Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Gleichstellung / 3.4.3 Benachteilungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und ­familienbedingter Beurlaubung (§ 18 BGleiG)

Weitergehend als § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, der sachliche Gründe als Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten ausreichen lässt, ist nach § 18 Abs. 2 Satz 1 BGleiG eine unterschiedliche Behandlung nur gerechtfertigt, wenn zwingende sachliche Gründe vorliegen. Entsprechendes gilt nach § 18 Abs. 2 Satz 2 BGleiG ...mehr

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Gleichstellung / 3.8 Gleichstellungscontrolling (§§ 38, 39 BGleiG)

Nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BGleiG hat jede Dienststelle die Pflicht, alle 2 Jahre eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur vorzunehmen. Sie muss hierfür zu bestimmten, im Gesetz genannten Stichtagen die Zahl aller in der Dienststelle beschäftigten Frauen und Männer sowie die Zahl der Frauen und Männer nach folgenden weiteren Kriterien einzelne Bereiche nach § 3 Nr. 2 BGle...mehr

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Gleichstellung / 3.3.2.2 Bestandsaufnahme mit Ist-Soll-Vergleich

Grundlage jedes Gleichstellungsplans bildet nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BGleiG eine Bestandsaufnahme. Diese beinhaltet die Beschreibung der Situation der Frauen und Männer in der Dienststelle und die Auswertung der bisherigen Förderung der Beschäftigten in den einzelnen Bereichen für die vergangenen 4 Jahre. Sie muss sich auf den 30.6. des Jahres seiner Erstellung beziehen, § 13...mehr

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Gleichstellung / 3.2.2 Bewerbungsgespräche und Auswahlkommission (§ 7 BGleiG)

Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BGleiG sind bei der Besetzung von Arbeitsplätzen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, mindestens ebenso viele Frauen wie Männer zu einem Vorstellungsgespräch und besonderen Auswahlverfahren einzuladen, wenn in ausreichender Zahl Bewerbungen von Frauen vorliegen, die das in der Ausschreibung vorgegebene Anforderungs- und Qualifikations...mehr

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Gleichstellung / 3 Das Bundesgleichstellungsgesetz

Das BGleiG ist in 6 Abschnitte eingeteilt. Der 1. Abschnitt befasst sich mit Allgemeinen Bestimmungen. Der 2. Abschnitt befasst sich mit Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Der 3. Abschnitt sieht vor, dass diese Maßnahmen mithilfe eines Gleichstellungsplans vorgenommen werden. Abschnitt 4 befasst sich mit der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätig...mehr

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Gleichstellung / 3.1.1 Zielsetzungen des Gesetzes (§ 1 BGleiG)

Ziel des Gesetzes ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BGleiG die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Beseitigung bestehender und die Verhinderung künftiger Benachteiligungen wegen des Geschlechts. Zudem ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 BGleiG Ziel, die Familienfreundlichkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen...mehr

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Gleichstellung / 1.1 Verfassungs- und europarechtliche Grundlagen der Frauenförderung

Nach Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Zudem darf nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 "niemand wegen seines Geschlechts […] benachteiligt oder bevorzugt werden". Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG begründet ein grundrechtliches Abwehrrecht gegen unmittelbare rechtliche Diskriminierungen von Männern und Frauen und ist immer dann einschlägig, wenn staatliche Regelunge...mehr

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Gleichstellung / 3.5.5 Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten und Rechtsverletzungen (§§ 33, 34 BGleiG)

Nach § 30 Abs. 1 BGleiG arbeiten die Dienststellenleitung und die Gleichstellungsbeauftragte zum Wohle der Beschäftigten und der Erfüllung der in § 1 BGleiG genannten Ziele eng zusammen. Die Umsetzung der Ziele des § 1 BGleiG und das Wohl der Beschäftigten kann gefährdet werden, wenn die Arbeit zwischen Dienststellenleitung und Gleichstellungsbeauftragten von Spannungen gepr...mehr

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Gleichstellung / 3.5.3 Aufgaben (§§ 25, 27 Abs. 1 BGleiG)

Zu Unrecht sehen häufig die Beschäftigten und die Gleichstellungsbeauftragten sich selbst als "Interessenvertretung" der Frauen an.[1] Diese Annahme geht in 2-facher Hinsicht fehl. Zum einen ist die Gleichstellungsbeauftragte keine Institution zur Interessenwahrnehmung. Sie unterstützt den Dienststellenleiter als fachlich unabhängiges Organ verwaltungsintern beim Vollzug des...mehr

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Gleichstellung / 2 Katalog der Gleichstellungs-/Gleichberechtigungs-/ Frauenförderungsgesetze der Länder

Neben dem Bundesgleichstellungsgesetz haben auch die Länder Gleichstellungs- bzw. Gleichberechtigungs- und Frauenförderungsgesetze erlassen.mehr

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Gleichstellung / 3.2 Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern (§§ 5–10 BGleiG)

Das Gesetz sieht unterschiedliche Phasen vor, in denen durch gezielte Maßnahmen die Gleichstellung von Frauen und Männern (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BGleiG) erreicht werden soll. Diese Differenzierung ermöglicht es, dass in jeder Schnittstelle des Prozesses einer Personalveränderung das Ziel bestmöglich verwirklicht wird. Das Gesetz knüpft dabei an die Phase der Arbeitsplatzausschrei...mehr

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Gleichstellung / 3.2.4 Ermittlung der Qualifikation (§ 9 BGleiG)

Gesichert und verstärkt wird die Wirksamkeit der Quotenregelung des § 8 BGleiG durch § 9 BGleiG, der in seinem Abs. 1 die Qualifikationsfeststellung regelt und in Abs. 2 bestimmte Tatbestände bei der vergleichenden Bewertung ausschließt, die häufig zu mittelbaren Diskriminierungen von Frauen geführt haben.[1] Die Feststellung der Qualifikation bestimmt sich nach § 9 Abs. 1 S...mehr

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FF 0708/2020, Verfahrenskos... / Leitsatz

Das Bayerische Familiengeld unterfällt als vergleichbare Landesleistung im Sinne des § 10 Abs. 1 BEEG dieser Regelung und bleibt deshalb als einzusetzendes Einkommen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe unberücksichtigt, soweit es zusammen mit den weiteren in dieser Vorschrift genannten Leistungen monatlich 300 EUR nicht übersteigt. BGH, Beschl. v. 20.5.2020 – XII ZB 537/19 (O...mehr

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FF 0708/2020, Verfahrenskos... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Antragstellerin begehrt für ein Verfahren, das auf Zahlung von Trennungsunterhalt sowie Unterhalt für ihre vier in ihrem Haushalt lebenden, 2012, 2014 und (Zwillinge) im Mai 2017 geborenen Kinder gerichtet ist, ratenfreie Verfahrenskostenhilfe. [2] Das Amtsgericht hat ihr Verfahrenskostenhilfe unter Anordnung der Zahlung von Monatsraten in Höhe von 103 EUR ...mehr

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Umweltschutz und Umweltmana... / 3.1 Betriebliche Aspekte

Die betrieblichen Aspekte werden in den Normen Systemen EMAS und der ISO 14000-Familie beschrieben: EMAS EMAS bedeutet Eco-Management und Audit Scheme. EMAS ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Im deuts...mehr

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Umweltschutz und Umweltmana... / Zusammenfassung

Überblick Dieses Dokument beschreibt die wichtigsten Grundlagen zum Thema Umwelt aus Compliance-Sicht. Die betrieblichen Aspekte werden in den Normen EMAS und der ISO 14000-Familie beschrieben. Dazu sind weitere europäische und nationale Vorschriften zur umweltgerechten Gestaltung von Produkten zu beachten. Für Führungskräfte und Mitarbeiter gibt es je eine Checkliste. Diese ...mehr

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FF 0708/2020, Reformpaket des BMJV zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 1.7.2020

Interview mit Prof. Dr. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin am OLG München, Vorsitzende des Dt. Familiengerichtstages e.V. Prof. Dr. Isabell Götz Schnitzler/FF: Die Bundesjustizministerin hat zum 1. Juli im Rahmen des Reformpakets zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder[1] nicht nur strafrechtliche Änderungen, sondern in einem zweiten Teil auch gesetzgeberische Maßna...mehr

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FF 0708/2020, Anfechtung de... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren hat die Anfechtung der Vaterschaft des Antragsgegners durch die Kindesmutter (Antragstellerin) zum Gegenstand. [2) Die Antragstellerin und der Antragsgegner hatten seit September 2014 eine Beziehung, trennten sich aber in der Folge mehrfach und waren auch im Zeitraum von September 2015 bis zum März 2016 getrennt. Während dieser Trennung hatte die ...mehr

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FF 0708/2020, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.)5. Aufl., C.H. Beck Verlag, München 2020, geb., 1959 SeitenISBN 978-3-406-73277-5179 EUR Sechs Jahre nach Erscheinen der Vorauflage wird die Neuauflage des bewährten Anwaltshandbuchs vorgelegt. In der fünften Auflage ist das Werk um mehr als 150 Seiten auf den stattlichen Umfang von jetzt knapp 2000 Seiten angewachsen – ein Hinweis darauf, dass das Fam...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / II. Zum gesellschaftlichen Wandel

Der ausführlichen, mit vielen Zahlen belegten Darstellung des sozialen Wandels durch den Autor soll nicht widersprochen werden. Die Quote erwerbstätiger Frauen ist in der Tat erheblich gestiegen, nicht zuletzt auch aufgrund der Beschränkung des nachehelichen Unterhalts auf ehebedingte Nachteile. Ebenso haben die Einführung der Elternzeit und der "Mütterrente" erhebliche Erle...mehr

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zfs 07/2020, Corona als Katalysator?

Die Corona-Pandemie hält nach wie vor die Welt in Schach. Auch die Verkehrsrechtsfamilie war und ist hiervon natürlich nicht ausgenommen. Der Ausfall des DAV-Verkehrsanwaltstages im April in Hamburg ist neben der Umstellung auf Home-Office, Webinare und Videokonferenzen meist in Kombination mit Home-Schooling oder Schichtarbeit im Büro sicher nur ein kleiner Teil der Beeintr...mehr

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FF 0708/2020, Reformpaket z... / II. Reformpaket

… Gesetzgeberische Maßnahmen außerhalb des Strafrechts 1. Für Familienrichterinnen und Familienrichter werden durch eine Ergänzung des § 23b Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes spezifische Eingangsvoraussetzungen nach dem Vorbild der Regelung für Insolvenzrichterinnen und -richter eingeführt. Wer ein Dezernat für Familiensachen übernimmt, soll über belegbare Kenntnisse im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2020, Einigung im Ha... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige – insbesondere statthafte (§§ 113 Abs. 1, 112 Nr. 2, 261 Abs. 1 FamFG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO) sowie form- (§§ 113 Abs. 1, 112 Nr. 2, 261 Abs. 1 FamFG, § 569 Abs. 2 ZPO) und fristgerecht (§§ 113 Abs. 1, 112 Nr. 2, 261 Abs. 1 FamFG, § 569 Abs. 1 S. 1 und 2 ZPO) eingelegte – sofortige Beschwerde des Antragsgegners hat auch in der Sache s...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 90 Einzuset... / 2.2.6 Familien- und Erbstücke (Nr. 6)

Rz. 34 Dazu gehören bewegliche Sachen wie Schmuckstücke, Kunstgegenstände, Sammlungen und Möbel, wenn sie aus Gründen der Familientradition bzw. -identität oder des Andenkens an Verstorbene oder besondere Ereignisse besonders bedeutsam sind. Werden bestimmte Gegenstände "ritualisiert" von Generation zu Generation weitergegeben, so spricht dies dafür, sie als Familien- bzw. E...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 87 Einsatz ... / 2.4 Eigenanteil Pflegebedürftiger der Pflegegrade 4 und 5 und blinder Menschen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Mit dieser Vorschrift pauschaliert der Gesetzgeber den unzumutbaren Eigenanteil für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 (bis zum 31.12.2016 schwerstpflegebedürftige nach § 64 Abs. 3, vgl. Rz. 1) und blinde Menschen (§ 72), die durch ihre Behinderung besonders schwer betroffen sind (vgl. hierzu zum BSHG: OVG Lüneburg, Urteil v. 29.11.1989, 4 A 205/88). Sie umschre...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Begriff der gemeinsamen Hauptwohnung i.S.d. HmbZWStG

Leitsatz Die Befreiungsvorschrift des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG bestimmt die gemeinsame Hauptwohnung von Eheleuten unter Rückgriff auf das Melderecht. Maßgeblich ist, ob die melderechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer gemeinsamen Hauptwohnung vorliegen, nicht aber, ob eine Meldung als Hauptwohnung tatsächlich erfolgt ist. Normenkette § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWS...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostensenkungsmaßnahmen in ... / 4.2.1 Kosten aus Abfindungen

Die Zahl der personen- oder betriebsbedingten Kündigungen, die vor einem Arbeitsgericht enden, steigt. Mit geringer Chance auf eine schnelle Neubeschäftigung versucht jeder Entlassene einen möglichst hohen Betrag von seinem alten Arbeitgeber zu erhalten. Dabei spielt die meist durch eine Rechtsschutzversicherung gegebene Deckung der Kosten und damit eine Minimierung des Risi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Bemessung in Anlehnung an das BUKG und die AUV

Rz. 37 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Im Regelfall erkennt das FA ohne Darlegung der beruflichen Veranlassung die dem ArbN erwachsenen Umzugskosten als WK bis zur Höhe der Vergütungen an, die das BUKG und die AUV vorsehen (> Anh 12.1 und 12.2); zu Einzelheiten > Rz 5 ff. Wegen der Nichtabzugsfähigkeit der Ausstattungspauschale nach § 19 AUV und der Einrichtungspauschale nach § 2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Berufliche Veranlassung des Umzugs

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Falles würdigenden Abwägung von beruflich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1. Ermittlung des steuerfreien und des steuerpflichtigen Arbeitslohns

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Arbeitslohn, der nach einem DBA teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig ist, so hat der Arbeitgeber für den nach § 38 Absatz 3 EStG vorzunehmenden Lohnsteuerabzug zunächst den im Lohnzahlungszeitraum direkt zuordenbaren Arbeitslohn zu ermitteln und entsprechend als steuerfrei oder steuerpfli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Einzelnachweis sämtlicher durch den Umzug veranlasster Aufwendungen

Rz. 75 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Bei dieser Methode werden höhere Aufwendungen geltend gemacht, als sie nach § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG steuerfrei vergütet werden dürfen (> Rz 37 ff). Hierfür sind nicht nur die Aufwendungen betragsmäßig nachzuweisen oder doch glaubhaft zu machen (> Glaubhaftmachung). Das FA prüft dann auch "insgesamt" – also im Prinzip für jeden einzelnen Kos...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall betreibt / Prüfung FG-Besetzung

Leitsatz 1. Preisgelder, die ein Reiter im Falle einer erfolgreichen Teilnahme an einem Turnier (vom Veranstalter oder vom Eigentümer des Pferdes) erhält, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung des Reiters. 2. Die Gewährung unentgeltlicher sonstiger Leistungen aus unternehmerischen Gründen ist nicht steuerbar. 3. Aufwendungen für die Vorbereitung und Teilnahme von Pfer...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Förderung der Allgemeinheit

Tz. 2 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Eines der wesentlichen Elemente der gemeinnützigen Zweckverfolgung ist die Vorschrift des § 52 Abs. 1 AO (Anhang 1b), die fordert, dass die Allgemeinheit gefördert werden muss. Unter Förderung der Allgemeinheit wird verstanden, dass die begünstigte Tätigkeit der Körperschaft für die Allgemeinheit dienlich ist; sie muss also der Allgemeinheit ...mehr

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Tod des Mieters: Kein Eintr... / 2 Das Problem

Wurden bei Anmietung einer Wohnung mit Garage 2 getrennte Mietverträge abgeschlossen, tritt beim Tod des Mieters der privilegierte Personenkreis (Ehegatte, Lebenspartner, Familien-, Haushaltsangehörige), mit dem der verstorbene Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, gem. § 563 BGB nur in den Mietvertrag über die Wohnung ein; nicht aber in den Garagenmietvertrag, da d...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 2.6 Voraus des Ehegatten

Wird der Ehegatte gesetzlicher Erbe steht ihm unabhängig vom Güterstand der sog. Voraus gem. § 1932 BGB zu.[1] Voraussetzung ist, dass die Ehegatten einen gemeinschaftlichen Haushalt geführt haben. Unter Haushaltsgegenstände i. S. d. § 1932 BGB fallen beispielsweise Möbel, Teppiche, Geschirr, Haushalts- und Phonogeräte, Bücher sowie der ausschließlich privat gemeinschaftlich...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 7. Steuerliche Rahmenbedingungen von Ehe und Familie

Vorgestellt wurde unter Ziff. 1[21] bereits die Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1957[22] zu Art. 6 Abs. 1 als "Institutsgarantie" im Sinne einer "verbindlichen Wertentscheidung für den gesamten Bereich der Ehe und Familie.". Es ging dort um die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Sinne des § 26 EStG a.F., die das BVerfG ...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 6. Adoption

Auch und gerade die "Annahme an Kindes statt", so die Umschreibung der Adoption in den §§ 1741 ff. BGB, hat durch die Rechtsprechung des BVerfG zusätzliche Konturen erhalten, bis hin zur Frage der Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften (s. dazu nachstehend Ziff. 10). Während früher, so das BVerfG in seiner Grundsatzentscheidung "Adoption I" von 1968,[9] "…...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 8. Sozialversicherung und Kindergeld

Ähnliche Argumentationsmuster wie in dem vorangegangenen Abschnitt, bei dem es um die steuerlichen Rahmenbedingungen von Ehe und Familie ging, hat das BVerfG auch hinsichtlich der Kindergeldgewährung und der Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts verwandt und damit einen "Gleichklang" zwischen diesen das Familieneinkommen wesentlich bestimmenden Faktoren hergestellt. Spe...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / b) Das einkommenslose Kind/Das einkommenslose Schwiegerkind

Hinweis Fall 1: Der Schwiegersohn verdient 100.000 EUR im Sinne des § 16 SGB IV und alternativ 101.000 EUR. Die Tochter verdient nichts. Die Tochter muss in keinem Fall mehr mit Inanspruchnahme rechnen, weil Taschengeld die Einkommensgrenze nicht erreicht und auch kein Einkommen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes ist. Auf das Einkommen des Schwiegersohnes oder einen angeme...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 10. Lebenspartnerschaften

Eine ähnliche Zeitenwende wie die Eherechtsreform von 1976/1977 stellte die Verabschiedung des "Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" vom 16.2.2001,[59] das am 1.8.2001 in Kraft getretene "Lebenspartnerschaftsgesetz", dar. Von daher überrascht nicht, dass die Landes- bzw. Staatsregierungen von Sachsen, Thüri...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / a) Vorüberlegungen

Ein bereits seit viel längerer Zeit sehr streitig diskutiertes Problem betrifft die Konkurrenz von genetischem und rechtlichem Vater. Das ist nicht überraschend, denn es scheint kaum möglich, für die Vielfalt der gelebten Familienrealitäten eine einzige, passende Lösung zu finden. Hinzu kommt das Problem, dass der Streit darüber, ob und wann der genetische Vater die Vaterste...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / c) Eltern- und Familienrechte aus Art. 6 GG

Nun sollte man noch einen zweiten grundlegenden Aspekt berücksichtigen, nämlich die Bindung des Gesetzgebers durch Art. 6 GG. Zwar bieten Art. 6 Abs. 1 und 2 GG dem Gesetzgeber erheblichen Spielraum bei der Ausgestaltung des privaten Familienrechts.[9] In gewissem Maße bestimmt sogar das einfache Recht überhaupt erst, wer durch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützt ist.[10] Doch k...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 12. Sonstiges

Die Strafvorschrift des § 173 Abs. 2 S. 2 StGB, die den Beischlaf zwischen Geschwistern mit Strafe bedroht, "beruht auf einer kulturgeschichtlich überlieferten und international weit verbreiteten Verbotsnorm" und "kann nicht losgelöst von der Entwicklung des Sexualstrafrechts in Deutschland gewürdigt werden", nämlich der "Entkriminalisierung des Sexualstrafrechts" einerseits...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / b) Anspruch des genetischen Vaters

Neu eingeführt wird zunächst ein Anspruch des (nur) genetischen Vaters auf Klärung der Abstammung. Dieser Anspruch gilt nur für solche (vermeintlichen) Väter, die der Mutter beigewohnt haben. Damit schließt die Neuregelung aus, dass ein Mann, der im oben dargelegten Sinne offizieller Samenspender ist, später Klärung der Vaterschaft verlangt. Oben wurde bereits gezeigt, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2020, Die Rechtsprech... / III. Fazit

Die Judikatur des BVerfG zu Art. 6 GG ist überaus reichhaltig. Davon zeugen die mehr als 100 Urteile und Beschlüsse, ganz überwiegend Senatsentscheidungen, die in diesem Beitrag ohne Anspruch auf Vollständigkeit vorgestellt worden sind. Drei Aspekte dieser Rechtsprechung sollen abschließend noch einmal hervorgehoben werden: Zum einen die ganz besondere Bedeutung, die dabei ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2020, Zur geplanten R... / 1. Vorüberlegungen

Im Laufe der vorstehenden Erwägungen hat sich bereits aufgedrängt, dass es oftmals richtiger wäre, mehr als zwei Personen mit Elternrechten zu versehen. Damit könnte die günstige Lage, in der sich ein Kind befindet, für welches mehr als zwei Personen elterliche Verantwortung übernehmen möchten, im Abstammungsrecht abgebildet werden. Selbstverständlich darf es dabei nicht dar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / dd) Ermittlung der Bedarfswerte des Grundvermögens nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 133 [Autor/Stand] Für die Ermittlung der Bedarfswerte des Grundvermögens galten bis zum 31.12.2006 (zur Rechtslage ab 1.1.2007 s. Rz. 172, 174 und 185 ff.) im Wesentlichen die folgenden Grundsätze [2]: Rz. 134 [Autor/Stand] Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmte sich nach ihrer Fläche und den um 20 % ermäßigten Bodenrichtwerten i.S.v. § 196 BauGB, welche von den Gutacht...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / b) Primär- und Sekundärzuordnung

Der Gesetzentwurf spricht von einer Primärzuordnung für die zunächst bestimmte Besetzung der Elternstelle (in der Regel nach § 1592 BGB), und von einer Sekundärzuordnung, wenn es um den Austausch eines Elternteils in Folge einer Anfechtung geht. Für die Primärzuordnung des Vaters enthält der Gesetzentwurf die derzeitige, weltweit übliche und bewährte pater-est-Regel. Zunächst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2020, Zur geplanten R... / 1. Reformbedarf

Aus verschiedenen Gründen haben sich die Fragen des Abstammungsrechts seit der letzten Reform im Jahr 1998 deutlich verschoben, sodass eine erneute Gesetzesänderung dringend erforderlich scheint. Ein erster Grund ist einfach, dass die gesellschaftliche Haltung zu Familien, die nicht dem klassischen Muster des Ehepaars mit Kindern entsprechen, liberaler geworden ist. Heute füh...mehr