Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 11/2024, Die neuesten En... / 1. Nachehelicher Betreuungsunterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen

Das Maß des nachehelichen Unterhalts bestimmt sich gemäß § 1578 Abs. 1 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Entsprechend ist auch im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten gemäß § 1361 Abs. 1 BGB angemessener Unterhalt nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten geschuldet. Der Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse ist im ...mehr

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FF 11/2024, Durchsetzbarkei... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt für ihre Kinder L. und A. [2] Im Sorgerechtsverfahren des Amtsgerichts Kreuzberg einigten sich die Eltern im Termin am 8.6.2023 auf eine teilweise Abänderung des am 14.1.2022 im Verfahren … ergangenen Umgangsbeschlusses. [3] Ferner hat das Amtsgericht das hiesige einstweilige Anordnungsverfahren nach § 1666 BGB eingeleit...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, § 23 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 264 Der im Rahmen der früheren ARB übliche Begriff des Familien-Rechtsschutzes (§§ 25, 26 ARB 75; § 26 ARB 88) wird im Rahmen der ARB 94 zutreffend nicht mehr verwendet; er erinnerte nämlich an das Familienrecht und gerade dieses ist nahezu vollständig vom Rechtsschutz ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 i ARB 75; § 3 Abs. 2 g ARB). Bei den Versicherungsnehmern konnten Missverstä...mehr

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FF 11/2024, Anhörung bzw. I... / 3. Die persönliche Inaugenscheinnahme nach § 159 Abs. 1 FamFG

Die Pflicht zur Verschaffung des persönlichen Eindrucks kommt nur zum Tragen, wenn "das Kind mangels verbaler Ausdrucksmöglichkeiten offensichtlich nicht in der Lage ist, sich im Rahmen einer persönlichen Anhörung zu äußern".[31] Das OLG Frankfurt[32] hat in Fällen des § 159 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 FamFG ausgeführt, dass "das Kind zumindest kurz in seinem Verhalten zu beobachten i...mehr

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FF 11/2024, Kontoplünderung... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich in dem vom Familiengericht am 30.8.2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf Antrag der Antragstellerin geschieden und der Versorgungsausgleich entgegen ihrem Antrag, diesen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend durchzuführen, nicht geregelt...mehr

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FF 11/2024, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und Beschwerdeführer macht gegen die Antragsgegnerin Ansprüche auf Trennungsunterhalt geltend. [2] 1. Die Eheleute schlossen am … 19 … die Ehe. Im … 2010 adoptierten sie das im Vorjahr geborene Kind K. Am … 11.2014 zog die Antragsgegnerin mit dem gemeinsamen Kind K in Trennungsabsicht aus der im Miteigentum der Eheleute stehenden Immobilie aus...mehr

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Entsendung: Anwendung von E... / 2.2 Ähnliche Tätigkeit

Selbstständig erwerbstätige Personen dürfen im Rahmen einer Entsendung im anderen Mitgliedsstaat ausschließlich "ähnliche Tätigkeiten" ausüben. Dies bedeutet, dass es sich bei der im anderen Mitgliedsstaat ausgeübten Tätigkeit um eine Tätigkeit in derselben Branche handeln muss. Praxis-Beispiel Ein Bäckermeister möchte eine Metzgerei eröffnen Ein in Deutschland selbstständige...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Eltern und deren Partner (Abs. 3 Nr. 1 und 2)

Rz. 239 Zu jeder Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II gehört mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 1 (Abs. 3 Nr. 1). Von diesem wird vermutet, dass er die Bedarfsgemeinschaft vertritt (vgl. § 38). Wäre das nicht der Fall, gäbe es keinen (erwerbsfähigen) hilfebedürftigen Arbeitsuchenden in der Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wäre das SGB II ...mehr

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FF 10/2024, (Gute) Neuigkeiten

Eva Becker Es liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes vor, das das Familienrecht reformieren soll! "Wir bringen das Familienrecht auf die Höhe der Zeit." erklärt der Bundesminister der Justiz dazu (BMJ Pressemitteilung Nr. 70/2024 v. 24.7.2024, FF 2024, 340). Das trifft nicht zu auf das Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht, weil sich der Referentenentwurf damit nic...mehr

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FF 10/2024, Nochmals: Werts... / IV. Ergebnis

Eine Klärung des Bundesgerichtshofs steht noch aus. Obergerichte müssten im Fall der Ablehnung einer Ausgleichspflicht wegen grundsätzlicher Bedeutung die Rechtsbeschwerde zulassen und ihre Entscheidung begründen – ohne pauschalen Verweis auf die vom OLG Brandenburg herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Autor: Dr. Thomas Herr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Fa...mehr

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FF 10/2024, Vergessene, verschwiegene oder übersehene Anrechte im Versorgungsausgleich

Initiativ-Stellungnahme Nr.: 72/2022 des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht vom Dezember 2022 I. Zusammenfassung Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht aktuell dringenden Handlungsbedarf bei den in der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei der Ehescheidung "vergessenen", "verschwiegenen" oder "übersehenen" Versorgungsanrechten. Zur Vermeidung eine...mehr

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FF 10/2024, Nochmals: Werts... / Einführung

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat am 9.5.2023[1] zu zwei grundsätzlichen Fragen Stellung bezogen: "Schwiegereltern verbinden mit der Zuwendung im Regelfall nicht die Erwartung einer vieljährigen, sondern die einer dauerhaften Ehe. Die Eingehung einer Ehe wird trotz aller statischen Erkenntnisse regelmäßig mit der Erwartung verbunden, dass diese auf Lebenszeit halten werde...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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AGS 10/2024, Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten, Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen

Von Dr. Dr. (Univ. Prag) Joseph Salzgeber. 8. vollständig überarbeitete Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 1.148 S., 115,00 EUR Auch in der vollständig überarbeiteten Auflage befasst sich das Werk ausführlich mit der familienpsychologischen Begutachtung durch gerichtlich bestellte Sachverständige und sollte als Standardwerk in der juristischen Betrachtung gesehen werden....mehr

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FF 10/2024, Tücken und Haftungsfallen bei der Kostenregelung

Es kann für die Verfahrensbeteiligten eines familiengerichtlichen Verfahrens einen erheblichen Unterschied machen, ob die Kostenregelung durch gerichtlichen Beschluss erfolgt oder in einem gerichtlichen Vergleich. Ist beispielsweise in einem gerichtlichen Verfahren auf Gesamtschuldnerausgleich als sonstige Familiensache, für das die Antragstellerin die Gerichtskostenvorauszah...mehr

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FF 10/2024, (Offene) Rechts... / VII. Anwesenheitsrecht oder Anwesenheitspflicht des Verfahrensbeistandes

Die Aufgaben des Verfahrensbeistandes ergeben sich aus der Vorschrift des § 158b Abs. 1 FamFG. Danach hat er das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen, § 158b Abs. 1 S. 1 FamFG. Darüber hinaus hat er auch das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in angemessener Weise zu informieren, § 158b Abs. 1...mehr

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ZErb 10/2024, Erbrecht und Testament bei Ehegatten

Schönenberg-Wessel (Hrsg.) FamRZ-Buch 46 2023 462 Seiten, 74 EUR Gieseking, ISBN 978-3-7694-1269-7 Die gesetzliche Erbfolge sowie testamentarische Gestaltungen bei Ehegatten spielen in der beratenden Praxis eine erhebliche Rolle. Denn letztwillige Verfügungen werden typischerweise gerade von solchen Erblasserinnen und Erblasser errichtet, die sich für ihre Hinterbliebenen verantw...mehr

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FF 10/2024, (Offene) Rechts... / II. Untergeordnete Tätigkeit des Verfahrensbeistandes

Das OLG München[14] hat dem Verfahrensbeistand bei nur untergeordneter Tätigkeit (sic: der Verfahrensbeistand hat am 28.9.2022 gegen 10.30 Uhr sowie zwei weitere Male versucht, das Jugendamt anzurufen, um dort die Kontaktdaten der Eltern zu erhalten) keine Vergütung zugebilligt, weil es sich hierbei lediglich um untergeordnete Tätigkeiten gehandelt hat. Ein Vergleich mit § 1...mehr

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ZErb 10/2024, Betreuungsrecht: Erblasser unter Betreuung

Anspruch auf Rechnungslegung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 1.1.2023 haben sich einige gravierende Änderungen im Hinblick auf die Pflicht zur Schlussrechnungslegung ergeben. Diese ist nunmehr in § 1872 Abs. 2–4 BGB geregelt. Diese Regelungen stellen den früheren Betreuer und den Erben im Erbfall teilweise vor erhebliche Pr...mehr

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FF 10/2024, Besorgnis der B... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Antrag vom 4.12.2023 leitete der Antragsteller das vorliegende Verfahren ein, mit welchem er im einzelnen dargestellte Kontakte mit seiner im Mai 2012 geborenen Tochter, für die er die elterliche Sorge gemeinsam mit der Antragsgegnerin ausübt, begehrte. Nachdem zunächst für die Bevollmächtigte des Antragstellers keine erkennbare gerichtliche Verfahrensförd...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / 5. Fazit zur Dauer des Betreuungsunterhalts

Der betreuende Elternteil kann bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes frei entscheiden, ob er die Betreuung persönlich übernimmt. Selbst wenn er in dieser Zeit schon eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hatte, kann er sie jederzeit als überobligatorisch wieder aufgeben. Nutzt der Elternteil in dieser Zeit allerdings eine Betreuungsmöglichkeit in einer öffentlichen Einri...mehr

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L / 2 Lügendetektor [Rdn 3151]

Rdn 3152 Literaturhinweise: Achenbach, Polygraphie pro reo?, NStZ 1984, 350 Artkämper, Wahrheitsfindung im Strafverfahren mit gängigen und innovativen Methoden – Notwendigkeit, Möglichkeiten und rechtliche Grenzen – Teil 1, Krim 2009, 349 Frister, Der Lügendetektor – Zulässiger Sachbeweis oder unzulässige Vernehmungsmethode?, ZStW 1994, 303 (Band 106), 303 R. Hamm, Monokeltest ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begriff der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 16 § 35a Abs. 1 EStG begünstigt Aufwendungen des Stpfl. für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. § 8a SGB IV. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind, bei denen aber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden, w...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.1 Ausgangspunkt: Familienrechtliches Rechtsverhältnis

Rz. 3 Im Ausgangspunkt gilt die Vorschrift für alle Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch, nicht nur für den Sozialleistungsbereich. Diese Rechte und Pflichten müssen ein familienrechtliches Rechtsverhältnis voraussetzen. Damit gemeint sind im Wesentlichen die im Vierten Buch des BGB genannten Rechtsverhältnisse und Rechtsinstitute (Weselski/Öndül, in: juris-PK SGB I, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.1.2 Anknüpfungspunkt: Ausländisches Recht

Rz. 7 Von den Vorschriften des SGB (vgl. § 30 Abs. 1) und insbesondere auch hinsichtlich der sozialen Rechte nach §§ 18 bis 29 und den damit in Bezug genommenen Gesetzen werden auch Personen erfasst, deren familienrechtliche Beziehungen sich nicht nach dem deutschen Recht bestimmen, sondern gemäß internationalem Privatrecht (Art. 3 EGBGB) nach dem Recht eines anderen Staates...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bezieht sich darauf, dass in sozialrechtlichen Vorschriften vielfach an familienrechtliche Rechtsverhältnisse angeknüpft wird und damit Rechte oder Pflichten nach dem SGB verbunden sind oder sein können. Soweit es auf familienrechtliche Verhältnisse ankommt, ist bei solchen, die nach ausländischem Recht begründet wurden oder für die ausländisches Recht ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.3.1 Einschränkung der Handlungsfähigkeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 25 Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 eingeräumte Handlungsfähigkeit schließt die Vertretungsbefugnis des gesetzlichen Vertreters und dessen dem Grunde nach vorrangige Vertretungsmacht nicht aus. Hieran knüpft Abs. 2 Satz 1 an, der dem gesetzlichen Vertreter die Befugnis einräumt, die Handlungsfähigkeit einzuschränken. Im Regelfall ist die Erklärung beider Elternteile als gemeins...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 95 Barkow von Creytz, Familienversicherung aufgrund einer Behinderung, NZS 2023, 309. Baumeister, Gleichheitssatz und Saldierung von Vor- und Nachteilen, SGb 2004, 398. Felix, Die Familienversicherung auf dem Prüfstand – verfassungsrechtliche Überlegungen zu § 10 Abs. 3 SGB V, NZS 2003, 624. ders., Menschen mit Behinderungen in der Familienversicherung der Gesetzlichen Kran...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.1 Personenkreis

Rz. 9 Einbezogen in den Schutz der Familienversicherung sind der Ehegatte, seit dem 1.8.2001 der Lebenspartner, und die Kinder des Stammversicherten, wobei den eigenen leiblichen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen andere Personen als Kinder gleichgestellt sind (§ 10 Abs. 4). Die Eigenschaft als Kind ist erst mit der Geburt gegeben. Das ungeborene Kind kann daher nicht ...mehr

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FF 09/2024, Familienrecht auf dem Anwaltstag am 6.6.2024 in Bielefeld

Einführung Der diesjährige Anwaltstag in Bielefeld stand unter dem Motto "Digitale Welt" und so befasste sich auch die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in ihrer Fachveranstaltung am Donnerstag unter anderem mit der Frage, wie Familienrechtler:innen moderne Technologien im Anwaltsalltag nutzen können. 1 Technik, die begeistert? Der Einsatz Künstlicher Intelligenz sei auch im fa...mehr

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FF 09/2024, Familienrecht a... / Einführung

Der diesjährige Anwaltstag in Bielefeld stand unter dem Motto "Digitale Welt" und so befasste sich auch die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in ihrer Fachveranstaltung am Donnerstag unter anderem mit der Frage, wie Familienrechtler:innen moderne Technologien im Anwaltsalltag nutzen können.mehr

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FF 09/2024, Familienrecht a... / 5 Zum Schluss

Den Abschluss bildete wie üblich ein Empfang, bei dem DAV-Präsidentin Edith Kindermann ein Grußwort hielt. Auch auf dem diesjährigen Anwaltstag war die Fachveranstaltung der AG Familienrecht wieder sehr gut besucht. Die lebhaften Debatten zeigten, dass mit den ausgewählten Themen erneut der "Puls der Zeit" getroffen wurde. Autor: Peggy Fiebig Peggy Fiebig, Berlin FF 9/2024, S. ...mehr

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FF 09/2024, Familienrecht a... / 2 Digitalisierung mit Bedacht und Besonnenheit

Bei aller Euphorie mahnte die Bremer Rechtsanwältin und Präsidentin des Deutschen Anwaltvereines Edith Kindermann aber auch zur Besonnenheit beim Thema Digitalisierung des familienrechtlichen Verfahrens. Die Technik entwickle sich in einer atemberaubenden Geschwindigkeit, in vielen Bereichen könne die Justiz da gar nicht mithalten, meint Kindermann und plädiert daher für ein...mehr

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FF 09/2024, Familienrecht a... / 3 Warten auf die Unterhaltsreform

Ein weiterer Themenkomplex war den anstehenden Reformen im Familienrecht gewidmet. Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt a.M., fasste die Pläne zum Unterhaltsrecht zusammen. Bereits im August vergangenen Jahres hatte das Bundesjustizministerium hier Eckpunkte vorgelegt, ein entsprechender Gesetzentwurf lässt allerdings trotz entgegenstehender Ankün...mehr

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FF 09/2024, Familienrecht a... / 4 Kindschaftsrecht – Elternautonomie vs. Kinderinteressen?

Auch im Kindschaftsrecht liegen – entgegen den ministeriellen Ankündigungen – bisher nur Eckpunkte vor. Der Vorsitzende Richter am Saarländischen OLG Mallory Völker hat diese einer kritischen Betrachtung unterzogen. Ziel der Reform ist einerseits eine Stärkung der Rechtsposition des Kindes und andererseits eine Stärkung der Privatautonomie und der Gestaltungsmöglichkeiten de...mehr

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FF 09/2024, Familienrecht a... / 1 Technik, die begeistert?

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz sei auch im familienrechtlichen Mandat keine bloße Zukunftsmusik mehr, meinte der Münchener Rechtsanwalt Stefan C. Schicker im Auftaktvortrag der Fachveranstaltung. Beim Vertragsmanagement beispielsweise könne die Technik wertvolle Unterstützung bieten. Oder auch Besuchs- und Kommunikationsvereinbarungen zwischen den Eltern könne man durch...mehr

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FF 09/2024, Bewährtes und Neues - die Herbsttagung 2024 in München

Jochem Schausten In den vergangenen Jahren hat die Corona-Pandemie uns gezwungen, unsere lieb gewonnene Herbsttagung entweder ausschließlich online oder nur in einer "abgespeckten" Version stattfinden zu lassen. Dieses Jahr nun hat der Geschäftsführende Ausschuss das Vertrauen, dass die Herbsttagung wieder in bewährter Form durchgeführt werden kann – nämlich am Freitag mit zw...mehr

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FF 09/2024, Erlass einer Be... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten um rückständigen Unterhaltsmehrbedarf. [2] Der im Mai 2012 geborene Antragsteller lebt im Haushalt seiner Mutter. Sein Vater, der Antragsgegner, zahlte für ihn zunächst auf der Grundlage einer außergerichtlichen Einigung Kindesunterhalt. Mit E-Mail vom 24.2.2020 setzte die Mutter des Antragstellers den Antragsgegner "für einen höheren Kindsunte...mehr

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FF 09/2024, Verbesserung de... / 1

Zitat “Wir bringen das Familienrecht auf die Höhe der Zeit. Dazu gehört auch ein verbesserter Schutz gewaltbetroffener Personen. Mit dem heute veröffentlichten Gesetzentwurf für eine Reform des familiengerichtlichen Verfahrens kommen wir dem nochmals näher. Denn gerade während solcher oft langwierigen und emotional belastenden Prozesse benötigen Opfer von Partnerschaftsgewalt...mehr

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FF 09/2024, Abgrenzung von ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist. [2] Die Beteiligten sind chinesische Staatsangehörige und haben im Jahr 1988 geheiratet. Die Antragstellerin hat vor dem Volksgericht des Bezirks C. der Stadt Peking die Scheidung der Ehe begehrt. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens haben die Beteil...mehr

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FF 09/2024, Keine Rückführu... / 1 Gründe:

I. [1] Das Kind A., geboren am … 2011, ist die gemeinsame Tochter des Antragstellers und der Antragsgegnerin. Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und A. sind ukrainische Staatsangehörige. Die Eltern sind nicht verheiratet; sie lebten seit Oktober 2011 in der Ukraine in der Stadt Sumy mit dem Kind in einer Lebensgemeinschaft. Zwischenzeitlich haben sie sich getrennt. [2] Am...mehr

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FF 09/2024, 75 Jahre Grundg... / VI. Eigene Grundrechtspositionen des Kindes gegenüber dem Staat

Den Beitrag beschließt ein kurzer Blick auf die aus dem Grundgesetz folgenden Rechte von Kindern. Der Verfassungsgeber hat sich bei der Schaffung des Grundgesetzes in den Jahren 1948 und 1949 keine vertieften Gedanken zu spezifischen Grundrechten für Kinder gemacht.[58] Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits in seiner frühen Rechtsprechung Kinder als eigene Träger v...mehr

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ZErb 09/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)Prozesse in SozialsachenVerfahren | Beitrag | Leistung3. Auflage, 2024Nomos, ISBN 978-3-8487-6375-7, 149 EUR Di...mehr

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FF 09/2024, Keine einstweil... / 2 Anmerkung

Eines der Reformziele des FamFG bestand in der Vereinfachung des Verfahrens des einstweiligen Rechtschutzes, ein anderes in die Überlegung, durch die "neue" einstweilige Anordnung nach Möglichkeit ein Hauptsacheverfahren in vielen Fällen entbehrlich zu machen. Schon vor der Gesetzesreform hatte es den Hinweis auf die Anordnung als "scharfes Schwert" gegeben, mit dem man vors...mehr

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FF 09/2024, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts

Reinhardt Wever8. Aufl. 2023, Gieseking Verlag, ca. 700 S., 84 EURISBN 978-3-7694-1290-1 Reinhardt Wever war bis zu seiner Pensionierung Vizepräsident des OLG Bremen und Vorsitzender eines Familiensenats. Regelmäßig kommentierte er in den letzten Jahren die Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts der Ehegatten, zuletzt die "Übertragung von Vermögensgegenständen i...mehr

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FF 09/2024, Herausgabe eine... / 3 Anmerkung:

Der X. Zivilsenat des BGH, der für Streitigkeiten aus dem Bereich des Schenkungsrechts zuständig ist, soweit es sich nicht um Schenkungen mit Bezügen zu getrennten oder geschiedenen Ehegatten oder getrennten Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft handelt, hat sich in seiner Entscheidung vom 16.4.2024 mit einer klassischen Fallkonstellation des Schenkungsrückforderu...mehr

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FF 09/2024, Keine einstweil... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten haben am 4.8.1984 die Ehe miteinander geschlossen. Aus der Ehe sind zwei mittlerweile volljährige Kinder hervorgegangen. Die Eheleute leben dauerhaft voneinander getrennt. Das Scheidungsverfahren ist unter dem Az. 10 F 235/23 vor dem erkennenden Gericht anhängig. [2] Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner auf Zahlung von Trennungsunterhal...mehr

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§ 2 Die finanziellen Aspekt... / II. Risikoausschlüsse der AGB der Versicherungen

Rz. 7 Rechtsschutzversicherte Mandanten gehen oftmals davon aus, quasi über eine "Rundumversicherung" zu verfügen, welche sie von jeder Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Rechtsanwalt entbinde, und dass dieser seine Vergütung nur noch der Höhe nach mit der Rechtsschutzversicherung regeln müsse. Einem derartigen Irrtum sollte umgehend entgegnet und der Mandant darauf hingewi...mehr