Fachbeiträge & Kommentare zu Familie

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2312 BGB bildet eine agrarpolitische Schutzvorschrift,[1] die dem Ziel dient, dem Erben die Erhaltung des Betriebs zu ermöglichen. Denn der Erhalt leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe in bäuerlichen Familien liegt nach Auffassung des BVerfG im öffentlichen Interesse.[2] Insbesondere soll der Erbe davor geschützt werden, wegen der Befriedigung der Pflichttei...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Scheidungsantrag durch den Erblasser

Rz. 6 Vor seinem Tod muss der Erblasser, nicht hingegen sein Ehegatte, die Scheidung beantragt haben. Eine erbrechtliche Wirkung erlangt die Antragstellung (§§ 121, 124, 133, 134 FamFG) jedoch erst mit Rechtshängigkeit. Rechtshängigkeit tritt hingegen durch Zustellung an den Antragsgegner ein (§ 124 FamFG i.V.m. §§ 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO). Wenn sich dies auch nicht einde...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Gesetzliche Vertretung

Rz. 9 Nach den allg. Regeln kommt auch gesetzliche Vertretung in Betracht: Für den minderjährigen vorläufigen Erben gelten die allg. Vorschriften der §§ 104 ff., 111 BGB i.V.m. § 1629 Abs. 1 BGB. Erben, die im Zeitpunkt der Annahmeerklärung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen also der Einwilligung ihrer Eltern; wegen § 111 BGB ist eine nachträgliche Geneh...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / g) Besonderheiten bei unterstelltem Verkaufsszenario

Rz. 241 Aus der Sicht des IDW weisen Unternehmensbewertungen im familien- sowie auch im erbrechtlichen Kontext Besonderheiten gegenüber sonstigen Bewertungsanlässen auf. Diese wurden im Jahr 2016 in dem Bewertungsstandard IDW S 13 "Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht" zusammengefasst. IDW S 13 ergänzt die eigent...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 309 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag anzusetzen,[834] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[835] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ist. Dies muss auch bei Aktien am "Neuen Markt" gelten, auch wenn hier di...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 3 Geschütztes Einkommen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Gem. 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit im Rahmen von § 1603 BGB. Die Höhe des geschützten Einkommens einer unterhaltsverpflic...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / D. Ansprüche ausländischer Bürger bei Tötung

Rz. 200 Wenn ein Ausländer in Deutschland getötet wird, findet deutsches Deliktsrecht, insbesondere § 844 Abs. 2 BGB, Anwendung. Rz. 201 Nach welchem Recht sich jedoch die Vorfrage beurteilt, ob und in welchem Umfang ein Hinterbliebener einen Unterhaltsanspruch gegen den Getöteten gehabt hätte, bestimmt Art. 18 EGBGB (Einzelheiten bei Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei P...mehr

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ZErb 01/2020, Anspruch von ... / 2 Gründe

II. Die nach §§ 511 ff. ZPO zulässige Berufung ist unbegründet. Nach § 630g Abs. 3 S. 1 und 2 i.V.m. Abs. 1 BGB kann im Falle des Todes des Patienten der Erbe Einsicht in die Behandlungsakten zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen und die nächsten Angehörigen hinsichtlich immaterieller Interessen nehmen. Nach § 630g Abs. 3 S. 3 BGB sind die Rechte allerdings ausgeschlossen...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (a) Zumutbarkeit

Rz. 659 Hinsichtlich der Zumutbarkeit sind z.B. der Gesundheitszustand, bisheriger Bildungsgang, Begabung und Neigung zu einem bestimmten Beruf, Kenntnisse und Fähigkeiten des Geschädigten zu berücksichtigen (BGH VersR 1991, 437). Einer Arzthelferin ist z.B. nicht zuzumuten, Näherin in einer Fabrik zu werden, wohl aber, sich zur MTA umschulen zu lassen. Rz. 660 Aus Gründen de...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Unterhaltsbeitrag – vermehrte Bedürfnisse

Rz. 450 Die Haushaltsführung einschließlich Kindererziehung stellt eine eigene Erwerbstätigkeit dar. Sie wird als wirtschaftlich sinnvolle Verwertung der Arbeitskraft für den Familienunterhalt, also als gleichwertige Unterhaltsleistung erbracht. Die Behinderung bei der Hausarbeit findet aber auch bei der Führungs- bzw. Leitungsaufgabe des Verpflichteten statt. Es genügen all...mehr

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FF 01/2020, Familiengericht... / II. Qualifizierung von Familienrichter*innen und Organisation der Familiengerichte

Anlässlich des sog. "Staufener Missbrauchsfalls" hat die Debatte um eine Qualifizierung von Familienrichter*innen und der anderen beteiligten Akteure an Fahrt aufgenommen. Der Koalitionsvertrag erwartet "von allen an familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufsgruppen (…) kontinuierliche Fortbildung in fachlicher und methodischer Hinsicht für ihre anspruchsvolle Tätigk...mehr

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§ 14 Anhang / E. Anlage 5: Checkliste zur Erfassung der fixen Kosten

Rz. 6 (Nach Ege, Band 7, S. 81 ff. der Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV) A. Aufwand für Wohnung, Garten, Haustierhaltung und Grabpflege 1. Wohnung OLG Hamm MittBl 1998, 58mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 1. Problemstellung

Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Wohnraum durch den Erblasser ist in erbrechtlicher Hinsicht immer problematisch. Scheidet in diesen Fällen die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB aus, weil Ansprüche nach § 2325 BGB nur dann in Betracht kommen, wenn ein Gegenstand aus dem Vermögen des Erblassers weggegeben wird, oder genügt die unentgeltliche Nutzungsüberlassung?[...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / i) Anrechnung sonstiger Vorteile

Rz. 177 Wie schon vorstehend mehrfach angesprochen worden ist, sind Vorteile, die durch den Wegfall des Getöteten eintreten, anzurechnen. Daneben sind aber auch andere Umstände anspruchsmindernd zu berücksichtigen. Rz. 178 Erträgnisse aus Erbschaften sind nur insoweit als Vorteil zuzurechnen, als die Familie auch schon vor dem Tode des Unterhaltsverpflichteten davon gelebt ha...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / bb) Keine Einstellung einer Ersatzkraft

Rz. 505 Oft wird eine Ersatzkraft tatsächlich nicht eingestellt, und die Familie behilft sich durch unentgeltliches Zurückgreifen auf Großeltern, Nachbarn oder Freunde bzw. die übrigen Familienmitglieder leisten überobligationsmäßige Mehrarbeit im Haushalt, z.B. neben ihrem Beruf. Die verletzte Person kann durch überobligationsmäßige Anstrengungen ebenfalls selbst den Hausha...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / B. Vertragsschluss

Rz. 12 Wie jeder andere Vertrag auch, kommt der Versicherungsvertrag durch Angebot und Annahme zustande. Das bedeutet im Versicherungsrecht, dass ein Versicherungsantrag gestellt und daraufhin ein Versicherungsschein ausgefertigt und ausgehändigt worden sein muss. Interessant ist insoweit eine jüngste Entscheidung des Familiensenats des BGH, wonach der Abschluss und die Kündi...mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / 3. Unterhaltsschäden

Rz. 45 Das Quotenvorrecht spielt bei der Berechnung von Unterhaltsschäden (Freyberger, DAR 2001, 385, 387, sowie ausführlich in MDR 2000, 117 ff.) dann eine Rolle, wenn den getöteten Ernährer der Familie bei dem Unfallereignis ein Mitverschulden trifft. Der Unterhaltsschaden der Hinterbliebenen wird dann der Mithaftungsquote entsprechend gekürzt. Ist der überlebende Anspruch...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / bb) Auswirkungen bei den Waisen – Betreuungsunterhaltsschaden

Rz. 153 In der praktischen Schadensregulierung wird immer vergessen, bei den Unterhaltsansprüchen der Waisen neben dem Barunterhalt auch den Betreuungsunterhalt geltend zu machen. Dazu gehört neben der Haushaltsführung vor allem die Beaufsichtigung und die Erziehung der Kinder. Das bedeutet z.B. bei Kleinkindern eine tägliche Rundumbetreuung, regelmäßig also unter Berücksich...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Maßgeblich sind jeweils die ehelichen Lebensverhältnisse prägenden Einkünfte der (geschiedenen) Ehegatten. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-) Einkommen als prägend. Verfügt der Berechtigte über die ehelichen Lebensverhältnisse nicht prägendes eigenes Einkommen, so kommt die sog. Anrechnungsmet...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / f) Nutzungsfähigkeit bei Mietwageninanspruchnahme

Rz. 197 Vgl. zunächst die allgemeinen Ausführungen zum Nutzungswillen (siehe Rdn 50 ff.) sowie zur Nutzungsmöglichkeit (siehe Rdn 64 ff.). Der Geschädigte muss grundsätzlich in der Lage sein, das Mietfahrzeug auch tatsächlich zu nutzen. Die Lebenserfahrung spricht für den Nutzungswillen des Halters, der Gegenbeweis obliegt dem Schädiger (OLG Celle VersR 1973, 717). Rz. 198 Lie...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 2. Nutzungsmöglichkeit

Rz. 64 Der Geschädigte muss auch die Möglichkeit haben, das Fahrzeug zu nutzen. Sie entfällt z.B., wenn der Geschädigte durch den Unfall derart verletzt worden ist, dass er ein Kraftfahrzeug – ganz oder auch nur vorübergehend – nicht mehr führen kann (BGH VersR 1966, 497; BGH VersR 1985, 736 = zfs 1985, 296; KG NZV 2006, 157) = DAR 2006, 151). Das gilt selbstverständlich auc...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 1. Eindeutiger Hinweis im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

Bei einem Blick in die Gesetzmaterialien[9] findet sich zu der Fassung des § 207 BGB, wie er später in Kraft getreten ist, folgender Hinweis des Gesetzgebers: Zitat "… ist es der Rechtsprechung unbenommen, im Einzelfall in entsprechender Anwendung des § 207 BGB-RE eine Verjährungshemmung anzunehmen, wenn ein der Ehe oder Familie vergleichbares Näheverhältnis besteht". Deutliche...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / 1. Sinn und Zweck der Norm

Nimmt man Sinn und Zweck des § 207 BGB in den Blick, ergibt sich zwanglos, dass der bei einem Missbrauch einer Vorsorgevollmacht zugrundeliegende Sachverhalt mit dem Lebenssachverhalt, der regelmäßig § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BGB zugrunde liegen wird, identisch ist und eine vergleichbare Interessenlage vorliegt. Zwischen den in der Norm genannten Personen besteht ein familiäres...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 3. Kritik

Die dargestellte Argumentation verfängt nicht. Der (spätere) Erblasser lässt bei der Überlassung des Wohnraums sein Vermögen gerade nicht brach liegen. Vielmehr wird der Erblasser in dem Augenblick aktiv, in dem er den Wohnraum nicht leer stehen, sondern einem Dritten überlässt. Er ergreift die Chance der Vermögensmehrung, indem er den Wohnraum einer anderen Person überlässt...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / bb) Pflege durch Familienangehörige

Rz. 371 Problematisch sind hingegen die Fälle, in denen ein Familienangehöriger die Pflegeleistung erbringt. Der Schädiger ist gem. § 843 Abs. 1 BGB verpflichtet, einem Geschädigten im Rahmen des Ersatzes vermehrter Bedürfnisse die ihm gegenüber unentgeltlich erbrachte Pflegetätigkeit angemessen abzugelten, soweit sie über die üblicherweise im Krankheitsfall zu erwartende pe...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen:

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt und ob es um die Bemessung des Bedarfs oder die Feststellung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit den steuerrechtlichen Einkünften. 1. Geldeinnahmen: 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoein...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 4. Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X (der sog. Rentnertod)

Rz. 92 Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der relativen Theorie sind die Schadensfälle, in denen der Sozialleistungsträger aufgrund des Schadensereignisses dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen hat als vor dem Unfall. Rz. 93 Müssen sich in diesen Fällen der Geschädigte oder seine Hinterbliebenen ein Mitverschulden anrechnen ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Allgemeines

Rz. 439 Der Haushaltsführungsschaden (HFS; vgl. auch Anlage 11 – siehe § 14 Rdn 14 f.) ist die am häufigsten vergessene oder zumindest falsch berechnete Schadenposition überhaupt, sodass hierbei oft gigantische Summen "verschenkt" werden. Dabei geht es regelmäßig um weit höhere Summen als z.B. beim Schmerzensgeld. Das eröffnet zum einen eine enorme Regressgefahr für den Anwa...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (1) Haushaltsspezifische Minderung der Erwerbstätigkeit

Rz. 508 Zur Darlegung des Haushaltführungsschadens genügt es nicht, auf die unfallbedingte (allgemeine) Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) hinzuweisen. Maßgeblich ist demgegenüber allein die haushaltsspezifische MdE, auch als MdH (Minderung der Fähigkeit zur Arbeit im Haushalt) bezeichnet (OLG Köln r+s 2015, 422). Insoweit ist die konkrete Lebenssituation des Geschädigten ...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / 1. Allgemeines

Rz. 80 Wird bei einem Unfall ein Mensch getötet, der anderen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, haben die unterhaltsberechtigten Angehörigen einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihnen durch den Entzug des Unterhaltsrechts entsteht. Dieser – mittelbare – Schadensersatzanspruch ist in § 844 Abs. 2 BGB geregelt. Rz. 81 Unterhaltsberechtigt sind alle Personen, dene...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / V. Abschleppkosten

Rz. 329 Die Kosten für das Abschleppen eines unfallbedingt fahrunfähig gewordenen Fahrzeugs sind adäquater Folgeschaden und daher grundsätzlich zu ersetzen. Rz. 330 Streit herrscht immer wieder über die Entfernung bei zu erstattenden Abschleppkosten. Die Assekuranz wendet immer wieder einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ein, wenn das Fahrzeug nicht zur nächstgel...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / bb) Fixe Kosten

Rz. 102 Den Hinterbliebenen sind diejenigen Kosten vorab zuzubilligen, die der Sicherung einer standesgemäßen Haushaltsführung dienen. Sie werden zunächst beim Nettoeinkommen des Getöteten abgezogen und später dann dem errechneten Unterhaltsanteil des/der Hinterbliebenen wieder hinzugerechnet. Rz. 103 Bei den fixen Kosten handelt es sich um Aufwendungen, die der Unterhaltsver...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / VIII. Angehörigenprivileg

Rz. 101 Das Familienprivileg nach § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X schließt einen Forderungsübergang auf einen Sozialleistungsträger bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige, die mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben, aus. Diese Regelung entspricht dem § 67 Abs. 2 VVG a.F. im Privatversicherungsrecht, der nunmehr aufgru...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Prinzip der Spezialität der versicherten Gefahr

Rz. 318 In der Rechtsschutzversicherung gilt das sog. Prinzip der Spezialität der versicherten Gefahr. Das bedeutet im Gegensatz zur sog. Allgefahrendeckung, dass nur die Bereiche versichert sind, die in den Versicherungsbedingungen genannt sind. Es handelt sich bei der Rechtsschutzversicherung bewusst nicht um eine Abdeckung sämtlicher typischen Risiken, sondern es werden b...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / f) Vandalismusschäden gem. § 12 Abs. 1 II f AKB bzw. A.2.3.3 AKB 2008

Rz. 239 Der Vandalismusschaden verlangt gem. § 12 Abs. 1 II f AKB bzw. A.2.3.3 AKB 2008 mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Betriebsfremd in diesem Sinne ist, wer das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Halters benutzt und mit dem Betrieb oder der Betreuung nichts zu tun hat. Die Beweislast dafür, dass der Täter nicht betriebsfremd ist, liegt beim Versi...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2020

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / aa) Auswirkungen bei dem Haushaltsführungsanspruch

Rz. 140 Wie schon in dem Kapitel "Haushaltsführungsschaden" gesagt, stellt die Führung des Haushaltes eine der Erwerbstätigkeit gleich gestellte Unterhaltsleistung dar. Rz. 141 Daher richten sich die Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen bei unfallbedingtem Wegfall der Hausfrau (Hausmann) ebenso nach § 844 Abs. 2 BGB, § 10 Abs. 2 StVG und das zuvor Gesagte findet grunds...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / (2) "Tabelle Pardey"

Rz. 514 Früher, bis zur 6. Auflage, hieß die Tabelle "Schulz-Borck/Hofmann" (Schadensersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, VVW Karlsruhe, Verlag für Versicherungswirtschaft e.V., 6. Auflage 2000, jährlich ergänzt durch neue TVÖD-Tabellen), ab der 7. Auflage im Jahre 2009 ist Herr VRiLG Frank Pardey für den verstorbenen Prof. Hofmann als Co-Autor tätig. D...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / T. Arbeitseinkommen

Rz. 100 Die Pfändung von Arbeitseinkommen bietet sich in vielen Fällen geradezu an, denn ein hoher Prozentsatz der Vollstreckungsschuldner bezieht Arbeitseinkommen. Da jedoch das Arbeitseinkommen der Existenz der meisten Schuldner und ggf. deren Familien dient, hat der Gesetzgeber die Pfändung des Arbeitseinkommens zwar prinzipiell zugelassen, aber durch zahlreiche Pfändungs...mehr

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FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Inländische Einkünfte

Rz. Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Grundsätzliches: Personen, die in Deutschland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betreuungsfreibetrag

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Von Verfassungs wegen gehört zum > Existenzminimum eines Kindes nicht nur der sächliche Mindestbedarf, sondern darüber hinaus auch der Betreuungsbedarf und der Erziehungsbedarf. Dies ist bei der Besteuerung der Eltern zu berücksichtigen, denn die von den Eltern zu erbringende Betreuungs- und Erziehungsleistung mindert deren wirtschaftliche Le...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / III. Familienstiftungen

Rz. 69 Familienstiftungen sind im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen per definitionem privatnützig geprägt. Hier geht es um die Verselbstständigung des (Nachlass-)Vermögens im Interesse der Familie. Die Bestimmung der Begünstigten steht natürlich auch hier im Ermessen des Stifters. Der Begünstigtenkreis umfasst regelmäßig Angehörige seiner Familie. Dies müssen aber weder...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 4. Adoptionen seit dem 1.1.1977

Rz. 64 Zu unterscheiden ist seit dem 1.1.1977 die Adoption Minderjähriger und die Adoption Volljähriger. Die Annahme Minderjähriger führt zur Volladoption. Das Verwandtschaftsband zur natürlichen Familie wird aufgelöst; das Kind verliert Erb- und Pflichtteilsrecht gegenüber den natürlichen Eltern und Großeltern, § 1755 BGB. In die Familie des Annehmenden wird es vollständig ...mehr

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§ 20 Das Testament geschied... / Literaturtipps

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§ 21 Behindertentestament u... / A. Gefahren und Gestaltungsziele

Rz. 1 Eltern geistig oder körperlich behinderter Kinder geraten oftmals in einen Interessenkonflikt: Auf der einen Seite möchten sie, dass ihr behindertes Kind auch nach ihrem Ableben bestmöglich versorgt ist. Auf der anderen Seite ist es für sie nur schwer hinnehmbar, dass ihr hinterlassenes Vermögen für die gesetzlichen Leistungen vollständig verbraucht wird, ohne dass das...mehr

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§ 15 Die Auflage / F. Gestaltungsüberlegungen

Rz. 31 Die Zweckauflage ist im Grunde das offenste aller erbrechtlichen Gestaltungsmittel. Während der Erbe und seine Erbquote gemäß § 2065 Abs. 2 BGB vom Erblasser selbst bestimmt werden müssen und auch im Bereich der Vermächtnisanordnungen nur beim Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB) und beim Bestimmungsvermächtnis Entscheidungsrechte an Dritte delegiert werden können, gilt das ...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / Literaturtipps

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 5. § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB – Rechtskräftige Verurteilung und Unzumutbarkeit der Nachlassteilhabe

Rz. 22 Als weiteren Entziehungsgrund nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB die rechtskräftige Verurteilung und Unzumutbarkeit der Nachlassteilhabe. Für die Entziehung des Pflichtteils müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Der Pflichtteilsberechtigte muss wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt worde...mehr