Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 03/2025, Alles fürs Kind... / 2. Abstammungsrecht/Zuordnung von Kindern zu Eltern

Der DAV fordert schnelle und verlässliche Zuordnung von Kindern zu zwei Eltern. Hierbei soll es sich primär um die intendierten Eltern handeln, unabhängig von der rechtlichen Form ihres Zusammenlebens – in gleichgeschlechtlichen Beziehungen also z.B. auch die Frau, die die rechtliche Elternstelle anerkennt oder mit der gebärenden Frau verheiratet ist.mehr

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FF 03/2025, Alles fürs Kind... / 1. Abschaffung medizinischer Verbote

Der DAV fordert die Aufhebung der Verbote von Eizellen- und Embryonenspende sowie die Einführung einer kontrollierten und zu registrierenden altruistischen Leihmutterschaft.mehr

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FF 03/2025, Alles fürs Kind... / 3. Kindschaftsrecht

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FF 03/2025, Alles fürs Kind... / 1 Auszug aus dem Eckpunktepapier

… IX. Reform des Familienrechts Der DAV fordert anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl eine nachhaltige – im Sinne von: im Zusammenhang durchdachte – Familienrechtsreform. Es gilt, einen erheblichen Reformstau im gesamten Familienrecht abzubauen. Für die Betroffenen bedarf es auch einer Verzahnung der familienrechtlichen Regelungen mit den sozialrechtlichen Regelungen. U...mehr

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FF 03/2025, Die Familienrechtskanzlei der Zukunft - Analog und digital?

28. Studienreise nach Griechenland 4. bis 11.6.2025 Argiris Balomatis Na, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie viele E-Mails haben Sie heute schon zur Akte gespeichert und "zur Sicherheit" auch noch ausgedruckt und abgeheftet? Ich gebe es offen zu, bei mir waren es bestimmt schon ein halbes Dutzend … ! Ich weiß, das geht auch anders. Und ärgern Sie sich auch über den eben per beA...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / D. Reform des Nebengüterrechts – Aufnahme in das BGB, Prüfung durch den Bundesminister der Justiz

In ihrer Herbstkonferenz am 10.11.2023 in Berlin hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer (Justizministerkonferenz – JuMiKo) durch Beschluss den Bundesminister der Justiz gebeten "auch vor dem Hintergrund der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung" zu prüfen, ob und ggf. inwieweit durch eine Kodifikation mehr Rechtssicherheit im gescha...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / I. Formelles Recht: Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Seit dem Inkrafttreten des FamFG[4] am 1.9.2009 regelt dessen § 266 das Verfahrensrecht des sog. materiellen Nebengüterrechts. Dieser Begriff ist nicht legal definiert.[5] Nebengüterrecht im engeren Sinn umfasst die Anspruchsgrundlagen der konkludenten Ehegatteninnengesellschaft und des familienrechtlichen Vertrages sui generis (Vertrag über eine ehebezogene Zuwendung und fa...mehr

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FF 03/2025, Keine Rechtsbes... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die getrennt lebenden Beteiligten streiten in der Auskunftsstufe um Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Teilbeschluss verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über sämtliche Einkünfte, die er in den letzten zwölf Monaten erzielt hat, insbesondere aus abhängiger Erwerbstätigkeit durch Vorlage der monatliche...mehr

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FF 03/2025, Funktionelle Zu... / 3. Das anzuwendende Verfahrensrecht

Die Entscheidung des BGH betrifft nunmehr die Frage des anzuwendenden Verfahrensrechts in solchen Konstellationen. Insoweit unterscheidet der BGH danach, ob ein erstinstanzliches Gericht seine Zuständigkeit irrtümlich falsch angenommen hat oder ob es zu einer bindenden Verweisung gem. § 17a Abs. 2 S. 3 GVG gekommen ist. Nach Auffassung des BGH setzt sich der Grundsatz der fo...mehr

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FF 03/2025, Funktionelle Zu... / 1. Funktionelle Zuständigkeit

Gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sind sonstige Familiensachen Verfahren, die Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe betreffen. Diese sog. sonstigen Familiensachen sind allgemeine Zivilverfahren, die sich durch ein...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.1 Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

BGH v. 6.3.2024 – XII ZB 159/23 [49] , eine wichtige Entscheidung, bei der die Meinungen weit auseinandergehen Sachverhalt: M und F waren in Gütertrennung verheiratet. Bei der Eheschließung war M alleiniger Gesellschafter der T. K. E. GmbH. 2012 gründete F die T. K. A. GmbH als alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin und stellte M in leitender Position zu einem Gehalt ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 8 Leistunge... / 2.1 Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Rz. 4 Gemäß Abs. 1 Satz 1 entfällt die Leistungspflicht nach dem AsylbLG, soweit der erforderliche Lebensunterhalt anderweitig sichergestellt ist. Erforderlicher Lebensunterhalt ist gleichbedeutend mit dem Bedarf der leistungsberechtigten Person nach den Vorschriften des AsylbLG (Groth, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 4. Aufl., AsylbLG. § 8 Rz. 18). Dazu gehören die L...mehr

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FF 02/2025, Familienrecht Quo vadis?

Klaus Schnitzler Nach dem Ampel-Aus am 6.11.2024 und der inzwischen gestellten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers hat der Bundespräsident am 27.12.2024 das Parlament aufgelöst und Neuwahlen für den 23.2.2025 angesetzt. Im Familienrecht fällt die Bilanz der Ampel äußerst mager aus. Gesetze gab es lediglich zur Minderjährigen-Ehe (vgl. die kritische Stellungahme von Prof. Dr. Je...mehr

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FF 02/2025, Die Abwehr der ... / 2. Persönliches Fehlverhalten

Ob der Ausgleich des Zugewinns auch wegen persönlichem Fehlverhalten grob unbillig sein kann, ist problematisch. Der Wortlaut des Gesetzes, der wirtschaftliches Fehlverhalten als ein "insbesondere" die grobe Unbilligkeit begründenden Umstand nennt, gibt beides her. Man kann das "insbesondere" so lesen, dass immer ein wirtschaftliches Fehlverhalten gefordert ist, man kann es a...mehr

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FF 02/2025, Auskunft und Be... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten machen im Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens wechselseitig Zugewinnausgleichsansprüche im Wege von Stufenanträgen geltend, wobei sie im Rechtsbeschwerdeverfahren nur über den Umfang der Verpflichtung des Antragstellers zur Auskunftserteilung und Belegvorlage streiten. [2] Die Beteiligten heirateten am 17.9.2010 und trennten sich am 1.9.201...mehr

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ZErb 02/2025, Norddeutsches Erbrechtsforum, 7./8.11.2024

Am 7. und 8.11.2024 fand, online und in Präsenz im Hotel Hafen Hamburg, symbolhaft den Horizont erweiternd mit Blick über die Elbe, das Norddeutsche Erbrechtsforum nun schon zum 17. Mal statt, eine für Erbrechtler in ganz Deutschland feste Institution, um mit den Entwicklungen im Erbrecht Schritt zu halten. Die wissenschaftliche Leitung lag erstmals bei RA, FA ErbR und Notar...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / V. Fazit

Das Verzichtsverbot des § 1614 BGB wurde in den vergangenen Jahren gelockert. Es sind nunmehr Verzichte bis zu 20 %, im Einzelfall auch bis zu einem Drittel des jeweils geschuldeten Unterhalts zulässig. Der teilweise Verzicht auf den eigentlich geschuldeten Kindesunterhalt sollte nur aus kindeswohldienlichen Gründen erfolgen. Denn Kindesunterhalt soll nicht nur den Bedarf des...mehr

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FF 02/2025, Verwirkung von ... / 2 Anmerkung

Der Beschluss des OLG Hamm überzeugt, was die "Verwirkung" von Altersvorsorgeunterhalt angeht – und nur darum geht es in diesem Kurzbeitrag – nicht, weder im Ergebnis noch in der Begründung. A. Sachverhalt und Entscheidung des Oberlandesgerichts Der getrenntlebende Ehemann (M) war am 4.6.2020 rechtskräftig zur Zahlung laufenden Altersvorsorgeunterhaltes[1] in Höhe von 416,00 E...mehr

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FF 01/2025, Digitalisierung im Familienrecht - Chancen und strategische Perspektiven

Jochem Schausten Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Jahreswechsel bietet sich die Gelegenheit, sowohl einen Blick zurück als auch nach vorne zu werfen. Auf unserer Herbsttagung Ende November 2024 in München hat Tom Braegelmann mit seinem Vortrag über Künstliche Intelligenz im Familienrecht die Teilnehmenden inspiriert und zum Nachdenken angeregt. Die Dynamik, mit der Digi...mehr

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ZErb 01/2025, Familienrecht

Grundsätzlich erlöschen Unterhaltsansprüche verheirateter Ehegatten und Verwandter, also Familien-, Trennungs-, Verwandten- und Kindesunterhalt, mit dem Tod des Verpflichteten gem. § 1615 BGB – mit Ausnahme schon fälliger Ansprüche auf Erfüllung oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit.[1] Gesetzlicher Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten Dies gi...mehr

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FF 01/2025, Jugendamt muss nicht umgangsberechtigtem Vater Auskunft geben

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaften – Familienrecht vom 3.12.2024 Bremen/Berlin (DAV). Ein nicht umgangsberechtigtes Elternteil kann gegenüber dem Jugendamt als Ergänzungspfleger Anspruch auf Auskünfte über sein Kind haben. Über den Umfang muss unter Umständen das Gericht befinden. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mi...mehr

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Bosnien und Herzegowina / b) Erben erster Ordnung

Rz. 37 Zur ersten Erbordnung zählen die Abkömmlinge des Erblassers und sein Ehegatte; in der Föderation BuH und BD BuH auch sein nichtehelicher Partner. Innerhalb der ersten Erbordnung erben Kinder des Erblassers und dessen Ehegatte zu gleichen Teilen, Art. 10 ErbG FBuH, Art. 8 ErbG RS, Art. 10 ErbG BD BuH. Bezüglich der Abkömmlinge tritt die Repräsentation nach Stämmen ein....mehr

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Katalonien / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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FF 01/2025, Qualität der Verfahrensbeistände und Familienrichter

Interview mit Prof. Dr. Ludwig Salgo, Frankfurt/M. Prof. Dr. Ludwig Salgo Schnitzler/FF: Sie beschäftigen sich seit Jahren mit dem Verfahrensbeistand, früher "Anwalt des Kindes" und hatten seinerzeit im Auftrag des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Studie erstellt, die sich mit der Frage der eigenständigen Kindesvertretung in möglichst allen Verfahren beschäftigte, in denen K...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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FF 01/2025, Bundesgerichtsh... / 1 Beschl. v. 23.10.2024 – XII ZB 6/24

Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der Frage befasst, in welchem Umfang Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (§ 1603 Abs. 1 BGB) zu Unterhaltsleistungen für ihre Eltern herangezogen werden können. 1.1 Sachverhalt: Der Antragsteller ist Sozialhilfeträger. Er nimmt den Antragsgegner aus übergegangene...mehr

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Türkei / c) Güterrechtliche Ansprüche des Ehegatten im Erbfall beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 26 Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten.[51] Errungenschaft sind die Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt.[52] Die Errungenschaft eines Ehegatten umfasst insbesondere seinen Arbeitserwerb, die Leistungen von Einrichtungen der sozialen Sicher...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 1. Vorüberlegungen

Hierzu zunächst einige notwendige Vorüberlegungen: Abstammungsrecht ist Statusrecht.[89] Als Statusrecht hat es die Aufgabe, einem Kind seinen Platz in der Rechtsordnung mit allen ihren Bezügen zuzuweisen.[90] Dass das Abstammungsrecht diese Zuordnung, d.h. die Zuordnung des Kindes zu seinen Eltern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu bewerkstelligen hat, ist offensichtlic...mehr

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Ungarn / c) Überblick über das Ehegüterrecht

Rz. 56 Die Regelungen des Ehegüterrechts sind in Buch IV des Ptk. (Familienrecht) enthalten.[56] Der gesetzliche Güterstand ist weiterhin die Gütergemeinschaft.[57] Nach den Vorschriften dieses Güterstandes gehört jeder Vermögensgegenstand zum Gesamtgut, mit Ausnahme desjenigen, der durch das Gesetz[58] als Sondervermögen eines der Ehegatten betrachtet wird. Zum Sondervermög...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 1. Das Unterhaltsrecht im Allgemeinen

Die Anzahl der Unterhaltssachen, namentlich im Bereich des nachehelichen Unterhalts, verharrte in der "gefühlten Gerichtspraxis" der meisten Oberlandesgerichte im Jahr 2024 weiter auf einem eher niedrigen Niveau. Die neue "Rechtsprechungslinie" des Bundesgerichtshofs im Unterhaltsrecht, wonach im Falle eines gemeinsamen, im Residenzmodells betreuten Kindes beim betreuenden E...mehr

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Schweiz / Literaturtipps

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / Literaturtipps

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Slowakei / 1. Erbeinsetzung

Rz. 29 Das slowakische Erbrecht kennt lediglich eine Art der Verfügung von Todes wegen – die Erbeinsetzung durch Testament. Die in anderen Rechtsordnungen bekannten Gestaltungsmöglichkeiten, wie z.B. Vermächtnis, Nacherbschaft, Erbverträge, Auflagen oder trusts, gegenseitiges Testament mehrerer Personen oder gemeinschaftliches Testament der Erblasser, sind der slowakischen Re...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / I. Aktueller Stand des Unterhaltsrechts

Aus unterhaltsrechtlicher Sicht glich das vergangene Jahr einer wilden Achterbahnfahrt:[1] 1. Das Unterhaltsrecht im Allgemeinen Die Anzahl der Unterhaltssachen, namentlich im Bereich des nachehelichen Unterhalts, verharrte in der "gefühlten Gerichtspraxis" der meisten Oberlandesgerichte im Jahr 2024 weiter auf einem eher niedrigen Niveau. Die neue "Rechtsprechungslinie" des B...mehr

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Bosnien und Herzegowina / c) Nasciturus

Rz. 21 Die Voraussetzung für die Erbfolge ist, dass der Erbe das Ableben des Erblassers erlebt hat bzw. in diesem Moment gezeugt war und danach lebendig geboren wurde, Art. 157 Abs. 1 und 2 ErbG FBuH, Art. 147 Abs. 1 und 2 ErbG RS, Art. 1162 Abs. 1 und 2 ErbG BD BuH. In welchem Zeitraum seit dem Ableben des Erblassers dies geschehen sollte, schreiben die Erbgesetze nicht vor...mehr

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Belgien / 2. Zuwachsklausel

Rz. 94 Im Rahmen der Vereinbarung einer Zuwachsklausel (früher auch tontine genannt) erwerben zwei oder mehr Personen einen Vermögensgegenstand, i.d.R. eine Immobilie, aber z.B. auch einen Gesellschaftsanteil, gemeinschaftlich, mit der Maßgabe, dass der Anteil des Zuerstversterbenden dem oder den übrigen Beteiligten mit seinem Tode zufällt.[122] Hierbei handelt es sich grund...mehr

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AGS 01/2025, Verfahrenswert... / III. Wert des Stundungsantrags

Der Wert des Stundungsantrags nach § 1832 Abs. 5 BGB ist gem. § 42 Abs. 1 FamGKG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Beschwerde weist zu Recht darauf hin, dass nicht der Wert der Forderung, sondern das Interesse des Antragstellers, die Kosten der Finanzierung der Zugewinnausgleichsforderung zu ersparen, maßgeblich sei (OLG Köln BeckRS 2015, 09491; BeckOK Streitwert/Dürb...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / Einführung

Seit die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV im Jahre 2016 ihr Forum Abstammungsrecht in Berlin veranstaltet hat, ist gesetzgeberisch nicht sehr viel passiert. Bereits damals ist jedoch deutlich geworden, dass es im Abstammungsrecht Reformbedarf gibt.[2] Der vorliegende Beitrag widmet sich vor dem Hintergrund des aktuellen Scheiterns der Ampel-Koalition und ihrer Refor...mehr

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Griechenland / 1. Anknüpfung

Rz. 4 Art. 21 Abs. 1 EuErbVO sieht eine autonome "Allgemeine Kollisionsnorm" vor, nach der die gesamte Rechtsnachfolge[2] von Todes wegen dem Recht des Staates unterliegt, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Somit wird der primäre Anknüpfungspunkt auf den Aufenthalt des Erblassers verschoben. Ausnahmsweise ist (nach Art. 21 Ab...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / IV. Zusammenfassender Ausblick

Abschließend lässt sich Folgendes festhalten: Das geltende Abstammungsrecht wird an vielen Stellen den gegenwärtigen gesellschaftlichen Anforderungen nicht gerecht. Ein Konzept für eine moderate Reform, die die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung modern und den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechend gestaltet, ist vorstehend skizziert worden. Es hat sich gezeigt, dass re...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 5. Rechtliche Problemkonstellationen (Auswahl)

Das geltende Abstammungsrecht wird schon aufgrund seiner an der Genetik ausgerichteten Grundsystematik den gegenwärtigen Anforderungen nicht gerecht.[60] Dies soll anhand dreier ausgewählter Beispiele veranschaulicht werden, die sich freilich um viele weitere problematische Fallkonstellationen ergänzen ließen:[61] a) Deutlich wird die Unzulänglichkeit des geltenden Rechts bei...mehr

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Türkei / I. Gesetzliche Grundlage für das materielle Erbrecht

Rz. 13 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Nach der Gründung der türkischen Republik (1923) hat die Türkei einen wichtigen Rezeptionsprozess in ihrem Rechtssystem erlebt. Anstelle des bisher gültigen islamischen Rechts (Scharia) wurde ein neues Rechtssystem geschaffen, mit dem man den neuen Entwicklungen in der Welt besser Rechnung trag...mehr

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ZErb 01/2025, ZErberus gratuliert auch im Namen der DVEV und des zerb verlags ganz herzlich zum 80. Geburtstag!

Auf den Namen des Jubilars stieß ich das erste Mal bei der Auswahl meines Wahlfachs zum zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg, stammt von ihm doch das Werk "Erbrecht- Examenskurs für Rechtsreferendare". Dieses Werk blieb auch Rechtsanwalt Karl Ludwig Kerscher, Vorstand der DVEV, nicht verborgen. Er kontaktierte den Autor und man verabredete eine Zusammenarbeit für ein Bu...mehr

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Nordmazedonien / B. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 3 Das materielle Erbrecht ist in dem am 20.9.1996 in Kraft getretenen Erbgesetz (mazErbG) enthalten, welches das vormalige Erbgesetz aus dem Jahre 1973 abgelöst hat.[6] Rz. 4 Gesetzliche Erben erster Ordnung sind gem. Art. 13 mazErbG die Kinder und der Ehegatte. Für Abkömmlinge der Kinder gelten die Regeln über die Repräsentation und die Erbfolge nach Stämmen. Nichtehelic...mehr

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FF 01/2025, Gemeinsamer Appell: Verbände formulieren Ziele für die geplante Familienrechtsreform!

Pressemitteilung vom 24.10.2024 Im Vorfeld der für den 25.10.2024 einberufenen Besprechung des Justizministeriums mit den Landesjustizverwaltungen zum Familienrechtspaket von Bundesminister Dr. Marco Buschmann rufen 10 Verbände dazu auf, bei der geplanten Reform Änderungen vorzunehmen. Gemeinsam haben die Verbände Punkte identifiziert, die sie über ihre einzelverbandlichen Sch...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 4. Rechtliche Ausgangslage: Orientierung am Primat der genetischen Abstammung

Im geltenden Recht finden sich die beschriebenen Entwicklungen bestenfalls partiell wieder: Zunächst gilt im Abstammungsrecht das sog. "Zwei-Eltern-Prinzip". Dies bedeutet, dass einem Kind abstammungsrechtlich maximal zwei rechtliche Eltern zugeordnet werden können.[50] Auch in Fällen der Pluralisierung von Elternschaft ist die abstammungsrechtliche Zuordnung damit auf zwei ...mehr

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Freibeträge: Lohn- und eink... / 2.4 Haushaltszugehörigkeit bei auswärtiger Unterbringung

Der Entlastungsbetrag wird auch Alleinerziehenden gewährt, zu deren Haushalt ein Kind gehört, das zur Schul- und Berufsbildung auswärts untergebracht ist. Die Meldung des Kindes mit Hauptwohnsitz in der Wohnung des Alleinerziehenden ist nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Berücksichtigung eines studierenden Kindes Der 20-jährige Sohn, der auswärts studiert, ist bei seiner alle...mehr

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FF 01/2025, Zur Zukunft des... / 2. Segmentierung und Pluralisierung von Elternschaft

Die Pluralisierung der Familienformen führt unweigerlich zu vielfältigen, teils neuen Elternschafts- und Kindschaftskonstellationen.[11] Die Sozialwissenschaft beschreibt dieses Phänomen treffend mit den Begriffen der Segmentierung und Pluralisierung von Elternschaft.[12] Segmentierung meint hierbei, dass sich die Elternschaft je nach Begründungszusammenhang in unterschiedli...mehr