Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 2. Am Anfang steht der (gemeinsame) Name

Nachdem das BVerfG in seiner (säkularen) Entscheidung vom 18.12.1953 festgestellt hatte, dass der Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG geltendes Recht sei und dass gemäß Art. 117 GG alle entgegenstehenden Vorschriften auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts mit Ablauf des 31.3.1953 außer Kraft getreten seien,[13] hatte der Gesetzgeber u.a, den bis dahin gelte...mehr

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AGS 05/2020, Keine Verpflic... / 1 Sachverhalt

Umstritten ist die Übernahme von Vorverfahrenskosten. Nach einem für die Kläger im Jahr 2009 erfolgreich abgeschlossenen Vorverfahren zur Höhe der Leistungen für Juli 2008 verpflichtete sich das beklagte Jobcenter mit Bescheid v. 9.4.2009, die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Gebühren und Auslagen ihres Bevollmächtigten zu erstatten. Den...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 4. Die Gesamteinkommensgrenze und Geschwisterkinder

Wenn Geschwisterkinder unterschiedlich hohe Einkünfte haben, so war nach altem Recht eine Berechnung vorzunehmen, bei der der ungedeckte Bedarf des Elternteils im Verhältnis der Leistungsfähigkeit der Kinder aufgeteilt wurde. Durch die neue 100.000 EUR-Jahreseinkommensgrenze muss nun eine weitere Berechnung erfolgen. Nunmehr muss für Kinder bis zur 100.000 EUR-Grenze eine Unt...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 3. Vor und außerhalb der Ehe: Nichteheliche Kinder

Nach Art. 6 Abs. 5 GG sind und waren "unehelichen Kindern" durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Bereits in seinem Beschl. v. 23.10.1958 hatte das BVerfG deutlich gemacht, dass diese Verfassungsbestimmung einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeb...mehr

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FF 05/2020, Vorläufiger Sor... / Aus den Gründen

Gründe: l. [1] Im Streit steht eine einstweilige Anordnung, durch die den Eltern wesentliche Teile des Sorgerechts, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, entzogen und dem Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen wurden. [2] Aus der nichtehelichen Beziehung der am 23.6.2000 geborenen Mutter und des am 12.12.1992 geborenen Vaters ging am 12.12.2019 das betroffene Kind...mehr

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AGS 05/2020, Keine Verpflic... / 2 Aus den Gründen

Die Revision der Kläger ist begründet (§ 170 Abs. 2 S. 1 SGG). Zu Recht machen sie geltend, dass sie einem wirksamen Vergütungsanspruch ausgesetzt und zur Erhebung der Verjährungseinrede nicht gehalten sind. 1. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist neben den vorinstanzlichen Entscheidungen der Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids, durch den der Beklagte es sinngemäß...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / VII. Schadensersatzansprüche zwischen Familienangehörigen

Das Amtsgericht Ludwigshafen hat darauf erkannt, dass das Verschweigen eines Versorgungsausgleichsanrechts (hier: betriebliche Altersversorgung) auch bei bloßer Fahrlässigkeit einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses nach § 280 Abs. 1 BGB begründen kann, der sich auch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) ergeben...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / V. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Der Bundesgerichtshof hat in einer wichtigen Grundsatzentscheidung[46] geklärt, dass, geht ein Ehegatte vor Eheschließung zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie durch den anderen Ehegatten neben diesem eine gesamtschuldnerische Darlehensverpflichtung ein, bei der Bewertung der Verbindlichkeit auch im Anfangsvermögen im Zweifel davon auszugehen, dass diese im Innenverhä...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 3. Reimann als gemeinsame Referenz beider Entscheidungen

Werfen wir daher einen Blick in diese Kommentierung. Reimann hält die Motive des Erblassers für das Ziel der Testamentsvollstreckung und für § 2216 Abs. 1 BGB wichtig, Zitat "wenn der Erblasser durch die Testamentsvollstreckung auch oder überwiegend die Versorgung der Familie sichern wollte. Aus den Anordnungen des Erblassers kann sich aber auch ergeben, dass der Nachlass nich...mehr

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FF 05/2020, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 12.2.2020 – XII ZB 475/19 a) Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit muss die Person des Beschwerdeführers bei Einlegung der Beschwerde aus der Rechtsmittelschrift selbst oder in Verbindung mit sonstigen Unterlagen oder Umständen erkennbar sein oder doch jedenfalls bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist erkennbar werden (Fortführung von Senatsbeschl. v. 24...mehr

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FoVo 05/2020, Corona-Sofort... / 1 I. Der Fall

Kontopfändung auf Titulierung Der Gläubiger ist Steuerberater und verfügt über einen gegen den Schuldner gerichteten Vollstreckungsbescheid über Honorarforderungen aus Steuerberatertätigkeit. Mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 9.6.2017 wurde der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Kontoguthabens gegenüber der Drittschuldnerin (seiner Bank) gepfändet und dem Gl...mehr

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FF 05/2020, Kindschaftssach... / I. Kontaktbeschränkungen zum Gesundheitsschutz in praktischer Konkordanz mit elementaren Rechten und Grundbedürfnissen

Die aktuellen Kontaktbeschränkungen dienen der Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie und damit dem Schutz des Grundrechts auf Leben und Gesundheit einer unbestimmten Vielzahl von Menschen. Sie sind aus unserer Sicht verhältnismäßig, erfordern aber in jeder konkreten Situation eine Abwägung mit anderen elementaren Grundrechten. So sind das Gesundheitswesen, die Altenpflege, die ...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / a) Die Summe der Einkünfte

Mit dem Verweis auf die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, so dass steuerfreie Beträge vorneweg zu eliminieren sind.[7] Zu den steuerfreien Einkünften zählen nach § 3 EStG z.B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, Trinkgelder, Kinder-, Eltern- oder Pflegegeld. Berücksichtigt werden nur die Ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vergnügungssteuer

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Gemeinden sind berechtigt, auf die im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen Steuern zu erheben. Näheres regeln die einzelnen Bundesländer in Kommunalabgabengesetzen und auf dieser Grundlage die Gemeinden, etwa in eigenen Vergnügungssteuersatzungen. Vergnügungen können z. B. folgende Veranstaltungen sein: Tanzbelustigungen gewerblicher Art, Ko...mehr

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Jung, SGB XII § 34b Berecht... / 2.1 Anwendungsbereich (Satz 1)

Rz. 6 Um eine Selbsthilfe kann es sich schon dem Wortsinn nach nur handeln, wenn eine Zahlung vorab an den Anbieter erfolgt (vgl. Rz. 2). Nach dem Gesetzeswortlaut muss insoweit die leistungsberechtigte Person in Vorleistung gegangen sein. Da die Leistungsberechtigten in aller Regel minderjährig sind, wird es vom tatsächlichen Ablauf her fast immer so sein, dass Eltern für i...mehr

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Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie enthielt damals eine Regelung über Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen. Im Rahmen der Neustrukturierung des Dritten Kapitels und der neu eingeführten Bedarfe für ...mehr

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Jung, SGB XII § 34a Erbring... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 3 Nr. 12 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I 453) im Rahmen der Neustrukturierung des Dritten Kapitels und der neu eingeführten Bedarfe für Bildung und Teilhabe zum 1.1.2011 in Kraft. Durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Bu...mehr

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Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Armborst, Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und die Umsetzung in Ländern und Kommunen, ArchsozArb 2012 S. 44. Becker, Die neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe im SGB II, SGb 2012 S. 185. Böttiger, Bildung und Teilhabe – keine Übernahme der Leihgebühr für ein Musikinstrument, SGb 2014 S. 574. Brose, Die Lernförderung nach dem Bildungspaket: Eine kritische Zw...mehr

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Jung, SGB XII § 34 Bedarfe ... / 2.3 Zusätzliche Leistungen für Schulmaterial (Abs. 3)

Rz. 17 Abs. 3 enthält eine Nachfolgeregelung zu § 28a in der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung, die die hinreichende Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem Schulbedarf sicherstellen soll. Die Anerkennung eines zusätzlichen Bedarfes trägt dem Umstand Rechnung, dass die überwiegend bereits bei der Ermittlung des Regelbedarfes berücksichtigten Schulbedarfe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.3 Pensionszusagen an nahestehende Personen

Rz. 111 Nahe stehend sind Personen, die in einem besonderen persönlichen Verhältnis zum Stpfl. stehen. Neben nahen Verwandten können dies auch andere Personen wie z. B. Lebensgefährten sein.[1] Arbeitnehmer-Ehegatten können ebenso wie mitarbeitenden Familienangehörigen (Kinder) und auch Lebenspartnern innerhalb steuerlich anzuerkennender Arbeitsverhältnisse Pensionszusagen er...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.1 Wesen der Leistung "Früherkennung und Frühförderung"

Rz. 8 Die Frühförderung ist ein medizinisch-therapeutisches und gleichzeitig heilpädagogisches Förderangebot für Kinder mit (drohender) Behinderung. Zu diesen (drohenden) Behinderungen werden auch erhebliche Entwicklungsstörungen gezählt, die später die Schulpflicht und damit die Teilhabe einschränken. Die Frühförderung bezieht die Familien bzw. sonstige Bezugspersonen in die...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.7 Vorrangige Unterhaltsverpflichtungen

Anderweitige Unterhaltsverpflichtungen können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. Der Elternunterhaltsanspruch geht nach dem Gesetz sämtlichen anderen Unterhaltsansprüchen im Rang nach (§ 1609 BGB). Als vorrangige Unterhaltsansprüche kommen insbesondere in Betracht: Kindesunterhaltsansprüche Ehegattenunterhaltsansprüche und Unterhaltsansprüche nach § 1615l BGB [1] Sind ...mehr

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Elternunterhalt / 2.2.3 Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 Abs. 3 SGB XII

Auch im dritten Absatz des § 94 SGB XII finden sich einige Ausnahmetatbestände, nach denen der Übergang von Unterhaltsansprüchen ausgeschlossen ist. Danach gehen Unterhaltsansprüche nicht über wenn der Unterhaltspflichtige leistungsberechtigt nach dem Dritten (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Vierten (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) Kapitel des SGB XII ist od...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.4 Besonderheit: Komplexleistung (Abs. 3)

Rz. 24 Die Komplexleistungen der Frühförderung verfolgen das Ziel, die Leistungserbringung ganzheitlich "unter einem Dach" zu ermöglichen. Sie umfassen i. S. d. §§ 2, 5, 6 und 6a FrühV alle erforderlichen medizinischen, medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Leistungen, die zusätzlich auch pädagogische, psychologische und soziale Inhalte beinhalten können. Entsche...mehr

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Elternunterhalt / 3.1 Die Rolle des Ehegatten

Zur Rolle des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Ehegatte als Schwiegerkind der unterhaltsberechtigten Eltern nicht unmittelbar mit seinen Einkünften für den Elternunterhalt haftet. Auch das Vermögen des Ehegatten kann nicht angetastet werden. Und dennoch spielt der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterha...mehr

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Elternunterhalt / 7.5.1 Der Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB

Soweit ein vorrangiger Anspruch auf Familienunterhalt gem. §§ 1360, 1360a BGB besteht, schulden die Kindern keinen Elternunterhalt. Nach §§ 1360, 1360a BGB sind Eheleute einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Seinem Umfang nach umfasst der Anspruch auf Familienunterhalt gemäß § 1360a BGB alles, was für die Haush...mehr

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Elternunterhalt / 13 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, Urteil v. 23.10.2002, FamRZ 2002, 1698. Zur Verwirkung rückständigen Elternunterhalts (im Anschluß an Senatsurteil v. 13.1.1988, IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62). Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil v. 26.2.1992, XII ZR 93/91, FamRZ 1992, 795). Zur Frage des Einsatzes von Ver...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.2 Wohnungsrechte

Häufig wird in Übertragungsverträgen ein Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB zugunsten des Übergebers vereinbart. Wenn der Wohnungsberechtigte dann in ein Pflegeheim zieht, stellt sich regelmäßig die Frage, ob aus dem Wohnungsrecht ein Zahlungsanspruch hergeleitet werden kann. Praxis-Beispiel Die Mutter M hat ihrer Tochter T vor 12 Jahren ihre Immobilie übertragen und sich an der ...mehr

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Elternunterhalt / 7.4.1 Schenkungsrückforderungen

Hat der Elternteil in der Vergangenheit etwas verschenkt, zählt das Verschenkte zwar nicht mehr zu seinem verwertbaren Vermögen. Gemäß § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB kann jedoch jeder Schenker von dem Beschenkten die Schenkung zurückfordern, soweit der Schenker nach Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aus diesem Grunde kann ...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.5.2 Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)

Rz. 33 Nach § 119 SGB V können Sozialpädiatrische Zentren (SPZs) zur ambulanten sozialpädiatrischen Behandlung ermächtigt werden, wenn sie fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche sozialpädiatrische Behandlung bieten. Die Behandlung durch sozialpädiatrische Zentren ist auf diejenigen Kinder aus...mehr

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Elternunterhalt / 8.2.7 Der Wohnvorteil

Eine der am häufigsten in der Praxis auftretenden Fragen ist, wie das mietfreie Wohnen in einer im Eigentum stehenden Immobilie zu bewerten ist. Es handelt sich dabei um einen vermögenswerten Vorteil, der unterhaltsrechtlich wie Einkommen behandelt wird, da Unterhaltspflichtige, die keine monatlichen Mietzahlungen aufbringen müssen, entsprechend mehr Geld für den sonstigen L...mehr

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Elternunterhalt / 10.2 Variante 2: Kind ist verheiratet und Alleinverdiener

Etwas schwieriger wird die Berechnung, wenn das unterhaltspflichtige Kind verheiratet ist. Ist der Unterhaltspflichtige verheiratet, ist zunächst vom zusammengerechneten Einkommen beider Ehegatten der Familien selbst von derzeit 3.600 EUR (2.000 EUR + 1.600 EUR) in Abzug zu bringen. Vom Differenzeinkommen ist ein weiterer Abschlag von 10 % wegen einer Haushaltsersparnis auf ...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 2.5 Landesrahmenvereinbarungen (Abs. 4)

Rz. 28 Bei der interdisziplinären Früherkennung und Frühförderung i. S. d. § 46 handelt es sich um Leistungskomplexe, die sowohl Leistungen der medizinischen Rehabilitation nach § 42 Abs. 1 und 2 als auch Leistungen zur sozialen Teilhabe gemäß § 79 SGB IX (vgl. § 46 Abs. 3) umfassen – und zwar in interdisziplinärer Art. Das bedeutet, dass die Rahmenbedingungen für die Einrich...mehr

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Schell, SGB IX § 46 Früherk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 30. Diese Vorschrift verschmolz für noch nicht eingeschulte Kinder erstmals die heilpädagogischen M...mehr

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Elternunterhalt / 7.3 Rücklagen für den eigenen Sterbefall

Die Sozialämter stellen sich häufig auf den Standpunkt, dass Vermögensrücklagen für die eigene Beerdigung von den bedürftigen Eltern zur vorrangigen Bedarfsdeckung verwertet werden müssen. Dies ist allerdings so nicht zutreffend, denn nach der Rechtsprechung gehören generell angemessene Rücklagen für Beerdigungen zum geschützten Vermögen nach § 90 SGB XII. Innerhalb der sozi...mehr

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Die Stiftung als Gesellschafter – was ist zu beachten?

Zusammenfassung Selbstständige und unselbstständige Stiftungen bzw. deren Treuhänder können – z.B. als Erben oder Vermächtnisnehmer – Gesellschaftsbeteiligungen erwerben. Dabei gelten jedoch Besonderheiten. Zum Sachverhalt An einer GmbH & Co. KG war außer der GmbH als Komplementärin eine Kommanditistin beteiligt. In ihrem Testament hatte die Kommanditistin eine unselbstständig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 21 Gründe für Amtsentbindung

Rz. 1 Auch der nach Liste[1] bestimmte ehrenamtliche Richter ist der gesetzliche Richter i. S. d. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG. [2] Er kann vor Ablauf seiner Amtszeit gegen seinen Willen aufgrund § 44 Abs. 2 DRiG nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen seinen Willen nur durch Entscheidung des Gerichts abberufen werden. Diese gesetzlichen Voraussetzungen ergeb...mehr

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Sommer, SGB V § 20d Nationa... / 2.2.1 Trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Abs. 3)

Rz. 5 Die Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und die Pflegekassen müssen durch ihre Spitzenorganisationen nach dem in § 20e geregelten Verfahren trägerübergreifende Rahmenempfehlungen vereinbaren, in denen die übergeordneten einheitlichen gemeinsamen Ziele und die daraus abzuleitenden vorrangigen Handlungsfelder...mehr

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Sommer, SGB V § 24a Empfäng... / 2.2 Beratung zur Empfängnisregelung (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 4 Die ärztliche Beratung zu Fragen der Empfängnisregelung ist Inhalt der vertragsärztlichen Versorgung. Deshalb kann unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen oder ermächtigten Ärzten und medizinischen Einrichtungen frei gewählt werden. Die ärztliche Beratung schließt sowohl die Beratung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft als auch zur Empfängnisverhüt...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 2.2 Eigenanteil des Versicherten (Abs. 2)

Rz. 15 Gemäß Abs. 2 Satz 1 leisten die Versicherten zu der kieferorthopädischen Behandlung einen (vorläufigen) Anteil in Höhe von 20 % der Kosten an den Vertragszahnarzt. Mangels einer entsprechenden gesetzlichen Regelung kommt eine Befreiung nicht in Betracht. Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII müssen den Anteil aus den Leistungen zur Deckung des Lebensun...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 29 regelt die Einzelheiten des Anspruchs auf kieferorthopädische Versorgung i. S. v. § 28 Abs. 2, da es sich grundsätzlich dabei um eine Krankenbehandlung i. S. v. § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 handelt. Die zwischenzeitlich mit dem Beitragsentlastungsgesetz sowie dem 1. und 2. GKV-NOG eingeführte Kostenerstattung zählte zu den Elementen der privaten Versicherungswirtschaf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Adoptivkinder

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Eine Adoption ist die rechtliche Annahme eines anderen Menschen als Kind, dh die Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses ohne biologische Abstammung. Allerdings ist auch die Adoption eines leiblichen Enkelkindes möglich. Während Adoptionen ursprünglich hauptsächlich dazu dienten, die rein materielle Versorgung der oder des Adoptierenden si...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abzugsverbote

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Für die Ermittlung der Einkünfte gilt das > Nettoprinzip . Was der Stpfl im Zusammenhang mit seinen besteuerbaren Einnahmen aufwendet, darf er grundsätzlich von der steuerlichen BMG abziehen (vgl § 2 Abs 2 EStG). Dieses Prinzip wird aber durch Abzugsverbote begrenzt (zu verfassungsrechtlichen Aspekten vgl Breinersdorfer, DStR 2010, 2492 sowie ...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien

Einführung In seiner Sitzung vom 13.2.2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verabschiedet. Dem ging ein Diskussionspapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV),[2] ein Referentenentwurf (RefE),[3] der Regierungsent...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / Einführung

In seiner Sitzung vom 13.2.2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verabschiedet. Dem ging ein Diskussionspapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV),[2] ein Referentenentwurf (RefE),[3] der Regierungsentwurf (RegE...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / II. Die Entscheidung des BVerfG vom 26.3.2019

Mit Beschl. v. 26.3.2019[10] hat das BVerfG den faktischen vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Lebensgemeinschaften wegen des Verstoßes gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot für nicht gerechtfertigt und insoweit §§ 1754 Abs. 2, 1755 Abs. 1 BGB für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber hat es aufgegeben, bis 31.3.2020 hierzu eine gesetz...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 3. Forderungen an die Bundesregierung (II. des Antrages)

Die geforderte Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Ehen bei der Adoption lässt nicht erkennen, inwiefern dabei akzeptiert wird, dass schon aus Kindeswohlgesichtspunkten stabile Familienkonstellationen für eine Adoption erforderlich sind. Die Forderung einer allgemeinen Gleichstellung geht am Kindeswohl vorbei und würde voraussetzen, dass nichteheliche Lebe...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 2. Stabilitätskriterien

Stabilität und Kontinuität sind Grundpfeiler einer für das Kindeswohl gedeihlichen Familiensituation. Um dem Kindeswohl gerecht zu werden, muss die gerichtliche Adoptionsentscheidung demnach die Stabilität und die Kontinuität der Lebensgemeinschaft in den Blick nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesetzgeber bestimmte Stabilitätskriterien als grundlegend vorgibt oder di...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 1. Prämissen/Allgemeines

Der vorgenannte Antrag zielt auf eine vollkommene Gleichstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Ehen im Adoptionsrecht sowie auf die Öffnung der Einzeladoption für Ehegatten. Nach der Begründung des Antrages, bleibe der RegE hinter den Anforderungen des BVerfG zurück. Eine Diskriminierung der fremden Kinder, die in einer faktischen Pflegefamilie aufwachsen, liege au...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 2. Feststellungen (I. des Antrages)

Zunächst fordert der Antrag die Feststellung, dass Familie überall dort sei, wo Menschen dauerhaft und verbindlich füreinander Verantwortung übernehmen. Unklar bleibt insoweit, inwiefern damit der Familienbegriff und insbesondere mit welchen rechtlichen Auswirkungen definiert werden soll. Bestimmte Konstellationen des Zusammenlebens sieht der Antrag nicht vor. Es wird ledigl...mehr