Fachbeiträge & Kommentare zu Familienkasse

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.7 Familienkasse (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 AO)

Rz. 25 Die Familienkasse ist nach Nr. 6 Finanzbehörde i. S. d. AO. Dies ist nach § 5 Nr. 11 FVG i. d. F. des Jahressteuer-Ergänzungsgesetzes 1996 v. 18.12.1995, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des FVG v. 13.12.2007[1], durch eine Fiktion ("gelten als Bundesfinanzbehörden") erreicht worden, während noch das Jahressteuergesetz 1996 v. 11.10.1995 davon spr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 § 6 Abs. 2 AO verweist für den Begriff der Finanzbehörden auf das FVG und die in diesem genannten Bundes- und Landesfinanzbehörden. Da in der AO der Begriff der Finanzbehörden sehr häufig verwendet wird, soll Abs. 2 klarstellen, dass damit die in Abs. 2 aufgezählten und im FVG v. 30.8.1971[1] genannten Behörden gemeint sind, wenn und soweit sie mit der Verwaltung der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für ein behindertes Kind bei Gendefekt (hier: Myotone Dystrophie Curschmann-Steinert)

Leitsatz Ein aufgrund eines Gendefekts behindertes Kind kann gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG nur dann berücksichtigt werden, wenn die feststellbaren Funktions- und Teilhabebeeinträchtigungen bereits vor Erreichen der Altersgrenze von 25 Jahren (vormals 27 Jahren) eingetreten waren. Sachverhalt Die im Jahr 1968 geborene Tochter des Klägers leidet an einer erblichen Muskele...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des steuerlichen Kindergeldes

Leitsatz 1. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG räumt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur die Befugnis ein, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten abweichend von den Vorschriften der AO über die örtliche Zuständigkeit von Finanzbehörden einer anderen Familienkasse...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schwerbehinderter erwachsener Bruder als Pflegekind, familienähnliches Band

Leitsatz Bei der Beurteilung, ob ein Pflegekindschaftsverhältnis gegeben ist, bedarf es der Feststellung eines "familienähnlichen Bands" auch dann, wenn ein "familiäres Band" besteht. Die Erbringung umfänglicher Pflege- und Unterstützungsleistungen und ein damit verbundenes hohes Maß an persönlicher Zuwendung gegenüber dem behinderten Menschen genügt für die Annahme eines fa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Datenerhebung und Datenabgleich (§ 91 Abs 1 S 1 u 2 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 91 EStG bildet die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen den Beteiligten. Dieser bezieht sich im Detail auf folgende Aspekte: Datenabgleich mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zur Überprüfung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis und zum Mindesteigenbeitrag Datenabgleich mit dem Spitzenverband der landwirt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 § 91 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit § 89 EStG und ist ebenfalls den Verfahrensvorschriften des Abschnitts XI zuzuordnen. Durch die Ausgestaltung des Riester-Verfahrens als möglichst kundenfreundliches Verfahren kommt dem Zulageantrag besondere Bedeutung zu. Die Angaben des Zulageantrags werden von der zentralen Stelle zunächst ni...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unzulässige Klage bei Verwendung eines Falschnamens

Leitsatz Die Klageerhebung unter Verwendung eines Falschnamens ist unzulässig, da die Identität des Klägers nicht feststeht. Es genügt nicht, dass sich eine Klage, die von einer Person unter einem Falschnamen erhoben worden ist, zweifelsfrei der Person zuordnen lässt, die den Falschnamen benutzt und dass gerichtliche Schreiben der mit dem Falschnamen bezeichneten Person tats...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld bei Wohnsitz der Eltern in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten; Anwendbarkeit des ausländischen Rechts auf den im Inland wohnenden Elternteil

Leitsatz 1. Ein Zusammentreffen von Leistungsansprüchen i.S. des Art. 68 der VO Nr. 883/2004 ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil der im Inland lebende Elternteil nach Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 883/2004 dem deutschen Recht unterliegt, wenn der andere Elternteil unter die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats fällt, dort aber selbst keinen Familienleistungsans...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anspruch auf deutsches Kindergeld in den Wohnsitz-Wohnsitz-Fällen, wenn nur in Deutschland ein Kindergeldanspruch besteht

Leitsatz 1. Der Anspruch auf Kindergeld im nachrangigen Staat ist nicht nach Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 ausgeschlossen, wenn nur ein Anspruch im nachrangigen Staat besteht, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für einen Anspruch im vorrangigen Staat aber nicht erfüllt werden. 2. Die Koordinierungsregel des Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 ist nur ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Nordteil der Insel Zypern kein Mitgliedstaat i.S. des § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG

Leitsatz Für Kinder mit ausschließlichem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Nordzypern wird kein Kindergeld gewährt, wenn sie nicht im Haushalt eines Berechtigten im Sinne des § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchst. a EStG leben. Normenkette § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO Sachverhalt Die Familienkasse lehnte die Gewährung von Kindergeld für die im Nordteil...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbenhaftung für Kindergeld-Rückforderungsanspruch; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch den BFH

Leitsatz Macht die Familienkasse einen Rückforderungsanspruch auf Kindergeld im Haftungswege gegen die Erben des Kindergeldberechtigten geltend und haben diese ihren jeweiligen Wohnsitz in unterschiedlichen Finanzgerichtsbezirken, sodass für die Klagen der Erben gegen die Haftungsbescheide gemäß § 38 Abs. 2a FGO unterschiedliche Gerichte zuständig sind, kann der BFH auf Antr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 3 Änderung der Verhältnisse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 7 Die Änderungs- und Berichtigungsvorschriften für Steuerfestsetzungen nach §§ 172ff. AO sind auf Dauerverwaltungsakte wie die Kindergeldfestsetzung nicht zugeschnitten. § 70 Abs. 2 EStG lässt deshalb als sonstige gesetzliche Korrekturvorschrift i. S. d. § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2d AO die Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.1 Kindergeldbescheid

Rz. 3 Nach der gesetzlichen Nomenklatur stellt das Kindergeld eine Steuervergütung dar (§ 31 S. 3 EStG). Für diese Ansprüche gelten die Familienkassen als Finanzbehörden (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 S. 2 FVG). Nach § 155 Abs. 5 AO finden für die Steuervergütung die Vorschriften für die Steuerfestsetzung sinngemäß Anwendung. Nach §§ 119 Abs. 2 S. 1, 155 Abs. 1 S. 1 AO ist dementspreche...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 5 Aus der Ausgestaltung des Kindergelds als Steuervergütung folgt, dass es sich bei der Kindergeldfestsetzung, ebenso wie bei der Aufhebung oder Änderung, um eine Abgabenangelegenheit i. S. v. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO bzw. § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FGO handelt. Statthafter Rechtsbehelf ist der Einspruch. Einspruchsbehörde ist die Familienkasse, die den Verwaltungsakt erlass...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 6 Korrekturvorschriften der AO

Rz. 22 Neben § 70 Abs. 3 EStG finden nach § 155 Abs. 5 AO die Korrekturvorschriften der AO Anwendung. Nicht anwendbar sind die sozialrechtlichen Verfahrensvorschriften gem. SGB X, da das Kindergeld nach der Systemumstellung (§ 31 EStG Rz. 3ff., 40ff.) als Steuervergütung gezahlt wird (§ 31 S. 3 EStG).[1] Sind die formellen Voraussetzungen für eine Änderung des Bescheids gege...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.2.1 Rückwirkende Zahlung bei Anträgen ab dem 19.7.2019 (Abs. 1 S. 2)

Rz. 4a Die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld erfolgt rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Bei Berechnung der Sechsmonatsfrist ist der Kalendermonat, in dem der Antrag gestellt wurde, nicht mitzurechnen. Die Vorschrift gilt gem. § 50 Abs. 52 EStG für nach dem 18.7.2019 eingehende Anträge auf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 5 Beseitigung materieller Rechtsfehler (Abs. 3)

Rz. 16 § 70 Abs. 3 EStG betrifft die Aufhebung oder Änderung eines von Anfang an materiell rechtswidrigen Bescheids, dessen Unrichtigkeit nachträglich festgestellt wurde. Es muss zu Unrecht Kindergeld festgesetzt worden sein. Auf einen Bescheid, durch den eine Kindergeldfestsetzung zu Unrecht aufgehoben oder abgelehnt wurde, ist § 70 Abs. 3 EStG nicht anzuwenden.[1] Ein mate...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.2 Kindergeldauszahlung

Rz. 4 Das Kindergeld wird von der Familienkasse ausgezahlt. Für die Auszahlung an die Angehörigen des öffentlichen Dienstes gem. § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Denn die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber werden hinsichtlich der Festsetzung und Auszahlung des Kindergelds als Familienkassen tätig, soweit sie nicht gegenüber dem BZSt auf ihre Zuständigkeit zur Festsetzung und Aus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 4 Zahlungszeitraum (Abs. 2)

Rz. 12 Nach § 66 Abs. 2 EStG wird das Kindergeld vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. Ein Anspruch auf Kindergeld in Höhe des vollen Monatsbetrags besteht deshalb für jeden Monat, in dem – wenn auch nur kurzzeitig, z. B. nur für einen Tag – die Anspruchsvora...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt als zentrale verfahrensrechtliche Bestimmung die formale Abwicklung des Verhältnisses zwischen dem Kindergeldberechtigten und der Familienkasse. Nach § 70 Abs. 1 EStG ist das Kindergeld in allen Fällen durch Bescheid festzusetzen. § 70 Abs. 2 bis 3 EStG enthalten die Korrekturvorschriften der ergänzenden eigenständigen Änderungsregelungen, die die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 4 Ausnahmen von der schriftlichen Bescheiderteilung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 15 Mit der Anfügung des Satzes 2 in § 70 Abs. 2 EStG durch das FamLeistG wurde das schon in den Jahren 2007/2008 für drei Ausnahmefälle praktizierte Verfahren (Rz. 1) des Absehens von der Erteilung eines schriftlichen Bescheids wieder eingeführt. Die Ausnahme von der schriftlichen Bescheiderteilung gilt nur für die Fälle, in denen das Kindergeld bereits festgesetzt wurde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 66 EStG wurde durch das JStG 1996 im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt (zur Rechtsentwicklung s. § 31 EStG Rz. 3ff.). Ab Vz 1997 wurde das Kindergeld durch das JStG 1997 v. 20.12.1996[1] für das erste und zweite Kind von 200 DM (Vz 1996) auf 220 DM erhöht. Dies ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 70 EStG wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt. Durch das JStErgG v. 18.12.1995[2] wurde zur Beseitigung materieller Festsetzungsfehler Abs. 3 angefügt. Das JStG 1997 v. 20.12.1996[3], das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 66... / 3 Kinderbonus (Abs. 1 S. 2 – 4) 2020

Rz. 11 Das Kindergeld wird im Vz 2020 einmalig um 300 EUR erhöht (Kinderbonus 2020).[1] Der Berechtigte hat Anspruch auf den Kinderbonus 2020 für jedes Kind, für das im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt aus Gründen des einfacheren Verwaltungsvollzugs in zwei Teilen von 200 EUR im September und von 100 EUR im Oktober 2020. Die Bundereg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Pflichten des StPfl

Rn. 25 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Korrespondierend mit der Ausgestaltung des Verfahrens als modifiziertes Anbieterverfahren obliegt es dem StPfl, unverzüglich alle Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die für die Ermittlung und Auszahlung der Altersvorsorgezulage entscheidungserheblich sind, dem Anbieter mitzuteilen. Der StPfl ist gehalten, Änderungen in der Art d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verweis auf § 91 EStG (§ 10a Abs 5 S 5 EStG)

Rn. 54 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das Riesterverfahren soll für den StPfl möglichst unbürokratisch ausgestaltet sein. Daher wird bei der Ermittlung der Zulage zunächst auf die Angaben des StPfl vertraut. Die weiteren Faktoren, die die Rechtmäßigkeit und die konkrete Höhe der Zulage bestimmen, werden in einem nachgelagerten Verfahren, das in § 91 EStG normiert ist, überprüft....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Datenübermittlung (§ 89 Abs 2 u 3 EStG)

Rn. 30 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Dem Anbieter obliegt es, die Daten des StPfl mit einem amtlich bestimmten Datensatz nach amtlich bestimmter Datenfernübertragung an die zentrale Stelle zu übermitteln. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Daten (§ 89 Abs 2 S 1 EStG): Vertragsdaten ID-Nr Sozialversicherungsnummer oder Zulagenummer des StPfl und seines Ehegatten oder einen An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verfahren

Rn. 11 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 89 EStG ist den Verfahrensvorschriften des Abschnitts XI zuzuordnen. Durch die Ausgestaltung des Riester-Verfahrens als möglichst kundenfreundliches Verfahren kommt dem Zulageantrag besondere Bedeutung zu. Die Angaben des Zulageantrags werden von der zentralen Stelle (§ 81 EStG) zunächst nicht geprüft. Die Korrektheit der Angaben wird vorau...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anrechnung von nicht im EU-Ausland beantragten Familienleistungen auf Kindergeld nach deutschem Recht

Leitsatz 1. Nimmt ein Bezieher von Kindergeld eine Erwerbstätigkeit im EU-Ausland auf, ohne die Familienkasse darüber zu informieren, so ist der Anspruch auf Familienleistungen nach dem Recht des ausländischen EU-Mitgliedstaats, der aufgrund der Erwerbstätigkeit vorrangig zuständig zur Gewährung von Familienleistungen geworden ist, auch dann nachträglich auf das nach deutsch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Die Klagearten

Rz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die FGO unterscheidet Gestaltungs-, Leistungs- und Feststellungsklagen (§§ 40, 41 FGO). Für die Praxis ist die Anfechtungsklage die wichtigste Erscheinungsform der Gestaltungsklage; mit ihr wird die Aufhebung oder Änderung eines > Verwaltungsakt der Finanzbehörde begehrt: Wenn im > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren der beantragte Steuerfreibetr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einspruchsbefugter und Einspruchsadressat

Rz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Einspruch kann nur einlegen (Aktivlegitimation), wer geltend macht, durch einen > Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein (§ 350 AO); zu den Rechtsfolgen vgl BFH/NV 2008, 9 = HFR 2008, 323. Zur Einspruchsbefugnis des ArbN in ArbG-Angelegenheiten > Rz 7–11. Rz. 16 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist an die Finanzbehö...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Die Statthaftigkeit des Einspruchs

Rz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Einspruch ist insbesondere gegeben gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten (vgl § 347 Abs 2 AO), auf die die AO Anwendung findet (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO; > Verwaltungsakt). Dazu gehören besonders Steuerbescheide iSd § 155 AO über veranlagte > Einkommensteuer und > Kirchensteuer einschließlich der Festsetzung einer anderen Zuschlagste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsquellen des Lohnsteuerrechts

mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann

Leitsatz Ein Kind unter 25 Jahren, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann, ist nur dann als ausbildungsplatzsuchendes Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen, wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist. Ist dieses nicht absehbar, reicht der Wille des Kindes, sich nach dem Ende der Erkrankung um einen Ausbildungsplatz zu be...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einsicht in Kindergeldakten

Leitsatz 1. Die Akteneinsicht in Kindergeldsachen nach dem EStG richtet sich nach der AO; insoweit besteht ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. 2. Bei der Abwägung der Interessen des Einsichtssuchenden und der Familienkasse ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig geringer ist als in Steuersachen, weil sich in Kindergeldakten seltener...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Finanzbehörde

a) Begriff Rz. 81 [Autor/Stand] Ermittlungsbehörde im Steuerstrafverfahren ist die FinB. Unter diesen Begriff fallen in Abweichung von der Umschreibung des § 6 Abs. 2 AO gem. der Legaldefinition des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO das HZA, das FA, das Bundeszentralamt für Steuern (vormals Bundesamt für Finanzen), aber nur insoweit, als ihm durch § 5 FVG Aufgaben der Verwaltung einer Ste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 3 Unverzügliche Mitteilung an den Berechtigten (Abs. 2)

Rz. 11 Dem Berechtigten sind die vorläufige Zahlungseinstellung sowie die dafür maßgeblichen Gründe unverzüglich mitzuteilen. Ihm muss Gelegenheit gegeben werden, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern.[1] Die Mitteilung muss gegenüber dem Berechtigten erfolgen. Damit ist für die Familienkasse eine Mitteilung an einen Dritten, z. B. den Abzweigungsempfänger ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 4 Unverzügliche Nachholung der Zahlung (Abs. 3)

Rz. 15 § 71 Abs. 3 EStG regelt, dass die Familienkasse die einbehaltenen Beträge nachzahlen muss, wenn sie die Kindergeldfestsetzung innerhalb von 2 Monaten nach der Zahlungseinstellung nicht rückwirkend aufgehoben oder geändert hat. Rz. 16 Die 2-Monats-Frist wird durch die Zahlungseinstellung ausgelöst: Als Zeitpunkt der vorläufigen Zahlungseinstellung ist der Tag anzusehen,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 1.2 Bedeutung

Rz. 3 Mit § 71 EStG wird für die Familienkasse die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise wird auf das Kindergeldrecht übertragen.[1] Rz. 4 Die Familienkasse soll schneller auf Änderungen in den Verhältnissen der Eltern oder Kinder reagi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 2.1 Ermessen und Voraussetzungen

Rz. 5 Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Familienkasse die Kindergeldzahlungen vorläufig einstellen. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO).[1] Voraussetzung für eine vorläufige Zahlungseinstellung ist, dass einerseits Kindergeld festgesetzt wurde[2] und andererseits die Familienkasse Kenntnis von Tatsachen erhält, die zu einer rückwirkenden Aufhebung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 2.2 Kenntnis von Tatsachen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Die Familienkasse muss positive Kenntnis von entscheidungserheblichen Tatsachen erlangen, die zu dem Nichtbestehen eines Kindergeldanspruchs führen. Die Tatsachen müssen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kindergeldfestsetzung begründen. Umfasst sind sowohl rechtliche als auch tatsächliche Verhältnisse.[1] Als Änderung des rechtlichen Verhältnisses kommt die V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 5 Rechtsschutz (Abs. 3)

Rz. 18 Bei der vorläufigen Zahlungseinstellung handelt es sich um einen Realakt, da dieser ohne Bescheid erfolgt.[1] Sofern sich ein Kindergeldberechtigter gegen die Zahlungseinstellung wenden will, kann er dies nicht mit einem Einspruch tun, sondern nur mit einem allgemeinen Leistungsbegehren. Korrekte Klageart wäre die allgemeine Leistungsklage. Möglicherweise macht eine s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.1 Kindergeld und Freibeträge

Rz. 555 Familienleistungsausgleich Die vom BVerfG geforderte Freistellung (Familienleistungsausgleich) eines Einkommensbetrags i. H. des Existenzminimums eines berücksichtigungsfähigen Kindes (sächlicher Bedarf wie Wohnung, Kleidung, Nahrung einschließlich Bedarf für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung) wird entweder durch das Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 3 Kindschaftsverhältnis und Alter (Seite 1)

Rz. 99 [Persönliche Angaben → Zeilen 4–9] Für jedes Kind ist eine eigene Anlage Kind auszufüllen, unabhängig davon, ob das Kind bereits als Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Die Angaben zum Kind (Identifikationsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Familienkasse, die das Kindergeld auszahlt) sind für jedes Kind, das berücksich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld: Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheids

Leitsatz Wird vor Ablauf der Klagefrist ein Änderungsantrag gemäß § 172 Abs. 1 Satz 3 AO gestellt, der eine den Anspruch auf Kindergeld ablehnende Einspruchsentscheidung betrifft, und wird die Angelegenheit nach der Ablehnung dieses Antrags im darauf folgenden Einspruchsverfahren erneut sachlich geprüft, umfasst die Bindungswirkung der ablehnenden Entscheidung auch die Monat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung, inwieweit ein behindertes volljähriges Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten

Leitsatz Eine einmalige Kapitalleistung aus einer vor dem 1.1.2005 für das behinderte Kind abgeschlossenen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zählt zum Vermögen des Kindes und wird deshalb bei der Prüfung, ob das volljährige behinderte Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, nicht berücksichtigt. Sachverhalt Die Klägerin erhielt Kindergeld für ihr im Jahr 1964 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 38 Rechte ... / 2.5 Durchführung der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung

Rz. 43 Die Abs. 4 und 5 regeln die Durchführung der Arbeits- (Abs. 4) und Ausbildungsvermittlung (Abs. 5, bis zum 31.12.2018 Abs. 3 und 4). Die Durchführung der Arbeitsvermittlung in Zeiten, für die der Arbeitsuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit oder Transferkurzarbeitergeld beansprucht (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1), ist Folge der versicherungsrech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch aufgrund eines Freiwilligendienstes "Erasmus+"

Leitsatz 1. Kinder, die einen Freiwilligendienst i.S. der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.12.2013 zur Einrichtung von "Erasmus+" leisten, werden steuerrechtlich nur berücksichtigt, wenn der Dienst die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG i.V.m. der Verordnung erfüllt. 2. Ein Freiwilligendienst im Rahmen des...mehr