. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 6 Das für die Eheschließung maßgebliche Kollisionsrecht entspricht weitgehend dem in England, ist aber im Unterschied zu diesem gesetzlich geregelt. Danach richten sich die persönlichen Voraussetzungen zur Eheschließung sowie die Frage, ob ein wirksamer Ehewille vorliegt, nach dem jeweiligen Domizilrecht jedes Ehegatten und die Fragen der formalen Wirksamkeit der Ehe nac...mehr

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Großbritannien: England und... / b) Gesetzliche Ermessensfaktoren

Rz. 61 Gemäß s. 25 (1) MCA 1973 ist oberstes Gebot bei jeder Ermessensentscheidung, neben der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls besonders auf das Wohlergehen minderjähriger Kinder der Familie zu achten. Daneben hat das Gericht gem. s. 25 (2) MCA 1973 bei jeder Scheidungsfolgenregelung folgende Umstände des Einzelfalls in seine Billigkeitserwägungen einzubeziehe...mehr

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Frankreich / e) Eheverbote zwischen Verwandten und Verschwägerten

Rz. 16 Zwischen Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie (Art. 161 CC; z.B. Vater-Tochter), zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern (Art. 162 CC) sowie zwischen Onkel bzw. Tante und Nichte bzw. Neffe (Art. 163 CC) kann eine Ehe nicht geschlossen werden. Art. 163 CC gilt nach der Rechtsprechung auch für Ehen zwischen Großonkel und Großnichte bzw. Großtante u...mehr

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Dänemark / 2. Weitere Rechtshandlungen zwischen den Ehegatten

Rz. 70 Nach § 2 Abs. 1 ÆFL können die Ehegatten – unter Einhaltung der vom Gesetz vorgegebenen Beschränkungen[41] – Verträge miteinander eingehen, einander beschenken und auch einander gegenüber Verpflichtungen eingehen. Sie sind dabei allerdings verpflichtet, die Vorschriften des ÆFL einzuhalten (so § 2 Abs. 2 ÆFL). Eine Vereinbarung, wonach alles, was einer der Ehegatten k...mehr

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Katalonien / a) Allgemeine Merkmale

Rz. 3 Bei der Gütertrennung behält jeder Ehegatte das Vermögen, das er im Zeitpunkt der Trauung bereits hatte, und auch dasjenige, was er nach der Eheschließung erwirbt. Ihm stehen der Genuss, die Verwaltung sowie das freie Verfügungsrecht über sein Eigentum zu. Bezüglich der Familienwohnung sowie der Haushaltsgegenstände bestehen jedoch Beschränkungen der Verfügungsfreiheit...mehr

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Türkei / 1. Im Allgemeinen

Rz. 50 Erfüllt ein Ehegatte seine Pflichten gegenüber der Familie nicht oder sind die Ehegatten in einer für die eheliche Gemeinschaft wichtigen Angelegenheit uneinig, so können sie gemeinsam oder einzeln das Gericht um Vermittlung anrufen. Das Gericht mahnt die Ehegatten zu ihren Pflichten und versucht, sie zu versöhnen; mit dem Einverständnis beider können Sachverständige ...mehr

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Russland / 3. Verfahren und Zustimmungserfordernisse

Rz. 103 Die Adoption wird vom Gericht in einem besonderen Verfahren ausgesprochen (Art. 269–275 ZPO). Zuständig ist das Kreisgericht (Art. 24 ZPO). Am Verfahren sind neben den Antragstellern die Vormundschafts- und Pflegschaftsbehörde und die Staatsanwaltschaft beteiligt (Art. 125 Abs. 1 Unterabs. 2 FGB). Die Vormundschafts- und Pflegschaftsbehörde muss eine gutachterliche S...mehr

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Litauen / 2. Berechnung

Rz. 64 Das Gericht hat bei der Entscheidung über die Anordnung des Unterhalts und des Unterhaltsbetrages die Dauer der Ehe, den Unterhaltsbedarf, das Vermögen der früheren Ehepartner, den Gesundheitszustand, das Alter, die Arbeitsfähigkeit sowie die Möglichkeit des arbeitslosen Ehepartners, eine Arbeit zu finden, sowie andere wichtige Umstände zu berücksichtigen (Art. 3.72 A...mehr

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Portugal / 3. Namensrecht

Rz. 90 Das Namensrecht sieht in Art. 1677-B CC eine klare Folge bei Scheidung vor: Nach Rechtskraft des Scheidungsurteils wird der angefügte Ehegattenname grundsätzlich abgelegt.[88] In zwei Fällen kann er jedoch weitergeführt werden: wenn der geschiedene Ehegatte dem ausdrücklich zustimmt oder wenn das Gericht hierzu ermächtigt. Dabei kann die Zustimmung des ehemaligen Eheg...mehr

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Ukraine / 1. Voraussetzungen

Rz. 113 Die Adoption ist in den Art. 207–242 FGB geregelt. Sie muss den Interessen des Kindes insofern dienen, als stabile und harmonische Grundlagen für das Leben des Kindes geschaffen werden (Art. 207 Abs. 2 FGB). In Ausnahmefällen ist auch die Adoption volljähriger Waisen zulässig (Art. 208 Abs. 2 FGB). Die Adoption von Geschwistern durch verschiedene Personen ist nur aus...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / a) Grundsätze des ehelichen Zusammenlebens

Rz. 90 Die beherrschende Stellung des Mannes nach der Eheschließung wurde durch das alte Ehegesetzbuch (giftermålsbalken) 1920 grundsätzlich zugunsten des Grundsatzes der Gleichstellung der Ehefrau verändert.[51] Die Ehe wird außerdem spätestens seit der Reform des Jahres 1973 als eine Form des freiwilligen Zusammenlebens von selbstständigen Personen angesehen.[52] Rz. 91 Das...mehr

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Polen / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 130 Das polnische Recht enthält keine Bestimmungen über registrierte, heterosexuelle oder gleichgeschlechtliche, Partnerschaften. Die Anerkennung der Folgen solcher Beziehungen ist problematisch und wird in Polen oft als ordre public-widrig gesehen.[116] Die Lebenspartner werden als Partner einer rein faktischen nichtehelichen Lebensgemeinschaft (konkubinat) behandelt. U...mehr